Werkstücktransportsystem für mindestens eine Werkstuckbearbeitungsmaschine und entsprechende Werkstückbearbeitungsvorrichtung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Werkstücktransportsystem für mindestens eine Werkstuckbearbeitungsmaschine, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1. Ferner bezieht sich die Erfindung auf eine Werkstückbe- arbeitungsvorrichtung mit mindestens einer Werkstuckbearbeitungsmaschine und mindestens einem entsprechenden Werkstücktransportsystem, entsprechend Oberbegriff des Anspruchs 17.
Werkstücktransportsysteme und Werkstückbearbeitungsvorrichtungen, insbesondere Werkstückbearbeitungszentren, der eingangs genannten Art sind bekannt. Zur Bearbeitung eines jeweiligen Werkstücks wird selbiges einer zugeordneten Werkstuckbearbeitungsmaschine mittels des Werkstücktransportsystems zugeführt. Nach Beendigung des Bearbeitungsprozesses wird das Werkstück mittels des Werkstücktransportsystems von der Werkstückbearbeitungsma- schine abgeführt und beispielsweise in einem Werkstückspeicher gelagert. Anschließend kann ein als nächstes zu bearbeitendes Werkstück mittels des Werkstücktransportsystems der Werkstuckbearbeitungsmaschine zugeführt werden. Derartige bekannte Werkstücktransportsysteme sind nachteilig, da sie keine hinreichend fle- xible Werkstückzuführung und/oder -abführung zu beziehungsweise von einer oder mehreren Werkstückbearbeitungsmaschinen erlauben.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Werkstücktransportsystem der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels welchem eine flexible und schnelle Werkstückzuführung und -abführung zu beziehungsweise von mindestens einer Werkstuckbearbeitungsmaschine mög- lieh ist.
Femer ist es Aufgabe der Erfindung, eine Werkstückbearbeitungsvorrichtung mit einem entsprechenden Werkstücktransportsystem bereitzustellen.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Werkstücktransportsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Erfindungsgemäß ist das Werkstücktransportsystem dadurch gekennzeichnet, dass es gruppenweise separat und/oder einzeln antreibbare Förderelemente aufweist, mittels welchen mindestens zwei Werkstückträgereinheiten unabhängig voneinander transportierbar sind. Hierdurch wird eine flexible und schnelle Werkstückzuführung und -abführung bezüglich mindestens einer Werkstuckbearbeitungsmaschine ermöglicht. Das erfindungsgemäße Werkstücktransportsystem erlaubt insbesondere, mittels der gruppenweise separat und/oder einzeln antreibbaren Förderelemente eine Mehrzahl an Werkstückträgereinheiten unabhängig vonein- ander zu einer jeweiligen Werkstuckbearbeitungsmaschine zu transportieren. Auch im Falle einer einzigen mit Werkstücken zu beliefernden Werkstuckbearbeitungsmaschine ist es ferner möglich, gleichzeitig mehrere Werkstückträgereinheiten mittels des Werkstücktransportsystems zu transportieren, wobei eine erste Werk- stückträgereinheit der Werkstuckbearbeitungsmaschine zugeführt wird und die weiteren Werkstückträgereinheiten zu einer oder mehreren Wartestationen transportiert werden, die sich vorzugsweise in der Nähe der Werkstuckbearbeitungsmaschine befinden. Auf diese Weise können die Stillstandszeiten der Werkstückbearbeitungsma- schine, welche unter anderem von der Transportzeit der Werkstückträgereinheiten abhängen, auf ein Minimum reduziert werden. Aufgrund des Einsatzes von Werkstückträgereinheiten ist es zusätzlich
möglich, mehrere zu bearbeitende Werkstücke gleichzeitig mittels einer einzigen Werkstückträgereinheit zu der Werkstuckbearbeitungsmaschine zu transportieren, wobei die Werkstücke auf einer zugehörigen Werkstückträgereinheit auf verhältnismäßig einfache Weise außerhalb der Werkstuckbearbeitungsmaschine lagedefiniert angeordnet werden können.
