Schuh
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schuh gemäss Oberbegriff des Anspruchs 1 , ein Schuhsystem gemäss Oberbegriff des Anspruchs 6 sowie ein Oberteil für einen solchen Schuh bzw. für ein solches Schuhsystem.
Schuhe mit einem Sohlenteil und einem damit lösbar verbindbaren Oberteil sind bekannt und erweisen sich insbesondere dann als vorteilhaft, falls das Schuhwerk der Kleidung, bspw. bei bestimmten Anlässen, oder gewissen Erfordernissen angepasst werden soll. So kann bspw. der Benutzer derartiger Schuhe durch Wechseln lediglich des Oberteils das Aussehen verändern, ohne dass hierfür das gesamte Schuhwerk gewechselt werden müsste. Da in der Regel die Sohlenteile die höheren Herstellungskosten verursachen, kann somit der Konsument durch Verwenden verschiedener Oberteile die Vielfalt seiner Schuhkollektioα kostengünstig erhöhen.
Ein derartiger Schuh wird in der DE-U-8'716'546 offenbart, wobei der beschriebene Schuh ein Oberteil aufweist, welches Oberteil zur einfachen Entfernung an seinem der Sohle zugewandten Boden offen ist. Als Verriegelungsvorrichtung zur lösbaren Verbindung des Sohlenteils mit dem Oberteil wird ein Reissverschluss, Druckknöpfe oder ein Klettband- verschluss vorgeschlagen.
Auch die EP-755'202 beschreibt einen derartigen Schuh, der ein Abnehmen oder Austauschen des Schuhoberteils durch Öffnen bzw. Lösen eines Reissverschlusses oder eines Klettverschlusses ermöglicht.
Obwohl die offenbarten Schuhe durch Variation der Sohlenteile oder der Schuhoberteile die Vielfalt der individuellen Schuhkollektion in gewissem Masse steigern können, ist diese jedoch dadurch eingeschränkt, dass es hierfür eine entsprechende Anzahl insbesondere an Schuhoberteilen bedarf.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Schuh zu schaffen, welcher die Nachteile der bekannten Schuhe überwindet. Insbesondere ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Schuh zu schaffen, der eine erhöhte Kombinationsmöglichkeit und damit gesteigerte Vielfalt der individuell gestaltbaren Schuhkollektion erlaubt.
Darüber hinaus ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein modulares Schuhsystem zu schaffen, mit welchem eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten zur Gestaltung einer individuellen Schuhkollektion bestehen.
Diese Aufgaben werden erfindungsgemäss durch einen Schuh mit den Merkmalen des Anspruchs 1 , durch ein Schuhsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 6 sowie durch ein Oberteil mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Insbesondere werden die Aufgaben durch einen Schuh mit einem Sohlenteil und mindestens einem Oberteil gelöst, welches Oberteil eine erste und eine zweite Seite aufweist, wobei das Sohlenteil und das mindestens eine Oberteil mit einer Verbindungseinrichtung, im folgenden auch symmetrische Verbindungseinrichtung genannt, lösbar miteinander verbindbar sind, und wobei das mindestens eine Oberteil und die Verbindungseinrichtung derart ausgebildet sind, dass das mindestens eine Oberteil mittels der Verbindungseinrichtung in der Weise am Sohlenteil lösbar verbindbar ist, dass wahlweise die erste oder die zweite Seite des Oberteils dem Sohlenteil zugewandt ist.
Diese erfindungsgemässe Ausbildung des mindestens einen Oberteils und der Verbindungseinrichtung ermöglicht nun eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten zur individuellen Gestaltung eines Schuhs. Insbesondere erlauben das mindestens eine zweiseitig tragbare Oberteil und die symmetrische Verbindungseinrichtung, dass nicht nur die Farbe oder das
Farbmuster, sondern auch die Form und das Material in einfacher Weise durch einfaches Umstülpen des mindestens einen entsprechend ausgebildeten Oberteils individuell variiert werden können.
Die Oberteile gemäss der vorliegenden Erfindung weisen im wesentlichen lediglich eine erste und eine zweite Seite auf und verfügen vorzugsweise nicht über einen Bodenbereich, d.h. einen Bereich der zwischen dem Sohlenteil und einem Fuss eines Benutzers zu liegen kommt bzw. angeordnet ist. Es versteht sich allerdings, dass zusätzliche Einlegesohlen oder dergleichen Anwendung finden können. Im verbundenen Zustand und bei Benützung des Schuhs ist daher bspw. die erste Seite des Oberteils dem Fuss des Benutzers und damit dem
Sohlenteil zugewandt, während die zweite Seite des Oberteils nach aussen gerichtet, d.h. dem Körper des Benutzers zugewandt ist, und somit bspw. die Farbe oder das Farbmuster von dem Benutzer oder einem Betrachter wahrgenommen werden kann.
