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Auswerfer für Fördervorrichtungen von Platten, insbesondere Faserstoffplatten
Die
Erfindung betrifft einen Auswerfer sfür Fördervorrichtungen von Platten, insbesondere
Faserstoffplatten. Er soll vor allen Dingen bei der Viscoseaufbereitung zur gleichmäßigen
Zuführung der Zellstoffplatten oder -blätter in den Zellstoffauflöser Verwendung
finden, ist aber hierauf nicht beschränkt.
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Derartige Auswerfer sind an sich bekannt. Sie bestehen beispielsweise
aus einem Schwenkarm, der an seinem einen Ende eine drehbar gelagerte Welle trägt,
die vorzugsweise als Zahnscheiben ausgebildete Förderscheiben besitzt, welche während
des Arbeitens immer das jeweils oberste Zellstoffblatt von dem Stapel abziehen und
in den Einwerferschacht des Zellstoffauflösers befördern. Die die Förderscheiben
tragende Welle ist bei dieser Ausführung starr, d. h. nicht kipp- oder verschwenkbar
in dem Schwenkarm angeordnet, so daß nicht die Möglichkeit besteht, daß sich der
Auswerfer Unebenheiten oder Abweichungen von der Horizontalen anpassen kann. Es
kommt nämlich vor, daß die Zellstoffplatten nicht gleichmäßig auf der Bodenplatte
der Tragvorrichitung liegen oder aber auch in sich verworfen sind und demzufolge
keine genau waagerechte Lage besitzen.
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Infolge der starren Verbindung der Förderscheibenwelle mit dem Ende
des Schwenkarmes besteht dann die Gefahr, daß die jeweils oberste Platte des
Stapels
nicht gleichmäßig von sämtlichen Förderscheiben erfaßt wird, wodurch erhebliche
Betriebsstörungen auftreten können. So kann z.B., wenn' nur die an dem einen Ende
der Förderwelle sitzenden Förderscheiben zum Angriff gelangen, das betreffende Blatt
verkantet werden und die ganze Förderung sperren.
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Gemäß der Erfindung sollen die Nachteile einer derartigen Fördervorrichtung
vor allen Dingen dadurch beseitigt werden, daß die die Förderscheiben tragende Welle
um ihre Querachse drehbar bzw. versenkbar ist, so daß sie sich selbsttätig den Abweichungen
von der Waagerechten anpassen, kann.
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Blei einer bevorzugten Ausführuugsform der Erfindung ist der Schwenkarm
oder der Teil desselben, der die Lagerung für die Förderscheibenwelle trägt, um
seine Längsachse drehbar, wodurch die Anpassung an jeweils auftretende Abweichungen
von der Waagerechten ermöglicht wird. Vorteilhaft ist der Schwenkarm hohl ausgebildet
und dient als Gehäuse für den Antrieb der Förderscheiben,welle.
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Dieser Antrieb ist vor1ugsweise als Kettenantrieb ausgebildet und
besteht aus einem auf der Antriebs-und Schwenkwelle des Schwenkarmes sitzenden Tettenrad,
das über eine endlose Kette, beispielsweise Rollenkette, mit einem auf der Förderwelle
befindlichen Kettenrad in Verbindung steht.
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Nähere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung des auf der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels. Es zeigt
Fig. I eine Seitenansicht und Fig. 2 eine Vorderansicht einer mit einem Auswerfer
gemäß der Erfindung versehenen Förderanlage, während F.ig. 3 eine Ansicht des Auswerfers,
in Richtung gegen das freie Ende des. Schwenkarmes gesehen, und Fig. 4 einen Längsschnitt
durch den Schwenkarm nebst Antrieb und Förderwelle wiedergeben.
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Wie die Fig. I und 2 erkennen lassen, werden die Zellstoffblätter
zu Ballen I zusammengefaßt, die etwa 200 kg wiegen und auf einer Grund- oder Tragplatte
2 ruhen, welche abhebbar auf einem Förderwagen 3 liegt. Dieser Förderwagen 3 wird
in die Förderanlage eingefahren. In dieser Anlage arbeiten zwei sich gegenüberstehende,
endlose Gliederketten 4, 5, die oben und unten über Kettenräder 6, 7, 8, 9 laufen
und mit Förderpratzen 10 od. dgl. versehen sind. Diese Förderpratzen greifen unter
die Tragplatte 2 und nehmen diese sowie den darauf liegenden Blattstapel mit nach
oben, wie es Fig. 2 erkennen läßt.
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Am Kopf der Förderanlage befindet sich der Auswerfer II, der an seinem
Ende I2 auf- und abschwenkbar gelagert -ist und die Form eines Schwenkarmes hat.
