DE9421276U1 - Snowboardbindung - Google Patents
SnowboardbindungInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63C—SKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
- A63C10/00—Snowboard bindings
- A63C10/02—Snowboard bindings characterised by details of the shoe holders
- A63C10/08—Toe or heel stirrups; Clamps
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- Materials Applied To Surfaces To Minimize Adherence Of Mist Or Water (AREA)
- Suspension Of Electric Lines Or Cables (AREA)
- Bridges Or Land Bridges (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Snowboardbindung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Eine derartige Bindung ist in der DE 41 06 401 Al beschrieben.
Es handelt sich dabei um eine sogenannte "Step-in"-Bindung
bei der der Fahrer beim Einsteigen in die Bindung keine Verriegelungselemente von Hand betätigen muß. Der
Stiefel wird durch zwei übliche Bügel, d.h. einen Front- und einen Fersenbügel gehalten. Der Fersenbügel ist an
einem als Schwenkhebel ausgebildeten Auftrittselement angelenkt, das seinerseits schwenkbar an fest mit dem Snowboard
verbundenen Bindungsteilen befestigt ist. Das Auftrittselement enthält einen Teil eines Verriegelungsmechanismus
in Form einer Verriegelungsnase. Der andere Teil des Verriegelungsmechanismus ist als Rastelement ausgebildet, an
einer Halteschiene befestigt und übergreift bei vollständig niedergedrücktem Auftrittselement die Rastnase, wodurch
die Bindung verriegelt. Zum Öffnen der Bindung muß sich
der Fahrer bücken und diesen Verriegelungsmechanismus von Hand betätigen, um die Bindung zu öffnen. Falls sich unter
der Schuhsohle Schnee oder Eis befindet, ist auch ein Verriegeln des Auftrittselementes nicht sichergestellt, da
zuerst dieser Schnee oder das Eis zur Auflage auf die Bindung käme, bevor das Auftrittselement vollständig niedergedrückt
ist. Damit ist diese Bindung nur bedingt funktionsfähig.
Bei Snowboardbindungen ist es seit langem ein Wunsch vieler Fahrer, eine sogenannte "Step-in"-Bindung zu haben, d.h.
eine Bindung, in die man ähnlich wie bei Skibindungen einfach einsteigen kann, ohne daß sich der Fahrer dabei bücken
muß, um Teile der Bindung wie z.b. Verriegelungsbügel zu betätigen. Andererseits sind selbstauslösende Bindungen
bei Snowboards, die im Falle übermäßiger Krafteinwirkung auf den Fuß des Fahrers ein vollständiges Lösen des Schuhs
vom Snowboard gestatten, problematisch, da trotz zahlreicher Vorschläge die sich hieraus ergebenden Sicherheitsprobleme
für den Fahrer oder dritte Personen nicht zufriedenstellend gelöst sind. Schließlich stellt sich bei Snowboardbindungen
noch das gravierende Platzproblem. Der Snowboardfahrer steht im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung auf dem Snowboard,
was in der Praxis bedeutet, daß der Winkel zwischen der Schuhlängsachse und der Snowboardlängsachse zwischen
45° und 90° beträgt, wobei manche Fahrer auch den hinteren Fuß sogar rückwärts zur Fahrtrichtung ausrichten, d.h.
mit einem Winkel von über 90°. Da Snowboards und insbesondere die sogenannten Aipin-Bretter für Pistenfahrer immer schmaler
werden, ragen Stiefelspitze und Ferse des Stiefels schon heute über die Kontur des Snowboards heraus. Grundsätzlich
ist somit festzuhalten, daß eine Snowboardbindung nicht
über die Stiefelspitze oder die Ferse des Stiefels herausragen darf, da dies dazu führen würde, daß herausragende
Bindungsteile beim Aufkanten des Snowboards den Schnee berühren. Aus diesem Grunde sind die üblichen Skibindungen,
die die "Step-in"-Funktion aufweisen, für Snowboards nicht geeignet.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Snowboardbindung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß
der Komfort der Bindung weiter verbessert wird und die Bindung trotzdem die Anforderungen an geringes Gewicht,
Funktionssicherheit und möglichst geringe Kosten erfüllt.
Diese Aufgabe wird durch die im Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Der wesentliche Grundgedanke der Erfindung liegt darin, daß das Mitnahmeelement ständig mit einem Ende eines
Federkolbens schwenkbar verbunden ist, und daß der Federkolben einen seine Bewegung begrenzenden Begrenzungsanschlag
aufweist, wodurch nicht nur der Komfort beim Ein- und Aussteigen wesentlich verbessert wird, da sich der
Fahrer nicht mehr bis zum Snowboard herunterbücken muß sondern auch folgende weitere Vorteile erreicht werden:
Durch die ständige Verbindung des Federkolbens mit dem Mitnahmeelement wird die Bindung sowohl in der Öffnungsais
auch der Schließstellung jeweils in definierter Lage gehalten und ist weniger empfindlich auf Vereisung, da
Eis- oder Schneereste im Bereich des Federkolbens durch eine Zwangsbewegung beim öffnen oder Schließen der Bindung
abgestriffen werden.
Bei einer Variante der Erfindung erfolgt die Verbindung zwischen dem Federkolben und dem Mitnahmeelement über einen
zusätzlichen Schließhebel, der an beiden vorgenannten Teilen schwenkbar befestigt ist. Hierdurch erhält man einen
Kniehebeleffekt für das Schließen der Bindung und zusätzlich ein oder zwei Übertotpunktlagen. Bei einer Weiterbildung
der Erfindung nehmen das Mitnahmelement, der Schließhebel und der Federkolben eine Übertotpunktlage ein, bei der
ein Winkel zwischen der Längsachse des Federkolbens und der Mittelachse des Schließhebels kleiner als 90° ist,
wobei die Teile in dieser Übertotpunktlage so angeordnet
sind, daß eine von dem Mitnehmerteil ausgehende Öffnungsbewegung über den Schließhebel in solcher Richtung auf
den Federkolben wirkt, daß eine Bewegung des Federkolbens durch den Begrenzungsanschlag blockiert ist. Damit ist
die Schließstellung der Bindung unabhängig von der Federkraft, was ein wesentlicher Vorteil ist, da sich die
Bindung nicht unfreiwillig öffnen kann. Demgemäß kann die Feder auch relativ schwach dimensioniert werden, so daß
nur geringe Kräfte für das Schließen der Bindung erforderlich sind. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß ein und derselbe
Begrenzungsanschlag in der Offnungs- und der Schließstellung wirksam ist, so daß der Federkolben nur sehr kurzfristig
während der Offnungs- und Schließbewegung von diesem Anschlag
freikommt. Damit können die kritischen Stellen der Bindung praktisch nicht vereisen und es kann sich auch kein Schnee
dort ablagern.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung erläutert.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
im Zusammenhang mit der Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 Eine Seitenansicht einer Snowboardbindung in geöffnetem Zustand nach einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Bindung gemäß Fig. 1, jedoch in geschlossenem Zustand;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Bindung der Fig. 1 und 2 in geöffnetem Zustand;
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Snowboardbindung nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung
in geöffnetem Zustand;
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Fig. 5 eine Seitenansicht der Snowboardbindung nach dem zweiten Ausführungsbeipiel in geschlossenem
Zustand;
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Bindung der Fig. 4 und 5 in geschlossenem Zustand;
Fig. 7 eine Seitenansicht einer Snowboardbindung nach einem dritten Ausführungsbeipiel der Erfindung
in geschlossenem Zustand;
Fig. 8 eine Seitenansicht der Snowboardbindung gemäß Fig. 7, jedoch in geöffnetem Zustand;
Fig. 9 eine Draufsicht auf die Snowboardbindung der Fig. 7 und 8 in geschlossenem Zustand;
Fig. 10 eine Seitenansicht einer Snowboardbindung nach einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung
in geschlossenem Zustand;
Fig. 11 eine Seitenansicht der Bindung der Fig. 10 in geöffnetem Zustand;
Fig. 12 eine Seitenansicht einer Snowboardbindung nach einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung
in geöffnetem Zustand und
Fig. 13 eine Seitenansicht der Snowboardbindung der Fig. 12 in geschlossenem Zustand.
