Nadel-Insertionsvorrichtung mit quer bewegbarem Halteelement
Die Erfindung betrifft eine Nadel-Insertionsvorrichtung für ein Gerät zur Abgabe eines injizierbaren Produkts. Bei dem Gerät handelt es sich vorzugsweise um ein Injektionsgerät. Die Nadel-Insertionsvorrichtung dient zur Insertion, d.h. dem Einbringen einer Einstechnadel in ein Gewebe. Bevorzugte Anwendung ist die Verabreichung an Menschen, besonders bevorzugt die subkutane oder intramuskuläre Verabreichung. Die Abgabe des Produkts an Tiere oder auch in pflanzliches Gewebe soll jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Nadel-Insertionsvorrichtungen sind beispielsweise aus der US-PS 5,282,793 und der US-PS 5,980,491 bekannt. Bei den bekannten Insertionsvorrichtungen wird ein Abgabegerät, beispielsweise eine einfache Spritze oder ein Injektionspen, in die hülsenförmige Insertionsvorrichtung eingesetzt. Im eingesetzten Zustand durchragt das Abgabegerät eine innere Haltehülse, die das Abgabegerät axial nicht bewegbar hält. Die Einstechnadel des Abgabegeräts ragt über ein vorderes Ende der Haltehülse hinaus. Die Haltehülse ist in einer äußeren Hülse axial hin- und her bewegbar aufgenommen und geführt. Die äußere Hülse umgibt in einer Ausgangsposition der Insertionsvorrichtung die Einstechnadel bis wenigstens zu deren Spitze und wenigstens über einen Teil ihres Umfangs. In dieser Position werden die äußere Hülse und die Haltehülse relativ zueinander blockiert. Zwischen den beiden Hülsen ist eine Druckfeder angeordnet, die in der blockierten Position der Hülsen gespannt ist. Wird die Blockierung aufgehoben und dadurch die Druckfeder ausgelöst, drückt sie die Haltehülse relativ zu der äußeren Hülse in eine Vortriebsrichtung, so dass die Einstechnadel über das vorderste Ende der äußeren Hülse hinaus vorgeschoben wird, um in ein Gewebe einzudringen.
Bei der Insertionsvorrichtung der US-PS 5,980,491 wird das Abgabegerät in die Haltehülse eingeschraubt. Das Einsetzen und Herausnehmen des Abgabegeräts ist daher langwierig. Darüber hinaus müssen sowohl die Haltehülse als auch das Abgabegerät je mit einem Gewinde versehen sein. Nach der US-PS 5,282,793 wird das Abgabegerät in die Haltehülse eingeschoben bis es in der Haltehülse fest sitzt. Der Verwender muss für das Herausnehmen daher mit einiger Kraft an dem Abgabegerät ziehen, um den festen Sitz wieder zu lösen.
Nicht optimal ist femer die Handhabung der Insertionsvorrichtungen im Hinblick auf die Auslösung der Vortriebsbewegung von Haltehülse und Abgabegerät bei der Nadelinsertion.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Nadel-Insertionsvorrichtung zu schaffen, die einfacher handhabbar ist. Insbesondere soll das Abgabegerät auf einfache Weise wieder von der Nadel-Insertionsvorrichtung trennbar sein.
Die Erfindung betrifft eine Nadel-Insertionsvorrichtung für ein Gerät zur Abgabe eines injizierbaren Produkts. Das Abgabegerät kann insbesondere ein Injektionsgerät sein, beispielsweise eine einfache Spritze oder bevorzugter ein sogenannter Injektionspen. Injektionspens sind aus der Humanmedizin in vielen Anwendungen bekannt, beispielsweise aus der Verabreichung von Wachstumshormonen und aus der Diabetestherapie zur Verabreichung von Insulin. Wachstumshormone und Insulin stellen bevorzugte Beispiele eines injizierbaren Produkts dar. Die Insertionsvorrichtung ist insbesondere geeignet für die Selbstverabreichung injizierbarer Produkte, d.h. in Verwendungen, in denen ein Verwender sich das Produkt selbst verabreicht. Diese Art der Produktabgabe ist in der Verabreichung von Insulin und der Verabreichung von Wachstumshormonen, aber auch in anderen Anwendungen üblich.
Die Nadel-Insertionsvorrichtung umfasst eine Nadelschutzhulse und eine Haltehülse, die mechanisch miteinander so verbunden sind, dass die Haltehülse relativ zu der Nadelschutzhulse entlang einer gemeinsamen Längsachse in eine
Vortriebsrichtung bewegbar ist. Die Haltehülse dient der Aufnahme des Abgabegeräts und ist so geformt, dass das Abgabegerät in die Haltehülse einführbar ist und in der Haltehülse in einer relativ zu der Haltehülse vorbestimmten Position gehalten wird. Vorzugsweise ist das Abgabegerät entlang der Längsachse in die Haltehulse einführbar, wobei das Abgabegerät bevorzugt mit der Einstechnadel voran von hinten in die Haltehülse eingeführt wird. Das Abgabegerät ist in der Haltehülse so aufgenommen und gehalten, dass die Einstechnadel in Vortriebsrichtung über ein vorderes Ende der Haltehülse vorsteht. Für das Halten des Abgabegeräts weist die Haltehülse wenigstens ein Halteelement auf. Das Halteelement kann zwar ein separates Teil sein, das mit der Haltehülse axial nicht beweglich verbunden ist. Bevorzugter bildet jedoch die Haltehülse selbst das wenigstens eine Halteelement unmittelbar in einstückiger Ausführung. Das Halteelement ist so ausgebildet, dass es das Abgabegerät in einem lösbaren Halteeingriff in einer vorgegebenen axialen Position relativ zu der Haltehülse - und dadurch auch relativ zu der Nadelschutzhulse - hält. Durch den Halteeingriff wird eine axiale Bewegung des Abgabegeräts relativ zu der Haltehülse gegen die Vortriebsrichtung und vorzugsweise auch in die Vortriebsrichtung verhindert.
