Flexibles Flächengebilde für eine Deckenbespannung
Die Erfindung bezieht sich auf ein flexibles Flächengebilde für eine Deckenbespannung und wird vorzugsweise im Messebau zur Erstellung von Messe- ständen eingesetzt, die besonderen brandschutztechnischen Anforderungen unterliegen.
Messestände müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllen, die sich z. T. gegenseitig ausschließen. Ein Messestand muß möglichst schnell auf- und abgebaut werden können, wobei die verwendeten Baumaterialien u. U. möglichst nicht beschädigt werden dürfen. Die Baumaterialien sollen möglichst leicht, preiswert und trotzdem repräsentativ sein.
Aus dem Stand der Technik ist bekannt, für Wände und vorzugsweise für Decken Textilien einzusetzen, die mittels geeigneter Vorrichtungen zu einer Fläche aufgespannt werden. Viele Textilien weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie auf Grund hoher brandschutztechnischer Anforderungen dafür nicht geeignet sind. Besonders bei Deckenbespannungen gibt es folgendes Problem: Zunehmend werden die Messehallen mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Diese Anlagen werden in ihrer Wirksamkeit behindert oder stark eingeschränkt, wenn eine Deckenbespannung vorgesehen ist, die sich unterhalb der Sprinkleranlage befindet.
Es besteht daher das Problem, daß die Wirkung der Sprinkleranlagen nicht eingeschränkt werden darf, aber gleichzeitig der Abschluß des Raumes durch eine Decke gewünscht wird, wobei auch noch die besondere Anforderung
besteht, daß die Decke für den Betrachter möglichst optisch dicht erscheinen soll.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, die die vorstehend genannten Probleme löst.
Die Aufgabe wird mit einem flexiblen Flächengebilde nach den Patentansprüchen 1 , 2, 3 und 4 gelöst.
Der Vorteil der Erfindung nach den Ansprüchen 1 , 2, 3 und 4 besteht darin, daß die Bespannungen für einen unter der Bespannung stehenden Betrachter optisch geschlossen wirken. Warmluft kann ausreichend noch oben abziehen, so daß eine gute Belüftung des Messestandes gewährleistet ist. Falls ein Brandherd entsteht, kann ausreichend Heißluft aufsteigen und die Sprinkleranlage auslösen. Durch die großen Öffnungen in der Bespannung, die sich z. T. nach Einwirken von Brandhitze gebildet haben, kann das Löschwasser der Sprinkleranlage in ausreichender Menge hindurchtreten und den Brandherd löschen.
Bei der Ausbildung der Erfindung nach Patentanspruch 1 sind die sich kreuzenden Fäden als Spannfäden ausgebildet, an denen über deren Gesamtlänge kurze Fäden oder Folienstreifen herabhängen. Die Spannfäden sind so weit voneinander beabstandet, daß ausreichend Wasser aus der Sprinkleranlage hindurchtreten kann. Die Fäden oder Folienstreifen sind so lang und so dicht gehängt, daß die vom Anwender gewünschte optische Geschlossenheit entsteht.
Bei der Ausbildung der Erfindung nach Patentanspruch 2 ist zwischen den sich kreuzenden Spannfäden ein Bausch-Material so angeordnet, das eine Lichtdurchtritt weitgehend verhindert wird, wodurch die gewünschte optische Geschlossenheit erreicht wird. Je nach Erfordernis kann die Dichtheit so gewählt werden, daß warme Luft gut zirkulieren kann. Wenn von einem
Brandherd ausgehende Heißluft das Bausch-Material erreicht, schrumpft dieses zusammen und verringert sein Volumen, d. h. daß das aus der Sprinkleranlage austretende Wasser auf seinem Weg zum Brandherd kaum behindert wird.
Bei der Ausbildung der Erfindung nach Patentanspruch 3 ist eine Folie vorgesehen, die vorgeschnittene Klappen aufweist, die über die Gesamtfläche der Folie verteilt sind. Es sind weiterhin Mittel (z. B. dünne Stege) vorgesehen, die die Klappen in ihrer Ausgangsposition halten. Diese Mittel sind so aus- gebildet, daß bei vorbestimmter Erwärmung die Klappen freigegeben werden und sich öffnen können, so daß ausreichend Wasser aus der Sprinkleranlage durch die geöffneten Klappen hindurchtreten kann.
