Mobi l es N a v i g a t i o n s g e rä t u nd d iesbezüg l i ches Verfah ren
Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft ein mobiles Navigationsgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein diesbezügliches Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 6.
Stand der Technik
Mobile Navigationsgeräte finden in den vergangenen Jahren steigende Akzeptanz, denn derartige Geräte bieten neben der konventionellen Fahrzeugnavigation, die auf G[lobal]P[ositioning]S[ystem]-Daten, Gyrodaten und/oder Kartendaten basiert, auch eine Fußgängernavigationsfunktion, die basierend auf GPS-Signalen den Benutzer zum gewünschten Ziel leitet.
Die heutzutage erhältlichen mobilen Navigationsgeräte zeichnen sich durch eine graphische oder sprachliche Ausgabefunktion für Kartendaten aus, die mittels unterschiedlicher Speichermedien auf das Navigationsgerät aufgespielt werden können.
Des Weiteren können mobile Navigationsgeräte mit zusätzlichen, nicht navigationsrelevanten Funktionalitäten ausgestattet werden, zum Beispiel mit einem MP3-Player. Im Regelfall ist heutzutage kein rein mobiles Navigationsgerät (außer P[ersonal]D[igital]A[ssitant]s oder sogenannten SmartPhones) mit einer Bildaufnahmeeinheit oder Kamera(einheit) ausgestattet.
Andererseits ist in modernen Fahrzeugen eine Vielzahl unterschiedlicher Assistenzfunktionen, zum Beispiel betreffend eine adaptive Verkehrsführung (ACC = Adaptive Cruise Control) und/oder eine Warnung bei Verlassen der Fahrspur (LDW = Lane Departure Warning) enthalten, die den Fahrer bei der Fahrt unterstützen und in sicherheitskritischen Situationen warnen. Derartige Systeme sind in der Lage, eine kritische Situation zu erkennen und eine Warnung mit Hilfe der passenden Anzeigesysteme an den Fahrer zu schicken, sei es optisch, akustisch und/oder haptisch.
Des Weiteren ist im Stand der Technik zu berücksichtigen, dass zur videobasierten Überwachung des Umfelds eines Kraftfahrzeugs sowie für die Realisierung von Fahrerassistenzfunktionen, die eine zusätzliche automatische Bildauswertung erfordern (Spurassistenz, Verkehrszeichenerkennung und dergleichen), neben fest im Kraftfahrzeug verbauten Kame- ras bereits auch abgesetzte, nachträglich zu montierende Kameramodule vorgeschlagen wurden.
Exemplarisch ist hier das für Personenkraftwagen vorgesehene Fahrerassistenzsystem FAS 100 der Firma ALAN Electronics GmbH zu nennen. Dieses vom Hersteller als intelligent bezeichnete Videoanalysesystem, das die mittels Digitalkamera erfassten Bilder der Fahrbahn in Bruchteilen von Sekunden auswertet, wozu dient ein
A[pplication]S[pecific]l[ntegrated]C[ircuit]-Videoprozessor dient, weist ein Kameramodul und eine Steuerungseinheit auf. Das Kameramodul wird in der Mitte der Frontscheibe (unterhalb des Rückspiegels) angebracht, und die Steuerungseinheit findet auf dem Armaturenbrett oder in einer Klemmhalterung Platz.
Für derartige Kameramodule wurden im Falle von rein anzeigenden Funk- tionen insbesondere auch die drahtlose Bildübertragung an ein für den
Fahrzeugführer einsehbares Display und die Energieversorgung aus einer Akku(mulatoren)einheit vorgeschlagen. Als Display wurden unter an-
derem auch mobile Computer vorgeschlagen.
Weiterhin wurde im Stand der Technik, zum Beispiel in der Druckschrift WO 2004/074046 A1 , der Einsatz mobiler Computer, auch von Handys, von Mobiltelephonen und von P[ersonal]D[igital]A[ssitant]s, mit integrierter
Kamera für videobasierte Fahrerassistenzfunktionen beschrieben. Hierbei wurde vorgeschlagen, dass das Bildverarbeitungsmodul und die Anzeigeeinheit durch einen Kleinstcomputer, insbesondere durch ein Mobiltelephon oder durch einen Palmtop oder durch einen Personal Digital Assis- tent (PDA), gebildet werden.