Gleiche Bezugszeichen in den einzelnen Figuren bezeichnen gleiche bzw. funktionell einander entsprechende Teile.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer Snowboardbindung, die einen Stiefel 1 mit dessen Sohle 2 an der Spitze 3
mit einem Frontbügel 4 und an der Ferse 6 mit einem Fersenbügel 7 übergreift und damit an einem nicht
dargestellten Snowboard fixiert. Der Frontbügel 4 ist schwenkbar an einem Befestigungsblock 5 angelenkt, der
seinerseits fest mit dem Snowboard verbunden, vorzugsweise verschraubt ist. Der Frontbügel 4 kann auch fest an dem
Befestigungsblock 5 angebracht sein, da sein Schwenken nicht erforderlich ist. Dies hat sogar den Vorteil, daß
die Ferse bei festem Frontbügel genauer in die Ausgangsstellung positioniert wird.
Der Fersenbügel 7 ist über ein erstes Schwenklager 8 an einem Schwenkhebel 9 angelenkt, dessen anderes Ende über
ein weiteres Schwenklager 10 an einer Stütze 11 schwenkbar befestigt ist, die einstückig an einer Grundplatte 12
angebracht ist und von der Snowboardoberflache absteht.
Die Grundplatte 12 ist ebenfalls fest an der Snowboardoberflache angebracht, vorzugsweise verschraubt.
An dem Schwenkhebel 9 ist ein Sicherungs- und Öffnungshebel
13 über einen Schwenklagerbolzen 14 gelagert, wobei der Schwenklagerbolzen 14 gegenüber den beiden Schwenklagern
8 und 10 versetzt angeordnet ist, und zwar bezogen auf eine Verbindungslinie zwischen den beiden Schwenklagern
8 und 10 in Richtung zur Stiefelspitze 3 hin versetzt und
zwischen den Schwenklagern 8 und 10, jedoch näher zum Schwenklager 8 hin liegt. Der Schwenklagerbolzen kann
allerdings auch näher zum Schwenklager 10 hin angeordnet werden, womit sich der wirksame Hebel und damit auch der
Bewegungsweg des Fersenbügels verkürzt. Der Sicherungsund Öffnungshebel 13 weist einen ersten Arm 15 auf, der
über ein weiteres Schwenklager 16 mit einem Federkolben
17 verbunden ist. Der Federkolben 17 ist in zwei Gleitlagern
18 und 19 längsverschieblich gelagert und trägt eine Anschlagscheibe 20, an der sich ein Ende einer Feder 21
abstützt. Das andere Ende der Feder 21 ist an dem Gleitlager
19 abgestützt. In der dargestellten Öffnungsstellung ist die Anschlagscheibe 20 in Berührung mit dem Gleitlager
18 und definiert damit eine Öffnungs-Grenzstellung für die gesamte Bindung.
Der Sicherungs- und Öffnungshebel 13 weist einen zweiten, senkrecht zum Arm 15 stehenden Öffnungsarm auf, der an
seinem freien Ende eine Öffnung 23 aufweist, in die eine Leine eingefädelt werden kann.
In Fig. 1 ist der Stiefel 1 in einer Einstiegstellung
gezeigt, bei der die Spitze 3 bereits mit dem Frontbügel 4 in Eingriff steht und der Fersenteil 6 der Sohle 2 auf
dem Schwenklagerbolzen 4 aufliegt, der Fersenbügel 7 jedoch noch nicht im Eingriff mit einer Stufe 26 der Sohle 2 steht.
Wird ausgehend von dieser Stellung die Ferse in Richtung zur Snowboardoberf lache gedrückt, so schwenkt der Schwenkhebel
9 um die Achse des Schwenklagers 10, womit die beiden Schwenklager 8 und 14 längs eines Kreisbogens nach vorne
in Richtung zur Stiefelspitze 3 hin und gleichzeitig nach unten in Richtung zur Snowboardoberf lache gedrückt werden.
Aufgrund dieser Verschiebung wird auch der Arm 15 des Sicherungs- und Öffnungshebels 13 verschoben und drückt
den linear verschieblichen Federkolben 17 gegen die Kraft der Feder 21 nach vorne. Da der Federkolben 17 nur linear
verschieblich ist, kann das Schwenklager 16 nur längs einer geraden Linie wandern, so daß der Sicherungshebel 13 bei
dieser Bewegung entgegen dem Uhrzeigersinn (bezogen auf die Darstellung der Fig. 1) verschwenkt wird. Sobald die
drei Schwenklager 10, 14 und 16 auf einer geraden Linie liegen, ist eine erste Totpunktlage erreicht. Der Schließhebel
9 und der Sicherungshebel 13 bzw. dessen Arm 15 sind so angeordnet, daß die Schwenklager 10, 14 und 16 ein Dreieck
bilden, wobei in der Öffnungsstellung das Schwenklager 14 oberhalb der beiden Lager 10 und 16 liegt, womit sich
beim Niederdrücken über die entsprechenden Hebelarme ein Kniehebeleffekt auf den Federkolben 17 ergibt. Ausgehend
von der Öffnungsstellung vergrößert sich der Winkel zwischen
dem Schwenkhebel 9 und dem Arm 15 bis zur ersten Totpunktlage, in welcher die drei Lager 10, 14 und 16 längs einer
geraden Linie liegen. Dabei ist die Schwenkrichtung des Armes 15 entgegengesetzt zur Schwenkrichtung des Schwenkhebels
9. Bei Überschreiten der ersten Totpunktlage wandert
das Lager 14 unterhalb der Verbindungslinie der Lager 10 und 16.
Beim weiteren Niederdrücken des Schwenklagerbolzens 14 wird sich der Feder kolben 17 aufgrund der Feder 21 wieder
nach hinten in Richtung zur Ferse 6 schieben und die eingeleitete Dreh- bzw. Schwenkbewegung des Schwenkhebels 19
und des Sicherungs- und Öffnungshebels 13 unterstützen. Diese Bewegung wird solange weiter fortgesetzt, bis die
Anschlagscheibe 20 an dem Gleitlager 18 zum Anschlag kommt. Die Bindung hat dann die in Fig. 2 dargestellte Schließstellung
eingenommen. Dabei ist noch eine zweite Übertotpunktlage überschritten worden, nämlich eine Lage, bei
der der Arm 15 bzw. genauer gesagt eine Verbindungslinie
27 zwischen den Mittelpunkten der beiden Schwenklager 14 und 16 einen rechten Winkel zur Längsachse 28 des Federkolbens
17 überschritten hat. Die beiden Linien 27 und
28 haben dann zwischen sich den in Fig. 2 eingezeichneten Winkel &agr;, der kleiner als 90° ist. Diese zweite Übertotpunktlage
ist dafür von wesentlicher Bedeutung, daß die Schließkraft der Bindung unabhängig von der Härte der Feder
21 ist. Eine nach oben gerichtete Zugkraft an dem Fersenbügel 7, die den Schwenkhebel 9 nach oben schwenken will (d.h.
in der Seitenansicht der Fig. 2 im Gegenuhrzeigersinn), würde auch den Schwenklagerbolzen 14 und damit den
Verriegelungsarm 15 nach oben drücken. Da der Winkel a kleiner 90° ist, würde dann eine den Federkolben 17 nach
hinten zur Ferse ziehende Kraft auftreten, die jedoch keine Bewegung auslösen kann, da der Anschlag 20 eine solche
Bewegung unterbindet.
