Kindersitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug
oder ein Luftfahrzeug
Die Erfindung bezieht sich auf einen Kindersitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug oder ein Luftfahrzeug, mit einem aufblasbaren Polsterelement gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Das neue Posterelement zeichnet sich durch einen verbesserten Sitz- und Einstellkomfort sowie gute Dämpfungseigenschaften beim Abbau von chrashbedingter Stoßenergie aus.
Aus DE 200 16 932 Ul ist ein aufblasbarer Autokindersitz mit einem Anschlussventil für einen Kompressor bekannt, das aus einem System von mehreren Kammern besteht und bei Bedarf auch als Babyschale geeignet ist.
Die Firma Storchenmühle GmbH und Co. KG, Guttenbergstraße 14, D-95352 Marktleugast-Mannsflur bietet in ihrem Prospekt „Collection 2000/2001" unter der Bezeichnung „AirSeat" einen Kindersitz an, der mittels eines aufblasbaren Kissens und der Seitenteile an die Breite und Größe von Kindern mit einem Gewicht von 9 bis 36 kg angepasst werden kann. Zu diesem Zweck werden die einzelnen Kammern durch Hinzufügen oder Ablassen von Luft an die jeweiligen Bedingungen angepasst.
Ein vergleichbarer Kindersitz ist aus der DE 197 05 500 A 1 bekannt. Demnach sind die aufblasbaren Seitenstützen des Sitzes zu einer Einheit zusammengefasst und lösbar mit dem tragenden Sitzteil verbunden.
Diese Kindersitze mit aufblasbaren Kammern erlauben zwar eine Anpassung der Sitzkontur an unterschiedliche Körpermaße, jedoch weisen diese luftgefüllten Kammern auch die für Luftmatratzen typischen Eigenschaften auf, die für einen Kindersitz eher nicht erwünscht sind. So ist beispielsweise festzustellen, dass bei voll aufgeblasenen Kammern - wie dies für die unterste Gewichtsklasse notwendig ist - der Sitz sehr hart wirkt und dem Kind keinen optimalen Sitzkomfort bietet. Beim Abbau crashbedingter Stöße wirkt sich die ausgeprägte Federwirkung negativ aus, da das Kind mit vergleichsweise großer Kraft nach dem Aufprall in die Gegenrichtung geschleudert wird. Für Kinder der obersten zugelassenen Gewichtsklasse weisen die aufblasbaren Kammern die geringste Luftfüllung auf, so dass sich eine schwimmende und wenig definierte Sitzposition ergibt. Außerdem ist bei einem Crash der Dämpfungseffekt nur gering; es besteht sogar die Gefahr, dass Körperteile des Kindes weitestgehend ungebremst vom Luftkissen auf die Sitzschale auftreffen.
Darüber hinaus benötigt man zur Einstellung dieser Kindersitze mit aufblasbaren Kissen eine Pumpe. Sollte die Pumpe einmal nicht zur Hand sein, so besteht die Gefahr, dass auf den an sich notwendigen Einstellvorgang verzichtet wird, was bei einem Unfall zu erheblichen Verletzungen führen kann. Analoges gilt für einen falsch eingestellten Kindersitz.
Aus der DE 44 12 849 Cl ist ein Fahrzeugsitz mit einem einstellbaren Polsterteil bekannt, wobei die Einstellbarkeit durch einen von zwei Folien gebildeten aufblasbaren Raum erreicht wird, der zwischen dem Polsterteil und einer formstabilen Abdeckung angeordnet ist. Auch dieser Sitz weist die für Luftmatratzen typischen federnden Eigenschaften auf. Bei zunehmender Komprimierung des geschlossenen Luftpolsters baut sich eine entsprechend
größer werdende Gegenkraft auf, die eine beschleunigte gegenläufige Bewegung des Sitzbenutzers auslöst.
Der Erfindung liegt deshalb das Problem zugrunde, einen aufblasbaren Kindersitz bereitzustellen, der einfach und sicher auf die gewünschte Kindergröße eingestellt werden kann, und der einen guten Sitzkomfort mit einem hohen Sicherheitsstandard verbindet. Eine Einstellung des aufblasbaren Kindersitzes soll grundsätzlich auch ohne Pumpe möglich sein.
