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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein mobiles Navigationsgerät
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein
diesbezügliches Verfahren gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 6.
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Stand der Technik
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Mobile
Navigationsgeräte finden in den vergangenen Jahren steigende
Akzeptanz, denn derartige Geräte bieten neben der konventionellen
Fahrzeugnavigation, die auf G[lobal]P[ositioning]S[ystem]-Daten,
Gyrodaten und/oder Kartendaten basiert, auch eine Fußgängernavigationsfunktion,
die basierend auf GPS-Signalen den Benutzer zum gewünschten
Ziel leitet.
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Die
heutzutage erhältlichen mobilen Navigationsgeräte
zeichnen sich durch eine graphische oder sprachliche Ausgabefunktion
für Kartendaten aus, die mittels unterschiedlicher Speichermedien auf
das Navigationsgerät aufgespielt werden können.
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Des
Weiteren können mobile Navigationsgeräte mit zusätzlichen,
nicht navigationsrelevanten Funktionalitäten ausgestattet
werden, zum Beispiel mit einem MP3-Player. Im Regelfall ist heutzutage kein
rein mobiles Navigationsgerät (außer P[ersonal]D[igital]A[ssitant]s
oder sogenannten SmartPhones) mit einer Bildaufnahmeeinheit oder
Kamera(einheit) ausgestattet.
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Andererseits
ist in modernen Fahrzeugen eine Vielzahl unterschiedlicher Assistenzfunktionen, zum
Beispiel betreffend eine adaptive Verkehrsführung (ACC
= Adaptive Cruise Control) und/oder eine Warnung bei Verlassen der
Fahrspur (LDW = Lane Departure Warning) enthalten, die den Fahrer
bei der Fahrt unterstützen und in sicherheitskritischen
Situationen warnen. Derartige Systeme sind in der Lage, eine kritische
Situation zu erkennen und eine Warnung mit Hilfe der passenden Anzeigesysteme
an den Fahrer zu schicken, sei es optisch, akustisch und/oder haptisch.
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Des
Weiteren ist im Stand der Technik zu berücksichtigen, dass
zur videobasierten Überwachung des Umfelds eines Kraftfahrzeugs
sowie für die Realisierung von Fahrerassistenzfunktionen,
die eine zusätzliche automatische Bildauswertung erfordern (Spurassistenz,
Verkehrszeichenerkennung und dergleichen), neben fest im Kraftfahrzeug
verbauten Kameras bereits auch abgesetzte, nachträglich
zu montierende Kameramodule vorgeschlagen wurden.
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Exemplarisch
ist hier das für Personenkraftwagen vorgesehene Fahrerassistenzsystem
FAS 100 der Firma ALAN Electronics GmbH zu nennen. Dieses
vom Hersteller als intelligent bezeichnete Videoanalysesystem, das
die mittels Digitalkamera erfassten Bilder der Fahrbahn in Bruchteilen
von Sekunden auswertet, wozu dient ein A[pplication]S[pecific]I[ntegrated]C[ircuit]-Videoprozessor
dient, weist ein Kameramodul und eine Steuerungseinheit auf. Das
Kameramodul wird in der Mitte der Frontscheibe (unterhalb des Rückspiegels)
angebracht, und die Steuerungseinheit findet auf dem Armaturenbrett oder
in einer Klemmhalterung Platz.
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Für
derartige Kameramodule wurden im Falle von rein anzeigenden Funktionen
insbesondere auch die drahtlose Bildübertragung an ein
für den Fahrzeugführer einsehbares Display und
die Energieversorgung aus einer Akku(mulatoren)einheit vorgeschlagen.
Als Display wurden unter an derem auch mobile Computer vorgeschlagen.
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Weiterhin
wurde im Stand der Technik, zum Beispiel in der Druckschrift
WO 2004/074046 A1 ,
der Einsatz mobiler Computer, auch von Handys, von Mobiltelephonen
und von P[ersonal]D[igital]A[ssitant]s, mit integrierter Kamera
für videobasierte Fahrerassistenzfunktionen beschrieben.
