Einweg-Grillgerät
Die Erfindung betrifft ein E in weg-G rillgerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 .
Ein derartiges Einweg-Grillgerät, das für eine einmalige Benutzung bestimmt ist, ist an sich bekannt. Es besteht aus einigen wenigen Einzelbestandteilen, die baukastenförmig zusammengesetzt werden und die in einem Karton platzsparend verpackt sind. Dabei enthält ein derartiges Einweg-Grillgerät alle für den Betrieb erforderlichen Bestandteile, nämlich eine die Grillkohle enthaltende Schale mit Anzünder sowie einen auf der Schale aufliegenden Rost, der auf den Schalenrand aufgelegt wird und auf dem das Grillgut arrangiert wird. Die Schale besitzt seitliche Luftzug-Öffnungen, um ein einwandfreies Verbrennen bzw. Glühen der Grillkohle zu erreichen. In der Schale sind zusammen mit der Holzkohle Anzündmittel vorgesehen, die besonders leicht und gut brennbares Material enthalten, um die Grillkohle in Brand zu setzen und zum Glühen zu bringen.
Derartige bekannte Ei nweg-G rill gerate haben einen besonders einfachen Aufbau und sind mit möglichst niedrigen Kosten hergestellt, damit das Grillgerät nach einer einmaligen Benutzung weggeworfen bzw. entsorgt werden kann und die Kosten so gering wie möglich gehalten werden können.
Nachteilig bei diesen bekannten Ei nweg-G rillgeräten ist, dass der Rost unmittelbar auf der Oberkante der mit Grillkohle gefüllten Schale aufliegt, so dass das Grillgut in der Regel so nahe an der glühenden Grillkohle liegt, dass aufgrund des geringen
Abstandes die Wärmeentwicklung zu groß wird und das Grillgut an manchen Stellen verbrennt, während andere, abewandte Stellen des Grillgutes nicht ausreichend gegart sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Einweg-Grillgerät vorzuschlagen, bei dem diese Nachteile entfallen und insbesondere sichergestellt ist, dass zwischen Grillgut und Oberseite der glühenden Grillkohle ein für einen einwandfreien Grillvorgang optimaler Abstand gehalten wird, andererseits aber auch sichergestellt ist, dass der Bausatz platzsparend verpackt werden kann, die gesamte Packung somit nicht mehr Platz beansprucht, als dies bei herkömmlichen Einweg-Grillgeräten der Fall ist.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass der Rost im Abstand über der Oberseite der Schale bzw. der Oberseite der Grillkohle angeordnet ist und mittels Halte- bzw. Griffvorrichtungen mit der Schale lösbar verbunden ist. Der
Abstand des das Grillgut aufnehmenden Rostes beträgt vorzugsweise zwischen etwa 2 cm und 8 cm, kann jedoch auch geringer oder höher gewählt werden. Dieser Abstand ist nach einer Ausführungsform der Erfindung fest vorgegeben, es können aber auch unterschiedliche Abstände in zwei oder drei Stufen verstellbar festgelegt werden.
Die die Grillkohle aufnehmende Schale hat etwa den gleichen Querschnitt wie der über ihr im Abstand angeordnete Rost. Dieser Querschnitt kann entweder rechteck- förmig oder rund, insbesondere kreisförmig ausgebildet sein. Bei einer rechteckigen Ausführungsform können je nach der Größe von Schale und Rost jeweils sowohl an den beiden gegenüberliegenden Schmalseiten als auch an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten Halte- bzw. Griffvorrichtungen vorgesehen sein, bei kleineren Geräten, bei denen das auf dem Rost aufliegende Gewicht verhältnismäßig gering ist, ist jeweils eine Halte- bzw. Griffvorrichtung an den Schmalseiten ausreichend. Bei einer runden Querschnittsfläche von Schale und Rost werden aus Gründen der Standsicherheit zweckmäßigerweise drei im gleichen Abstand zueinander versetzte Halte- bzw. Griffvorrichtungen vorgesehen.
