DE9321180U1 - Einrichtung für ein Spannfutter - Google Patents
Einrichtung für ein SpannfutterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung für ein,in eine Maschinenspindel
einsetzbares Spannfutter, das in seinem Vorderteil eine äußere zylindrische Umfangsfläche und eine anschließende
kegelstumpfförmige Stirnfläche aufweist.
Spannfutter dieser Art sind aus der EP-B-OO 54 774 bekannt. Sie dienen zum Festspannen eines zentralen Bearbeitungswerkzeuges
beispielsweise eines Bohrers. Neben diesem Hauptbearbeiten eines Werkstückes, also z.B. dem Bohren eines Loches,
sind aber häufig noch zusätzliche koaxiale Bearbeitungen erforderlich wie beispielsweise das Fasen des Lochrandes, Entgraten,
Planen, axiales Einstechen, Profilieren, Aufrauhen und auch Bürsten der Werkstückoberfläche. Bei Einzelbearbeitung
werden alle diese Bearbeitungsvorgänge nacheinander ausgeführt, wobei jedes Mal das eine Werkzeug aus dem
Spannfutter entfernt und durch ein neues Werkzeug ersetzt werden muß. Für die Serienfertigung ist dies unwirtschaftlich
und man hat schon Spezialwerkzeuge entwickelt, die mit einer Aufspannung mehrere Bearbeitungsvorgänge nacheinander
und auch mit zeitlicher Überlappung ausführen können. Solche Mehrfachwerkzeuge sind jedoch Sonderwerkzeuge, die keine
Variabilität der Bearbeitung zulassen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung für Spannfutter
zu schaffen, die sich leicht am Spannfutter montieren und wieder abnehmen lassen und die unter Erhalt der Hauptfunktion
des Spannfutters diesem zusätzliche Bearbeitungsfunktionen ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Aufsetzhülse,
deren Innenkontur zur Außenkontur des Vorderteils des Spannfutters wenigstens angenähert komplementär ist und
die eine zylindrische Innenfläche und eine daran anschließende innere Konusfläche aufweist und im montierten Zustand den
Vorderteil des Spannfutters eng umgreift, wobei die innere Konusfläche an der kegelstumpfförmigen Stirnfläche des Spannfutters
mindestens längs einer Linienberührung zur Anlage kommt, weiterhin dadurch, daß der Aufsetzhülse Befestigungsmittel
zur lösbaren Befestigung am Spannfutter zugeordnet sind und dadurch, daß mindestens eine stirnseitige Ausnehmung
in der Aufsetzhülse vorgesehen ist, in der eine Schiebeführung &Lgr; ausgebildet ist, an der ein, ein Bearbeitungselement, insbesondere
Schneidplatte tragender Schieber verschiebbar gelagert ist, der in beliebigen Schiebestellungen mittels einer
Schraube an der Aufsetzhülse festspannbar ist, wobei die Schiebeführung einen Winkel mit der Achse der Aufsetzhülse
bildet und das Bearbeitungselement, also insbesondere die Schneidplatte in den verschiedenen Schiebestellungen des
Schiebers unterschiedliche Abstände von der Achse der Aufsetzhülse aufweist.
Die Erfindung bringt den Vorteil, daß das Spannfutter in herkömmlicher Weise zum Einspannen eines Bohrers oder Fräswerkzeuges
benutzt werden kann und daß das Spannfutter mit wenigen Handgriffen durch die Aufsetzhülse aufrüstbar ist,
um zusätzliche Werkzeuge am Spannfutter zu befestigen. Dabei braucht das im Spannfutter eingespannte Hauptwerkzeug
nicht entfernt zu werden, da die Aufsetzhülse von vorn her auf das Spannfutter axial aufgeschoben und befestigt werden
kann, sodaß das Hauptwerkzeug durch die zentrale Öffnung in der Stirnwand der Aufsetzhülse vorsteht.
Die Aufsetzhülse weist gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung eine Klemm- und/oder Formschlußkupplung zur Verbindung
mit dem Spannfutter auf. Diese Kupplung ist so gestaltet, daß die auf die Aufsetzhülse wirkenden Reaktionskräfte auf
das Spannfutter übertragen werden und die Aufsetzhülse auch gegen ein axiales Abheben vom Spannfutter gesichert ist. In
den meisten Fällen genügt es, die Aufsetzhülse an der Kopfhülse des Spannfutters zu befestigen. Da die Kopfhülse am
Schaft des Spannfutters aufgeschraubt ist, sollte die Kopfhülse am Schaft gegen Relativdrehung gesichert sein, um ein
selbsttätiges Aufschrauben bei Linkslauf des Spannfutters zu verhindern.
