Verfahren zum Nachweis der Tumormarker: CEA, CA19.9 oder CA72.4 im Stuhl zur Erkennung gastrointestinaler Tumore
Beschreibung
Die Erfindung betrifft Verfahren zum qualitativen oder/und quantitativen Nachweis von CEA, CA19.9, CA72.4 oder Teilstücken derselben, welche als Tumormarker im menschlichen oder tierischen Stuhl zum Nachweis eines malignen Geschehens im Gastrointestinaltrakt und der Bauchhöhle (Speiseröhre, Magen, Dünndarm, Gallenwege, Bauchspeicheldrüse und Dickdarm) dienen.
Wie in der Literatur aufgeführt, handelt es sich bei CEA, CA19.9 und CA72.4 um Tumormarker, die bei einer Vielzahl von Tumorerkrankungen in Körperflüssigkeiten, wie z.B. im Serum oder Plasma, bestimmt werden können (siehe z.B. Review: Anticancer Research 19: 2785-2820, 1999) (CEA = Carcinoembryoniales Antigen = MG 180kD; CA 19.9 = Cancer Antigen = MG 1.000 kD; CA72.4 = Cancer Antigen = MG 48 kD).
Während dies einerseits vorteilhaft ist, um eine Tumorerkrankung überhaupt zu diagnostizieren, lässt andererseits der Nachweis eines Markers für verschiedenste Tumorerkrankungen keine Aussage über die Art und die Lokalisation des betroffenen Organs oder Gewebes zu.
Definition und Einteilung von Tumormarkern
Tumormarker sind in Blut, Serum oder anderen Körperflüssigkeiten auftretende Makromoleküle oder Antigene, deren Konzentrationsänderungen in gewisser Beziehung mit der Entstehung und dem Wachstum von malignen Tumoren eines Individuums stehen.
Kriterien für die Güte von Tumormarkern
Der "ideale Tumormarker" sollte folgende Eigenschaften haben: hohe Spezifität, d .h. bei benignen Erkrankungen und gesunden Personen nicht nachweisbar; hohe Sensitivität, d.h. er kann in einem hohen Prozentsatz der Tumorpatienten nachgewiesen werden.; Organspezifität; gute Korrelation mit den Tumorstadien bzw. der Tumormasse; - Beziehung zur Prognose: verlässliche Vorhersagewerte.
Die Kriterien der 1 00 %igen Spezifität und der 100 %igen Senstivität sowie die anderen aufgeführten Kriterien werden bis heute von keinem der bekannten Tumormarker erfüllt.
In höheren Organismen gibt es vier Pyruvatkinase-Isoenzyme (L, R, M 1 und M2) . Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass bösartige Tumore eine spezielle Isoenzym-Subklasse der Pyruvatkinase vom Typ M2, die Tumor M2-PK, besitzen.
Bislang wurde der qualitative bzw. quantitative Nachweis der Pyruvatkinase vom Typ Tumor M2-PK in Blutplasma mittels eines entwickelten ELISA's, z.B. gemäß EP Nr. 0 444 1 1 8 bzw. PCT/EP89/01 384, durchgeführt.
Verschiedene Studien zeigen die Verwertbarkeit der Tumor M2-PK bei der Diagnose bzw. beim Follow-up verschiedenster Tumore:
Aus DE 1 99 45 947 bzw. PCT/EPOO/09303 ist bekannt, dass das Pyruvatkinase-Isoenzym vom Typ Tumor M2 (Tumor M2-PK) mittels immunchemischer Verfahren auch im Stuhl nachweisbar ist.
Der Gastrointestinaltrakt (GIT) ist ein System, an dem die meisten Tumoren im Vergleich zu anderen Organsystemen des Körpers auftreten. Bezüglich Mobilität und Mortalität sind die Hauptkrebsarten des GIT das Kolonkarzinom, Magenkarzinom, Pankreaskarzinom, Speiseröhrenkarzinom und Leberkarzinom.
Jeder Typ von Tumoren im GIT hat nach dem Stand der Technik seine eigenen besonderen Marker oder Gruppen von Markern. So ist CEA der beste und am meisten verwendete Marker für das Kolonkarzinom. CA1 9.9 für das Pankreaskarzinom und CA72.4 für das Magenkarzinom. Erst kürzlich konnte nachgewiesen werden, dass die Tumor M2-PK ein sehr guter Marker für den Speiseröhrenkrebs und andere Tumorarten ist.