Die Haltehülse ist entlang der Längsachse relativ zu der Nadelschutzhulse aus einer Ausgangsposition bis in eine vordere Position und vorzugsweise aus der vorderen Position auch wieder in die Ausgangsposition bewegbar. In der Ausgangsposition steht eine Nadelspitze der Einstechnadel hinter einem vorderen Ende der Nadelschutzhulse zurück oder steht zumindest nicht über die Nadelschutzhulse hinaus hervor. Die Nadelschutzhulse umgibt die Einstechnadel vorzugsweise vollständig und bietet vorzugsweise von einer vorderen Öffnung für die Einstechnadel abgesehen einen vollständigen Nadelsichtschutz. Grundsätzlich wäre es jedoch auch denkbar, dass die Nadelschutzhulse die an dem vorderen Ende des Abgabegeräts vorstehende Einstechnadel zu einem Teil umgibt, wie dies beispielsweise in der US-PS 5,980,491 beschrieben wird.
Nach der Erfindung ist das Halteelement quer zu der Längsachse bewegbar, derart, dass es quer zu der Längsachse in aus dem Halteeingriff bewegt wird. Die Bewegung erfolgt selbstverständlich relativ zu dem Abgabegerät, falls ein solches in der Haltehülse aufgenommen und gehalten wird. Desweiteren erfolgt diese Querbewegung relativ zu der Nadelschutzhulse und vorzugsweise auch relativ zu einem in Längsrichtung sich erstreckenden Abschnitt der Haltehülse, der einer Führung der Haltehülse durch die Nadelschutzhulse dient. Vorzugsweise ist das Halteelement gegen eine elastische Rückstellkraft aus dem Halteeingriff bewegbar. Die elastische Rückstellkraft kann durch Beaufschlagung des Halteelements mit einem separaten Federelement erhalten werden. Vorteilhafter ist es jedoch, wenn das Halteelement mit der Haltehülse so verbunden ist, insbesondere wenn die Haltehülse das Halteelement in einstückiger Ausbildung bildet und so geformt ist, dass durch die Bewegung aus dem Halteeingriff die elastische Rückstellkraft in dem Halteelement selbst erzeugt wird. In dieser letztgenannten, bevorzugten Ausbildung, ist das Halteelement ein elastischer, vorzugsweise formelastischer, Schnapper.
Das Halteelement kann aber auch ein von der Haltehülse separates Element sein, das mit der Haltehülse quer zu der Längsachse bewegbar verbunden ist. In dieser Ausbildung kann es beispielsweise einfach stiftförmig sein. Es kann insbesondere einen Schieber bilden, der gegen eine elastische Rückstellkraft vorzugsweise in die Haltehülse hineindrückbar ist, um durch das Hineindrücken einen auf Formschluss und/oder Reibschluss beruhenden Halteeingriff mit dem Abgabegerät zu lösen. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass der Schieber ein in der Haltehülse aufgenommenes Abgabegerät zumindest über einen Teil seines Umfangs umgreift.
In bevorzugten Ausführungen ist die Haltehülse wenigstens in einem Haltehülsenabschnitt elastisch verformbar. Die elastische Verformbarkeit ist derart, dass ein Zusammendrücken eines Hohlquerschnitts der Haltehülse entlang einer ersten Querschnittsachse eine Bewegung des Halteelements quer zu der Längsachse aus dem Halteeingriff bewirkt. Sobald der Halteeingriff gelöst ist, kann
das Abgabegerät aus der Haltehülse einfach herausgenommen werden. Für das Trennen von Abgabegerät und Insertionsvorrichtung müssen lediglich die Haltehülse mit einer Hand zusammengedrückt und mit der anderen das Abgabegerät entnommen werden.
Insbesondere ist aufgrund der Erfindung ein Auseinanderschrauben nicht erforderlich. Indem der Halteeingriff durch eine quer zur Längsachse der Haltehülse erfolgende Bewegung gelöst wird, kann der Kraftaufwand im Vergleich zu einem Halteeingriff, der durch eine einfache Einsteckbewegung in Längsrichtung der Haltehülse erfolgt, deutlich reduziert werden. Vorteilhaft ist es ferner, dass solch ein Halteeingriff sozusagen per Knopfdruck gelöst werden kann. In Bezug auf die Herstellung des Halteeingriffs sei darauf hingewiesen, dass das Halteelement hierfür vorzugsweise selbsttätig in den Halteeingriff quer zu der Längsachse vorrastet. Zum Herstellen des Halteeingriffs muss dann das Abgabegerät nur in die Haltehülse eingeführt werden. Die Bewegung des Halteelements zum Lösen und Herstellen des Halteeingriffs erfolgt vorzugsweise radial zu einer Mittellängsachse der Haltehülse. Die Bewegungsrichtung kann grundsätzlich jedoch auch in jede andere Richtung quer zu der Mittellängsachse weisen.