Mit Vorteil weist das Werkstücktransportsystem mindestens eine der Werkstuckbearbeitungsmaschine zugeordnete Übergabestation auf. Dabei kann die jeweilige Übergabestation gegebenenfalls auch meh- reren Bearbeitungsmaschinen zugeordnet sein. Ferner ist es möglich, die Übergabestation derart mit separat antreibbaren Förderelementen zu versehen, dass sie sowohl eine Übergabefunktion als auch eine Wartefunktion hinsichtlich einer oder mehrerer Werkstückträgereinheiten erfüllen kann. Aufgrund der antriebsunabhängigen Ausgestaltung der Förderelemente untereinander ergeben sich eine Vielzahl an mittels des Werkstücktransportsystems durchführbarer Transportablaufmöglichkeiten, die an die jeweils vorliegenden Werkstückbeschickungsanforderungen flexibel angepasst werden können.
Vorzugsweise enthält das Werkstücktransportsystem mindestens einen Werkstückspeicher. Dabei kann der Werkstückspeicher als Vertikalspeicher und/oder als Horizontalspeicher ausgebildet sein. Aufgrund der voneinander gruppenweise separat und/oder einzeln antreibbaren Förderelemente lassen sich unterschiedliche Werkstückspeicherkonzepte im Werkstücktransportsystem realisieren. Dies ermöglicht insbesondere einen flexiblen und schnellen Werkstücktransport sowie eine entsprechende Werkstückspeicherung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Förderelemente als Förderrollen oder als Förderbänder ausgebildet. Derartige Förderelemente sind besonders zu einer Realisierung eines flexiblen Werkstücktransportsystems geeignet und in verhältnismäßig einfacher Weise ansteuerbar mittels einer zentralen Steuereinheit. Dabei
eignen sich Förderrollen und/oder Förderbänder besonders zum Transportieren von Werkstückträgereinheiten, auf welchen die zu bearbeitenden beziehungsweise bereits bearbeiteten Werkstücke abgelegt beziehungsweise befestigt sind. Derartige Werkstückträ- gereinheiten können beispielsweise als Palette ausgebildet sein. Dabei können auch unterschiedliche Palettenarten beziehungsweise -großen im Werkstücktransportsystem zum Einsatz kommen, in Abhängigkeit der zu transportierenden Werkstückform, -große und -anzahl.
Mit Vorteil ist der Werkstückspeicher als Regal für eine Mehrzahl an Paletten oder als Hubstation für mindestens eine Palette ausgebildet. Dabei kann beispielsweise ein Regal als Werkstückhauptspeicher und eine Hubstation als Werkstückzwischenspeicher dienen, wobei die Hubstation die Funktion einer Wartestation in Bezug auf die Werkstückträgereinheit (Palette) haben kann. Eine Wartestation dient dabei zur kurzzeitigen Speicherung einer oder mehrerer Werkstückträgereinheiten während einer unterbrochenen Transportphase. Ein als Regal ausgebildeter Werkstückhauptspeicher dient dabei zur längerfristigeren Werkstückspeicherung. Gegebenenfalls kann das Regal auch als mobile und somit austauschbare Werkstückspeichereinheit ausgebildet sein.
Vorzugsweise ist dem jeweiligen Regal eine Hubstation zugeordnet. Dabei kann eine jeweilige Hubstation auch mit mehreren Regalen in operativer Wirkverbindung stehen. Eine Hubstation ist besonders vorteilhaft zum Transportieren einer oder mehrerer Werkstückträgereinheiten (Paletten) zu einem regalförmigen Werkstückspeicher (Vertikalspeicher) oder von diesem weg zu einer weiteren Funktionseinheit.
Vorteilhafterweise enthält das Werkstücktransportsystem eine Werk- stückvoreinstellstation und/oder eine Werkstückkippstation und/oder eine Werkstückgrößenkontrollstation und/oder eine Leerstation. Auf-
grund der flexibel ansteuerbaren Förderelemente des Werkstücktransportsystems lassen sich verschiedene Funktionsstationen in unterschiedlichen Konstellationen miteinander in operative Wirkverbindung bringen unter Ausbildung eines an die jeweiligen Transport- anforderungen angepassten Werkstücktransportsystems.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Übergabestation und/oder die Werkstückvoreinstellstation und/oder die Werkstückkippstation und/oder die Werkstückgrößenkontrollstation jeweils als Hubstation ausgebildet. Mittels Ausbildung einer oder mehrerer Funktionsstationen als Hubstation ist es möglich, ein Werkstück zwi- schenzuspeichem beziehungsweise in eine definierte Transportstellung zu bringen (Werkstückkippstellung zum Befreien des Werkstücks von beispielsweise Wasser und/oder Bearbeitungsspänen). Da die Werkstücke auf Werkstückträgereinheiten im Werkstück- transportsystem gespeichert und gefördert werden, ist eine verhältnismäßig einfache Hubbewegung derselben in einer Hubstation möglich.