All diese Marker wurden im Stand der Technik durch qualitative bzw. quantitative Erfassung des jeweiligen Analyten in Blut, Serum oder Plasma bestimmt.
Da jedoch die Marker CEA, CA 1 9.9, CA72.4 und Tumor M2-PK bei allen Tumorerkrankungen im Serum oder Blutplasma von Patienten nachgewiesen werden können, ist die Art und die Lokalisation des betroffenen Organs oder Gewebes im Körper des Patienten nicht möglich. Des Weiteren wäre es wünschenswert, möglichst frühzeitig ein tumoröses Geschehen im Gastrointestinaltrakt, insbesondere in einer Wachstumsphase, in der der Tumor noch keinen Kontakt mi dem Gefäßsystem des Körpers aufgenommen hat (in der "Polyp-cancer- sequence", zeitlich vor der Infiltration der Submukosa) nachweisen zu können.
Beim Verdacht auf ein neoplastisches Geschehen im Gastrointestinaltrakt, besonders im Hinblick auf die sogenannte Adenom-Carcinom-Sequenz bei
Polypen (Polyposis coli), wird nach dem Stand der Technik mittels verschiedener Bestimmungsmethoden versucht, okkultes Blut im Stuhl
nachzuweisen. Hierzu werden nicht-immunologische Tests (z.B. Pseudoperoxidase-Aktivität, Porphyrinnachweis) und immunologischeTests verwendet (Favenne L. et al. (1 992) Ann. Biol. Clin. 50: 31 1 -31 3) .
Beide Testprinzipien sind jedoch nicht sehr spezifisch, da sie durch eine Vielzahl von Einflussgrößen gestört werden können (falsch positiv/falsch negativ, z.B. durch Nichteinhalten dringend notwendiger Diätvorschriften von Seiten des Patienten und von einer Reihe von Arzneimitteln sowie durch überhöhte Vitamin-C-Gabe (z.B. in Gemüse, Fruchtsäften etc.), Thomas L., Labor und Diagnose, 5. Auflage, 1 998) .
Ein positiver Test auf okkultes Blut im Stuhl muss so lange abgeklärt werden, bis die Blutungsquelle lokalisiert ist bzw. die Ursache der Blutung gefunden wurde. Der klinische Befund rechtfertigt in jedem Fall eine zügig durchzuführende weitergehende Diagnostik, z.B. durch Endoskopie, Sonographie, Röntgen.
Eine Aufgabe der Erfindung bestand deshalb darin, ein leicht durchzuführendes Verfahren bereitzustellen, mit dem Tumore und insbesondere die Art und Lokalisation bestimmter Tumore nachgewiesen werden können.
Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel, den weiterhin bestehenden Bedarf an spezifischen, leicht durchzuführenden Verfahren zu befriedigen, sodass ein neoplastisches Geschehen, besonders im Hinblick auf die Problematik der sogenannten Adenom-Carcinom-Sequenz bei Polypen (Polyposis coli) im Gastrointestinaltrakt, besonders frühzeitig und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Dieses Ziel wird nun erreicht mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Nachweis eines malignen Geschehens im Gastrointestinaltrakt, wobei man im menschlichen oder tierischen Stuhl mindestens einen Tumormarker,
ausgewählt aus CEA, CA1 9.9 und CA72.4 oder/und Teilstücke derselben bestimmt.
Es wurde nämlich gefunden, dass sich der Gehalt an CEA, CA1 9.9 bzw. CA72.4 im Stuhl von Tumorpatienten nachweisen und bestimmen lässt, wobei der Gehalt proportional zum Grad des malignen Geschehens im Gastrointestinaltrakt ist.
Dies ist umso überraschender, weil umfangreiche Untersuchungen bezüglich anderer spezifischer Analyten (Proteine) im Stuhl keine Hinweise auf ihre Verwendung als Tumormarker zuließen.