Eine wichtige Weiterbildung der Erfindung liegt darin, daß die Aufsetzhülse am hinteren Gehäuseteil des Spannfutters,
also dem in die Maschinenspindel einsetzbaren Schaft befestig-
• ·
bar ist, sodaß die Kopfhülse von Reaktionskräften entlastet
ist. Die Aufsetzhülse hat in diesem Fall eine größere axiale Länge, sodaß sie den Vorderteil des Schaftes übergreift, wobei
in diesem übergreifenden Teil, also am Hinterende der Aufsetzhülse die Befestigungsmittel vorgesehen sind.
Eine sehr einfache und leicht zu bedienende Befestigungseinrichtung
besteht darin, daß die Aufsetzhülse einen über ihre ganze axiale Länge reichenden, die ganze Hülsenwand
durchsetzenden Axialschlitz aufweist, der von einer tangentialen Spannschraube rechtwinklig durchsetzt wird, deren
Axialposition dem Hinterbereich der Aufsetzhülse zugeordnet
ist. Durch Festspannen der Spannschraube wird die Aufsetzhülse am Spannfutter festgelegt und je nach Länge der
Aufsetzhülse und Ausbildung des Spannfutters kann das Festspannen am vorderen und /oder hinteren Gehäuseteil erfolgen.
Alternativ oder kummulativ wird vorzugsweise eine Formschlußsicherung oder -befestigung vorgesehend, die darin besteht,
daß die Aufsetzhülse in ihrer hinteren Hälfte mindestens ein, ihre Wandung durchsetzendes radiales Loch oder Schraubloch
aufweist, in dem eine Fixierschraube aufgenommen ist, die mit ihrem inneren Ende über die innere zylindrische Umfangsfläche
der Aufsetzhülse vorsteht und zum Eingriff in eine Umfangsnut oder ein Radialloch des Spannfutters bestimmt
ist. Da das Spannfutter mit einer umfangsnut versehen ist sind die Löcher in der Wand der Aufsetzhülse als
··· · * . &Idigr; I Ii
Schraublöcher ausgebildet, in denen beispielsweise Madenschrauben aufgenommen sind, deren konische innere Enden in
die Umfangsnut des Spannfutters eingreifen, um die Axialposition der Aufsetzhülse festzulegen. Alternativ kann
das Spannfutter aber an die Aufsetzhülse so angepaßt sein, daß es seinerseits radiale Schraublöcher z.B. in der Kopfhülse
oder im benachbarten Vorderende des Schaftes aufweist, und die Aufsetzhülse radial fluchtende Stufenbohrungen
aufweist/ in denen die Befestigungsschrauben mit ihren Köpfen versenkt aufgenommen sind. Durch Festziehen
dieser radialen Schrauben läßt sich dann die Aufsetzhülse am Spannfutter kraft- und formschlüssig verbinden.
Schließlich besteht noch eine Variante darin, daß die Stirnwand der Aufsetzhülse mehrere umfangsverteilte, die
Stirnwand durchsetzende, in Axialebenen liegende Bohrungen zur Aufnahme von, in entsprechende Bohrungen in der Kopfhülse
des Spannfutters eingreifenden Positionier- und/oder Fixierbolzen aufweist. Diese Bolzen sind vorzugsweise außerhalb
der von der Ausnehmung oder den Ausnehmungen eingenommenen Bereichen der Stirnwand der Aufsetzhülse vorgesehen.
Im Fall von Fixierstiften wird lediglich eine Drehmomentkupplung der Aufsetzhülse am Spannfutter bewirkt und es
muß eine zusätzliche axiale Lagesicherung bereit gestellt
werden. Statt der Fixierstifte können aber die Bolzen als Schraubbolzen ausgebildet sein, sodaß diese dann auch die
Aufsetzhülse am Spannfutter axial fixieren.
Anhand der Zeichnung, die zwei Ausführungsbeispiele darstellt, wird die Erfindung näher beschrieben.
