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Elektrische Großmaschine mit lotrecht stehender Welle, insbesondere
Wasserkraftgenerator Zum Auf- und Abbau elektrischer Maschinen wird bekanntlich
ein Kran verwendet, der im Hinblick auf das Gewicht des größten Einzelteiles der
Maschine zu bemessen ist. Der Aufwand für diesen Kran und der hierfür erforderliche
Platz ist vor allem bei großen Maschinen beträchtlich, wie sie beispielsweise für
Wasserkraftanlagen verwendet werden. Der Platzbedarf wirkt sich besonders dann ungünstig
aus, wenn die elektrische Maschine und damit der Kran in einem Maschinenhaus unterzubringen
sind, weil in diesem Fall das Maschinenhaus mit Rücksicht auf den Kran wesentlich
größer ausgeführt werden muß, als es die elektrische Maschine allein erfordern würde.
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Diese Nachteile werden gemäß der Erfindung dadurch vermieden, daß
am Ständer der Maschine zusätzliche Einrichtungen vorgesehen sind, die am Betriebsort
und nach der Montage der Maschine eine horizontale, also senkrecht zur Welle gerichtete
Verschiebung des ganzen Maschinenständers oder von Teilen des Ständers ohne Zuhilfenahme
eines Kranes ermöglichen. Beispielsweise erhält der Ständer Rollen, so daß er zum
Betriebsort oder von dort weggefahren werden kann. Dabei ist es
weiterhin
möglich, den Läufer nach Entfernung von Ständerteilen oder mit Hilfe des Ständers
zu verfahren. Damit wird der sonst notwendige große Kran überflüssig.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Mit Rücksicht auf das Bahnprofil werden hier die Hälften des Ständers eines Wasserkraftgenerators
mit lotrecht stehender Welle in hochgestellter Lage auf dem Transportfahrzeug in
die Nähe des Betriebsortes gefahren. Jede mit Drehzapfen versehene Ständerhälfte
wird nun auf neben dem Fahrzeug abgestützten Böcken in die Betriebslage, d. h. um
9o° gedreht. Wie den Fig. I und 2 zu entnehmen ist, werden dann gemäß der Erfindung,
insbesondere nach Entfernung des Fahrzeuges, an der Ständerhälfte I einzelne Rollen
2 bis 4 oder Rollböcke mit zwei oder mehr Rollen befestigt, mit deren Hilfe die
Ständerhälfte, gegebenenfalls nach entsprechender Absenkung auf den Flur des Maschinenhauses
oder eines anderen Aufstellungsortes der Maschine, zum Betriebsort gefahren wird.
An Stelle des Anbaues von Rollen oder Rollböcken können gemäß den Fig. 3 und 4 auch
Rollen 5 bis 7 in den Ständer selbst eingebaut sein. Ein weiteres Ausführungsbeispiel
ist in Fig. 5 veranschaulicht. Zum Aufbau der Maschine wird hierbei zunächst ein
Drittel 8 des Ständers über der Maschinengrube zusammengestellt. Der Läufer 9 wird
auf dem Zusammenstellungsplatz in einiger Entfernung vom Betriebsort zusammengebaut.
Dort werden auch die weiteren zwei Drittel Io und II des Ständers fertiggestellt,
deren Bleche bzw. Eisenkörper auch ungeteilt sein können. Im folgenden wird der
Lagerträger I2, z. B. wie hier eine Brückenausführung oder ein Armstern, mit dem
Lager auf den zwei Dritteln Io und II des Ständers aufgebaut und dann der Läufer
mit dem Lagerträger auf den zu diesem Zweck fahrbar ausgeführten zwei Dritteln des
Ständers über die Maschinengrube gefahren. Beim Abbau der Maschine sind zunächst
die Verbindungen zwischen dem Ständerdrittel 8 einerseits und den Ständerteilen
Io und II andererseits zu lösen. Hierauf werden wieder der Läufer mit dem Lagerträger
auf zwei Dritteln des Ständers verfahren. Das muß naturgemäß so weit geschehen,
bis die Maschinengrube in der gewünschten Weise zugänglich ist.
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Das bei der vorher beschriebenen Ausführung vorhandene große Fahrgewicht
kann gemäß Fig. 6 dadurch vermieden werden, daß man die Ständerdrittel I3 und I4
ausschwenkbar macht. Zu diesem Zweck können diese Ständerteile mit dem dritten Ständerdrittel
I5 über Gelenke I6 und 17 verbunden sein. Zum Ausbau des Läufers I8 werden die Ständerdrittel
in die eingezeichnete Stellung ausgeschwenkt. Hierbei können sie mit Rollen oder
Rollböcken versehen oder auf solche abgestützt werden. Zu diesem Zweck können weiterhin
beispielsweise Schienen I9 und 2o vorhanden sein. Der Läufer bleibt hierbei über
sein Traglager in dem hier als Brücke ausgeführten Lagerträger 2I abgestützt. Der
einteilig ausgeführte Lagerträger wird auf besonderen Fahrgestellen 22 und 23, die
für mehrere Maschinen nur einmal vorhanden sein müssen, beispielsweise auf Schienen
24 und 25 ausgefahren. Das Ausschwenken der Ständerdrittel I3 und 14 muß naturgemäß
so weit erfolgen, daß der Läufer mit dem Lagerträger ausgefahren werden kann. Der
Ständer kann auch nur halbiert oder in mehr als drei Teile unterteilt werden. Es
können auch zwei Teile geringerer Größe ausschwenkbar gemacht Werden. An Stelle
des Ausschwenkens oder daneben kann auch ein Ausfahren einzelner Ständerteile treten.
