Steckrahmen für Kennzeichnungsschilder
Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckrahmen für Kennzeichnungsschilder mit einer rechteckigen Hinterplatte und mit an Rändern der Hinterplatte vor dieser und im Abstand von dieser verlaufenden, mit der Hinterplatte integrierten Halteleisten, welche an zwei einander gegenüberliegenden und zueinander parallelen Rändern der Hinterplatte vorgesehen sind, und mit mindestens einem Abschlußstück, welches an einem der beiden übrigen Ränder der Hinterplatte längs des betreffenden Randes verlaufend vorgesehen und mit der Hinterplatte nachgiebig verbunden ist und dabei von einer Schließstellung, in der es den vor der Hinterplatte liegenden Raum mindestens bis zur Position der Halteleisten seitlich überdeckt, in eine Offenstellung, in der das Abschlußstück diesen Raum seitlich zum Einschieben und Entnehmen von Schildern freigibt, bewegbar ist.
Steckrahmen vorgenannter Art sind bekannt (US 5 392 547). Solche Steckrahmen werden z.B. an Warenverkaufsregalen ver¬ wendet, um über Preise oder über spezielle Eigenschaften der in den Regalen zur Entnahme bereitliegenden Waren zu informieren. Bei diesen bekannten Steckrahmen sind die Abschlußstücke an den Seiten einer Vorderplatte angeordnet, welche scharnierartig mit der Hinterplatte verbunden ist und um die Hinterplatte zugänglich zu machen von dieser wegklappbar ist. Es liegt dabei insgesamt ein verhältnismäßig komplizierter Aufbau vor.
Weiter sind auch Steckrahmen bekannt, bei denen die Halte¬ leisten an allen vier Seiten der im wesentlichen rechteckigen Hinterplatte vorgesehen sind und miteinander einen einstückigen Rahmen bilden, der mit der Hinterplatte zu einem einstückigen Körper integriert ist; die Herstellung solcher einstückiger Steckrahmen erfordert für jede Abmessung solcher Rahmen ein spezielles aufwendiges Werkzeug, und es muß daher getrachtet werden, mit wenigen Größen solcher Steckrahmen das Auslangen zu finden, um die Belastung der Herstellungskosten durch den Werkzeugkostenfaktor in erträglichem Ausmaß zu halten. Es ist solcherart kaum möglich kleinere Serien mit speziellen Abmessungen zu marktakzeptablen Preisen herzustellen. Es besteht aber häufig der Wunsch oder das Bedürfnis Steckrahmen mit speziellen Abmessungen zu verwenden, weil man oft auf den
Kennzeichnungsschildern spezielle Informationsinhalte in ausreichender Größe unterbringen will und/oder durch spezielle Abmessungen der Kennzeichnungsschilder ein besonderes Augenmerk erwecken will und/oder räumlichen Gegebenheiten am Anbringungs¬ ort der Steckrahmen Rechnung tragen muß.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung einen einfachen Steckrahmen eingangs erwähnter Art zu schaffen, der ebenso wie die bekannten Steckrahmen ein gutes Aussehen aufweist und der auf verhältnismäßig einfache Weise und mit verhältnismäßig geringem Aufwand in verschiedenen Abmessungen gefertigt werden kann, ohne daß für jede Abmessung ein eigenes Werkzeug benötigt wird.