Hierbei stellt die Integration des Bildverarbeitungsmoduls im Fahrzeuginnenraum sicher, dass dieses Bildverarbeitungsmodul keinen starken Temperaturschwankungen bzw. Extremtemperaturen ausgesetzt ist. Da- durch, dass das Bildverarbeitungsmodul und die Anzeige der Bildverarbeitungsvorrichtung durch das Prozessormodul und das Display des Kleinstcomputers gebildet werden, können die Anforderungen an die e- lektromechanische Stabilität und an die Langlebigkeit dieses bekannten Systems erheblich reduziert werden.
Des Weiteren sei zum Stand der Technik aufmerksam gemacht - auf die Druckschrift WO 2006/132522 A1 , in der eine kombinierte Anzeige von Livebild und Navigationshinweisen, zum Beispiel von Richtungspfeilen, für ein mobiles Navigationssystem vorgeschlagen wird, sowie
- auf die Druckschrift WO 2007/101755 A1 , in der ein Verfahren und eine Anordnung zur Anzeige mindestens eines Navigationshinweises eines Navigationssystems in einem Fahrzeug vorgeschlagen wird, wobei ein Ausschnitt der Fahrzeugumgebung von einer Kamera aufgenommen und als Umgebungsbildfolge mittels einer Anzeigeeinheit angezeigt wird, wobei der Navigationshinweis ebenfalls mittels der Anzeigeeinheit angezeigt wird, und wobei bei Bewegung des Fahrzeugs die Position des
mindestens einen Navigationshinweises innerhalb der Umgebungsbildfolge in Abhängigkeit von der relativ zum Fahrzeug erfolgenden Bewegung der Umgebung verändert wird.
Darstellung der vorliegenden Erfindung: Aufgabe, Lösung, Vorteile
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen und Unzulänglichkeiten sowie unter Würdigung des umrissenen Stands der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein mobiles Navigationsgerät der im technischen Gebiet genannten Art sowie ein Verfahren der im technischen Gebiet genannten Art so weiterzuentwickeln, dass zusätzliche Fahrzeugführer- und/oder Fußgängerfunktionalitäten realisiert werden können.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch ein mobiles Navigationsgerät mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen sowie durch ein Verfahren mit den im Anspruch 6 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen der vor- liegenden Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die vorliegende Erfindung beruht auf der Ausrüstung oder Ausstattung eines mobilen Navigationsgeräts mit mindestens einer Bildaufnahmeein- heit oder mit mindestens einer Kamera(einheit), das heißt auf der Implementierung mindestens einer Bildaufnahmeeinheit oder mindestens einer Kamera in einem mobilen Navigationsgerät.
Die Ausrüstung oder Ausstattung eines mobilen Navigationsgeräts mit mindestens einer Bildaufnahmeeinheit oder mit mindestens einer Kamera ermöglicht zusätzliche Funktionalitäten. Die Bildaufnahmeeinheit oder
Kamera ermöglicht die Aufnahme der Fußgängerrouten, die direkt abge-
speichert werden können und/oder als Routenführung an Bekannte weitergegeben werden können, und erspart das umständliche Mitnehmen von zusätzlichen Aufnahmegeräten, zum Beispiel von Digitalkameras.
Wenn die Bildaufzeichnungseinheit oder Kamera für die vorgenannten
Funktionen nicht oder nicht nur verwendet wird, kann sie (auch) für die Realisierung von Fahrerassistenzfunktionen eingesetzt werden.
Hierbei nutzt die vorliegende Erfindung in ihren unterschiedlichen Aus- prägungen
- die in einem mobilen Navigationsgerät ohnehin verbaute oder
- mindestens eine mit einem mobilen Navigationsgerät verbundene externe
Kamera zur Realisierung von konventionellerweise auf diesen Geräten vorhandenen anzeigenden und/oder warnenden Fahrerassistenzfunktionen.
