RachenseiteninvDlantat
Die Erfindung betrifft ein Rachenseitenimplantat.
Bei dem obstruktiven Schlafapnoesyndrom, im folgenden wie auch in der Fachliteratur kurz OSAS ge- nannt, treten in den Tiefschlafphasen und REM-Schlaf- phasen (REM = Rapid-Eye-Movement) wiederkehrende Atempausen auf, in denen eine muskuläre Entspannung und als Folge davon ein Zurückfallen insbesondere des Zungenkδrpers aufgrund der Schwerkraft auftritt . Der Zungenkörper legt sich dann im Extremfall an die Rachenhinterwand an und verschließt hierdurch den Luftweg in diesem Bereich. Desweiteren kann auch ein Kollabieren der Rachenseitenwände zum Verschluß der Atemwege beitragen. Die hierdurch hervorgerufenen Atempausen enden erst dann, wenn durch die Sauerstoffentsättigung des Blutes und den Sauerstoffmangel im Gehirn ein plötzliches Aufwecken erfolgt, bis eine flachere Schlaf- stufe oder vollständiges Erwecken erreicht wird, wo- bei die muskuläre Grundspannung wieder so weit zunimmt, daß sich der Zungenkδrper von der Rachenhinterwand zurückzieht bzw. sich die Rachenseitenwände wieder anspannen und den Atemweg freigeben. Danach mündet der Schlaf langsam wieder in eine REM- oder tiefere Schlafphase, bis der oben beschriebene Vor-
gang erneut beginn .
Das OSAS ist behandlungsbedürftig, weil durch die während des Schlafens regelmäßig wiederkehrenden Sauerstoffentsättigungen des Blutes Herzmuskelschä- den, Herzkranzgefäßerkrankungen, Hirngefäßerkrankungen mit Häufung von Schlaganfall und Hirnverkleinerung sowie Bluthochdruckkrisen und eine Vielzahl von hormoneilen Störungen eintreten können. Zudem führt das häufige Ausbleiben der Tiefschlafphasen, die Stö- rung der REM-Schlafphasen und das häufige Erwecken zu Antriebslosigkeit, Tagesmüdigkeit und leichter Einschlafneigung während des Tages, was beim Bedienen von Maschinen oder beim Autofahren zu Unfällen führen kann. Es ist bekannt, daß OSAS durch Erzeugen eines konstanten Überdruckes im Nasen-Rachen-Raum mittels eines extrakorporalen Kompressors während des Schlafes über einen Schlauch und eine Nasenmaske zu behandeln. Eine derartige Behandlung mit Überdruck kann auf Dauer zu Erweiterungen der Lungenbläschen und zu Verkürzungen der Lungenbläschen-Zwischenwände, dem sogenannten Lungenemphysem, führen und als Folge davon zu einer Verkleinerung der Gesamtlungendiffu- sionsfläche und zu Atemnot . Außerdem besteht der Nachteil, daß sich bei einem Lungenüberdruck die
Pumpleistung der rechten Herzkammer erhöhen muß, um die gleiche Menge Blut gegen den erhöhten Gegendruck in die Lunge drücken zu können. Dies kann zu Muskel- erkrankungen des rechten Herzens führen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Tragen einer Maske während des Schlafs störend ist.
Durch das Buch von L. Grothe, H. Schneider "Schlafapnoe- und kardiovaskuläre Erkrankungen", Thieme 1996, sind orale Prothesen bekannt, die vor
dem Einschlafen in den Rachen einzusetzen sind und den Zweck haben, den Zungengrund nach vorn zu drük- ken. Solche oralen Prothesen sind jedoch nur bei leichtgradigen Ausprägungen des OSAS erfolgverspre- chend und werden außerdem wegen der komplizierten
Handhabung und der Unbequemlichkeiten nur von einem geringen Prozentsatz der Patienten toleriert.