Der elastische Hohlquerschnitt weist wenigstens ein Querschnittssegment auf, das quer zu der Längsachse elastisch deformierbar ist und vorzugsweise sich nur über einen Teil des Umfangs des Hohlquerschnitts erstreckt. Vorzugsweise kann es entlang der ersten Querschnittsachse in den Hohlquerschnitt, besonders bevorzugt radial nach innen, deformiert werden.
Das Halteelement verlängert in einer bevorzugten ersten Ausführung das elastisch deformierbare Querschnittssegment, vorzugsweise axial. Die Haltehülse bildet zwischen dem elastisch deformierbaren Querschnittssegment und dem Halteelement eine Drehachse für eine Spreizbewegung des Halteelements. Vorzugsweise bildet sie einen Zwischenabschnitt, der über das elastisch deformierbare Querschnittssegment nach innen vorragt. Falls das Abgabegerät in
der Haltehülse aufgenommen ist, liegt der Zwischenabschnitt an dem Abgabegerät außen an oder gelangt durch das Zusammendrücken in Kontakt, wodurch in dieser Ausbildung die Drehachse erhalten wird, um die das Halteelement nach außen aus dem Halteeingriff abgespreizt werden kann.
In einer zweiten Ausführung verlängert das Halteelement ein anderes Querschnittssegment des Hohlquerschnitts, das elastisch verformbar sein kann, aber nicht verformbar sein muss. In der zweiten Ausführung bewirkt das Zusammendrücken des Hohlquerschnitts entlang der ersten Querschnittsachse ein Aufweiten des Hohlquerschnitts entlang einer anderen, zweiten Querschnittsachse. Die erste und die zweite Querschnittsachse weisen vorzugsweise senkrecht zueinander. Das andere Querschnittssegment und das Halteelement sind auf der zweiten Querschnittsachse ausgebildet. Durch das elastische Aufweiten des Hohlquerschnitts werden daher das andere Querschnittssegment und damit zusammen das Halteelement entlang der zweiten Querschnittsachse bewegt, um den Halteeingriff zu lösen.
Der Halteeingriff kann nur auf Formschluss oder nur auf Kraftschluss oder auf einer Kombination aus Form- und Kraftschluss beruhen. Dies gilt sowohl für die Verhinderung einer Bewegung des Abgabegeräts relativ zu der Haltehülse in die Vortriebsrichtung als auch gegen die Vortriebsrichtung.
In bevorzugter Ausführung ist das Halteelement als elastisch biegbare Schnapperzunge ausgebildet, die axial abragt. An der Schnapperzunge ist eine in Vortriebsrichtung weisende Anschlagfläche ausgebildet, mit der das Halteelement in dem Halteeingriff hinter einer rückwärtigen Stirnfläche des Abgabegeräts vorschnappt und dadurch mit dem Abgabegerät verhakt. Durch solch einen, auf Formschluss beruhenden Rasteingriff wird eine Bewegung des Abgabegeräts gegen die Vortriebsrichtung verhindert. Vorzugsweise wird durch den Halteeingriff auch gleichzeitig verhindert, dass sich das Abgabegerät relativ zu der Haltehülse in die Vortriebsrichtung bewegen kann. Die Verhinderung der Bewegung in die
Vortriebsrichtung beruht vorzugsweise auf einem Form- und Kraftschluss in Kombination.
Obgleich im Grunde nur ein Halteelement vorgesehen sein muss, sind in bevorzugter Ausführung zwei Halteelemente gebildet, die einander gegenüberliegen und zum Lösen des Halteeingriffs voneinander weg bewegt, vorzugsweise voneinander abgespreizt, und für das Herstellen des Halteeingriffs dementsprechend aufeinander zu bewegt werden. Es können auch mehr als zwei Halteelemente vorgesehen sein, die vorzugsweise gleichmäßig über den Umfang der Haltehülse verteilt angeordnet sind. Im Falle von zwei oder gar mehr Halteelementen sind die mehreren Halteelemente vorzugsweise gleich ausgebildet.
Die Haltehülse ist in einer äußeren Hülse axial bewegbar aufgenommen und vorzugsweise verdrehgesichert geführt. Die äußere Hülse bildet vorzugsweise die Nadelschutzhulse unmittelbar. Sie kann jedoch auch von der Nadelschutzhulse separat ausgeführt und mit der Nadelschutzhulse mechanisch verbunden sein. Die äußere Hülse ist in einem Hülsenabschnitt nachgiebig, um den elastisch verformbaren Hohlquerschnitt der Haltehülse entlang seiner ersten Querschnittsachse zusammendrücken zu können. Vorteilhaft ist die Ausbildung eines nachgiebigen Bereichs in der äußeren Hülse auch im Falle eines anders gebildeten Halteelements, beispielsweise bei einem separaten, mit der Haltehülse bewegbar verbundenen Halteelements. Vorzugsweise ist die äußere Hülse in diesem Abschnitt radial in Richtung auf die Mittellängsachse der Haltehülse zu nachgiebig. Der nachgiebige Abschnitt kann sich umlaufend über den Umfang der äußeren Hülse erstrecken. Vorzugsweise erstreckt er sich über den Umfang jedoch nur über einen begrenzten Winkelbereich von höchsten 60°. Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwei solche Bereiche einander diametral gegenüberliegend angeordnet sind. Der elastisch verformbare Hohlquerschnitt der Haltehülse sollte in diesem Fall auch an seinen beiden Seiten, die den beiden nachgiebigen Bereichen zugewandt sind, elastisch verformbar sein.
