WO1992009735A1 - Verfahren und vorrichtung zum verkürzen des nadelfadenendes zu nähbeginn bei doppelsteppstich-nähmaschinen - Google Patents
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- D05D2207/02—Pneumatic or hydraulic devices
- D05D2207/04—Suction or blowing devices
Definitions
- a device for shortening the end of the needle thread is provided at the start of sewing.
- This additional device has a thread catcher arm that runs into a catch hook and is fastened to a carrier wheel of the thread cutting device that rotates about a vertical axis and carries two cutting knives.
- a spring-loaded thread clamp is arranged on the underside of the throat plate, which is normally open and closed by a cam surface formed on the thread catcher arm can be.
- the carrier wheel is given a rotary movement which is opposite to the rotary movement occurring at the start of a thread cutting process.
- the invention has for its object to provide a method and an apparatus for shortening the end of the needle thread at the start of sewing, which can be implemented with little technical effort.
- the task is characterized by the characteristic features of the
- the position of the recess or hole is selected so that the thread catching position of the thread catcher for thread cutting at the seam end and for shortening the needle thread end at the beginning of the seam is the same.
- the drive mechanism of the thread cutting device contains a control cam that can be driven by the sewing machine, it is expedient in the event that the thread catcher is to be held in an intermediate position by a locking member that can be engaged and disengaged, to form one of the gear members resiliently, e.g. B. in the form of a telescopic handlebar according to claim 19.
- the thread cutting device which has a drive mechanism provided with a control cam, is assigned a needle thread clamp
- Fig. 12 is an enlarged view of a thread clamp
- the thread cutting device 22 described above differs from the thread cutting device disclosed in the aforementioned DE 3244996 C2 only in that the leaf spring 44 and the pneumatic cylinder 48 with the stop plate 50 are additionally arranged in it.
- the sewing machine executes the second stitch formation cycle.
- the pneumatic cylinder 34 remains pressurized, whereby the joint 47 is held in contact with the stop plate 50 and the thread catcher 23 in the thread clamping position. Since the needle thread end NE is held in place during the second stitch formation process, the looper can pull out a complete needle thread loop, guide it around the bobbin housing and thereby grasp the free end of the looper thread G. The subsequent upward movement of the thread transmitter 5 then the needle thread loop is pulled back and the first thread linkage of the needle and looper thread in the material is tightened.
- the sewing machine is briefly stopped again and then the pneumatic cylinder 48 is reversed, which consequently pulls the stop plate 50 out of the pivot path of the joint 47.
- the piston, not shown, of the pneumatic cylinder 34 which is still acted upon, is moved back into its end position and the thread catcher 23 is pivoted back into its starting position according to FIGS. 2 and 3.
- part of the needle thread end NE is cut off by the interaction of the cutting edge 43 and the edge 39.
- the shortened needle thread end at the beginning of the seam after thread cutting has the same length as the thread ends that remain on the material after thread cutting at the seam end.
- a locking piece 71 is fastened, which is designed and arranged in such a way that it forms an axially acting movement lock for the control lever 66 only in its rest position remote from the control cam 61, but from that into the working position pivoted control lever 66 can be driven under.
- a transversely projecting pin 78 is arranged which extends through an elongated hole 79 in the sleeve 75.
- a compression spring 80 arranged in the sleeve 75 holds the stop piece 76 in the starting position shown in FIG. 5, in which the pin 78 bears against the left end of the elongated hole 79.
- the thread catcher 23 can be used in both different cutting processes, that is to say both when cutting the thread at the end of a seam and when shortening it
- the compressed air stream emerging from the end piece 82 now presses the loop leg NV on the supply side after the drop from the thread guide plate 18 in the direction of the front of the gripper 15, the intensity of the compressed air flow being selected so large that the loop leg NV on the supply side in the region of the movement path of the thread catcher 23 in essentially occupies the same position as at the time when both loop legs NN and NV still rest against the thread guide plate 18.
- the electromagnet assigned to the thread cutting device 60 is briefly switched on again and immediately afterwards the drive motor of the sewing machine.
- a sloping section of the control cam 62 moves the shaft 64 to the left from the starting position according to FIG. 5 via the control lever 66.
- This movement is transmitted via the telescopic link 73 to the angle lever 29 and, as a result, the thread catcher 23 is moved from its initial position into the thread catching position shown in FIGS. 10 and 11.
- the compressed air stream emerging from the end piece ensures that both loop legs NN and NV lie on the side of the thread catcher 23 on which the barb 36 is located.
- the pneumatic cylinder 48 is acted upon and the stop plate 50 is moved into an upper position in which it is then in the pivoting path of the joint 47.
- the control groove 62 is designed such that it has moved the thread catcher 23 back towards its starting position at the time of the top dead center of the thread transmitter 5. Due to the return movement of the thread catcher 23, the needle thread end NE is taken along by the barb 36 and pulled under the leaf spring 44.
- the stop plate 50 located in the swivel path of the joint 47 has the effect that the thread catcher 23 cannot yet be fully retracted into its starting position at this time, but instead remains in the position shown in FIG. 12 in the same way as in the first exemplary embodiment and the needle thread end NE is clamped holds.
- the control lever 66 Since the control lever 66 is in positive connection with the control cam 61 during the engagement of the roller pin 65 in the control groove 62, the control lever 66 is pushed back into its initial position despite the stop plate 50 standing in the pivoting path of the joint 47.
- the rod 77 moves with the stop piece 76 relative to the held sleeve 75, whereby the compression spring 80 is tensioned.
- the control segment 63 pivots the pawl 69, as a result of which the switch-on lever (not shown) is released and returns to its starting position.
- the spring 70 can push the control lever 66 away from the control cam 61, so that the roller pin 65 is lifted out of the control groove 62.
- the tensioned compression spring 80 holds the control lever 66 in lateral contact with the locking piece 71.
- the gripper 15 pulls the end of the needle thread under the needle plate 14, as in the first exemplary embodiment, whereupon the thread loop dissolves and then only the portion of the needle thread that is in contact with the thread catcher 23 that previously held the loop leg NV on the supply side formed.
- the sewing machine is stopped briefly and the pneumatic cylinder 34 is reversed.
- the thread catcher 23 is moved back into its starting position, taking the needle thread end NE with it.
- the thread catcher 23 is completely moved back into the starting position without interruption and part of the needle thread end NE is cut off in the process. Because of the particularly short distance between the cutting edge 92 and the stitch hole 51, a particularly short needle thread end is achieved on the material to be sewn.
- Embodiment 4 The sewing machine shown in FIG. 13 is constructed identically to the sewing machine of the first embodiment, which is why the same reference numerals are used for the same components.
- the thread catcher 101 is only moved from its starting position into the thread catching position when the thread guide plate 18 has already removed from the two legs NN and NV of the needle thread loop or the legs NN and NV have fallen off the thread guide plate 18 are. This point in time is important because, in the case of a double lockstitch gripper rotating twice around a horizontal axis, the loop leg NN on the material side on the front of the bobbin case 20 and the loop leg NV on the back of the
- Bobbin case carrier 19 are moved past and both legs NN and NV after falling from the thread guide plate 18 thus run at different angles to the tap hole 51 of the throat plate 14.
- the thread catcher 101 with its separating tip 102 can be safely moved between the two loop legs NN and NV, the loop leg NN on the sewing material side being gripped by the barb 103 and fed to the cutting knife 113 when the thread catcher 101 is moved back, and the loop leg NV on the supply side can be kept away from the cutting knife 113 .
- the spring 70 acts as a compression spring and shifts the shaft 64 into the right end position shown in FIG. 18, in which the roller bolt 65 faces the control groove 62 when the sewing machine is in the needle low position.
- the trigger lever 67 is a Assigned spring-loaded switch lever, not shown, which can be actuated by an electromagnet, also not shown.
- a transversely projecting pin 78 is arranged in the stop piece 76 and extends through an elongated hole 79a in the sleeve 75.
- the elongated hole 79a is designed to be considerably longer than the corresponding elongated hole 79 in the second exemplary embodiment according to FIG. 5.
- a compression spring 80 arranged in the sleeve 75 holds the stop piece 76 in the starting position shown in FIG. 18, in which the pin 78 on left end of the elongated hole 79a abuts.
- the thread cutting device 140 is an additional one
- the needle 4 pulls a part of the loose needle thread end NE through the stitch hole 51 and the bore 108 of the thread catcher 101, whereupon the needle thread end NE is gripped by the hook tip 17 and completely pulled under the needle plate 14 , wherein the now freely hanging needle thread end NE runs through the bore 108.
- the stop plate 158 of the pneumatic cylinder 156 which is in the raised position, means that the thread catcher 101 cannot yet be fully retracted into its starting position at this point, but instead remains in a position corresponding to FIG. 12, in which its front section 111 is below the end piece the leaf spring 152 is located, together with it forms the thread clamp 153 and the edge 107 is still at a distance from the cutting edge of the cutting knife 151.
- the needle thread end NE coming from the tap hole 51 runs between the end of the leaf spring 152 and the front section 111 of the thread catcher 101 and is clamped between them. The needle thread end NE then runs from this clamping point below the
- the sewing machine executes the second stitch formation cycle. Since the needle thread end NE is held here, the hook 15 can guide a complete needle thread loop around the bobbin case and thereby grasp the free end of the hook thread G. By the subsequent upward movement of the thread transmitter 5 is then
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Abstract
Bei einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn bei Doppelsteppstich-Nähmaschinen wird der Fadenfänger (23) einer ohnehin vorhandenen Fadenschneideinrichtung (22; 60; 90) während des ersten Stichbildezyklus in seine Fadenfangstellung bewegt, wobei entweder durch die Wahl eines geeigneten Zeitpunktes für die Bewegung des Fadenfängers (23) oder durch einen aus einer Druckluftleitung (81) austretenden Druckluftstrom dafür gesorgt wird, daß zumindest der vorratseitige Schenkel der Nadelfadenschleife vom Fadenfänger (23) erfaßt wird. Beim Zurückbewegen des Fadenfänger (23) in seine Ausgangsstellung wird ein Teil des Nadelfadenendes abgeschnitten. Ferner wird der Nadelfaden entweder unter einer Blattfeder (44) festgeklemmt oder durch einen ausreichend großen Vorschubschritt under den Nähfuß geschoben und dabei reibschlüssig festgehalten.
Description
Beschreibung
Verfahren und Vorrichtung zum Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn bei Doppelsteppstich-Nähmaschinen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und 6.
Bei vielen Näharbeiten, insbesondere bei der Bekleidungsherstellung sollen zur Erzielung eines ansprechenden Aussehens einer Naht deren Fadenenden auf der Unterseite des Nähgutes bzw. auf der Innenseite eines Bekleidungsstückes liegen. Diese Forderung wird durch Verwendung entsprechend ausgeb ldeter Fadenschneideinrichtungen erfüllt, welche den Nadel- und den Greiferfaden unterhalb der Stichplatte schneiden. Beim Nahtanfang muß dafür gesorgt werden, daß das lose Nadelfadenende beim ersten Stichbildezyklus auf die Unterseite des Nähgutes gezogen wird. Damit nun zu Beginn eines Nähvorganges eine sichere Verknüpfung von Nadel- und Greiferfaden erfolgen kann, muß beim , Fadenschneidvorgang am Ende der zuvor gebildeten Naht ein ausreichend langes vorratsseitiges Nadelfadenende belassen werden. Dieses für die Annähsicherheit erforderliche lange Nadelfadenende führt aber wiederum dazu, daß sich am Nahtanfang auf der Nähgutunterseite unschön aussehende sogenannte Fadennester bilden. Da bei vielen, insbesondere hochwertigen Näherzeugnissen derartige Fadennester nicht akzeptiert werden, müssen diese gegebenenfalls in einem gesonderten relativ zeitaufwendigen Arbeitsgang nachträglich entfernt werden.