Zur Behandlung des OSAS sind auch chirurgische Therapiemaßnahmen bekannt, die im wesentlichen in einer Verbesserung des Luftdurchlasses im Nasen- und Nasen-Rachen-Bereich bestehen. Es ist sogar auch versucht worden, Unter- und Oberkiefer oder ein ausgesägtes Unterkieferknochenviereck im Kinnbereich mit daran anhaftenden Zungenmuskeln vorzuverlagem, um so den Luftdurchlaß zu verbessern. Dies ist ein großer operativer Eingriff, der eine beträchtliche Belastung für den Patienten darstellt und darüber hinaus selten akzeptable Resultate liefert, da er, genauso wie die zuvor geschilderten chirurgischen Therapiemaßnahmen, nur indirekt behandelt, weil das Zurückfallen des
Zungenkörpers und dessen Anlegen an die Rachenhinterwand und der damit verbundene Verschluß des Atemweges nicht ursächlich vermieden wird.
In der unveröffentlichten deutschen Patentanmel- düng mit dem amtlichen Aktenzeichen 197 56 956 ist ein Implantat zur Implantation in eine Zunge beschrieben, das ein Befestigungsteil zur Befestigung am Zungenbein oder am seitlich von der Zunge gelegenen Gewebe sowie ein Stützteil aufweist, das sich von dem Befestigungsteil in den Bereich des Zungengrundes und im wesentlichen Quer zur Richtung der Zunge erstreckt .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rachenseitenimplantat anzugeben, durch das das OSAS
wirksam vermieden oder verringert wird und Beeinträchtigungen des Patienten wie Schluckbeschwerden und Störungen während des Schlafs weitgehend vermieden werden, insbesondere für den Fall, daß das Zun- gengrundimplantat gemäß der deutschen Patentanmeldung 197 56 956 zur Behandlung des OSAS nicht ausreichen sollte.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebene Lehre ge- löst.
Der Grundgedanke dieser Lehre besteht darin, ein Rachenseitenimplantat zu schaffen, das so implantierbar ist, daß jeweils ein Ende des Implantats hals- wirbelseitig und das andere Ende zungenseitenrandsei- tig angeordnet ist. Das erfindungsgemäße Rachenseitenimplantat ist vorteilhaft dann einsetzbar, wenn die Stützwirkung des oben erwähnten Zungengrundim- plantates nicht ausreicht und eine Zungengrundimplan- tatverstärkung oder ein Zungengrundimplantatwechsel aus verschiedenen Gründen nicht vorgenommen werden soll. Ein möglicher Grund hierfür wäre, daß eine zu große Beeinträchtigung der Zungengrundbeweglichkeit befürchtet wird oder daß das Zungengrundimplantat so gut eingeheilt ist, daß eine weitere operative Mani- pulation im Implantatbereich eine zu starke Narbenbildung oder anders bedingte Verschlechterung des Operationsergebnisses befürchten läßt. Die Hauptwirkung des erfindungsgemäßen Rachenseitenimplantates wäre in diesem Falle die Abstützung des Zungenrandes; eine Nebenwirkung wäre die Abstützung des seitlichen Rachengewebes. Das erfindungsgemäße Rachenseitenimplantat ist vorteilhaft einsetzbar auch dann, wenn eine wesentliche weitere Ursache für das OSAS in dem Kollabieren der seitlichen Rachenwände gesehen wird.
Die Hauptwirkung des Rachenseitenimplantates wäre in diesem Falle das Abstützen des seitlichen Rachengewebes, wobei als Nebenwirkung noch die Abstützung des Zungenrandes hinzukommt. Durch das erfindungsgemäße Rachenseitenimplantat kann der seitliche Zungenrand stärker gestützt werden als bei alleiniger Verwendung eines Zungengrundimplantates, ohne daß die gesamte Stü zkraftwirkung quer über den Zungengrund übertragen wird, dieser also trotz stärkerer seitlicher Zun- genstützwirkung beweglicher bleibt als bei alleinigem Zungengrundi plantat und der Schluckvorgang weniger beeinträchtigt wird, da sich die Stützkraft im gesamten Rachenquerschnitt und/oder über einen Teil der Rachenlängsausdehnung besser verteilt . Vorteilhaft sind die Implantatteile der Implantate gebogen ausgebildet, derart, daß im implantierten Zustand die konvexe Seite der Racheninnenseite bzw. der Rachenschleimhaut zugewandt ist. Hierdurch werden besonders gute Stützwirkungen auf den seitli- chen Zungenrand und/oder das seitliche Rachengewebe ausgeüb .