Weiterhin liegt der Erfindung das Problem zugrunde, einen aufblasbaren Kindersitz bereitzustellen, der auch ohne eine Anpassung der Höhe der Sitzfläche an die jeweilige Größe des Kindes einen hohen Sicherheitsstandard garantieren kann.
Erfindungsgemäß wird das Problem durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche geben Vorzugsvarianten der Erfindung wieder.
Demnach schließt die Hülle wenigstens eines Polsterelements im Inneren einen offenporigen, luftdurchlässigen Schaumstoff ein, der die Hüllen vollständig ausfüllt. Vorzugsweise ist die Innenseite der Hülle mit der Oberfläche des Schaumstoffs, z. B. durch Kleben oder Vulkanisieren fest verbunden. Außerdem sollte der Schaumstoff eine möglichst hohe Formstabilität gegenüber kurzzeitig einwirkenden Kräften durch stoßartige Belastungen, wie diese regelmäßig im Crashfall auftreten, aufweisen.
Idealerweise wird die aufblasbare Hülle vollständig mit Schaumstoff ausgefüllt. Dieser kann dabei sogar etwas komprimiert sein, so dass er auch
im vollständig expandierten Zustand etwas unter Vorspannung steht. Dadurch verringert sich die Rückstellzeit der auf ein vergleichsweise großes Kind eingestellten Polsterelemente, wenn diese auf ein vergleichsweise kleineres Kind angepasst werden sollen. Das natürliche Rückstellvermögen des Schaumstoffs erlaubt also die individuelle Einstellung der Polsterelemente, ohne eine Pumpe oder dergleichen verwenden zu müssen. Zum Zwecke der Einstellung reicht es völlig aus, das Ventil in der Hülle des Posterelements so lange zu öffnen, bis entweder genügend Luft infolge der selbsttätigen Expansionsfähigkeit des Schaumstoffs eingeströmt ist (wobei das Polsterelement unbelastet bleiben muss) oder bis die erforderliche Menge an Luft aus dem Polsterelement herausgedrückt wurde. Abschließend wird der Zustand des Polsterelements durch Verschließen des Ventils fixiert.
Der hohe Sicherheitsstandard dieses Kindersitzes wird auch dadurch verdeutlicht, dass für das betreffende Kind selbst dann keine Gefahr besteht, wenn die für die Einstellung der Sitzparameter verantwortliche Person vergisst, nach dem Einstellvorgang ein Ventil in der Hülle des Polsterelements wieder zu schließen, oder wenn es dem Kind gelingen sollte, das verschlossene Ventil zu öffnen. In einem solchen Fall würde das betreffende Polsterelement (mit Ausnahme des Polsterelements des Sitzbereichs) aufgrund des Rückstellvermögens des Schaumstoffs bis zu seiner maximal möglichen Ausdehnung expandieren oder bis seine äußere Oberfläche am Körper des Kindes anliegt. Dies aber stellt eher den Idealzustand dar und führt zu keinen Gefährdungen. Sollte es unter diesen Umständen zu einem Crash kommen, so wird die hohe Formstabilität des Schaumstoffs (unterstützt durch den hohen hydraulischen Strömungswiderstand für die in den Poren eingeschlossene Luft) eine gute Dämpfung des Stoßes gewährleisten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Einstellvorgang des erfindungsgemäßen Polsterelements auch in Anwendung einer Pumpe zum Befüllen und Evakuieren erfolgen kann, obwohl dies nicht unbedingt notwendig ist.
Das beschriebene Polsterelement zeichnet sich durch einen guten Sitzkomfort aus, der insbesondere durch eine definierte und stabile Sitzposition unabhängig vom Luft-Befüllungsgrad gekennzeichnet ist. Dies wird vor allem durch die Verbindung des Schaumstoffs mit der aufblasbaren Hülle erreicht. Gleichzeitig besitzt das erfindungsgemäße Polsterelement einen sehr guten Dämpfungsgrad gegenüber stoßartigen Belastungen, ohne die nachteiligen Eigenschaften des federnden Luftmatratzeneffekts aufzuweisen. Hierdurch sind die besten Voraussetzungen für einen hervorragenden Verletzungsschutz gegeben.