Weiter ist noch darauf hinzuweisen, daß in der Schließstellung das Schwenklager 8, mit dem der Fersenbügel 7
an dem Schwenkhebel 9 befestigt ist, unterhalb des Schwenklagers 10 liegt, d.h. in einer parallel zur
Snowboardoberflache liegenden Ebene, die näher an der Snowboardoberf lache ist als eine Ebene, in der das
Schwenklager 10 liegt. Hinsichtlich der Spannkräfte zwischen
den beiden Bügeln 4 und 7, die parallel zur Snowboardoberfläche gerichtet sind, ergibt sich hinsichtlich der
Schwenklager 8 und 10 ebenfalls eine Übertotpunktlage,
die den Schwenkhebel 9 in seine Schließstellung (Fig. 2) drückt.
Bei der Schwenkbewegung des Schwenkhebels 9 wird der Fersenbügel 7 gleichzeitig nach vorne in Richtung zur Stiefelspitze
und nach unten in Richtung zum Snowboard bewegt, so daß er im Laufe dieser Bewegung die Kante 26 an der Stiefelsohle
ergreift und die Ferse des Stiefels nach vorne und unten drückt, wobei er damit die erforderlichen Spann- und
Haltekräfte aufbringt.
Damit in der Schließlage der Bindung nicht die gesamten
Haltekräfte nur über die Hebel 9 und 13 und den Federkolben 17 aufgenommen werden, ist an der Grundplatte 12 eine von
dieser nach oben abstehenden Trittplatte 24 vorgesehen, auf der der Schwenklagerbolzen 14 in der Schließstellung
zur Auflage kommt.
Zurückkommend auf die oben erwähnte zweite Totpunktlage und die Unabhängigkeit der Schließkraft der Kraft der Feder
21, sei darauf hingewiesen, daß eine auf den Fersenbügel 7 und insbesondere dessen Schwenklager 8 wirkende, senkrecht
nach oben zur Snowboardoberf lache stehende Kraftkomponente die Wirkung hätte, daß der Schwenkhebel 9 in der Darstellung
der Fig. 2 entgegen dem Uhrzeigersinn nach oben geschwenkt würde. Eine solche Schwenkbewegung ist aber nicht möglich,
da der Arm 15 in der geschilderten zweiten Übertotpunktlage ist und ein Schwenken des Schwenklagers 14 längs einer
Kreislinie, deren Kreismittelpunkt der Mittelpunkt des Schwenklagers 10 ist, über das Schwenklager 16 eine nach
hinten in Richtung zur Ferse gerichtete Zugkraft auf den Federkolben 17 ausüben würde. Da dieser Federkolben aber
durch die fest mit ihm verbundene Anschlagscheibe 20 an dem Gleitlager 18 anliegt, ist diese Bewegung nicht möglich.
Somit ist die Schließkraft der Bindung unabhängig von der
• #
&iacgr;&ogr; :
Härte der Feder 21.
Zum Öffnen der Bindung wird der Öffnungsarm 22 nach oben von der Snowboardoberflache fortgeschwenkt, und dreht sich
dabei in Fig. 2 im Uhrzeigersinn um den Schwenklagerbolzen 14. Der Arm 15 überwindet dabei die oben beschriebene zweite
Totpunktlage und drückt den Federkolben 17 gegen die Kraft der Feder 21 nach vorne in Richtung zur Stiefelspitze 3.
Bei der weiteren Schwenkbewegung des Öffnungsarms 22 wird auch der Schwenkhebel 9 bewegt und schwenkt in der Abbildung
der Fig. 2 im Gegenuhrzeigersinn um das Schwenklager 10. Damit wird auch der Fersenbügel 7 nach oben von der Snowboardoberf
lache weg und gleichzeitig nach hinten fort von der Ferse 6 des Stiefels 1 bewegt. Sobald die erste oben
beschriebene Totpunktlage überschritten ist, schwenken alle Hebel aufgrund der Kraft der Feder 21 in die in Fig.
1 dargestellte Öffnungsstellung, wobei sich während der Öffnungsbewegung nach Erreichen der ersten Totpunktlage
der Federkolben wieder entspannt und keine externe Zugkraft mehr auf den Öffnungsarm 22 ausgeübt werden muß. Aus der
in Fig. 1 dargestellten Einstiegsstellung kann dann der Stiefel durch weiteres Anheben der Ferse und anschließendes
Zurückziehen der Stiefelspitze aus der Bindung herausgenommen werden.
An dieser Stelle sei noch erwähnt, daß die beiden Gleitlager 18 und 19 für den Federkolben 17 ein geringfügiges Lagerspiel
aufweisen müssen, damit der Arm 15 von der zweiten Übertotpunktlage, in welcher der Winkel zwischen der Mittelachse
28 des Federkolbens 17 und der Verbindungslinie 27 der beiden Schwenklager 14 und 16 kleiner als 90° ist, in die
zweite Totpunktlage geschwenkt werden kann, in welcher dieser Winkel genau 90° ist. Während dieser kleinen
Schwenkbewegung ist nämlich der Schwenklagerbolzen 14 noch ortsfest, da der Schwenkhebel 9 noch unbewegt bleibt, was
zur Folge hat, daß sich das Schwenklager 16 längs eines Kreisbogens um den Mittelpunkt des Schwenklagerbolzens
14 bewegt und nicht längs einer geraden Linie. Um den
&Mgr; &Igr;&Ggr;:
Unterschied zwischen diesem genannten Kreisbogen und der geraden Linie abzufangen, müssen die beiden Lager 18 und
19 ein geringfügiges Spiel haben. Natürlich könnte man einen Ausgleich auch dadurch erhalten, daß der Federkolben
17 mit den beiden Gleitlagern 18 und 19 und der Feder 21 schwenkbar an der Grundplatte 12 befestigt sind, was allerdings
einen höheren konstruktiven Aufwand bedingen würde.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht der Bindung nach den Fig. 1 und 2 in der geöffneten Stellung. Aus dieser Zeichnung
ist besser zu erkennen, daß die Bindung in Bezug auf eine Mittel-Längsachse 29 spiegelsymmetrisch aufgebaut ist und
insbesondere, daß die anderen Bauteile wie Schwenkhebel 9, Sicherungs- und Öffnungshebel 13 und Federkolben 17
mit Gleitlagern 18 und 19, Anschlagscheibe 20 und Feder 21 jeweils zweifach an beiden Seiten der Bindung vorhanden
sind. Weiter ist aus dieser Zeichnung deutlicher zu erkennen, daß der Schwenklagerbolzen 14 quer durch die Bindung hindurchgeht
und einerseits an beiden Schwenkhebeln 9 gelagert ist und andererseits beide Sicherungs- und Öffnungshebel
13 drehfest miteinander verbindet.
