DE9413119U1 - Verpackungseinheit mit Aufstellboden für Transportgut - Google Patents
Verpackungseinheit mit Aufstellboden für TransportgutInfo
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Description
Verpackungseinheit mit Aufstellboden
für Transportgut
Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen.
Eine derartige Verpackungseinheit, die aus Wellpappe besteht
und einerseits zum Transport der Verpackungseinheit zusammenlegbar ist und andererseits in eine Gebrauchsstellung
aufklappbar ist, ist aus der DE 42 22 492 Al bekannt. Die darin angegebene Verpackungseinheit weist
mindestens einen Eingreifkanal für ein Greifelement eines
Hebezeugs auf. Der Eingreifkanal durchsetzt einen Träger,
der aus einer Bodenplatte und aus einer Aufstellplatte besteht, die die Bauart einer Palette aufweisen und durch
Abstandselemente miteinander verbunden sind. Der so gebildete Träger stützt im Gebrauchszustand der Verpackungseinheit
das Transportgut beim Transport mit dem Hebezeug an dessen Greifelementen ab. Ein solches Hebezeug
mit Greifelementen ist beispielsweise ein Gabelstapler, der vorn gegeneinander verstellbare Greifelemente
in Form von Auflageeisen aufweist. Zur Herstellung des Gebrauchszustandes ist die Außenhülle bei der
bekannten Ausführung in ihrer Gebrauchsstellung mit dem
Träger zu einer Einheit verbindbar. Der als Palette ausgebildete Träger kann dabei durch eine formschlüssige
Sicherung in Form einer Rastnase und einer selbstverrastenden Rastzunge nach dem Einsetzen von unten in die
Außenhülle hieran befestigt werden.
Eine Verpackungseinheit aus Festkarton oder Wellpappe,
bei der in Falttechnik unterhalb der Seitenwände und des Aufstellbodens aus den Verlängerungen der Seitenwände
herausgeformte Abstandshalter angefaltet sind, ist aus der DE-OS 1 586 470 bekannt.
Ausgehend vom bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungseinheit besonders einfach auszubilden. Nach einem weiteren Ziel
der Erfindung soll die Verpackungseinheit in sich stabil sein und mit wenigen Handgriffen aus einer Transportstellung,
bei der sie zusammengefaltet ist, in eine Gebrauchsstellung übergeführt werden können, wobei durch
einfache Ausbildung der Verbindungselemente ein sicherer Halt des Aufstellbodens innerhalb der Außenhülle sichergestellt
sein soll und ebenfalls in weiterer Ausbildung die Verpackungseinheit wie eine Palette gehandhabt werden
kann.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
Die im Anspruch 1 angegebene Verpackungseinheit stellt eine Kartonage, z.B. aus Wellpappe oder Vollkarton dar,
bei der nach der Erfindung durch Falttechnik im Eckenbereich nach dem Verbringen der Verpackung in eine Gebrauchsstellung
Auflagen für einen Aufstellboden vorgesehen werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im einzelnen detailliert angegeben.
So ist es beispielsweise möglich, durch Faltung von mehreren Freischnitten entsprechend der Erfindung nach dem
jeweiligen Einsetzen des Aufstellbodens oder einer Zwischenwand weitere Zwischenwände in die Außenhülle einzubringen.
Die Erfindung eignet sich also auch, um Zwischenlagenstapel zwischen das in verschiedene Ebenen in
die Außenhülle eingesetzte Gut vor dem jeweiligen Aufstellen einzubringen, ohne daß hierfür gesonderte Sicherungsmaßnahmen
notwendig sind.
Die Erfindung bietet darüber hinaus den Vorteil, daß im Falle, daß die Umhüllung ein größeres Gut umschließt,
dieses auf dem Aufstellboden verbleiben und dennoch die Umhüllung abgezogen werden kann, wenn beispielsweise mittels
eines Messers die die Standbeine der Außenhülle bildenden Abstandswandteile abgeschnitten werden. Diese können
unmittelbar an der Oberseite des Aufstellbodens abgetrennt werden. Es ist aber auch möglich, dies unterhalb
des Bodens vorzusehen. Entscheidend ist lediglich, daß der die Stützwände zwischen der Unterseite des Aufstellbodens
und des Bodens bildende Untergrund abgetrennt wird, so daß die Außenhülle praktisch nach oben abgezogen
werden kann, während das Transportgut noch auf dem Aufstellboden aufsteht. Der Aufstellboden weist zur Auf-Stellsicherung
des Gutes auf dem Untergrund zweckmäßigerweise mehrere Standfüße auf, die die gleiche Höhe aufweisen,
wie die verbleibenden Wandabschnitte, die ebenfalls als Aufstellfüße für die Außenhülle dienen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
25
25
Fig. 1 in Form einer Explosionszeichnung eine in ihre
Einzelteile zerlegte Verpackungseinheit und
Einzelteile zerlegte Verpackungseinheit und
Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem der
Aufstellboden in die Außenhülle der
Aufstellboden in die Außenhülle der
Verpackungseinheit eingesetzt ist.