Bei der Ausbildung der Erfindung nach Patentanspruch 4 besteht das Flä- chengebilde aus sich kreuzenden dünne Folienstreifen, die durch eine geeignete Technologie, z. B. Weben, gitterförmig angeordnet sind. Die Besonderheit besteht darin, daß die Folienstreifen teilweise senkrecht stehen, so daß eine Form wie ein Gitterrost entsteht. Wenn der Betrachter schräg von unten gegen die Bespannung sieht, entsteht der Eindruck einer optischen Ge- schlossenheit.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend mit Bezug auf die anliegenden schematischen Zeichnungen beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine schematische perspektivische Darstellung der Erfindung gemäß Anspruch 1 , wobei Fig. 1 a eine Gesamtansicht und
Fig. 1 b eine vergrößerte Einzelheit zeigen.
Fig. 2 zeigt eine schematische perspektivische Darstellung der Erfindung gemäß Anspruch 2.
Fig. 3 zeigt eine schematische perspektivische Darstellung der Erfindung gemäß Anspruch 3, wobei
Fig. 3a eine Gesamtansicht und
Fig. 3b eine vergrößerte Einzelheit und
Fig. 3c eine weitere Ausführungsform zeigen.
Fig. 4 zeigt eine schematische perspektivische Darstellung der Erfindung gemäß Anspruch 4.
Die Fig. 1 zeigt das flexible Flächengebilde 1 nach Anspruch 1 , das kreuzende Spannfäden 2, 3 aufweist, an denen über die Gesamtlänge dieser Spannfäden 2, 3 kurze Fäden 4 oder Folienstreifen hängen (deutlich in Fig. 1 b dargestellt), wobei die Spannfäden 2, 3 so weit voneinander beabstandet sind, daß ausreichend Löschwasser aus der Sprinkleranlage durch die Öffnungen 5 hindurchtreten kann. Die Größe der Öffnungen 5 ist frei wählbar und wird nach den brandschutztechnischen Anforderungen ausgewählt. Die Länge der kurze Fäden 4 wird so bemessen, daß die gewünschte optische Dichtheit erreicht wird. Die Öffnungen 5 können einen quadratischen oder auch einen anderen Querschnitt beliebiger Form haben. Nach Anspruch 5 bestehen die kurzen Fäden 4 aus einem Material, das bei Hitzeeinwirkung stark schrumpft. Durch diesen Effekt wird der Durchtritt des Löschwassers noch weniger behindert.
Die Fig. 2 zeigt das flexible Flächengebilde 6 nach Anspruch 2, das aus waagerecht und kreuzweise angeordneten Spannfäden 2, 3 besteht. Zwischen den Spannfäden 2, 3 ist ein Bausch-Material 7 angeordnet. Das Bausch-Material 7 ist so beschaffen, daß für den Betrachter eine nahezu geschlossener optischer Eindruck entsteht. Die Luftdurchlässigkeit kann bei der Herstellung des Flächengebildes 6 in weiten Grenzen eingestellt werden, so daß wahlweise eine gute oder nur eine geringe Luftdurchlässigkeit erreicht wird.
Das Bausch-Material 7 ist so beschaffen, daß bei Hitzeeinwirkung sich das Bausch-Material 7 zusammenschrumpft, verklumpt o. ä., d. h. sein Volumen stark vermindert. Durch diesen Vorgang werden Öffnungen 5 frei, durch die das Löschwasser der Sprinkleranlage hindurchtritt und den Brand löscht. Derartige Schrumpfeigenschaften weisen viele Kunststoffe auf. Der Schrumpfeffekt kommt zustande, weil das Bausch-Material im Verhältnis zum Volumen eine sehr große Oberfläche aufweist, so daß eine sehr rasche Erwärmung eintritt. Eine weitere Ursache für das Schrumpfen ist eine spezielle Herstellungstechnologie des Bausch-Materials, bei der die Fasern beson- ders gereckt werden. Derartige Technologien sind aus dem Stand der Technik bekannt und bedürfen daher keiner näheren Erläuterung.
Bei der Wahl des Bauschmaterials 7 stehen dem Fachmann für Kunststofftechnik Materialdatenbanken zu Verfügung, in denen die Eigenschaften der Kunststoffe bei Wärmeeinfluß beschrieben werden. Die Auswahl eines optimalen Kunststoffes ist daher kein schöpferischer Prozeß. Falls eine absolute Nichtbrennbarkeit gewünscht wird, müssen vorzugsweise anorganische Materialien, wie z. B. Glaswolle eingesetzt werden. Auch diese Materialien müssen die vorstehend beschriebenen Schrumpfeigenschaften besitzen. Es ist auch möglich, Glaswolle mit einem kleinen Anteil Kunststoff zu vermischen. Der besonders hitzeempfindliche Kunststoffanteil bewirkt ein starkes Zusammenschrumpfen und zieht dabei auch die Glaswolle mit zusammen.