Diesem Nachteil wird bei einer durch die DE-PS 289806 bekannten Stichgruppennähmaschine dadurch abgeholfen, daß zusätzlich zur Fadenschneideinrichtung noch eine Vorrichtung zum Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn vorgesehen ist. Diese zusätzliche Vorrichtung weist einen in einen Fanghaken auslaufenden Fadenfängerarm auf, der auf einem um eine vertikale Achse drehbaren, zwei Schneidmesser tragenden Trägerrad der Fadenschneideinrichtung befestigt ist. An der Unterseite der Stichplatte ist eine federbelastete Fadenklemme angeordnet, die normalerweise geöffnet ist und durch eine am Fadenfängerarm ausgebildete Nockenfläche geschlossen
werden kann. Zu Beginn eines Nähvorganges wird dem Trägerrad eine Drehbewegung erteilt, die der zu Beginn eines Fadenschneidvorganges erfolgenden Drehbewegung entgegengerichtet ist. Durch diese Drehbewegung führt der Fadenfängerarm das beim ersten Stich unter die Stichplatte gezogene Nadelfadenende in die geöffnete Fadenklemme ein. Beim Weiterbewegen des Fadenfängerarmes wird sodann die Fadenklemme über die Nockenfläche geschlossen und schließlich der über diese hinausstehende Teil des Nadelfadenendes abgeschnitten, wobei der Fanghaken mit einem gesonderten Messer zusammenwirkt. Nach Bildung von zwei Nähstichen wird der Fadenfängerarm in die Ausgangsstellung zurückgeschwenkt und dabei die Fadenklemme wieder geöffnet.
Bei der bekannten Nähmaschine ist zwar der technische Aufwand bei der Realisierung der Vorrichtung dadurch verringert, daß das die Schneidmesser der Fadenschneideinrichtung aufnehmende Trägerrad zugleich auch den zum Erfassen des Nadelfadenendes dienenden Fadenfängerarm trägt, jedoch ist es nunmehr erforderlich, daß zur Verkürzung des Nadelfadenendes das gemeinsame Trägerrad innerhalb eines größeren Winkelbereiches bewegt wird als beim eigentlichen Fadenschneiden, so daß auch der Antriebsmechanismus entsprechend angepaßt sein muß. Aus diesem Grund ist das bekannte Verfahren zum Verkürzen des Nadelfadenendes in erster Linie für Stichgruppennähmaschinen geeignet, bei denen durch eine entsprechende Ausbildung der Steuerkurvenscheibe die besonderen Antriebsbewegungen des Trägerrades relativ einfach realisiert werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn zu schaffen, das bzw. die mit geringem technischem Aufwand zu realisieren ist. Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Verfahrensanspruches 1 sowie der nebengeordneten Vorrichtungsansprüche 6, 8 und 9 gelöst.
Durch die Maßnahme, für das Verkürzen des Nadelfadenendes den Fadenfänger einer ohnehin vorhandenen Fadenschneideinrichtung zu verwenden und ihn dabei in der gleichen Bewegungsbahn wie beim normalen, am Nahtende erfolgenden Fadenschneiden zu bewegen, wobei
lediglich in erfindungsgemäßer Weise entweder anstelle des nähgutseitigen in diesem Fall der vorratsseitige Schenkel der Nadelfadenschleife oder allgemein das Nadelfadenende erfaßt und dem Messer zugeführt wird, läßt sich das Verkürzen des Nadelfadenendes auf verhältnismäßig einfache Weise realisieren, d. h. es kann eine vorhandene Fadenschneideinrichtung ohne nennenswerten technischen Aufwand auch für das Verkürzen des Nadelfadenendes zu. Nähbeginn verwendet werden und zwar sowohl bei neuen als auch nachträglich bei bereits ausgelieferten Nähmaschinen.
Im Anspruch 2 ist eine erste Möglichkeit angegeben, durch die erreicht wird, daß der Fadenfänger den vorratsseitigen Schenkel der Nadelfadenschleife bzw. bei bereits aufgelöster Fadenschleife das Nadelfadenende erfaßt. Hierbei ist es erforderlich, daß der Fadenfänger für das Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn zu einem früheren Zeitpunkt in seine Fangstellung bewegt wird als beim Fadenschneiden am Nahtende.
Bei der im Anspruch 3 angegebenen zweiten Möglichkeit zum Erfassen des vorratsseitigen Schenkels der Nadelfadenschleife bzw. des Nadelfadens kann der Fadenfänger für das Verkürzen des Nadelfadenendes zum gleichen relativen Zeitpunkt bezüglich der Greiferstellung bewegt werden wie beim Fadenschneiden am Nahtende, so daß der Antrieb für den Fadenfänger in jeweils gleicher Weise angesteuert werden kann.
Während bei den beiden Verfahren gemäß den Ansprüchen 2 und 3 der Fadenfänger im Verlauf des ersten Stichbildezyklus in die Fangstellung bewegt wird und es hierbei für das Erfassen des Nadelfadenendes auf die richtige zeitliche Abstimmung der Fadenfänger-Bewegung auf die Momentanlage des Nadelfadenendes bzw. der Nadelfadenschleife ankommt bzw. gar ein Hilfsmittel für das Hineinbewegen des Nadelfadenendes in eine erfaßbare Lage benötigt wird, wird bei dem Verfahren gemäß Anspruch 4 eine sehr zuverlässige Erfassung des Nadelfadenendes dadurch erreicht, daß der mit einer ein zusätzliches Fangelement bildenden Aussparung versehene Fadenfänger vor dem ersten Durchtritt der Nadel durch das Stichloch der Stichplatte in eine solche Stellung gebracht wird, daß die Nadel in die Aussparung des Fadenfängers
einsticht und auf diese Weise das Nadelfadenende zwangsläufig in diese Aussparung einführt und dem zusätzlichen Fangelement darbietet.
Bei Nähmaschinen, bei denen die Nadel nicht an der Vorschubbewegung des Nähgutes beteiligt ist und daher das Stichloch der Stichplatte von geringer Größe sein kann, wird das für die erste Verknüpfung des verkürzten Nadelfadenendes mit dem Greiferfaden erforderliche Festhalten des Nadelfadenendes dadurch bewerkstelligt, daß nach dem Abschneiden eines Teiles des Nadelfadenendes das Nähgut so weit vorgeschoben wird, daß der zwischen dem Nähfuß und der Stichplatte befindliche Teil des Nadelfadens in horizontaler Richtung U-förmig ausgezogen und auf diese Weise zwischen dem Nähfuß und der Oberseite des Nähgutes sowie zwischen der Stichplatte und der Unterseite des Nähgutes reibschlüssig festgehalten wird.
Diese Art des Festhaltens ist für Nadelvorschub-Nähmaschinen unzweckmäßig. Da bei Nadelvorschub-Nähmaschinen das Stichloch ein in Vorschubrichtung verlaufendes Langloch ist, dessen Länge sich nach der größtmöglich einstellbaren Stichlänge richtet, würde der Festklemmeffekt erst nach mindestens einem weiteren Vorschubschritt und bei klein eingestellter Stichlänge gar erst nach mehreren Vorschubschritten eintreten, nämlich erst dann, wenn der im Nähgut befindliche Teil des Nadelfadens über das Ende des Stichloches hinaus vorgeschoben wurde und dabei zwischen die Stichplatte und die Nähfußsohle gelangt. Aus diesem Grund ist es für Nadeltransport-
Nähmaschinen zweckmäßiger, das Nadelfadenende für die Verknüpfung mit dem Greiferfaden durch eine Fadenklemme festzuhalten.
Durch die im Anspruch 5 angegebene Unterteilung der Rückkehrbewegung des Fadenfängers in zwei Schritte wird es ermöglicht, eine dem
Fadenfänger zugeordnete Fadenklemme so auszubilden bzw. anzuordnen, daß das Nadelfadenende nur in der Zwischenstellung des Fadenfängers von der Fadenklemme gehalten und nach dem Weiterbewegen des Fadenfängers bzw. bei dessen Rückkehr in die Ausgangsstellung freigegeben wird. Dadurch erübrigt es sich, der Fadenklemme einen Schließ- und Öffnungsmechanismus zuzuordnen.
Bei der Vorrichtung gemäß Anspruch 6 ist der Antriebsmechanismus der Fadenschneideinrichtung zu zwei unterschiedlichen Winkelstellungen des Greifers einschaltbar. Während es für das Fadenschneiden am Nahtende zweckmäßig ist, den Fadenfänger erst dann in seine Fangstellung zu bewegen, wenn die beiden Schenkel der Nadelfadenschleife vom Fadenführungsblech des Greifers abgefallen sind und in unterschiedlicher Richtung zum Stichloch verlaufen, so daß der Fadenfänger zur Erzielung kurzer Fadenenden am Nähgut allein den nähgutseitigen Schleifenschenkel erfaßt, ist es für das Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn zweckmäßig, den Fadenfänger zu einem früheren Zeitpunkt in seine Fangstellung zu bewegen, nämlich zu einer Zeit, zu der beide Schleifenschenkel bzw. bei bereits aufgelöster Nadelfadenschleife das Nadelfadenende noch am Fadenführungsblech des Greifers anliegen bzw. anliegt, so daß der Fadenfänger auch den vorratseitigen Schleifenschenkel bzw. das Nadelfadenende erfassen kann.
Durch die im Anspruch 7 angegebene Verwendung eines Pneumatikzylinders als Antriebsmechanismus für die Fadenschneideinrichtung läßt sich das zeitlich unterschiedliche Bewegen des Fadenfängers auf besonders einfache Weise realisieren.
Durch den aus der im Anspruch 8 angegebenen, im Bereich des Greifers endenden Druckluftleitung austretenden Druckluftstrom wird nicht nur der vorratseitige Schleifenschenkel bzw. das Nadelfadenende in eine solche Lage gebracht, daß er bzw. es vom Fadenfänger erfaßt werden kann, sondern es wird auch das abgeschnittene Nadelfadenende aus dem Greiferbereich weggeblasen und damit verhindert, daß dieser Fadenabschnitt nochmals vom Greifer erfaßt und in die Naht mit eingebunden wird.
Da die Bewegungsbahn des für das Erfassen der am Nahtende abzuschneidenden Fäden dienenden Fangelementes des Fadenfängers im allgemeinen einen größeren Abstand zum Stichloch hat, wird gemäß Anspruch 9 vorgeschlagen, am Fadenfänger ein durch die Aussparung gebildetes zusätzliches Fangelement vorzusehen, wobei die Aussparung ggf. auch das andere Fangelement bilden kann.
Eine absolut sichere Erfassung des Nadelfadens durch den Fadenfänger ist dann gewährleistet, wenn die Aussparung gemäß Anspruch 10 als eine Bohrung ausgebildet ist. Da eine Bohrung eine in sich geschlossene seitliche Begrenzungswand hat, kann das Nadelfadenende, das während des ersten Stichbildevorganges unter die Stichplatte gezogen wird und danach entweder bis zum Einführen in eine Fadenklemme oder bei nicht vorhandener Fadenklemme bis zur ersten Verknüpfung mit dem Greiferfaden frei und unkontrolliert herabhängt, nicht wie bei einer z. B. schlitzartigen Aussparung seitlich entweichen.
In den Ansprüchen 11 und 12 sind zwei alternative Lösungen zur Ausbildung bzw. Anordnung der mit dem Messer zusammenwirkenden Schneidkante angegeben.
Bei Verwendung eines Pneumatikzylinders als Antriebmechanismus ist gemäß Anspruch 13 die Lage der Aussparung bzw. Bohrung so gewählt, daß die Fadenfangstellung des Fadenfängers für das Fadenschneiden am Nahtende und für das Verkürzen des Nadelfadenendes am Nahtanfang jeweils die gleiche ist.
Da der Fadenfänger für das Erfassen des Nadelfadens zu Beginn eines Nähvorganges zu einem anderen Zeitpunkt bezüglich der Greiferstellung in die Fadenfangstellung bewegt werden muß als für das Erfassen des Nadel- und des Greiferfadens am Ende eines Nähvorganges wird für den Fall, daß der Antriebsmechanismus der Fadenschneideinrichtung eine Steuerkurve aufweist, durch Anspruch 14 vorgeschlagen, dem Fadenfänger einen zusätzlichen Antriebsmechanismus zuzuordnen und eines der Getriebeglieder der Fadenschneideinrichtung federnd auszubilden, beispielsweise in Form eines Teleskoplenkers gemäß Anspruch 15, wodurch es bei Betätigung des zusätzlichen Antriebsmechanismus eine Rückstellkraft aufbaut. Durch die federnde Ausbildung eines der Getriebeglieder kann die Steuerkurve eine formschlüssig abzutastende Kurvennut aufweisen, wobei das Abtastglied während des vor Nahtbeginn erfolgenden Bewegens des Fadenfängers in die Fadenfangstellung in seiner Abtast-Relativlage zur Kurvennut verbleiben kann.