Die Verpackungseinheit gemäß Fig. 1 besteht aus einer Außenhülle 1, die viereckig ausgebildet ist und vier
Faltkanten 43, 44, 45 und 46 aufweist. Im Bereich einer dieser Faltkanten ist zumindest eine überlappende Siche-
rung der miteinander zu verbindenden Wände gegeben. Es sei angenommen, daß diese Außenhülle 1 beispielsweise aus
Wellpappe besteht.
Im Flächenzuschnitt sind dabei im unteren Bereich Ausschnitte 6, 7, 8 und 9 jeweils an der Vorderwand 2 bzw.
der Hinterwand 3 vorgesehen. Die Ausschnitte 6, 7 weisen eine bestimmte Höhe zu dem Boden auf, auf dem die Außenhülle
1 in der dargestellten Gebrauchsstellung aufgestellt ist. Die verbleibenden Stützstege 53 und 52, sowie
die an den Seitenwänden noch verbleibenden Querstege stehen mit der unteren Kante auf dem Boden auf. Sie bilden
gewissermaßen einen Abstand zum Boden. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß im unteren Bereich der Faltkanten 43,
42, 45, 46 Freischnitte 41 in den benachbarten Wänden 2, 5 bzw. 3, 4 vorgesehen sind, die um markierte Faltkanten
42 an den verbleibenden Standstegen 52 bzw. dem längeren Quersteg an den Seitenwänden 2, 4 nach innen in die
Außenhülle 1 hineingedrückt werden können. Zu diesem Zweck muß die Faltkante 44 so ausgebildet sein, daß ein
Eindrücken einerseits gewährleistet ist und andererseits durch die 180°-Schwenkung der Faltkante die Eckenwände
14, 15 des Freischnittes 41 nicht voneinander getrennt werden. Die Eckenwände 14 und 15 des Freischnittes bilden
bei gleich langem Zuschnitt eine quadratische oder nahezu quadratische Öffnung 10, 11, 12, 13, wobei die Oberkante
16 eine Auflagefläche bildet. Auf die so gebildeten Auflageflächen in den Eckenbereichen kann ein angepaßter
Aufstellboden 23 gesetzt werden, auf den das zu befördernde Gut aufgestellt wird. Die Außenhülle 1 kann so
ausgebildet sein, daß sie als geschlossener Karton verwendet werden kann, so daß Ausschnitte 6 und 7, die zur
Bildung von Eingreifkanälen dienen, nicht ausgeschnitten werden. Es ist aber auch möglich, Teile der Wand unterhalb
des Aufstellbodens 23 in den Seitenwänden 4, 5 bzw. der Vorderwand 2 und der Rückwand 3 so vorzusehen, daß
diese Freischnitte nach innen unter den Boden gedrückt
werden, um den Aufstellboden zusätzlich gegenüber dem Boden, auf dem die Außenhülle 1 aufgestellt ist, abzustützen.