Die Nadel-Insertionsvorrichtung kann eine ausschließlich manuell betätigbare Insertionsvorrichtung oder, bevorzugter, eine Auto-Insertionsvorrichtung sein. In der Ausbildung als Auto-Insertionsvorrichtung sind für einen automatischen Vortrieb der Haltehülse aus der Ausgangsposition in die vordere Position eine Antriebseinrichtung vorgesehen und ferner eine Auslöseeinrichtung für die Antriebseinrichtung. Die Antriebseinrichtung wird vorzugsweise von einem mechanischen Federelement, besonders bevorzugt von einer Druckfeder, gebildet. Sie kann alternativ jedoch auch auf der Wirkung eines Fluiddrucks beruhen und in diesem Fall vorzugsweise eine pneumatisch wirksame Antriebseinrichtung sein. Falls die Insertionsvorrichtung mehrfach verwendbar ist, wird die Haltehülse vorzugsweise gegen eine elastische Rückstellkraft der Antriebseinrichtung aus der vorderen Position in die Ausgangsposition zurückbewegt, so dass die Antriebseinrichtung in der Ausgangsposition eine in die Vortriebsrichtung gerichtete Kraft auf die Haltehülse ausübt.
Die Auslöseeinrichtung weist ein manuell betätigbares Auslöseelement auf, das besonders bevorzugt in einer vorderen Hälfte der äußeren Hülse vorgesehen ist. Durch die Auslöseeinrichtung kann entweder eine Blockierung der Antriebseinrichtung oder bevorzugter eine Blockierung der Haltehülse relativ zu der äußeren Hülse gelöst werden. In der zweitgenannten Ausbildung kann eine Insertionsvorrichtung, deren Haltehülse manuell in die Vortriebsrichtung bewegt werden muss, ebenfalls solch eine Auslöseeinrichtung aufweisen, so dass die Ausführungen zur Auslöseeinrichtung für Auto-Insertionsvorrichtungen und für manuell zu betätigende Insertionsvorrichtungen gleichermaßen gelten. In beiden Fällen wird durch die erfindungsgemäße Anordnung in der vorderen Hälfte der äußeren Hülse die Ergonomie verbessert. Die Insertionsvorrichtung kann bei der Nadel-Insertion einfacher gehandhabt werden. Ist eine Auslöseeinrichtung nämlich wie bei den bekannten Geräten in der hinteren Hälfte oder gar am hinteren Ende der äußeren Hülse angeordnet, so erfordert das Positionieren und Halten der Insertionsvorrichtung und das gleichzeitige Auslösen die Zuhilfenahme beider Hände oder eine besondere Geschicklichkeit bei einer einhändigen Ausführung. Indem die Auslösung nach der Erfindung jedoch in der vorderen Hälfte, und dort
vorteilhafterweise möglichst weit vorne erfolgt, können die Insertionsvorrichtung an der gewünschten Einstichstelle mit einer Hand sicher positioniert und die Auslöseeinrichtung mit der gleichen Hand betätigt werden.
In der bevorzugten Ausbildung, in der die Haltehülse in der Ausgangsposition durch eine Formschlussverbindung relativ zu der äußeren Hülse an einer Bewegung in die Vortriebsrichtung gehindert wird, ist die Formschlussverbindung vorzugsweise eine Rastverbindung. Hierfür umfasst die Auslöseeinrichtung einen mit der Nadelschutzhulse axial nicht bewegbar verbundenen ersten Anschlag und einen mit der Haltehülse axial nicht bewegbar verbundenen zweiten Anschlag. Diese wenigstens zwei Anschläge sind in einem Blockiereingriff gegeneinander auf Anschlag, um den Vortrieb der Haltehülse aus der Ausgangsposition zu verhindern. Vorzugsweise drückt die Antriebseinrichtung, falls die Insertionsvorrichtung eine Auto-Insertionsvorrichtung ist, den mit der Haltehülse verbundenen zweiten Anschlag in Vortriebsrichtung gegen den ersten Anschlag. Wenigstens einer der Anschläge wird an einer Schnapperzunge gebildet, die quer zu der Längsachse der Haltehülse elastisch biegbar ist und gegen ihre elastische Rückstellkraft aus dem Blockiereingriff gebogen wird und aufgrund der elastischen Rückstell kraft selbsttätig in den Blockiereingriff schnappt. Das Auslöseelement der Auslöseeinrichtung drückt bei Betätigung die Schnapperzunge aus dem Blockiereingriff.
Die Anmelderin behält es sich vor, auf diesen Aspekt der Erfindung, nämlich die Auslösung in der vorderen Hälfte der Insertionsvorrichtung, eine Anmeldung zu richten, deren unabhängige Ansprüche die Art und Weise wie das Abgabegerät von der Haltehülse gehalten wird nicht spezifizieren. So kann beispielsweise der Anspruch 1 nur mit den Merkmalen a), b) und c) in Kombination mit einem der Ansprüche 15 bis 18 den Gegenstand solch einer Anmeldung bilden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung sowohl eine Vorrichtung aus Abgabegerät und Insertionsvorrichtung als auch eine Insertionsvorrichtung alleine betrifft. Eine erfindungsgemäße Insertionsvorrichtung kann insbesondere auf
Abgabegeräte angepasst sein, für die eine Insertionsvorrichtung ursprünglich nicht vorgesehen war, d.h. sie kann eine Nachrüstvorrichtung sein.