Sowohl die Dämpfungseigenschaften, wie auch die Rückstellgeschwindigkeit des Schaumstoffs hängen maßgeblich vom Porendurchmesser, der Porenstruktur und dem Aufbau des Kanalsystems zur Luftverteilung ab. Da die Dämpfungseigenschaften, also der Deformationswiderstand des Schaumstoffs, wegen der sehr kurzen Einwirkdauer einer Stoßbelastung vor allem vom inneren hydraulischen Widerstand der Porenstruktur bestimmt werden, und die Rückstellgeschwindigkeit von der Leistungsfähigkeit des Kanalsystems abhängig sind, können beide Anforderungen leicht aufeinander abgestimmt werden. Von Vorteil ist ein Luftverteilersystem, das wenigstens einen Hauptkanal aufweist, dessen eines Ende im Bereich eines verschließbaren Lufteinlass-/Luftauslassventils der Hülle des Polsterelements liegt, und dessen anderes Ende sich bis zum bezüglich des Ventils entfernten
Bereich des Polsterelements erstreckt. Vom Hauptkanal zweigen Nebenkanäle kleineren Durchmessers ab.
Um eine optimale Anpassung des Kindersitzes an die verschiedenen Körperpartien zu ermöglichen, sind mehrere, mit separaten Hüllen ausgestattete Polsterelemente vorgesehen. Idealerweise betrifft dies den Sitzbereich, den Rücken-, Kopf- und Seitenbereich. Natürlich kann man auch mit einer reduzierten Anzahl von Polsterelementen auskommen, z. B. mit einem ersten Polsterelement für den Sitzbereich und einem zweiten Polsterelement gemeinsam für den Rücken-, Kopf- und Seitenbereich, oder mit einem ersten Polsterelement für den Sitzbereich, einem zweiten Polsterelement für den Rücken- und Kopibereich und einem dritten Polsterelement für den Seitenbereich.
Die aufblasbaren Polsterelemente können einzeln oder in Form einer zusammenhängenden Einheit mit ihrer dem Sitzgestell zugewandten äußeren Seite der Hülle mit dem Sitzgestell oder mit einer daran befestigten Basis verbunden werden, z. B. mittels Klettelementen.
In Abhängigkeit von der Konstruktionsweise und des prinzipiellen Aufbaus des Kindersitzes, kann es auch von Vorteil sein, ein Polsterelement (insbesondere die Kopfstütze) entlang des die Rückenlehne repräsentierenden Polsterelements zum Zwecke der Anpassung an die Körperabmessungen des Kindes einstellbar auszuführen.
Die bei einem Crash am meisten gefährdeten Bereiche eines Kindes sind Kopf und Hals. Hier treten die schwersten und oft auch tödliche Verletzungen auf. Im Vergleich dazu sind selbst schwere Verletzungen
anderer Bereiche, z. B. des Beckens, ohne bleibende Schäden korrigierbar. Deshalb wird erfindungsgemäß für eine minimalisierte Variante eines Kindersitzes mit wenigstens einem in einer luftdichten Hülle angeordneten Polsterelement mit einem offenporigen, luftdurchlässigen Schaumstoff vorgeschlagen, dieses Polsterelement im Kopfbereich anzuordnen, wobei die Höhe des Polsterelements und seine Anordnung so vorzusehen ist, dass die unterschiedlichen Kopfpositionen der für einen Kindersitz zugelassenen Kindergrößen abgedeckt werden.
