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Sicherungsvorrichtung für Saugheber zum Verhindern des Einsaugens
der zu hebernden Flüssigkeit in den Mund Zusatz zum Patent 906 860
Gegenstand des
Hauptpatents ist eine Sicherungsvorrichtung für Saugheber zum Verhindern des Einsaugens
der zu hebernden Flüssigkeit in den Mund, bestehend aus einem ein Rückschlagventil
enthaltenden Mundstück, welches der die anzusaugende Flüssigkeit hochführenden Leitung
aufzustecken ist.
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Entsprechend dem Ausführungsbeispiel des Hauptpatents ist diese Sicherung
vorgesehen speziell zur Anwendung beim sogenannten Pipettieren, in welchem Falle
man es in der Regel mit Ansaugröhrchen zu tun hat, die einen verhältnismäßig kleinen
Durchmesser haben, so daß diese Pipettenröhrchen verschiedenen Kalibers mit geeigneter
Abdichtung vorn an ihrem Kopf in die als Mundstück ausgebildete Sicherungsvorrichtung
eingesteckt werden können, wie dies im Hauptpatent beschrieben ist.
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Die vorliegende Erfindung bezweckt die Weiterbildung der angegebenen
Sicherungsvorrichtung, um sie ganz allgemein als Einsaugsicherung auch für andere
Zwecke, z. B. für Abfüllschläuche u. dgl., brauchbar zu machen. Dies soll geschehen
in einer auch für Abfüllzwecke ganz besonders geeigneten Ausbildungsform, wdbei
es darauf ankommt, daß auch alle bisherigen Vorteile dieser Vorrichtung erhalten
bleiben und wobei gerade ganz besonders auch für Abfüllzwecke noch neuartige Vorzüge
erreicht sind.
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Erfindungsgemäß wird dieser Erfolg dadurch erreicht, daß das als
Saugbebervorrichtung ausgebildete Mundstück zur saugdichten Verbindung
mit
der die anzuhebende Flüssigkeit aufnehmenden Leitung einen Kopf aufzuweisen hat,
welcher so ausgebildet ist, daß diese Leitung, wenn sie kleineren Durchmesser hat,
diesem Kopf entweder selbst in einer konischen Ausnehmung oder, wenn die genannte
Leitung einen größeren Durchmesser hat, er ihr in konischer Form einsteckbar ist.
Hierdurch ist erzielt, daß die neue Vorrichtung z. B. für Abfüllschläuche einheitlich
verwendbar ist, und zwar in allen für die Praxis im wesentlichen in Betracht kommenden
Fällen, ganz unabhängig vom Durchmesser des jeweils verwendeten Schlauches, weil
dieser Schlauch sich entsprechend seinem Durchmesser bei der angegebenen Konusform
des Mundstückkopfes einfach mehr oder weniger tief auf diese Form auf- bzw. einstecken
läßt.
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Es sind an sich zwar als mundstückartige Zusatzgeräte ausgebildete
Ansaugsicherungen schon bekannt. Hierbei dient aber an Stelle eines Sicherungskegels
ein wesentlich komplizierteres Sicherungselement. Auch ist hierbei der Kopf des
Mundstückes nicht wahlweise zum Aufnehmen von Saugleitungen unterschiedlichen Durchmessers
und auch nicht zum Aufstecken in solche Saugleitungen brauchbar. Es bleiben in diesen
Fällen daher also die Vorteile und die Wirkung der der Erfindung entsprechenden
Einsaugsicherung ausgeschlossen.
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Der obengenannte Konuskegel am Kopf der das Mundstück bildenden neuen
Vorrichtung kann konstruktiv in unterschiedlicher Weise angeordnet sein. Es kommt
in Betracht, ihn seinerseits am Kopf des Mundstückes als in einer Steckveibindung
lösbares Einzelteil auf- oder einsetzbar vorzusehen. In diesem Falle ist der fragliche
Konus zweckmäßig einfach ein kleines Zusatzteil zur Vor. richtung nach dem Hauptpatent.
Er besitzt dann vorteilhaft einen hülsenartigen Stiel, welcher in die zur Dichtung,
z. B. mit einer gelochten Gummi scheibe, ausgelegten Öffnung des Mundstückkopfes
paßt. Der Konus kann aber auch fest am Mundstück angebracht sein, indem er ihm z.