Vorzugsweise sind die Oberteile derart ausgebildet, dass sie lediglich für einen bestimmten Bereich bzw. eine bestimmte Zone des Fusses eines Benutzers als Schuhoberteil dienen. Im folgenden soll in diesem Zusammenhang von partiell ausgebildeten Oberteilen gesprochen
werden. So umfasst in einer bevorzugten Ausführungsform der Schuh drei derart partiell ausgebildete Oberteile, welche bspw. im Zehenbereich, im Fersenbereich und im Ristbereich des Fusses eines Benutzers als Schuhoberteile fungieren. Das Verwenden von mehreren zweiseitig tragbaren und unterschiedlich gestalteten Oberteilen erlaubt nun, dass die Vielzahl an verschiedenen Färb- oder Farbmusterkombinationen oder unterschiedlichen Form- und/oder Materialkombinationen weiter erhöht werden kann.
Darüber hinaus erlauben mehrere zweiseitig verwendbare und nur partiell ausgebildete Oberteile, dass hierdurch mehrere Schuhtypen je nach Bedarf erzeugbar sind, wie insbesondere in den Figuren näher verdeutlicht wird.
Die erfindungsgemässe Verbindungseinrichtung besteht'zur Erzeugung einer lösbaren Verbindung zwischen dem Sohlenteil und dem mindestens einen Oberteil aus mindestens zwei Teilen. Dabei weist das Sohlenteil mindestens ein erstes Teil der Verbindungs- einrichtung und das bzw. jedes Oberteil mindestens ein zweites Teil der Verbindungseinrichtung auf. Unter einer „symmetrischen Verbindungseinrichtung", wie hierin verwendet, soll daher eine Verbindungseinrichtung verstanden werden, die derart ausgebildet ist, dass sie auch bei umgekehrter bzw. umgestülpter Anordnung des Oberteils relativ zum Sohlenteil eine lösbare Verbindung mit dem Sohlenteil erlaubt.
Weitere vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung und deren besondere Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen. So umfasst in einer bevorzugten Ausführungsform die Verbindungseinrichtung eine Gleitverbindungsvorrichtung. Unter einer „Gleitverbindungsvorrichtung" soll hierin eine symmetrische Verbindungseinrichtung verstanden werden, die es erlaubt, dass das Sohlenteil und das Oberteil in verbundenem Zustand, d.h. nach Erzeugen der Verbindung zwischen dem Sohlenteil und dem Oberteil, gegeneinander kontinuierlich verschiebbar sind. Das Ausmass der gegeneinander kontinuierlichen Verschiebbarkeit kann variieren, und ist insbesondere abhängig von der Art der Gleitverbindungsvorrichtung bzw. den Grössenverhältnissen der einzelnen Teile der Gleitverbindungsvorrichtung und deren Anordnung am Sohlenteil und am mindestens einen Oberteil.
Eine derartige gegeneinander kontinuierliche Verschiebbarkeit des Sohlenteils und des mindestens einen Oberteils gewährleistet, dass bspw. auf anatomische Unterschiede bei den Benutzern, sei es ein hoher oder relativ weit zurückliegender Rist, in einfacher Weise eingegangen werden kann bzw. die Anpassung insbesondere des oder der Oberteile an den Fuss eines Benutzers individuell modifiziert und optimiert werden kann.
Zur Fixierung der relativen Position des Sohlenteils zum Oberteil bzw. zu den Oberteilen kann der erfindungsgemässe Schuh Fixierungsmittel aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Verbindungseinrichtung allerdings eine Gleitverbindungs- Vorrichtung, mit welcher eine reibschlüssige Verbindung zwischen dem Sohlenteil und dem mindestens einen Oberteil erzeugbar ist. Derartige Gleitverbindungsvorrichtungen erweisen sich als besonders vorteilhaft, da durch Erzeugung einer reibschlüssigen Verbindung eine individuell ausgewählte relative Position des Sohlenteils und des mindestens einen Oberteils zwar fixierbar ist, diese Fixierung jedoch nach Überwindung einer gewissen Reibungskraft wieder aufgehoben werden kann und somit das Sohlenteil und das Oberteil gegeneinander kontinuierlich verschiebbar bleibt. Je nach Verwendung des erfindungsgemässen Schuhs bzw. der hierdurch bedingten Beanspruchung kann nun die Reibungskraft, bspw. durch Wahl der Gleitverbindungsvorrichtung, individuell angepasst bzw. eingestellt werden.