Es zeigt:
FIG. 1 eine teilweise geschnittene Aufsetzhülse in mon-
tiertem Zustand auf einem gestrichtelt dargestelltem
Spannfutter,
FIG. 2 eine vordere Stirnansicht der Aufsetzhülse, teilweise
im Schnitt dargestellt,
FIG. 3 eine Ansicht einer etwas abgewandelten Aufsetzhülse,
FIG. 4 ein im Schnitt dargestelltes Detail und zwar längs
der Schnittlinie 4-4 der FIG. 3,
FIG. 5 die Schnittdarstellung gemäß FIG. 4 in größerem
Maßstab und
J) FIG. 6 eine Ansicht eines Schiebers für ein daran
zu befestigendes Bearbeitungswerkzeug.
Eine Aufsetzhülse 10 hat eine innere zylindrische Umfangsflache
12 in ihrer hinteren Hälfte und eine sich daran nach vorn anschließende kegelstumpfförmige Innenfläche 14, an die
sich eine radiale innere Stirnfläche .16 anschließt. Außen
weist die Aufsetzhülse 10 eine zylindrische Ümfangsflache
18 und eine konische äußere Stirnfläche 20 auf. Die Kopfhülse hat also eine ringförmige Umfangswand und eine vordere Stirn-
wand. In der Stirnwand ist eine Bohrung 22 vorgesehen. Die
Innenkontur der Aufsetzhülse 10 entspricht der Außenkontur des Vorderteils eines Spannfutters S, das ein zweiteiliges
Gehäuse aufweist, dessen Hinterende aus einem Kegelschaft KS und dessen Vorderende aus einer aufgeschraubten Kopfhülse
KH besteht. Die Innenkontur der Aufsetzhülse 10 entspricht genau der Außenkontur der Kopfhülse KH und die Bohrung
22 der Aufsetzhülse 10 ist gleich der Mündungsöffnung ) in der Stirnwand der Kopfhülse KH. Zwischen einem gerändelten
ümfangsabschnitt der Kopfhülse KH und der angrenzenden zylindrischen ümfangsflache ist eine Ringnut 24 vorgesehen,
in die im gleichen Umfangsabstand angeordnete Madenschrauben
26 eingreifen, die in radialen Schraublöchern der Aufsetzhülse 10 verschraubbar sind. Mit diesen z.B. drei
mit 120° ümfangsversatz angeordneten Madenschrauben 26 wird
die Axialposition der Aufsetzhülse 10 gesichert. In dieser Position wird die Aufsetzhülse 10 am Spannfutter S kraftschlüssig
gehalten. Zu diesem Zweck weist die Aufsetzhülse 10 einen ihre Ringwand und die Stirnwand durchsetzenden
axialen Schlitz 30 auf, der zwei Hülsenringenden definiert, die durch eine den Axialschlitz 30 rechtwinklig durchsetzende
Spannschraube 32 miteinander verbunden sind. Im gelockerten Zustand der Spannschraube 32 kann die Aufsetzhülse 10 über
die Kopfhülse KH des Spannfutters S mit Schiebespiel aufgeschoben werden und nachdem die Madenschrauben 26 die Axialposition
der Aufsetzhülse 10 festgelegt haben, wird dann
die Spannschraube 32 festgezogen, um die Aufsetzhülse am Spannfutter S festzuklemmen.
In der äußeren Stirnfläche 20 der Aufsetzhülse 10 sind
zwei Ausnehmungen 34 mit 18O°-Umfangsabstand vorgesehen,
die hier in Form von Rechtecknuten ausgebildet sind und ■ , ■ sich vom Außenumfang der Aufsetzhülse bis zur Zylinderbohrung
22 erstrecken. Diese Ausnehmungen 34 bilden Schiebeführungen 36 für jeweils einen Schieber 38, an dessen
einer Seitenfläche eine Schneidplatte 40 seitenflächenbündig formschlüssig gehaltert und mittels einer versenkten
Befestigungsschraube 42 befestigt ist. Die beiden Schiebeführungen 36 verlaufen parallel zu einer Axialebene
44 der Aufsetzhülse 10. Bezüglich der AxiaJ.ebene 44 liegen
die beiden Ausnehmungen 34 in je einer Hälfte der Aufsetzhülse. Eine Seitenfläche jeder der Schiebeführungen 3 6
liegt wenigstens angenähert in dieser Axialebene 44 und die Schneidplattenseite des Schiebers' 38 liegt dieser Führungsseitenfläche
benachbart. Die Schneidkanten der Schneidplatten 40 bewegen sich also beim Verschieben der Schieber
38 etwa in der Axialebene 44, wodurch es möglich ist, daß die Schneidkanten auf einen sehr kleinen Arbeitsradius eingestellt
werden können.