Hierbei wurde vorgeschlagen, dass das Bildverarbeitungsmodul und
die Anzeigeeinheit durch einen Kleinstcomputer, insbesondere durch
ein Mobiltelephon oder durch einen Palmtop oder durch einen Personal
Digital Assistent (PDA), gebildet werden.
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Hierbei
stellt die Integration des Bildverarbeitungsmoduls im Fahrzeuginnenraum
sicher, dass dieses Bildverarbeitungsmodul keinen starken Temperaturschwankungen
bzw. Extremtemperaturen ausgesetzt ist. Dadurch, dass das Bildverarbeitungsmodul
und die Anzeige der Bildverarbeitungsvorrichtung durch das Prozessormodul
und das Display des Kleinstcomputers gebildet werden, können
die Anforderungen an die elektromechanische Stabilität
und an die Langlebigkeit dieses bekannten Systems erheblich reduziert
werden.
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Des
Weiteren sei zum Stand der Technik aufmerksam gemacht
- – auf die Druckschrift WO 2006/132522 A1 , in
der eine kombinierte Anzeige von Livebild und Navigationshinweisen,
zum Beispiel von Richtungspfeilen, für ein mobiles Navigationssystem
vorgeschlagen wird, sowie
- – auf die Druckschrift WO 2007/101755 A1 , in
der ein Verfahren und eine Anordnung zur Anzeige mindestens eines
Navigationshinweises eines Navigationssystems in einem Fahrzeug
vorgeschlagen wird, wobei ein Ausschnitt der Fahrzeugumgebung von
einer Kamera aufgenommen und als Umgebungsbildfolge mittels einer
Anzeigeeinheit angezeigt wird, wobei der Navigationshinweis ebenfalls
mittels der Anzeigeeinheit angezeigt wird, und wobei bei Bewegung
des Fahrzeugs die Position des mindestens einen Navigationshinweises
innerhalb der Umgebungsbildfolge in Abhängigkeit von der
relativ zum Fahrzeug erfolgenden Bewegung der Umgebung verändert
wird.
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Darstellung der vorliegenden Erfindung:
Aufgabe, Lösung, Vorteile
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Ausgehend
von den vorstehend dargelegten Nachteilen und Unzulänglichkeiten
sowie unter Würdigung des umrissenen Stands der Technik
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein mobiles
Navigationsgerät der im technischen Gebiet genannten Art
sowie ein Verfahren der im technischen Gebiet genannten Art so weiterzuentwickeln, dass
zusätzliche Fahrzeugführer- und/oder Fußgängerfunktionalitäten
realisiert werden können.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch ein mobiles Navigationsgerät
mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen sowie durch ein Verfahren
mit den im Anspruch 6 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen
der vorliegenden Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen
gekennzeichnet.
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Die
vorliegende Erfindung beruht auf der Ausrüstung oder Ausstattung
eines mobilen Navigationsgeräts mit mindestens einer Bildaufnahmeeinheit
oder mit mindestens einer Kamera(einheit), das heißt auf
der Implementierung mindestens einer Bildaufnahmeeinheit oder mindestens
einer Kamera in einem mobilen Navigationsgerät.
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Die
Ausrüstung oder Ausstattung eines mobilen Navigationsgeräts
mit mindestens einer Bildaufnahmeeinheit oder mit mindestens einer
Kamera ermöglicht zusätzliche Funktionalitäten.
Die Bildaufnahmeeinheit oder Kamera ermöglicht die Aufnahme der
Fußgängerrouten, die direkt abge speichert werden
können und/oder als Routenführung an Bekannte
weitergegeben werden können, und erspart das umständliche
Mitnehmen von zusätzlichen Aufnahmegeräten, zum
Beispiel von Digitalkameras.
