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DE4319730A1 - Transportverpackung - Google Patents

Transportverpackung

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Publication number
DE4319730A1
DE4319730A1 DE19934319730 DE4319730A DE4319730A1 DE 4319730 A1 DE4319730 A1 DE 4319730A1 DE 19934319730 DE19934319730 DE 19934319730 DE 4319730 A DE4319730 A DE 4319730A DE 4319730 A1 DE4319730 A1 DE 4319730A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transport packaging
corner
packaging according
cavity
transport
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19934319730
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Schramm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SCHRAMM-SORTIMENTER GMBH, 80807 MUENCHEN, DE
Original Assignee
PFP ANSTALT
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by PFP ANSTALT filed Critical PFP ANSTALT
Priority to DE19934319730 priority Critical patent/DE4319730A1/de
Publication of DE4319730A1 publication Critical patent/DE4319730A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine wiederverwendbare, stapelbare Transportverpackung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Transportverpackungen dieser Art sind in unterschiedlichsten Ausgestaltungen bekannt. Üblich sind Verpackungseinheiten, die im wesentlichen aus Karton bestehen, in welchen zwischen der Ware und der Kartonverpackung stoßabsorbierende Teile aus gefaltetem Karton, Gummi oder Kunststoffteilen angeordnet sein können. Eine der­ artige Transportverpackung ist durch die DE-OS 29 60 217 bekannt, bei der die stoß­ absorbierenden Teile aus gefalteter Wellpappe bestehen. Nach der DE-GM 83 14 817 werden Verpackungsecken und Verpackungswinkel innerhalb des Kartons aus stoß­ absorbierendem Gummi oder Kunstschaumstoff hergestellt.
Im Interesse der leichteren Handhabung der verpackten Ware während des Trans­ portes ist es durch die DE-OS 21 59 650 bekannt, eine widerstandsfähige Verpackungs­ einheit vorzusehen, die auch bei verhältnismäßig schwerer Füllung übereinander stapelbar und mit einem Gabelstapler transportierbar ist. Ein zerlegbarer und wieder­ verwendbarer Transportbehälter ergibt sich aus dem DE-GM 83 14 817, bei dem zwischen einer oberen Abdeckplatte und einer Bodenpalette U-förmige Wandteile Verwendung finden, die ineinander schiebbar und damit an die Größe der Verpackung leicht anpaßbar sind. Durch das Vorsehen hölzerner Stützleisten zwischen der Bodenpalette und der oberen biegesteifen Abdeckung ist die Transportverpackung ebenfalls stapelbar. Die Teile der Transportverpackung werden ebenso wie bei der DE-OS 21 59 650 durch umlaufende Bänder zusammengehalten. Das DE-GM 84 21 156 offenbart einen zerlegbaren Verpackungsbehälter, der aus einem oberen und unteren durch einsteckbare Stützprofile miteinander verbundenen Rahmen besteht. Die Stützprofile sind derart gestaltet, daß Seitenwände eingesetzt und darin befestigt werden können, so daß ein geschlossener, zerlegbarer und wieder­ verwendbarer Behälter entsteht. Bei einer entsprechenden stabilen Ausgestaltung der Seitenwände ist dieser zerlegbare und wiederverwendbare Behälter auch mit einem Klammerstapler zu handhaben. Als nachteilig wird jedoch empfunden, daß der obere und untere Rahmen im zerlegten Zustand verhältnismäßig voluminös ist. Diese Schwierigkeit umgeht die DE-OS 41 35 140, indem die durch Stützen miteinander verbundenen Rahmen zusammenklappbar bzw. zusammensteckbar sind. Durch geeignete Verrastung oder Verklammerung ist auch diese Verpackungseinheit stapelbar, jedoch nicht mit einem Klammerstapler handhabbar.