Weitere vorteilhafte und zweckmäßige Ausbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung sind in den weiteren Unteransprüchen angegeben. Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, die Ausführungsbeispiele zeigt, näher erläutert werden.
Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch den Gesichtsschädel in Höhe des Zungenrückens mit zwei Implantatteilen eines erfindungsgemäßen, eingesetzten Implantats,
Fig. 2 eine Mundhöhle von vorn mit linksseitig entfernter Gaumen- und Wangenschleimhaut und eingesetzten zweiteiligen Implantaten und Fig. 3 einen seitlichen Sagittalschnitt durch den unteren Gesichtsschädel (den von rechts eröffneten Mund- und Nasenraum durch Wegnahme des rechten Unter- und Oberkiefers) mit zwei implantierten Im- plantatteilen erfindungsgemäßer Implantate.
Gleiche Teile in den Figuren sind mit den gleichen Bezugsziffern versehen. Die in den Fig. 1 bis 3 schematisch dargestellten anatomischen Teile sind mit Bezugsziffern wie folgt bezeichnet:
2 = Zungenkörper 4 = Zungenrücken
6 = harter Gaumen 8 = weicher Gaumen / Gaumensegel
10 = Zungengefühlsnerv
12 = knöcherner äußerer Gehörgang 14 = große Halsvene
16 = große Halsarterie
18 = seitliche Rachenmuskulatur
20 = Zungenbewegungsnerv
22 = Zungengrundgefäße 24 = Zungenbein
26 = Zungenhauptgefäße
28 = Wangenschleimhaut mit Wangenmuskel
30 = äußerer Kaumuskel
32 = vertikaler Unterkieferast
34 = innerer Kaumuskel
36 = Rachenlumen
38 = Halswirbelkörper
40 = Unterlippe 42 = untere Schneidezähne
44 = vordere Halswirbelsäulenlängsmuskulatur
70 = Pterygoidknochen
Die Fig. 1 zeigt die Anordnung eines ersten Im- plantats 1 mit einem linken Implantatteil 46 und einem rechten Implantatteil 52. Die Implantatteile 46, 52 weisen jeweils ein vorderes zungenrandseitiges Ende 50, 56 und ein hinteres halswirbelseitiges Ende 48, 54 auf. Das halswirbelseitige Implantatende 48, 54 kann mit der Wirbelsäule 38 beispielsweise mit Hilfe einer Schraube verbunden sein; es kann aber auch beabstandet zur Wirbelsäule angeordnet sein und im der Wirbelsäule angrenzenden Gewebe enden, wodurch für dieses Implantatende eine in alle Richtungen mehr oder weniger große Beweglichkeit erhalten bleibt, wobei die Beweglichkeit in Richtung der Wirbelsäule durch diese selbst begrenzt wird. Die Beweglichkeit in den anderen Richtungen wird hauptsächlich begrenzt durch die Elastizität des zwischen Implantatende und Wirbelsäule gelegenen Gewebes, aber auch durch Rückstellkräfte des übrigen dem Implantat benachbarten Gewebes. Das vordere zungenseitenrandseitige Ende 50, 56 der Implantatteile kann im Bereich des Zungensei- tenrandes angeordnet sein oder am Zungenseitenrand anliegen oder im Zungenseitenrand implantiert sein. Die beiden Implantatteile 46, 52 sind vorzugsweise durch einen Schlitz im seitlichen Zungenrücken 4 implantiert und erstrecken sich jeweils hinter der Gaumenmandel in gebogener Form bis zu dem Halswirbelkör-
per 38. Die gebogenen Implantatteile sind dabei so angeordnet, daß im implantierten Zustand die konvexe Seite der Implantatteile der Racheninnenseite bzw. der Rachenschleimhaut zugewandt ist. Etwa die Mitte der Implantatteile 46, 52 wirkt als Stützteil für die Rachenseitenwand und verhindert deren Kollabieren zur Rachenmitte hin. Die Implantatteile 46, 52 des Implantats 1 können somit zwei Funktionen erfüllen, und zwar zum einen ein Abstützen der seitlichen Zungen- bereiche gegen ein Zurückfallen und ein Abstützen der Rachenseitenwand gegen ein zur Rachenmitte gerichtetes Kollabieren.