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Wenn
die Bildaufzeichnungseinheit oder Kamera für die vorgenannten
Funktionen nicht oder nicht nur verwendet wird, kann sie (auch)
für die Realisierung von Fahrerassistenzfunktionen eingesetzt werden.
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Hierbei
nutzt die vorliegende Erfindung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen
- – die in einem mobilen Navigationsgerät
ohnehin verbaute oder
- – mindestens eine mit einem mobilen Navigationsgerät
verbundene externe
Kamera zur Realisierung von konventionellerweise auf
diesen Geräten vorhandenen anzeigenden und/oder warnenden
Fahrerassistenzfunktionen.
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Mithin
werden mittels der vorliegenden Erfindung die in einem mobilen Navigationsgerät
ohnehin vorhandenen Komponenten, wie etwa Prozessor oder Rechner,
Display oder Anzeigeeinheit und gegebenenfalls Bildaufnahmeeinheit
oder Kamera, zu nutzen, um zusätzlich zu heutzutage üblichen
Einsatzzwecken weitere kundenwertige, insbesondere Fahrerassistenz-,
Funktionen zu realisieren. Auf diese Weise kann, auch durch reine
Softwarekomponenten, der Kundennutzen mobiler Navigationsgeräte
gegenüber konventionellen Systemen auf kostengünstige
Weise erhöht werden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft schließlich die Verwendung
mindestens eines mobilen Navigationsgeräts gemäß der
vorstehend dargelegten Art und/oder eines Verfahrens gemäß der
vorstehend dargelegten Art für videobasierte Fahrzeugführerassistenzfunktionen
und/oder für videobasierte Fußgängerassistenzfunktionen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Wie
bereits vorstehend erörtert, gibt es verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits auf die dem Anspruch
1 sowie dem Anspruch 6 nachgeordneten Ansprüche verwiesen,
andererseits werden weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile
der vorliegenden Erfindung nachstehend anhand des durch 1 veranschaulichten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 in
schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel für
ein mobiles Navigationsgerät gemäß der
vorliegenden Erfindung, das nach dem Verfahren gemäß der
vorliegenden Erfindung arbeitet.
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Bester Weg zur Ausführung
der vorliegenden Erfindung
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An
das in 1 exemplarisch dargestellte mobile Navigationsgerät 10 ist über
mindestens ein Bildverarbeitungsmodul 20 mindestens ein
Kameramodul 30 angeschlossen, wobei das Kameramodul 30 im
mobilen Navigationsgerät 10 implementiert oder
integriert sein kann oder, wie anhand 1 veranschaulicht,
drahtgebunden oder drahtlos mit dem mobilen Navigationsgerät 10 verbunden
sein kann.
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Das
von mindestens einer derartigen Kamera 30 aufgenommene
Bild wird an das (optionale) Bildverarbeitungsmodul 20 übertragen,
wobei das Bildverarbeitungsmodul 20 im mobilen Navigationsgerät 10 integriert
sein kann oder, wie anhand 1 veranschaulicht,
separat ausgeführt sein kann oder im Kameramodul 30 integriert
sein kann, sei es in einer Realisierung als Hardware und/oder in
einer Realisierung als Software, zum Beispiel in Form einer Bild-/Videoverarbeitungssoftware
als Bestandteil mindestens eines Softwarekerns oder Software-Kernels.
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Das
an das Bildverarbeitungsmodul 20 übertragene Bild
wird dort verarbeitet und nach einem oder mehreren derartigen Verarbeitungsschritten entweder
vollständig oder in Auszügen, sei es unverändert
oder modifiziert, mittels des mobilen Navigationsgeräts 10 zur
Anzeige gebracht, sei es auf dem Display 12 des mobilen
Navigationsgeräts 10 selbst oder auf einem an
das mobile Navigationsgerät 10 angeschlossenen
externen Display 12.