Die Erfindung ist besonders bei einer Ausführungsform von
Vorteil, bei der der Aufstellboden als Palette ausgebildet ist und nach unten weisende Standfüße 24, 25, 26, 27,
28 und 29 aufweist, wobei die Standfüße 24, 25 und 28, 29 in den Eckenbereichen so ausgeführt sind, daß sie in die
Öffnungen 10, 11, 12, 13 beim Einpassen in die Außenhülle 1 hineingreifen und auf dem Untergrund aufstehen, so daß
auch schwereres Transportgut in die Außenhülle 1 eingesetzt werden kann. Um die Greifelemente eines Gabelstaplers
oder eines anderen Hebezeugs ansetzen zu können, sind Eingreifkanäle 6, 7 gebildet. Es ist aber auch möglich,
wie dies aus Fig. 2 ersichtlich ist, bei einer größeren Ausführungsform zu den in den Eckenbereichen vorgesehenen
Standfüßen 24, 28, 29 benachbarte Standfüße oder nach unten sich erstreckende Ansätze 39, 40 vorzusehen,
unter die Freischnitte in der Vorderwand 2 oder der Rückwand 3 durch Umlegen um eine Faltkante gedruckt werden,
so daß sie durch die Eigenspannung nicht mehr den Weg des Greifelementes behindern können, auch dann nicht, wenn
das Greifelement durch die Eingreif kanäle 6 und 7 hindurchgreift und über den Rand der Verpackungs einheit auf
der anderen Seite hervorsteht. Die als zusätzliche Stützwände vorgesehenen Wandteile 38 und 37 sind in Fig. 2
gestrichelt eingezeichnet. Weiterhin ist aus Fig. 1 ersichtlich, daß in die Umhüllung 1 von oben her der Aufstellboden
23 mit den Standfüßen eingesetzt werden kann, so daß der Aufstellboden als geschlossener Boden gesichert
in der Außenumhüllung festgelegt ist, ohne daß ein Verkleben oder Verklammern notwendig ist. Bei Anheben der
Außenhülle 1 wird der Boden mit angehoben, da er auf den die Auflagefläche bildenden Kanten 16 der Freischnitte
aufliegt. Das Transportgut kann sodann eingesetzt und der Deckel 32 aufgesetzt werden. Wird das Gebinde mittels
eines Spannbandes gesichert, das durch die Einführkanäle 6 und 7 gezogen und um den Deckel 32 gelegt wird, so ist
eine sichere Transportkartonage gegeben. Zusätzlich zur Stabilitätserhöhung ist weiterhin vorgesehen, daß in den
Eckenbereichen Stützrohre 30, 31 eingesetzt werden können, so daß die Gesamtkartonage auch dann stapelfähig
wird, wenn die Außenhülle 1 aus dünner Wellpappe oder Karton besteht. Die senkrecht wirkenden Kräfte werden von
den Stützrohren 30, 31, die beispielsweise aus Vollpappe bestehen können, übertragen. Um zu verhindern, daß die
Stützrohre im Falle der Verwendung von Stützfüßen aus Hohlzylindern das aufliegende Material des Aufstellbodens
durchdringen können, ist weiterhin vorgesehen, daß diese so dimensioniert sind, daß ihre untere Kante die Kantenverlaufe
der Aufstellfüße 24, 25, 28, 29 kreuzt. Um die Standrohre 30, 31 in den Eckenbereichen festzuhalten,
ohne daß zusätzliche Elemente vorzusehen sind, ist vorgesehen, daß in gleicher Weise wie die unteren Freischnitte
weitere Freischnitte oberhalb vorgesehen sind, die in gleicher Weise, wie vorher beschrieben, in den Innenraum
der Außenhülle 1 gedrückt werden und so Öffnungen 16, 17, 18 und 19 bilden, wobei die beiden Eckenwände 20, 21 des
Freischnittes durch die verbindende Faltkante 22, die, wenn sie nicht hineingedrückt ist, zu der Faltkante 43
bzw· 44, 45 oder 46 kongruent verläuft, gesichert sind. Die Öffnung wird dabei, dem einzusetzenden Rohr angepaßt,
freigeschnitten. Die Öffnung kann kleiner und größer gewählt werden, so daß die oberen Kanten der Eckenwände 20,
21 des Freischnittes, auch als Auflagefläche für einen einzusetzenden Zwischenboden verwendet werden können.
Dies ist möglich sowohl mit Stützrohren 30, 31 als auch ohne Stützrohre oder in einer Aus f ührungs form, bei der
Stützrohre diagonal angeordnet werden. Im Falle, daß Stützrohre in allen Ecken vorgesehen sind, versteht es
sich von selbst, daß die Zwischenboden so ausgeschnitten sein müssen, daß sie einerseits noch auf den Auflageflächen
des Freischnittes mit seinen Eckenwände 20, 21 auf-
liegen, andererseits aber das Stützrohr 30 bzw. 31 eingeführt
werden kann. Es ist ersichtlich, daß also mehrere Freischnitte in den Eckenbereichen vorgesehen sein können,
um z.B. mehrere Zwischenböden einfügen zu können, wobei der Aufbau stets der gleiche ist. Zunächst wird der
Freischnitt mit seinen Eckenwänden 14, 15 in das Gehäuse gedrückt und sodann der Aufstellboden 23 mit den Füßen
eingesetzt. Danach werden die darüber liegenden Freischnitte nach innen gedrückt und bilden so eine weitere
Auflagefläche eines Zwischenbodens. Dies kann in dieser
Weise fortgesetzt werden. Zum Entladen wird in umgekehrter Weise vorgegangen, so daß die Verpackungseinheit nach
dem Gebrauch wieder zusammengefaltet und mit dem Aufstellboden
23 zu einer Transporteinheit zusammengelegt werden kann, um erneut eingesetzt werden zu können. Es
liegt also eine praktische vielseitig verwendbare Mehrwegeverpackung vor.