Das erfindungsgemäße Polsterelement erstreckt sich entlang der beiden Seiten des Kopfes und im Bereich des Hinterkopfes. Vorzugsweise ist das Polsterelement einteilig ausgeführt, so dass dessen Hülle nur ein Lufteinlass- /Luftauslassventil oder dergleichen aufweisen muss. Dieses Lufteinlass- /Luftauslass ventil sollte im oberen Bereich des Polsterelements angeordnet sein.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das erfindungsgemäße Polsterelement als Nachrüstteil in Form eines separaten Elements auszuführen, das über Befestigungsmittel mit der tragenden Struktur des Kindersitzes verbunden werden kann.
Der vorzugsweise mit der Innenseite der Hülle verbundene Schaumstoff weist eine möglichst hohe Formstabilität gegenüber kurzzeitig einwirkenden Kräften durch stoßartige Belastungen, wie diese regelmäßig im Crashfall auftreten, auf und verhindert ein Zurückschleudern des Kopfes des Kindes nach dem Crash.
Idealerweise wird die aufblasbare Hülle vollständig mit Schaumstoff ausgefüllt. Dieser kann dabei sogar etwas komprimiert sein, so dass er auch im vollständig expandierten Zustand etwas unter Vorspannung steht. Dadurch verringert sich die Rückstellzeit des auf ein vergleichsweise großes Kind eingestellten Polsterelements, wenn dieses auf ein vergleichsweise kleineres Kind angepasst werden soll. Das natürliche Rückstellvermögen des Schaumstoffs erlaubt also die individuelle Einstellung des Polsterelements, ohne eine Pumpe oder dergleichen verwenden zu müssen. Zum Zwecke der Einstellung reicht es völlig aus, das Ventil in der Hülle des Posterelements so lange zu öffnen, bis entweder genügend Luft infolge der selbsttätigen Expansionsfähigkeit des Schaumstoffs eingeströmt ist (wobei das Polsterelement unbelastet bleiben muss) oder bis die erforderliche Menge an Luft aus dem Polsterelement herausgedrückt wurde. Abschließend wird der Zustand des Polsterelements durch Verschließen des Ventils fixiert.
Das erfindungsgemäße Polsterelement besitzt einen sehr guten Dämpfungsgrad gegenüber stoßartigen Belastungen, ohne die nachteiligen Eigenschaften des federnden Luftmatratzeneffekts aufzuweisen. Hierdurch sind die besten Voraussetzungen für einen hervorragenden Verletzungsschutz gegeben.
Das aufblasbare Polsterelement kann mit dem Sitzgestell des Kindersitzes auf unterschiedliche Weise verbunden werden. Dies kann beispielsweise durch Integration des aufblasbaren Polsterelements in das Polstersystem des Kindersitzes oder mittels Klettelementen geschehen, die mit der zugewandten Seite des Sitzgestells verbindbar sind, oder mittels eines Überzugs, der auf das freie Kopfende des Sitzes aufziehbar ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und der dargestellten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figur la schematische Darstellung eines Querschnitts des Polsterelements mit Luftverteilersystem im vollständig expandierten Zustand;
Figur lb, wie Figur la, jedoch im komprimierten Zustand;
Figur lc Schaumstoffkern eines Polsterelements mit Luftverteilersystem nach der Entnahme aus der Schäumungsform;
Figur 2 Darstellung eines Kindersitzes mit mehreren, von einer Sitzschale getragenen Polsterelementen;
Figur 3a schematische Darstellung eines vergleichsweise großen Kindes, das in einem Kindersitz mit weitestgehend komprimierten Posterelementen sitzt;
Figur 3b schematische Darstellung eines vergleichsweise kleinen Kindes, das in einem Kindersitz mit weitestgehend expandierten Polsterelementen sitzt;
Figur 4 schematische Darstellung eines Kindersitzes mit einem vergleichsweise großen Kind und nur wenig expandierten aufblasbaren Polsterelement im Kopfbereich;
Figur 5 schematische Darstellung eines Kindersitzes mit einem vergleichsweise kleinen Kind und einem stark expandierten aufblasbaren Polsterelement im Kopfbereich.
