Beschreibung
Verfahren und Einrichtung zum automatischen Ausgeben von Stückgut
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum automatischen Ausgeben von von Stückgut, wie Pakete, Packchen u.a., an den Empfanger.
Nach dem Stand der Technik werden die Stückguter den Empfängern durch Zusteller entsprechender Dienste uberbracht . Dabei kommt es häufig vor, daß der Empfanger nicht anwesend ist. In diesem Fall erhält er eine Benachrichtigungskarte, daß er nicht angetroffen wurde und deshalb dieses Stuckgut in einer zentralen Ein- und Ausgabestelle, z.B. in einem Postamt, abzuholen hat. Die Stuckguter werden dort bei begrenzten Öffnungszeiten manuell ausgegeben. Dieser Vorgang ist arbeitsaufwendig und wegen der begrenzten Öffnungszeiten für den Empfanger unbefriedigend.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Einrichtung zum Ausgeben von Stuckgut zu schaffen, bei denen die beschriebenen Nachteile vermieden werden und die Stuckguter ohne zeitliche Begrenzung und zusatzlichen Be- nachrichtigungsaufwand automatisch ausgegeben werden können. Dabei muß auch die Möglichkeit bestehen, den Abholer eindeutig zu identifizieren.
Erfmdungsgemaß wird die Aufgabe durch die Merkmale der An- spruche 1 und 7 gelost. Die Schritte:
- Überbringen oder Übersenden einer Stuckgutbenachrichti- gungskarte mit einer maschinenlesbaren Identifikations (ID) - Nr. an den Empfanger und Aufbringen der gleichen ID-Nr. auf das Stuckgut,
- Lesen dieser auf dem Stuckgut aufgebrachten ID-Nr. und Einlagern des Stuckgutes in einem automatischen Lager unter die-
ser ID-Nr. ,
- Eingabe der Stuckgutbenachrichtigungskarte durch den Empfanger in einen automatischen Ausgabeleser für die maschinenlesbare ID-Nr. , - automatisches Auslagern des Stuckgutes aus dem Lager,
Transport des Stuckgutes zu einer verschließbaren Übergabe- Station, Offnen der Station auf der Basis der gelesenen ID- Nr. der Stuckgutbenachrichtigungskarte und Schließen der Station nach Entnahme des Stuckgutes, ermöglicht eine Ausgabe der eingelagerten Stuckguter ohne
Einschaltung des Menschen und damit auch ohne zeitliche Begrenzung.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Un- teranspruchen dargestellt. So ist es möglich, das Stuckgut nur auszugeben, wenn als weitere Bedingung Personenidentifikationsmerkmale aufgezeichnet und/oder gelesen werden, womit ein Nachweis über den Verbleib des Stuckgutes möglich ist. Vorteilhaft ist es auch, als zusätzlichen Nachweis die Stuck- gutbenachrichtigungskarte nach erfolgter Stuckgutausgabe mit einem Ausgabedatum- und -zeitaufdruck zu versehen und einzubehalten .
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird vor der Einlagerung des Stuckgutes zur Ausgabe an den Empfanger zu- satzlich ein bei der Versandaufgäbe des Stuckgutes erzeugter maschinenlesbarer Eingabecode, z.B. die Empfangeradresse in Barcodeform, gelesen und die Ausgabe des Stuckgutes an den Empfanger und bei Bedarf zusatzlich die Einlagerung mit dem Eingabecode und Ausgabe-bzw. Einlagerungsdatum und-zeitpunkt an eine Zentrale zur Stuckgutverfolgung und Verteilstatusmeldung gemeldet. Dadurch ist es dem Absender oder dem Verteilunternehmen möglich, jederzeit den Verteilstatus einschließlich des Ubergabezeitpunktes abzufragen. Soll die Ausgabe des Stuckgutes nur gegen Bezahlung erfolgen, so ist es vorteilhaft, daß bei der Versandaufgäbe auf dem
Stuckgut ein maschinenlesbarer Eingabecode aufgebracht wird, der die Zahlungsbedingung und den Betrag enthalt. Vor der
Einlagerung zur Ausgabe wird dann auch der Eingabecode mit der Zahlungsbedingung und dem Betrag gelesen und das Stückgut wird erst automatisch an den Empfanger ausgegeben, wenn der Betrag an der Ausgabestation bezahlt wurde. Vorteilhaft ist es auch, die ID-Nr. und bei Bedarf den Eingabecode mit Hilfe eines Handscanners zu lesen. Dadurch werden Schwierigkeiten beim Finden dieser ID-Nr. und des Eingabecodes auf dem Stückgut vermieden.
