Beschreibung
Tragschicht für den Unterbau von Sportplätzen, insbesondere Reitplätzen
Die Erfindung betrifft eine Tragschicht für den Unterbau für von Sportplätzen, insbesondere Reitplätzen sowie einen Bodenbelag mit einer solchen Tragschicht.
Sportplätze, insbesondere Reitplätze werden in der Regel ortsfest und dauerhaft angelegt. Dabei wird auf dem natürlichen Untergrund, ggf. nach Aufbringen einer Schotterschicht, eine Tragschicht aufgebracht, auf welcher eine Tretschicht aufgeschüttet wird. Aus der DE 3839353 AI ist es beispielsweise bekannt, auf dem Untergrund eine Dränmatte aufzubringen, auf welcher eine Tragschicht aufgelegt wird, die aus einem Gitterraster besteht, welches mit einem Splitt-Gemisch gefüllt wird. Auf diese Tragschicht wird die Tretschicht aufgeschüttet.
Bei den ortsfest angelegten Sportplätzen und Reitplätzen wird in der Regel in den Untergrund oder in den Unterbau eine Dränage eingebracht, um stehende Nässe in der Tretschicht zu vermeiden.
Häufig ist es jedoch nicht beabsichtigt, einen solchen aufwendigen Sportplatz bzw. Reitplatz anzulegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein solcher Sportplatz bzw. Reitplatz nur zeitlich begrenzt genutzt werden soll, um z . B. eine Sportveranstaltung oder ein Reittunier durchzuführen. In solchen Fällen wird häufig auf einem sonst anderweitig genutzten Gelände, beispielsweise einer Wiesen- oder Rasenfläche ein Bodenbelag aufgebracht, der nach Abschluss der Veranstaltung wieder entfernt wird. Dieser Bodenbelag besteht in der Regel nur aus einer auf dem natürlichen Untergrund aufgeschütteten
Tretschicht,
Bei solchen Sportplätzen bzw. Reitplätzen tritt häufig das Problem auf, dass bei stärkeren Niederschlägen das Wasser im Bereich des Platzes nicht schnell genug versickert, so dass eine stauende Nässe auftritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tragschicht für den Bodenbelag von Sportplätzen, insbesondere Reitplätzen zu schaffen, die ein schnelles und einfaches Anlegen eines solchen Platzes ermöglicht und stauende Nässe in dem Bodenbelag auch bei größeren Niederschlagsmengen verhindert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Tragschicht mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Der wesentliche Gedanke der Erfindung besteht darin, für den Unterbau eine Tragschicht zu verwenden, die aus zwei Lagen besteht. Eine untere Lage wird auf dem natürlichen Untergrund verlegt und stellt die Verbindung der Tragschicht mit dem Untergrund dar. Auf dieser unteren Lage wird eine obere Lage verlegt, die gegen horizontale Verschiebungen in Bezug auf die untere Lage formschlüssig gehalten ist. Weiter werden zwischen der unteren Lage und der oberen Lage Hohlräume gebildet, die über die gesamte Flächenerstreckung der Tragschicht miteinander in Verbindung stehen und als Dränage anfallendes Niederschlagwasser aufnehmen und abführen.
Die Tragschicht ist äußerst einfach aufgebaut, wobei die zwei Lagen der Tragschicht kostengünstig herstellbar sind. Das Ver-
legen der Tragschicht ist ebenfalls einfach. Es muss zunächst die untere Lage auf den Untergrund verlegt und ggf. in einfacher Weise fixiert werden. Die obere Lage wird frei auf die untere Lage aufgelegt, wobei sich der Formschluss gegen Verschiebungen in horizontale Richtungen ergibt. Eine sonstige Befestigung der oberen Lage an der unteren Lage ist nicht notwendig.
Die zwischen der unteren Lage und der oberen Lage gebildeten Hohlräume können große Mengen von Niederschlagwasser aufnehmen und dieses erforderlichenfalls auch abführen, so dass selbst bei stärkeren Niederschlägen eine stauende Nässe in der auf der Tragschicht angeordneten Tretschicht zuverlässig verhindert wird.