Die beiden Ausnehmungen 34, die denselben Querschnitt aufweisen, haben je eine ebene Bodenfläche 46, die mit der
geometrischen Achse der Aufsetzhülse 10 einen spitzen Winkel kleiner als 90° bilden, der im Ausführungsbeispiel gleich
dem Winkel ist, den die konische äußere Stirnfläche 20 der Aufsetzhülse 10 mit der Hülsenachse bildet. In dieser
Bodenfläche 46 mündet ein Schraubloch 48, dessen Achse rechtwinklig zur Bodenfläche 46 parallel zur Axialebene
verläuft. Die Achse des Schraubloches 48 schneidet also ^ nicht die Achse der Aufsetzhülse 10. In einer Bodenwand
des Schiebers 38 befindet sich ein Langloch 50 und eine Befestigungsschraube 52 durchsetzt dieses Langloch 50 und
greift in das Schraubloch 48 ein. Im gelockerten Zustand der Befestigungsschraube 52 ist somit der Schieber 38
zwischen einer Innenposition und einer Außenposition begrenzt verschiebbar und läßt sich in jeder gewünschten
Schiebestellung durch Anziehen der Befestigungsschraube
52 festspannen.
Es versteht sich, daß die beiden Schieber 3,8 unterschiedliche Schiebepositionen in den Führungen 3 6 einnehmen können
und die Schneidplatten 40 auch unterschiedliche Profilierungen aufweisen können, um am Werkstück gleichzeitig
verschiedenartige Bearbeitungen zusätzlich zur Hauptbearbeitung durch das im Spannfutter S eingespannte Werkzeug
vorzunehmen.
Die Ausführung der Aufsetzhülse 10 gemäß Figuren 3 bis 6
unterscheidet sich von der vorbeschriebenen Ausführungsform im wesentlichen nur hinsichtlich des Schieberantriebes
und seiner Befestigung an der Aufsetzhülse 10. Allerdings sind auch die Ausnehmungen 34 anders gestaltet. Die,
die Schneidplatte 40 aufweisende Seitenfläche des Schiebers 38 liegt wiederum in der Axialebene 32, jedoch verläuft die
gegenüberliegende Seitenfläche des Schiebers 38 nicht parallel zur schneidplattenseitigen Seitenfläche sondern bildet
mit dieser einen spitzen Winkel. Der Schieber 38 wird bei dieser Ausführungsform nicht an der Bodenfläche der
Führung 36 festgespannt, sondern gegen eine seitliche Stützfläche 54 der Führung 3 6 angelegt und festgespannt.
Diese Stützfläche 54 ist eben und hinterschnitten, hat also im Außenbereich der Aufsetzhülse 10 einen geringeren
Abstand von der Axialebene 3 2 als im bodennahen Bereich. Die benachbarte Seitenfläche des Schiebers 38 ist zu dieser
Stützfläche 54 der Aufsetzhülse 10 komplementär, bildet also mit der schneidplattenseitigen Seitenfläche denselben
Winkel, wie er zwischen der Stützfläche 54 und der Axialebene 32 vorhanden ist. Dank dieser hälftigen Schwalbenschwanzausbildung
läßt sich der Schieber 38 in tangentialer Richtung festspannen und ist gleichwohl gegen eine
radiale Auswärtsbewegung gesichert. Zum Festspannen des Schiebers 38 wird bei dieser Ausführungsform eine Spannpratze
56 verwendet, die im bodennahen Bereich des Schie-
• : '&iacgr; &idigr;. : * ""5 2
-libers 38 auf die schneidplattenseitige Seitenfläche des Schiebers 3 8 drückt. Eine Madenschraube 58 mit gegenläufigen
Gewindeabschnitten spannt die Pratze gegen den Schieber 38, sodaß dieser mit seiner, der Stützfläche
54 benachbarten Seitenfläche gegen diese Stützfläche gespannt wird.Schneidplattenseitig ist der Schieber 38
nicht geführt, was auch nicht nötig ist, weil bei Rechtslauf der Aufsteckhülse 10 die Schneidplattenseite des
Schiebers 38 voreilt, sodaß die Reaktionskräfte beim Schneiden den Schieber gegen die Stützfläche 54 drücken.