Vorzugsweise sind die Werkstückkippstation und die Werkstückgrößenkontrollstation als eine einzige Station ausgebildet. Dies ermög- licht eine kompakte Ausgestaltung des flexiblen Werkstücktransportsystems. Gegebenenfalls können auch andere und/oder weitere Zusammenlegungen unterschiedlicher Funktionsstationen zu einer einzigen Station (Multifunktionsstation) erfolgen.
Gegebenenfalls kann die Übergabestation eine Werkstückträgerein- heit-Übergabeeinrichtung aufweisen, die mit der Werkstuckbearbeitungsmaschine in kooperativer Wirkverbindung steht. Dabei kann die entsprechende Übergabeeinrichtung als Fördereinrichtung mit geeigneten Förderelementen (beispielsweise in Form von Förderrollen oder Förderbändern) oder als Greifeinrichtung (beispielsweise als Roboter) oder andersartig ausgebildet sein. Da die Förderelemente des Werkstücktransportsystems hinsichtlich ihres Antriebs flexibel
ansteuerbar sind, können somit auch unterschiedliche Übergabeeinrichtungen in der Übergabestation vorgesehen werden.
Vorzugsweise sind der Werkstückspeicher, die Werkstückkippstation, die Werkstückgrößenkontrollstation, die Leerstation und die Übergabestation entlang einer im Wesentlichen geradlinigen Transportlinie angeordnet. Dabei kann die Werkstückvoreinstellstation ebenfalls auf der Transportlinie oder auch seitlich von selbiger beabstandet angeordnet sein. Ein derartig ausgebildetes Werkstücktransportsystem ist in verhältnismäßig einfacher Weise realisierbar. Zusätzlich oder alternativ können gegebenenfalls auch andere geometrische Konstellationen (beispielsweise Winkelkonstellationen, parallele Förderlinien oder ähnliches) am Werkstücktransportsystem realisiert werden.
Ferner ist es möglich, dass die Förderelemente einer jeweiligen Sta- tion eine Förderelementgruppe bilden, die als Gruppe antreibbar ist.
Eine derartige Förderelementgruppe mit kollektiver Ansteuerung ist insbesondere für solche Stationen geeignet, in welchen jeweils nur eine einzige Werkstückträgereinheit transportiert werden kann, so dass eine flexible Antriebssteuerung der Förderelemente innerhalb der jeweiligen Station nicht sinnvoll ist. Gegebenenfalls kann eine derartige kollektive Antriebsansteuerung der Förderelemente in einer jeweiligen Station nur für bestimmte Betriebsfälle (zeitweise) an einer geeigneten Steuereinheit gewählt werden, wobei zusätzlich auch eine individuelle Ansteuerung der Förderelemente in einer jeweiligen Station möglich ist.
Mit Vorteil weist die Werkstückvoreinstellstation eine Anschlageinrichtung auf zur insbesondere manuellen Erfassung von Werkstückgeometrieinformationen und/oder von Werkstückpositionsinformationen auf einer Werkstückträgereinheit. Somit kann an der Werkstück- voreinstellstation unabhängig vom Transportbetrieb im Werkstücktransportsystem eine handhabungsfreundliche Werkstückvoreinstel-
lung beispielsweise mittels einer Bedienperson erfolgen, wobei die Werkstückvoreinstellung außerhalb eines Sicherheitsbereichs der Werkstuckbearbeitungsmaschine durchgeführt werden kann. Aufgrund der vorab erfolgenden Werkstückvoreinstellung kann der ei- gentliche Bearbeitungsprozess in der Werkstuckbearbeitungsmaschine verhältnismäßig schnell durchgeführt werden, da vor Bearbeitungsbeginn die zuvor erfassten Werkstückgeometrieinformationen und/oder Werkstückpositionsinformationen auf der jeweiligen Werkstückträgereinheit an die entsprechende Werkstückbearbeitungsma- schine beziehungsweise an deren Steuerung vorzugsweise automatisiert weitergegeben werden können.