Mithin werden mittels der vorliegenden Erfindung die in einem mobilen Navigationsgerät ohnehin vorhandenen Komponenten, wie etwa Prozes- sor oder Rechner, Display oder Anzeigeeinheit und gegebenenfalls Bildaufnahmeeinheit oder Kamera, zu nutzen, um zusätzlich zu heutzutage üblichen Einsatzzwecken weitere kundenwertige, insbesondere Fahrerassistenz-, Funktionen zu realisieren. Auf diese Weise kann, auch durch reine Softwarekomponenten, der Kundennutzen mobiler Navigationsgerä- te gegenüber konventionellen Systemen auf kostengünstige Weise erhöht werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft schließlich die Verwendung mindestens eines mobilen Navigationsgeräts gemäß der vorstehend dargelegten Art und/oder eines Verfahrens gemäß der vorstehend dargelegten Art für videobasierte Fahrzeugführerassistenzfunktionen und/oder für videobasierte Fußgängerassistenzfunktionen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Wie bereits vorstehend erörtert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die
Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits auf die dem Anspruch 1 sowie dem Anspruch 6 nachgeordneten Ansprüche verwiesen, andererseits werden weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung nachstehend anhand des durch Fig. 1 veranschaulichten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel für ein mobiles Navigationsgerät gemäß der vorliegenden Erfindung, das nach dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung arbeitet.
Bester Weg zur Ausführung der vorliegenden Erfindung
An das in Fig. 1 exemplarisch dargestellte mobile Navigationsgerät 10 ist über mindestens ein Bildverarbeitungsmodul 20 mindestens ein Kameramodul 30 angeschlossen, wobei das Kameramodul 30 im mobilen Naviga- tionsgerät 10 implementiert oder integriert sein kann oder, wie anhand
Fig. 1 veranschaulicht, drahtgebunden oder drahtlos mit dem mobilen Navigationsgerät 10 verbunden sein kann.
Das von mindestens einer derartigen Kamera 30 aufgenommene Bild wird an das (optionale) Bildverarbeitungsmodul 20 übertragen, wobei das Bildverarbeitungsmodul 20 im mobilen Navigationsgerät 10 integriert sein kann oder, wie anhand Fig. 1 veranschaulicht, separat ausgeführt sein
kann oder im Kameramodul 30 integriert sein kann, sei es in einer Realisierung als Hardware und/oder in einer Realisierung als Software, zum Beispiel in Form einer Bild-A/ideoverarbeitungssoftware als Bestandteil mindestens eines Softwarekerns oder Software-Kernels.
Das an das Bildverarbeitungsmodul 20 übertragene Bild wird dort verarbeitet und nach einem oder mehreren derartigen Verarbeitungsschritten entweder vollständig oder in Auszügen, sei es unverändert oder modifiziert, mittels des mobilen Navigationsgeräts 10 zur Anzeige gebracht, sei es auf dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10 selbst oder auf einem an das mobile Navigationsgerät 10 angeschlossenen externen Display 12.
Durch dieses Anzeigen ist dokumentiert, dass die in der Bildverarbeitung gewonnenen Informationen für die Fahrerassistenz verwendet werden können, zum Beispiel in Form
- mindestens eines Warnhinweises für den Fahrzeugführer und/oder mindestens einen etwaig anwesenden Beifahrer und/oder
- mindestens einer Projektion mindestens einer Führungslinie, zum Bei- spiel in Videosequenzen.
Alternativ wird das Bild nicht angezeigt, sondern lediglich eine von einer Bildverarbeitung situationsabhängig generierte Warnung und/oder Nachricht vom mobilen Navigationsgerät 10 weiterverarbeitet und/oder gespei- chert und/oder ausgegeben.
Ausgehend davon, dass mobile Navigationsgeräte in ihrer konventionellen Ausgestaltung portable Geräte ohne Bildaufnahmefunktionalität und/oder ohne Telephonfunktionalität sind, bietet die vorliegende Erfin- düng also den Vorteil, dass mit der Kamera 30, zusätzliche Fahrerassistenz-Funktionalitäten realisiert werden können.
Wenn die Kamera 30 von anderen Applikationen nicht verwendet wird, zum Beispiel wenn das mobile Navigationsgerät 10 an die Fahrzeuginfrastruktur angeschlossen ist, kann die Kamera 30 für die Überwachung der Verkehrssituation verwendet werden. Die aufgenommenen Videosequen- zen oder digitalen Photos werden mit der Bildbearbeitungssoftware 20 bearbeitet, um zum Beispiel den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu messen oder um ein Verlassen der gewählten Fahrspur zu erkennen.
Basierend auf diesen Informationen, die in der Bildverarbeitung 20 gewonnen werden, kann der Fahrzeugführer durch unterschiedliche Warnmechanismen vor einer gefährlichen Situation rechtzeitig gewarnt werden, was zur Unfallvermeidung beiträgt.