Der erfindungsgemäße Steckrahmen eingangs erwähnter Art ist dadurch gekennzeichnet, daß als Abschlußstück(e) mindestens eine Abschlußleiste vorgesehen ist, die an der Hinterplatte in senkrecht zu deren Flächenerstreckung verlaufender Richtung elastisch nachgiebig gelagert ist bzw. sind, wobei die Abschlu߬ leistetn) zur elastischen Lagerung an der Hinterplatte je an einer von der betreffenden Abschlußleiste quer abstehenden elastisch biegsamen Zunge sitzen, deren von der betreffenden Abschlußleiste entfernt liegende Seite an der Hinterplatte sitzt bzw. fixiert ist. Durch diese Ausbildung kann der vorstehend angeführten Zielsetzung gut entsprochen werden. Es kann eine rechteckige Hinterplatte, welche nur an zwei einander gegenüberliegenden Rändern integrierte Halteleisten aufweist, mit verhältnismäßig einfachen Werkzeugen hergestellt werden, wobei ohne weiteres verschiedene, jeweils gewünschte, Längen solcher Hinterplatten gewählt werden können, ohne das dies einen erhöhten Aufwand verursacht. Die Abschlußleiste kann baulich einfach ausgeführt und einfach gefertigt werden, und es sind gleich große Abschlußleisten für Hinterplatten verschiedener Länge verwendbar. Durch die nachgiebige Lagerung der Abschlußleiste an der Hinterplatte kann die Abschlußleiste zum Einschieben und Entnehmen von Schildern in den bzw. aus dem von der Hinterplatte und den beiden vorgenannten Halteleisten begrenzten Raum leicht wegbewegt werden, wonach dieser Raum an der Seite, an der sich die Abschlußleiste befindet, zum Einschieben und Entnehmen von Schildern offen steht; ist die betreffende Manipulation beendet wird der genannte Raum mit der
Abschlußleiste wieder geschlossen, und es sind solcherart auch relativ lose eingeschobene Schilder im Steckrahmen sicher gehalten, wobei der Steckrahmen in praktisch beliebiger Lage zur Darbietung der Kennzeichnungsschilder plaziert werden kann.
Vorteilhaft sieht man vor, daß die Zunge an der Rückseite der Hinterplatte fixiert ist. Eine hinsichtlich des Zusammen- fügens der Abschlußleiste bzw. der Abschlußleisten mit der Hinterplatte besonders einfache und vorteilhafte Ausführungsform des Steckrahmens ergibt sich, wenn man vorsieht, daß an der Hinterplatte eine Einschiebenut oder ein Einschiebekanal vor¬ gesehen ist, in welche(n) die Zunge(n) der Abschlußleiste bzw. der Abschlußleisten einführbar ist bzw. sind. Es kann dabei dadurch, daß an der Zunge der Abschlußleiste bzw. der Abschlußleisten mindestens eine Klemmfeder vorgesehen ist, welche die betreffende Zunge in der Einschiebenut oder dem Einschiebekanal gegen Herausziehen fixiert, der Vorgang des Fixierens der Abschlußleiste bzw. deren Zunge an der Hinter¬ platte schon mit dem Zusammenfügen von Abschlußleiste und Hinterplatte bewerkstelligt werden, ohne daß es für das Fixieren eines zusätzlichen Arbeitsvorganges bedarf. Es ist aber auch eine Variante vorteilhaft gangbar, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß die Zunge der Abschlußleiste bzw. der Abschlußleisten durch eine Klebung, Schweißung oder Nietung an der Hinterplatte fixiert ist. Es ist aber auch möglich die Zunge(n) mit der Hinterplatte zu integrieren.
Hinsichtlich der Hinterplatte des erfindungsgemäßen Steck¬ rahmens ist es besonders vorteilhaft, wenn diese Hinterplatte ein Abschnitt eines extrudierten Profils ist. Es können Profil¬ stangen mit verhältnismäßig einfachen Werkzeugen hergestellt werden und können den jeweiligen Wünschen entsprechend beliebig abgelenkt werden. Es ist dabei hinsichtlich der Verarbeitung des Profils und hinsichtlich des Vorsehens von Abschlußleisten an beiden Enden des Steckrahmens von Vorteil, wenn man vorsieht, daß das Profil bezüglich seiner senkrecht zur Fläche der Hinterplatte verlaufenden Längsmittenebene symmetrisch ist.