Femer sei auf die Unteransprüche hingewiesen, die weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung beschreiben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren erläutert. An dem Ausführungsbeispiel offenbar werdende Merkmale bilden je einzeln und in jeder Merkmalskombination die Gegenstände der Ansprüche weiter. Es zeigen:
Figur 1 eine Auto-Insertionsvorrichtung mit einem aufgenommenen
Abgabegerät in einer Ausgangsposition, Figur 2 die Auto-Insertionsvorrichtung und das Abgabegerät der Figur 1 in einer vordersten Position des Abgabegeräts, Figur 3 die Auto-Insertionsvorrichtung und das Abgabegerät in der Position der Figur 2 in einem um 90° gedrehten Längsschnitt, Figur 4 den Querschnitt A-A der Figur 1 und
Figur 5 den Querschnitt B-B der Figur 2.
Figur 1 zeigt eine Auto-Insertionsvorrichtung und ein in die Insertionsvorrichtung eingeführtes Abgabegerät 1 in einem Längsschnitt. Die Insertionsvorrichtung wird von zwei Hülsenkörpern gebildet, nämlich einer Nadelschutzhulse 5 und einer Haltehülse 10/15, die in der Nadelschutzhulse 5 entlang einer gemeinsamen Längsachse L bewegbar aufgenommen und geführt ist. Die Nadelschutzhulse 5 überragt die Haltehülse an beiden axialen Enden. Die Haltehülse 10/15 ist relativ zu der Nadelschutzhulse 5 nicht verdrehbar, indem die beiden Hülsen 5 und 10/15 über wenigstens zwei in Richtung der Längsachse L sich erstreckende Führungsflächen axial aneinander linear geführt sind. Die beiden Führungsflächen können insbesondere von einer Führungsnut und einer eingreifenden Führungsrippe gebildet werden, von denen die eine verdrehgesichert mit der
Nadelschutzhulse 5 und die andere verdrehgesichert mit der Haltehülse 10/15 verbunden ist.
Die Haltehülse 10/15 wird von zwei separat gefertigten Hülsenkörpern gebildet, die miteinander steif verbunden sind, so dass axiale Relativbewegungen und Drehbewegungen der Hülsenkörper relativ zueinander nicht möglich sind. Die beiden Hülsenkörper werden im Folgenden daher als vorderer Hülsenabschnitt 10 und hinterer Hülsenabschnitt 15 einer einzigen Haltehülse 10/15 verstanden. Auch die Nadelschutzhulse 5 ist aus mehreren, separat gefertigten Teilen gebildet. Eine äußere Hülse bildet den Hauptteil der Nadelschutzhulse 5. Die Haltehülse 10/15 ist in dieser äußeren Hülse aufgenommen und axial linear geführt. An einem vorderen Ende der äußeren Hülse ist ein Boden befestigt, der eine zentrale Durchgangsöffnung aufweist, von der Durchgangsöffnung abgesehen jedoch die äußere Hülse an ihrem vorderen Ende verschließt. Die äußere Hülse und der Boden werden wegen ihrer festen Verbindung im Folgenden als einheitliche Nadelschutzhulse 5 verstanden. Des Weiteren sind in einem zylindrischen, im Ausführungsbeispiel kreiszylindrischen, Mittelabschnitt der Nadelschutzhulse 5 Aussparungen vorgesehen, die in dem Mantel der Nadelschutzhulse 5 je als durchbrochener Mantelbereich, d.h. als Aussparung, gebildet sind. In eine vordere Aussparung ist ein in Bezug auf die Längsachse L radial nachgiebiges Auslöseelement 8 eingesetzt. In zwei hintere Aussparungen, die einander diametral gegenüberliegen, ist ebenfalls je ein in Bezug auf die Längsachse L radial nachgiebiges Element 9 eingesetzt. Die Elemente 8 und 9 sind vorzugsweise elastisch nachgiebig.
In einem Ringspalt zwischen dem vorderen Haltehülsenabschnitt 10 und der Nadelschutzhulse 5 ist eine Druckfeder 12 angeordnet. Ein hinteres Ende der Druckfeder 12 ist an einer radial einwärts ragenden Schulter der Nadelschutzhulse 5 abgestützt. Mit ihrem vorderen Ende drückt die Druckfeder 12 gegen eine radial auswärts ragende Schulter des vorderen Haltehülsenabschnitts 10.
In der Ausgangsposition der Haltehülse 10/15 ist die Druckfeder 12 gespannt und drückt mit ihrer elastischen Spannkraft entlang der Längsachse L in Vortriebsrichtung auf die Haltehülse 10/15. Die Haltehülse 10/15 wird allerdings mit Hilfe eines in Blockiereingriff befindlichen Anschlagpaars aus einem ersten Anschlag 7 und einem zweiten Anschlag 11 gegen eine Bewegung in Vortriebsrichtung blockiert. Die Nadelschutzhulse 5 bildet den ersten Anschlag 7 unmittelbar in Form einer axialen Stirnfläche in ihrer vorderen Aussparung. Der vordere Haltehülsenabschnitt 10 weist an seinem vorderen Ende einen Schnapper 11 mit einer vorderen, axialen Stirnfläche auf. Diese Stirnfläche ist die Gegenstirnfläche zu dem ersten Anschlag 7 und wird daher synonym auch als zweiter Anschlag 11 bezeichnet. Der zweite Anschlag bzw. Schnapper 11 ist quer zu der Längsachse L, im Ausführungsbeispiel radial zu der Längsachse L, biegeelastisch und kann am besten als axial sich erstreckende Schnapperzunge charakterisiert werden.