Vorteilhafterweise weist die Gleitverbindungsvorrichtung mindestens ein Schienensystem auf. Hierfür geeignete Schienensysteme sind dem Fachmann bekannt. Diese weisen beispielsweise eine Schiene als das mindestens eine erste Teil der Verbindungseinrichtung und eine Vielzahl von Gleitkörpern als die zweiten Teile der Verbindungseinrichtung auf. In der Regel weist dabei das Sohlenteil die Schiene und das Oberteil die Vielzahl an Gleitkörpern auf. Es versteht sich, dass verschiedenste geometrische Formen des
Schienensystems für die vorliegende Erfindung geeignet und denkbar sind. So kann bspw. die Schiene zylinderförmig ausgebildet sein und die Gleitkörper eine entsprechend komplementär ausgebildete geometrische Form aufweisen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das
Schienensystem mindestens ein Paar von zwei, vorzugsweise komplementär geformten, T-Schienen auf. Besonders vorteilhafte Ausbildungen dieser Ausführungsform werden in den Zeichnungen und deren Beschreibung näher verdeutlicht.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die
Verbindungseinrichtung eine Steckverbindungsvorrichtung auf. Unter einer „Steckverbindungsvorrichtung" soll hierin eine symmetrische Verbindungseinrichtung verstanden werden, mit welcher mehrere Verbindungsstellen zwischen dem Sohlenteil und dem mindestens einen Oberteil erzeugbar sind. Bevorzugte Ausführungsformen der Steckverbindungsvorrichtung weisen bspw. mehrere Schnapp-, Klick-, oder
Einrastverschlüsse auf. Derartige Schnapp-, Klick-, oder Einrastverschlüsse sind dem Fachmann bekannt und es bedarf hier keiner weiteren Erläuterung. Darüber hinaus kann
eine Steckverbindungsvorrichtung gemäss der vorliegenden Erfindung auch in der Weise ausgebildet sein, dass eine Vielzahl von am Oberteil befestigter Elemente in eine Vielzahl von im Sohlenteil ausgesparten Kavitäten lösbar eingreift. Bevorzugt ist die Anzahl der Kavitäten im Sohlenteil grösser und/oder derart im Sohlenteil ausgebildet, dass eine Anpassung des Oberteils an den Fuss eines Benutzers, bspw. bedingt durch anatomische Unterschiede, diskontinuierlich und damit einem Gürtel ähnlich, erfolgen kann.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Schuhsystem mit einem ersten Sohlenteil für einen rechten Fuss eines Benutzers, einem zweiten Sohlenteil für einen linken Fuss eines Benutzers und mindestens zwei Oberteilen, welche Oberteile eine erste und eine zweite Seite aufweisen, wobei das erste Sohlenteil und das zweite Sohlenteil mit jeweils mindestens einem Oberteil mit Hilfe jeweils einer Verbindungseinrichtung lösbar miteinander verbindbar ist, und wobei die mindestens zwei Oberteile und die Verbindungseinrichtungen derart ausgebildet sind, dass die mindestens zwei Oberteile mittels der Verbindungseinrichtungen in der Weise am ersten und am zweiten Sohlenteil lösbar verbindbar sind, dass wahlweise die erste oder die zweite Seite des mindestens einen Oberteils dem ersten oder dem zweiten Sohlenteil zugewandt ist.
Die erfindungsgemässe Ausbildung der Oberteile und der Verbindungseinrichtungen schafft ein Schuhsystem, mit welchem eine weitere Erhöhung der
Kombinationsmöglichkeiten zur Gestaltung einer individuellen Schuhkollektion ermöglicht wird, da die Oberteile mittels der Verbindungseinrichtungen sowohl mit einem für einen rechten Fuss bestimmten Sohlenteil als auch mit einem für einen linken Fuss bestimmten Sohlenteil lösbar miteinander verbindbar sind. Die vorliegende Erfindung erfordert somit keine Differenzierung eines linken und eines rechten Oberteils.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen Schuhsystems umfassen die Verbindungseinrichtungen Gleitverbindungsvorrichtungen, welche jeweils ein Schienensystem aufweisen, das mindestens ein Paar von zwei, vorzugsweise komplementär geformten, T-Schienen aufweist.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen Schuhsystems weist dieses sechs Oberteile auf, wobei je zwei Oberteile als Frontteile, Ristteile und Fersenteile ausgebildet sind.