Eine weitere Besonderheit ist dadurch gegeben, daß die Außenhülle 1 im Bereich des Aufstellbodens 23 oder oberhalb
desselben abgetrennt werden kann, zu welchem Zweck z.B. ein Reißfaden 50 in die Wellpappe oder ein Schneidfaden
51 in den kurzen Standsteg 42 im Anschluß an die eingedrückten Eckenwände des Freischnittes 14, 15 eingearbeitet
ist. Werden diese Reißfäden herausgezogen, so erfolgt automatisch eine Trennung der Kartonage, so daß
diese abgehoben werden kann und das Transportgut, das auf dem Aufstellboden 23 aufsteht, leicht zugänglich ist.
Beispielsweise kann eine solche Kartonage für den Transport von größeren Fernsehgeräten eingesetzt werden, so
daß dieses am Aufstellungsort leicht aufgestellt werden kann, da das Gerät aus der relativ hohen Verpackung nicht
herausgehoben werden muß, sondern die Verpackung oberhalb des Aufstellbodens 23 aufgetrennt wird, so daß sie abnehmbar
ist. Es versteht sich von selbst, daß in diesem Fall eine Wiederverwendung nicht möglich ist.
Das Ausführungsbeispiel in Fig. 2 unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 dadurch, daß kein separater
Deckel 32 vorgesehen ist, sondern die Außenhülle 1 einen Faltdeckel aufweist, der aus den Seitenteilen 33
und 36 sowie aus den länglichen umschlagbaren Deckelseiten 35 und 34 besteht. Nachdem die Seitenteile 33 und 36
in den Innenraum geschlagen sind, werden die weiteren Seitenteile 34 und 35 aufeinanderzugeklappt und beispielsweise
mittels Klebeband verschlossen. Die abweichenden Elemente, die zur Bildung zusätzlicher Stützwände
zwischen der Unterseite des Aufstellbodens 23 und dem Boden dienen, sind bereits angegeben. Je nach Größe der
Kartonage können selbstverständlich mehrere Einführkanäle 6, 7 parallel verlaufen, um beispielsweise auch Hebezeuge
mit mehreren parallelen Greifelementen ansetzen zu können.
Weiterhin ist es nach der Erfindung möglich, eine Vielzahl von Stützfüßen an der Unterseite des Aufstellbodens
hervortretend vorzusehen, die in parallelen Reihen angeordnet sind, und zwar in der Art, daß die Greifelemente
eingeführt werden können.
Claims (1)
- LEWELL Kartonagen GmbHReundorfer Straße 1596215 Lichtenfels-SeubelsdorfG 1794
12.08.94Schutzansprüche1. Verpackungseinheit zur Aufnahme von Transportgut, umfassend eine aus einem zusammengelegten Zustand in eine Gebrauchsstellung verbringbare Außenhülle zum Umgeben des Transportgutes, und einen Aufstellboden, mit dem die Außenhülle in der Gebrauchsstellung verbindbar ist dadurch gekennzeichnet,daß die Außenhülle (1) in den Bereichen ihrer Faltecken (43, 44, 45, 46) parallel zur unteren auf dem Boden aufstehenden Kante verlaufende eindrückbare Freischnitte (41) in den Wänden (2, 3, 4, 5) über eine bestimmte Länge verlaufend aufweist,daß an den Enden der eindrückbaren Freischnitte (41) senkrecht nach unten verlaufende Faltkanten (42) vorgesehen sind,daß die eindrückbaren Freischnitte, nachdem sie in das Innere der Außenhülle (1) gedruckt sind, zusammen mit dem darüber sich befindenden Wandteilen eine eckige Öffnung (10, 11, 12, 13) bilden, wobei der hineingedrückte Abschnitt der Eckenkanten (43, 44, 45, 46) umgekehrt gefaltet ist,
35unddaß auf die oberen Kanten der nach innen gedrückten Freischnitte der Aufstellboden (23) durch Einpassen in die Außenhülle (1) aufgelegt ist.2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Aufstellbodens (23) Ansätze in den Eckenbereichen vorgesehen sind, die in die Öffnungen (10, 11, 12, 13) eingesetzt sind.3. Verpackungseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansätze als Standfüße (24, 25, 28, 29) ausgebildet sind und mindestens so lang sind, wie die Höhe der eingedrückten Eckenbereiche.4. Verpackungseinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufstellboden (23) Bestandteil einer Palette ist, die mindestens in den Eckenbereichen der Außenhülle (1) Standfüße (24, 25, 28,29) aufweist, und daß die Außenhülle mindestens einen Eingreif kanal (6, 7) unter dem Aufstellboden für ein Greifelement eines Hebezeugs aufweist, welcher im Gebrauchszustand der Verpackungseinheit das Transportgut bei dem Transport mit dem Hebezeug an dessen Greifelement abstützt.5. Verpackungseinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Vorder-(2) und