Stets ist es jedoch erforderlich, daß so viel Raum frei gemacht wird, daß der Läufer
mit dem Lagerträger entfernt werden kann. Nunmehr wird auch ein geringes Fahrgewicht
erreicht.
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Besitzt die elektrische Maschine unterhalb des Flures der Maschinenumgebung
reichende Teile, z. B. einen Kuppelflansch zur Verbindung mit einer Kaplanturbine,
so kann der Transport der Maschinenteile dadurch ermöglicht werden, daß zwischen
dem Betriebsort und dem Zusammenstellungsplatz bzw. Abstellungsplatz eine Vertiefung,
insbesondere Rinne, im Flur für die unter diesen reichenden Teile vorgesehen werden.
Wie Fig.7 erkennen läßt, können jedoch in einem solchen Fall zum Auf- bzw. Abbau
die Maschinenteile auch mittels Winden 26 od. dgl. aus der Fahrlage gesenkt bzw.
in diese gehoben werden. Im vorliegenden Fall wird gezeigt, wie mit Hilfe solcher
Winden der Ständer 27 angehoben werden kann. Gemäß der weiteren Ausgestaltung der
Erfindung wird die bei den obigen Beispielen notwendige Zerlegung der Maschine vermieden,
indem ihr Gehäuse mit Gleitflächen bzw. Rollen versehen und damit, vorzugsweise
auf Schienen, verschiebbar gemacht wird. Auf diese Weise kann ohne größeren Zeitaufwand
die Maschine von ihrem Betriebsort entfernt werden, wenn beispielsweise eine Überholung
einer damit gekuppelten, darunter befindlichen Kaplanturbine erforderlich ist. In
den Fig. 8 bis io der Zeichnung ist hierzu ein Ausführungsbeispiel dargestellt.
Dabei zeigt die linke Seite der Fig. 8 den Schnitt durch eine Maschine mit einem
Kuppelflansch zur Verbindung mit einer unterhalb davon angeordneten Kaplanturbine,
die oberhalb des Flures des Aufstellungsortes der elektrischen Maschine liegt, die
rechte Seite dieser Figur hingegen eine Ausführung, deren Verbindungsflansch unterhalb
dieses Flures angeordnet ist. Die Fig. io schließlich läßt eine axionometrische
Ansicht der Maschine erkennen. In einer Rinne im Gehäuse 28 der dargestellten Maschine
sind Rollen 29 angeordnet, die auf den Schienen 3o ruhen. Dabei können die Rollen
in einer besonderen Tragschiene 31 des Gehäuses eingelegt sein. Im vorliegenden
Fall liegen die Rollen lose in den Rinnen im Gehäuse und in entsprechenden Rinnen
in den Schienen. Werden beim Verschieben des Gehäuses Rollen auf der einen Gehäuseseite
frei, so werden sie aus den Rinnen der Schienen genommen und auf der anderen Seite
eingelegt. Für die Rollen wird vorzugsweise gehärteter Stahl verwendet. Außerdem
werden
die Rollen mindestens an ihrer Lauffläche mit Ö1 geschmiert. Das Gehäuse kann auch
mit Gleitflächen versehen sein und damit auf den Schienen verschiebbar sein. In
diesem Fall wird zweckmäßig zwischen den Gleitflächen und den Schienen eine Druckölschmierung
vorgesehen. Mit dem Gehäuse ist in an sich bekannter Weise der Lagerträger 32 verbunden.
Dieser ist im vorliegenden Fall sternförmig ausgebildet. Er kann jedoch auch als
Brückenträger ausgestaltet sein. Wird nun das Gehäuse und damit der darin untergebrachte
Ständer 34 der Maschine auf den Schienen verschoben, dann wird über den Lagerträger
auch der darin abgestützte Läufer 35 mitverschoben. Das andere Lager muß jedoch
vorher ausgebaut werden. Damit kann in besonders einfacher Weise diese elektrische
Großmaschine von ihrem Betriebsort entfernt werden, so daß die darunterliegende
Turbine ohne Zuhilfenahme eines Kranes zugänglich wird. Zu diesem Zweck ist es nur
erforderlich, z. B. an Ringen 36 od. dgl. des Gehäuses, eine entsprechende Zugkraft
auszuüben. Diese wird dann besonders gering ausfallen, wenn das Gehäuse mit gehärteten
und geschmierten Rollen auf den Schienen abgestützt ist. Reicht die Läuferwelle
37 - wie auf der rechten Seite der Fig. 8 dargestellt - mit dem Kuppelflansch 38
unterhalb des Flures 39 des Aufstellungsortes der Maschine, so wird in diesem Flur
eine parallel zu den Schienen 30 verlaufende Vertiefung 4o vorgesehen, um
die Verschiebung der Gesamtmaschine zu ermöglichen (Fig. Io).
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Die Anwendung von von außen kommenden Zugkräften auf das Maschinengehäuse
zwecks Verschiebung der Maschine kann entbehrt werden, wenn die Rollen 29 einen
z. B. elektrischen Antrieb erhalten. Es ist ferner möglich, die Rollen im Gehäuse
bzw. in den Schienen 30 mit Hilfe von Achsen zu lagern.