Zusätzlich ist aus Fig. 3 zu erkennen, daß über den Schwenklagerbolzen
14 eine Hülse 25 geschoben ist, die sich relativ zum Schwenklagerbolzen 14 drehen kann, wodurch Reibungskräfte
reduziert werden, da bei den Öffnungs- und Schließbewegungen die Hülse 25 an der Stiefelsohle abrollen kann und nicht
nur an ihr gleitet. Auch zeigt Fig. 3 auch noch deutlicher, daß der Schwenklagerbolzen 14 bzw. die Hülse 25 bei geschlossener
Bindung auf der Trittplatte 24 zur Auflage kommt, wodurch die Schließbewegung begrenzt wird. An dieser
Stelle sei aber betont, daß eine einwandfreie, fest fixierte Schließstellung der Bindung schon dann erreicht ist, wenn
die oben geschilderte zweite Totpunktlage überschritten ist, so daß die Bindung auch dann sicher schließt, wenn
an der Bindung oder dem Stiefel Schnee- oder Eisreste haften, sofern nur die zweite Totpunktlage überschritten ist.
Es sei hier darauf hingewiesen, daß auch die Öffnungsstellung der Fig. 1 durch die Anschlagscheibe 20 eindeutig definiert
ist und die Bindung durch die Feder 21 in der Öffnungsstellung gehalten wird. Auch dies ist für einen Einsteigekomfort
der Bindung wichtig. Der Fersenbügel 6 kann zusätzlich durch eine nicht dargestellte Feder, die im Stand der Technik
bereits bekannt ist, in einer vorbestimmten Schwenklage gehalten werden, die so gewählt ist (vgl. Fig. 1), daß
der die Kante 26 des Stiefels übergreifende Teil des Fersenbügels in der Öffnungsstellung noch oberhalb der
Kante 26 liegt, wenn die Sohle im Fersenbereich bereits auf dem Schwenklagerbolzen 14 aufsteht. Eine Schwenkbewegung
des Fersenbügels 7 nach vorne in Richtung zur Stiefelspitze kann durch einen Anschlag 33 begrenzt werden, der an dem
Schwenkhebel 9 angebracht ist und in die Schwenkbahn des Fersenbügels hineinragt.
Weiter sei darauf hingewiesen, daß die Feder 21 eingekapselt sein kann, beispielsweise durch eine die beiden Gleitlager
18 und 19 verbindende Hülse.
Der Federkolben 17 ist hier als zylindrischer Kolben dargestellt. Er kann selbstverständlich auch eine andere Querschnittsform
haben, beispielsweise ein rechteckiges oder quadratisches Profil, ein Doppel-T-Profil oder ein U-Profil.
Die Feder 21 ist hier als Spiralfeder dargestellt. Sie kann selbstverständlich auch durch andere Federn ersetzt
werden wie z.b. Tellerfedern oder eine Hülse aus federelastischeia
Gummi, die über den zwischen den Gleitlagern 18 und
19 befindlichen Teil des Federkolbens 17 geschoben ist.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß im Ausführungsbeispiel
der Fig. 1 bis 3 der Öffnungsarm 22 als Zughebel dargestellt ist, d.h. er wird zum Öffnen der Bindung nach
oben von der Snowboardoberfläche weggezogen. Selbstverständlich
könnte er auch als Druckhebel angeordnet sein, d.h. daß er zum Öffnen der Bindung nach unten auf die Snowboard-
oberfläche hin gedrückt werden muß.
Das zweite Ausführungsbeispiel der Fig. 4 bis 6 unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel im wesentlichen
durch die Anordnung des Federkolbens und des Sicherungsund Öffnungshebels. Wie beim ersten Ausführungsbeispiel
ist auch hier der Schwenkhebel 9 über ein Schwenklager
10 an einer Stütze 11 drehbar gelagert, wobei die Stütze
11 fest mit der Grundplatte 12 verbunden ist. An dem dem Schwenklager 10 gegenüberliegenden Ende des Schwenkhebels
9 ist der Fersenbügel 7 über ein Schwenklager 8 schwenkbar befestigt. Auch hier ist der Sicherungs- und Öffnungshebel
13 über einen Schwenklagerbolzen 14 schwenkbar an dem Schwenkhebel 9 gelagert, wobei die Achse des Schwenklagerbolzens
14 gegenüber dem Schwenklager 8 versetzt angeordnet ist. Der Sicherungs- und Öffnungshebel 13 ist hier geradlinig
ausgebildet und hat etwa in seiner Mitte das Schwenklager 16, das somit den Sicherungs- und Öffnungshebel 13 in einen
Arm 15 und den Öffnungsarm 22 teilt. An dem Schwenklager 16 ist der Federkolben 17 angelenkt, wobei dieser Federkolben
hier - im Gegensatz zu den Ausführungsbeispielen der Fig. 1 bis 3 - anders angeordnet ist, nämlich von der
Stiefelspitze zur Ferse, d.h. von vorne nach hinten abfallend geneigt. Dies bedingt, daß der Federkolben gegenüber der
Snowboardoberf lache in einem größeren Abstand angeordnet ist, weshalb an der Grundplatte 12 ein nach oben abstehender
Träger 30 angebracht ist, der den Federkolben hält.
Statt der beiden Gleitlager 18 und 19 der Fig. 1 bis 3 ist der Federkolben 17 in einer Führungshülse 31 axial
verschieblich gelagert. Ein über diese Führungshülse 31 hinausragendes Ende des Federkolbens 17 ist über das
Schwenklager 16 mit dem Sicherungs- und Öffnungshebel 13 verbunden, während das andere über die Führungshülse 31
hinausstehende Ende des Federkolbens 17 die Feder 21 trägt, die sich einerseits an der Führungshülse 31 und andererseits
an einer am Ende des Federkolbens 17 fest angebrachten Scheibe 32 abstützt. Das mit dem Hebel 13 verbundene Ende
14 ^&Ggr;::!'&udigr;0"::0
des Federkolbens 17 trägt eine fest mit ihm verbundene Anschlagscheibe 20, die durch die Kraft der Feder 21 gegen
die Führungshülse 31 gedrückt wird und damit die Längsverschiebung des Federkolbens 17 nach vorne, d.h. zur Stiefelspitze
hin begrenzt, die ansonsten jedoch die gleiche Funktion hat wie die Anschlagscheibe 20 im ersten Ausführungsbeispiel.
Wird, ausgehend von der Öffnungsstellung der Fig. 4, die
Ferse 6 nach unten in Richtung zur Snowboardoberfläche gedrückt, so drückt die Sohle den Schwenklagerbolzen 14
nach unten und schwenkt in der Darstellung der Fig. 4 den Schwenkhebel um das Schwenklager 10 entgegen dem
Uhrzeigersinn. Damit wandert der Schwenklagerbolzen 14 längs einer Kreisbahn, deren Kreismittelpunkt die Achse
des Schwenklagers 10 ist. Während dieser Bewegung übt der Arm 15 über das Schwenklager 16 eine der Kraft der Feder
21 entgegengesetzt wirkende Zugkraft auf den Federkolben 17 aus, so daß dieser schräg nach unten/hinten verschoben
wird und der Anschlagring 20 von der Hülse 31 freikommt. Im Laufe dieser Schwenkbewegung werden die drei Schwenklager
14, 16 und 10 längs einer geraden Linie zu liegen kommen, womit die erste Totpunktlage erreicht ist. Bei weiterem
Niederdrücken des Stiefels wird eine erste Übertotpunktlage erreicht, bei der der Federkolben 17 dann aufgrund der
Kraft der Feder 21 wieder in entgegengesetzter Richtung, d.h. nach vorne/oben bewegt wird und die Bindung dann
zusätzlich durch die Feder 21 weiter in die Schließstellung bewegt wird. Diese Schließstellung ist dann erreicht, wenn
die Anschlagscheibe 20 wieder mit der Hülse 31 in Anschlag gekommen ist. Auch hier wird dann die zweite Totpunktlage
durchlaufen, die dadurch definiert ist, daß die Längsachse des Federkolbens 17 genau rechtwinklig zur die beiden
Schwenklager 14 und 16 verbindenden Mittelachse des Armes 15 steht. Bei Überschreiten dieser zweiten Totpunktlage
wird dann eine zweite Übertotpunktlage erreicht, bei der die Bindung unabhängig von der Kraft der Feder 21 geschlossen
bleibt. Im übrigen ist die Funktion gleich dem im Zusammen-
hang mit den Fig. 1 bis 3 beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Der Öffnungsarm 22 ist hier als Druckhebel ausgebildet, d.h. zum öffnen der Bindung muß der öffnungsarm 22 nach
unten in Richtung zur Snowboardoberf lache gedrückt werden,
womit dann - wie im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 3 beschrieben - die Bindung geöffnet werden kann.