Sowohl die Struktur als auch die physiko-chemischen Eigenschaften der CEA, CA1 9.9, CA72.4 oder Teilstücken derselben, werden offensichtlich in Folge der erheblichen proteolytischen Aktivität und den extremen physiologischen Gegebenheiten (z.B. pH-Wert, sauer im Magen, alkalisch im Darm) des Gastrointestinaltraktes nicht nachhaltig beeinträchtigt. Dies gilt auch für den Nachweis der CEA, CA1 9.9 bzw. CA72.4 mittels immunologischer Methoden.
Erfindungsgemäß wurde nun festgestellt und gezeigt, dass sich trotz der oben beschriebenen Proteindenaturierung und Proteinverdauung im GIT ein spezifischer Nachweis von CEA, CA1 9.9 bzw. CA72.4 im Stuhl von Tumorpatienten durchführen lässt. Bislang wurden die Marker CEA, CA1 9.9 sowie CA72.4 ausschließlich in nativen, nicht verdauten Patientenproben (z.B. Körperflüssigkeiten, Sera, Blutplasma) quantitativ bestimmt und in der klinischen Tumordiagnostik bei einer Vielzahl von Tumorerkrankungen eingesetzt.
Erfindungsgemäß wurde überraschenderweise festgestellt, dass die Tumormarker CEA, CA1 9.9 sowie CA72.4 im Stuhl nachgewiesen werden
können. Die Bestimmung kann unter Verwendung kommerziell erhältlicher Testsysteme erfolgen.
Bei einer positiven Probe wird damit unmittelbar ein Tumor im Gastrointestinaltrakt (GIT), also insbesondere in der Speiseröhre, im Magen, im Dünndarm, in den Gallenwegen, in der Bauchspeicheldrüse oder/und im Dickdarm, angezeigt und somit eine Lokalisation des tumorösen Geschehens im GIT ermöglicht. Gerade die Bestimmung eines neoplastischen Geschehens im GIT war aber mit den Verfahren des Standes der Technik bisher nicht oder nur unter hohem Aufwand möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Stuhlprobe nicht als eine "Körperflüssigkeit"-Probe betrachtet werden kann, da sich der gesamte GIT biologisch gesehen außerhalb des Körpers befindet.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es nun möglich, in einem nicht- invasiven Verfahren auf einfache Weise durch Bestimmung der Tumormarker-Proteine CEA, CA1 9.9 oder/und CA72.4 ein malignes Tumorgeschehen im Stuhl nachzuweisen und gleichzeitig bei positiver Testführung eindeutig festlegen zu können, dass ein Tumor im GIT und nicht sonstwo im Körper vorliegt.
Überraschenderweise ist es mit dem erfindungsgemäßen Verfahren möglich, die Tumormarker CEA, CA1 9.9 oder/und CA72.4 mit herkömmlichen Testsystemen nach dem Stand der Technik, z.B. mit kommerziell erhältlichen Testsystemen, als freie Proteine im Stuhl nachzuweisen. Damit ist keine Isolierung von Zellen aus dem Stuhl und die Analyse der in den Zellen enthaltenen Proteine erforderlich. Überraschenderweise wurde herausgefunden, dass feste Tumore die genannten Tumormarker als lösliche Proteine in das Lumen des GIT abgeben und diese Marker sich nicht in abgeblätterten gastrointestinalen Epithelzellen befinden.
Die beschriebenen Tumormarker werden von Tumorzellen freigesetzt, durchlaufen den GIT als Protein und können schließlich als Protein im Stuhl nachgewiesen werden. Diese Möglichkeit, nämlich dass diese Proteine nach z.B. der Magen- bzw. Darmpassage im Stuhl nachweisbar bleiben, ist überraschend und in der Literatur nicht beschrieben.
Die erfindungsgemäße qualitative oder/und quantitative Bestimmung der Tumormarker CEA, CA1 9.9 oder/und CA72.4 im Stuhl in Kombination mit einer gleichzeitigen qualitativem oder/und quantitativen Erfassung derselben Tumormarker in Blut oder Plasma gibt dem behandelnden Arzt eine bisher nicht verfügbare Information, ob der Tumor sich "nur" im GIT, insbesondere im Darmlumen befindet oder ob er die Submukosa durchbrochen und bereits mit dem Gefäßsystem Kontakt aufgenommen hat bzw. sich bereits im metastasierenden Stadium befindet (die Information ergibt sich aus der Quotientenbildung der erhaltenen Blut- bzw. Stuhlmesswerte) .