Der Zweck der Wiederverwendbarkeit einer Transportverpackung setzt den Rück­ transport der Verpackung voraus. Um die Rückführkosten zu verringern, muß daher die Transportverpackung nicht nur zuerlegbar, sondern auch in möglichst kleine und kompakte Einheiten zusammenlegbar sein, um beim Rücktransport Volumen zu sparen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zerlegbare und wiederverwendbare Transportverpackung für geometrisch geformte Gegenstände zu schaffen, die im Ver­ packungszustand stapelbar und mit einem Klammerstapler handhabbar ist, wobei die Transportverpackung einfach und schnell zusammensetzbar sowie zerlegbar sein soll, und im zerlegten Zustand geringsten Raum für die Rückführung und Zwischenlagerung vor der Wiederverwendung benötigen soll. Dabei wird für die Verpackungseinheit möglichst geringes Gewicht angestrebt. Schließlich soll die Transportverpackung eine nahezu unbeschränkte Wiederverwendbarkeit besitzen.
Ausgehend von der eingangs erwähnten und dem Anspruch 1 zugrundeliegenden Transportverpackung wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Verwendung einer geblasenen Hohlraumplatte für die Boden- und Deckwand ergeben sich biegesteife Platten mit stoßabsorbierenden Eigenschaften, die ein sehr geringes Gewicht haben. Durch die einfachen Steckverbindungen im Eckbereich der Hohlraumplatten lassen sich Eckstützen aus Profilstäben in entsprechend ausgebildete Steckverbinder einstecken. Um die Transportverpackung zusammenzuhalten, werden um die zusammengesteckte Einheit Spannbänder gelegt. Das zu verpackende Gut liegt auf der als Bodenwand ausgebildeten Hohlraumplatte auf und wird durch stoßab­ sorbierende Positionselemente in Form von Eckpolstern festgehalten. Um bei der Handhabung der Transportverpackung mit einem Klammerstapler dem notwendigen Klammerdruck standzuhalten, ist ferner zwischen zwei benachbarten Eckstützen eine weitgehendst biegesteife und druckfeste Verstrebung angebracht.
Nach einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist die Hohlraumplatte mit kreuz- und querverlaufenden Rillen für die Aufnahme der Spannbänder versehen, wobei die Kreuzungspunkte dieser Rillen verhältnismäßig nah bei den Eckstützen in einem Bereich innerhalb derselben liegen. Es ist vorgesehen, daß in der Hohlraumplatte Durchbrüche vorhanden sind, deren Flächenbereich so ausgelegt ist, daß zumindest in einem Teil der Durchbrüche Mehrwegteile und insbesondere ein ganzzahliges Vielfaches von vier Eckstützen steckbar ist. Damit lassen sich eine Vielzahl von Hohlraumplatten von z. B. 20 Transportverpackungen übereinander stapeln, wobei die durch die Durchbrüche gesteckten Eckstützen den Stapel in einfacher Weise zusammenhalten. Wenn gleichzeitig wiederverwendbare Spannbänder benutzt werden, kann dieser Stapel mit einem Teil dieser wiederverwendbaren Spannbänder zu einer Einheit zusammengepackt werden.
Die bisher beschriebene Version der Transportverpackung kann zum Schutz gegen Verschmutzung nach der Verspannung in eine Folie eingeschweißt werden. Soll außer­ dem ein Sichtschutz bezüglich der verpackten Ware Verwendung finden, so ist ferner vorgesehen, daß parallel zum Außenrand der Hohlraumplatte Schlitze zwischen den Eckstützen verlaufen, an die beiderseits der Schlitzbreite entsprechende Nuten anschließen. In diese Nuten sind Pappwände, Kunststoff- oder Sperrholzplatten einsetzbar, wenn für die Ware ein zusätzlicher Sicht-, Stoß- oder Berührungsschutz gewünscht wird.
Um die Profilstäbe für die Handhabung genügend stabil auszugestalten, ist vorgesehen, daß sie als Rundrohr ausgebildet sind, in welchem ein Sechskantrohr verläuft, dessen Außenkante über Stege mit der Innenseite des Rundrohres verbunden sind. Die Steck­ verbinder im Eckbereich der Hohlraumplatte sind vorzugsweise als in das Sechskant­ rohr eingreifende Zapfen ausgebildet, wobei diese Zapfen ebenfalls sechskantig sein können, oder als runde Zapfen mit Paßsitz in das Sechskantrohr eingreifen.