Die bei dem durch den zusätzlichen Antriebsmechanismus bewerkstelligten Vorbewegen des Fadenfängers in die Fadenfangstellung erzeugte Rückstellkraft am federnd ausgebildeten Getriebeglied ermöglicht es, den zusätzlichen Antriebsmechanismus gemäß Anspruch 16 als Pneumatikzylinder auszubilden und ihn lediglich kraftschlüssig an einem der Getriebeglieder der Fadenschneideinrichtung angreifen zu lassen. In diesem Fall wird der Fadenfänger nach dem Zurückfahren der Kolbenstange des Pneumatikzylinders durch die zuvor erzeugte Rückstellkraft in seine Ausgangsstellung zurückbewegt.
Für die Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 5 wird zum Zwecke des Anhaltens des Fadenfängers in einer Zwischenstellung gemäß Anspruch 17 ein Sperrglied vorgeschlagen, das in die Bewegungsbahn des Fadenfängers bzw. des Getriebes der Fadenschneideinrichtung einführ- und aus ihr zurückbewegbar ist. Sofern der Antriebsmechanismus der
Fadenschneideinrichtung ein Pneumatikzylinder ist, ergibt sich hierbei der Vorteil, daß die durch das In-Wirkstellung-Bringen des Sperrgliedes erfolgte Unterbrechung der Fadenfängerbewegung bei weiterhin beaufschlagtem Zylinder nach dem Zurückziehen des Sperrgliedes ohne weiteres zu Ende geführt wird, ohne daß der
Antriebsmechanismus erneut angesteuert bzw. eingeschaltet zu werden braucht.
Enthält der Antriebsmechanismus der Fadenschneideinrichtung dagegen eine durch die Nähmaschine antreibbare Steuerkurve, ist es für den Fall, daß der Fadenfänger durch ein ein- und ausrückbares Sperrglied in einer Zwischenstellung gehalten werden soll, zweckmäßig, gemäß Anspruch 18 eines der Getriebeglieder federnd auszubilden, z. B. in Form eines Teleskoplenkers gemäß Anspruch 19. Ein federnd ausgebildetes Getriebeglied ermöglicht es in diesem Fall, daß beim Einrücken des Sperrgliedes die Antriebsverbindung zwischen der Steuerkurve und dem mit ihr zusammenwirkenden Folgeglied nicht gelöst zu werden braucht und daß der von der Steuerkurve ausgehende restliche Antriebsimpuls für das Zurückbewegen des Fadenfängers in die Ausgangsstellung durch das Spannen des Federelementes des besagten federnd ausgebildeten Getriebegliedes gespeichert und nach dem Ausrücken des Sperrgliedes freigegeben wird, worauf der Fadenfänger
mit Hilfe dieses Federelementes in seine Ausgangsstellung zurückbewegt wird.
Sofern der Fadenschneideinrichtung, die einen mit einer Steuerkurve versehenen Antriebsmechanismus aufweist, eine Nadelfadenklemme zugeordnet wird, wird durch den Anspruch 20 vorgeschlagen, den zusätzlichen Antriebsmechanismus so auszubilden, daß er den Fadenfänger in zwei Wirkstellungen bewegen kann, wobei die eine die Fadenfangstellung zu Beginn eines Nähvorganges und die andere eine Fadenklemmstellung ist.
Durch Anspruch 21 wird vorgeschlagen, den in zwei Wirkstellungen schaltbaren zusätzlichen Antriebsmechanismus durch zwei Pneumatikzylinder zu realisieren, die einen unterschiedlichen wirksamen Hub ausführen. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß entweder zwei Pneumatikzylinder mit unterschiedlicher Hublänge verwendet werden oder daß zwei Pneumatikzyl nder mit gleicher Hublänge an einem zwischengeschalteten Hebel an zwei Stellen mit unterschiedlichem radialem Abstand zur Hebelachse angreifen.
Die Erfindung ist anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Teilbereiches einer Nähmaschine mit einer Fadenschneideinrichtung, wobei deren Antrieb von einem Pneumatikzylinder gebildet ist;
Fig. 2 eine vergrößerte Seitenansicht des Greifers und der Fadenschneideinrichtung;
Fig. 3 eine Ausschnittvergrößerung des Bereiches A in Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Fadenfänger der Fadenschneideinrichtung;
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Teilbereiches einer Nähmaschine mit einer Fadenschneideinrichtung, wobei deren Antrieb von einer Steuerkurve abgenommen wird;
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Teilbereiches einer Nähmaschine mit einer Fadenschneideinrichtung eines weiteren Ausführungsbeispieles;
Fig. 7 eine vergrößerte Seitenansicht des Greifers und der Fadenschneideinrichtung von Fig. 6;
Fig. 8 in einer Seitenansicht des Greifers den Fadenverlauf beim
Fadenfangen, wobei beide Schenkel der Nadelfadenschleife noch am Fadenführungsblech des Greifers anliegen;
Fig. 9 in einer Draufsicht des Greifers den Fadenverlauf zum selben Zeitpunkt wie bei Fig. 8;
Fig. 10 in einer Seitenansicht des Greifers den Fadenverlauf beim Fadenfangen, wobei beide Schenkel der Nadelfadenschleife bereits vom Fadenführungsblech des Greifers abgefallen sind und durch einen Druckluftstrom in Fangstellung gehalten werden;
Fig. 11 in einer Draufsicht des Greifers den Fadenverlauf zum selben Zeitpunkt wie bei Fig. 10;
Fig. 12 eine vergrößerte Darstellung einer Fadenklemme;
Fig. 13 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Teilbereiches einer Nähmaschine mit einer Fadenschneideinrichtung, deren Fadenfänger ein zusätzliches Fangelement für das Nadelfadenende aufweist und deren Antrieb von einem Pneumatikzylinder gebildet ist;
Fig. 14 eine vergrößerte Seitenansicht des Greifers und der Fadenschneideinrichtung nach Fig. 13;
Fig. 15 eine Ausschnittvergrößerung aus Fig. 14, wobei der Fadenfänger in Fangstellung steht;
Fig. 16 eine Draufsicht auf den Fadenfänger der Fadenschneideinrichtung;
Fig. 17 eine Draufsicht auf eine andere Ausführungsform des Fadenfängers;
Fig. 18 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Teilbereiches einer Nähmaschine mit einer Fadenschneideinrichtung, deren Fadenfänger ein zusätzliches Fangelement für das Nadelfadenende aufweist und deren Antrieb von einer Steuerkurve abgenommen wird;
Fig. 19 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Teilbereiches einer Nähmaschine und einer Fadenschneideinrichtung gemäß Fig. 18, bei der ein zusätzlicher Aηtriebsmechanismus den Fadenfänger in zwei Stellungen bewegen kann und
Fig. 20 in einer Seitenansicht des Greifers den Fadenverlauf bei der Durchführung des ersten Stichbildezyklus.
Ausführungsbeispiel 1
In Fig. 1 sind von einer Nähmaschine der Kopf 1 und die Grundplatte 2 dargestellt. Im Kopf 1 ist die in bekannter Weise angetriebene Nadelstange 3 angeordnet, die eine fadenführende Nadel 4 trägt. Im Kopf 1 sind ferner ein ebenfalls in bekannter Weise angetriebener Fadengeber 5 und eine Drückerstange 6 angeordnet, die einen Nähfuß 7 trägt. An der Hinterseite des Kopfes 1 ist ein bekannter Fadenwischer 8 angeordnet, von dem nur der aus Draht gefertigte Wischerhebel 9 und der zu dessen Antrieb dienende Pneumatikzylinder 10 dargestellt sind.
In der Grundplatte 2 ist eine Greiferantriebswelle 11 gelagert, die über ein Übersetzungsgetriebe 12 mit einer unteren Hauptwelle 13 in Antriebsverbindung steht. Am vorderen Ende der Greiferantriebswelle 11
ist unterhalb der Stichplatte 14 ein doppelt umlaufender Doppelsteppstichgreifer 15 befestigt. Der Greifer 15 enthält in bekannter Weise den Greiferkörper 16 mit der Greiferspitze 17. Auf der Umfangsseite des Greiferkörpers 16 ist das Fadenführungsblech 18 befestigt. In den Greiferkörper 16 sind ein Spulenkapselträger 19 und eine Spulenkapsel 20 eingesetzt.
Oberhalb des Greifers 15 erstreckt sich der Stoffschieber 21 des Vorschubmechanismus der Nähmaschine, der in bekannter und daher nicht dargestellter Weise mit der Hauptwelle 13 in Antriebsverbindung steht und aufgrunddessen Viereckbewegungen ausführt.
Unterhalb der Grundplatte 2 ist eine Fadenschneideinrichtung 22 angeordnet. Die Fadenschneideinrichtung 22 weist einen koaxial zum Greifer 15 angeordneten Fadenfänger 23 auf, der in Fig. 2 in seiner Ausgangsstellung steht. Der Fadenfänger 23 ist auf einem Arm 24 einer Hülse 25 befestigt, die auf einer Lagerbuchse 26 der Greiferantriebswelle 11 drehbar gelagert ist. Am Arm 24 ist ein Lenker 27 angelenkt, der mit einem längeneinste11baren Arm 28 eines Winkelhebels 29 verbunden ist, welcher von einem gehäusefesten
Lagerbock 30 getragen wird. Der andere Arm 31 des Winkelhebels 29 ist über einen Lenker 32 mit der Kolbenstange 33 eines Pneumatikzylinders 34 verbunden. Der Aufbau des Pneumatikzylinders 34 und dessen Steuerschaltung entsprechen dem in der DE 3244996 C2 geoffenbarten Pneumatikzylinder und dessen Steuerschaltung für eine Fadenschneideinrichtung.
Der Fadenfänger 23 weist eine am freien Ende ausgebildete Separierspitze 35 (Fig. 4) und einen entgegengesetzt gerichteten fadenerfassenden Widerhaken 36 auf. Am Fuß des Widerhakens 36 ist eine flache Rinne 37 ausgebildet, die in ein durchgehendes Langloch 38 mündet. Die der Separierspitze 35 benachbarte Kante 39 des Langloches 38 ist scharfkantig ausgebildet und dient als Schneide. Der vordere Abschnitt des Fadenfängers 23 zwischen der Separierspitze 35 und der Kante 39 ist mit 40 bezeichnet. Auf einem Ansatz 41 (Fig. 2) der
Grundplatte 2 ist ein Schneidmesser 42 befestigt, dessen Schneidkante
43 (Fig. 3) auf der Oberseite des Fadenfängers 23 aufliegt und mit der Kante 39 zusammenwirkt.
Auf dem Ansatz 41 ist oberhalb des Schneidmessers 42 eine Blattfeder 44 befestigt, die bis über die Schneidkante 43 hinausragt und in einem abgewinkelten Endstück 45 ausläuft, das in die Bewegungsbahn des Fadenfängers 23 hineinragt. Die Blattfeder 44 bildet gemeinsam mit dem Abschnitt 40 des Fadenfängers 23 eine Fadenklemme 46 (Fig. 12).
Unterhalb des Gelenkes 47 zwischen dem Lenker 27 und dem Arm 28 des Winkelhebels 29 ist ein Pneumatikzylinder 48 angeordnet, dessen Kolbenstange 49 eine als Sperrglied wirkende Anschlagplatte 50 trägt.
Die vorstehend beschriebene Fadenschneideinrichtung 22 unterscheidet sich gegenüber der in der erwähnten DE 3244996 C2 geoffenbarten Fadenschneideinrichtung nur dadurch, daß bei ihr zusätzlich die Blattfeder 44 und der Pneumatikzylinder 48 mit der Anschlagplatte 50 angeordnet sind.