Anschließend wird die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen
FIG la - f den Ablauf bei der Zustellung des Stück- gutes in schematischer Darstellung,
FIG 2 die Ausgabestation in schematischer Darstellung FIG 3 eine AblaufStruktur für den Einlagerungsprozeß FIG 4 eine AblaufStruktur für den Auslagerungsprozeß
Wie in FIG la dargestellt, befindet sich der Zusteller 1 bei der Verteilung der Stuckguter, in diesem Fall Pakete, ent- sprechend der Empfangeradressen. Da der Empfanger nicht anwesend ist, bringt der Zusteller 1 auf dem betreffenden Paket 2 eine maschinenlesbare Identifikations (ID)-Nr., z.B. als Bar¬ code, zum Einlagern auf und steckt gemäß FIG lb eine Paketbenachrichtigungskarte mit gleicher maschinenlesbarer ID-Nr. in den Briefschlitz 3. Eine andere, nicht dargestellte Variante besteht darin, daß das Verteilen der Pakete 2 durch den Zusteller 1 unterbleibt und nur die entsprechende Paketbenachrichtigungskarte zum Empfanger direkt gesandt wird. Nachdem der Zusteller 1 seine Verteilrunde beendet hat, la- gert er die wegen Nichtanwesenheit der Empfanger nicht direkt verteilbaren Pakete 2 in seinem Verteilstutzpunkt, z.B. einem Postamt, ein (FIG lc) . Dazu legt er jedes Paket 2 einzeln in
eine Aufnahmestation 4. Zu dieser Aufnahmestation 4 gehört ein stationärer Barcodescanner 5 zum Lesen der ID-Nr. 21 zur Objektidentifikation 20 für das Einlagern und des bei der der Versandaufgäbe erzeugten maschinenlesbaren Eingabecodes. Dieser globale Eingabecode kann die Empfangeradresse charakterisieren oder eine ID-Nr., die aber das Paket 2 innerhalb des gesamten Versandsystems eindeutig identifizieren muß und nicht nur zum Einlagern an einem Ausgabepunkt mit einer beschrankten Zahl von Lagerfachern.
Eine weitere, nicht dargestellte Möglichkeit zum Erfassen der maschinenlesbaren Informationen besteht in der Verwendung eines Handscanners durch den einlagernden Zusteller. Eventuelle Schwierigkeiten beim automatischen Finden der Gebiete mit den maschinenlesbaren Informationen auf den Stückgütern werden damit vermieden. Nach dem erfolgreichen Lesen und dem Beginn der Einlagerung 22 ins Paketlager 23 werden die Paketdaten in eine Datenbank 24 des Paketlagers 23 eingetragen bzw. gegen alte Datenbankwerte ausgetauscht 25. Diese Datenbank 24 ist Bestandteil der Steuereinheit für das Lager. Weiterhin werden der globale Eingabecode, Einlagerungsort und -datum und -zeit an eine globale Datenbank 26 einer Zentrale für Stuckgutverfolgung und Verteilstatusmeldung übertragen, wie durch den Blitz angedeutet, bei der die Absender den Versandstatus ih- rer Sendungen abfragen können (FIG lc) . Die Datenflusse von und zu den Datenbanken 24,26 sind in den FIG 3 und 4 gestrichelt dargestellt.
Nach dem Lesevorgang wird das Paket 2 m Rahmen der Einlagerung auf einer Transportbahn 6 einem automatisch verfahrbaren Be- und Entlader 7 eines automatischen Lagers zugeführt, der das Paket 2 entsprechend der vom Zusteller 1 auf das Paket 2 aufgebrachten ID-Nr., von einer Steuereinheit gesteuert, in ein freies Lagerfach 8 legt (FIG ld) .
Zum Abholen seines Paketes 2 begibt sich der Empfanger 9 zur Ausgabestation des automatischen Lagers. Dort steckt er seine Benachrichtigungskarte 10,30 in eine dafür vorgesehene Off-
nung und führt seinen Personalausweis an einem entsprechenden Ausweisleser 12 vorbei, mit dem die Personenidentifikations- Nr. gelesen wird (FIG le) . Dann wird mit einem Barcodescanner als Ausgabeleser 11 zur Objektidentifizierung 31 die Einlage- rungs-ID-Nr. 21 gelesen. Mit dieser ID-Nr. 21 wird in der Datenbank 24 des Paketlagers und in der globalen Datenbank 26 nachgeschlagen 23. Befindet sich die ID-Nr. 21 in der lokalen Datenbank 24 des Paketlagers 23, so wird das Paket 2 ausgelagert 35. Gleichzeitig werden die Daten in der Datenbank 24 des Paketlagers geloscht und die Daten in der globalen Datenbank 26 ausgetauscht bzw. um die Ausgabedaten, wie Datum, Uhrzeit und Abholer, ergänzt, angedeutet durch den Blitz. Befindet sich das Paket 2 nicht in diesem Lager, so wird der Empfänger/Abholer 9 aufgrund einer Abfrage in der globalen Datenbank 26 zusatzlich benachrichtigt 37, wo sich das Paket 2 befindet.
Die Benachrichtigungskarte 10 wird noch zusätzlich mittels eines Druckers 13, ahnlich wie ein Fahrkartenentwerter, mit Ausgabedatum und -zeit bedruckt und in einen Kartenspeicher transportiert, wo sich schon ein Kartenstapel 14 befindet. Nachdem der Be- und Entlader 7 das Paket 2 aus dem Lagerfach 8 entnommen hat und das Paket 2 über eine nicht dargestellte Transportbahn zur Ausgabestation transportiert wurde, öffnet sich eine Tur 15 für die Entnahmeoffnung und das Pa- ket 2 kann entnommen werden. Anschließend wird die Tur 15 wieder geschlossen.
Damit auch Nachnahmesendungen, die vom Empfanger 9 zu bezahlen sind, erst nach dem Zahlungsvorgang automatisch ausgege- ben werden, befindet sich an der Ausgabestation eine nicht dargestellte Einzahlungseinrichtung .
Ein Paket, das nur gegen Bezahlung ausgegeben werden darf, erhalt in seinen Eingabecode zusatzlich diese Bedingung und den zu zahlenden Betrag. Wird der Eingabecode gelesen, so er- halt die Steuerung eine entsprechende Mitteilung und das Paket wird erst nach Zahlung des gelesenen Betrages zur Ausgabe freigegeben. Entsprechende Einzahlungseinrichtungen sind aus
dem Stand der Technik bekannt. Einzahlungen sind bargeldlos mit Kreditkarte oder mit Bargeld/Geldkarte ähnlich wie bei Fahrkartenautomaten möglich.