Vorzugsweise weist die untere Lage eine gewisse Steifigkeit und Stabilität auf, um Unebenheiten des Untergrunds auszugleichen. Die untere Lage kann zweckmäßigerweise wasserdurchlässig sein, so dass eine gewisse Wassermenge auch durch die untere Lage in den Boden versickern kann und die Dränage-Wirkung nur bei großen Niederschlagsmengen notwendig wird. Die untere Lage kann erforderlichenfalls am Untergrund fixiert werden, z. B. durch Pflöcke oder dergleichen. In den meisten Fällen ist das Gewicht der Tragschicht und der darauf angebrachten Tretschicht ausreichend, um die Tragschicht am Untergrund gegen Verschiebungen zu fixieren.
Die obere Lage besteht vorzugsweise aus einem nachgiebigeren Werkstoff, der ggf. eine gewisse gummielastische Eigenschaft aufweisen kann. Dadurch ist trotz der formschlüssigen Fixierung der oberen Lage an der unteren Lage eine gewisse horizontale Nachgiebigkeit der oberen Lage möglich. Dies kann von Vorteil sein, um dem Bodenbelag eine gewisse Elastizität zu geben.
In einer vorteilhaften Ausführung wird der Formschluß zwischen der oberen Lage und der unteren Lage dadurch bewirkt, dass eine dieser Lagen topfförmige Aufnahmen aufweist, in welche Füße der anderen Lage eingreifen. Dabei können die Aufnahmen an einer Lage und die Füße an der anderen Lage angeformt sein. In einer anderen Ausführung sind die obere und die untere Lage identisch ausgebildet und weisen jeweils Aufnahmen auf. Die Füße sind als separate Zapfen ausgebildet, die jeweils in die Aufnahmen der beiden Lagen eingreifen und diese formschlüssig verbinden. Diese Ausführung hat den Vorteil, dass dasselbe Material für die obere Lage und die untere Lage verwendet werden kann, was Herstellung und Lagerhaltung begünstigt.
Um die Nachgiebigkeit der oberen Lage gegenüber der unteren Lage in horizontaler Richtung zu bewirken, können die Füße auch ein gewisses Spiel in den Aufnahmen haben, so daß eine geringfügige Verschiebung und Verformung der Füße in den Aufnahmen möglich ist. Sind separate Zapfen als Füße vorgesehen, so werden diese vorzugsweise mit Köpfen passend in die Aufnahmen eingesetzt. Ein im Querschnitt reduzierter mittlerer axialer Bereich der Zapfen läßt eine gewisse elastische Verformung zu, um die Nachgiebigkeit der oberen Lage gegenüber der festliegenden unteren Lage zu erhalten.
Die obere Lage ist wasserdurchlässig ausgebildet, um anfallendes Niederschlagwasser in die Hohlräume unter der oberen Lage durchtreten zu lassen. Die Wasserdurchlässigkeit kann dadurch bewirkt werden, dass das Material der oberen Lage selbst wasserdurchlässig und/oder porös ist. Ebenso kann die obere Lage mit Stoßfugen verlegt werden, die eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit gewährleisten.
In einer bevorzugten Ausführung wird die Wasserdurchlässigkeit
der oberen Lage dadurch bewirkt, dass diese obere Lage durch Schlitze durchbrochen ist, die in einem regelmäßigen Raster über die Fläche der oberen Lage verteilt sind. Die Abmessungen dieser Schlitze sind so gewählt, dass diese die Stabilität und Tragfähigkeit der oberen Lage nicht beeinträchtigen und das Material der auf der Tragschicht aufgebrachten Tretschicht nicht in den Hohlraum zwischen den Lagen der Tragschicht durchtreten lassen. Beispielsweise können die Schlitze eine Breite von etwa 2mm aufweisen. Bei dieser geringen Breite ist zuverlässig gewährleistet, dass kein Material des Sand- und Schnitzelbelags der Tretschicht durch die Schlitze durchtritt oder diese Schlitze zusetzt. Ein ausreichender Durchtritt von Regenwasser ist dabei jedoch gewährleistet.