In Bezug auf den Schnapper 11, der den zweiten Anschlag bildet, sei ergänzend auf den Querschnitt A-A der Figur 4 verwiesen. Um den Schnapper 11 in Form einer Schnapperzunge zu erhalten, ist der vordere Haltehülsenabschnitt 10 von seiner vorderen Stirnfläche her mit zwei axialen Schlitzen 11 a versehen. Zwischen den beiden Schlitzen 11a verbleibt der Schnapper 11. Die Schnapperzunge ist an ihrem vorderen Ende nach radial auswärts gegenüber der restlichen Mantelfläche des Haltehülsenabschnitts 10 verdickt, um in dem verdickten Bereich die Gegenanschlagfläche für den ersten Anschlag 7 zu erhalten.
In der in Figur 1 dargestellten Ausgangsposition ist der verdickte Bereich des Schnappers 11 in der vorderen Aussparung der Nadelschutzhulse 5 aufgenommen. Radial über dem Schnapper 11 wird die vordere Aussparung von dem nachgiebigen Element 8 verschlossen. Das nachgiebige Element 8 bildet ein Auslöseelement. Durch radialen Druck von außen gegen das Auslöseelement 8 wird der Schnapper 11 elastisch einwärts aus dem Blockiereingriff mit dem ersten Anschlag 7 gebogen. Ist der Schnapper 11 aus dem Blockiereingriff gebogen worden, wird die Haltehülse 10/15 von der andrückenden Druckfeder 12 in
Richtung auf den Boden der Nadelschutzhulse 5 vorgetrieben. Das Abgabegerät 1 wird von der Haltehülse 10/15 axial nicht beweglich gehalten, so dass es zusammen mit der Haltehülse 10/15 relativ zu der Nadelschutzhulse 5 vorgetrieben wird und die Einstechnadel 3 durch die Öffnung des Bodens der Nadelschutzhulse 5 vorschiebt. Die gemeinsame Vortriebsbewegung von Haltehülse 10/15 und Abgabegerät 1 wird durch einen Endanschlag 6, der von dem Boden der Nadelschutzhulse 5 gebildet wird, begrenzt. Die Haltehülse 10/15 wird bis gegen diesen Endanschlag 6 vorgetrieben und nimmt dann ihre vordere Endposition ein.
Diese vordere Endposition ist in den Figuren 2 und 3 in zwei um 90° zueinander gedrehten Längsschnitten dargestellt. Die Einstechnadel 3 ragt über ihre gesamte Länge aus der Nadelschutzhulse 5 hervor.
Die Auslöseeinrichtung, die von dem Auslöseelement 8 und letztlich auch von den beiden Anschlägen 7 und 11 gebildet wird, ist vorteilhaft in der vorderen Hälfte der Nadelschutzhulse 5 angeordnet. Sie weist von dem vorderen Ende der Nadelschutzhulse 5 lediglich einen Abstand auf, der der Weglänge entspricht, die die Haltehülse 10/15 und das Abgabegerät 1 zum Zwecke der Nadel-Insertion gemeinsam vorgetrieben werden. Zu diesem Abstand addieren sich lediglich noch die Dicke des Bodens der Nadelschutzhulse 5 und die halbe axiale Erstreckung der vorderen Aussparung, wenn man den Abstand in Bezug auf das Zentrum des Auslöseelements 8 misst.
Die Figuren 2 und 3 in Verbindung mit Figur 5 zeigen insbesondere auch, in welcher Weise das Abgabegerät 1 in der Haltehülse 10/15 axial fixiert, d.h. an axialen Relativbewegungen zu der Haltehülse 10/15 gehindert ist. Wie am besten in Figur 5 zu erkennen ist, weist der hintere Haltehülsenabschnitt 15 einen Hohlquerschnitt auf, der in seiner Querschnittsebene gestreckt ist. Eine erste Querschnittsachse Qi und eine zweite Querschnittsachse Q , die einander in der Längsachse L schneiden, bilden die beiden zueinander senkrechten Hauptachsen des Hohlquerschnitts. Der Hohlquerschnitt ist entlang der ersten
Querschnittsachse Qi sowohl in Bezug auf seinen lichten Innendurchmesser als auch in Bezug auf seinen Außendurchmesser breiter als entlang der zweiten Querschnittsachse Q2. Im Großen und Ganzen ist der Hohlquerschnitt oval. Der Hohlquerschnitt ist in vier Querschnittssegmente unterteilt, von denen zwei mit dem Bezugszeichen 17 und zwei mit dem Bezugszeichen 18 versehen sind. Die beiden Querschnittssegmente 18 liegen sich diametral, je eines an einer Seite der ersten Querschnittsachse Qi gegenüber. Die Querschnittssegmente 17 liegen sich diametral, je eines an einer Seite der zweiten Querschnittsachse Q2 gegenüber. Insgesamt bilden die beiden Querschnittssegmente 17 und die beiden Querschnittssegmente 18 einen bezüglich der ersten Querschnittsachse Qi und der zweiten Querschnittsachse Q2 symmetrischen Hohlquerschnitt 17/18.
