DESC001401MA - Bürstenkörper aus Gummi - Google Patents
Bürstenkörper aus GummiInfo
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Description
Bürstenkörper aus Gummi haben gegenüber solchen aus Holz den Vorteil, unter der Einwirkung von Feuchtigkeit fäulnisbeständig zu sein; ausserdem bieten die nachgiebigen Flächen und Kanten des Gummikörpers Schutz von Schrammen und ähnlichen Beschädigungen, wie sie beim Gebrauche einer Bürste mit Holzkörper an dem zu reinigenden Gegenstande oder in seiner Umgebung leicht entstehen. Indessen haben die bisher bekannten Bürstenkörper aus Weichgummi den wesentlichen Nachteil, dass sie das Einziehen der Borstenbündel lediglich von Hand gestatten und somit erhebliche Herstellungskosten verursachen, die sich insbesondere bei der Massenfertigung so ungünstig auswirken, dass derartige Bürsten nicht mehr wettbewerbsfähig sind.
Hier sucht die Erfindung wirksame Abhilfe durch Schaffung eines Bürstenkörpers zu bringen, bei dem die Nachteile der Bürstenkörper aus Holz fehlen, der aber gleichwohl die vorteilhafte Anwendung des maschinellen Einstanzens der Borstenbündel gestattet. Erfindungsgemäss wird dies grundsätzlich dadurch erzielt, dass für den Bürstenkörper ein Hartgummi von solcher Festigkeit gewählt wird, dass sie die feste Verankerung der beim maschinellen Einstanzen verwendeten Halte-
drähte der Borstenbündel gewährleistet. Zweckmässig verwendet man für den Bürstenkörper eine Hartgummisorte, deren Festigkeit etwa der Härte von Holz, insbesondere von Buchen- oder Ahornholz entspricht. Ein solcher Bürstenkörper lässt sich bereits bei der Fertigung mit den erforderlichen Bündellöchern versehen und auf der Borsteneinstanzmaschine in derselben vorteilhaften Weise wie ein Bürstenkörper aus Holz behandeln, ohne dass an der Maschine oder ihrer Arbeitsweise Änderungen erforderlich sind.
Weiter kann man auch bei dem neuen Bürstenkörper erfindungsgemäss den oben erwähnten Schutz gegen Verschrammen und ähnliche Verletzungen erzielen, und zwar dadurch, dass man den Bürstenkörper im Bereich der Borstenverankerung aus Hartgummi, jedoch in den Randbereichen, die für eine Berührung mit schonbedürftigen Gegenständen in Betracht kommen, aus Weichgummi herstellt. Hierbei kann man nach Wahl eine einstückige oder eine zweiteilige Ausbildung des Bürstenkörpers vorsehen. Die einstückige Ausbildung besteht aus einer Kombination von Hartgummi für den Haltebereich mit Weichgummi für den nur verhältnismässig kleinen Aussenbereich, während bei der zweiteiligen Ausbildung der eigentliche Haltekörper ausschliesslich aus hartem Gummi besteht und mit einem ihn umgebenden Aussenteile aus Weichgummi lösbar, am bestehen formschlüssig, oder fest - durch Vulkanisierung - verbunden ist.
Der Erfindungsgegenstand ist im Nachstehenden anhand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert, die auf der Zeichnung in
Abb. 1 und 2 jeweils im Querschnitt dargestellt sind, während
Abb. 3 einen Teil der Abb. 2 in grösserem Masstabe veranschaulicht.
Der Bürstenkörper nach Abb. 1 ist für einen Bohnerbesen bestimmt. Sein plattenförmiger innerer Teil 1 besteht aus einer harten Gummisorte und ist an der Unterseite mit zylindrischen Ausnehmungen 2 versehen, in die die Borstenbündel 3 eingestanzt werden. Jedes Borstenbündel 3 wird von einer Anzahl Borsten von doppelter Länge gebildet, die vor dem Einstanzen in der Mitte von einem gebogenen Haltedraht 4 mit gekreuzten Enden umfasst und deren Hälften um diesen herum zueinandergebogen werden, so dass ein Büschel mit einer geschlossenen Wurzel entsteht, die von der Einstanzmaschine erfasst und in die Ausnehmung 2 eingeführt werden kann, wobei die Enden des Drahtes 4 in den Bürstenkörper hineingedrückt und dadurch in ihm fest verankert werden. Hierfür bietet die Gummisorte des Bürstenkörperteiles 1 infolge ihrer Härte und Festigkeit einen geeigneten Werkstoff, in dem die Haltedrähte 4 fest und zuverlässig haften. In der Randzone 5 des Bürstenkörpers geht die harte Gummisorte seines inneren Teiles 1 in Weichgummi über, dem überdies die aus Abb. 1 ersichtliche umgebogene Querschnittsform gegeben werden kann, die zur Verbindung mit der Bohnerbesenplatte dient. Die Randzone 5 erstreckt sich über die sämtlichen vier senkrechten Aussenflächen des Bürstenkörpers und schafft somit einen nachgiebigen und weichen Stossrand. Auch in der Mitte des Bürstenkörperinnenteiles 1 kann man einen schlitzförmigen, im Querschnitt trichterartigen Teil 6 mit einer Anzahl enger Kanäle 7 versehen, der
ebenfalls aus Weichgummi besteht und zur Zuführung eines Bohnermittels o.dgl. dient. Wie Abb. 1 rechts erkennen lässt, kann man die in der Nähe der Randzone 5 liegende äussere Reihe der Ausnehmungen 2 schwach geneigt anordnen, so dass die hier verankerten Borstenbündel 3 schräg nach aussen bis über den Stossrand 5 hinaus vorstehen; dadurch wird gewährleistet, dass auch längs des Randes des Bürstenkörpers die Haltedrähte 4 eine zuverlässige Verankerung in dem harten Gummiwerkstoffe erhalten.