Das vorstehend Beschriebene gilt auch für die Materialauswahl für die kurzen Streifen 4 nach Anspruch 1 .
Die Fig. 3a zeigt eine Folie 8 nach Anspruch 3. Über die Gesamtfläche der Folie 8 verteilt sind vorgeschnittene Klappen 9 angeordnet. Die Klappen 9 werden mit Haltemitteln 10 geschlossen gehalten, die in Fig. 3b gezeigt sind. Die Haltemittel 10 verlieren durch den Einfluß von Verbrennungswärme ihre Haltewirkung.
Nach Anspruch 6 sind die Haltemittel als dünne Stege 10 ausgebildet, die bei Hitzeeinwirkung schnell schmelzen bzw. zerreißen, wodurch sich die Klappe durch ihr Eigengewicht nach unten öffnet. Durch die entstehenden Öffnungen kann das Löschwasser bis zum Brandherd durchdringen. Es ist zu betonen, daß die Klappen 9 sehr groß ausgebildet werden können, so daß durch deren relativ großes Eigengewicht ein schnelles Öffnen großflächiger Abschnitte erfolgt. Die schmalen Schlitze 1 1 zwischen den Stegen 10 sind erwünscht und dienen der Luftventilation.
Die Folie kann auch mit feinen Löchern 12 perforiert sein, wie in Fig. 3c gezeigt. Damit wird eine gute Ventilation, d. h. der Abzug von Warmluft nach oben erreicht.
Fig. 3c zeigt ebenfalls, daß die Form der Klappen 9a, 9b, 9c, 9d frei gewählt werden kann. Auch die Form der Stege 10 ist frei wählbar. An Stelle der Stege 10 kann z. B. auch eine dünne Folie eingesetzt werden.
Um das Öffnen der Klappen zu beschleunigen, werden die Klappen so ausgebildet, daß sie einen Teil des Löschwassers aufnehmen und dadurch ihr Gewicht vergrößern. Diese Eigenschaft kann mit unterschiedlichen Mitteln bewirkt werden. So können die Klappen auf ihrer Oberseite z. B. mit einem saugfähigen, d. h. Wasser aufnehmenden Material 9e bedeckt sein.
Damit die Folie 8 eine höhere mechanische Festigkeit erhält, können auch dünne Fäden mit hoher Reißfestigkeit in die Folie 8 eingearbeitet sein.
Die Fig. 4 zeigt das flexible Flächengebilde 1 3 nach Anspruch 4, das aus sich kreuzenden, miteinander verwobenen Folienstreifen 14 besteht. Die Folienstreifen 14 sind in diesem Fall 5 mm breit. Durch die Webart wird be- wirkt, daß die Folienstreifen 14 abschnittsweise senkrecht angeordnet sind, wobei in Fig. 4 zur Verbesserung der Anschaulichkeit die Folienstreifen 14 alle senkrecht stehen. In diesem Beispiel beträgt der Abstand zwischen zwei
Folienstreifen 8 mm, so daß das Löschwasser nahezu ungehindert durch die Öffnungen 1 5 durchtreten kann. Die senkrecht stehenden und voneinander beabstandeten Folienstreifen 14 bewirken weiterhin, daß von oben (gemäß Pfeilrichtung) einfallendes Licht bei nicht senkrechter Betrachtung teilweise abgeschirmt wird, wodurch eine entsprechende optische Geschlossenheit erreicht wird.
Bei dieser Ausführungsform kann Warmluft ungehindert nach oben abziehen. Falls ein Brand ausbricht, kann die entstehende Heißluft nahezu ungehindert an den über dem Flächengebilde angeordneten Sprinklerkopf strömen und die Sprinkleranlage auslösen. Die Löschwassertropfen können durch das flexible Flächengebilde 13 hindurchfallen und den Brand löschen. Bei Auswahl besonderer Materialien und/oder bei speziellen Webtechnologien kann auch erreicht werden, daß sich die Öffnungen durch die Hitzeeinwirkung vergrö- ßem.
Der Fachmann kann bei Kenntnis der erfindungsgemäßen Lehre die Materialien und Merkmalskombinationen wählen, die den vorgegebenen praktischen Anforderungen am besten genügen, ohne selbst erfinderisch tätig zu wer- den. Daher sollen auch nicht explizit erwähnten Kombinationen als unter Schutz gestellt gelten.