Auch hier bilden die Lager 10, 14 und 16 ein Dreieck, wobei auch hier das Lager 14 in der Öffnungsstellung oberhalb
der beiden Lager 10 und 16 liegt. Bei der Schließbewegung schwenken allerdings - im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel
der Fig. 1 bis 3 - der Schwenkarm 9 und der Arm 15 des Schließhebels 13 in gleichem Drehsinne und das Lager 14
wandert außerhalb der Verbindungsstrecke zwischen den Lagern 10 und 16 über die ersten Totpunktlage.
Das dritte Ausführungsbeispiel der Fig. 7 bis 9 unterscheidet sich von den beiden ersten Ausführungsbeispielen im wesentlichen
dadurch, daß der Schwenkhebel 9 durch eine Kulissenführung ersetzt ist. An der Grundplatte 12 ist beidseitig
eine nach oben von der Snowboardoberflache abstehende Kulissenführung
34 angebracht, die eine nach vorne zur Stiefelspitze 3 weisende Führungsfläche 35 aufweist. Diese
Führungsfläche ist im dargestellten Ausführungsbeispiel kreisbogenförmig gekrümmt, wobei eine Tangente an diese
Führungsfläche in Höhe der Oberseite der Trittplatte 24 senkrecht zur Oberfläche des Snowboards steht. Es sind
aber auch andere Formen der Führungsfläche denkbar, wie
z.b. eine Ellipsenform oder auch eine abfallende, gerade Linie, sofern nur sichergestellt ist, daß der Fersenbügel
7 beim Schließen der Bindung nach unten und nach vorne in Richtung zur Stiefelspitze bewegt wird.
Bei diesem Ausführungsbeispiel trägt der Schwenklagerbolzen 14 eine drehbar an ihm gelagerte Rolle 36, die an der Führungsfläche
35 der Kulissenführung 34 abrollt. Die Rolle 36 kann auch als Zahnrad ausgebildet sein, wobei dann die
Führungsfläche 35 der Kulissenführung 44 eine entsprechende Gegenverzahnung hat. Weiter ist an dem Schwenklagerbolzen
14 der Sicherungshebel 13 befestigt, der mit seinem anderen Ende über das Schwenklager 16 mit dem Federkolben 17 verbunden
ist. Schließlich ist an dem Schwenklagerbolzen 14 ein
weiterer Hebel 37 schwenkbar befestigt, wobei im Bereich eines Endes dieses Hebels 37 das Schwenklager 8 für die
schwenkbare Befestigung des Fersenbügels angelenkt ist. Der Hebel 37 erstreckt sich zur anderen Richtung über den
Schwenklagerbolzen 14 hinaus und überlappt dabei die Kulissenführung 34, die in ihrem oberen, von der Snowboardoberfläche
abgewandten Endbereich einen Arretierungsbolzen 38 aufweist, der als Anschlag für den genannten, über den
Schwenklagerbolzen 14 hinausstehenden Teil des Hebels 37 dient und die Öffnungsstellung (Fig. 8) der Bindung
definiert.
Wie am besten aus Fig. 9 zu erkennen ist, ragt der Fersenbügel 7 mit je einem Abschnitt 39 durch den Hebel 37 hindurch,
so daß die Stiefelsohle dort auftritt. Der Abschnitt 39, der als Auftrittselement dient, kann noch mit einem
weiteren Arm 39' nach vorne abgekröpft sein, so daß beim Niedertreten des Stiefels der Fersenbügel 7 um das durch
den Abschnitt 39 gebildete Schwenklager 8 nach oben geschwenkt wird, womit sichergestellt ist, daß das hintere
Ende des Fersenbügels 7 ausreichend weit nach oben kommt, um die Kante 26 zu übergreifen. Beim weiteren Niederdrücken
der Stiefelsohle wird zuerst der Hebel 37 um den Schwenklagerbolzen 14 geschwenkt, wobei das andere Ende 4 0 des
Hebels 37 an dem Arrettierungsbolzen 38 anliegt, so daß schon durch diese Abwärtsbewegung die Rolle 3 6 längs der
Führungsfläche 35 rollt. Statt eines Abrollens kann auch
ein Gleiten vorgesehen sein, d.h. die Rolle 36 muß nicht unbedingt drehbar gelagert sein. Beim weiteren Niederdrücken
kommt dann die Stiefelsohle auch mit dem Schwenklagerbolzen 14 in Berührung.
Der Federkolben 17 mit den Gleitlagern 18 und 19, der Anschlagscheibe 20 und der Feder 21 sind im Prinzip in
gleicher Weise aufgebaut und angeordnet wie im ersten Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3.
Wird bei geöffneter Bindung {Fig. 8) mit dem Fersenteil
der Sohle auf den Schwenklagerbolzen 14 gedrückt, so wälzt sich die Rolle 36 an der Führungsfläche 35 der Kulissenführung
34 ab und bewegt den Schwenklagerbolzen 14 nach vorne
in Richtung zur Stiefelspitze und nach unten in Richtung zur Snowboardoberfläche. Dabei wird - ausgehend von der
Stellung der Fig. 8 - der Sicherungshebel 13 um das Schwenklager 16 geschwenkt, und zwar in der Darstellung
der Fig. 8 im Uhrzeigersinn. Gleichzeitig wird hierdurch der Federkolben 17 gegen die Kraft der Feder 21 nach
vorne/unten verschoben. Durch ein von dem Schwenklager 16, dem Schwenklagerbolzen 14 und dem Berührungspunkt
zwischen der Rolle 36 und der Führungsfläche 35 aufgespanntes Dreieck ergibt sich dabei auch eine Kniehebelwirkung mit
der Folge, daß schon relativ geringe Druckkräfte der Ferse ausreichen, die Kraft der Feder 21 zu überwinden. Der
Anschlag zwischem dem Hebel 37 und dem Arretierungsbolzen 38 sorgt auch dafür, daß der Fersenbügel 7 ausreichend
weit nach hinten in einer Öffnungsstellung liegt.
Beim weiteren Niederdrücken des Schwenklagerbolzens 14 wird eine erste Totpunktlage erreicht, die dadurch definiert
ist, daß das Schwenklager 16, der Schwenklagerbolzen 14
und der Berührungspunkt zwischen der Rolle 3 6 und der Führungsfläche 35 auf einer geraden Linie liegen. Bei dieser
ersten Totpunktlage ist der Federkolben 17 am weitesten gegen die Kraft der Feder 21 nach vorne/unten gedrückt.