Hinterwand (3) der Außenhülle (1) Ausschnitte aufweisen, die an der Unterseite des Aufstellbodens (23) enden, und daß die Ausschnitte so plaziert sind, daß sie mindestens einen Eingreifkanal (6 oder 7) für ein Greifelement eines Hebezeugs bilden.6. Verpackungs einheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenwänden (4, 5) Ausschnitte vorgesehen sind.7. Verpackungseinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausschnittswände unterhalb des Aufstellbodens (23) freigeschnitten und ggf. an einer weiterhin vorgesehenen mittleren Stehwand ebenfalls freigeschnitten sind oder durch Kraftausübung an vorgesehenen vorgeschnittenen Kanten abscherbar sind, daß sie um eine im Eckenbereich vorgesehene Faltkante nach innen unter den Aufstellboden {23) in Richtung der Seitenwände (4, 5) drückbar sind, und daß an der Unterseite des Aufstellbodens (23) weitere Ansätze oder als Füße (39, 40) ausgebildete Ansätze vorgesehen sind, die die verschwenkten freigeschnittenen Wandteile, die mit der oberen Kante den Aufstellboden (23) sichernd untergreifen und sich am Boden abstützen, hintergreifen.8. Verpackungs einheit nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß über die Länge der Außenhülle im unteren Bereich mindestens zwei symmetrisch zur querverlaufenden Mittenachse vorgesehene Durchbrüche oder verschwenkbare Wandteile zur Bildung der Eingreifkanäle vorgesehen sind.9. Verpackungseinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufstellboden (23) mehrere in Reihen angeordnete Füße (24, 26, 28) aufweist, die in die jeweilige Öffnung der Umhüllung eingreifen.10. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens an drei Seiten umlaufend in den sich den Freischnitten anschließenden Wandteilen ein Reißfaden (50) eingearbeitet oder eine Scherkante vorgeschnitten ist, wobei beim Anziehen des Reißfadens die Wände durchge-trennt werden, und daß bei umlaufender Anordnung die Außenhülle oberhalb der Reiß- oder Trennlinie abnehmbar ist.11. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einer der Faltecken (43, 44, 45, 46) weitere eindrückbare Freischnitte oberhalb des unteren Eckenbereiches vorgesehen sind, die um zwei Faltkanten an der Seiten- und/oder Vorder- oder Rückenwand nach innen in die Außenhülle drückbar sind und eine Öffnung {16, 17, 18, 19) mit der darüber oder darunter befindlichen Wand bilden.12. Verpackungseinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennz ei chnet, daß auf gleicher Höhe in den Eckenbereichen der Außenhülle (1) Freischnitte in den Hohlraum der Verpackung hineingedrückt sind, und daß nach dem Einsetzen des Aufstellbodens auf die Oberkanten {20,21) der eingedrückten Freischnitte angepaßte Zwischenböden aufgelegt sind.13. Verpackungseinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (16, 17, 18,19) eine Aufnahme für ein Stützrohr bildet.14. Verpackungseinheit nach Anspruch 3 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Füße an dem Aufstellboden (23) zylinderförmige Rohre oder Rohre mit polygonem Querschnitt sind.15. Verpackungseinheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützrohre (31) im Durchmesser oder in der Querschnittsform so gewählt sind, daß sie die Umfangslinie des Stützfußes oberhalb des Randes eines Stützfußes (24, 25, 28, 29) auf dem Aufstellboden {23) kreuzen.16. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß die Außenhülle und/oder der Aufstellboden und/oder die Stützfüße und/oder die Stützrohre aus Pappe oder Kunststoff hergestellt sind.17. Verpackungseinheit nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Außenhülle(1) und/oder der Aufstellboden aus Wellpappe hergestellt sind.18. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenhülle (1) von einem Deckel (32) verschließbar ist, der aus angeformten faltbaren Teilen (33, 34, 35, 36) oder aus einem separaten aus Pappe gefalteten Teil (32) besteht.19. Verpackungseinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungs Stege(52) an den Vorderseiten im Bereich der eingedrückten Freischnitte und die Seitenwände (4, 5) über den gesamten Verbindungssteg, der auf den Boden aufsteht, einen Reißfaden (50, 51) aufweisen.