Die Ausbildung der Hinterplatte als Abschnitt eines extrudierten Profils ermöglicht auch auf einfache Weise die Bildung einer Einschiebenut zum Einführen von Zungen der Abschlußleisten, indem man vorsieht, daß an der Hinterplatte zur
Bildung einer Einschiebenut für die Zunge von Abschlußleisten parallel zueinander in Profillängsrichtung verlaufende Positionierleisten, deren einander zugewandte Seiten hinter¬ schnitten ausgebildet sind, vorgesehen sind. Man kann dabei auf baulich einfache Weise eine verhältnismäßig große Beweglichkeit der Abschlußleisten erzielen, wenn man vorsieht, daß die Zunge der Abschlußleiste bzw. der Abschlußleisten von der Abschlu߬ leiste weg eine geringere Breite hat als der Abstand zwischen den beiden Positionierleisten beträgt und daß die Zunge an ihrer von der betreffenden Abschlußleiste fernen Seite verbreitert ist und mit diesem verbreiterten Abschnitt in die Hinterschneidungen der Positionierleisten ragt und dort gehalten ist, wobei jener Abschnitt der Zunge, der eine geringere Breite hat, zwischen den Positionierleisten bewegbar ist. Gewünschtenfalls kann die Hinterplatte auch als Spritzgußstück gefertigt werden, wobei gegebenenfalls auch eine Integration mit den Zungen und Abschlußleisten in Betracht kommt.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf Beispiele, welche in der Zeichnung dargestellt sind, weiter erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig.l eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausge¬ bildeten Steckrahmens in einer Ansicht,
Fig.2 diesen Steckrahmen in einem Längsschnitt gemäß der Linie II-II in Fig.l,
Fig.3 diesen Steckrahmen in einem Querschnitt gemäß der Linie III-III in Fig.2, und
Fig.4 eine Abschlußleiste, wie sie beim Steckrahmen gemäß den Fig.l bis 3 vorgesehen ist, in einer Ansicht;
Fig.5 zeigt in einer zu Fig.3 ähnlichen Schnittdarstellung eine Variante eines erfindungsgemäßen Steckrahmens, bei der die Hinterplatte asymmetrisch ausgebildet ist,
Fig.6 zeigt in Schrägansicht eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Steckrahmens mit geschlossen ausgebildeter Rückseite der Hinterplatte,
Fig.7 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Steckrahmens, bei der die Zunge einer Abschlußleiste an der Vorderseite bzw. Innenseite der Hinterplatte fixiert ist, in einer der Fig.3 ähnlichen Darstellung,
Fig.8 diese Ausführungsform in einem Längsschnitt gemäß der
Linie VIII-VIII in Fig.7, und
Fig.9 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Steckrahmens, bei der die Abschlußleisten je zwei elastisch biegsame Zungen tragen.
Die in den Fig.l bis 3 dargestellte Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Steckrahmens 1, der zur Darbietung von Kennzeichnungsschildern 2 vorgesehen ist, welche in den Steckrahmen eingeschoben und diesem wieder entnommen werden können, weist eine Hinterplatte 3 auf und weiter Halteleisten 4, welche mit der Hinterplatte 3 integriert sind. Diese Halte¬ leisten 4 sind nur an zwei einander gegenüberliegenden und zueinander parallelen Rändern 5, 6 der Hinterplatte 3 vorgesehen und verlaufen vor dieser und im Abstand von dieser, so daß in den Steckrahmen eingeführte Kennzeichnungsschilder 2 an ihren Rändern von den Halteleisten 4 übergriffen und damit gehalten werden. An den beiden übrigen Rändern 7, 8 der rechteckigen Hinterplatte 3 ist je eine Abschlußleiste 9 vorgesehen, welche längs des ihr benachbarten Randes 7 bzw. 8 verläuft und an der Hinterplatte 3 nachgiebig gelagert ist. Durch diese nachgiebige Lagerung sind die Abschlußleisten 9 in der durch den Doppelpfeil 13 angedeuteten Richtung bewegbar, und zwar von einer Schlie߬ stellung 11, in der sie den vor der Hinterplatte 3 liegenden Raum 10, in dem die Kennzeichnungsschilder 2 anzuordnen sind, seitlich überdecken, in eine Offenstellung 12, in der die Abschlußleisten 9 diesen Raum 10 seitlich zum Einschieben und Entnehmen von Kennzeichnungsschildern 2 freigeben. Es befindet sich dabei in der Darstellung von Fig.2 die links gezeichnete Abschlußleiste 9 in der Offenstellung 12 und die rechts gezeichnete Abschlußleiste 9 in der Schließstellung 11. Die durch den Doppelpfeil 13 angedeutete Richtung, in der die. Abschlußleisten 9 bewegbar sind, verläuft bei dieser Aus¬ führungsform des Steckrahmens senkrecht zur Flächenerstreckung der Hinterplatte 3.
Es kann auch in Abwandlung der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform eine solche an der Hinterplatte 3 nachgiebig gelagerte Abschlußleiste 9 nur an einem der Ränder 7, 8 vorgesehen sein, und am anderen dieser Ränder eine bezüglich der Hinterplatte 3 fest angeordnete Abschlußleiste.