Funktionsweise:
Die Funktionsweise der Fadenschneideinrichtung 22 beim Fadenschneiden am Ende eines Nähvorganges ist die gleiche wie bei der Fadenschneideinrichtung nach der DE 3244996 C2, weshalb diese Funktion nicht näher erläutert zu werden braucht. Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß hierbei der Fadenfänger 23 erst dann von seiner Ausgangsstellung in die Fadenfangstellung bewegt wird, wenn sich das Fadenführungsblech 18 bereits von den beiden Schenkeln NN und NV der Nadelfadenschleife entfernt hat bzw. die Schenkel NN und NV vom Fadenführungsblech 18 abgefallen sind. Dieser Zeitpunkt ist deswegen von Bedeutung, weil bei einem um eine horizontale Achse doppelt umlaufenden Doppelsteppstichgreifer der nähgutseitige Schleifenschenkel NN an der Vorderseite der Spulenkapsel 20 und der vorratseitige Schleifenschenkel NV an der Rückseite des Spulenkapselträgers 19 vorbeibewegt werden und beide Schenkel NN und NV nach dem Abfall vom Fadenführungsblech 18 somit unter verschiedenen Winkeln zum Stichloch 51 der Stichplatte 14 verlaufen. Bei diesem Fadenverlauf kann der Fadenfänger 23 mit seiner Separierspitze 35
sicher zwischen den beiden Schleifenschenkeln NN und NV hindurchbewegt, dabei der nähgutseitige Schleifenschenkel NN vom Widerhaken 36 erfaßt und beim Zurückbewegen des Fadenfängers 23 dem Schneidmesser 42 zugeführt und der vorratseitige Schleifenschenkel NV vom Schneidmesser 42 ferngehalten werden. Durch das Abschneiden des nähgutseitigen Schleifenschenkels NN wird einerseits, wie gewünscht, ein kurzes Nadelfadenende am Nähgut im Bereich des Nahtendes und andererseits ein langes Vorratseitiges Nadelfadenende erzielt, wie es für die zuverlässige Verknüpfung des Nadelfadenendes mit dem Greiferfaden zu Beginn des nächsten Nähvorganges erforderlich ist.
Hierbei ist mit dem gebräuchlichen Begriff " Nadelfadenende", dem das Bezugszeichen NE zugeordnet ist, das von der Nadel 4 bis zum eigentlichen Ende E des Nadelfadens reichende Fadenteilstück gemeint.
Zu Beginn eines mit verringerter Drehzahl durchgeführten Nähvorgangs zieht die Nadel 4 einen Teil des losen Nadelfadenendes NE (durch den Fadenwischer 8 wird erreicht, daß das Nadelfadenende NE nicht unter den Nähfuß 7 gelangt und durch ihn festgehalten wird) durch das Stichloch 51 hindurch nach abwärts, worauf das Nadelfadenende NE von der Greiferspitze 17 erfaßt und als Fadenschleife um das vom
Spulenkapselträger 19 und der Spulenkapsel 20 gebildete Spulengehäuse herumbewegt wird. Dabei verläuft der vorratseitige Schleifenschenkel NV, wie schon erwähnt, hinter dem Spulenkapselträger 19, während der andere, zum Ende E des Nadelfadens führende Schleifenschenkel an der Vorderseite der Spulenkapsel 20 verläuft. Dieser Schleifenschenkel ist mit demjenigen Schleifenschenkel vergleichbar, der nach der ersten Stichbildung den nähgutseitigen Schleifenschenkel NN bildet. Aus diesem Grund ist der zum eigentlichen Ende E führende Schleifenschenkel ebenfalls mit NN bezeichnet.
Es ist hierbei zu erwähnen, daß bei dicken und festen Stoffen auf den beim ersten Stichbildezyklus in das Nähgut eingeführten Nadelfaden eine gewisse Reibkraft ausgeübt wird. Aufgrund dieser Reibkraft wird nach dem Erfassen der Nadelfadenschlinge durch die Greiferspitze 17 der zum Ende E führende Schleifenschenkel NN festgehalten, während der Greifer 15 in der Zeit, in der die Nadel 4 im Nähgut eingestochen ist, Faden aus der vom Fadengeber 5 gebildeten Fadenlose durch die
Nadeln"lle nachzieht. Auf diese Weise kann der Greifer 15, wie in den Figuren 8 bis 11 dargestellt, schon beim ersten Stichbildezyklus eine vollständige Nadelfadenschleife ausbilden.
Bei dünnen und lockeren Stoffen wird dagegen auf den Nadelfaden eine sehr viel geringere Reibkraft ausgeübt. Dies führt dazu, daß der Greifer 15 nicht nur Faden aus der vom Fadengeber 5 gebildeten Fadenlose, sondern zugleich auch das freie Ende E des Nadelfadens nach unten zieht, so daß sich nur eine kleine Fadenschleife ausbilden kann, die bei den in den Figuren 8 bis 11 dargestellten Greiferstellungen bereits aufgelöst ist. Nach Auflösung der Nadelfadenschleife erstreckt sich das Nadelfadenende NE frei herabhängend unterhalb der Stichplatte 14 und befindet sich dabei in der gleichen Lage wie ein vorratsseitiger Schleifenschenkel NV nämlich hinter dem Spulenkapselträger 19. Da somit beim Erfassen eines frei herabhängenden Nadelfadenendes NE durch den Fadenfänger 23 die gleichen Verhältnisse wie beim Erfassen des vorratsseitigen Schleifenschenkels NV vorliegen, wird der weitere Funktionsablauf nur anhand der Situation bei einer zum Zeitpunkt des Fadenerfassens noch bestehenden Nadelfadenschleife erläutert.
Bei der in Fig. 8 dargestellten Drehlage des Greifers 15, bei der sich der Endteil des Fadenführungsbleches 18 noch im Bereich des Stichloches 51 befindet und demzufolge beide Schleifenschenkel NN und NV nebeneinander am Fadenführungsblech 18 anliegen, wird der
Pneumatikzylinder 34 beaufschlagt und infolgedessen der Fadenfänger 23 aus seiner Ausgangsstellung in die in den Figuren 8 und 9 dargestellte Fadenfangstellung bewegt, in der der Widerhaken 36 vor den beiden Schleifenschenkeln NN, NV liegt. Nachdem der Fadenfänger 23 seine Fadenfangstellung erreicht hat, wird der Pneumatikzylinder 48 beaufschlagt und die Anschlagplatte 50 in eine obere Stellung bewegt, in der sie sodann im Schwenkweg des Gelenkes 47 steht.
Im weiteren Verlauf der Umführbewegung der Nadelfadenschleife um das Spulengehäuse wird das Ende E des Nadelfadens unter die Stichplatte 14 gezogen, worauf sich die Fadenschleife auflöst und das nunmehr frei herabhängende Nadelfadenende NE nur noch mit demjenigen Fadenteilstück
mit dem Fadenfänger 23 in Berührung steht, das den vorherigen vorratseitigen Schleifenschenkel NV bildete.
Im oberen Totpunkt des Fadengebers 5 während dieses ersten Stichbildezyklus bleibt die Nähmaschine kurzzeitig stehen und es wird der Fadenfänger 23 durch den Pneumatikzylinder 34 in Richtung seiner Ausgangsstellung zurückbewegt, wobei er das Nadelfadenende NE mitnimmt und unter das Endstück 45 der Blattfeder 44 zieht.
Die im Schwenkweg des Gelenkes 47 befindliche Anschlagplatte 50 bewirkt, daß der Fadenfänger 23 zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig in seine Ausgangsstellung zurückgezogen werden kann, sondern in der in Fig. 12 gezeigten Stellung stehenbleibt, in der sich sein vorderer Abschnitt 40 unterhalb des Endstückes 45 befindet, mit diesem zusammen die Fadenklemme 46 bildet und die Kante 39 noch mit
Abstand vor der Schneidkante 43 des Schneidmessers 42 steht. In dieser Stellung des Fadenfängers 23 verläuft das vom Stichloch 51 kommende Nadelfadenende NE zwischen dem Endstück 45 und dem vorderen Abschnitt 40 des Fadenfängers 23 und ist zwischen ihnen geklemmt. Von dieser Klemmstelle verläuft das Nadelfadenende NE sodann unterhalb der
Schneidkante 43 hindurch, über das Langloch 38 hinweg und durch die Rinne 37, worauf es vom Fuß des Widerhakens 36 aus frei herabhängt.
Da der Winkelhebel 29 mit der Kolbenstange 33 des Pneumatikzylinders 34 formschlüssig gekoppelt ist, wird auch dessen nicht dargestellter Kolben durch die Anschlagplatte 50 daran gehindert, sich in seine Endstellung zu bewegen.
Nachdem das Nadelfadenende NE in die Fadenklemme 46 eingeführt wurde, führt die Nähmaschine den zweiten Stichbildezyklus durch. Während dieser Zeit bleibt der Pneumatikzylinder 34 beaufschlagt, wodurch das Gelenk 47 in Anlage an der Anschlagplatte 50 und der Fadenfänger 23 in der Fadenklemmstellung gehalten wird. Da das Nadelfadenende NE während des zweiten Stichbildevorganges festgehalten wird, kann der Greifer eine vollständige Nadelfadenschleife ausziehen, um das Spulengehäuse herumführen und dabei das freie Ende des Greiferfadens G erfassen. Durch die anschließende Aufwärtsbewegung des Fadengebers 5 wird sodann
die Nadelfadenschleife zurückgezogen und die erste Fadenverknüpfung von Nadel- und Greiferfaden im Nähgut festgezogen.
Im oberen Totpunkt des Fadengebers 5 während des zweiten Stichbildezyklus wird die Nähmaschine erneut kurzzeitig stillgesetzt und danach der Pneumatikzylinder 48 umgesteuert, der infolgedessen die Anschlagplatte 50 aus dem Schwenkweg des Gelenkes 47 zieht. Als Folge davon wird der nicht dargestellte Kolben des nach wie vor beaufschlagten Pneumatikzylinders 34 in seine Endstellung zurückgefahren und der Fadenfänger 23 in seine Ausgangsstellung gemäß Fig. 2 und 3 zurückgeschwenkt. Hierbei wird ein Teil des Nadelfadenendes NE durch Zusammenwirken der Schneidkante 43 und der Kante 39 abgeschnitten. Das nach dem Fadenschneiden verkürzte Nadelfadenende am Nahtanfang hat die gleiche Länge wie die Fadenenden, die nach dem am Nahtende erfolgenden Fadenschneiden am Nähgut verbleiben. Durch das Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn werden die sogenannten Fadennester am Nahtanfang zuverlässig vermieden.
Ausführungsbeispiel 2
Bei dem in Fig. 5 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel ist der Aufbau der Nähmaschine einschließlich des Greifers identisch mit demjenigen des ersten Ausführungsbeispieles, weshalb für die gleichen Bauteile auch dieselben Bezugszeichen verwendet werden. Das gleiche gilt auch für die mit 60 bezeichnete Fadenschneideinrichtung, d. h., deren Aufbau ist vom Fadenfänger 23 bis einschließlich des Winkelhebels 29 identisch mit demjenigen der Fadenschneideinrichtung 22. Ferner weist die Fadenschneideinrichtung 60 ebenfalls eine oberhalb des Schneidmessers 42 angeordnete Blattfeder 44 auf, die mit dem in bestimmter Stellung stehenden Fadenfänger 23 eine Fadenklemme bildet. Schließlich ist wie beim ersten Ausführungsbeispiel dem Gelenk 47 des Winkelhebels 29 ein Pneumatikzylinder 48 zugeordnet, der eine Anschlagplatte 50 trägt.
Der Antrieb für den Fadenfänger 23 wird ähnlich wie bei der DE 3819 135 Cl von einer auf der Hauptwelle 13 befestigten Steuerkurve 61 abgenommen, die eine Steuernut 62 und ein Steuersegment 63 aufweist.
Parallel zur Hauptwelle 13 ist eine axial verschiebbare Welle 64 angeordnet. Auf der Welle 64 sind ein mit einem Rollenbolzen 65 versehener Steuerhebel 66 sowie ein Auslösehebel 67 befestigt. Auf einer Lagerbuchse 68 der Welle 64 ist eine Sperrklinke 69 frei drehbar gelagert. Eine um die Welle 64 geschlungene Feder 70, die einerends am Steuerhebel 66 und anderenends an der Sperrklinke 69 anliegt, bewirkt ein Verschwenken der Sperrklinke 69 in Richtung auf das Steuersegment 63 und ein Herausschwenken des Rollenbolzens 65 aus der Steuernut 62. Gleichzeitig wirkt die Feder 70 als Druckfeder und verschiebt die Welle 64 in die in Fig. 5 dargestellte rechte Endlage, in welcher der Rollenbolzen 65 der Steuernut 62 gegenübersteht, wenn sich die Nähmaschine in NadeltiefStellung befindet.
Dem Auslösehebel 67 ist ein nicht dargestellter federbelasteter Einschalthebel zugeordnet, der durch einen ebenfalls nicht dargestellten Elektromagnet betätigbar ist. Die Ausbildung und Anordnung des Einschalthebels entspricht derjenigen des Einschalthebels der bekannten Fadenschneideinrichtung gemäß der DE 38 19 135 Cl.