Die Fig. 2, die die Mundhöhle von vorn mit linksseitig entfernter Gaumen- und Wangenschleimhaut zeigt, zeigt zum einen die Anordnung des im Zusammenhang mit der Fig. 1 beschriebenen Implantats 1 sowie die Anordnung eines weiteren Implantats 1'. Bezüglich der Anordnung und Ausbildung des Implantats 1 kann auf die Beschreibung zur Fig. 1 verwiesen werden. Das weitere Rachenseitenimplantat 1' weist ebenfalls zwei Implantatteile, ein linkes Implantatteil 60 und ein rechtes Implantatteil 61 auf. Diese Implantatteile 60, 61 sind vorzugsweise unter einem Winkel von ca. 45° zu den Implantatteilen 46, 52 im- plantiert und dienen insbesondere zur Abstützung der Rachenseitenwand. Diese Implantatteile 60, 61 verlaufen von vorn oben durch das vordere seitliche Gaumensegel schräg nach hinten unten vor die seitliche Wirbelsäule und haben keinen Kontakt zur Zunge. Sie weisen jeweils ein vorderes gaumensegelrandseitiges bzw. rachenseitenwandseitiges Ende 72, 74 und ein hinteres halswirbelseitiges Ende 76, 78 auf und sind wie die Implantatteile 46, 52 des Implantats 1 gebogen ausgebildet, derart, daß im implantierten Zustand
die konvexe Seite der Racheninnenseite bzw. der Rachenschleimhaut zugewandt ist . Die Verwendung des Implantats 1', also der Implantatteile 60 und 61, hat insbesondere dann Vorteile, wenn der Rachen oberhalb des Zungenrückens, also im Bereich der Gaumenbögen, im Schlaf kollabiert und dieser Bereich gestützt werden soll. Das hintere Ende 76, 78 der Implantatteile 60, 61 des Implantats 1' ist an der Halswirbelsäule 38 befestigt oder stützt sich daran ab oder ist im davorliegenden Gewebe befestigt oder stützt sich daran ab- Das vordere Ende 72, 74 der eingesetzten Implantatteile 60, 61 ist im in der Umgebung des seitlichen harten Gaumenhinterrandes 6 und/oder des Pterygoidknochens 70 befindlichen Gewebes befestigt oder stützt sich daran ab.
Die Fig. 3 zeigt die jeweils rechten Implantat- teile 52 des erfindungsgemäßen Implantats 1 und 61 des erfindungsgemäßen Implantats 1' in der jeweils implantierten Lage, wobei in der Zeichnung zur besse- ren Darstellung das rechte seitliche Gesicht mit Eröffnung von rechtem Mund und rechter Nase entfernt ist .
Die Implantatteile 46, 52, 60, 61 sind im wesentlichen streifenförmig ausgebildet, wobei unter streifenförmig auch ein zwar flaches aber an verschiedenen Stellen auch verschieden dickes und verschieden breites Gebilde verstanden werden soll . Die Längsausdehnung der Implantatteile ist dabei vorzugsweise größer als die Implantatdicke, wobei die Quer- ausdehnung variabel sein kann. Die Implantatteile weisen zumindest nach der Implantation eine bezüglich der Rachenseitenwand konvex gebogene Form auf.
Die Implantate 1 und 1' können einzeln und kombiniert miteinander oder einzeln oder zusammen kombi-
niert mit einem Zungengrundimplantat eingesetzt werden, insbesondere dann, wenn von vornherein als wesentliche Ursachen für das OSAS sowohl das Zurückfallen der Zunge als auch das Einfallen der Rachensei- tenwände nachgewiesen ist . Die Wahl der Implantate hängt davon ab, welche Strukturen wesentlich im Schlaf kollabieren.
Die erfindungsgemäßen seitlichen Rachenimplantate sind vorzugsweise sehr weich ausgebildet, um die wesentlichen Strukturen wie Nerven und Gefäße nicht zu reizen oder zu verletzen. Sie bestehen aus gezüchtetem, körpereigenem Gewebe oder aus Kunststoff oder einer Kombination beider Materialien. Anstelle gezüchtetem, körpereigenem Gewebe können auch andern- orts entnommene körpereigene Gewebe verwendet werden.