Soll die Transportverpackung zum Transport von sogenannter weißer Ware benutzt werden bzw. zum Transport von Möbelstücken, so ist es zweckmäßig diese Ware auf den Hohlraumplatten zu positionieren. Zu diesem Zweck sind Positionselemente aus hochstoßabsorbierendem Kunststoffschaum in Form von Verpackungsecken oder Verpackungswinkeln vorgesehen, die auf der Ober- und Unterseite mit bezüglich ihrer Position korrespondierenden Erhöhungen und Vertiefungen zum Zwecke der Stapel­ barkeit versehen sind. Zu diesen Erhöhungen und Vertiefungen sind ebenfalls korrespondierende Erhöhungen und Vertiefungen in den Hohlraumplatten vorgesehen, um die Positionierelemente auf der Hohlraumplatte in der richtigen Position festzuhalten.
Bei der Handhabung der mit einer Ware bestückten Transportverpackung mit Hilfe eines Klammerstaplers greift dieser zunächst an zwei Eckstützen und dann am unteren Außenrand der Hohlraumplatte an. Um die Eckstützen zusätzlich auszusteifen, ist des­ halb vorgesehen, daß eine Verstrebung in Form eines Aussteifungsprofils zwischen den Eckstützen angeordnet ist, das vorzugsweise zwischen zwei auf die Eckstützen auf­ schiebbaren Rohren ausgebildet ist. Dieses Aussteifungsprofil besteht vorzugsweise aus einem senkrechten Steg mit wechselseitig rechtwinklig davon abstehenden Rippen.
Da grundsätzlich Transportverpackungen mit Informationsträgern versehen sein müssen, ist ferner vorgesehen, daß ein blattförmiger Informationsträger eine Eckstütze umgreift und in Richtung der beiden angrenzenden Außenränder der Hohlraumplatte verläuft. Dabei kann der die Eckstütze umgreifende Rücken des Informationsträgers mit einer Haftbeschichtung versehen sein, um ihn an der Eckstütze in Position zu halten. Zusätzlich kann der Informationsträger mit einer aufsteckbaren oder über­ steckbaren Spannklammer festgelegt werden.
Die Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Be­ schreibung eines Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf die im Verpackungszustand innen­ liegende Seite einer Hohlraumplatte;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf die im Verpackungszustand außen­ liegende Oberfläche einer Hohlraumplatte;
Fig. 3 eine Transportverpackung im zusammengebauten Zustand;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Aussteifungsprofils zum Einsatz zwischen zwei Eckstützen;
Fig. 5 einen Schnitt durch eine Eckstütze im Bereich eines Informations­ trägers, aus der die Verklammerung des Informationsträgers an der Eckstütze hervorgeht;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer Klammer zum festhalten des Informationsträgers;
Fig. 7 einen in Längsrichtung eines Schlitzes und den anschließenden Nuten parallel zum Außenrand der Hohlraumplatte verlaufenden Schnitt mit einer anderen Ausführungsform eines eingehängten Informationsträgers;
Fig. 8 eine weitere Ansicht eines durch einen parallel zum Außenrand der Hohlraumplatte gelegten Schnittes, aus dem eine zusätzliche Versteifung des Außenrandes der Hohlraumplatte hervorgeht;
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine Hohlraumplatte mit in die Durchbrüche eingelegten Profilstäben und Positionselementen.
In Fig. 1 ist eine Hohlraumplatte 10 in perspektivischer Ansicht auf die im Ver­ packungszustand innenliegende Oberfläche dargestellt. Eine entsprechende Dar­ stellung auf die im Verpackungszustand außenliegende Oberfläche ist in Fig. 2 gezeigt. Diese Hohlraumplatte wird vorzugsweise aus Polyethylen (PE) im Blasverfahren her­ gestellt. Dadurch läßt sich eine sehr stabile und biegesteife Platte mit einer Dicke von etwa 25 bis 30 mm herstellen, die außerdem nur ein sehr geringes Gewicht hat.