Die Oberseite der oberen Lage kann zweckmäßigerweise eine Oberflächenstruktur aufweisen, die die Rutschfestigkeit der aufgebrachten Tretschicht verbessert. Dabei kann diese Struktur vorzugsweise durch Noppen geringer Höhe gebildet sein, die das Abräumen der aufgebrachten Tretschicht wenig behindern.
Die untere Lage und die obere Lage werden vorzugsweise in Form von Platten oder Matten verlegt. Dadurch ist eine einfache Verlegung möglich, wobei eine große Variabilität in Bezug auf die Fläche des Sportplatzes bzw. des Reitplatzes bei vorgefertigten Teilen möglich ist. Es ist jedoch ebenfalls möglich, die Lagen als Rollenmaterial zu verlegen.
Als Werkstoff für die obere und die untere Lage werden vorzugsweise Kunststoffe verwendet. Dabei ist es bevorzugt, zumindest teilweise Recycling-Materialien einzusetzen.
Es ist selbstverständlich, dass der erfindungsgemäße Unterbau bzw. Bodenbelag nicht nur für Sportplätze und Reitplätze verwendet werden kann, die nur kurzzeitig angelegt und dann wie-
der abgeräumt werden. Es ist auch möglich, den erfindungsgemäßen Bodenbelag dauerhaft zu verwenden, wobei insbesondere die geringen Kosten für das Anlegen des Platzes eine Rolle spielen können.
Im Folgenden wird die Erfindung von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 einen Vertikalschnitt durch einen Bodenbelag für Sportplätze, insbesondere Reitplätze,
Figur 2 einen vertikalen Teilschnitt durch die Tragschicht dieses Bodenbelags,
Figur 3 eine Figur 2 entsprechende Darstellung bei Belastung der Tragschicht,
Figur 4 eine Draufsicht auf die untere Lage der Tragschicht in einer ersten Ausführung,
Figur 5 eine Draufsicht auf die untere Lage der Tragschicht in einer zweiten Ausführung,
Figur 6 eine Unteransicht der oberen Lage,
Figur 7 eine Draufsicht der oberen Lage,
Figur 8 eine Unteransicht einer Lage in einer dritten
Ausführung und
Figur 9 einen Vertikalschnitt durch diese Tragschicht gemäß der Schnittlinie IX -IX in Figur 8.
Ein Bodenbelag für Sportplätze, insbesondere für Reitplätze,
der schnell aufgebaut und im Bedarfsfalle auch schnell wieder entfernt werden kann, ist in Figur 1 dargestellt.
Auf den natürlichen Untergrund 10, z. B. eine ebene Wiesenoder Rasenfläche, wird eine Tragschicht 12 verlegt, die nachfolgenden im Einzelnen beschrieben wird. Auf die Tragschicht 12 wird eine an sich bekannte Tretschicht 14 aufgebracht, die der jeweiligen Zweckbestimmung und Verwendung des Sportplatzes angepasst ist. Sofern der Unterbau für einen Reitplatz verwendet wird, besteht die Tretschicht 14 z. B. aus einem Gemisch aus Sand und Schnitzelmaterial. Für andere Anwendungen kann die Tretschicht 14 ein natürlicher oder künstlicher Rasen sein. Ebenso ist es möglich, eine Tretschicht 14 aus Sand oder verdichtetem Mineralmaterial zu verwenden.
Die Tragschicht 12 besteht aus einer unteren Lage 16 und einer oberen Lage 18. Die untere Lage 16 wird auf den Untergrund 10 aufgelegt und, falls erforderlich, an dem Untergrund 10 z. B. mittels geeigneter Stifte oder Pflöcke fixiert. Die obere Lage 18 wird frei auf der unteren Lage 16 verlegt. Eine Befestigung oder Verbindung mit der unteren Lage 16 ist dabei nicht erforderlich. Sowohl die untere Lage 16 als auch die obere Lage 18 können aus einzelnen Platten oder Matten bestehen, die beispielsweise Abmessungen von 75 X 150 cm oder ähnlich haben können. Die Abmessungen ergeben sich aus den Forderungen einer schnellen großflächigen Verlegung einerseits und einer einfachen Herstellung und eines einfachen Transportes andererseits. Es ist ebenso möglich, die untere Lage 16 und insbesondere die obere Lage 18 in längeren Bahnen herzustellen und zu verlegen, die in Form von Rollen transportiert und gelagert werden können.