Ein dritter allgemeiner Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Oberteil für einen erfindungsgemässen Schuh bzw. für ein erfindungsgemässes Schuhsystem, welches
Oberteil für eine platzsparende Lagerung bzw. Transport im wesentlichen zweidimensional ausgebildet ist.
Unter „im wesentlichen zweidimensional ausgebildet" soll hierin verstanden werden, dass die Oberteile im wesentlichen aus einer oder mehreren Materialebenen aufgebaut sind, die entweder nebeneinander und/oder parallel aufeinander angeordnet sind, so dass eine im wesentliche zweidimensionale Ausbildung der Oberteile resultiert. Der Zuschnitt bzw. die Form der Oberteile richtet sich nach dem Fussbereich, in welchem das Oberteil eingesetzt wird, bspw. ob das Oberteil im Fussristbereich, im Zehenbereich oder im Fersenbereich Anwendung findet. Die Oberteile gemäss der vorliegenden Erfindung erhalten somit die zur Aufnahme der Füsse der Benutzer erforderliche und gewünschte dreidimensionale Form erst beim Verbinden der Oberteile mit den Sohlenteilen.
Der Ausgestaltung bzw. Materialwahl der Oberteile sind keine Grenzen gesetzt. So können die Oberteile eine Lage eines Stoffes oder eines Leders aufweisen,- an welcher das mindestens eine zweite Teil der Verbindungseinrichtung angeordnet ist, oder aber, wie ein Patchwork, aus Stoff- oder Lederteilen von verschiedener Farbe, Form und/oder Muster zusammengefügt sein.
Die Ausbildung der Oberteile erlaubt eine kostengünstige Fertigung. Darüber hinaus wird durch eine im wesentlichen zweidimensionale Ausbildung der Oberteile eine platzsparende Lagerung bzw. Transport ermöglicht, was sich positiv auf die Kosten auswirkt. Dies ist insbesondere von Vorteil, falls die Sohlenteile und die Oberteile als modulares System separat verpackt und/oder verkauft werden. Zur weiteren Erhöhung der Variations- möglichkeiten können dann bspw. weitere separat verpackte Oberteile hinzugekauft werden.
Weitere vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen, anhand welchen die Erfindung näher beschrieben werden soll. Es zeigt:
Fig. 1 a eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen Schuhs;
Fig. 1 b einen Querschnitt der bevorzugten Ausführungsform der Fig. 1 a entlang der Ebene AA;
Fig. 1c einen vergrösserten Ausschnitt der Fig. 1 b insbesondere zur
Verdeutlichung der bevorzugten Verbindungseinrichtung der Ausführungsform von Fig. 1 a;
Fig. 2a, b schematisch eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Schuhs;
Fig. 3a-f verschiedene Kombinationsmöglichkeiten zur Erzeugung einer individuellen Schuhkollektiόn gemäss der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemässen Schuhs.
In den Zeichnungen werden zur Vereinfachung gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen, obwohl diese gegebenenfalls in verschiedenen bevorzugten Ausführungsformen gezeigt sind.
Fig. 1 a zeigt eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen Schuhs 1 mit einem Sohlenteil 2 und drei Oberteilen 3,4,5, welche Oberteile eine erste Seite 31 ,41,51 und eine zweite Seite 32,42 aufweisen (zweite Seite 52 des Oberteils 5 in Fig. 1 a nicht sichtbar). Das Sohlenteil 2 und die drei Oberteile 3,4,5 sind mit einer Verbindungseinrichtung 6 lösbar miteinander verbindbar. Das Sohlenteil 2 der bevorzugten Ausführungsform weist einen Stehrahmen 7 auf, wie im Querschnitt von Fig. 1 b ersichtlich, so dass bspw. eine Einlegesohle 8, falls erforderlich oder erwünscht, eingelegt werden kann.
Die Verbindungseinrichtung 6 der gezeigten bevorzugten Ausführungsform weist ein Schienensystem auf, das aus vier Paaren von jeweils zwei komplementär geformten T- Schienen besteht, wobei jeweils ein Paar zur lösbaren Verbindung der Oberteile 3 und 5 mit dem Sohlenteil 2, und zwei Paare zur Verbindung des letzteren mit dem Oberteil 4 dienen.