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Durch
dieses Anzeigen ist dokumentiert, dass die in der Bildverarbeitung
gewonnenen Informationen für die Fahrerassistenz verwendet
werden können, zum Beispiel in Form
- – mindestens
eines Warnhinweises für den Fahrzeugführer und/oder
mindestens einen etwaig anwesenden Beifahrer und/oder
- – mindestens einer Projektion mindestens einer Führungslinie,
zum Beispiel in Videosequenzen.
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Alternativ
wird das Bild nicht angezeigt, sondern lediglich eine von einer
Bildverarbeitung situationsabhängig generierte Warnung
und/oder Nachricht vom mobilen Navigationsgerät 10 weiterverarbeitet und/oder
gespeichert und/oder ausgegeben.
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Ausgehend
davon, dass mobile Navigationsgeräte in ihrer konventionellen
Ausgestaltung portable Geräte ohne Bildaufnahmefunktionalität
und/oder ohne Telephonfunktionalität sind, bietet die vorliegende
Erfindung also den Vorteil, dass mit der Kamera 30, zusätzliche
Fahrerassistenz-Funktionalitäten realisiert werden können.
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Wenn
die Kamera 30 von anderen Applikationen nicht verwendet
wird, zum Beispiel wenn das mobile Navigationsgerät 10 an
die Fahrzeuginfrastruktur angeschlossen ist, kann die Kamera 30 für die Überwachung
der Verkehrssituation verwendet werden. Die aufgenommenen Videosequenzen
oder digitalen Photos werden mit der Bildbearbeitungssoftware 20 bearbeitet,
um zum Beispiel den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu messen
oder um ein Verlassen der gewählten Fahrspur zu erkennen.
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Basierend
auf diesen Informationen, die in der Bildverarbeitung 20 gewonnen
werden, kann der Fahrzeugführer durch unterschiedliche
Warnmechanismen vor einer gefährlichen Situation rechtzeitig gewarnt
werden, was zur Unfallvermeidung beiträgt.
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Des
Weiteren können die von der Kamera 30 aufgenommenen
Bild-/Videosequenzen als Basis für weiterführende
Navigationsanwendungen verwendet werden (zum Beispiel sogenanntes
Videonavi), in denen Richtungspfeile der Routenführung
direkt in die Bildsequenz projiziert werden können.
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Die
vorliegende Erfindung bietet damit die Möglichkeit, die
vorhandenen Ressourcen, zum Beispiel Kamera 30 und Rechenleistung
des mobilen Navigationsgeräts 10, optimal zu nutzen
und zusätzliche Fahrerassistenz-Funktionalitäten
zu realisieren.
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Hinsichtlich
derartiger zusätzlicher Fahrerassistenz-Funktionalitäten
kommt die Realisierung unterschiedlicher, im Folgenden aufgelisteter
und kurz beschriebener Fahrerassistenzfunktionen auf einem mobilen
Navigationsgerät 10 in Frage, wobei das mobile
Navigationsgerät 10 entweder über eine
interne Kamera verfügt oder drahtgebunden bzw. per Funkübertragung,
also drahtlos an mindestens eine externe Kamera 30 angebunden
ist (vgl. 1).
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Die
Kamera 30 überwacht hierbei
- – den
Innenraum (vgl. nachstehend Aufmerksamkeitsüberwachung,
Kinderüberwachung/Laderaumüberwachung, videounterstützte
Kommunikation) und/oder
- – das Umfeld (vgl. nachstehend Rückfahrkamera, Seitenkameras,
Blindspot-Überwachung oder Totpunktüberwachung,
Fahrspurverlassenswarnung, Verkehrszeichenerkennung, Videonavigation,
aufbereitetes Nachtbild, P[oint]O[f]I[nterest] aus Fahrzeugführerperspektive/georeferenzierte Videos)
des
Fahrzeugs.