B. aufschraubbar ist.
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Wesentlich für die einwandfreie Funktion der neuen Vorrichtung ist
ferner, daß beim Ansaugen für Umfüllzwecke trotz der kräftigen Saugwirkung, die
hierbei aufzuwenden ist, das Rückschlagventil im Mundstück erst dann betätigend
geschlossen wird, wenn die angesaugte Flüssigkeit bis ins Mundstück hochgehoben
ist. Um dies zu gewährleisten, ist entsprechend der weiteren Vervollkommnung der
Erfindung die Durchl aß weite der Bohrung im Konus am Mundstück mindestens an einer
Stelle so gedrosselt, daß der diese Stelle passierende Saugluftstrom nicht ausreichen
kann, das Rückschlagventil im Mundstück anhebend zu betätigen.
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Ein weiterer Fortschritt ist dabei erzielbar, wenn die Abdrosselung
des Luftdurchlasses in der Bohrung des am Mundstückkopf angeordneten Konus durch
eine zwischengelegte Scheibe, z. B. aus nachgebendem Material, wie z. B. Gummi,
gebildet ist, die zentral eine Lochung trägt. Ist in diesem Falle dann die Anordnung
nämlich ferner noch so getroffen, daß sich die Lochung in dieser entsprechend dünn
bemessenen Scheibe z. B. nur öffnet, wenn sich die Scheibe unter der Einwirkung
der Saugluft nach innen aufwölbt, diese Lochung aber bei Gegendruck geschlossen
gehalten bleibt, weil die Scheibe in dieser Beanspruchungsrichtung entsprechend
großflächig unteriegt ist oder indem eine andere, analog wirkende Vorkehrung getroffen
ist, so kann die hochgesaugte Flüssigkeit nicht mehr von selbst zurückfließen.
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Das bringt den großen Vorzug, daß das Ende des Abfülischlauches während
des Ansaugvorganges nicht tiefer liegen muß, als dem Flüssigkeitsspiegel der abzulassenden
Flüssigkeit entspricht.
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Man kann deshalb in aller Ruhe das Schlauchende mit dem Mundstück,
welches gleichzeitig automatisch als Verschluß wirkt, bequem in die erforderliche
Abfüllage bringen, in der dann das Mundstück nach Bereitstellung des Abfüllgefäßes
leicht aus dem Schlauchende gezogen werden kann, wodurch die angesaugte Flüssigkeit
wunschgemäß abfüllend nachläuft.
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Nachfolgend ist die Erfindung mit ihren Einzelheiten des näheren
noch in zwei Ausführungsbeispielen an Hand von Zeichnungen erläutert und beschrieben.
Es zeigt in gegenüber den natürlichen Verhältnissen vergrößerter Wiedergabe Fig
1 eine Vorrichtung entsprechend der 'Erfindung in einer Ausführung, bei welcher
der am Mundstückkopf vorgesehene Konus als einfaches Zusatzteil aufsteckbar ist,
und Fig. 2 eine Ausführungsform, bei der das Konusstück dem Mundstückkopf aufschraubbar
ist.
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In beiden Fällen handelt es sich um Ansichten zentraler Längsschnitte,
wobei für die gleichen Teile mit dem Hauptpatent übereinstimmende Bezugszeichen
verwendet sind.
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In den Figuren ist mit 2 wieder das die Sicherungsvorrichtung bildende
Mundstück bezeichnet, welches das kegelförmige Rückschlagventil 3 enthält. Dieses
wird beim Ansaugen der Luft leicht mitangehoben; Es schließt jedoch die Ansaugöffnung
12 erst in seinem Kegelsitz dichtend ab, wenn der Ventilkegel durch die beim Ansaugen
eindringende Flüssigkeit mitangehoben wird. Im Kopf des Mundstücks 2 ist in dessen
tiffnung 5 nach Fig. I gleichfalls wieder eine gelochte Gummischeibe 6 angeordnet,
welche durch die aufschraubbare Kappe 7 festgeklemmt wird. In das Loch dieser Gummischeibe
wird jetzt an Stelle eines Pipettenrohres ein Konusstück I7 mit seinem hülsenartigen
Rohrstiel 18 saugdicht eingesteckt.
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Auf diesem Konusstück I7 lassen sich dann Abfüllschläuche mit unterschiedlichem
Durchmesser an ihrem Ende ebenfalls saugdicht aufschieben.
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Das Gerät kann in dieser Weise jetzt also auch als Saugmundstück für
Abfüllschläuche Verwendung finden mit dem großen Vorteil, daß ausgeschlossen bleibt,
von der durch Ansaugen abzulassenden Flüssigkeit in den Mund bekommen zu können.