Die beiden Querschnittssegmente 17 reichen bis an die Außenmantelfläche des Abgabegeräts 1. Zwischen den Querschnittssegmenten 18 und der Außenmantelfläche des Abgabegeräts 1 verbleibt jedoch je ein Freiraum, der sich in Umfangsrichtung bis zu den Querschnittssegmenten 17 erstreckt. Im Hohlquerschnitt 17/18 gesehen erstreckt sich jeder der Freiräume über einen Winkel von etwa 120°. Der hintere Haltehülsenabschnitt 15 ist in seinem Hohlquerschnitt 17/18 in die Freiräume elastisch deformierbar.
Der hintere Haltehülsenabschnitt 15 bildet an seinem hinteren Ende zwei Halteelemente 16, die einander in Bezug auf die Längsachse L diametral gegenüberliegen und in Figur 3 erkennbar sind. Jedes der Halteelemente 16 verlängert axial je eines der Querschnittssegmente 18 und ist im Ausführungsbeispiel einstückig mit den Querschnittssegmenten 17 und 18 ausgebildet. Die axiale Verlängerung ist derart, dass der hintere Haltehülsenabschnitt 15 zwischen den Querschnittssegmenten 18 und den Halteelementen 16 je einen Zwischenabschnitt bildet, mit dem der hintere Haltehülsenabschnitt 15 an dem Außenmantel des Abgabegeräts 1 anliegt oder einen allenfalls geringen Abstand aufweist. Hierdurch wird pro Halteelement 16 eine Drehachse erhalten, um die das betreffende Halteelement 16 bei einem
Zusammendrücken der Querschnittssegmente 18 radial nach außen von dem Abgabegerät 1 abgespreizt wird.
Die Halteelemente 16 bilden je einen Schnapphaken mit einer axial nach vorn gewandten, radial erstreckten Stirnfläche, die dadurch erhalten wird, dass das betreffende Halteelement 16 von seinem hinteren Ende aus gesehen sich zunächst keilförmig nach radial einwärts verdickt, um an seiner dicksten Stelle unter Ausbildung der betreffenden Stirnfläche radial auswärts zurückzuspringen. An ihren nach vorne weisenden Stirnflächen verhaken die Halteelemente 16 mit einer eine Halteeingriffsfläche 4 bildenden Gegenstirnfläche (Figur 3) des Abgabegeräts 1. Der Halteeingriff der Halteelemente 16 verhindert, dass sich das Abgabegerät 1 relativ zu der Haltehülse 10/15 gegen die Vortriebsrichtung bewegen kann. Der Halteeingriff ist diesbezüglich rein formschlüssig. Durch die Keilform der Halteelemente 16 wird des Weiteren auch verhindert, dass das Abgabegerät 1 sich aus dem Halteeingriff heraus in die Vortriebsrichtung relativ zu der Haltehülse 10/15 bewegen kann. Diesbezüglich ist der Halteeingriff form- und kraftschlüssig. Das Abgabegerät 1 ist mit entsprechenden Gegenflächen zu den Keilflächen der Halteelemente 16 versehen. Das Abgabegerät 1 wird im Ergebnis durch den Halteeingriff an der Haltehülse 10/15 in einer genau vorgegebenen axialen Position festgelegt.
Um die Insertionsvorrichtung und das Abgabegerät 1 voneinander zu trennen, muss der Halteeingriff gelöst werden. Für das bequeme Lösen des Halteeingriffs sind die Querschnittssegmente 18 formelastisch. Es kann auch der von den Querschnittssegmenten 17 und 18 gebildete Hohlquerschnitt 17/18 insgesamt formelastisch sein. Die Elastizität ist derart, dass der Hohlquerschnitt 17/18 entlang der ersten Querschnittsachse Qi elastisch verengt werden kann. Durch Eindrücken der Querschnittssegmente 18 in die Freiräume werden die Halteelemente 16 um ihre Drehachsen voneinander weggespreizt und dadurch der Halteeingriff gelöst.
Alternativ zu der Spreizbewegung durch Bildung von Drehachsen und Hebeln kann die Formelastizität des Hohlquerschnitts 17/18 derart sein, dass eine Verengung des Hohlquerschnitts 17/18 entlang der ersten Querschnittsachse Qi eine Aufweitung des Hohlquerschnitts entlang der zweiten Querschnittsachse Q2 bewirkt. Die Halteelemente 16 verlängern in dieser Ausbildung die Querschnittssegmente 17. Durch das Aufweiten werden die Halteelemente 16 voneinander weg bewegt, so dass das Abgabegerät 1 von den vorderen Stirnflächen der Halteelemente 16 frei kommt und nach hinten aus der Haltehülse 10/15 und der Nadelschutzhulse 5 herausgezogen werden kann. Im Unterschied zum dargestellten Ausführungsbeispiel ist der hintere Haltehülsenabschnitt 15 in dieser Ausbildung ferner in der Verlängerung der Querschnittssegmente 18 nach hinten nicht an das Abgabegerät 1 herangeführt. Die Freiräume sind somit nach hinten durchgehend gebildet. Weitere Unterschiede weist die Haltehülse 10/15 in dieser Alternative nicht auf. Durch Zusammendrücken der beiden Querschnittssegmente 18 werden somit die beiden anderen Querschnittssegmente 17 auseinander bewegt.