Am freien Ende dieses Schwenkarmes sitzt eine Forderscheibenivelle I3, die mehrere,
vorzugsweise als. Zahnscheiben ausgebildete, Förderscheiben 14 aufweist. Der Schwenkarm
II wird durch sein Eigengewicht nach unten gezogen, so daß er mit den Förderscheiben
14 auf den Blattstapel I iu liegen kommt. Er kann aber auch durch eine zusätzliche
Kraft, z. B. eine Feder od. dgl., nach unten gedrückt .oder gezogen werden.
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Die Förderscheiben erhalten ihren Antrieb vom Motor 23. Sie erfassen
das jeweils oben liegende Zeilstoffblatt des Stapels und ziehen oder schieben es
in den Einwerferschacht des Zellstoffauflösers.
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Die Auswerfergeschwindigkeit, !d. h. die Arbeitsgeschwindigkeit der
Förderscheiben I4, ist regelbar. Mit abnehmender Höhe des Blattstapels I senkt sich
der Schwenkarm II immer tiefer in Richtung auf die Bodenplatte 2, bis schließlich
eine Elektromagnetkupplung den Antrieb des Auswerfers abschaltet.
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Die vorstehend in großen Zügen beschriebene Anlage ist bekannt. Hierbei
ist die Förderscheibenwelle I3 im Schwenkarm 11 so gelagert, daß sie nicht aus der
waagerechten Lage herausschwenkbar ist. Sie kann sich also nicht entsprechend den
Abweichungen der Lage der Blätter des Blattstapels I von der Waagerechten einstellen,
so daß in einem solchen Falle nur entweder die linken oder rechten Förderscheiben
zum Angriff gelangen und die Gefahr des Verkantens des erfaßten Blattes besteht.
wodurch Störungen im Arbeitsgang eintreten.
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Die Erfindung vermeidet diesen Nachteil dadurch, daß die Förderscheibenwelle
I3, die die Förderscheiben 14 trägt, um,ihre Querachse verschwenkbar in dem Schwenkarm
II gelagert ist.
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Bei dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist zu
diesem Zweck der Schwenkarm II in einem Gehäuse 15 um seine Längsachse drehbar gelagert,
während das Gehäuse um die Antriebswelle r6 auf- und abschwenkbar ist. Der Schwenkarm
II ist hohl ausgebildet und dient als Gehäuse für die Antriebskette I7, die das
auf der Schwenk-und Antriebswelle I6 spitzende Kettenrad 18 mit dem auf der Förderwelle
13 befindlichen Kettenrad 19 verbindet. Die Antriebskette I7 ist dabei vorteilhaft
als endlose Rollenkette ausgebildet.
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Der Schwenkarm ii ist in dem Gehäuse 15 durch eine Kappe 20 gesichert,
die mittels einer Schraube 21 mit dem Gehäuse 15 verbunden ist und einen Gleitring
22 umgibt.
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Die beschriebene Ausführung gestattet ein Verschwenken der Förderwelle
13 in eine Stellung, -in der sie geneigt liegt. Die Fig. 3 zeigt strichpunktiert
eine derartige Lage. Infolge der Verwendung eines Kettentriebes ist ein solches
Verschwenken oder Drehen ohne Beeinträchtigung des Antriebes möglich, da es im allgemeinen
nicht mehr als 3 bis 40 beträgt und größere Unebenheiten oder Abweichungen der Blätter
des Blattstapels von der Waagerechten in der Praxis nicht zu verzeichnen sind.
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Die Erfindung ist nicht auf. die dargestellte und beschriebene Ausführung
beschränkt. So kann die Neigbarkeit der Förderscheibenwelle aus der waagerechten
Ebene heraus auch in -anderer Welse erreicht werden. Es ist z. B. denkbar, daß statt
eines Kettenantriebes ein Zahnräderantrieb vorgesehen wird. Das kann z. B-. in der
Weise geschehen, daß in dem Schwenkarm II eine starre Welle drehbar gelagert ist,
die an beiden Enden
je ein Kegel- oder Tellerrad besitzt, das mit
je einem auf der Antriebswelle I6 -und der Förderwelle I3 sitzenden Kegel- oder
Tellerrad im Eingriff ist. Ferner kann die Förderscheibenwelle I3 in zwei VVellenhälften
aufgeteilt werden, von denen jede an ihrem im Kopf des Armes II sitzenden Ende ein
Teller- oder Kegelrad trägt, das mit einem am Ende der Verbindungswelle befindlichen
Tellerrad im Eingriff ist. Bei dieser Ausbildung braucht das Gehäuse II nicht um
seine Längsachse drehbar zu sein, sondern es kann jede Förderwellenhälfte unabhängig
von der anderen im Kopf des Schwenkarmes ii nach oben oder unten verschwenkbar sein.
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Es besteht ferner die Möglichkeit, den Schwenkarm II starr mit dem
Gehäuse 15 ZU verbinden und nur seinen die Förderscheibenwelle I3 tragenden Kopf
drehbar um die Längsachse des Schwenkarmes II anzuschließen.