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Bei
der Aufmerksamkeitsüberwachung im Innenraum eines Fahrzeugs
werden die Bilder der nach innen auf den Fahrzeugführer
gerichteten Kamera 30 mit Methoden der digitalen Bildverarbeitung derart
analysiert, dass aufgrund der Augenlidaktivität, der Blickrichtung
und/oder der Körperhaltung auf die Aufmerksamkeit und/oder
den Ermüdungszustand des Fahrzeugführers rückgeschlossen
werden kann. Zeigt der Fahrzeugführer Ermüdungserscheinungen
oder ist der Fahrzeugführer in kritischen Situationen unaufmerksam,
so erfolgt eine Warnung aus dem mobilen Navigationsgerät 10.
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Bei
der Kinderüberwachung/Laderaumüberwachung im Innenraum
eines Fahrzeugs werden die Bilder der den Fondbereich (Rücksitz)
und/oder des Laderaums eines Personen- oder Lastkraftwagens aufnehmenden
Kamera 30 im Anzeigebereich oder auf dem Display 12 des
mobilen Navigationsgeräts 10 angezeigt.
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Bei
der videounterstützten Kommunikation im Innenraum eines
Fahrzeugs wird zum Vereinfachen der Kommunikation zwischen dem Fahrzeugführer
bzw. dem Beifahrer und den Passagieren im Fond ein der Videotelephonie ähnliches
System verwendet, das Blickkontakt zwischen den Kommu nikationspartnern
ermöglicht, ohne dass sich der Fahrzeugführer
bzw. der Beifahrer nach hinten umdrehen muss.
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Hierzu
werden die Gesichter der Passagiere mit der Kamera 30 erfasst.
Die Bildanzeige erfolgt auf dem Display 12 des mobilen
Geräts 10. Optionalerweise kann ein Rückkanal
vom Fahrzeugführer bzw. vom Beifahrer zum Passagier/zu
den Passagiere realisiert werden, wenn die Rücksitze mit
Anzeigeeinheiten bzw. mit Displays ausgestattet sind.
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Bei
der Rückfahrfunktion im Umfeld eines Fahrzeugs wird das
Bild der Rückfahrkamera 30 auf dem Display 12 des
mobilen Navigationsgeräts 10 angezeigt. Im angezeigten
Bild oder neben das angezeigte Bild können optionalerweise
Hilfslinien oder andere Symbole oder Zahlen eingeblendet werden, die
den Fahrzeugführer beim Einparken des Fahrzeugs und/oder
beim Manövrieren des Fahrzeugs unterstützen. Diese
Hilfsinformationen können mit Methoden der automatischen
und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 aus den Bildern
der Kamera 30 gewonnen werden.
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Bei
der Seitenkamerafunktion im Umfeld eines Fahrzeugs werden die Bilder
einer oder mehrerer Kameras 30, die das laterale oder seitliche
Umfeld des Fahrzeugs und/oder die Fahrzeugseiten beobachten, auf
dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10 angezeigt.
Im angezeigten Bild oder neben das angezeigte Bild können
optionalerweise Hilfslinien oder andere Symbole oder Zahlen eingeblendet werden,
die den Fahrzeugführer beim Durchfahren enger Tore oder
bei vergleichbaren Manövern unterstützen. Diese
Hilfsinformationen können mit Methoden der automatischen
und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 aus den Bildern
der Kamera(s) 30 gewonnen werden.
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Bei
der Blindspot-Überwachung oder Totpunktüberwachung
im Umfeld eines Fahrzeugs werden die Bilder einer oder mehrerer
Kameras 30, die das lateral rückwärtige
oder seitlich rückwärtige Umfeld des Fahrzeugs überwachen,
auf dem Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10 angezeigt.
Mit Methoden der automatischen und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 werden
herannahende Personenkraftwagen in diesem Bereich erkannt. Besteht
eine Kollisionsgefahr, zum Beispiel bei einem Spurwechsel zum Überholen,
so erfolgt eine Warnung.