Zur Lösung der Aufgabe wird auch eine Werkstückbearbeitungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 17 vorgeschlagen. Mittels einer derartigen Werkstückbearbeitungsvorrichtung lassen sich die in Bezug auf das Werkstücktransportsystem vorerwähnten Vorteile erzielen.
Die Werkstuckbearbeitungsmaschine weist einen Frontbereich, zwei Seitenbereiche und einen Rückbereich auf, wobei die Übergabestation mit Vorteil mindestens einem der Seitenbereiche der Werk- Stückbearbeitungsmaschine zugeordnet ist. Auf diese wird der Frontbereich der Werkstuckbearbeitungsmaschine, welcher auch ein Sicherheitsbereich derselben sein kann, nicht für die Werkstückbeschickung derselben Werkstuckbearbeitungsmaschine in Anspruch genommen. Aufgrund einer derartigen, optimierten Peripheriebe- reichsausnutzung einer Werkstuckbearbeitungsmaschine werden Belegungsengpässe insbesondere im Frontbereich derselben vermieden. Der Frontbereich kann somit beispielsweise von einer Bedienperson der Werkstuckbearbeitungsmaschine in Anspruch genommen werden, ohne dass aufgrund einer Werkstückbeschickung derselben Werkstuckbearbeitungsmaschine ein Sicherheitsproblem für die Bedienperson auftritt.
Das Werkstücktransportsystem erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen entlang mindestens eines der Seitenbereiche der Werkstuckbearbeitungsmaschine. Auf diese Weise ist es möglich, eine verhältnismäßig kompakte Werkstückbearbeitungsvorrichtung zu realisieren, die flexibel in Abhängigkeit der Transportanforderungen erweitert werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung.
Die Erfindung wird nachfolgend in mehreren Ausführungsbeispielen anhand zugehöriger Zeichnungennäher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Werkstücktransportsystems gemäß einer ersten Ausführungsform;
Figur 2 eine schematische Draufsicht auf eine Werkstückbear- beitungsvorrichtung mit dem Werkstücktransportsystem der Figur 1 ;
Figur 3 eine schematische Perspektivdarstellung einer Werkstückbearbeitungsvorrichtung mit einem erfindungsgemäßen Werkstücktransportsystem gemäß einer zwei- ten Ausführungsform;
Figur 4 eine schematische Seitenansicht des Werkstücktransportsystems der Figur 3;
Figur 5 eine schematische Draufsicht auf die Werkstückbearbeitungsvorrichtung der Figur 3;
Figur 6 eine schematische Perspektivdarstellung einer Werkstückbearbeitungsvorrichtung mit einem erfindungsge-
mäßen Werkstücktransportsystem gemäß einer dritten Ausführungsform;
Figur 7 eine schematische Seitenansicht des Werkstücktransportsystems der Figur 6 und
Figur 8 eine schematische Draufsicht auf die Werkstückbearbeitungsvorrichtung der Figur 6.