Überraschenderweise wurde festgestellt, dass CEA, CA1 9.9 sowie CA72.4 quantitativ auch bei intensiv homogenisierten, länger gelagerten Stuhlproben (zum Beispiel beim Probenversand) nachweisbar bleiben. Auch bei starker Verdünnung des Stuhls wird eine deutliche Reaktion erhalten.
Überraschenderweise wurde weiterhin festgestellt, dass der Nachweis auch ohne vorherige Extraktion in der Stuhlprobe selektiv erfolgt. Vorzugsweise ist jedoch ein Extraktionsverfahren unter vorzugsweiser Verwendung eines speziellen Detergens (CHAPS) zu verwenden (das Extraktionsverfahren wird näher in Beispiel 2 beschrieben) .
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird vorzugsweise das maligne Geschehen im Gastrointestinaltrakt eines Menschen oder eines Tieres bestimmt. Weiterhin ist es bevorzugt, den Tumormarker immunochemisch nachzuweisen, insbesondere mittels anti-CEA-, anti-CA1 9.9- oder/und anti-
CA72.4-Antikörpern. Es können monoklonale oder polyklonale Antikörper, bevorzugt monoklonale Antikörper eingesetzt werden. Vorteilhafterweise werden Antikörper eingesetzt, welche nicht mit anderen Bestandteilen des Stuhls, insbsondere nicht mit anderen Stuhlproteinen kreuzreagieren.
Erfindungsgemäß einsetzbare Antikörper können gemäß im Stand der Technik bekannten Verfahren hergestellt werden. Dem Fachmann sind Verfahren zur Herstellung von spezifischen monoklonalen Antikörpern gut bekannt. Beispielsweise wird hierzu das Antigen, im vorliegenden Fall also CEA, CA1 9.9 oder CA72.4 oder Teilstücke derselben, zur Erzeugung von Antikörpern verwendet. Prinzipiell kann hierzu das Verfahren, welches erstmals von Koehler und Milstein beschrieben wurde, angewandt werden, wobei dem Fachmann auch Abwandlungen und Weiterentwicklungen dieser Verfahren bekannt sind. Mit dieser Herstellung können spezifische Antikörper erhalten werden, wobei die Spezifität durch Selektion festgestellt werden kann. Die Selektion erfolgt auf spezifische Antikörper, welche an CEA, CA1 9.9 oder CA72.4, jedoch nicht an andere Stuhlproteine binden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform erfolgt der Nachweis nach dem Prinzip des Immunoassays. Ein erfindungsgemäß bevorzugter Immunoassay wird in der Weise durchgeführt, dass man a) die Probe mit mindestens zwei verschiedenen Rezeptoren in Kontakt bringt, von denen der erste Rezeptor R1 in fester Phase vorliegt und mit CEA, CA1 9.9 oder CA72.4 bindefähig ist und der zweite
Rezeptor R2 in flüssiger Phase vorliegt und ebenfalls mit dem gleichen Tumormarker bindefähig ist, wobei der Rezeptor R2 eine Markierung trägt oder die Bindung an ein detektierbares Molekül vermittlet, b) die feste von der flüssigen Phase trennt, und c) die Markierung oder das detektierbare Molekül in einer der Phasen, bevorzugt in der festen Phase bestimmt und entsprechend die
Menge an in der Probe vorhandenen Tumormarker quantifiziert, wobei man als mindestens einen der Rezeptoren R1 oder R2 einen Antikörper verwendet, der spezifisch mit CEA, CA1 9.9 oder CA72.4 bindefähig ist und insbesondere an kein anderes Stuhlprotein bindet.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird sowohl als Rezeptor R1 als auch als Rezeptor R2 ein Antikörper gegen den jeweils zu bestimmenden Tumormarker eingesetzt.
Neben der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in Form eines Immunoassays und insbesondere eines ELISA können auch andere Nachweistechnologien eingesetzt werden, z.B. die Schwingquarz- Technologie, Mikrowaage-Technologie, Lateral-Flow-Technologie, K a n d e l a b e r - T e c h n o l o g i e , T R A C E - T e c h n o I o g i e o d e r Elektrochemilumineszenz-Technologie.
