Bauplatte
Die vorliegende Erfindung betrifft eine aus einem gegossenen Baustoff bestehende Bauplatte, insbesondere Wandplatte.
Derartige Bauplatten finden vorzugsweise im Hochbau Verwendung, wo sie sowohl Innen- wie auch Außenwände bilden. Der besondere Norteil dieser Bauplatten liegt darin, daß sie witterungsunabhängig und rationell vorgefertigt werden können.
Zum Gießen der Bauplatte werden bislang aus Blech geformte Rahmen eingesetzt, die eine verlorene Schalung bilden und die Bauplatte umfassen.
Dabei muß für jede herzustellende Bauplatte ein solcher Rahmen gefertigt werden. Bei der Vielzahl von Bauplatten stellt dies naturgemäß einen großen Herstellungs- aufwand dar, der eine rationelle und kostengünstige Fertigung nicht zuläßt und insoweit kontraproduktiv zu dem tatsächlichen Ziel der Vorfertigung steht, nämlich eine optimierte Herstellung zu erreichen.
Darüber hinaus wird durch den Einsatz solcher Rahmen das Einbringen von Instal- lationsteilen, wie Versorgungsleitungen oder dergleichen erschwert, da in jedem
Fall entsprechende Durchbrüche im Rahmen vorgesehen sein müssen.
Da der Einsatz vorgefertigter Bauplatten, die im übrigen aus unterschiedlichen, in jedem Fall jedoch gießbaren Baustoffen bestehen, wie beispielsweise Beton oder Leichtbeton, mehr und mehr zunimmt, kommt den geschilderten Nachteilen hinsichtlich einer optimierten Fertigung und Montage eine besondere Bedeutung zu.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bauplatte der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, daß sie einfacher und kostengünsti- ger herstell- und montierbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Bauplatte gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Eine in diesem Sinne ausgebildete Bauplatte ist erheblich einfacher und kosten- günstiger herstellbar als eine bekannte. Dabei erfüllen die Profilbleche, die nach einer vorteilhaften Weiterbildung als Winkelstücke ausgebildet sind und jeweils einen Eckbereich der Bauplatte begrenzen, wobei der abgewinkelte Schenkel U- förmig, gesickt oder glattflächig ausgebildet sein kann, mehrere Funktionen.
So können sie einmal Zuganker aufnehmen, die sich über die gesamte Höhe der
Bauplatte erstrecken und die beispielsweise deren Transport dienen, indem oberseitige Zugösen mit den Zugankern verbunden werden. Da die Profilbleche von unten her Stützfunktion übernehmen, ist dadurch auch ein frühzeitiger Transport der Bauplatte vor einer endgültigen Abbindezeit möglich.
Desweiteren können die Profilbleche der Führung von Leitungen dienen sowie als Befestigung für Anschlußteile, an denen wiederum Heizkörper, WCs, Wasser- und Abwasserleitungen befestigbar sind. In diesem Sinne können nun auch Gasleitungen mit in die Bauplatte eingegossen werden, was bislang nicht möglich war.
Andererseits bieten die Profilbleche, deren Einsatz sich nicht nur auf die Eckbereiche beschränkt, sondern überall dort im Schmalseitenbereich an der Bauplatte angeordnet sein können, wo dies durch Vorgaben hinsichtlich der Installation von Leitungen oder dergleichen geboten ist, die Möglichkeit einer sehr kostengünstigen Herstellung. Insbesondere bilden die Profilbleche keine Verschalung, wie dies beim zum Stand der Technik beschriebenen Rahmen der Fall ist. Sie können deshalb konfektioniert sein und sich nur entsprechend der Wanddicke unterscheiden, wenn, wie eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vorsieht, die Breite der Profilbleche der Dicke der Wand entspricht.
Zur Herstellung einer Bauplatte wird eine wiederverwendbare Verschalung eingesetzt, an deren Verschalungsteile die Profilbleche vorzugsweise angeklebt werden, so daß sie während des Gießens der Bauplatte fixiert sind.
Zweckmäßigerweise wird hierzu ein Kleber verwandt, der ein problemloses Lösen von den Schalungsteilen nach dem Gießen ermöglicht.
Darüber hinaus schafft die Erfindung die Möglichkeit, problemlos individuell Bauplatten zu gestalten. So können beispielsweise bei einer trapez- oder dreieckförmi- gen Gestaltung zur Bildung der Schrägseiten verlorene Schalungsteile vorgesehen sein, üblicherweise aus Blech, die sich dann über die gesamte Länge der Schräge erstrecken, während die übrigen, sich daran anschließenden geraden Seiten mit Profilblechen entsprechend der Erfindung ausgestattet sind.
Unterschiedliche Abmaße von im Grundriß rechteckigen Bauplatten sind ausschließlich durch entsprechende Verschiebungen der werkseitigen, eine Gießform bildenden Schalungsteile möglich, an die, wie erwähnt, in den Eckbereichen oder an den geraden Seiten Profilbleche befestigt werden.
Ferner bietet der Einsatz der als Winkel ausgebildeten Profilbleche bei der Herstellung, d. h. beim Gießen der Bauplatte 1 den Vorteil, daß eine besondere Abdichtung der Schalung im Eckbereich nicht mehr erforderlich ist, woraus sich eine wesentliche Fertigungserleichterung ergibt. In jedem Fall ergibt sich eine außergewöhnliche Zeitersparnis bei der Herstellung der Bauplatte zusätzlich zu einer überraschend einfachen Handhabung bei der Vorbereitung zur Herstellung.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Bauplatte in einer Seitenansicht,
Figur 2 ein weiteres Ausfuhrungsbeispiel einer Bauplatte ebenfalls in einer Seitenansicht,
Figur 3 eine Teilansicht der Bauplatte nach Figur 1 in einer perspektivischen Darstellung,
Figuren
4 und 5 jeweils zu einem Wandverbund zusammengefügte Bauplatten im Verbindungsbereich in einer Draufsicht.