Die Figuren 1 und 2 zeigen in schematischer Darstellung ein erfindungsgemäßes Werkstücktransportsystem 10 entsprechend einer ersten Ausführungsform. In Figur 2 ist das Werkstücktransportsys- tem 10 einer Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 zugeordnet unter Ausbildung einer Werkstückbearbeitungsvorrichtung 11. Das Werkstücktransportsystem 10 enthält eine Mehrzahl an Stationen 14, zu welchen Werkstückträgereinheiten 22, die beispielsweise als Paletten ausgebildet und jeweils ein oder mehrere Werkstücke 16 tragen können, transportierbar sind. Der Transport der Werkstückträgereinheiten 22 zu den Stationen 14 erfolgt mittels einer Mehrzahl an als Förderrollen ausgebildeten Förderelementen 20, die gruppenweise separat und/oder einzeln antreibbar sind. Ein derartiger flexibler Antrieb der Förderelemente 20 kann beispielsweise mittels einer Steu- ereinheit (nicht dargestellt) koordiniert werden. Dabei ist es möglich, dass die Förderelemente 20 einer jeweiligen Station 14 eine Förderelementgruppe 52 bilden, die als Gruppe kollektiv, das heißt gleichzeitig, antreibbar sind. Die Stationen 14 sind derart ausgebildet, dass sie die Funktion eines Werkstückspeichers 28, einer Werkstückvor- einstellstation 36, einer Werkstückkippstation 38, einer Werkstück- größenkontrollstation 40, einer Leerstation 42 oder einer Übergabestation 24 erfüllen können.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Werkstückkippstation
38 und die Werkstückgrößenkontrollstation 40 als eine einzige Stati- on ausgebildet. Die Werkstückspeicher 28, die Werkstückvoreinsteil-
Station 36 und die Übergabestation 24 sind dabei jeweils als Hubstation 34 ausgebildet. Die Hubstationen 34 dienen dazu, mindestens eine Werkstückträgereinheit 22, wie in Figur 1 gemäß Doppelpfeil 34 dargestellt, in vertikaler Richtung zu verlagern, wobei bei einer Auf- wärtsbewegung der sich in einer Station 14 befindenden Werkstückträgereinheiten 22 die eigentliche Transportstrecke, welche die einzelnen Stationen 14 miteinander verbindet, entlang einer Transportlinie 44 (siehe auch Figur 2) freigegeben wird. In der Werkstückkippstation 38, welche eventuell ebenfalls als Hubstation 34 ausgebildet sein kann, wird eine jeweilige Werkstückträgereinheit 22, wenn erforderlich, hochgefahren und gekippt, so dass beispielsweise Wasser und Bearbeitungsspäne in eine die jeweiligen Stationen 14 aufnehmende Wanne 18 des Werkstücktransportsystems 10 fließen beziehungsweise fallen können. Eine derartige Kippbewegung (Drehbewegung) ist mit dem Doppelpfeil 50 dargestellt. Zur Durchführung der Kippbewegung ist die Werkstückkippstation 38 mit einer geeigneten Kippeinrichtung versehen, die beispielsweise Klemmzylinder 48 enthalten kann, mittels welchen eine jeweilige Werkstückträgereinheit 22 an der Kippeinrichtung fixiert werden kann.
Die Werkstückvoreinstellstation 36 kann gegebenenfalls eine Anschlageinrichtung (nicht dargestellt) aufweisen zur insbesondere manuellen Erfassung von Werkstückgeometrieinformationen und/oder von Werkstückpositionsinformationen auf einer zugehörigen Werkstückträgereinheit 22. Nach Beendigung der Werkstück- Voreinstellung kann die entsprechende Werkstückträgereinheit 22 von der Werkstückvoreinstellstation 36 gemäß Doppelpfeil 46 zu einem Werkstückspeicher 28 transportiert werden. Dies erfolgt mittels geeigneter Antriebssteuerung der Förderelemente 20.
Die Mehrzahl der Stationen 14 des Werkstücktransportsystems 10 gemäß den Figuren 1 und 2 sind entlang der Transportlinie 44 angeordnet, wobei lediglich die Werkstückvoreinstellstation 36 seitlich von der Transportlinie 44 beabstandet angeordnet ist. Das Werkstück-
transportsystem 10 erstreckt sich im Wesentlichen entlang eines der Seitenbereiche 56 der Werkstuckbearbeitungsmaschine 12, so dass der Frontbereich 54, der Rückbereich 58 sowie der weitere Seitenbereich 56 nicht von dem Werkstücktransportsystem 10 belegt werden.
Zur Herstellung einer kooperativen Wirkverbindung des Werkstücktransportsystems 10 und der Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 weist die Übergabestation 24 eine Werkstückträgereinheit- Übergabeeinrichtung auf, welche schematisch als Doppelpfeil 26 gekennzeichnet ist. Mittels dieser Übergabeeinrichtung 26 kann die Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 mit mindestens einer Werkstückträgereinheit 22 (jeweils mit einem oder mehreren Werkstücken 16 bestückt) zur Werkstückbearbeitung beschickt werden, wobei nach Beendigung des Bearbeitungsprozesses die Werkstückträgereinheit 22 mit dem oder den Werkstücken 16 von der Werkstück- bearbeitungsmaschine 12 beispielsweise zu einem Werkstückspeicher 28 transportiert werden kann.