Die untere Lage 16 besteht aus einem Kunststoff-Material, vorzugweise aus einem gepressten Recycling-Material, wozu bei-
spielsweise PU-Abfallmaterial verarbeitet werden kann. Das Material ist beispielsweise durch Vulkanisieren, Kleben oder sonstige bekannte Verfahren hergestellt. Das Material der unteren Lage 16 weist vorzugsweise eine gewisse Steifigkeit auf, so dass kleinere Unebenheiten der Oberfläche des Untergrundes 10 ausgeglichen werden. Die untere Lage 16 ist vorzugsweise zumindest in gewissem Maße wasserdurchlässig. Diese Wasserdurchlässigkeit kann aus der Materialstruktur der unteren Lage 16 resultieren oder kann durch eine Lochung der unteren Lage 16 erzeugt werden. Die Stärke der unteren Lage ist im Wesentlichen durch das verwendete Material bestimmt und liegt vorzugsweise im Bereich von etwa 1,5 bis 4 cm.
Die obere Lage 18 besteht ebenfalls vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus einem Recycling-Material. Auch hier kann ein Pressmaterial, z. B. aus PU-Abfallen verwendet werden. Für die obere Lage 18 wird dabei insbesondere ein Material verwendet, welches durch Vulkanisieren oder dergleichen eine gewisse gummielastische Flexibilität aufweist. Auch die Stärke der oberen Lage 18 ergibt sich aus den Eigenschaften des verwendeten Werkstoffes und den Stabilitäts- bzw. Elastizitätsanforderungen. Die Stärke der oberen Lage 18 kann dementsprechend ebenfalls im Bereich von etwa 1,5 bis 4 cm liegen. Die obere Lage 18 ist wasserdurchlässig. Diese Wasserdurchlässigkeit kann entweder aus der Struktur und Porosität des Werkstoffes der oberen Lage 18 resultieren oder kann durch eine Lochung erzielt werden. Bei der Verlegung der oberen Lage 18 in Form von Platten oder Matten ist häufig bereits die Wasserdurchlässigkeit der Stoßfugen der aneinander anschließenden Platten oder Matten ausreichend. Sofern die Wasserdurchlässigkeit der oberen Lage 18 durch eine Lochung oder durch die Stoßfugen bewirkt wird, ist darauf zu achten, dass durch diese Lochung bzw. die Stoßfugen das Schüttmaterial der Tretschicht 14 nicht hindurchfallen kann.
Um die lose auf die untere Lage 16 aufgelegte obere Lage 18 gegen horizontale Verschiebungen in allen Richtungen zu sichern, ist eine in horizontaler Richtung wirksame formschlüssige Verbindung zwischen der oberen Lage 18 und der unteren Lage 16 vorgesehen.
Hierzu weist in den Ausführungen der Figuren 1 bis 7 die untere Lage 16 an ihrer Oberseite Aufnahmen 20 auf, in welche an der Unterseite der oberen Lage 18 angeformten Füße 22 eingesetzt werden.
Die Aufnahmen 20 und dementsprechend die Füße 22 sind in einem flächigen Raster angeordnet, wie es beispielsweise die Figuren 4 bis 6 zeigen.
Die Aufnahmen 20 sind dabei beispielsweise als Töpfe an der Oberseite der unteren Lage 16 angeformt, wobei diese Töpfe eine quadratische Grundfläche, wie dies in Figur 4 gezeigt ist, oder eine kreisrunde Grundfläche, wie dies in Figur 5 gezeigt ist, aufweisen können. Die Füße 22 sind dementsprechend als Zapfen ausgebildet, die vorzugsweise einen kreisrunden Querschnitt aufweisen. Um ein Einsetzen der Füße 22 in die Aufnahmen 20 beim Verlegen zu erleichtern und um die Herstellungstoleranzen gering halten zu können, weisen die Füße 22 einen etwas geringeren Durchmesser auf als die innere Seitenlänge der quadratischen Aufnahmen 20 der Figur 4 bzw. als der Innendurchmesser der kreisrunden Aufnahmen 20 der Figur 5.