Neben dem erfindungsgemäßen Verfahren ist ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Testkit zum Nachweis oder/und zur Diagnose eines malignen Tumorgeschehens im Gastrointestinaltrakt in Menschen oder Tieren, welcher insbesondere zur Durchführung des oben beschriebenen Verfahrens vorgesehen ist, mittels Bestimmung eines Tumormarkers CEA, CA1 9.9 oder/und CA72.4 oder von Teilstücken derselben, wobei der Testkit mindestens einen monoklonalen oder polyklonalen Antikörper gegen CEA, CA1 9.9 oder CA72.4 enthält. Bevorzugt enthält der Testkit einen Antikörper für den entsprechenden Tumormarker, der mit keinem anderen Stuhleiweiß kreuzreagiert. Der Testkit kann gegebenenfalls weitere für die Durchführung eines Immunoassays oder für die Durchführung des jeweils vorgesehenen Testverfahrens notwendige Reagenzien enthalten.
Vorzugsweise enthält der Testkit einen an eine Festphase gebundenen, für mindestens einen der genannten Tumormarker spezifischen Antikörper.
Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung von Antikörpern gegen CEA, CA1 9.9 oder CA72.4 zur qualitativen oder quantitativen Bestimmung von Tumormarkern im menschlichen oder tierischen Stuhl sowie ein Reagenz zur selektiven quantitativen Bestimmung von CEA, CA1 9.9 oder/und CA72.4.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind Antikörper, insbesondere monoklonale Antikörper, welche spezifisch CEA, CA1 9.9 oder CA72.4 binden und mit keinem anderen Stuhlprotein kreuzreagieren. Die Antikörper können beispielsweise nach der Methode von Koehler und Milstein (Nature 256, 495-497 ( 1 995)) erzeugt werden.
Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung Aptamere, welche spezifisch an CEA, CA1 9.9 oder CA72.4 binden und mit keinem anderen Stuhlprotein kreuzreagieren.
Aptamere sind Oligonukleotidsequenzen, welche spezifische
Bindeeigenschaften aufweisen. Solche Aptamere können beispielsweise nach den in US 5,270, 1 63 oder in Sumedha, Clin. Chem. 45 (1 999), 1 628-1 650 beschriebenen Methoden hergestellt bzw. identifiziert werden.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele weiter erläutert.
Ausführung - Beispiel 1 : CEA-Bestimmung erfolgte mittels der ECLIA-Technologie
Die immunchemische Bestimmung des CEA erfolgte gemäß Herstellerangaben mit dem Elecsys der Firma Röche AG. Der Elecsys-CEA ist ein 1 -Schritt-Sandwich-Test nach dem ECLIA-Prinzip. (ECLIA = ElektroChemiLumineszenzImmunoAssay) .
Ausführung - Beispiel 2
CA 1 9.9-Bestimmung erfolgte mittels der ECLIA-Technologie
Die immunchemische Bestimmung des CA1 9.9 erfolgte gemäß Herstellerangaben mit dem Elecsys der Firma Röche AG. Der Elecsys-CEA ist ein 1 -Schritt-Sandwich-Test nach dem ECLIA-Prinzip. (ECLIA = ElektroChemiLumineszenzImmunoAssay) .
Ausführung - Beispiel 3: CA72.4-Bestimmung erfolgte mittels ECLIA-Technologie
Die immunchemische Bestimmung des CA72.4 erfolgte gemäß Herstellerangaben mit dem Elecsys der Firma Röche AG. Der Elecsys-CEA ist ein 1 -Schritt-Sandwich-Test nach dem ECLIA-Prinzip. (ECLIA = ElektroChemiLumineszenzImmunoAssay) .