In den Figuren 3, 4, 5 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Werkstücktransportsystems 10 dargestellt, wobei zur Vereinfachung der Beschreibung desselben lediglich auf die Un- terschiede in Bezug auf die erste Ausführungsform gemäß den Figuren 1 und 2 eingegangen wird. Das Werkstücktransportsystem 10 der zweiten Ausführungsform gemäß Figuren 3, 4, 5 erstreckt sich -mit Ausnahme der Werkstückträgereinheit-Übergabeeinrichtung 26- entlang der geradlinigen Transportlinie 44. Es enthält zwei Werk- Stückspeicher 28, die jeweils als Vertikalspeicher 30 in Form eines Regals 32 ausgebildet sind. Den zwei Werkstückspeichern 28 ist eine gemeinsame Hubstation 34 zugeordnet. Die zwei Vertikalspeicher 30 sind voneinander beabstandet angeordnet unter Zwischenschaltung der Hubstation 34. Die Werkstückvoreinstellstation 36 ist bei diesem Ausführungsbeispiel auf der Transportlinie 44 angeordnet und bildet in Haupttransportrichtung (X-Achse) gesehen einen Endbereich des Werkstücktransportsystems 10. Dies ermöglicht für
eine Bedienperson 59 eine von der Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 verhältnismäßig weit beabstandete Werkstückvoreinsteilmöglich- keit. An der Übergabestation 24 erfolgt eine Übergabe einer jeweiligen Werkstückträgereinheit 22 gemäß Doppelpfeil 26 in Y-Richtung. Die in Figur 3 dargestellte Z-Richtung kennzeichnet die Höhenver- stellrichtung der Hubstation 34, welche mit den Vertikalspeichern 30 operativ wirkverbunden ist. Hierbei ist es möglich, dass die operative Wirkverbindung zwischen Hubstation 34 und Vertikalspeicher 30 derart erfolgt, dass die Förderelemente 20 eines jeweiligen Regal- fachs mittels eines Reibrads (nicht dargestellt) angetrieben werden, welches mittels der antreibbaren Förderelemente 20 der Hubstation 34 in eine erwünschte Drehbewegung versetzt werden kann. Entsprechend dieser Drehbewegung des Reibrads kann eine erwünschte Drehbewegung der Förderelemente des Vertikalspeichers 30 in einem Regalfach und somit eine entsprechende Verschiebebewegung einer Werkstückträgereinheit 22 in dem Regalfach gemäß den in Figur 3 dargestellten Doppelpfeilen (in X-Richtung) erzeugt werden.
Bei dem dritten Ausführungsbeispiel eines Werkstücktransportsys- tems 10 gemäß den Figuren 6, 7, 8 sind -im Unterschied zu den ersten beiden Ausführungsbeispielen- jedem der zwei Werkstückspeicher 28 eine zugehörige, spezielle Hubstation 34 zugeordnet. Ferner ist im Gegensatz zu den ersten zwei Ausführungsbeispielen bei dem dritten Ausführungsbeispiel die Übergabestation 34 gleichzeitig als Werkstückkippstation 38 ausgebildet. Während bei dem zweiten Ausführungsbeispiel (Figuren 3, 4, 5) die zwei Werkstückspeicher 28 in Bezug auf die Übergabestation 24 auf einer einzigen Seite angeordnet sind, befinden sich im dritten Ausführungsbeispiel die zwei Werkstückspeicher 28 hinsichtlich der Übergabestation 24 auf zwei gegenüberliegenden Seiten entlang der geradlinigen Transportlinie 44 (X-Richtung). Zwischen der Übergabestation 24 der dritten Ausführungsform und den beiden Werkstückspeichern 28 ist jeweils eine zugehörige Leerstation 42 angeordnet. Der weitere konstruktive Aufbau der dritten Ausführungsform des Werkstücktransportsystems
bau der dritten Ausführungsform des Werkstücktransportsystems 10 beziehungsweise der Werkstückbearbeitungsvorrichtung 11 entspricht im Wesentlichen demjenigen der ersten zwei Ausführungsformen, so dass auf eine weitere detaillierte Beschreibung diesbe- züglich verzichtet wird.