Der Eckbereich zwischen der Bodenfläche des Schiebers und der der Stützfläche 54 benachbarten Schieberseitenfläche
ist nun mit einer sich über die ganze Länge des Schiebers erstreckenden Verzahnung 60 nach Art einer Zahnstange versehen
und diese Verzahnung 60 greift in ein Sackloch 62 in der Aufsetzhülse 10 ein, das benachbart der Stützfläche
54 der Führung 3 6 in der Stirnfläche 20 der Aufsetzhülse 10 mündet. In diesem Sackloch 62 könnte ein Antriebsritzel
gelagert sein, das mit der Verzahnung 60 des Schiebers kämmt und das Antriebsritzel ließe sich durch Einstecken
eines Imbusschlüssels drehen, um den Schieber 38 zu verschieben. Im Ausführungsbeispiel wird ein Handwerkzeug
verwendet, dessen Vorderende ringsum mit Axialnuten versehen ist, in die die Zähne der Verzahnung 60 des Schiebers
- 12 -
38 antriebsmaßig eingreifen können- Setzt man also das Handwerkzeug
64 in das Sackloch 62 ein, so läßt sich der Schieber 38 durch Drehen des Handwerkzeuges sehr fein in die gewünschte
Justierstellung bringen, wonach die Pratze 56 durch Festziehen der Schraube 58 festgespannt und der Schieber 38
damit in Position gesichert wird.
Claims (17)
1. Einrichtung für ein, in eine Maschinenspindel einsetzbares Spannfutter/ das in seinem Vorderteil eine äußere
zylindrische Umfangsflache und eine anschließende kegelstumpf
formige Stirnfläche aufweist, gekennzeichnet durch
eine Aufsetzhülse (10) , deren Innenkontur zur Außenkontur des Vorderteils (KH) des Spannfutters (S) wenigstens angenähert
komplementär ist und die eine zylindrische Innenfläche (12) und eine daran anschließende innere Konusfläche
(14) aufweist und im montiertem Zustand den Vorderteil (KH) des Spannfutters (S) umgreift, wobei die innere Konusfläche
(14) an der kegelstumpfförmigen äußeren Stirnfläche des
Spannfutters (S) mindestens längs einer Linienberührung zur Anlage kommt, weiter gekennzeichnet, durch, der Aufsetzhülse
(10) zugeordnete Befestigungsmittel (26, 32) zur lösbaren Befestigung der Aufsetzhülse (10) am Spannfutter (S)
und gekennzeichnet durch mindestens eine in der äußeren Stirnfläche (20) der Aufsetzhülse (10) vorgesehene stirnseitige
Ausnehmung (34), in der eine Schiebeführung (36)
ausgebildet ist, an der ein, ein Bearbeitungselement Schneidplatte 40)tragender Schieber (38) verschiebbar gelagert ist,
der in beliebigen Schiebestellungen mittels eines Spannelementes
(52; 56,58) an der Aufsetzhülse (10) festspannbar ist, wobei die Schiebeführung (36) einen Winkel mit der
Achse der Aufsetzhülse (10) bildet und das Bearbeitungselement (Schneidplatte 40) in den verschiedenen Schiebestellungen
des Schiebers (38) unterschiedliche Abstände von der Achse der Aufsetzhülse (10) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bearbeitungselement als Schneidplatte (40) ausgebildet ist und die Schiebeführung (36) in der Aufsetzhülse
(10) so angeordnet ist, daß die Schneidkante der Schneidplatte (40) beim Verschieben des Schiebers (38) wenigstens
angenähert in einer die Achse der Aufsetzhülse
(10) enthaltenden Axialebene (44) verlagert wird.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeführung (36) eine ebene Bodenfläche
(46) und eine dazu winklig anschließende ebene oder gestufte Stützfläche (54) aufweist, deren Längskanten zur
genannten Axialebene (44) wenigstens angenähert parallel verlaufen und an der der Schieber (38) mit einer seitlichen
Gegenfläche anliegt, die von der Schneidplattenseite des Schiebers (38) abgewandt ist, wobei die Schneidplattenseite
bei Rechtslauf der Aufsetzhülse (10) vorauseilend angeordnet ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei um 180° umfangsversetzte ,
3 -
im Querschnitt gleich ausgebildete Schiebeführungen (36) vorgesehen sind, die in verschiedenen, durch die genannte
Axialebene (44) getrennten imaginären Hälften der Aufsetzhülse (10) liegen.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (38) in seiner Bodenwand
ein sich in Schieberichtung erstreckendes Langloch (50) aufweist, das von einer Schraube (52) durchsetzt
wird, die in ein an der Bodenfläche der Ausnehmung (34) rechtwinklig mündendes Schraubloch (48) in der Aufsetzhülse