2520. Verpackungseinheit nach Anspruch 16, dadurch gekennzei chnet, daß die Standfüße des Aufstellbodens aus Kunststoff bestehen und an der Unterseite des Aufstellbodens befestigt sind oder in Durchgangslöeher des Aufstellbodens eingesetzt sind und von einem aufgesetzten Deckelteil hieran festgehalten sind, wobei ein hutförmiger Rand an der Unterseite des aufgesetzten Teils anliegt.21. Verpackungseinheit nach Anspruch 16 oder 17, da durch gekennzeichnet, daß der Aufstellboden (23) aus dickwandigerem Material als die Außenhülle (1) besteht.22. Verpackungs einheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufstellboden (23) aus mehrlagiger Wellpappe besteht, deren Lagen kreuzweise verlaufend angeordnet und miteinander verklebt sind.23. Verpackungs einheit nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungseinheit durch Spannbänder, die durch die Eingreifkanäle gezogen und über den Deckel gelegt sind, gesichert ist.24. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstellflächen der Außenhülle (1) auf dem Boden gegen Feuchtigkeit versiegelt sind.25. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenhülle (1) an den Seitenwänden und/oder an der Vorder- oder Hinterwand Elemente zum Tragen aufweist.26. Verpackungseinheit nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente aus Kunststoff bestehen und in Durchbrüche in den Wänden eingesetzt oder auf die Wände aufgeklebt sind.27. Verpackungseinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennz ei chnet, daß je nach Größe der Querschnittsform der Verpackungseinheit mehrere Reihen von Standfüßen an der Unterseite des Aufstellbodens vorgesehen sind, wobei die lichte Weite zwischen den benachbarten Reihen so gewählt ist, daß die paarigen Greifelementeeines Hebezeugs einfahrbar sind, wobei die Kanäle symmetrisch angeordnet sind und alle weiteren Reihen parallel so angeordnet sind, daß in ihre Zwischenräume Freischnitte unterhalb des Aufstellbodens um Faltkanten senkrecht stehend unterschwenkbar und benachbarte Füße hintergreifend verschwenkbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9413119U DE9413119U1 (de) | 1994-08-13 | 1994-08-13 | Verpackungseinheit mit Aufstellboden für Transportgut |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9413119U DE9413119U1 (de) | 1994-08-13 | 1994-08-13 | Verpackungseinheit mit Aufstellboden für Transportgut |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9413119U1 true DE9413119U1 (de) | 1994-10-13 |
Family
ID=6912386
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9413119U Expired - Lifetime DE9413119U1 (de) | 1994-08-13 | 1994-08-13 | Verpackungseinheit mit Aufstellboden für Transportgut |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9413119U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005008696B4 (de) * | 2005-02-24 | 2015-03-26 | Ktp Kunststoff Palettentechnik Gmbh | Mehrwegbehälter |
| EP4180350A1 (de) * | 2021-11-15 | 2023-05-17 | Fleximodal | Faltbares verpackungsmodul für eine palette zur bildung eines lager- und transportbehälters |
-
1994
- 1994-08-13 DE DE9413119U patent/DE9413119U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005008696B4 (de) * | 2005-02-24 | 2015-03-26 | Ktp Kunststoff Palettentechnik Gmbh | Mehrwegbehälter |
| EP4180350A1 (de) * | 2021-11-15 | 2023-05-17 | Fleximodal | Faltbares verpackungsmodul für eine palette zur bildung eines lager- und transportbehälters |
| FR3129141A1 (fr) * | 2021-11-15 | 2023-05-19 | Fleximodal | Module de conditionnement pliable destiné à coopérer avec une palette pour former un conteneur de stockage et de transport de marchandises |
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