An den vier Eckpunkten wird eine Vertiefung 12 beim Herstellen eingepreßt, in der ein Zapfen 14 stehenbleibt. Durch diese Verpressung entsteht ein sehr biegesteifer Eckbe­ reich. Ferner ist die Hohlraumplatte 10 mit Durchbrüchen 16 versehen, entlang deren Innenkante die beiden Außenwände der Hohlraumplatte ebenfalls bereichsweise ver­ preßt sein können, um die Biegesteifigkeit zu erhöhen. Parallel zum Außenrand der Hohlraumplatte 10 sind durch die Platte hindurchgehende Schlitze 18 vorgesehen, an welche beiderseits eine Nut 19 anschließt. Diese Nuten sind sowohl auf der Innenober­ fläche als auch auf der Außenoberfläche der Hohlraumplatte 10 angebracht. Diese Schlitze und Nuten dienen, wie später noch erläutert, der Aufnahme von Informations­ trägern oder seitlich zwischen nachfolgend näher beschriebenen Eckstützen angeord­ neten Schutzwänden.
Im Bereich vor den eingeprägten Vertiefungen 12 sind in die Hohlraumplatte Vor­ sprünge 20 und 21 eingepreßt, die zur Befestigung von Positionierelementen 22 dienen, von denen zwei mit gestrichelten Linien eingezeichnet sind. Diese Positionierelemente 22 sind als Eckpolster ausgebildet und bestehen vorzugsweise aus einem expandierten Polypropylen (EPP) oder einem expandierten Polyethylen (EPE), die so eingestellt sind, daß sich ein hochstoßabsorbierendes Eckpolster ergibt. Auf der Oberfläche der Eckpolster sind nicht dargestellte Vorsprünge und Vertiefungen in Positionen angebracht, die den Positionen der Vorsprünge 20 und 21 sowie den Vertiefungen 24 und 25 entsprechen. Dadurch sind die Positionierelemente übereinander in einer stabilen Lage für den Rücktransport stapelbar. Es ist auch vorgesehen, daß zwei Eckpolster einstückig mit einander verbunden sind und somit zusätzlich als Kantenschutz dienen.
Kreuz und Quer über die Außenfläche und ferner über den Außenrand der Hohlraum­ platte 10 verlaufend sind Rillen 26 eingeprägt, die, wie nachfolgend noch erläutert wird, zur Aufnahme von Spannbändern dienen.
Aus Fig. 3 geht in perspektivischer Darstellung eine zusammengebaute Transport­ verpackung hervor. Die Darstellung läßt erkennen, daß runde Eckstützen 28 in die Vertiefungen 12 der als Bodenwand und als Deckwand dienenden Hohlraumplatten 10 eingesetzt werden. Die Transportverpackung wird mit Hilfe von Spannbändern 30 zusammengehalten, von welchen eines in Fig. 3 gestrichelt angedeutet ist.
Da die Transportverpackung nicht nur stapelbar sondern auch mit einem Klammer­ stapler handhabbar sein soll, dessen Hauptangriffsdruck an zwei Eckstützen etwa im unteren Drittel einwirkt, ist zwischen diesen beiden Stützen eine Aussteifung in Form einer Querstrebe 32 vorgesehen, die zwischen zwei Eckstützen 28 eingesetzt ist. Zu diesem Zweck ist, wie auch aus Fig. 4 hervorgeht, an den beiden Enden der Querstrebe jeweils ein Rohr 33 angebracht, dessen Innendurchmesser auf den Außendurchmesser der Eckstützen abgestimmt ist, so daß die Querstrebe 32 auf die Eckstützen 28 aufgeschoben werden kann. Diese Querstrebe 32 ist als mehrrippiges Aussteifungs­ profil ausgebildet und besteht aus einem senkrechten Steg 34 mit wechselseitig rechtwinklig davon abstehenden Rippen 36. Die Stützrohre 33 sind nach unten über die Querstrebe hinaus verlängert und sitzen auf der Hohlraumplatte auf. Dadurch wird sichergestellt, daß die Querstrebe sich immer in der Position befindet, an der der höchste Druck vom Klammerstapler eingeleitet wird.