Des Weiteren können die von der Kamera 30 aufgenommenen BiId-
A/ideosequenzen als Basis für weiterführende Navigationsanwendungen verwendet werden (zum Beispiel sogenanntes Videonavi), in denen Richtungspfeile der Routenführung direkt in die Bildsequenz projiziert werden können.
Die vorliegende Erfindung bietet damit die Möglichkeit, die vorhandenen Ressourcen, zum Beispiel Kamera 30 und Rechenleistung des mobilen Navigationsgeräts 10, optimal zu nutzen und zusätzliche Fahrerassistenz- Funktionalitäten zu realisieren.
Hinsichtlich derartiger zusätzlicher Fahrerassistenz-Funktionalitäten kommt die Realisierung unterschiedlicher, im Folgenden aufgelisteter und kurz beschriebener Fahrerassistenzfunktionen auf einem mobilen Navigationsgerät 10 in Frage, wobei das mobile Navigationsgerät 10 entweder über eine interne Kamera verfügt oder drahtgebunden bzw. per Funkübertragung, also drahtlos an mindestens eine externe Kamera 30 angebunden ist (vgl. Fig. 1 ).
Die Kamera 30 überwacht hierbei
- den Innenraum (vgl. nachstehend Aufmerksamkeitsüberwachung, Kinderüberwachung / Laderaumüberwachung, videounterstützte Kommuni- kation) und/oder
- das Umfeld (vgl. nachstehend Rückfahrkamera, Seitenkameras, Blindspot-Überwachung oder Totpunktüberwachung, Fahrspurverlassens- warnung, Verkehrszeichenerkennung, Videonavigation, aufbereitetes Nachtbild, P[oint]O[f]l[nterest] aus Fahrzeugführerperspekti- ve / georeferenzierte Videos) des Fahrzeugs.
Bei der Aufmerksamkeitsüberwachung im Innenraum eines Fahrzeugs werden die Bilder der nach innen auf den Fahrzeugführer gerichteten Kamera 30 mit Methoden der digitalen Bildverarbeitung derart analysiert, dass aufgrund der Augenlidaktivität, der Blickrichtung und/oder der Körperhaltung auf die Aufmerksamkeit und/oder den Ermüdungszustand des Fahrzeugführers rückgeschlossen werden kann. Zeigt der Fahrzeugführer Ermüdungserscheinungen oder ist der Fahrzeugführer in kritischen Situa- tionen unaufmerksam, so erfolgt eine Warnung aus dem mobilen Navigationsgerät 10.
Bei der Kinderüberwachung / Laderaumüberwachung im Innenraum eines Fahrzeugs werden die Bilder der den Fondbereich (Rücksitz) und/oder des Laderaums eines Personen- oder Lastkraftwagens aufnehmenden
Kamera 30 im Anzeigebereich oder auf dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10 angezeigt.
Bei der videounterstützten Kommunikation im Innenraum eines Fahrzeugs wird zum Vereinfachen der Kommunikation zwischen dem Fahrzeugführer bzw. dem Beifahrer und den Passagieren im Fond ein der Videotelepho- nie ähnliches System verwendet, das Blickkontakt zwischen den Kommu-
nikationspartnern ermöglicht, ohne dass sich der Fahrzeugführer bzw. der Beifahrer nach hinten umdrehen muss.
Hierzu werden die Gesichter der Passagiere mit der Kamera 30 erfasst. Die Bildanzeige erfolgt auf dem Display 12 des mobilen Geräts 10. Optionalerweise kann ein Rückkanal vom Fahrzeugführer bzw. vom Beifahrer zum Passagier / zu den Passagiere realisiert werden, wenn die Rücksitze mit Anzeigeeinheiten bzw. mit Displays ausgestattet sind.
Bei der Rückfahrfunktion im Umfeld eines Fahrzeugs wird das Bild der
Rückfahrkamera 30 auf dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10 angezeigt. Im angezeigten Bild oder neben das angezeigte Bild können optionalerweise Hilfslinien oder andere Symbole oder Zahlen eingeblendet werden, die den Fahrzeugführer beim Einparken des Fahrzeugs und/oder beim Manövrieren des Fahrzeugs unterstützen. Diese Hilfsin- formationen können mit Methoden der automatischen und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 aus den Bildern der Kamera 30 gewonnen werden.