Bei allen drei beschriebenen Ausführungsbeispielen besteht die Möglichkeit, eine Werkstückträgereinheit-Übergabeeinrichtung (Doppelpfeil 26) in Form eines Greifers oder Roboters vorzusehen, wenn die Platzverhältnisse der Werkstückbearbeitungsvorrichtung 1 1 dies erlauben. In einem solchen Fall kann der Greifer (Übersetzer) in den Bearbeitungsraum der Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 hineingreifen, die Werkstückträgereinheit 22 (Palette) anheben, aus der Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 herausbefördern und auf der Übergabestation 24 (Hubstation 34) ablegen. Alternativ zu der er- wähnten Ausführungsform der Werkstückträgereinheit- Übergabeeinrichtung (Doppelpfeil 26) in Form eines Greifers oder Roboters kann auch vorgesehen sein, dass ein Teilstück des Werk- stücktransportsystems, insbesondere das der Übergabestation 24 zugeordnete, mit Förderelementen 20 versehene Teilstück zusätzlich mit in Richtung des Doppelpfeils 26 wirkenden Förderelementen 20, insbesondere Förderrollen oder Förderbändern, versehen ist. Eine sich anschließende Förderbahn mit entsprechenden Förderelementen 20 führt bis zur Werkstuckbearbeitungsmaschine, so dass es eines Greifers oder eines Roboters nicht bedarf, sondern die sich auf Werkstückträgereinheiten 22 befindlichen Werkstücke mittels der einzeln oder gruppenweise antreibbaren Förderelemente bis in die Werkstuckbearbeitungsmaschine hinein und -nach Bearbeitung- auch wieder aus dieser heraus transportiert werden können. Sollten Höhenunterschiede zur Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 vorlie- gen, so könnte eine Höhenverfahrbarkeit der bis zur Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 führenden Förderbahn vorgesehen sein, wobei insbesondere die gesamte Übergabestation 24 hoch und runter fahrbar ausgebildet ist. Die vorstehend erwähnte Lösung stellt eine
besonders platzsparende Ausgestaltung dar und hat ferner den Vorteil, dass Ungenauigkeiten aufgrund eines Knickmoments des Greifers oder des Roboters entfallen. Ein derartiges Knickmoment kann dann auftreten, wenn relativ schwere Werkstücke gehandhabt wer- den. Von der Übergabestation 24 kann die Werkstückträgereinheit 22 mittels der Förderelemente 20 beispielsweise zu einem Werkstückspeicher 28 transportiert und dort abgelegt werden. Gegebenenfalls kann die Werkstückträgereinheit 22 mit dem Werkstück 16 vorher zur Werkstückkippstation 38 transportiert werden, um das bearbeitete Werkstück 16 von Wasser und Bearbeitungsspänen zu befreien. Unmittelbar nach Freigabe der Übergabestation 24 kann während des Abtransports einer ersten Werkstückträgereinheit 22 mit einem bearbeiteten Werkstück 16 beispielsweise zu einem Werkstückspeicher 28 gleichzeitig eine zweite Werkstückträgerein- heit 22 mit einem unbearbeiteten Werkstück 16 beispielsweise von einem Werkstückspeicher 28 oder von der Werkstückvoreinstellstation 36 zur Übergabestation 24 gefördert werden. Vorzugsweise befindet sich eine Werkstückträgereinheit 22 mit einem unbearbeiteten Werkstück 16 in Wartestellung in unmittelbarer Nähe der Übergabe- Station 24, so dass der Zeitraum zwischen Übergabe einer ersten und Annahme einer zweiten Werkstückträgereinheit 22 an der Übergabestation 24 möglichst gering ist (zeitreduzierter Werkstückträge- reinheitenwechsel an der Übergabestation 24). Die Werkstückträgereinheiten 24 mit bearbeiteten Werkstücken 16 können in einem Werkstückspeicher 28 gelagert werden und zu einem gegebenen Zeitpunkt beispielsweise einem Be- und Entladepiatz (nicht dargestellt) zugeführt werden. Das Werkstücktransportsystem 10, beziehungsweise die Werkstückbearbeitungsvorrichtung 11 , zeichnet sich durch eine verhältnismäßig einfache Handhabung, einen schnellen Werkstückträgereinheitenwechsel (Palettenwechsel), einen geringen Platzbedarf und durch verhältnismäßig wenige bewegliche Konstruktionsteile aus, so dass mit nur geringen Verschleißerscheinungen und Reparaturen, einer langen Lebensdauer und einer hohen Verfügbarkeit des Werkstücktransportsystems 10 gerechnet werden
kann. Dabei kann der Wechselvorgang einer Werkstückträgereinheit 22 zwischen dem Werkstücktransportsystem 10 und der Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 in Form eines einfachen Übersetzens erfolgen, ohne dass notwendigerweise in die Steuerung der Werk- Stückbearbeitungsmaschine 12 eingriffen werden muss. Bei der Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 kann es sich um eine oder mehrere Werkzeugmaschinen unterschiedlicher Art handeln.