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Bei
der Fahrspurverlassenswarnung im Umfeld eines Fahrzeugs werden Fahrspurmarkierungen links
des Fahrzeugs und/oder rechts des Fahrzeugs von einer oder mehreren
geeignet positionierten Kameras 30 beobachtet. Beim unaufmerksamen Überfahren
der Linien erfolgt eine Warnung über das mobile Navigationsgerät 10.
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Bei
der Verkehrszeichenerkennung im Umfeld eines Fahrzeugs werden die
Bilder einer grob in Fahrtrichtung ausgerichteten Kamera 30 mit
Methoden der automatischen und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 mit
dem Ziel der Erkennung von Verkehrszeichen ausgewertet.
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Eine
mögliche zu erkennende Zeichenklasse sind hierbei Geschwindigkeitsbegrenzungen
sowie deren Aufhebung. Werden derartige Zeichen automatisch erkannt,
so sind diese Informationen gegenüber einer gespeicherten
Karte wesentlich aktueller und können genutzt werden, um
den Fahrzeugführer zum Beispiel bei Überschreitung
der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu
warnen.
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Eine
weitere mögliche Zeichenklasse sind Überholverbote
sowie deren Aufhebung. Auch hier kann der Fahrzeugführer
auf aktuell gültige Beschränkungen hingewiesen
werden. Eine Anzeige des erkannten Zeichens hat zudem eine Gedächtnisfunktion,
das heißt der Fahrzeugführer kann prüfen, ob
er während einer Unaufmerksamkeitsphase an einem entsprechenden
Zeichen vorbei gefahren ist.
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Eine
verbesserte Ausbaustufe der vorgenannten Varianzen besteht in der zusätzlichen
Erkennung von einschränkenden Zusatzzeichen, etwa der Einschränkung ”Bei
Nässe”. Hier kann eine sinnvolle Ausprägung
bereits in der reinen Detektion der Anwesenheit solcher Zusatzzeichen
bestehen. Der Fahrzeugführer erhält dann lediglich
den zusätzlichen Hinweis, dass ein Zeichen nur eingeschränkt gültig
ist. Eine Information über die Art der Einschränkung
kann gegeben werden, wenn das Zeichen nicht nur detektiert, sondern
erkannt wird. Die zuverlässige Erkennung der Zusatzzeichen
ist aufgrund ihrer großen Vielfalt und angesichts der vergleichsweise
geringen Abmessungen jedoch sehr anspruchsvoll.
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Eine
andere mögliche Zeichenklasse sind die dreieckigen Gefahrenzeichen,
wie etwa Wildwechsel, Steinschlag und dergleichen. Werden diese Zeichen
erkannt, so kann ein entsprechender Hinweis über das mobile
Navigationsgerät 10 ausgegeben werden. Weiterhin
besteht auch hier die Möglichkeit, die erkannten und/oder
detektierten Zeichen nur anzuzeigen, um eine Erinnerungsfunktion
zu realisieren.
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Ein
Zeichentyp, der in Form einer Sonderfunktion ausgeführt
werden kann, ist das Zeichen ”Einfahrt verboten” (=
roter Kreis mit weißem Querbalken) an Auffahrten. Wird
dieses Zeichen auf der rechten Seite des Fahrzeugs erkannt, so wird
der Fahrzeugführer vom mobilen Navigationsgerät 10 vor
einem Auffahren entgegen der Fahrtrichtung (sogenannter ”Geisterfahrer”)
gewarnt.
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Weitere
mögliche Zeichenklassen sind Hinweistafeln und Ortsschilder.
Diese können im einfachsten Fall nur detektiert und als
Ausschnitt des Eingangsbilds auf dem mobilen Navigationsgerät 10 im
Sinne einer Erinnerungsfunktion angezeigt werden. In einer weiteren
Ausbaustufe können Ortseingangs- und Ortsausfahrtsschilder
als solche erkannt werden und anhand dieser Information die maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit modifiziert werden.
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Grundidee
einer Videonavigation im Umfeld eines Fahrzeugs ist die gleichzeitige
Anzeige eines in Fahrtrichtung orientierten Livebilds der Kamera 30 mit
Navigationshinweisen, insbesondere mit Richtungspfeilen auf dem
Display 12 des mobilen Navigationsgeräts 10.