Bei der Seitenkamerafunktion im Umfeld eines Fahrzeugs werden die BiI- der einer oder mehrerer Kameras 30, die das laterale oder seitliche Umfeld des Fahrzeugs und/oder die Fahrzeugseiten beobachten, auf dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10 angezeigt. Im angezeigten Bild oder neben das angezeigte Bild können optionalerweise Hilfslinien oder andere Symbole oder Zahlen eingeblendet werden, die den Fahr- zeugführer beim Durchfahren enger Tore oder bei vergleichbaren Manövern unterstützen. Diese Hilfsinformationen können mit Methoden der automatischen und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 aus den Bildern der Kamera(s) 30 gewonnen werden.
Bei der Blindspot-Überwachung oder Totpunktüberwachung im Umfeld eines Fahrzeugs werden die Bilder einer oder mehrerer Kameras 30, die das lateral rückwärtige oder seitlich rückwärtige Umfeld des Fahrzeugs
überwachen, auf dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10 angezeigt. Mit Methoden der automatischen und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 werden herannahende Personenkraftwagen in diesem Bereich erkannt. Besteht eine Kollisionsgefahr, zum Beispiel bei einem Spurwech- sei zum Überholen, so erfolgt eine Warnung.
Bei der Fahrspurverlassenswarnung im Umfeld eines Fahrzeugs werden Fahrspurmarkierungen links des Fahrzeugs und/oder rechts des Fahrzeugs von einer oder mehreren geeignet positionierten Kameras 30 beo- bachtet. Beim unaufmerksamen Überfahren der Linien erfolgt eine Warnung über das mobile Navigationsgerät 10.
Bei der Verkehrszeichenerkennung im Umfeld eines Fahrzeugs werden die Bilder einer grob in Fahrtrichtung ausgerichteten Kamera 30 mit Me- thoden der automatischen und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 mit dem
Ziel der Erkennung von Verkehrszeichen ausgewertet.
Eine mögliche zu erkennende Zeichenklasse sind hierbei Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie deren Aufhebung. Werden derartige Zeichen automatisch erkannt, so sind diese Informationen gegenüber einer gespeicherten Karte wesentlich aktueller und können genutzt werden, um den Fahrzeugführer zum Beispiel bei Überschreitung der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu warnen.
Eine weitere mögliche Zeichenklasse sind Überholverbote sowie deren
Aufhebung. Auch hier kann der Fahrzeugführer auf aktuell gültige Beschränkungen hingewiesen werden. Eine Anzeige des erkannten Zeichens hat zudem eine Gedächtnisfunktion, das heißt der Fahrzeugführer kann prüfen, ob er während einer Unaufmerksamkeitsphase an einem entsprechenden Zeichen vorbei gefahren ist.
Eine verbesserte Ausbaustufe der vorgenannten Varianzen besteht in der
zusätzlichen Erkennung von einschränkenden Zusatzzeichen, etwa der Einschränkung "Bei Nässe". Hier kann eine sinnvolle Ausprägung bereits in der reinen Detektion der Anwesenheit solcher Zusatzzeichen bestehen. Der Fahrzeugführer erhält dann lediglich den zusätzlichen Hinweis, dass ein Zeichen nur eingeschränkt gültig ist. Eine Information über die Art der
Einschränkung kann gegeben werden, wenn das Zeichen nicht nur detek- tiert, sondern erkannt wird. Die zuverlässige Erkennung der Zusatzzeichen ist aufgrund ihrer großen Vielfalt und angesichts der vergleichsweise geringen Abmessungen jedoch sehr anspruchsvoll.
Eine andere mögliche Zeichenklasse sind die dreieckigen Gefahrenzeichen, wie etwa Wildwechsel, Steinschlag und dergleichen. Werden diese Zeichen erkannt, so kann ein entsprechender Hinweis über das mobile Navigationsgerät 10 ausgegeben werden. Weiterhin besteht auch hier die Möglichkeit, die erkannten und/oder detektierten Zeichen nur anzuzeigen, um eine Erinnerungsfunktion zu realisieren.
Ein Zeichentyp, der in Form einer Sonderfunktion ausgeführt werden kann, ist das Zeichen "Einfahrt verboten" (= roter Kreis mit weißem Quer- balken) an Auffahrten. Wird dieses Zeichen auf der rechten Seite des
Fahrzeugs erkannt, so wird der Fahrzeugführer vom mobilen Navigationsgerät 10 vor einem Auffahren entgegen der Fahrtrichtung (sogenannter "Geisterfahrer") gewarnt.