Seitlich neben dem in der rechten Endstellung befindlichen Steuerhebel 66 ist ein Sperrstück 71 befestigt, das derart ausgebildet und angeordnet ist, daß es für den Steuerhebel 66 nur in dessen von der Steuerkurve 61 entfernten Ruhestellung eine axial wirkende Bewegungssperre bildet, dagegen von dem in die Arbeitsstellung eingeschwenkten Steuerhebel 66 unterfahren werden kann.
Auf dem dem Greifer 15 zugekehrten Ende der Welle 64 ist ein Mitnehmerstück 72 drehbar gelagert, aber axial festgehalten. Das Mitnehmerstück 72 ist über einen Teleskoplenker 73 mit dem Arm 31 des Winkelhebels 29 verbunden. Der Teleskoplenker 73 weist eine einerends am Winkelhebel 29 angelenkte Stange 74 auf, die an ihrem anderen Ende mit Gewinde versehen und mit einer entsprechend ausgebildeten Hülse 75 verschraubt ist. In der Hülse 75 ist ein kolbenartiges Anschlagstück 76 aufgenommen, das am einen Ende einer durch den Hülsenboden hindurchgeführten Stange 77 befestigt ist. Das andere Ende der Stange 77 ist an dem Mitnehmerstück 72 angelenkt. In dem Anschlagstück 76 ist
ein quer abstehender Stift 78 angeordnet, der durch ein Langloch 79 in der Hülse 75 hindurchgreift. Eine in der Hülse 75 angeordnete Druckfeder 80 hält das Anschlagstück 76 in der in Fig. 5 dargestellten Ausgangsstellung, in der der Stift 78 am linken Ende des Langloches 79 anliegt.
Unterhalb der Grundplatte 2 ist eine Druckluftleitung 81 verlegt, die ein oberhalb des Greifers 15 liegendes offenes Endstück 82 aufweist. Der vor dem Endstück 82 liegende Abschnitt der Druckluftleitung 81 verläuft im wesentlichen parallel zur Greiferdrehachse, so daß ein aus dem Endstück 82 austretender Druckluftstrom ebenfalls im wesentlichen parallel zur Greiferdrehachse gerichtet ist und dabei von der Rückseite des Greifers 15 gemäß Fig. 5 nach links in Richtung seiner Vorderseite verläuft.
Funktionsweise:
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 kann wegen der festen Zuordnung der Steuerkurve 61 zur Hauptwelle 13 der Fadenfänger 23 bei beiden unterschiedlichen Schneidvorgängen, also sowohl beim Fadenschneiden am Ende einer Naht als auch beim Verkürzen des
Nadelfadenendes zu Nähbeginn, stets nur bei jeweils gleicher relativer Drehlage des Greifers 15 in seine Fadenfangstellung bewegt werden.
Da es beim Fadenschneiden am Nahtende erforderlich ist, daß der Fadenfänger 23 nur den nähgutseitigen Schenkel der Nadelfadenschleife erfaßt, wird - wie schon beim ersten Ausführungsbeispiel erläutert - der Fadenfänger 23 erst dann von seiner Ausgangsstellung in die Fadenfangstellung bewegt, wenn sich das Fadenführungsblech 18 bereits von den beiden Schenkeln NN und NV der Nadelfadenschleife entfernt hat und diese unter verschiedenen Winkeln zum Stichloch 51 verlaufen, wobei sich der nähgutseitige Schleifenschenkel NN an der Vorderseite der Spulenkapsel 20 und der vorratseitige Schleifenschenkel NV an der Rückseite des Spulenkapselträgers 19 erstreckt.
Da demgegenüber für das Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn der vorratseitige Schleifenschenkel NV erfaßt und dem Schneidmesser 42 zugeführt werden soll, muß nun beim zweiten Ausführungsbeispiel dafür
gesorgt werden, daß sich der vorratseitige Schleifenschenkel NV trotz des Abfalles vom Fadenführungsblech 18 in einer erfassungsgerechten Lage befindet. Zu diesem Zweck wird mit Beginn des ersten Stichbildezyklus der Druckluftleitung 81 Druckluft zugeführt. Der aus dem Endstück 82 austretende Druckluftstrom drückt nun den vorratseitigen Schleifenschenkel NV nach dem Abfall vom Fadenführungsblech 18 in Richtung der Vorderseite des Greifers 15, wobei die Intensität des Druckluftstromes so groß gewählt wird, daß der vorratseitige Schleifenschenkel NV im Bereich der Bewegungsbahn des Fadenfängers 23 im wesentlichen die gleiche Lage einnimmt, wie zu der Zeit, wenn beide Schleifenschenkel NN und NV noch am Fadenführungsblech 18 anliegen.
Zum Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn wird die Nähmaschine während des ersten Stichbildezyklus in NadeltiefStellung kurzzeitig stillgesetzt. Bei dieser Stellung der Nähmaschine nimmt die Steuernut 62 der Steuerkurve 61 eine solche Lage ein, daß der Rollenbolzen 65 durch eine einfache Schwenkbewegung des Steuerhebels 66 in die Steuernut 62 hineinbewegt werden kann.
Durch Betätigung eines Schalters beim Rückwärtstreten des Fußtrittes der Nähmaschine wird der der Fadenschneideinrichtung 60 zugeordnete Elektromagnet kurzzeitig und unmittelbar danach der Antriebsmotor der Nähmaschine erneut eingeschaltet. Durch den Elektromagnet wird über den nicht dargestellten Einschalthebel und den Auslösehebel 67 der
Steuerhebel 66 verschwenkt und der Rollenbolzen 65 in die Steuernut 62 eingeschwenkt. Gleichzeitig verschwenkt die Feder 70 die Sperrklinke 69, die daraufhin die Lage des in die Arbeitsstellung eingeschwenkten Steuerhebels 66 sichert.
Während der folgenden Umdrehung der Hauptwelle 13 verschiebt ein schräg verlaufender Abschnitt der Steuerkurve 62 über den Steuerhebel 66 die Welle 64 aus der Ausgangsstellung gemäß Fig. 5 nach links. Diese Bewegung wird über den Teleskoplenker 73 auf den Winkelhebel 29 übertragen und als Folge davon der Fadenfänger 23 aus seiner Ausgangsstellung in die in den Fig. 10 und 11 dargestellte Fadenfangstellung bewegt. Wie vorstehend erläutert, erfolgt die
Bewegung des Fadenfängers 23 zu einem Zeitpunkt, zu dem sich das Fadenführungsblech 18 bereits von den beiden Schleifenschenkeln NN und NV entfernt hat. Durch den aus dem Endstück austretenden Druckluftstrom ist jedoch gewährleistet, daß beide Schleifenschenkel NN und NV auf derjenigen Seite des Fadenfängers 23 liegen, auf der sich der Widerhaken 36 befindet. Nachdem der Fadenfänger 23 seine Fadenfangstellung erreicht hat, wird der Pneumatikzylinder 48 beaufschlagt und die Anschlagplatte 50 in eine obere Stellung bewegt, in der sie sodann im Schwenkweg des Gelenkes 47 steht.
Im weiteren Verlauf der Umführbewegung der Nadelfadenschleife um das Spulengehäuse wird das Ende E des Nadelfadens unter die Stichplatte 14 gezogen, worauf sich die Nadelfadenschleife auflöst und das Nadelfadenende NE nur noch mit demjenigen Fadenteilstück mit dem Fadenfänger 23 in Berührung steht, das den vorherigen vorratseitigen Schleifenschenkel NV bildete.
Die Steuernut 62 ist so ausgebildet, daß sie zum Zeitpunkt des oberen Totpunktes des Fadengebers 5 den Fadenfänger 23 in Richtung seiner Ausgangsstellung zurückbewegt hat. Durch die Rückkehrbewegung des Fadenfängers 23 wird das Nadelfadenende NE vom Widerhaken 36 mitgenommen und unter die Blattfeder 44 gezogen.
Die im Schwenkweg des Gelenkes 47 befindliche Anschlagplatte 50 bewirkt, daß der Fadenfänger 23 zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig in seine Ausgangsstellung zurückgezogen werden kann, sondern in gleicher Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel in der in Fig. 12 gezeigten Stellung stehenbleibt und das Nadelfadenende NE geklemmt hält.
Da der Steuerhebel 66 während des Eingriffs des Rollenbolzens 65 in die Steuernut 62 in formschlüssiger Verbindung mit der Steuerkurve 61 steht, wird der Steuerhebel 66 trotz der im Schwenkweg des Gelenkes 47 stehenden Anschlagplatte 50 in seine Ausgangsstellung zurückgeschoben. Hierbei verschiebt sich die Stange 77 mit dem Anschlagstück 76 relativ zu der festgehaltenen Hülse 75, wodurch die Druckfeder 80 gespannt wird.
Gegen Ende der Rückkehrbewegung des Steuerhebels 66 verschwenkt das Steuersegment 63 die Sperrklinke 69, wodurch der nicht dargestellte Einschalthebel freigegeben wird und in seine Ausgangsstellung zurückkehrt. Dadurch kann die Feder 70 den Steuerhebel 66 von der Steuerkurve 61 wegdrücken, so daß der Rollenbolzen 65 aus der Steuernut 62 herausgehoben wird. In dieser Stellung des Steuerhebels 66 hält die gespannte Druckfeder 80 den Steuerhebel 66 in seitlicher Anlage an dem Sperrstück 71.
Nachdem das Nadelfadenende NE in die Fadenklemme 46 eingeführt wurde, führt die Nähmaschine den zweiten Stichbildezyklus durch. Die gespannte Druckfeder 80 bewirkt hierbei, daß das Gelenk 47 in Anlage an der Anschlagplatte 50 und der Fadenfänger 23 in der Fadenklemmstellung gehalten wird. Da das Nadelfadenende NE während des zweiten Stichbildezyklus festgehalten wird, kann der Greifer 15 eine vollständige Nadelfadenschleife ausziehen, um das Spulengehäuse herumführen und dabei das freie Ende des Greiferfadens G erfassen. Durch die anschließende Aufwärtsbewegung des Fadengebers 5 wird sodann die Nadelfadenschleife zurückgezogen und die erste Fadenverknüpfung von Nadel- und Greiferfaden im Nähgut festgezogen.
Im oberen Totpunkt des Fadengebers 5 während des zweiten Stichbildezyklus wird die Nähmaschine erneut kurzzeitig stillgesetzt und danach der Pneumatikzylinder 48 umgesteuert, der infolgedessen die Anschlagplatte 50 aus dem Schwenkweg des Gelenkes 47 zieht. Als Folge davon bewegt die Druckfeder 80 die Hülse 75 in die in Fig. 5 dargestellte Endstellung zurück und verschwenkt dabei den Fadenfänger 23 in seine Ausgangsstellung. Hierbei wird in gleicher Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel ein Teil des Nadelfadenendes NE abgeschnitten. Der abgeschnittene Fadenteil wird durch den weiterhin noch aus dem Endstück 82 austretenden Luftstrom vom Greifer 15 weggeblasen, so daß zuverlässig vermieden wird, daß er bei einem der nachfolgenden Stichbildevorgänge versehentlich mit eingenäht wird. Um diese zusätzliche Funktion zu erfüllen, wird die Druckluftzufuhr erst nach Ablauf einer einstellbaren Zeit nach dem Verkürzen des Nadelfadenendes abgestellt.
Der Luftstrom hat darüber hinaus noch die weitere vorteilhafte Wirkung, daß er das lose Greiferfadenende beim Verschwenken des Fadenfängers 23 in die Fadenfangstellung aus dem Erfassungsbereich des Widerhakens 36 fernhält. Aufgrund dieser vorteilhaften zusätzlichen Wirkungen des Luftstromes kann es zweckmäßig sein, auch beim ersten Ausführungsbeispiel eine der Druckluftleitung 81 vergleichbare Druckluftleitung vorzusehen.
Ausführungsbeispiel 3
Bei dem in Fig. 6 und 7 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel ist der Aufbau der Nähmaschine einschließlich des Greifers identisch mit demjenigen des ersten Ausführungsbeispiels, weshalb für die gleichen Bauteile auch dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
Die Fadenschneideinrichtung 90 ist bezüglich der Anordnung des Fadenfängers und des Aufbaues der Antriebsvorrichtung für den Fadenfänger mit den entsprechenden Teilen der Fadenschneideinrichtung 22 identisch, weshalb für die jeweils gleichen Bauteile der Fadenschneideinrichtung 90 die entsprechenden Bezugszeichen der Fadenschneideinrichtung 22 benutzt werden.