Vorzugsweise erweitern sich die Aufnahmen 20 etwas konisch nach oben, während sich die Füße 22 konisch nach unten verjüngen. Der Kegelwinkel der Öffnung der Aufnahmen 20 ist dabei vorzugsweise etwas größer gewählt als der Kegelwinkel der Füße 22. Dadurch ergibt sich ein leichteres Einsetzen der Füße 22
in die Aufnahmen 20 beim Verlegen der oberen Lage 18 auf der unteren Lage 16. Die Höhe der Wände der Aufnahmen 20 ist etwas geringer als Höhe der Füße 22. Der unterschiedliche Kegelwinkel der Füße 22 und der Aufnahmen 20 und die größere Höhe der Füße 22 gegenüber den Aufnahmen 20 ergibt eine gewisse elastische Beweglichkeit der oberen Lage 18 gegenüber der unteren Lage 16 in horizontaler Richtung, wie dies nachfolgend noch im Einzelnen anhand der Figur 3 erläutert wird.
Der vertikale Abstand der oberen Lage 18 von der unteren Lage 16 ist durch die Höhe der Füße 22 bestimmt. Dieser Abstand beträgt vorzugsweise etwa 3 bis 4 cm. Der Durchmesser der Füße 22 und entsprechend der Durchmesser der Aufnahmen 20 liegt etwa in der Größenordnung von 2 bis 4 cm. Das Rastermaß der Aufnahmen 20 und der Füße 22, d. h. der Abstand Mitte zu Mitte der Aufnahmen 20 und der Füße 22 in den Reihen und in den Spalten des Rasters liegt in der Größenordnung von etwa 10 cm.
Durch diese Abmessungen und durch die Anordnung der Aufnahmen 20 und der Füße 22 ergeben sich zwischen der unteren Lage 16 und der oberen Lage 18 über die gesamte Fläche der Tragschicht durchgehende Hohlräume, die zur Aufnahme und ggf. zum Ableiten von Niederschlagswasser dienen, welches durch die obere Lage 18 durchtritt. Die Tragschicht 12 wirkt auf diese Weise als sehr effektive Dränage für die darüber aufgebrachte Tretschicht 14.
Auf der Oberseite der oberen Lage 18 ist vorzugsweise eine Oberflächenstruktur ausgebildet, die die Rutschfestigkeit des Bodenbelags verbessert. Durch die Oberflächenstruktur wird die auf die obere Lage 18 aufgebrachte Tretschicht 14 gegen eine horizontale Verschiebung abgestützt. Insbesondere bei Reitplätzen wird die aufgeschüttete Tretschicht 14 durch die auftretenden Hufe des Pferdes unter dessen Gewicht verdichtet und
gegen die Oberfläche der oberen Lage 18 gedrückt, so dass sich eine Stabilisierung der Tretschicht 14 in horizontaler Richtung durch die Oberflächenstruktur ergibt. Die Oberflächenstruktur kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Beispielsweise können auf der Oberfläche der oberen Lage 16 Stege ausgeformt sein, die eine gitterförmige Struktur erzeugen. Bevorzugt ist die Ausbildung der Oberflächenstruktur in Form von Noppen 24, wie dies in dem Ausführungsbeispiel der Zeichnung dargestellt ist. Die Noppen 24 weisen eine geringe Höhe von nur wenigen Millimetern auf und sind in einem gleichmäßigen Raster angeordnet. Die niedrige Höhe der Noppen 24 und die zwischen den Noppen 24 freibleibenden durchgehenden Bereiche erleichtern das Abtragen der Tretschicht 14, wenn diese erneuert werden muss oder wenn der zeitweise errichtete Sportr platz abgeräumt werden muss.