Dieser erste Totpunkt wird beim weiteren Niederdrücken dann überschritten, wenn die Mittelachse des Schwenklagerbolzens
14 unterhalb einer Verbindungslinie zwischen dem Schwenklager 16 und dem Berührungspunkt zwischen der
Rolle 3 6 und der Führungsfläche 35 liegt. Ab diesem Moment wird dann beim weiteren Niederdrücken des Stiefels der
Federkolben 17 durch die Kraft der Feder 27 wieder nach hinten/oben gedrückt und der Sicherungshebel 13 schwenkt in
der Darstellung der Fig. 7 und 8 - weiter im Uhrzeigersinn.
Nach Überschreiten der ersten Totpunktlage drückt die Feder 21 den Federkolben wieder nach hinten/oben und die Rolle
gleitet weiter an der Führungsfläche nach unten/vorne. Sobald zwischen der Mittelachse des Federbolzens 17 und
der Verbindungslinie zwischen dem Schwenklager 16 und dem Schwenklagerbolzen 14 ein rechter Winkel erreicht ist,
ist die zweite Totpunktlage erreicht. Die Rolle 36 ist dann schon in ihrer tiefsten Stellung, der Federkolben
17 allerdings noch nicht bis zum Anschlag 20 ausgefahren. Aufgrund der Federkraft 21 wird jedoch der Federkolben
17 dann bis zum Anschlag 20 voll ausgefahren, womit der Verriegelungsarm 13 um das Schwenklager 16 noch weiter
geschwenkt wird (im Uhrzeigersinn in Fig. 7) und dann die zweite Totpunktlage überschritten wird, d.h. die Bindung
in die zweite Übertotpunktlage gelangt, in welcher der beschriebene Winkel kleiner als 90° ist. Die Arretierungsstellung
ist dann erreicht, wenn die Anschlagscheibe 2 0 gegen den Anschlag 18 anstößt.
Da zumindest in der Schließstellung sowohl der Abschnitt 39 des Federbügels 7 als auch der Schwenklagerbolzen 14
an der Stiefelsohle anliegen, ist der Hebel 37 parallel zur Stiefelsohle ausgerichtet und durch diese gehalten.
Bei Bedarf kann noch vorgesehen sein, daß das freie Ende 4 0 des Hebels 37 je einen nach innen ragenden Vorsprung
41 aufweist, der ebenfalls mit der Stiefelsohle zur Anlage kommt, wodurch in der Schließstellung die Lage des Hebels
37 bzw. deren Ausrichtung in Bezug auf die Stiefelsohle eindeutig definiert ist. Auch bei dieser Bindung ist die
Schließstellung durch die zweite Übertotpunktlage fixiert
und damit unabhängig von der Kraft der Feder 21.
Zum Öffnen der Bindung wird der Schließhebel 13 - in gleicher
Weise wie bei den ersten Ausführungsbeispielen - geschwenkt, wozu ein nicht dargestellter Öffnungshebel entsprechend
dem öffnungsarm 22 der ersten beiden Ausführungsbeispiele mit dem Schließhebel 13 verbunden wird.
Die Fig. 10 und 11 zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung, das sich von den ersten drei Ausführungsbeispielen
im wesentlichen durch einen anderen Schließ- bzw. Sicherungsmechanismus unterscheidet.
Auch hier ist an einer Stütze 11, die an der Grundplatte 12 befestigt ist, ein Schwenkhebel 9 über ein Schwenklager
10 befestigt. Das andere Ende des Schwenkhebels 9 hält über das Schwenklager 8 den Fersenbügel 7. Abweichend von
den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen ist das Schwenklager 16 zur Koppelung mit dem Federkolben 17 hier
auch an dem Schwenkhebel 9 angebracht, und zwar etwa in dessen Mitte zwischen den beiden Schwenklagern 8 und 10,
jedoch gegenüber einer Verbindungslinie zwischen diesen beiden Schwenklagern 8 und 10 versetzt. Der Federkolben
17 ist hier anders aufgebaut und besteht aus einer Kolbenstange 42, die mittels eines Schwenklagers 43 an
der Grundplatte 12 befestigt ist. Über diese Kolbenstange 42 ist die Feder 21 geschoben, die sich einerseits an einem
Anschlag 51 im Bereich des Schwenklagers 43 und andererseits an einer Hülse 44 abstützt. Die Hülse 44 ist längs der
Kolbenstange 42 verschieblich und umhüllt diese. Weiter ist die Hülse 44 über das Schwenklager 16 mit dem Schwenkhebel
9 gekoppelt.
Die Hülse 44 weist eine Arretierungsfeder 47 auf, die über einen Betätigungsknopf 48 verschoben werden kann. Diese
Arretierungsfeder 47 rastet bei verriegelter Bindung (Fig. 10) in die Nut 45 ein und fixiert damit die Hülse 44 an
der Kolbenstange 42, womit auch die dann eingenommene Lage des Schwenkhebels 9 fixiert ist. Ebenfalls abweichend von
den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen ist an den beiden rechts und links der Schuhsohle angeordneten
20 II **I 'I Ii · * ··· ·
Schwenkhebeln 9 ein Trittelement 49 angebracht, das die
beiden Schwenkhebel 9 miteinander verbindet.
Schließlich ist die Feder 42 hier durch einen Faltenbalg 50 umgeben, der sie nach außen hin abdichtet und der
einerseits an der Hülse 44 und andererseits im Bereich des Schwenklagers 43 an der Kolbenstange 42 befestigt ist.
Statt der Feder 47 und der Nut 45 kann auch eine andere Form der Verriegelung vorgesehen werden, beispielsweise
in dem die Kolbenstange 42 statt der Nut 45 eine Verzahnung erhält und die Hülse 44 eine federvorgespannte Sperrklinke
aufweist, die durch die Feder in die Einraststellung mit der Verzahnung gedrückt wird. Hierdurch kann, auch wenn
mehr Schnee oder Eis unter der Stiefelsohle befindlich ist, schon eine einwandfreie Verriegelung sichergestellt
werden. Durch Schwenken der Sperrklinke in eine Öffnungsstellung läßt sich die Bindung wieder öffnen.
In der Öffnungsstellung der Fig. 11 ist die Feder 21 entspannt und drückt die Hülse 44 und damit auch den
Schwenkhebel 9 in die Öffnungsstellung. Das Schließen der Bindung erfolgt dadurch, daß die Schuhsohle im Bereich
der Ferse das Trittelement 49 nach unten drückt, wodurch der Schwenkhebel 9 um die Schwenkachse 10 geschwenkt wird
(in Fig. 11 im Gegenuhrzeigersinn) . Bei dieser Bewegung wird die Hülse 44 gegen die Kraft der Feder 21 nach
vorne/unten gedrückt, wobei der gesamte Federkolben 17 um das Lager 43 schwenkt. Sobald bei dieser Schwenkbewegung
die Nut 45 der Kolbenstange 42 die Arretierungsfeder 47 erreicht, rastet diese in die Nut 45 ein, womit die Bindung
arretiert ist. In dieser Stellung (vgl. Fig. 10) ist die Feder 21 weitestgehend zusammengedrückt. Die Verriegelung
der Bindung erfolgt durch eine formschlüssige Verbindung zwischen der Nut 45 und der Arretierungsfeder 47.
Zum Öffnen der Bindung wird der Betätigungsknopf 48 gedrückt, wodurch die Arretierungsfeder 47 aus der Nut 45 freikommt
und die Bindung durch Bewegung der Stiefelferse nach oben
21 ·· ··♦·· · &igr;
von der Snowboardoberflache weg geöffnet werden kann.