Die Fadenschneideinrichtung 90 unterscheidet sich gegenüber der Fadenschneideinrichtung 22 darin, daß keine Fadenklemme und kein in die Bewegungsbahn des Gelenkes 47 des Winkelhebels 29 einführbares Sperrglied vorgesehen sind. Ferner ist anstelle des auf einem Ansatz der Grundplatte 2 befestigten Schneidmessers ein an der Stichplatte 14 befestigtes Schneidmesser 91 vorgesehen, dessen Schneidkante 92 einen kürzeren Abstand zum Stichloch 51 hat als die Schneidkante 43 beim ersten Ausführungsbeispiel. Der geringere Abstand der Schneidstelle der Fadenschneideinrichtung 90 zum Stichloch 51 bedingt es, daß der Fadenfänger 23 entsprechend verlängert ausgebildet ist. Dabei kann der vordere Bereich des Fadenfängers 23, d. h. der Bereich vom Widerhaken bis zur Separierspitze in identischer Weise ausgebildet sein wie beim Fadenfänger 23 des ersten Ausführungsbeispieles.
Funktionsweise
Die Funktionsweise des dritten Ausführungsbeispieles ist aufgrund der Verwendung des zu beliebigen Zeiten beaufschlagbaren Pneumatikzylinders 34 für den Antrieb des Fadenfängers 23 insofern mit der Funktionsweise des ersten Ausführungsbeispieles gleich, als auch in diesem Fall der Fadenfänger 23 für das Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn zu einem Zeitpunkt in seine Fadenfangstellung verschwenkt wird, wenn sich der Endteil des Fadenführungsbleches 18 noch im Bereich des Stichloches 51 befindet und demzufolge beide Schenkel NN und NV der Nadelfadenschleife, wie in Fig. 8 und 9 dargestellt, nebeneinander am Fadenführungsblech 18 anliegen.
Im weiteren Verlauf des ersten Stichbildezyklus zieht der Greifer 15 wie beim ersten Ausführungsbeispiel das Ende des Nadelfadens unter die Stichplatte 14, worauf sich die Fadenschleife auflöst und danach nur noch dasjenige Teilstück des Nadelfadens mit dem Fadenfänger 23 in Berührung steht, das zuvor den vorratseitigen Schleifenschenkel NV bildete.
Im Totpunkt des Fadengebers 5 während dieses ersten Stichbildezyklus wird die Nähmaschine kurzzeitig stillgesetzt und der Pneumatikzylinder 34 umgesteuert. Dadurch wird der Fadenfänger 23 in seine Ausgangsstellung zurückbewegt, wobei er das Nadelfadenende NE mitnimmt. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel wird beim vorliegenden dritten Ausführungsbeispiel der Fadenfänger 23 ohne Unterbrechung vollständig in die Ausgangsstellung zurückbewegt und dabei ein Teil des Nadelfadenendes NE abgeschnitten. Wegen des besonders kurzen Abstandes der Schneidkante 92 zum Stichloch 51 wird hierbei ein besonders kurzes Nadelfadenende am Nähgut erzielt.
Nach dem ersten Stichbildevorgang wird das Nähgut durch den StoffSchieber 21 der Nähmaschine so weit vorgeschoben, daß der im Nähgut befindliche Teil des Nadelfadens unter den Nähfuß 7 gelangt und zwischen diesem und der Stichplatte 14 reibschlüssig festgehalten wird. Die hierbei wirksame Haltekraft auf das Nadelfadenende reicht aus, um beim nächsten Stichbildezyklus die Ausbildung und vollständige Umführung der Nadelfadenschleife um das Spulengehäuse zu
gewährleisten, so daß eine einwandfreie Verknüpfung des Nadel- und des Greiferfadens erfolgt.
Ausführungsbeispiel 4 Die in Fig. 13 dargestellte Nähmaschine ist identisch aufgebaut wie die Nähmaschine des ersten Ausführungsbeispieles, weshalb für die gleichen Bauteile auch dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
Unterhalb der Grundplatte 2 ist eine Fadenschneideinrichtung 100 angeordnet, die im wesentlichen der Fadenschneideinrichtung 22 des ersten Ausführungsbeispieles entspricht. Zur Verdeutlichung dieses Sachverhaltes sind beim vierten Ausführungsbeispiel diejenigen Bauelemente der Fadenschneideinrichtung 100, die mit denen des ersten Ausführungsbeispiel identisch sind, mit denselben Bezugszeichen versehen. Demgemäß weist die Fadenschneideinrichtung 100 einen koaxial zum Greifer 15 angeordneten Fadenfänger 101 auf, der in Fig. 14 in seiner Ausgangsstellung steht. Der Fadenfänger 101 ist auf einem Arm 24 einer Hülse 25 befestigt, die auf einer Lagerbuchse 26 der Greiferantriebswelle 11 drehbar gelagert ist. Am Arm 24 ist ein Lenker 27 angelenkt, der mit einem längeneiπste11baren Arm 28 eines Winkelhebels 29 verbunden ist, welcher von einem gehäusefesten Lagerbock 30 getragen wird. Der andere Arm 31 des Winkelhebels 29 ist über einen Lenker 32 mit der Kolbenstange 33 eines Pneumatikzylinders 34 verbunden. Der Aufbau des Pneumatikzylinders 34 und dessen Steuerschaltung entsprechen dem in der DE 3244996 C2 geoffenbarten Pneumatikzylinder und dessen Steuerschaltung für eine Fadenschneideinrichtung.
Der Fadenfänger 101 weist eine am freien Ende ausgebildete Separierspitze 102 (Fig. 16) und einen entgegengesetzt gerichteten fadenerfassenden Widerhaken 103 auf, der durch einen Einschnitt 104 gebildet ist und ein erstes Fangelement darstellt. Am Fuß des Widerhakens 103 ist eine flache Rinne 105 ausgebildet, die in ein durchgehendes Langloch 106 mündet. Die der Separierspitze 102 benachbarte Kante 107 des Langloches 106 ist scharfkantig ausgebildet und dient als Schneide.
Mit seitlichem Abstand zum Einschnitt 104 ist im Fadenfänger 101 eine durchgehende Bohrung 108 vorgesehen, deren Begrenzungsfläche 109 ein zweites Fangelement bildet. Die Bohrung 108 ist über eine flache Rinne 110 mit dem Langloch 106 verbunden. Der vordere Abschnitt des Fadenfängers 101 zwischen der Separierspitze 102 und der Kante 107 ist mit 111 bezeichnet.
An der Unterseite der Stichplatte 14 ist ein Schneidmesser 112 befestigt, dessen Schneidkante 113 ein verhältnismäßig kleinen Abstand zum Stichloch 51 der Stichplatte 14 aufweist.
Funktionsweise:
Die Funktionsweise der Fadenschneideinrichtung 100 beim Fadenschneiden am Ende eines Nähvorganges ist die gleiche wie bei der Fadenschneideinrichtung nach der DE 3244996 C2, weshalb diese
Funktion nicht näher erläutert zu werden braucht. Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß hierbei der Fadenfänger 101 erst dann von seiner Ausgangsstellung in die Fadenfangstellung bewegt wird, wenn sich das Fadenführungsblech 18 bereits von den beiden Schenkeln NN und NV der Nadelfadenschleife entfernt hat bzw. die Schenkel NN und NV vom Fadenführungsblech 18 abgefallen sind. Dieser Zeitpunkt ist deswegen von Bedeutung, weil bei einem um eine horizontale Achse doppelt umlaufenden Doppelsteppstichgreifer der nähgutseitige Schleifenschenkel NN an der Vorderseite der Spulenkapsel 20 und der vorratseitige Schleifenschenkel NV an der Rückseite des
Spulenkapselträgers 19 vorbeibewegt werden und beide Schenkel NN und NV nach dem Abfall vom Fadenführungsblech 18 somit unter verschiedenen Winkeln zum Stichloch 51 der Stichplatte 14 verlaufen. Bei diesem Fadenverlauf kann der Fadenfänger 101 mit seiner Separierspitze 102 sicher zwischen den beiden Schleifenschenkeln NN und NV hindurchbewegt, dabei der nähgutseitige Schleifenschenkel NN vom Widerhaken 103 erfaßt und beim Zurückbewegen des Fadenfängers 101 dem Schneidmesser 113 zugeführt und der vorratseitige Schleifenschenkel NV vom Schneidmesser 113 ferngehalten werden. Durch das Abschneiden des nähgutseitigen Schleifenschenkels NN wird einerseits, wie gewünscht, ein kurzes Nadelfadenende am Nähgut im Bereich des Nahtendes und andererseits ein langes vorratseitiges Nadelfadenende erzielt, wie es
für die zuverlässige Verknüpfung des Nadelfadenendes mit dem Greiferfaden zu Beginn des nächsten Nähvorganges erforderlich ist. Hierbei ist mit dem gebräuchlichen Begriff " Nadelfadenende", dem das Bezugszeichen NE zugeordnet ist, das von der Nadel 4 bis zum eigentlichen Ende E des Nadelfadens reichende Fadenteilstück gemeint.
Vor Beginn des ersten Stichbildezyklus wird der Pneumatikzylinder 34 beaufschlagt und infolgedessen der Fadenfänger 101 aus seiner in Fig. 13 und 14 dargestellten Ausgangsstellung in die in Fig. 15 und 20 dargestellte Fadenfangstellung bewegt, in der die Bewegungsbahn N der Nadel 4 durch die Mitte der Bohrung 108 hindurchläuft.
Zu Beginn des danach mit verringerter Drehzahl durchgeführten ersten St chb ldezyklus zieht die Nadel 4 einen Teil des losen Nadelfadenendes NE (durch den Fadenwischer 8 wird erreicht, daß das Nadelfadenende NE nicht unter den Nähfuß 7 gelangt und durch ihn festgehalten wird) durch das Stichloch 51 und die Bohrung 108 des Fadenfängers 101 hindurch nach abwärts, worauf das Nadelfadenende NE von der Greiferspitze 17 erfaßt und als Fadenschleife um das vom Spulenkapselträger 19 und der Spulenkapsel 20 gebildete Spulengehäuse herumbewegt wird. Dabei verläuft der vorratseitige Schleifenschenkel NV, wie schon erwähnt, hinter dem Spulenkapselträger 19, während der andere, zum Ende E des Nadelfadens führende Schleifenschenkel an der Vorderseite der Spulenkapsel 20 verläuft. Dieser Schleifenschenkel ist mit demjenigen Schleifenschenkel vergleichbar, der nach der ersten Stichbildung den nähgutseitigen Schleifenschenkel NN bildet. Aus diesem Grund ist der zum eigentlichen Ende E führende Schleifenschenkel ebenfalls mit NN bezeichnet.
Im Verlauf der Umführbewegung der Nadelfadenschleife um das
Spulengehäuse wird das Ende E des Nadelfadens unter die Stichplatte 14 gezogen, worauf sich die Fadenschleife auflöst und das Nadelfadenende NE daraufhin von der Bohrung 108 des Fadenfängers 101 aus frei herabhängt. Hierbei ist aber gewährleistet, daß das Nadelfadenende NE stets durch die Bohrung 108 hindurchläuft und damit vom Fadenfänger 101 erfaßt ist und zwar völlig unabhängig davon, wie und wo sich der restliche Teil des Nadelfadenendes NE erstreckt.
Im oberen Totpunkt des Fadengebers 5 während dieses ersten Stichbildezyklus wird die Nähmaschine kurzzeitig stillgesetzt und der Pneumatikzylinder 34 umgesteuert. Dadurch wird der Fadenfänger 101 in seine Ausgangsstellung zurückbewegt, wobei er das Nadelfadenende NE mitnimmt. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel wird beim vorliegenden vierten Ausführungsbeispiel der Fadenfänger 101 ohne Unterbrechung vollständig in die Ausgangsstellung zurückbewegt und dabei ein Teil des Nadelfadenendes NE abgeschnitten. Wegen des besonders kurzen Abstandes der Schneidkante 114 zum Stichloch 51 wird hierbei ein besonders kurzes Nadelfadenende am Nähgut erzielt.
Nach dem ersten Stichbildevorgang wird das Nähgut durch den StoffSchieber 21 der Nähmaschine so weit vorgeschoben, daß der im Nähgut befindliche Teil des Nadelfadens unter den Nähfuß 7 gelangt und zwischen diesem und der Stichplatte 14 reibschlüssig festgehalten wird. Die hierbei wirksame Haltekraft auf das Nadelfadenende reicht aus, um beim nächsten Stichbildezyklus die Ausbildung und vollständige Umführung der Nadelfadenschleife um das Spulengehäuse zu gewährleisten, so daß eine einwandfreie Verknüpfung des Nadel- und des Greiferfadens erfolgt.