Die Abschlußleisten 9 sind bei dem in den Fig.l bis 3 darge-
stellten Steckrahmen zur elastisch nachgiebigen Lagerung an der Hinterplatte 3 mit einer von der betreffenden Abschlußleiste 9 quer abstehenden elastisch biegsamen Zunge 14 versehen, deren von der betreffenden Abschlußleiste entfernt liegende Seite 15 an der Hinterplatte fixiert ist. Die Zunge 14 ist dabei in diesem Fall an der Rückseite 16 der Hinterplatte 3 fixiert. Zur Positionierung und Fixierung der Zungen 14" bzw. der Abschlu߬ leisten 9 ist in diesem Fall an der Hinterplatte 3 eine Ein¬ schiebenut 17 vorgesehen, in welche die Zungen 14 der Abschlu߬ leisten 9 eingeführt sind. An den Zungen 14 sind Klemmfedern 18 vorgesehen, welche die Zungen in der Einschiebenut 17 gegen Herausziehen fixieren. Anstelle einer solchen Fixierung durch Klemmfedern könnte auch eine Fixierung der Zungen an der Hinterplatte durch eine Klebung, Schweißung oder Nietung vorgesehen werden.
Die Hinterplatte 3 ist durch einen Abschnitt eines extrudierten Profils gebildet. Extrusionsprofile können aus Kunststoff oder aus Metall mit verhältnismäßig einfachen Werk¬ zeugen gefertigt werden, und man kann dementsprechend mit mäßigem Aufwand Profilstangen in verschiedenen Breiten her¬ stellen und solche Profilstangen in Abschnitte von jeweils gewünschter Länge teilen und so Hinterplatten mit den jeweils gewünschten Abmessungen herstellen. Ähnliches gilt für Profile, welche aus Streifenmaterial, insbesondere Metallstreifen¬ material, gebildet sind.
Zur Bildung der Einschiebenut 17 für die Zunge 14 der Ab¬ schlußleisten 9 sind bei der in den Fig.l bis 3 dargestellten Ausführungsform des Steckrahmens Positionierleisten 21 vorge¬ sehen, die an einander zugewandten Seiten 22 hinterschnitten ausgebildet sind. Die Zunge 14 der Abschlußleisten 9 hat von der betreffenden Abschlußleiste 9 weg eine geringere Breite 23 als der Abstand 24 zwischen den beiden Positionierleisten 21 beträgt, und es sind die Zungen 14 an ihrer von der betreffenden Abschlußleiste 9 fernen Seite 15 verbreitert, wobei die dort vorliegende Breite 25 der Zungen 14 größer ist, als der Abstand 24 der Positionierleisten 21 voneinander, und es ragen die Zungen 14 mit diesem verbreiterten Abschnitt in die Hinterschneidungen 26 der Positionierleisten 21 und sind dort gehalten; jener Abschnitt 27 der Zungen 14, dessen Breite 23
- 7 - geringer ist als der Abstand zwischen den Positionierleisten, ist zwischen den Positionierleisten bewegbar und ermöglicht damit die angestrebte Bewegbarkeit der Abschlußleisten 9.
Die Einschiebenut 17 kann auch zur Anbringung von Befesti¬ gungselementen, wie Klammern, Haken, Clipse, Magnete oder dergl. genützt werden, welche zum Befestigen des Steckrahmens am jeweils vorgesehenen Verwendungsort dienen. Das Anbringen solcher Befestigungselemente 28 ist in der Zeichnung schematisch mit einer strichlierten Umrißlinie angedeutet.
Bei der in den Fig.l bis 3 dargestellten Ausführungsform des Steckrahmens ist das Profil, aus dem die Hinterplatte 3 gebildet ist, bezüglich seiner senkrecht zur Fläche der Hinterplatte verlaufenden Längsmittenebene 20 symmetrisch, d.h. es hat einen bezüglich dieser Ebene symmetrischen Querschnitt; diese Ebene entspricht auch dem in Fig.2 dargestellten Längsschnitt. Durch diese symmetrische Ausbildung können die an den beiden Rändern 7, 8 angeordneten Abschlußleisten 9 gleich ausgebildet sein, was die Fertigung des Steckrahmens vereinfacht.