Die Halte- bzw. Griffvorrichtungen sind nach einer Ausführungsform so ausgebildet, dass der Rost an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten umlegbare oder einklappbare Standelemente in Form von Trag- bzw. Griffstegen oder -bügeln aufweist, wobei diese Griffelemente vorzugsweise schwenkbar an den Roststäben befestigt bzw. aufgehängt sind. Die Griffelemente können U-förmig aus Draht gebogen und die freien Schenkelenden der U-Elemente mit dem Rost einklappbar verbunden sein, indem die freien Enden der Schenkel zu Ösen gebogen sind. Des weiteren sind die Schenkel der Griffelemente vorzugsweise mit einem doppelt gebogenen Knick ausgebildet, wobei eine Biegung auf den Schalenrand aufsetzbar ausgebildet ist und die beiden Schenkel des U miteinander verbunden sind. Die spezielle Ausführung bzw. Biegung der
Schenkel zum Abstützen des Rostes an der Schale durch entsprechendes Biegen der Schenkel aus Draht ist eine besonders einfache Ausführungsform der Befestigung, kann jedoch auch in beliebiger anderer Weise vorgenommen werden, z.B. durch eine Klemmvorrichtung, die die Trag- bzw. Griffstege an den Randbegrenzungen der Schale festlegt.
Bei einer anderen Ausführungsform einer Halte- bzw. Griffvorrichtung ist die Schale an ihren oberen Eckpunkten jeweils mit Ösen versehen, in die entsprechende Stege bzw. Füße der Tragelemente einsetzbar sind, wobei die Stege bzw. Füße alle in gleicher Höhe entsprechende Biegungen, Ansätze, Quetschstellen oder dergl. aufweisen, die zur Erzielung eines gleichen Abstandes und einer Auflage des Rostes von der Schalenoberseite dienen.
Grundsätzlich können die Tragelemente bzw. deren Schenkel so ausgebildet sein, dass sie auch zur Einstellung zweier oder dreier unterschiedlicher Abstandshöhen geeignet sind, um den Höhenabstand des Grillgutes von der glühenden Grillkohle verändern zu können.
Die Schale, die an den Seitenwänden Zuglöcher aufweist, dient zur Aufnahme der Grillkohle, des Anzünders und dergleichen. Die Grillkohle in Form von Briketts, Holzkohle oder dergleichen ist z. B. in einem Folienbeutel aus rückstands- und geruchfrei verbrennendem Kunststoff verpackt, kann aber wahlweise auch eine Papiertüte sein.
Mit dem Einweg-Grillgerät nach der Erfindung wird erreicht, daß das Grillgut in ausreichender und optimaler Höhe über der glühenden Holzkohle positioniert wird, so daß die von der Holzkohle ausgehende Strahlungshitze das Grillgut nicht zwangsweise verbrennt und der Grillvorgang ähnlich dem eines qualitativ hochwertigen Grillgerätes ablaufen kann . Die hierfür erforderlichen Vorkehrungen in Form einer Halte-Griffvorrichtung sind sehr kostengünstig herzustellen, in einfachster Weise mit dem Rost sowie der Schale zu befestigen und auf zweckmäßige Weise zusammenzulegen, damit sie in der Verpackung keinen wesentlichen zusätzlichen Platz beanspruchen.
Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Schale mit Holzkohle und im Abstand über der Oberseite der Schale angeordnetem Rost, der mit der Schale über Halte- bzw. Griffvorrichtungen festgelegt ist, Fig. 2 eine Aufsicht auf den Rost nach Figur 1 ,
Fig. 3 ein Halte- bzw. Griffelement für eine Griffvorrichtung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform eines Halte- bzw. Griffelementes in
Seitenansicht, schematisch dargestellt, Fig. 5 eine andere Ausführungsform einer Schale nach der Erfindung in Aufsicht,
Fig. 6 die Schale nach Fig. 5 in Verbindung mit einem Rost und einer
Tragvorrichtung, und Fig. 7 eine schematische Aufsicht auf eine kreisförmige Schale mit einem kreisförmigen Rost.
Eine Schale 1 , z.B. aus dünnem Aluminiumblech mit einem oberen, verstärkten bzw. umgebördelten Rand 2 und offener Oberseite nimmt Holzkohle 3 auf. Die Schale besitzt an den Seitenwänden bodennahe Öffnungen 4, durch die für die Verbrennung benötigte Luft in das Schaleninnere und die darin befindliche Grillkohle strömen kann. Des weiteren ist mit 5 eine Anzündevorrichtung angedeutet, die aus einem leicht entflammbaren Material besteht, wie an sich bekannt. Diese Anzündevorrichtung 5 kann in einer leichten gitterartigen Umhüllung angeordnet sein. Ein Grillrost 6 mit Querstäben 7 und Umfangsbegrenzung 8 ist über eine Halte-bzw. Griffvorrichtung 9 auf den Schalenrand aufgesetzt, z.B. durch Aufstecken oder Klemmen. Diese Halte- Griffvorrichtung 9 ist an den das Grillgut G aufnehmenden Rostdrahtstäben 7, 8, die den Grillrost 6 bilden, schwenkbar bzw. klappbar befestigt, z.B. eingehängt und an der Einhängestelle umgebogen.