Ein besonders bevorzugtes Verfahren bei dem Einsatz des Werkstücktransportsystems sieht die Möglichkeit vor, dass bei einer Bear- beitungsserie gleicher Werkstücke das erste Werkstück im Wesentlichen manuell, möglicherweise zum Teil auch halbautomatisch, in die Werkstuckbearbeitungsmaschine 12 hineintransportiert, dort bearbeitet und dann wieder heraustransportiert und abgelegt wird. Insbesondere ist es dabei erforderlich, am Einrüstplatz, also der Werk- stückvoreinstellstation 36, manuelle Grundeinstellungen, insbesondere einen Nullabgleich, vorzunehmen und dann das gesamte, vorstehend erwähnte Verfahren durchzuführen. Ist dies einmal, nämlich beim ersten Werkstück erfolgt, so kann aufgrund der bereits erfolgten, mittels geeigneter Einrichtungen gelernte, abgespeicherten Vor- gehensweise ein weiteres und dann auch die folgenden Werkstücke vollautomatisch bearbeitet werden, das heißt, es werden dann vollautomatisch aus einem Speicher die sich auf Werkstückträgereinheiten 20 befindlichen Werkstücke entnommen. Sie verfahren auf ihren Werkstückträgereinheiten 20 selbsttätig bis in die Werkstückbearbei- tungsmaschine 12 hinein, werden dort vollautomatisch bearbeitet und werden anschließend vollautomatisch in einen Speicherplatz zurückgeführt. Beispielsweise kann die manuelle und/oder halbautomatische Vorgehensweise beim ersten Werkstück während der normalen Arbeitszeit erfolgen; das nachfolgende automatische, ins- besondere vollautomatische Bearbeiten der weiteren Werkstücke, erfolgt dann zur Nachtzeit, also außerhalb der normalen Arbeitszeit. Insgesamt wird hierdurch die erfindungsgemäße Einrichtung optimal genutzt.
Schließlich ist -nach einer Weiterbildung der Erfindung- vorgesehen, eine sehr einfache und kostengünstige Speichereinheit zu schaffen, das heißt, zusätzlich oder anstelle eines recht aufwendigen Vertikalspeichers 30 kann vorgesehen sein, dass sich oberhalb einer beste- henden Transportlinie eine weitere Transportlinie befindet, die ebenfalls die einzelnen oder gruppenweise antreibbaren Förderelemente aufweist. Diese weitere Ebene, die auch unterhalb der jetzt bestehenden Transportlinie angeordnet sein könnte, stellt ein „Speichergleis" dar, das heißt, hier können bestückte oder unbestückte Werk- stückträgereinheiten 22 geparkt und -aufgrund der Antreibbarkeit der Förderelemente 20- selbsttätig abgerufen oder auch wieder in Parkposition zurückgefahren werden. Um auf die Hauptebene des Werkstücktransportsystems zu gelangen, ist eine vertikal verfahrbare Hubstation 34 vorgesehen. Alternativ ist es auch möglich, ein Teil der Transportlinie nach unten beziehungsweise nach oben verschwenkbar auszubilden, so dass eine schiefe Ebene entsteht, entlang der die Werkstückträgereinheiten 22 verfahren werden können, was wiederum durch die angetriebenen Förderelemente 20 möglich ist. Durch diese nach oben beziehungsweise nach unten führende, rampenartige Bahn kann ein Höhenunterschied überwunden werden, ohne dass eine vertikal arbeitende Hubstation erforderlich ist. An die rampenartige Bahn kann sich dann jeweils noch ein entsprechend langes Horizontalstück anschließen, dessen Länge die Speicherkapazität bestimmt. Die schräge Rampe kann vorzugsweise mittels eines Antriebs verschwenkt werden, so dass ein vollautomatischer Verfahrensablauf realisierbar ist.