In der Figur 1 ist eine aus einem gegossenen Baustoff bestehende Bauplatte 1 dargestellt, die als Wandplatte Verwendung finden kann und quaderförrnig ausgebildet ist, d. h., sie weist einen rechteckigen Grundriß auf.
In den Eckbereichen zweier sich gegenüberliegender Schmalseiten, die praktisch die Ober- und Unterkante bilden, sind die dadurch definierten Endbereiche begrenzende Profilbleche 2 vorgesehen, die mit der Bauplatte 1 im übrigen vergossen sind.
In der Figur 2 ist eine Bauplatte gezeigt, deren eine Seite abgeschrägt ist, so daß sich eine trapezförmige Gestalt ergibt.
Ebenso wie bei dem in der Figur 1 gezeigten Beispiel sind die Profilbleche 2 win- kelförmig ausgebildet, d. h., sie erstrecken sich nicht nur in den Endbereichen der
Ober- und Unterseite der Bauplatte 1, sondern auch in den Endbereichen der Seitenkanten, die montiert vertikal ausgerichtet sind.
Zur Ausbildung der Schräge der Bauplatte nach Figur 2 ist ein verlorenes Schalungsteil 6 vorgesehen, das sich über die gesamte Länge der Schräge erstreckt und an seinen Enden abgewinkelt ist, wobei diese abgewinkelten Teile mit den benach- harten Schenkeln der Profilbleche 2 fluchten.
Jedes der Profilbleche 2 ist mit einer Sicke 5 versehen, wie sie besonders deutlich in der Figur 3 erkennbar ist, während der abgewinkelte Schenkel, der sich bereichsweise über die Seitenkante erstreckt, glattflächig ausgebildet ist. Grundsätz- lieh kann dieser Schenkel ebenfalls profiliert sein, und zwar U-förmig oder ebenfalls gesickt.
Im Bereich zweier sich gegenüberliegender Profilbleche sind in Montagestellung der Bauplatte 1 sich vertikal erstreckende Zuganker 4 eingebettet, die an den Pro- filblechen 2 befestigt sind. Durch Anbringung von Ösen oder dergleichen dienen diese Zuganker 4 dem Transport bzw. der Montage der Bauplatte.
Wie weiter in der Figur 1 erkennbar ist, können an einem an der unteren Längsseite vorgesehenen Profilblech 3 Halterungen befestigt sein, mit denen Anschlußteile 11 fixiert werden, die der Halterung von Installationsleitungen wie Wasser- oder Ab- wasserleitungen dienen. Ebenfalls daran befestigt werden können Halterungen für Toiletten oder Waschbecken.
Ein solches Profilblech 3 kann auch zur Fixierung eines Spülkastens für ein WC dienen, der direkt mit in die Bauplatte eingegossen wird.
Die Zugstangen 4 übernehmen Haltefunktionen für Anker, vorzugsweise Flachstahlanker 7, die seitlich aus der Bauplatte 1 herausragen und ebenfalls mit eingegossen werden.
Mittels dieser Flachstahlanker 7 können zwei entweder fluchtend oder abgewinkelt nebeneinander stehende Bauplatten 1 miteinander verbunden werden.
Dies ist beispielhaft in den Figuren 4 und 5 dargestellt.
In der Figur 4 sind zwei winklig zueinander stehende Bauplatten 1 nach einer Mon- tage dargestellt, wobei die einander zugewandten Seitenbereiche der Bauplatten 1 jeweils mit trapezförmigen Ausnehmungen 8 versehen sind. In diese Ausnehmungen 8, die beim Gießen der Bauplatte 1 durch Einlage eines entsprechend geformten Schalungsteiles ausgebildet werden, ragen eingegossene Flachstahlanker 7, die sich überlappen. Im Überlappungsbereich sind Langlöcher 10 vorgesehen, die der Durchführung eines Zentrierstabes 9 dienen, durch den eine exakte Positionierung der Bauplatten 1 zueinander möglich ist.
Nach einer solchen lagegenauen Positionierung werden die einen geschlossenen Raum bildenden Ausnehmungen 8 vergossen, beispielsweise mit Beton.
Wie weiter zu erkennen ist, sind die Flachstahlanker 7 durch die gleichfalls mit eingegossenen Zuganker 4 positioniert, die endseitig an den Profilblechen 2 fixiert sind.
In der Figur 5 sind drei miteinander verbundene Bauplatten 1 dargestellt, die T- förmig zueinander stehen, wobei zwei Bauplatten 1 mit ihren Schmalseiten aneinander liegen, während die dritte Bauplatte 1 mit ihrer Schmalseite an den Breitseiten der beiden anderen Bauplatten 1, in deren Stoßbereich, anliegen. Auch hier ist durch vorgesehene Ausnehmungen 8 eine Kammer gebildet, in die Flachstahlanker 7, sich überlappend, ragen und mittels eines Zentrierstabes 9 zur Ausrichtung der
Bauplatten 1 beitragen bzw. eine solche Ausrichtung erleichtern. Die gebildete Kammer wird ebenfalls, unter Einschluß der Flachstahlanker 7 mit Beton oder dergleichen vergossen so daß ein fester Verbund der Bauplatten 1 untereinander entsteht.
Bezugszeichenliste
1 Bauplatte
2 Profilblech
3 Profilblech
4 Zuganker
5 Sicke
6 Schalungsteil
7 Flachstahlanker
8 Ausnehmungen
9 Zentrierstab
10 Langlöcher
11 Anschlußteil