(10) eingreift, wobei die geometrische Achse des Schraubloches (48) in einem Abstand parallel zur genannten
Axialebene (44) verläuft.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Längskante der Stützfläche
(54) einen kleineren Abstand von der genannten Axialebene (44) aufweist als eine bodenbenachbarte Längskante.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Stützfläche (54) der
Führung (36) anliegende Gegenfläche des Schiebers (38) einen von ihr vorspringenden und sich in Schieberichtung erstreckenden
Steg aufweist, welcher in eine hinterschnittene Nut der Stützfläche (54) eingreift.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine ebene Bodenfläche (46) der Führung
(36) mit der Achse der Aufsetzhülse (10) einen spitzen Winkel einschließt.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (38) stützflächenseitig
eine zahnstangenartige Längsverzahnung (60) aufweist, die mit einem Abschnitt in ein von der Außenseite der Aufsetzhülse
(10) zugängliches Sackloch (62) hineinragt, in welches ein drehbares, am Umfang axialverzahntes Antriebsmittel
(64) eingesetzt oder einsetzbar ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsmittel ein an seinem Vorderende ringsum
mit Längsnuten versehenes Handwerkzeug (64) ist.
11· Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufsetzhülse eine Klemm-und/ oder Formschlußkupplung zur Verbindung mit dem Spannfutter
(S) aufweist.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufsetzhülse (10) einen über ihre ganze Länge reichenden,
die ganze Hülsenwand durchsetzenden Axialschlitz (30) aufweist, der von einer tangentialen Spannschraube (32)
rechtwinklig durchsetzt wird, deren Axialposition dem Hinter-
— 5 —
bereich der Aufsetzhülse (10) zugeordnet ist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufsetzhülse (10) in ihrer
hinteren Hälfte mindestens ein, ihre Wandung durchsetzendes radiales Loch oder Schraubloch (28) aufweist, in dem eine
Fixierschraube (26) aufgenommen ist, die mit ihrem inneren Ende über die innere zylindrische Umfangsflache (12) der
Aufsetzhülse (10) vorsteht und zum Eingriff in eine Umfangsnut (24) oder ein Radialloch des Spannfutters (S) bestimmt
ist.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwand der Aufsetzhülse (10)
mehrere umfangsverteilte, die Stirnwand durchsetzende, in
Axialebenen liegende Bohrungen zur Aufnahme von, in entsprechende Bohrungen in der Kopfhülse (KH) des Spannfutters (S)
eingreifenden Positionier-und/oder Fixierbolzen aufweist.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen außerhalb der von der Ausnehmung (3 4) oder
den Ausnehmungen (34) eingenommenen Bereichen der Stirnwand der Aufsetzhülse (10) vorgesehen sind.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Stirnfläche (20) der
Aufsetzhülse (10) konisch ausgebildet ist.
17. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel, den die Bodenfläche (46) der mindestens einen
Ausnehmung (34) mit der Achse der Aufsetzhülse (10) bildet wenigstens angenähert gleich dem Mantellinienwinkel
der äußeren Stirnfläche (20) der' Aufsetzhülse (10) zur Hülsenachse
ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE9321180U DE9321180U1 (de) | 1993-09-16 | 1993-09-16 | Einrichtung für ein Spannfutter |
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
| DE4331462A DE4331462A1 (de) | 1993-09-16 | 1993-09-16 | Einrichtung für ein Spannfutter |
| DE9321180U DE9321180U1 (de) | 1993-09-16 | 1993-09-16 | Einrichtung für ein Spannfutter |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9321180U1 true DE9321180U1 (de) | 1996-06-27 |
Family
ID=25929609
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9321180U Expired - Lifetime DE9321180U1 (de) | 1993-09-16 | 1993-09-16 | Einrichtung für ein Spannfutter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9321180U1 (de) |
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1993
- 1993-09-16 DE DE9321180U patent/DE9321180U1/de not_active Expired - Lifetime
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