Das Ausführungsbeispiel nach Abb. 2 zeigt eine erfindungsgemäss ausgebildete Rundbürste, die insbesondere zum Waschen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Hier bildet der die Borstenbündel aufnehmende Bürstenkörper 7, in dem diese in der zu Abb. 1 beschriebenen Weise verankert sind, ein selbständiges Stück, das in einen Bürstenkörperteil 8 aus Weichgummi mit einem entsprechend gestalteten Kragen 9 eingebettet und mit ihm durch Vulkanisieren fest verbunden ist. Der Bürstenkörperteil 8 geht an seiner Oberseite in einen schräg angesetzten Rohrflansch 10 über, der über die Zuführungsleitung für die Waschflüssigkeit gestülpt wird. In dem Bürstenkörperteil 7 aus Hartgummi sind zwischen den einzelnen Borstenbündelverankerungen Durchlasskanäle 11 für die Waschflüssigkeit vorgesehen.
Abb. 3 zeigt in grösserem Masstabe den Randteil einer Bürste nach Abb. 2 in abgeänderter Ausführung, und zwar ist hier der Bürstenkörperteil 7 aus Hartgummi formschlüssig, aber lösbar mit dem aus Weichgummi bestehenden Bürsten-
körperoberteil 8 verbunden. Zu diesem Zwecke ist der Kragen 9 mit einem im Querschnitt nasenförmigen Vorsprunge 12 versehen, der über die Unterkante des Bürstenkörpers 7 greift und diesen in dem Teile 8 festhält. Infolge der Ausbildung des gesamten Oberteiles 7 einschliesslich seines Kragens 9 und des Vorsprunges 12 aus nachgiebigem Weichgummi kann man die beiden Bürstenkörperteile leicht ineinanderfügen und auseinandernehmen.
Die Ausführungsbeispiele zeigen nur einige Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung; sie lässt sich in gleicher Weise und mit derselben Wirkung auch bei Bürsten für beliebige andere Zwecke anwenden, bei denen die eingangsgeschilderten Ausführungen zutreffen.
Claims (7)
1. Bürstenkörper aus Gummi, dadurch gekennzeichnet, dass der die Borsten tragende Teil (1) des Bürstenkörpers aus Hartgummi von solcher Festigkeit besteht, dass sie die feste Verankerung der Borstenbündel (3) beim maschinellen Einstanzen gewährleistet.
2. Bürstenkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der aus Hartgummi bestehende Teil (1) des Bürstenkörpers in seiner Randzone (5) von Weichgummi umgeben ist.
3. Bürstenkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der aus Hartgummi bestehende Teil (1) des Bürstenkörpers unmittelbar in die Randzone (5) aus Weichgummi übergeht und mit dieser ein Stück bildet.
4. Bürstenkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hartgummiteil (7) und der Weichgummiteil (8) getrennte Werkstücke bilden, die formschlüssig, aber lösbar miteinander verbunden sind.
5. Bürstenkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hartgummiteil und der Weichgummiteil getrennte Werkstücke bilden, die durch Vulkanisieren fest miteinander verbunden sind.
6. Bürstenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (2) zur Aufnahme
der Borstenbündel, soweit sie am Rande des Bürstenkörperteiles aus Hartgummi liegen, schräg nach aussen gerichtet sind.
7. Bürstenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den aus Hartgummi bestehenden Bürstenkörperteil (1) ein aus Weichgummi bestehender Teil (6) eingebettet ist, der zur Zuleitung eines Behandlungsmittels dient.
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