Beim vierten Ausführungsbeispiel kann anstelle des in Fig. 16 dargestellten Fadenfängers 101 auch ein gemäß Fig. 17 ausgebildeter Fadenfänger 121 verwendet werden. Der Fadenfänger 121 ist im wesentlichen mit dem Fadenfänger 101 identisch. Er weist ebenfalls eine Separierspitze 122 und einen Widerhaken 123 auf, der durch einen Einschnitt 124 gebildet ist und ein erstes Fangelement darstellt. Ferner ist am Fuß des Widerhakens 123 eine flache Rinne 125 ausgebildet, die in ein durchgehendes Langloch 126 mündet. Die der Separierspitze 122 benachbarte Kante 127 des Langloches 126 ist scharfkantig ausgebildet und dient als Schneide.
Mit seitlichem Abstand zum Einschnitt 124 ist im Fadenfänger 121 eine durchgehende Bohrung 128 vorgesehen, deren Begrenzungsfläche 129 ein zweites Fangelement bildet. Der der Separierspitze 122 zugewandte, an der Oberseite des Fadenfängers 121 liegende Randbereich 140 der
Bohrung 128 ist scharfkantig ausgebildet und dient als Schneide. Der vordere Abschnitt des Fadenfängers 121 zwischen der Separierspitze 122 und der Kante 127 ist mit 141 bezeichnet.Dem Fadenfänger 121 ist wie dem Fadenfänger 101 das Schneidmesser 113 zugeordnet, wobei jedoch in diesem Fall der Schneidvorgang durch das Zusammenwirken des scharfkantigen Randbereiches 130 des Fadenfängers 121 mit der Schneidkante 114 des Schneidmessers 113 zustandekommt. Der übrige Funktionsablauf bei Verwendung des Fadenfängers 121 ist der gleiche wie beim Fadenfänger 101, so daß es sich erübrigt hierauf näher einzugehen.
Ausführungsbeispiel 5
Bei dem in Fig. 18 dargestellten fünften Ausführungsbeispiel ist der
Aufbau der Nähmaschine einschließlich des Greifers identisch mit demjenigen des vierten Ausführungsbeispieles, weshalb für die gleichen Bauteile auch dieselben Bezugszeichen verwendet werden. Das gleiche gilt auch für die mit 140 bezeichnete Fadenschneideinrichtung, d. h., deren Aufbau ist vom Fadenfänger 101 bis einschließlich des Winkelhebels 29 identisch mit demjenigen der Fadenschneideinrichtung 100.
Der Antrieb für den Fadenfänger 101 wird in gleicher Weise wie beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 von einer auf der Hauptwelle 13 befestigten Steuerkurve 61 abgenommen, die eine Steuernut 62 und ein Steuersegment 63 aufweist. Parallel zur Hauptwelle 13 ist eine axial verschiebbare Welle 64 angeordnet. Auf der Welle 64 sind ein mit einem Rollenbolzen 65 versehener Steuerhebel 66 sowie ein Auslösehebel 67 befestigt. Auf einer Lagerbuchse 68 der Welle 64 ist eine Sperrklinke 69 frei drehbar gelagert. Eine um die Welle 64 geschlungene Feder 70, die einerends am Steuerhebel 66 und anderenends an der Sperrklinke 69 anliegt, bewirkt ein Verschwenken der Sperrklinke 69 in Richtung auf das Steuersegment 63 und ein Herausschwenken des Rollenbolzens 65 aus der Steuernut 62. Gleichzeitig wirkt die Feder 70 als Druckfeder und verschiebt die Welle 64 in die in Fig. 18 dargestellte rechte Endlage, in welcher der Rollenbolzen 65 der Steuernut 62 gegenübersteht, wenn sich die Nähmaschine in NadeltiefStellung befindet. Dem Auslösehebel 67 ist ein
nicht dargestellter federbelasteter Einschalthebel zugeordnet, der durch einen ebenfalls nicht dargestellten Elektromagnet betätigbar ist.
Seitlich neben dem in der rechten Endstellung befindlichen Steuerhebel 66 ist ein Sperrstück 71 befestigt, das derart ausgebildet und angeordnet ist, daß es für den Steuerhebel 66 nur in dessen von der Steuerkurve 61 entfernten Ruhestellung eine axial wirkende Bewegungssperre bildet, dagegen von dem in die Arbeitsstellung eingeschwenkten Steuerhebel 66 unterfahren werden kann.
Auf dem dem Greifer 15 zugekehrten Ende der Welle 64 ist ein Mitnehmerstück 72 drehbar gelagert, aber axial festgehalten. Das Mitnehmerstück 72 ist über einen Teleskoplenker 73 mit dem Arm 31 des Winkelhebels 29 verbunden. Der Teleskoplenker 73 weist eine einerends am Winkelhebel 29 angelenkte Stange 74 auf, die an ihrem anderen Ende mit Gewinde versehen und mit einer entsprechend ausgebildeten Hülse 75 verschraubt ist. In der Hülse 75 ist ein kolbenartiges Anschlagstück
76 aufgenommen, das am einen Ende einer durch den Hülsenboden hindurchgeführten Stange 77 befestigt ist. Das andere Ende der Stange
77 ist an dem Mitnehmerstück 72 angelenkt. In dem Anschlagstück 76 ist ein quer abstehender Stift 78 angeordnet, der durch ein Langloch 79a in der Hülse 75 hindurchgreift. Das Langloch 79a ist um ein erhebliches Maß länger ausgebildet als das entsprechende Langloch 79 beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5. Eine in der Hülse 75 angeordnete Druckfeder 80 hält das Anschlagstück 76 in der in Fig. 18 dargestellten Ausgangsstellung, in der der Stift 78 am linken Ende des Langloches 79a anliegt.
Der Fadenschneideinrichtung 140 ist ein zusätzlicher
Antriebsmechanismus in Form eines ortsfest angeordneten Pneumatikzylinders 141 zugeordnet, dessen Kolbenstange 142 eine Anschlagplatte 143 trägt. Bei Beaufschlagung des Pneumatikzylinders 141 stößt die Anschlagplatte 143 an das Gelenk 47 des Winkelhebels 29 an und verschwenkt den Fadenfänger 101 in die in Fig. 15 und 20 dargestellte Fangstellung.
Funktionsweise:
Da beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 18 der Fadenfänger 101 für das Verkürzen des Nadelfadenendes zu Nähbeginn bei einer anderen Greiferstellung als beim Fadenschneiden am Nahtende bewegt werden muß, aber wegen der festen Zuordnung der Steuerkurve 61 zur Hauptwelle 13 durch die Steuerkurve 61 nicht in der erforderlichen Weise angetrieben werden kann, wird der Fadenfänger 101 vor Beginn des ersten Stichbildezyklus mit Hilfe des Pneumatikzylinders 141 in seine Fangstellung bewegt, in der die Bewegungsbahn N der Nadel 4 durch die Mitte der Bohrung 108 hindurchläuft.
Da sich während des Vorbewegens des Fadenfängers 101 in die Fadenfangstellung der Steuerhebel 66 in der von der Steuerkurve 61 entfernten Ruhestellung befindet, in welcher das Sperrstück 71 für den Steuerhebel 66 und die ihm tragende Welle 64 eine axial wirkende
Bewegungssperre bildet, erfolgt dementsprechend eine Relativbewegung zwischen der durch den Winkelhebel 29 angetriebenen Hülse 74 und dem in dieser aufgenommenen feststehenden Anschlagstück 76, wobei die Druckfeder 80 zusammengedrückt wird.
Zu Beginn des danach mit verringerter Drehzahl durchgeführten ersten Stichbildezyklus zieht die Nadel 4 einen Teil des losen Nadelfadenendes NE durch das Stichloch 51 und die Bohrung 108 des Fadenfängers 101 hindurch, worauf das Nadelfadenende NE von der Greiferspitze 17 erfaßt und vollends unter die Stichplatte 14 gezogen wird, wobei das nunmehr frei herabhängende Nadelfadenende NE durch die Bohrung 108 hindurchläuft.
Im oberen Totpunkt des Fadengebers 5 während dieses ersten Stichbildezyklus wird die Nähmaschine kurzzeitig stillgesetzt und der Pneumatikzyl nder 141 umgesteuert. Daraufhin zieht die sich entspannende Druckfeder 80 über die Hülse 74 und den Winkelhebel 29 den Fadenfänger 101 in die in Fig. 18 dargestellte Ausgangsstellung, wobei im Zusammenwirken der Kante 107 des Fadenfängers 101 mit der Schneidkante 114 des Schneidmessers 113 ein Teil des Nadelfadenendes NE abgeschnitten wird.
Nach dem ersten Stichbildevorgang wird das Nähgut durch den StoffSchieber 21 so weit vorgeschoben, daß der im Nähgut befindliche Teil des Nadelfadens unter den Nähfuß 7 gelangt und zwischen diesem und der Stichplatte 14 reibschlüssig festgehalten wird. Hierdurch ist gewährleistet, daß sich beim nächsten Stichbildezyklus eine vollständige Nadelfadenschleife ausbilden und infolgedessen eine einwandfreie Verknüpfung des Nadel- und des Greiferfadens erfolgen kann.
Ausführungsbeispiel 6
Bei dem in Fig. 19 dargestellten sechsten Ausführungsbeispiel ist der Aufbau der Nähmaschine einschließlich des Greifers identisch mit demjenigen des fünften Ausführungsbeispieles gemäß Fig. 18, weshalb für die gleichen Bauteile auch dieselben Bezugszeichen verwendet werden. Das gleiche gilt auch für die mit 150 bezeichnete
Fadenschneideinrichtung, d. h., deren Fadenfänger 101 steht mit dem gleichen Antriebsmechanismus wie beim fünften Ausführungsbeispiel in Verbindung. Da die entsprechenden Bauteile identisch sind, ist in Fig. 19 nur der Arm 28 des Winkelhebels 29 dargestellt und der übrige Teil des Antriebsmechanismus weggelassen.
Dem Fadenfänger 101 ist ein in Fig. 19 nur strichpunktiert dargestelltes Schneidmesser 151 zugeordnet, das in gleicher Weise wie das in Fig. 2 dargestellte Schneidmesser 42 des ersten Ausführungsbeispieles ausgebildet und angeordnet ist. Oberhalb des
Schneidmessers 151 ist eine ebenfalls nur strichpunktiert dargestellte Blattfeder 152 befestigt, die gemeinsam mit dem Abschnitt 111 des Fadenfängers 101 eine Fadenklemme 153 bildet.
Unterhalb des Winkelhebels 29 ist ein auf einem ortsfest gelagerten
Bolzen 154 angeordneter einarmiger Hebel 155 vorgesehen. Dem Hebel 155 ist ein erster Pneumatikzylinder 156 zugeordnet, der eine auf der Kolbenstange 157 befestigte Anschlagplatte 158 aufweist. Der mit seinem freien Ende auf der Anschlagplatte 158 aufliegende Hebel 155 erstreckt sich bei zurückgezogener Kolbenstange 157 im wesentlichen waagrecht. Der Pneumatikzylinder 156 befindet sich im wesentlichen unterhalb des Gelenkes 47 des Winkelhebels 29. Mit seitlichem Abstand
zu dem ersten Pneumatikzyl nder 156 ist ein zweiter gleich großer Pneumatikzylinder 159 ortsfest angeordnet dessen Kolbenstange 160 eine Anschlagplatte 161 trägt. Die Berührungsstelle der Anschlagplatte 161 am Hebel 155 liegt zwischen dem Bolzen 154 und der Berührungsstelle der Anschlagplatte 158 am Hebel 155. Die beiden Pneumatikzylinder 156 und 159 bilden gemeinsam einen zusätzlichen Antriebsmechanismus für die Fadenschneideinrichtung 150.
Funktionsweise: Der Fadenfänger 101 wird vor Beginn des ersten Stichbildezyklus mit Hilfe des Pneumatikzylinders 159 und des am Gelenk 47 angreifenden Hebels 155 in seine Fangstellung bewegt, in der die Bewegungsbahn N der Nadel 4 durch die Mitte der Bohrung 108 hindurchläuft. Beim Vorbewegen des Fadenfängers 101 in die Fangstellung wird in gleicher Weise wie beim fünften Ausführungsbeispiel die Druckfeder 80 des Teleskoplenkers 73 zusammengedrückt.