Grundsätzlich ist die Bestimmung der Tumormarker CEA, CA1 9.9 und CA72.4 auch mit anderen kommerziell erhältlichen immunchemischen Testsystemen möglich.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich, die Analytkonzentration mittels Biosensoren zu bestimmen wie z.B. amperometrische Sensoren, potenziometrische, ionenselektive potenziometrische oder photometrische Sensoren oder auch solche mittels Halbleiterelektroden wie Feldeffekttransistoren (FET), chemosensitive Feldeffekttransistoren (CHEMFET), suspended-gate-Feldeffekttransistoren (SGFET) oder ionensensitiven Feldeffekttransistoren. Derartige Biosensoren sind zusammenfassend in E.A. H. Hall und G . Hummel in "Biosensoren", Springer Verlag Heidelberg, Deutschland, 1 995 beschrieben. Weitere Entwicklungen von ionensensitiven Feldeffekttransistoren (ISFET) oder optischen Detektoren sind unter anderem von F. Aberl und H. Wolf in "Aktuelle Trends in der Immunsensorik", Labor 2000, S. 70-96 (1 993)
beschrieben. Ebenfalls geeignet ist das erfindungsgemäße Verfahren für die Durchführung mittels piezoelektrischen Schwingquarzen und Oberflächenwellenelementen, welche als Mikrowaagen verwendet werden können. Dabei wird der primäre Antikörper (der sogenannte Catcher) auf einem piezoelektrischen Substrat immobilisiert und nach Bindung mit der zu analysierenden CEA, CA1 9.9 bzw. CA72.4 gemessen. Derartige Sensoren sind beispielsweise von A. Leidl et al. in "Proceedings of the Second International Symposium on Minaturized Total Analyses Systems μTAS", Basel 1 996, beschrieben. Quarzkristallmikrowaagen, wie sie von C. Köslinger et al., Fresenius J. Anal. Chem. (1 994), 349:349-354, beschrieben sind, haben sich als besonders geeignet erwiesen oder z.B. auch die Kandelaber-Technologie von IBM, Inc.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich, die Analytkonzentration mittels immunchromatographischer Methoden, d.h. mittels sogenannter Visual- Rapid-Tests (Lateral-Flow-Tests) zu bestimmen.
Eine signifikante Verbesserung bezüglich Sensitivität, dynamischer Messbereich, Analysenkinetik und Formatflexibilität lässt sich durch die Verwendung der Elektrochemillumineszenz-Technologie erreichen. Unter Elektrochemillumineszenz versteht man einen Prozess, bei welchem Licht freigesetzt wird. Die Lichtfreisetzung wird dadurch induziert, indem ein elektrisches Potenzial an eine Elektrode angelegt wird, welche eine zyklische Oxidation/Reaktion eines Ruthenium-Metallions vermittelt (Bruno, G. ( 1 997) Rec. Rp. S. 1 75-1 79; Williams R. ( 1 996), Amer. Biotech., S. 26). Eine ähnliche Technologie ist die TRACE-Technologie der Firma CIS.
Beispiel 1
Einwiegen der Stuhlproben
Ein etwa 1 2 ml umfassendes Einwegröhrchen und eine mikrobiologische Impföse (z.B. Sarstedt) werden mit einer empfindlichen digitalen Laborwaage auf 0 austariert. Anschließend wird mit der Impföse der Stuhl eingewogen, indem man mit der Öse in die Stuhlprobe sticht und die an der Spitze verbleibende Stuhlmenge (etwa 1 00 mg) in das Einwegröhrchen einbringt. Anstelle der Impföse kann auch ein Zahnstocher benutzt werden.
Entsprechend der gewogenen Stuhlprobenmasse werden die Volumina des zuzugebenden Extraktionspuffers variiert (z.B. 100 mg Stuhl + 1 0 ml Puffer oder 75 m g Stuhl + 7,5 ml Puffer) . Endkonzentration: 1 0 mg Stuhl/ml Extraktionspuffer.
Beispiel 2
Homogenisation und Extraktion der Stuhlproben
Die Stuhlprobensuspension wird bei Raumtemperatur mehrfach kräftig mit einem Reagenzglas-Schüttelgerät (z.B. VORTEX) gemixt. Die Stühle müssen gut homogenisiert sein. Um eine vollständige Extraktion zu gewährleisten, ist es wichtig, dem phosphatgepufferten Extraktionspuffer das Detergenz CHAPS (3-[(3-Cholamidopropyl)dimethylammonio]-1 - propansulfonat, 10 mM (Sigma) beizumischen.
Beispiel 3
Die Stuhlprobe lässt sich vorteilhaft mit dem Stuhldosierungssystem (Quick-Prep) der Firma ScheBo®«Biotech AG durchführen.