Typisch ist dabei das erste Teil der Verbindungseinrichtung, d.h. die erste T-Schiene 9, im Sohlenteil, und vorzugsweise im Stehrahmen 7, integriert. Dies erfolgt geeigneterweise unmittelbar bei der Herstellung der Sohle, indem die erste T.-Schiene 9 bzw. die mehreren ersten T-Schienen bspw. beim Spritzen des Sohlenteils integriert werden. Es sind allerdings auch andere bevorzugte Anordnungen möglich. So kann bspw., wie in Fig. 2 gezeigt, die
erste Schiene 9 bzw. die mehreren ersten T-Schienen auch auf dem Sohlenteil 2 oder dem Stehrahmen 7 aufgeklebt oder angenäht sein. Darüber hinaus kann das erste Teil der Verbindungseinrichtung, und hier insbesondere die erste T-Schiene 9 auch nachträglich in das Sohlenteil 2 oder den Stehrahmen 7 integriert werden, nachdem in diese entsprechende Aussparungen vorgenommen wurden.
Das zweite Teil der Verbindungseinrichtung, d.h. die zweite T-Schiene 10 in der bevorzugten Ausführungsform von Fig. 1 , ist typisch an das Oberteil angenäht. Die Ausbildung einer derartigen Naht 1 1 ist dem Fachmann bekannt und braucht hier nicht näher erläutert werden. Es versteht sich allerdings, dass andere geeignete Weisen der Verbindung zwischen dem oder der Oberteile und dem oder der zweiten Teile der Verbindungseinrichtung ausgewählt werden können.
Fig. 2 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Schuhs, in welchem das erste Teil der
T-Schiene 9 auf dem Stehrahmen 7 des Sohlenteils 2 angeordnet ist. Es versteht sich allerdings, dass auch andere Anordnungen den Sinn und Zweck dieser Erfindung erfüllen können. So versteht es sich, dass die T-Schiene 9 oder andere erste Teile der Verbindungseinrichtung auch im Randbereich oder auf der Aussenseite des Sohlenteils angeordnet oder, wie oben erläutert, integriert sein kann.
Die gezeigten bzw. erwähnten Anordnungen der ersten Teile der Verbindungseinrichtung bzw. der ersten T-Schiene 9 weisen darüber hinaus den Vorteil auf, dass hierdurch eine unerwünschte Reibung im seitlichen Fussbereich beim Tragen des Schuhs vermieden wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform von Fig. 2 sind typisch die beiden T-Schienen 9,10 an ihren jeweiligen Enden 12,13 abgeschrägt. Derartige abgeschrägte Enden der T- Schienen erleichtern das Verbinden der Oberteile mit dem Sohlenteil, bspw. während des Wechseins der Oberteile, da die zweite T-Schiene 10 in die erste T-Schiene 9 hierdurch in einfacher Weise eingeführt werden kann. Darüber hinaus können die Oberteile eine Lasche 14 aufweisen, mit welcher das erwähnte Einführen der Oberteile weiter erleichtert werden kann.
In den Fig. 3b-f sind verschiedene Kombinationsmöglichkeiten zur Erzeugung einer individuellen Schuhkollektion gemäss der vorliegenden Erfindung abgebildet. So weisen die bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemässen Schuhs 1 mehrere erste T- Schienen 9 auf, welche auf dem Stehrahmen 7 des Sohlenteils 2 angeordnet sind. Die Oberteile 3,4,5 sind reversibel, d.h. zweiseitig tragbar, so dass wahlweise die erste oder die
zweite Seite des Oberteils dem Sohlenteil zugewandt ist. Beispielsweise kann das Oberteil 4 in Fig. 3b auch in umgestülpter Anordnung an das Sohlenteil lösbar verbunden werden, so dass einerseits die erste Seite 41 des Oberteils 4, wie in Fig. 3f, oder andererseits die zweite Seite 42 des Oberteils 4, wie in Fig. 3b, dem Sohlenteil 2 und damit einem Fuss eines Benutzers zugewandt sein.