Die in gewissen Grenzen gummielastische Eigenschaft des Werkstoffes der oberen Lage 18 ergibt eine vorteilhafte Elastizität der Tragschicht 12 und damit des gesamten Bodenbelags. Dies ist in Figur 3 zur Verdeutlichung stark übertrieben dargestellt. Die bei der Benutzung des Sportplatzes bzw. Reitplatzes auftretenden Belastungen wirken in der Regel unter einem Neigungswinkel zur Ebene des Bodenbelags ein. Die auf den Bodenbelag und damit auf die Tragschicht 12 einwirkenden Kräfte weisen daher eine Kraftkomponente senkrecht zur Oberfläche der Tragschicht 12 und eine horizontale Kraftkomponente parallel zur Oberfläche der Tragschicht 12 auf. In Figur 3 sind die einwirkenden Kräfte durch Pfeile dargestellt. Die horizontale Kraftkomponente führt aufgrund der gummielastischen Eigenschafte der oberen Lage 18 zu einer gewissen horizontalen Verschiebung der oberen Lage 18 gegenüber der fest am Untergrund 10 liegenden unteren Lage 16. Diese horizontale Bewegung wird dadurch ermöglicht, dass die Füße 22 aufgrund ihres kleineren Konuswinkels und aufgrund ihres kleineren
Durchmessers eine gewisse Beweglichkeit gegenüber der Aufnahme 20 aufweisen, wie dies in Figur 3 dargestellt ist. In dem Bereich zwischen den Füßen 22 ist außerdem ein gewisses Durchbiegen der oberen Lage 18 unter der vertikalen Kraftkomponente möglich. Die sich auf diese Weise ergebende Elastizität des Bodenbelags ist besonders vorteilhaft, wenn die den Sportplatz benutzenden Sportler bzw. die den Reitplatz benutzenden Pferde ihre Bewegung abbremsen oder sich auf einer Kurvenbahn bewegen.
Werden die untere Lage 16 und die obere Lage 18 in Form von Matten oder Platten verlegt, so weisen diese Matten bzw. Platten der unteren Lage 16 und der oberen Lage 18 in der Regel die gleichen Abmessungen auf. Es ist dabei vorteilhaft, die Platten bzw. Matten der oberen Lage 18 versetzt gegenüber den Platten bzw. Matten der unteren Lage 16 zu verlegen. Die Füße 22 einer Platte bzw. Matte der oberen Lage 18 greifen dann in Aufnahmen 20 zweier benachbarter Platten bzw. Matten der unteren Lage 16 ein, so dass durch die obere Lage 18 eine zusätzliche horizontale Verklammerung der Platten bzw. Matten der unteren Lage 16 bewirkt wird.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Aufnahmen 20 an der unteren Lage 16 ausgebildet und die Füße 22 an der oberen Lage 18. Es ist ohne weiteres ersichtlich, dass auch eine umgekehrte Anordnung mit denselben Eigenschaften möglich ist, bei welcher die Aufnahmen 20 an der oberen Lage 18 und die Füße 22 an der unteren Lage 16 angeformt sind. Beim Verlegen der oberen Lage 18 werden in dieser Ausführung die Aufnahmen 20 der oberen Lage 18 über die Füße 22 der unteren Lage 16 gestülpt.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die obere Lage 18 Füße 22 in derselben Anzahl und demselben Raster auf wie
die Aufnahmen 20 der unteren Lage 16. Es ist ohne weiteres ersichtlich, dass die Anzahl der Füße 22 auch größer oder kleiner als die Anzahl der Aufnahmen 20 sein kann. Notwendig ist dabei nur, dass das Rastermaß der Füße 22 und der Aufnahmen 20 bis auf einen ganzzahligen Faktor übereinstimmmen, um ein Ineinandergreifen der Füße 22 und der Aufnahmen 20 zu ermöglichen.
In den Figuren 8 und 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel sind die untere Lage 16 und die obere Lage 18 identisch ausgebildet, so dass dasselbe Material für die untere Lage 16 und die obere Lage 18 verwendet werden kann. Dies wirkt sich besonders vorteilhaft auf die Herstellungs- und Lagerhaltungskosten aus.