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Der am Mundstück 2 vorgesehene Konuskopf macht das Gerät für die angegebenen
Zwecke ziemlich universell verwendbar, weil der Konus für
Schläuche
sowohl mit recht kleinem als auch mit verhältnismäßig großem Durchmesser paßt. Er
kann an seiner Oberfläche noch geriffelt oder sonstwie aufgerauht sein, um im aufgesteckten
Schlauchende noch sicherer zu halten.
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Es ist nun notwendig, dafür zu sorgen, daß der Ventilkegel 3 nicht
schon beim kräftigen-Absaugen der Luft aus dem Abfüllschlauch in seinen Sperrsitz
kommen kann. Um dies zu verhindern, ist es zweckmäßig, in der Bohrung 19 des Konusstückes
I7 eine Drosselstelle vorzusehen. Am einfachsten geschieht dies durch eine Verengung
der Bohrung 19 an einer beliebigen Stelle, derart, daß diese Verengung nur einen
Saugluftstrom durchläßt, der nicht ausreicht, den Ventilkanal 3 in seine Absperrstellung
zu heben. Nach Fig. I dient hierzu z. B. eine Gummischeibe 20 mit einem kleinen
Loch 21. Diese Gummischeibe20 wird nach Fig. I zweckmäßig zugleich durch die am
Konusstück I7 aufschraubbar vorgesehene Stielhülse I8 mitfestgeschraubt. Da alle
Teile in dieser Weise lösbar r sind, lassen sie sich auch jederzeit nach Gebrauch
gut reinigen.
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Entsprechend der Ausführungsform n!ach Fig. I kann also die Vorrichtung
nach den Ausführungsbeispielen des Hauptpatentes unveränderbar auch für den neuen
Zweck verwendet werden, wenn ihr voln im Kopf ein entsprechendes Zusatzstück aufgebracht
wird, wie es oben beschrieben ist.
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Erwähnt sei noch, daß auch unterschiedlich große Konusstücke je nach
Bedarf auswechselbar zum Aufstecken vorgesehen sein können, um die Brauchbarkeit
des Gerätes noch zu erweitern. An Stelle eines Konusstückes kann auch eine andere
Anordnung dienen, die geeignet ist, sich in einfacher Weise so verstellen zu lassen,
daß Schläuche unterschiedlichen Durchmessers darauf passen, indem z. B. deren äußerer
Durchmesser durch eine Schraubeinstellung od. dgl. veränderbar ist.
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Die Ausführungsform nach Fig. 2 unterscheidet sich von der vorstehend
beschriebenen im wesentlichen nur dadurch, daß das Konusstück I7 an Stelle einer
Steckverbindung am Kopf des Mundstückes 2 aufgeschraubt wird. Auch hierbei ist wieder
die Gummischeibe 20 mit ihrem kleinen, drosselnden Loch 2I vorgesehen. Es kommt
sogar in Betracht, dieses Loch 21 nur als Durchbrechung vorzusehen, welche sich
lediglich öffnet, wenn sich die Scheibe 20 in diesem Falle unter dem kräftigen Saugdruck
nach innen durchwölbt, während sie sich in der Gegenrichtung nicht durchbiegen kann,
weil sie hier entsprechend großflächig unterlegt ist.
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Dies bringt dann den weiteren Vorteil, daß die Scheibe 20 in Gegenrichtung
sofort von selbst abdichtet, wenn nicht mehr gesaugt wird. Man kann also beim Ansaugen
gegebenenfalls ohne weiteres ausruhen, ohne daß die schon erreichte Saughöhe wieder
verlorengeht, und man kann so auch die angesaugte Flüssigkeit bequem hochhalten
und das Schlauchende in Ruhe dann entsprechend tiefer, als dem Ansaugspiegel entspricht,
an die Aibfließstelle bzw. ins Abfüllgefäß bringen, wo dann der Konus aus dem Schlauch
gezogen wird, so daß die Flüssigkeit wunschgemäß umfüllend abfließen kann. In dieser
Weise ist es also möglich, Flüssigkeiten durch Ansaugen mit dem Mund mit einem Abfüllschlauch
einfachst umfüllen zu können, die hierfür bisher wegen ihrer gesundheitsschädlichen
oder unästhetischen Eigenschaft kaum in Betracht kommen konnten.