Das in den Figuren la bis lc dargestellte Ausführungsbeispiel eines Polsterelements zeigt nur eine von vielen konstruktiven Umsetzungsmöglichkeiten der Erfindung. Dem zufolge ist in den Schaumstoff 2 ein Luftverteilersystem integriert, das im wesentlichen aus einem Hauptkanal 21 und davon abzweigenden Nebenkanälen 22 besteht. Das freie Ende des Hauptkanals 21 mündet in einen Anschluss für ein Ventil 10, über das der Luftstrom in die Hülle 1 hinein oder hinaus geleitet werden kann. Über den vergleichsweise großen Querschnitt der Kanäle 21, 22 des Luftverteilersystems können die sehr viel engeren Poren 20 des Schaumstoffs in allen Bereichen des Polsterelements relativ gleichmäßig mit Luft versorgt werden, so dass beim Öffnen des Ventils 10 auch eine entsprechend gleichmäßige und schnelle Expansion des Polsterelements erfolgt.
Eine einfache Möglichkeit der Integration des Luftverteilersystems in dem Schaumstoff besteht darin, dass der Schaumstoff 2 eines Polsterelements quasi zweiteilig in einer Form geschäumt wird, deren Kontur die Kanäle 21, 22 als erhabene Stege oder dergleichen abbildet, und zwar jeweils zur Hälfte. Nach dem Zusammenklappen der Schaumstoffteile 2a und 2b werden die Kanäle 21, 22 geschlossen, wobei die Kanäle 21a, 22a und 21b, 22b gemeinsame Hohlräume bilden oder durch den Schaumstoff des jeweils anderen Teils 2a, 2b abgedeckt werden können. In jedem Fall sollten die beiden Schaumstoffteile 2a, 2b mittels integrierter Formschlusselemente 25a,
25b miteinander verbunden werden, um ein Verrutschen gegeneinander zu verhindern.
Die einteilige Ausfertigung der Schaumstoffteile 2a, 2b verbindet diese durch einen filmscharnierartigen Bereich oberhalb der Ausnehmung 24. Durch Klappen der Schaumstoffteile 2a, 2b um die Achse 23 werden diese zu dem gewünschten Schaumstoffkern zusammengeführt.
Figur 2 zeigt beispielhaft einen Kindersitz mit einer Sitzschale 4 als Träger für die Polsterelemente 3a - 3dd, wobei zumindest das als Sitzkissen dienende Polsterelement 3a von den übrigen Polsterelementen 3b - 3dd unabhängig einstellbar sein sollte, um eine möglichst ideale Anpassung des Kindersitzes an die unterschiedlichen Bedürfnisse gewährleisten zu können. Dabei können die Polsterelemente 3b und 3c des Rückenbereichs und des Seitenbereichs über ein gemeinsames Ventil gleichzeitig eingestellt werden. Gegebenenfalls können die Polsterelemente 3d, 3dd für den Kopfbereich statisch ausgeführt sein, indem man auf eine Einstellbarkeit im Kopfbereich verzichtet. Ein höheres Maß an passiver Sicherheit - insbesondere bei einem Seitencrash - wird jedoch erreicht, wenn auch die Polsterelemente 3dd für den seitlichen Kopibereich derart nachgeführt werden, dass ein möglichst geringer Abstand zum Kopf besteht, um bei einem Unfall einer Überdehnung des Halses vorzubeugen.
Die schematischen Darstellungen der Figuren 3a und 3b zeigen eine Ausfuhrungsvariante des erfindungsgemäßen Kindersitzes, bei dem das Polsterelement 3a, 3aa des Sitzbereichs und das Polsterelement 3c, 3cc, das der seitlichen Abstützung, einschließlich des Kopfes 51 dient, separat einstellbar sind. Da das Polsterelement 3 c nicht höhenverstellbar ausgeführt
ist, muss auf eine optimale Einstellung des Sitzniveaus 31, 32 geachtet werden, da sich sonst der Kopf 51 außerhalb des zugeordneten, speziell ausgeformten Stützbereichs befindet. Die richtige Einstellung des Sitzkissens 3a, 3aa ist gefunden, wenn sich der Hals mit dem markierten Halsbereich 52 deckt. Eine entsprechende Markierung kann ohne weiteres am Bezugsstoff des Kindersitzes angebracht werden. So gleicht also ein mehr oder weniger stark komprimiertes bzw. expandiertes Polsterelement 3a, 3aa die unterschiedlichen Rumpflängen von verschieden großen Kindern 5a, 5b aus.