An den Lagen 16, 18 sind topfförmige Aufnahmen 20 angeformt. Die untere Lage 16 und die obere Lage 18 werden so verlegt, dass die topfförmigen Aufnahmen 20 dieser beiden Lagen 16, 18 einander zugewandt sind. Zur formschlüssigen Verbindung der beiden Lagen 16 und 18 dienen Füße, die als separate Zapfen 26 ausgebildet sind. Diese Zapfen 26 weisen an ihren beiden axialen Enden jeweils einen Kopf 28 auf, der sich gegen das freie Ende hin konisch verjüngt und im Konuswinkel im Wesentlichen den Innenkonus der Aufnahmen 20 entspricht. Die axiale Abmessung der konischen Köpfe 28 ist etwas geringer als die axiale Tiefe der konischen Aufnahmen 20. Die Zapfen 26 werden mit ihren Köpfen 28 in die Aufnahmen 20 eingesetzt, wobei sich ein Paßsitz der Köpfe 28 in den jeweiligen Aufnahmen 20 ergibt. Auf diese Weise wird durch die Zapfen 26 eine formschlüssige Verbindung der unteren Lage 16 mit der oberen Lage 18 erreicht.
Die Zapfen 26 weisen in ihrem axial mittleren Bereich 30 zwischen den Köpfen 28 einen reduzierten Durchmesser auf.
Dadurch ergibt sich in Verbindung mit dem elastischen Kunststoffmaterial, aus welchem die Zapfen 26 gefertigt sind, eine gewisse Biegsamkeit der Zapfen 26 und damit die elastische Nachgiebigkeit der oberen Lage 18 gegenüber der unteren Lage 16.
Beim Verlegen der Tragschicht wird zunächst die untere Lage 16 verlegt, dann werden die Zapfen 26 in der gewünschten Anzahl und Verteilung in die Aufnahmen 20 der unteren Lage 16 eingesetzt, worauf die obere Lage 18 verlegt werden kann.
Bei Aufnahmen 20, die in ihrer Anordnung und ihren Abmessungen dem vorstehend beschriebenen Beispiel entsprechen, weisen die Zapfen 26 beispielsweise eine Länge von etwa 6cm auf. Die axiale Länge des mittleren Abschnittes mit reduziertem Querschnitt beträgt etwa lern. Der Durchmesser in dem mittleren Bereich beträgt etwa 1,5 bis 2cm.
Um Niederschlagswasser aus der Tretschicht 14 durch die obere Lage 18 in den Drainage-Hohlraum der Tragschicht durchtreten zu lassen, weist die obere Lage 18 (und auch die untere Lage 16, falls diese aus demselben Material besteht) Schlitze 32 auf. Die Schlitze 32 durchbrechen die obere Lage 18 und sind vorzugsweise in einem regelmäßigen Raster angeordnet. Wie Figur 8 zeigt, kann dieses Raster beispielsweise dem Raster der Aufnahmen 20 entsprechen, so dass jeweils ein Schlitz 32 mittig zwischen vier Aufnahmen 20 angeordnet ist.
Die Breite der Schlitze ist so gewählt, dass zwar Wasser durch die Schlitze 32 durchtreten kann, dass körnige oder schnitzelartige Material der Tretschicht 14 jedoch weder durch die Schlitze 32 durchdringen kann noch sich in diesen Schlitzen 32 festsetzen kann. Dadurch wird verhindert, dass das Tretschicht-Material in den Drainage-Hohlraum der
Tragschicht gelangt oder die Schlitze 32 verstopft und undurchlässig macht. Vorzugsweise beträgt die Breite der Schlitze 32 etwa 2mm. Die Länge der Schlitze ist so gewählt, dass sich ein ausreichender Durchlaßquerschnitt für das Niederschlagswasser ergibt, ohne dass die Stabilität der Lage 18 geschwächt wird. Beispielsweise können die Schlitze 32 eine Länge von 20mm aufweisen.
Bezugszeichenliste
10 Untergrund
12 Tragschicht
14 Tretschicht
16 untere Lage
18 obere Lage
20 Aufnahmen
22 Füße
24 Noppen 6 Zapfen 8 Köpfe 0 mittlerer Bereich von 26 2 Schlitze