In Fig. 3 ist ferner gezeigt, daß an einer Eckstütze 28 ein blattförmiger Informations­ träger 38 angebracht ist, der die Eckstütze umgreift und mit jeweils einer Informations­ fläche in Richtung der beiden angrenzenden Außenränder der Hohlraumplatte verläuft.
Am äußeren Ende des Informationsträgers kann dieser abgewinkelt sein und mit einem vorstehenden Rand gegen den verpackten Gegenstand abgestützt werden. Zweck­ mäßigerweise ist der blattförmige Informationsträger 38 von einer Größe, daß beider­ seits der Eckstütze jeweils eine etwa DIN A4-große Fläche zur Verfügung steht.
Aus Fig. 5 geht ein Querschnitt durch den Informationsträger und die Eckstütze 28 hervor. Diese Darstellung läßt auch den Profilaufbau der Eckstütze erkennen, die als Rundrohr ausgebildet ist, in welchem ein Sechskantrohr verläuft, dessen Außenkanten über Stege mit der Innenseite des Rundrohres verbunden sind. Durch diesen Aufbau ergibt sich eine sehr biegesteife Eckstütze, die jedoch noch ausreichend Elastizität hat, um bei der Handhabung der Transportverpackung Druckbeanspruchungen standzuhalten.
Das in dem Profilstab der Eckstütze innenliegende Sechskantrohr wird auf den Zapfen 14 in der eingepreßten Vertiefung 12 der Hohlraumplatte 10 aufgesetzt. Zu diesem Zweck kann es vorteilhaft sein, den Zapfen 14 sechseckig oder rund auszubilden, und so zu dimensionieren, daß sich zwischen dem Zapfen und dem Sechskantrohr ein Paßsitz bzw. leichter Preßsitz ergibt.
Entlang dem den Profilstab der Eckstütze umfassenden Rücken ist der Informations­ träger 38 vorzugsweise mit einer Haftbeschichtung versehen, so daß eine definierte Position am Profilstab gewährleistet wird, wenn der Informationsträger um den Profil­ stab herumgelegt und gegen diesen angedrückt ist. Zusätzlich zu der Haftbeschichtung kann ferner eine Spannklammer 40 Verwendung finden, deren Einsatz aus Fig. 5 und deren Gestaltung aus Fig. 6 hervorgeht. Die Spannklammer 40 ist gebogen und an den Außenumfang der Eckstütze angepaßt. Sie ist mit drei Zinken versehen, von denen die beiden äußeren Zinken 42 und 44 den Informationsträger umgreifen und gegen die innere Zinke 45 drücken.
Zu diesem Zweck sind die unteren Enden der Zinken mit Vorsprüngen versehen, die sich mit dem Informationsträger verklemmen, bzw. in an diesen längs der Außenstecklinie angebrachten und nicht dargestellten Einprägungen oder Lochungen eingreifen.