Schließt man die Ventile 10a, 10b der Polsterelemente 3a, 3c an eine Pumpe 11 an, die über das Bordnetz 12 des Fahrzeugs betrieben werden kann, so lässt sich die Einstellung des Sitzkissens 3a, 3aa in der expansiven Richtung auch unter Belastung ausführen. Soll jedoch von einem kleineren zu einem größeren Kind gewechselt werden, so kann zur Einstellung der Polsterelemente 3c des Seitenbereichs eine Vakuumpumpe hilfreich sein. Es ist jedoch in einfacher Weise möglich, nach dem Öffnen des Ventils 10b einen Teil der Luft durch manuelle Belastung herauszudrücken. Unebenheiten in der Oberfläche der Polsterelemente gleichen sich nach kurzer Zeit wieder aus. Sollte zuviel Luft herausgedrückt worden sein, kann man durch nochmaliges Öffnen des Ventils 10b Luft unter Ausnutzung des selbsttätigen Stelleffekts des Schaumstoffs eine Korrektur vornehmen.
Der Kindersitz gemäß den Figuren 4 und 5 weist ein konventionelles Sitzpolster 60 und ein konventionelles Seitenpolster 61 auf, z. B. aus einem mit einem textilen Bezug umhüllten Schaumstoff. Im Kopf- und Halsbereich des Kindes 5 ist jedoch ein aufblasbares Polsterelement 62a, 62b vorgesehen, dessen Höhe H so ausreichend groß ausgebildet ist, dass im Rahmen der für den Kindersitz zugelassenen Größen (Gewichtsklassen) der Kopf 51 der
unterschiedlich großen Kinder 5 ausreichend abgestützt werden kann. Dabei empfiehlt es sich, für kleinere Kinder 5 (siehe Figur 5) einen größeren Expansionsgrad des aufblasbaren Polsterelements 62a, 62b zu wählen, um den Stützabstand zum Kopf 51 zu verringern. Die Zuführung der Luft erfolgt über das Ventil 70, wobei die Luft durch das Expansionsbestreben des komprimierten Schaumstoffs selbsttätig in die Hülle des Polsterelements 62a, 62b einströmt. Durch Verschließen des Ventils 70 wird der Luftzustrom gestoppt. Bei Bedarf kann die Luft durch erneutes Öffnen des Ventils 70 wieder aus der Hülle des Polsterelements 62a, 62b herausgepresst werden.
Bezugszeichenliste
Hülle 0 Ventil 0a Ventil 0b Ventil 1 Pumpe 2 elektrische Leitung
Schaumstoff a Schaumstoffteil b Schaumstoffteil 0 luftführende Poren 1 Hauptkanal 1a Hauptkanal eines ersten Teils 1b Hauptkanal eines zweiten Teils 2 Nebenkanal 2a Nebenkanal eines ersten Teils 2b Nebenkanal eines zweiten Teils 3 Achse 4 Ausnehmung 5a Formschlusselement 5b Formschlusselement
a Polsterelement des Sitzbereichs aa Polsterelement des Sitzbereichs
3b Polsterelement des Rückenbereichs
3c Polsterelement des Seitenbereichs
3cc Polsterelement des Seitenbereichs
3d Polsterelement des Hinterkopfbereichs
3dd Polsterelement des seitlichen Kopfbereichs
30 Basisfläche des Sitzbereichs der Sitzschale
31 Sitzniveau bei komprimiertem Polsterelement
32 Sitzniveau bei expandiertem Polsterelement
4 Sitzgestell, Sitzschale
5 Kind
5a großes Kind
5b kleines Kind
50 Oberschenkel (schematisch angedeutet)
51 Kopf
52 Halsbereich
60 Sitzpolster
61 Seitenpolster
62a Polsterelement
62b Polsterelement
70 Ventil
H Höhe des aufblasbaren Polsters