Gewünschtenfalls kann man aber auch eine bezüglich der Längsmittenebene 20 unsymmetrische Ausbildung der Hinterplatte 3 des Steckrahmens vorsehen, wie dies bei der in Fig.5 darge¬ stellten Ausführungsform der Fall ist. Eine solche Ausführungs¬ form kann hinsichtlich der Anbringung des Steckrahmens, z.B. an Warenregalen, Vorteile bilden. Es kann z.B. gewünscht sein, daß der Steckrahmen 1 nicht über einen Fachboden 33 eines Regals nach oben vorsteht, wie dies in Fig. 5 angedeutet ist. Dies kann durch die unsymmetrische Lage der Einschiebenut 17, an der das Befestigtungselement 28 sitzt, erzielt werden.
Das Vorsehen einer Einschiebenut an der Rückseite der Hinterplatte zur Fixierung der Zunge einer oder zweier Abschlußleisten schafft eine gute Zugänglichkeit der Einschub- und Fixierungsstellen und, wie vorstehend erwähnt, auch die Möglichkeit in einer solchen Einschiebenut auf einfache Weise zusätzliche Befestigungselemente fixieren zu können. Es kann aber auch der Wunsch bestehen, die Rückseite der Hinterplatte möglichst geschlossen auszubilden, um auch unter erschwerten Bedingungen einem Haftenbleiben von Schmutz oder dergl. ent¬ gegenzuwirken und auf einfache Weise ein Reinigen zu ermög¬ lichen. Eine diesbezüglich vorteilhafte Ausführungsform ist in
Fig.6 dargestellt, und es ist bei dieser Ausführungsform ein Einschiebekanal 29 zum Einführen der an einer oder zwei Abschlußleisten 9 vorgesehenen Zunge 14 an der Rückseite der Hinterplatte 3 vorgesehen.
Eine besonders flache Ausbildung der Rückseite der Hinter¬ platte ist erzielbar, wenn man die Fixierung der die Abschlu߬ leisten nachgiebig lagernden Bauelemente an der Innenseite bzw. Vorderseite der Hinterplatte anordnet. Dies ist bei der in den Fig.7 und 8 dargestellten Ausführungsform eines Steckrahmens vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform ist die Zunge 14 einer oder zweier Abschlußleisten 9 an der Innenseite 30 der Hinterplatte 3 fixiert, wobei diese Fixierung z.B. durch eine Klebung, Schweißung oder Nietung 31 realisiert sein kann. Ein in der Hinterplatte 3 vorgesehener Ausschnitt 32 ermöglicht die Bewegung der Abschlußleiste 9 in Richtung des Doppelpfeils 13, um den vor der Hinterplatte 3 liegenden Raum 10 gewünschtenfalls seitlich zum Einschieben und Entnehmen von Schildern zu öffnen.
Fig.9 zeigt die Abschlußleiste und den daran anschließenden Bereich einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steck¬ rahmens, bei der die Abschlußleiste 9 mit mehreren, nämlich zwei Zungen 14 an der Hinterplatte 3 nachgiebig gelagert ist. Ein solches Vorsehen von zwei oder mehr elastisch biegsamen Zungen zur nachgiebigen Lagerung einer Abschlußleiste verbessert die Führung einer solchen Abschlußleiste bei der Auslenkbewegung in die Offenstellung, in der der Steckrahmen seitlich zum Ein¬ schieben und Entnehmen von Kennzeichnungsschildern offen steht, wobei durch diese bessere Führung auch die beim Einschieben und Entnehmen von Kennzeichnungsschildern auszuführende Manipulation oft leichter abgewickelt werden kann, als bei Abschlußleisten, welche nur mit einer einzigen Zunge gelagert sind. Ein Vorsehen von zwei oder mehr elastisch biegsamen Zungen an einer Abschlu߬ leiste kommt ohne weiteres bei verschiedenen Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Steckrahmens in Betracht, wie z.B. auch bei den Ausführungsformen, welche in den Fig.l bis 8 dargestellt sind. Die elastisch biegsamen Zungen können auch an den die Halteleisten 4 aufweisenden Rändern 5, 6 der Hinterplatte 3 angeordnet werden.