Die Fig. 12 und 13 zeigen ein fünftes Ausführungsbeispiel der Erfindung, das hinsichtlich des Arretierungsmechanismus
dem vierten Ausführungsbeispiel der Fig. 10 und 11 ähnlich ist, hinsichtlich des Hebelmechanismus dagegen mehr Übereinstimmungen
mit den ersten drei Ausführungsbeispielen hat.
Auch hier ist der Fersenbügel über ein Schwenklager 8 an dem Schwenkhebel 9 befestigt, der seinerseits über ein
Schwenklager 10 an einer Stütze 11 befestigt ist, die ihrerseits vorzugsweise einstückig mit der Grundplatte
12 verbunden ist. Beide Schwenkhebel 9 der Bindung sind über das Trittelement 49 miteinander verbunden. Der
Schwenkhebel 9 ist hier aber nicht direkt, sondern über einen weiteren Hebel 56, der funktionell Ähnlichkeiten
mit dem Schließhebel 15 der Fig. 1 hat, mit dem Federkolben 17, und zwar speziell mit der verschieblichen Kolbenstange
42 verbunden, und zwar über das Schwenklager 16 und ein Schwenklager 55 am Schwenkhebel 9, das funktionell dem
durch den Schwenklagerbolzen 14 der Fig. 1 gebildeten Schwenklager entspricht.
Die Kolbenstange 42 ist in der Hülse 44 längs verschieblich gelagert, wobei die Hülse 44 hier fest, d.h. insbesondere
nicht verschwenkbar, an der Grundplatte 12 angebracht ist. Ein im Inneren der Hülse 44 liegender Abschnitt der Kolbenstange
42 ist von der Feder 21 umgeben, die sich einerseits an einem Anschlag 53 der Hülse 44 und andererseits an einem
Bund 52 der Kolbenstange 42 abstützt, wobei dieser Bund 52 konisch geformt ist und an seinem der Feder 21 abgewandten
Ende in die Nut 45 übergeht. Auch hier ist - wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 10 und 11 - eine Arretierungsfeder
47 in der Hülse 44 gelagert, die durch den Betätigungsknopf
48 in eine Lösestellung gebracht werden kann. Das im Inneren der Hülse 44 gelegene Ende der Kolbenstange 42 hat eine
als Anschlag 54 dienende Verdickung, die durch die Feder 21 gegen den Anschlag 53 gedrückt wird und damit die Öff-
nungsstellung (Fig. 12) definiert. Der Abschnitt des Schwenkhebels 9 zwischen den Lagern 10 und 55 einerseits
und der Hebel 56 zwischen den Lagern 16 und 55 andererseits, bildet hier ein Kniehebelgelenk mit der Wirkung, daß beim
Niederdrücken des Trittelementes 49 und damit beim Verschwenken des Hebels 9 die Kolbenstange 42 gegen die Kraft
der Feder 21 weiter in die Hülse 44 hineingeschoben wird. Dabei gleitet der konische Bund 52 an der Arretierungsfeder
vorbei und spreizt diese auf, bis sie bei weiterer Vorwärtsbewegung (in Richtung zur Stiefelspitze) der
Kolbenstange 42 in die Nut 45 einrastet und damit die Bindung verriegelt (vgl. Fig. 13).
Das Öffnen der Bindung erfolgt in gleicher Weise wie beim
Ausführungsbeispiel der Fig. 10 und 11, indem der Betätigungsknopf 48 gedrückt und damit die Arretierungsfeder
47 aus der Nut 45 freikommt, worauf die Kolbenstange 42 durch die Kraft der Feder nach hinten gedrückt wird. Da
aber in der in Fig. 13 dargestellten Öffnungsstellung die drei Lager 16, 55 und 10 auf einer geraden Linie liegen,
d.h. in einer Totpunktlage des erwähnten Kniehebels, kann die Bindung noch nicht öffnen. Vielmehr muß noch die Ferse
des Stiefels leicht angehoben werden, worauf über den Fersenbügel 7 und das Lager 8 der Schwenkhebel 9 und das
Lager 10 nach oben geschwenkt wird. Erst wenn das Lager 55 etwas oberhalb der Verbindungslinie zwischen den Lagern
16 und 10 liegt, unterstützt die Feder 21 die weitere Öffnungsbewegung. Hieraus wird ersichtlich, daß in der Schließstellung
nur sehr geringe Kräfte auf die Arretierungsfeder 47 wirken, solange die drei Lager 16, 55 und 10 in einer
Totpunktlage sind.
Nach einer weiteren, hier nicht dargestellten Modifikation
der Erfindung kann das Lager 55 an dem Schwenkhebel auch so befestigt sein, daß es in der Schließstellung unterhalb
einer Verbindungslinie zwischen den Lagern 16 und 10 liegt und damit in einer Übertotpunktstellung. Für diesen Fall
muß lediglich die Nut 45 etwas breiter gemacht werden,
damit die Arretxerungsfeder 47 nicht das Erreichen der Übertotpunktstellung verhindert.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß der Federkolben 17 die verschiedensten Lagen einnehmen kann. Beispielsweise
kann er, wie in Fig. 1 gezeigt, schräg zur Snowboardoberflache liegen und dabei zur Ferse hin ansteigen. Er kann
auch - wie in Fig. 5 gezeigt - zur Ferse hin abfallend angeordnet sein. Schließlich kann er auch parallel zur
Snowboardoberflache liegen und dann so angeordnet werden,
daß er unterhalb der Stiefelsohle zu liegen kommt.