Zu Beginn des danach mit verringerter Drehzahl durhgeführten ersten Stichbildezyklus zieht die Nadel 4 einen Teil des losen Nadelfadenendes NE durch das Stichloch 51 und die Bohrung 108 des Fadenfängers 101 hindurch, worauf das Nadelfadenende NE von der Greiferspitze 17 erfaßt und vollends unter die Stichplatte 14 gezogen wird, wobei das nunmehr frei herabhängende Nadelfadenende NE durch die Bohrung 108 hindurchläuft.
Nachdem der Fadenfänger 101 seine Fadenfangstellung erreicht hat, wird der Pneumatikzylinder 156 beaufschlagt und die Anschlagplatte 158 in die obere Stellung bewegt, in der sie jedoch immer noch einen Abstand zum freien Ende des mit Hilfe des anderen Pneumatikyzlinders 159 hochgeschwenkten Hebels 155 aufweist.
Im oberen Totpunkt des Fadengebers 5 während dieses ersten Stichbildezyklus wird die Nähmaschine kurzzeitig stillgesetzt und der Pneumatikzylinder 159 umgesteuert. Daraufhin zieht die sich entspannende Druckfeder 80 den Fadenfänger 101 in Richtung seiner Ausgangsstellung zurück, wobei der Fadenfänger 101 das durch die
Bohrung 108 hindurchlaufende Nadelfadenende NE mitnimmt und wie beim ersten Ausführungsbeispiel unter die Blattfeder 152 zieht.
Die in angehobener Stellung befindliche Anschlagplatte 158 des Pneumatikzylinders 156 bewirkt, daß der Fadenfänger 101 zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig in seine Ausgangsstellung zurückgezogen werden kann, sondern in einer der Fig. 12 entsprechenden Stellung stehenbleibt, in der sich sein vorderer Abschnitt 111 unterhalb des Endstückes der Blattfeder 152 befindet, mit ihr zusammen die Fadenklemme 153 bildet und die Kante 107 noch mit Abstand vor der Schneidkante des Schneidmessers 151 steht. In dieser Stellung des Fadenfängers 101 verläuft das vom Stichloch 51 kommende Nadelfadenende NE zwischen dem Ende der Blattfeder 152 und dem vorderen Abschnitt 111 des Fadenfängers 101 und ist zwischen ihnen eingeklemmt. Von dieser Klemmstelle verläuft das Nadelfadenende NE sodann unterhalb der
Schneidkante des Schneidmessers 151 hindurch, über das Langloch 106 hinweg, durch die Rinne 110 und die Bohrung 108 hindurch, worauf es von dieser aus frei herabhängt.
Nachdem das Nadelfadenende NE in die Fadenklemme 153 eingeführt wurde, führt die Nähmaschine den zweiten Stichbildezyklus durch. Da das Nadelfadenende NE hierbei festgehalten wird, kann der Greifer 15 eine vollständige Nadelfadenschleife um das Spulengehäuse herumführen und dabei das freie Ende des Greiferfadens G erfassen. Durch die anschließende Aufwärtsbewegung des Fadengebers 5 wird sodann die
Nadelfadenschleife zurückgezogen und die erste Fadenverknüpfung von Nadel- und Greiferfaden im Nähgut festgezogen.
Im oberen Totpunkt des Fadengebers 5 während des zweiten Stichbildezyklus wird die Nähmaschine erneut kurzzeitig stillgesetzt und danach der Pneumatikzylinder 156 umgesteuert und die Anschlagplatte 158 in ihre untere Stellung zurückbewegt. Daraufhin bewirkt die sich weiter entspannende Druckfeder 80 ein Zurückfahren des Fadenfängers 101 in die Ausgangsstellung, wobei ein Teil des Nadelfadenendes NE abgeschnitten wird.
Claims
3
Patentansprüche
1. Verfahren zum Verkürzen des Endes des Nadelfadens am Anfang einer mit einer DoppelSteppstich-Nähmaschine zu bildenden Naht, wobei die Nähmaschine eine Nadelstange mit einer fadenführenden Nadel, einen mit dieser zur Bildung von Nähstichen zusammenwirkenden, unterhalb einer Stichplatte angeordneten Greifer, einen Nähfuß, einen Vorschubmechanismus und eine Fadenschneideinrichtung enthält, die einen Fadenfänger mit einem Fangelement und ein Messer enthält, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenfänger vor oder während des ersten Stichbildezyklus in seine Fadenfangstellung bewegt wird, daß sich hierbei zumindest der die Ebene der Bewegungsbahn des Fadenfängers kreuzende Teil des vorratsseitigen Schenkels der Nadelfadenschleife bzw. des Nadelfadenendes im Erfassungsbereich des Fadenfängers befindet und daß beim Weiter- bzw. Rückbewegen des Fadenfängers in die Sehneidste11ung ein Teil des Nadelfadenendes abgeschnitten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Nähmaschine mit einem um eine horizontale Achse doppelt umlaufenden Greifer ausgestattet ist, der ein Fadenführungsblech aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Fadenfangstellung gerichtete Bewegung des Fadenfängers zu einer Zeit erfolgt, zu der beide Schenkel der Nadelfadenschleife bzw. bei bereits aufgelöster
Nadelfadenschleife das Nadelfadenende noch am Fadenführungsblech des Greifers anliegen bzw. anliegt.
3. Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruches 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Fadenfangstellung gerichtete
Bewegung des Fadenfängers wie bei einem am Nahtende erfolgenden Fadenschneidvorgang zu einer Zeit erfolgt, zu der sich das Fadenführungsblech des Greifers bereits von den Schenkeln der Nadelfadenschleife bzw. bei bereits aufgelöster Nadelfadenschleife vom Nadelfadenende entfernt hat und daß der vorratsseitige Schenkel der Nadelfadenschleife bzw. das Nadelfadenende durch ein Hilfsmittel in eine solche Lage
gebracht und in ihr gehalten wird, daß er bzw. es vom Fadenfänger erfaßt werden kann.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Fadenfänger eine zur Bildung eines zusätzlichen Fangelementes dienende Aussparung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenfänger bis spätestens vor dem Durchtritt der Nadel durch die Stichplatte in eine solche Stellung bringbar ist, in der die Bewegungsbahn der Nadel durch die Aussparung hindurchläuft.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, bei der der Fadenfänger eine in Richtung der Fadenfangstellung vorwärtsgerichtete und eine zur Ausgangsstellung rückwärts gerichtete Bewegung ausführt, wobei der Fadenfänger beim Erreichen der Ausgangsstellung im Zusammenwirken mit dem Messer die Fäden durchschneidet und bei der dem Fadenfänger eine dessen Bewegungsbahn tangierende ortsfeste Nadelfadenklemme zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückkehrbewegung des Fadenfängers in zwei Schritte aufgeteilt ist, wobei der erste Teilschritt während des ersten Stichbildezyklus durchgeführt wird und das Einführen des Nadelfadenendes in die Fadenklemme bewirkt, während der zweite, das Fadenschneiden bewirkende Teilschritt frühestens nach Beendigung des zweiten Stichbildezyklus durchgeführt wird.
6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und 2, wobei die Nähmaschine mit einem um eine horizontale Achse doppelt umlaufenden Greifer ausgestattet ist und die Fadenschneideinrichtung einen in Abhängigkeit vom Bewegungsablauf der Nähmaschine einschaltbaren
Antriebsmechanismus aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmechanismus (34) der Fadenschneideinrichtung (22; 90) für die Durchführung des am Nahtende erfolgenden Fadenschneidvorganges und für die Durchführung des am Nahtanfang erfolgenden Verkürzens des Endes des Nadelfadens zu zwei unterschiedlichen Winkelstellungen des Greifers (15) einschaltbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmechanismus von einem Pneumatikzylinder (34) gebildet st.
8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und
3, wobei die Nähmaschine mit einem um eine horizontale Achse doppelt umlaufenden Greifer ausgestattet ist und eine Fadenschneideinrichtung enthält, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Stichplatte (14) im Bereich des Greifers (15) ein offenes Endstück (82) einer Druckluftleitung (81) angeordnet und derart ausgerichtet ist, daß der aus dem Endstück (82) austretende Druckluftstrom oberhalb des Greifers (15) von dessen Rückseite in Richtung seiner Vorderseite und im wesentlichen parallel zur Greiferdrehachse verläuft.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und
4, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Aussparung (108; 128) beide Fangelemente (103; 123 und 109; 129) oder wenigstens das zusätzliche Fangelement (109; 129) gebildet sind bzw. ist und daß dem zusätzlichen Fangelement (109; 129) eine mit dem Messer (113) zusammenwirkende Schneide (107; 130) zugeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung von einer Bohrung (108; 128) gebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der an der Fadenfängeroberseite liegende und dem Messer (113) entgegengerichtete Randbereich (130) der Aussparung (128) als Schneide ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, bei der der Fadenfänger eine an seiner Oberseite ausgebildete, mit dem Messer zusammenwirkende Schneide aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (108) über eine Fadenaufnahmerinne (110) mit der Schneide (107) verbunden ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 12, wobei der Antriebsmechanismus der Fadenschneideinrichtung ein Pneumatikzylinder ist, durch den der Fadenfänger in zwei verschiedene Stellungen schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß diejenige Stellung des Fadenfängers (101; 121), welche die Fadenfangstellung für das Fadenschneiden am Nahtende ist, zugleich die Stellung ist, in welcher die Bewegungsbahn (N) der Nadel (4) durch die Aussparung (108; 128) hindurchläuft.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 12, wobei der Antriebsmechanismus der Fadenschneideinrichtung eine durch die Nähmaschine antreibbare Steuerkurve aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß für die Bewegung des Fadenfängers (101, 121) in diejenige Stellung, in der die Bewegungsbahn (N) der Nadel (4) durch die Aussparung (108; 128) hindurchläuft, ein zusätzlicher Antriebsmechanismus (141) vorgesehen ist und eines der Getriebeglieder (73) der Fadenschneideinrichtung (140) derart federnd ausgebildet ist, daß es bei Betätigung des zusätzlichen Antriebsmechanismus (141) eine Rückstellkraft aufbaut.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das federnde Getriebeglied von einem Teleskoplenker (73) gebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Antriebsmechanismus von einem Pneumatikzylinder (141) gebildet ist, der mit einem Druckstück (143) kraftschlüssig an einem der Getriebeglieder (47) der Fadenschneideinrichtung (140) angreift.
17. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 5, wobei der Antriebsmechanismus der Fadenschneideinrichtung ein Pneumatikzylinder ist, gekennzeichnet durch die Anordnung eines in die Bewegungsbahn des Fadenfängers (23) bzw. eines
Getriebeteiles (47) der Fadenschneideinrichtung (22) einführ-
und zurückbewegbaren Sperrgliedes (50), dessen Wirkstellung die Fadenkle mstellung des Fadenfängers (23) festlegt.
18. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 5, wobei der Antriebsmechanismus der Fadenschneideinrichtung eine durch die Nähmaschine antreibbare Steuerkurve aufweist, gekennzeichnet durch die Anordnung eines in die Bewegungsbahn des Fadenfängers (23) bzw. eines Getriebeteiles (47) der Fadenschneideinrichtung (60) einführ- und zurückbewegbaren Sperrgliedes (50), dessen Wirkstellung die Fadenklernrnstellung des Fadenfängers (23) festlegt und durch eine derartige federnde Ausbildung eines der Getriebeglieder (73) der Fadenschneideinrichtung (60), daß dieses bei in Wirkstellung befindlichem Sperrglied (50) unter zunehmender Spannung einer Feder (80) eine Ausgleichsbewegung zuläßt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das federnde Getriebeglied von einem Teleskoplenker (73) gebildet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, wobei der Fadenfänger mit einer Aussparung versehen ist und durch einen zusätzlichen Antriebsmechanismus vor dem ersten Stichbildezyklus in die Fangstellung bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Antriebsmechanismus (155, 156, 159) in einer zweiten Wirkstellung den Fadenfänger (101) in einer mit der Fadenklemme (153) korrespondierenden Klemmstellung hält.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der in zwei Wirkstellungen schaltbare zusätzliche Antriebsmechanismus von zwei einen unterschiedlichen wirksamen Hub ausführenden Pneumatikzylindern (156, 159) gebildet ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| JP4500027A JPH06503008A (ja) | 1990-11-30 | 1991-11-21 | 本縫いミシンにおいて縫製開始時に上糸端の長さを短縮させる方法及び装置 |
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