Ein wichtiger Vorteil dieser Anzeigeform ist die Möglichkeit,
das relevante Umfeld des Fahrzeugs während des Ablesens
des mobilen Navigationsgeräts 10 im Blick zu behalten.
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Neben
einer nebeneinander liegenden Anzeige von Livebild und Navigationshinweisen
können die Navigationshinweise in fortgeschritteneren Systemen
auch teiltransparent oder überdeckend in das Livebild eingeblendet
werden. Dies kann insbesondere auch unter Berücksichtigung
der Perspektive des Bilds erfolgen, so dass zum Beispiel der Eindruck entsteht,
ein Richtungspfeil befände sich direkt auf der Fahrbahn
vor dem Fahrzeug.
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In
einer ersten Ausbaustufe einer derartigen Videonavigation werden
hierzu die Richtungspfeile statisch an eine mittlere Perspektive
angepasst. Spätere Ausbaustufen erlauben
- – durch
Methoden der automatischen und/oder digitalen Bildverarbeitung 20 und/oder
- – durch Zusatzsensorik
die Nachführung
der eingeblendeten Pfeile beim Gieren oder Nicken des Fahrzeugs
sowie die Berücksichtigung des Verlaufs der Fahrspur vor
dem Fahrzeug.
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Zur
Anzeige eines Livebilds auf dem Display 12 des mobilen
Navigationsgeräts 10, etwa für eine Videonavigation,
kann neben dem unveränderten Bild der Kamera 30 auch
ein mittels Bildverarbeitung aufbereitetes Bild genutzt werden.
Eine Aufbereitung kenn insbesondere nachts genutzt werden, um die Aufmerksamkeit
des Fahrzeugführers auf bestimmte Bildbereiche zu lenken
und/oder die Sichtbarkeit von Objekten vor dem Fahr zeug zu verbessern.
Möglich ist hier auch eine Umschaltung von Tagbild auf Nachtbild,
die analog zur Umschaltung zwischen Tagdarstellung und Nachtdarstellung
der Karte erfolgt.
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In
Verbindung mit dem mobilen Navigationssystem 10 kann eine
in Fahrtrichtung ausgerichtete Kamera 30 auch dazu genutzt
werden, einzelne Aufnahmen eines Orts von Interesse (sogenannter
POI = Point Of Interest) aus Perspektive des Fahrzeugführers
zu machen und diese Aufnahmen mit der Positionsinformation zu speichern.
Soll ein auf diese Art und Weise gespeicherter Ort später
wieder angefahren werden, so kann dies durch Auswahl des entsprechenden
Bilds aus einer Liste erfolgen. Der Fahrzeugführer sieht
das Bild des Orts, den er ansteuern will, aus seiner Perspektive.
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Für
komplexe Streckenabschnitte, zum Beispiel für Kreisverkehre
mit mehreren Ausfahrten, kann auch eine Videoaufnahme zur Dokumentation des
richtigen Wegs aus Sicht des Fahrzeugführers aufgezeichnet
und gegebenenfalls anderen (nachfolgenden) Fahrzeugführern
zur Verfügung gestellt werden.
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Für
Motorradfahrer kann auf analoge Weise die Möglichkeit einer
Videoaufnahme eines besonders ansprechenden Streckenabschnitts geschaffen werden.
Das aufgenommene Video kann anschließend gemeinsam mit
den zugehörigen Geokoordinaten, zum Beispiel auf einem
Webserver, als Information für Gleichgesinnte bereit gestellt
werden.
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Kombinationen
der vorgenannten Funktionalitäten, zum Beispiel eine Warnung
nur bei Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers, sind ebenfalls möglich.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2004/074046
A1 [0009]
- - WO 2006/132522 A1 [0011]
- - WO 2007/101755 A1 [0011]