Weitere mögliche Zeichenklassen sind Hinweistafeln und Ortsschilder.
Diese können im einfachsten Fall nur detektiert und als Ausschnitt des Eingangsbilds auf dem mobilen Navigationsgerät 10 im Sinne einer Erinnerungsfunktion angezeigt werden. In einer weiteren Ausbaustufe können Ortseingangs- und Ortsausfahrtsschilder als solche erkannt werden und anhand dieser Information die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit modifiziert werden.
Grundidee einer Videonavigation im Umfeld eines Fahrzeugs ist die gleichzeitige Anzeige eines in Fahrtrichtung orientierten Livebilds der Kamera 30 mit Navigationshinweisen, insbesondere mit Richtungspfeilen auf dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10. Ein wichtiger Vor- teil dieser Anzeigeform ist die Möglichkeit, das relevante Umfeld des
Fahrzeugs während des Ablesens des mobilen Navigationsgeräts 10 im Blick zu behalten.
Neben einer nebeneinander liegenden Anzeige von Livebild und Naviga- tionshinweisen können die Navigationshinweise in fortgeschritteneren
Systemen auch teiltransparent oder überdeckend in das Livebild eingeblendet werden. Dies kann insbesondere auch unter Berücksichtigung der Perspektive des Bilds erfolgen, so dass zum Beispiel der Eindruck entsteht, ein Richtungspfeil befände sich direkt auf der Fahrbahn vor dem Fahrzeug.
In einer ersten Ausbaustufe einer derartigen Videonavigation werden hierzu die Richtungspfeile statisch an eine mittlere Perspektive angepasst. Spätere Ausbaustufen erlauben - durch Methoden der automatischen und/oder digitalen Bildverarbeitung
20 und/oder - durch Zusatzsensorik die Nachführung der eingeblendeten Pfeile beim Gieren oder Nicken des Fahrzeugs sowie die Berücksichtigung des Verlaufs der Fahrspur vor dem Fahrzeug.
Zur Anzeige eines Livebilds auf dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10, etwa für eine Videonavigation, kann neben dem unveränderten Bild der Kamera 30 auch ein mittels Bildverarbeitung aufbereitetes Bild genutzt werden. Eine Aufbereitung kenn insbesondere nachts genutzt werden, um die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers auf bestimmte Bildbereiche zu lenken und/oder die Sichtbarkeit von Objekten vor dem Fahr-
zeug zu verbessern. Möglich ist hier auch eine Umschaltung von Tagbild auf Nachtbild, die analog zur Umschaltung zwischen Tagdarstellung und Nachtdarstellung der Karte erfolgt.
In Verbindung mit dem mobilen Navigationssystem 10 kann eine in Fahrtrichtung ausgerichtete Kamera 30 auch dazu genutzt werden, einzelne Aufnahmen eines Orts von Interesse (sogenannter POI = Point Of Inte- rest) aus Perspektive des Fahrzeugführers zu machen und diese Aufnahmen mit der Positionsinformation zu speichern. Soll ein auf diese Art und Weise gespeicherter Ort später wieder angefahren werden, so kann dies durch Auswahl des entsprechenden Bilds aus einer Liste erfolgen. Der Fahrzeugführer sieht das Bild des Orts, den er ansteuern will, aus seiner Perspektive.
Für komplexe Streckenabschnitte, zum Beispiel für Kreisverkehre mit mehreren Ausfahrten, kann auch eine Videoaufnahme zur Dokumentation des richtigen Wegs aus Sicht des Fahrzeugführers aufgezeichnet und gegebenenfalls anderen (nachfolgenden) Fahrzeugführern zur Verfügung gestellt werden.
Für Motorradfahrer kann auf analoge Weise die Möglichkeit einer Videoaufnahme eines besonders ansprechenden Streckenabschnitts geschaffen werden. Das aufgenommene Video kann anschließend gemeinsam mit den zugehörigen Geokoordinaten, zum Beispiel auf einem Webserver, als Information für Gleichgesinnte bereit gestellt werden.
Kombinationen der vorgenannten Funktionalitäten, zum Beispiel eine Warnung nur bei Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers, sind ebenfalls möglich.