Die Oberteile lassen sich unabhängig vom linken oder rechten Sohlenteil individuell lösbar anbringen, wodurch eine weitere erhöhte Kombinationsmöglichkeit resultiert.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung, und insbesondere des erfindungsgemässen Schuhsystems ist darüber hinaus die Modularität der zusammenstellbaren Schuhe. So kann für einen bevorzugten Schuh oder Schuhsystem gemäss der vorliegenden Erfindung lediglich jeweils ein als Ristelement ausgebildetes Oberteil mit einem rechten und einem linken Sohlenteil lösbar verbunden sein. Ein derartiger bspw. als Bade- oder Strandschuh verwendbarer Schuh ist in Fig. 3e gezeigt. Alternativ können entweder Zehenoberteile, wie in Fig. 3c, oder Fersenoberteile, wie in Fig. 3d gezeigt, dazukombiniert werden. Ein bspw. als Sandale zu verwendender Schuh kann erhalten werden, falls jeweils drei Oberteile, d.h. jeweils ein Frontteil, ein Ristteil und ein Fersenteil, lösbar mit dem Sohlenteil verbunden sind.
Wie in den Fig. 1 a, 3b-f gezeigt, weist die Verbindungseinrichtung der bevorzugten Ausführungsformen mehrere erste T-Schienen 9 auf. Diese sind in Fig. 3a mit 93 (T-Schiene zur Verbindung mit dem Zehenoberteil), 94 (T-Schiene zur Verbindung mit dem Ristoberteil) und 95 (T-Schiene zur Verbindung mit dem Fersenoberteil) bezeichnet. Es versteht sich allerdings, dass die erste T-Schiene auch einstückig ausgebildet sein kann und das ganze Sohlenteil durchgehend umlaufen kann. In diesem Fall kann geeigneterweise die T-Schiene in der Weise ausgebildet sein, dass ein Einführen der zweiten T-Schiene bzw. T- Schienen gegebenenfalls erleichtert wird. Darüber hinaus versteht es sich allerdings, dass derartige T-Schienen auch so ausgebildet sein können, dass die lösbare Verbindung durch einfaches Einklicken oder Eindrücken oder Einrasten erfolgen kann.
Wie in den gezeigten bevorzugten Ausführungsformen der Fig. 1 a und den Fig. 3b-f ersichtlich, weisen zumindest die
T-Schienen 94 und 95 eine grössere längliche Ausdehnung als die dazugehörigen zweiten T-Schienen der entsprechenden Oberteile auf. Dies erlaubt, dass gegebenenfalls das
Oberteil nach Überwindung der Reibungskraft kontinuierlich verschoben werden kann, um eine individuelle Anpassung des Oberteils mit einem Fuss eines Benutzers zu erzielen.
Fig. 4 zeigt schematisch einen Ausschnitt eines Sohlenteils einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. In dieser bevorzugten Ausführungsform weist die Verbindungseinrichtung eine Steckverbindungsvorrichtung auf, so dass der Stehrahmen 7 des Sohlenteils 2 mehrere voneinander beabstandet angeordnete Kavitäten 15 aufweist. Diese Kavitäten 15 dienen als bzw. umfassen die ersten Teile der Steckverbindungsvorrichtung. Wie angedeutet, können diese Kavitäten allerdings auch auf der Aussenseite des Sohlenteils angeordnet. Darüber hinaus können auch mehrere parallel angeordnete Reihen derartiger Kavitäten auf der Aussenseite des Sohlenteils angeordnet sein, wie durch die Bezugszeichen 151 und 152 angedeutet ist. Wie bereits erwähnt, kann dann das individuelle Anpassen des entsprechenden Oberteils an den Fuss des Benutzers bspw. durch Verschieben innerhalb der parallelen Reihen der Kavitäten 151 und 1 52 erfolgen.
Obwohl hier bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben werden, ist es für Fachleute auf dem Gebiet der Erfindung offensichtlich, dass Veränderungen und Modifikationen der beschriebenen Ausführungsformen durchgeführt werden können, ohne sich vom Wesen und Zweck der Erfindung zu entfernen. So sind für die gegeneinander kontinuierliche Verschiebbarkeit zwischen dem Sohlenteil und dem mindestens einen Oberteil bei Verwenden einer Gleitverbindungsvorrichtung gemäss der vorliegenden Erfindung verschiedenste Mechanismen möglich. Dieser muss daher nicht notwendigerweise auf einem Gleitvorgang beruhen, sondern kann auch teilweise oder ganz auf einen Rollvorgang zurückzuführen sein.
Bezuαszeichenliste
Schuh
Sohlenteil ,4,5 Oberteile 1,41,51 erste Seite der Oberteile 2,42,52 zweite Seite der Oberteile
Verbindungseinrichtung
Stehrahmen
Einlegesohle ,93,94,95 erste T-Schiene 0 zweite T-Schiene 1 Naht 2,13 Enden der T-Schienen 4 Lasche 5,151 ,152 Kavitäten