Damit von außen auf die beiden Querschnittssegmente 18 der für das Zusammendrücken erforderliche manuelle Druck aufgebracht werden kann, sind auch die beiden hinteren Aussparungen der Nadelschutzhulse 5 auf der ersten Querschnittsachse Qi ausgespart. Die hinteren Aussparungen werden je von einem nachgiebigen Element 9 verschlossen. Die nachgiebigen Elemente 9 können ihrer Funktion wegen auch als Druckelement bezeichnet werden. Aufgrund der axialen Linearführung der Haltehülse 10/15 an der Nadelschutzhulse 5 ist die Positionierung der beiden die Freiräume bildenden Querschnittssegmente 18 radial unter der jeweiligen nachgiebigen Komponente 9 sichergestellt.
Die Handhabung der Nadel-Insertionsvorrichtung gestaltet sich somit besonders einfach und soll nachfolgend zusammenfassend dargestellt werden:
Für eine automatische Nadel-Insertion wird in einem ersten Schritt das Abgabegerät 1 mit der Einstechnadel 3 voran von hinten entlang der Längsachse
L in die Nadelschutzhulse 5 und die darin aufgenommene Haltehülse 10/15 eingeführt. Die beiden Halteelemente 16 bilden aufgrund ihrer Keilform einen sich allmählich verengenden Einlauf und drücken bei der Einführung elastisch mit einem leichten Druck gegen die äußere Mantelfläche des Abgabegeräts 1. Sobald das Abgabegerät 1 mit seiner Stirnfläche 2a die Halteelemente 16 passiert hat, springen die Halteelemente 16 aufgrund ihrer elastischen Spannkraft nach radial einwärts in die in Figur 3 gezeigte Position. In diesem Moment ist der Halteeingriff hergestellt und das Abgabegerät 1 relativ zu der Haltehülse 10/15 axial fixiert. Die Haltehülse 10/15 und das von ihr fixierte Abgabegerät 1 nehmen nun die in Figur 1 gezeigte Ausgangsposition relativ zu der Nadelschutzhulse 5 ein. In der Ausgangsposition wird die Haltehülse 10/15 durch das Zusammenwirken der beiden Anschläge 7 und 11 gegen eine Vortriebsbewegung entlang der Längsachse L gehindert. Die Druckfeder 12 ist gespannt. Die Einstechnadel 3 steht hinter dem Boden der Nadelschutzhulse 5 zurück und wird von der Nadelschutzhulse 5 schützend umgeben. Gleichzeitig bildet die Nadelschutzhulse 5 einen Nadelsichtschutz, d.h. der Verwender kann die Einstechnadel 3 allenfalls durch die vordere Öffnung im Boden der Nadelschutzhulse 5 sehen. Als Nadelschutzhulse wird im Sinne der Erfindung allerdings auch ein Bauteil verstanden, das nur Sichtschutz, aber keinen Nadel-Kontaktschutz bietet.
Für eine Injektion greift der Verwender die Insertionsvorrichtung mit einer Hand und setzt sie mit dem Boden der Nadelschutzhulse 5 auf der Haut senkrecht oder unter einem Winkel auf. Es sei angenommen, dass eine mit dem Abgabegerät 1 zu verabreichende Produktdosis bereits ausgewählt ist. Anschließend löst er die auf der Haut sitzende Insertionsvorrichtung durch Druck auf das Auslöseelement 8 aus. Die Auslösung kann bequem mit einem Finger der gleichen Hand vorgenommen werden, mit der der Verwender die Insertionsvorrichtung hält und führt.
Nach der Verabreichung des Produkts, im Ausführungsbeispiel subkutan, wird die Insertionsvorrichtung von der Haut abgehoben und dadurch die Einstechnadel aus der Haut herausgezogen.
In der vorderen Endposition, die die Haltehülse 10/15 unmittelbar nach der Injektion relativ zu der Nadelschutzhulse 5 einnimmt, kommen die Querschnittssegmente 18 des elastisch verformbaren Hohlquerschnitts 17/18 der Haltehülse 10/15 radial unter den beiden Druckelementen 9 zu liegen. Der Halteeingriff der Halteelemente 16 kann daher durch Zusammendrücken des elastischen Hohlquerschnitts 17/18 entlang der ersten Querschnittsachse Qi gelöst werden. Durch Druck auf die beiden Druckelemente 9 werden die beiden Halteelemente 16 aus dem Halteeingriff abgespreizt und das Abgabegerät 1 kann aus der Insertionsvorrichtung heraus genommen werden, falls beispielsweise das Produktreservoir des Injektionsgeräts 1 bereits vollständig entleert ist.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Halteeingriff in der Ausgangsposition der Haltehülse 10, 15 (Figur 1) nicht gelöst werden kann, da sich die Druckelemente 9 und der elastische Hohlquerschnitt 17/18 im Ausgangszustand nicht auf der gleichen Höhe, bezogen auf die Längsachse L, befinden. In der Ausgangsposition schützt die Nadelschutzhulse 5 den elastischen Hohlquerschnitt 17/18 gegen ein Zusammendrücken.
Bezugszeichenliste:
1 Abgabegerät
2 Gehäuse
3 Einstechnadel
4 Halteeingriffsfläche
5 Nadelschutzhulse, äußere Hülse
6 Endanschlag
7 erster Anschlag
8 Auslöseelement
9 Druckelement, nachgiebiger Bereich
10 Haltehülse, vorderer Abschnitt
11 zweiter Anschlag, Schnapper 11a Schlitz
12 Antriebseinrichtung
13 14
15 Haltehülse, hinterer Abschnitt
16 Halteelement, Schnapper
17 Querschnittssegment
18 Querschnittssegment L Längsachse