Eine weitere Art einen Informationsträger anzubringen ist in Fig. 7 angedeutet. Dieser Informationsträger 46 besteht aus einem blattförmigen Teil, der am oberen Ende mit einer Querversteifung 47 versehen ist, die länger als die Schlitzlänge 18 in der Hohlraumplatte 10 ist. Der von oben durch den Schlitz 18 eingesteckte Informations­ träger hat bei dieser Ausgestaltung etwa T-Form, wobei die Querversteifung 47 in den Nuten 19 zu liegen kommt. Wegen der Anordnung der Schlitze und Nuten an jeder Außenkante der Hohlraumplatte ist es möglich mehrere Informationsträger vorzusehen, wenn dies aus Gründen des Betriebsablaufes wünschenswert ist. Die Ausbildung der Schlitze 18 und Nuten 19 im Randbereich der Hohlraumplatte 10 dient auch dem Zweck, vorzugsweise aus Karton oder dünnen Kunststoffplatten hergestellte Schutzplatten als Seitenwände in die Transportverpackung einsetzen zu können. Diese nicht dargestellten Seitenwände haben eine Länge, die etwas größer als der Abstand der oberen und unteren Hohlraumplatte der zusammengebauten Transportverpackung ist, wobei gegebenenfalls Vorsprünge vorgesehen sein können, die in den Schlitz 18 zusätzlich eingreifen. Diese Platten werden dadurch eingesetzt, daß sie von unten in den Schlitz bzw. die Nuten 19 an der oberen Hohlraumplatte eingeschoben und in die unteren Schlitze 18 an der unteren Hohlraumplatte eingerastet werden. Wenn die Platten in ihrem Zuschnitt genau an den Abstand der Hohlraumplatten angepaßt sind, werden sie in den Schlitzen 19 sicher festgehalten, da die im unteren Schlitz aufsitzende Seitenwand noch mit einem Restbereich des oberen Randes in den Schlitz 18 an der oberen Hohlraumplatte eingreift.
In Fig. 8 ist ein Schnitt durch den Randbereich einer weiteren Ausführungsform einer Hohlraumplatte dargestellt, bei der zur zusätzlichen Versteifung des Randbereiches durch einen zusätzlich eingeprägten ganz oder teilweise umlaufenden Schlitz 50 eine zusätzliche Randverstärkung vorgesehen ist.
Wie bereits erwähnt, soll beim Rücktransport der zerlegbaren und wiederverwend­ baren Transportverpackung möglichst wenig Laderaum benötigt werden. Aus diesem Grund ist vorgesehen, daß die Durchbrüche 16 in den Hohlraumplatten 10 derart dimensioniert sind, daß für eine bestimmte Anzahl von Transportverpackungen die benötigten Profilstäbe und Eckpolster nach dem Übereinanderstapeln der Hohlraum­ platten in den Durchbrüchen untergebracht werden können. Mit Hilfe von vier Spann­ bändern kann der Stapel an Hohlraumplatten zusammengehalten werden und stellt dann eine Transporteinheit dar, die die Größe etwa einer Transportverpackung hat, jedoch mehrere derartige Verpackungen enthält.
Bei einer Dicke von 2,5 cm pro Hohlraumplatte können 16 Transportverpackungen zu einem 80 cm hohen Rücktransportpaket zusammen gepackt werden. Die Durchbrüche sind so dimensioniert, daß sie einerseits die 64 Eckstützen und die 64 Eckpolster sowie gegebenenfalls wiederverwendbare Spannbänder aufnehmen können. Wenn vor dem Zusammenbinden oder Zusammenspannen des Rücktransportpaketes oben und unten Abdeckungen z. B. als Seitenschutz dienende Kartons aufgelegt werden, kann sicher­ gestellt werden, daß keine Teile beim Rücktransport verloren gehen bzw. herausfallen.
Die Anordnung der Profilstäbe bzw. Eckstützen in den einzelnen Durchbrüchen wie ebenso die Eckpolster kann von der in Fig. 9 angedeuteten Anordnung in den Durchbrüchen selbstverständlich abweichen.

Claims (17)

1. Wiederverwendbare sowie stapelbare Transportverpackung für geometrisch geformte Gegenstände, insbesondere Möbelstücke, Elektrogeräte oder dergleichen, mit in einem Abstand voneinander angeordneten Boden- und Deckwänden, die durch steckbare Eckstützen miteinander verbunden sind, wobei die Transportverpackung mittels Spannbändern zusammenhaltbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Boden- und Deckwände als allseits geschlossene sowie geblasene Hohlraum­ platten ausgebildet sind;
daß die Eckstützen (28) aus Profilstäben bestehen, die in am Eckbereich der Hohlraum­ platten (10) vorgesehene Steckverbinder (12, 14) einsteckbar sind;
daß die Hohlraumplatte (10) Aussparungen (24, 25) und Erhebungen (20, 21) aufweist, welche zur Aufnahme und Halterung von stoßabsorbierenden Positionselementen (22) dienen;
und daß zwischen zumindest zwei Eckstützen (28) eine weitgehend biegesteife sowie druckfeste Querstrebe (32) angebracht ist.
2. Transportverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlraumplatten (10) mit kreuz- und querverlaufenden Rillen (26) für die Aufnahme von Spannbändern (30) versehen sind.
3. Transportverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kreuzungsbereiche der Rillen (26) verhältnismäßig nahe bei den Eckstützen (28) innerhalb der selben bzw. in der Ebene des Wandverlaufs des zu verpackenden Gegenstandes liegen.
4. Transportverpackung nach einem der Anspruche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Hohlraumplatte (10) Durchbrüche (16) vorhanden sind, deren Flächen­ bereich so ausgelegt ist, daß in ihnen Mehrwegteile verstaubar und durch diese zumindest ein ganzzahliges Vielfaches von vier Eckstützen (28) steckbar ist.
5. Transportverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß parallel zum Außenrand der Hohlraumplatte (10) Schlitze (18) zwischen den Eckstützen (28) verlaufen, an die beiderseits der Schlitzbreite entsprechende Nuten (19) anschließen.
6. Transportverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilstäbe (28) als Rundrohr ausgebildet sind, in welchem ein Sechskantrohr verläuft, dessen Außenkanten über Stege mit der Innenseite des Rundrohres verbunden sind.
7. Transportverpackung nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbinder im Eckbereich der Hohlraumplatte (10) als in das Sechskantrohr eingreifende Zapfen (14) innerhalb einer eingepreßten Vertiefung (12) ausgebildet sind.
8. Transportverpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfen (14) rund oder sechseckig ausgebildet sind und im Paßsitz bzw. leichten Preßsitz in das Sechskantrohr eingreifen.
9. Transportverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierelemente (22) aus hochstoßabsorbierendem Kunststoffschaum in Form von Eckpolstern hergestellt sind, die auf der Ober- und Unterseite mit bezüglich ihrer Position korrespondierenden Erhöhungen und Vertiefungen zum Zwecke der Stapelbarkeit versehen sind.
10. Transportverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen zwei Eckstützen (28) einsetzbare Querstrebe (32) aus zwei auf die Eckstützen aufschiebbaren Stützrohren (33) besteht, welche über ein querverlaufendes Aussteifungsprofil miteinander verbunden sind.
11. Transportverpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Aussteifungsprofil aus einem senkrechten Steg (34) mit wechselseitig rechtwinklig davon abstehenden Rippen (36) besteht.
12. Transportverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Eckstütze (28) ein blattförmiger Informationsträger (38) angebracht ist, der die Eckstütze umgreift und in Richtung der beiden angrenzenden Außenränder der Hohlraumplatte (10) verläuft.
13. Transportverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der die Eckstütze (28) umgreifende Rücken (39) des Informationsträgers (38) mit einer Haftbeschichtung versehen ist.
14. Transportverpackung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (38) mit einer aufsteckbaren oder übersteckbaren Spannklammer (40) festlegbar ist.
15. Transportverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannklammer (40) entsprechend dem Außenumfang der Eckstütze (28) gebogen und mit drei Zinken (42, 44, 45) versehen ist, von denen die beiden äußeren (42, 44) den Informationsträger (38) vor außen umgreifen und um die Eckstütze (28) spannen.
16. Transportverpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Enden der Zinken (42, 44, 45) mit Vorsprüngen versehen sind, die sich mit dem Informationsträger (38) verklemmen bzw. in an diesem längs der Aufstecklinie angebrachten Einprägungen oder Lochungen eingreifen.
17. Transportverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (16) so dimensioniert sind, daß sie bei übereinander gestapelten Hohlraumplatten (10) von insbesondere 20 Verpackungseinheiten zumindest die Eckstützen (28) und die Positionselemente (32) aufnehmen, welche für die Verwendung der gestapelten Hohlraumplatten als Transportverpackungen genötigt werden.
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