Claims (1)
- • c *·SCHUTZANSPRÜCHESnowboard-Bindung mit einem Frontbügel und einem Fersenbügel, die je einen Teil der Sohle eines Stiefels übergreifen, wobei einer der Bügel, vorzugsweise der Fersenbügel, beidseitig je an einem beweglichen Mitnahmeelement befestigt ist, das seinerseits gegenüber einem ortsfest an dem Snowboard gehaltenen Bindungsteil bewegbar ist und mit Einrichtungen zum Fixieren der Bindung in einer Schließstellung, dadurch gekennzeichnet/ daß das Mitnahmeelement (9, 36) mittelbar über einen an ihm schwenkbar befestigten Schließhebel (13, 15; 55) oder unmittelbar über ein Schwenklager (16) ständig mit einem Ende eines Federkolben (17;42,44) schwenkbar verbunden ist, und daß der Federkolben (17) einen seine Bewegung begrenzenden Begrenzungsanschlag (2 0) aufweist.Snowboardbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Begrenzungsanschlag (20) die Bewegung des Federkolbens (17) in Richtung der Federkraft begrenzt, und daß das Mitnahmeelement (9, 36), der Schließhebel (13, 15) und der Federkolben (17) so zueinander angeordnet sind, daß in der Schließstellung der Bindung eine Übertotpunktlage eingenommen wird, bei der ein Winkel (&agr;) zwischen der Längsachse des Federkolbens (17) und der Mittelachse des Schließhebels (13, 15) kleiner als 90° ist derart, daß eine von dem Mitnehmerteil (9, 36) ausgehende Öffnungsbewegung über den Schließhebel (13, 15) in einer Richtung auf den Federkolben (17) wirkt, die durch den Begrenzungsanschlag (20) blockiert ist.3. Snowboardbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mitnehmerelement ein Schwenkhebel (9) ist.4. Snowboardbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mitnehmerelement eine Rolle (36) ist, die längs einer Kulissenführung {34, 35) verschieblich ist, wobei die Kulissenführung so ausgebildet ist, daß sie bei einer Schließbewegung der Bindung eine Bewegungskomponente in Richtung zur Oberfläche des Snowboards hin und eine weitere Bewegungskomponente aufweist, bei welcher der mit der Rolle gekoppelte Bügel (7) in Richtung auf den anderen Bügel (4) hin bewegt wird.5. Snowboardbindung nach Anspruch 4,dadurch gekennzeichnet/ daß die Kulissenführung eine Kreisbahn, eine Ellipsenbahn oder eine geradlinig abfallende Linie ist.6. Snowboardbindung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulissenführung (34) eine Nut (57) zur axialen Führung der Rolle (36) aufweist.7. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes Schwenklager (10) mit dem der Schwenkhebel (9) an dem einen Bindungsteil (11) befestigt ist bzw. bei Verwendung der Rolle (36) gemäß Anspruch 2 ein Berührungspunkt zwischen der Rolle (36) und der Kulissenführung (35) , ein zweites Schwenklager (14), das den Schwenkhebel (9) bzw. die Rolle (36) mit dem Schließhebel (13) verbindet und ein drittes Schwenklager (16), das den Schließhebel (13) mit dem Federkolben (17) verbindet, in der Öffnungsstellung der Bindung in einem Dreieck zueinander stehen, wobei das zweite Schwenklager (14) oberhalb des ersten und des dritten Schwenklagers(10, 14) liegt, daß die drei genannten Schwenklager (10, 14, 16) im Laufe einer Schließbewegung der Bindung auf einer geraden Linie, die eine Totpunktlage definiert, liegen und daß bei geschlossener Bindung die drei Schwenklager (10,14,16) wiederum ein Dreieck bilden, bei dem jedoch das zweite Schwenklager (14) unterhalb einer Verbindungslinie zwischem dem ersten und dem dritten Schwenklager (10, 14) liegt. (Anmerkung: Schwenlager 10 bei Rolle 36 noch definieren).8. Snowboardbindung nach Anspruch 7,dadurch gekennzeichnet, daß der Schließhebel (13) so angeordnet ist, daß er eine zur Schwenkbewegung des Schwenkhebels (9) entgegengesetzte Bewegung ausführt.9. Snowboardbindung nach Anspruch 7,dadurch gekennzeichnet, daß der Schließhebel (13) so angeordnet ist, daß er eine zur Schwenkbewegung des Schließhebels (9) gleichsinnige Bewegung ausführt.10. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig der Ferse (6) des Stiefels (1) je ein Schwenkhebel (9) bzw. eine Rolle (36) angeordnet ist und daß die beiden Schwenkhebel (9) bzw. die beiden Rollen (36) durch ein Auftrittselement (14, 49), das sich quer zur Längsachse des Stiefels erstreckt, miteinander verbunden sind.11. Snowboardbindung nach Anspruch 10,dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrittselement (14, 49) von einer Hülse (25) umgeben ist, die gegenüber dem Auftrittselement (14, 49) drehbar gelagert ist.12. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 1, 2, 4 bis 6 und 10, 11,dadurch gekennzeichnet, daß der eine Bügel (7) schwenkbar an einem Hebel (37) befestigt ist, der seinerseits über das Schwenklager (14) an der Rolle (3 6) befestigt ist und daß an dem Hebel (37) ein weiteres, mit dem Bügel (7) verbundenes Trittelement (39) vorhanden ist, das bei seinem Niederdrücken ein die Stiefelferse umgreifendes Ende des Bügels (7) nach oben bewegt.13. Snowboardbindung nach Anspruch 12,dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (37) beidseitig über das Schwenklager (14) hinausragt und seinem dem Bügel (7) abgewandten Ende (40) in der Öffnungsstellung der Bindung an einem Anschlag (38) anliegt.14. Snowboardbindung nach Anspruch 13,dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (40) des Hebels (37) ein weiteres Trittelement (41) aufweist, derart, daß die beiden Trittelemente (39, 41) den Hebel (37) parallel zur Sohle (2) des Stiefels (1) ausrichten.15. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schließhebel (13) ein Öffnungsarm (22) befestigt ist, der als Zug- oder Druckhebel ausgebildet ist.16. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trittplatte vorgesehen ist, die als Begrenzungsanschlag für ein Niederdrücken der Stiefelsohle dient.17. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkolben (17) eine Kolbenstange (42) und eine Hülse (44) aufweist, die-relativ zueinander verschieblich sind, wobei die Feder (21) so angeordnet ist, daß die Kolbenstange (42) und die Hülse (44) durch die Feder auseinandergedrückt werden.5« * WVV1WV VV 418. Snowboardbindung nach Anspruch 17,dadurch gekennzeichnet, daß der Federkolben (17; 42, 44) unmittelbar an dem Schwenkhebel (9) angelenkt ist und mit seinem anderen Ende in einem Schwenklager (43) an der Grundplatte (12) der Bindung schwenkbar befestigt ist.19. Snowboardbindung nach Anspruch 17,dadurch gekennzeichnet, daß der Federkolben (17; 42, 44) über einen Hebel (56) und ein Schwenklager (55) mit dem Schwenkhebel (9) verbunden ist, derart, daß die beiden Schwenklager (16 und 55) des Schwenkhebels (56) und das Schwenklager (10) des Schwenkhebels (9) im Bereich der Schließstellung der Bindung längs einer geraden Linie liegen und damit in einer Totpunktlage.20. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (36) ein Zahnrad ist und daß die Kulissenführung (34) eine Gegenverzahnung aufweist.21. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkolben (17) eine Verriegelungseinrichtung (47, 48) aufweist, in welcher die Kolbenstange (42) und die Hülse (44) formschlüssig miteinander verriegelbar sind.22. Snowboardbindung nach Anspruch 21,dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung (47, 48) aus einer durch einen Betätigungsknopf (48) betätigbaren Feder (47) , die in eine Nut der Kolbenstange (42) einrastet oder aus einer Sperrklinkenrasterung besteht.23. Snowboardbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkolben
(17; 42, 44) parallel oder schräg zur Snowboardoberflache ausgerichtet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9421276U DE9421276U1 (de) | 1994-07-13 | 1994-07-13 | Snowboardbindung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9421276U DE9421276U1 (de) | 1994-07-13 | 1994-07-13 | Snowboardbindung |
| DE4424737A DE4424737C1 (de) | 1994-07-13 | 1994-07-13 | Snowboardbindung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9421276U1 true DE9421276U1 (de) | 1995-09-14 |
Family
ID=25938308
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9421276U Expired - Lifetime DE9421276U1 (de) | 1994-07-13 | 1994-07-13 | Snowboardbindung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9421276U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19544696A1 (de) * | 1995-11-30 | 1997-06-05 | Marker Deutschland Gmbh | Bindung für Snowboards o. dgl. |
| WO1997040897A1 (fr) * | 1996-05-01 | 1997-11-06 | Pancu Mihai Ionescu | Systeme et equipement d'interface pour surf de neige |
| WO2004054664A1 (de) * | 2002-12-13 | 2004-07-01 | Dirk Weissenberger | Snowboard-bindung |
-
1994
- 1994-07-13 DE DE9421276U patent/DE9421276U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19544696A1 (de) * | 1995-11-30 | 1997-06-05 | Marker Deutschland Gmbh | Bindung für Snowboards o. dgl. |
| US5871226A (en) * | 1995-11-30 | 1999-02-16 | Marker Deutschland Gmbh | Binding for snowboards and the like |
| WO1997040897A1 (fr) * | 1996-05-01 | 1997-11-06 | Pancu Mihai Ionescu | Systeme et equipement d'interface pour surf de neige |
| WO2004054664A1 (de) * | 2002-12-13 | 2004-07-01 | Dirk Weissenberger | Snowboard-bindung |
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