Derartige Halte-bzw. Griffvorrichtungen sind entweder an zwei gegenüberliegenden Seiten oder an allen vier gegenüberliegenden Seiten angeordnet und mit der Schale an den zugeordneten Rändern der Schale festgelegt, wie in Figur 2 schematisch an zwei entgegengesetzten Seiten, den Schmalseiten, angedeutet.
Die den Rost ausbildenden Stäbe sind in Figur 3 in perspektivischer Ansicht mit 7 dargestellt. Das Traggestell 10 besteht im wesentlichen aus einem U-förmig gebogenen Drahtstück, das am freien Ende der beiden Schenkel 1 1 , 1 1 ' jeweils zu einer Öse 12 gebogen ist, die einen Querstab 7 des Rostes 6 umschließt. Beide parallelen Schenkel 1 1 , 1 1 ' des Traggestells sind identisch ausgebildet und weisen jeweils einen von der
Öse 12 ausgehenden geraden, im Betriebszustand etwa horizontal angeordneten Abschnitt 13 auf, der sich an einem benachbarten Querstab 7 abstützen kann, einen etwa vertikalen Abschnitt 14 und einen S-förmig gebogenen Abschnitt 15, und einen daran anschließenden, etwa vertikalen Abschnitt 16 auf. Die beiden Enden dieser Abschnitte sind über einen parallel zu den Rost-Querstäben 7 verlaufenden horizontalen Abschnitt 1 7 miteinander verbunden. Bei der schematisch in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist eine abgeänderte Ausführung eines derartigen Schenkels 1 1 ' dargestellt, der einen doppelt S-förmig gebogenen Abschnitt 18, 19 aufweist, so dass an den beiden gebogenen Abschnitten eine Einstellung unterschied- licher Abstandshöhen h gewählt werden kann.
Bei einer anderen Ausführungsform einer Halte- bzw. Griffvorrichtung nach Fig. 5 und 6 ist die Schale 2 z.B. an den Eckpunkten 20, 21 , 22, 23 mit Ösen, Ansätzen oder dergleichen ausgebildet, die Vorkehrungen zur Aufnahme von an den Eckpunkten des Rostes 6 nach abwärts stehenden Stiften oder Stäben 24 darstellen, die von den den Eckpunkten 20 - 23 entsprechenden Stellen des Rostes ausgehen und die nach abwärts gerichtet sind, so daß die Stifte oder Stäbe 24 in die entsprechenden Öffnungen der Ösen an den Eckpunkten 20 - 23 eingesetzt werden können. Der Abstand des Rostes 6 von der Oberseite der Schale 1 wird durch die Einstecktiefe der Stäbe 24 bestimmt, wobei entsprechende Mittel, z. B. Rasten für die Höhenverstellung der Stäbe 24 in den Ösen vorgesehen sein können, um den Abstand zwischen der Grillgutauflage auf dem Rost und der Oberseite der Schale variieren zu können.
Bei der schematischen Darstellung nach Fig. 7 ist der Grundriss der Schale 25 und des Rostes 26 kreisförmig ausgebildet und es sind Halte- bzw. Griffvorrichtungen 27 im Winkel von 120° versetzt zueinander vorgesehen, die eine Abstützung des Rostes 26 auf der Schale 25 darstellen.
Bezugszeichenliste
Schale verstärkter Rand
Grillkohle
Öffnungen
Anzünder
Grillrost
Querstäbe
Rostumfangsbegrenzung
Halte-Griffvorrichtung 0 Traggestell 1. 1 1 ' Schenkel 2 Öse 3 horizontaler Abschnitt vertikaler Abschnitt 5 S-förmiger Abschnitt 6 vertikaler Abschnitt 7 horizontaler Abschnitt 8, 19 doppelt gebogener Abschnitt 0 - ■23 Eckpunkte
Stifte bzw. Stäbe 5 kreisförmige Schale 6 Rost 7 Halte-Griffvorrichtung