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DE9320993U1 - Plakatständer - Google Patents

Plakatständer

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DE9320993U1
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Description

Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Plakatständer mit mindestens zwei aus elastischem Material bestehenden Plattenelementen, die zur Bildung eines Hohlkörpers in eine gewölbte Form gespannt sind und an jeweils zwei gegenüberliegenden Seitenkanten im wesentlichen aneinander anliegen .
Ein derartiger Plakatständer ist aus der deutschen Offenlegungsschrift 29 05 546 bekannt. Der bekannte Plakatständer besteht aus zwei rechteckigen Zuschnitten aus Karton bzw. Pappe, zwischen die, zur Erzeugung der gewölbten Form, mittig ein Abstandshalter eingespannt ist. Die beiden Zuschnitte sind außen von einem Schlauch aus Kunststoffolie umhüllt, der die Zuschnitte zusammenhält, so daß ihre Seitenkanten aneinander anliegen. Bei dem bekannten Plakatständer ist es von Nachteil, daß sein Aufbau zeitraubend ist. Denn die beiden Zuschnitte müssen in einen Schlauch eingeführt werden, der eng an ihnen anliegt. Dies geht zudem häufig nicht ohne ein Einreißen der dünnen den Schlauch bildenden Kunststoffolie ab. Ein Auswechseln eines der beiden Plattenelemente gegen ein weiteres scheidet wegen des damit verbundenen Aufwandes praktisch aus.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 73 11 872 ist ein weiterer gattungsgemäßer Plakatständer bekannt. Bei ihm sind die beiden Plattenelemente längs ihrer aneinander anliegenden Seitenkanten miteinander verbunden. Ihre gewölbte Form erhalten sie durch insgesamt vier Klappen, die mit den beiden Plattenelementen an deren bogenförmig gekrümmten Ober- und Unterkanten faltbar verbunden sind. Werden die vier Klappen eingefaltet, werden die beiden Plattenelemente mittig gespreizt. Nachteilig bei diesem Plakatständer ist insbesondere, daß er infolge der bogenförmig gekrümmten Unterkanten der Plattenelemente nicht ohne weitere Hilfsmittel steht. Desweiteren können nicht zwei Plattenelemente willkürlich miteinander kombiniert werden, weil die beiden Plattenelemente längs einer Faltkante fest miteinander verbunden sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Plakatständer zu schaffen, der in seinem zerlegten Zustand nur minimalen Raum einnimmt und der einfach und schnell aufgebaut werden kann, wobei verschiedene Plattenelemente leicht miteinander kombiniert werden können und die Möglichkeit
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besteht, den Plattenständer ohne weitere Hilfsmittel auf dem Boden aufzustellen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß im Inneren des Hohlkörpers mindestens ein auf Zug belastetes Spannelement vorgesehen ist, das an den Plattenelementen im Bereich von deren Seitenkanten angreift und den Abstand zwischen den Seitenkanten gegenüber deren Abstand bei spannungsfreien Plattenelementen verkürzt. Bei dem erfindungsgemäßen Plakatständer werden die zwei oder mehr Plattenelemente somit allein durch ein oder mehrere im Inneren des sich ergebenden Hohlkörpers angeordnete Spannelemente in ihre nach außen gewölbte Form verspannt. Indem jedes Spannelement mit seinen Enden an den einander zugewandten Seitenkanten zweier Plattenelemente angreift, dient das Spannelement nicht nur der Formgebung jedes einzelnen Plattenelements; auch die Verbindung der Plattenelemente miteinander erfolgt unmittelbar durch die Spannelemente oder mittelbar durch mit ihnen endseitig verbundene Profilklammern. Gesonderte Verbindungselemente insbesondere in Form eines den Plakatständer umhüllenden Schlauches sind nicht erforderlich. Der Austausch eines einzelnen Plattenelements gegen ein anderes ist somit besonders einfach mög-
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lich. Zudem können die Unterkanten der zwei oder mehr Plattenelemente beliebig gestaltet sein, insbesondere auch in der Weise, daß sie bei fertig aufgebautem Plakatständer mit nach außen gewölbten Plattenelementen in einer Ebene liegen, so daß der Plakatständer ohne weitere Hilfsmittel auf dem Boden steht. Bei einem zylindrischen Plakatständer sind dazu die Unterkanten der Plattenelemente gerade ausgebildet; bei einem sich konisch nach oben verjüngenden oder erweiternden Plakatständer besitzen die Unterkanten der Plattenelemente eine entsprechend bogenförmig gekrümmte Gestaltung .
Im Sinne der vorliegenden Anmeldung bedeutet die Formulierung, wonach die einander gegenüberliegenden Seitenkanten der Plattenelemente "im wesentlichen" aneinander anliegen sollen, daß zwischen ihnen ein Spalt solcher Breite bestehen kann, wie er für den Durchtritt des Spannelements erforderlich ist.
Nachdem das beim erfindungsgemäßen Plakatständer vorgesehene Spannelement lediglich auf Zug beansprucht wird, kann es aus einem Faden, Draht oder dgl. bestehen. Es werden somit, um aus zwei oder mehr Plattenelementen einen er-
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findungsgemäßen Plakatständer zu bilden, lediglich einfachste Mittel benötigt.
Sollen zwei oder mehr gänzlich ebene Plattenelemente zur Herstellung des Plakatständers verwendet werden, beispielsweise rechteckige Zuschnitte aus Karton, Kunststoff, Sperrholz, Blech oder dgl., sind mit dem mindestens einen Spannelement zweckmäßigerweise endseitig Profilklammern verbunden, welche an der Außenfläche der Plattenelemente benachbart von deren Seitenkanten anliegen. Derartige Profilklammern besitzen im allgemeinen eine V-förmigen Querschnitt mit zwei Schenkeln zur Anlage außen an den Plattenelementen; mittig ist ein Befestigungspunkt für das Ende des Spannelements vorgesehen, beispielsweise in Form einer Öse, eines Hakens oder dgl.. Die Profilklammern können eine relativ geringe Höhe besitzen, insbesondere wenn eine Mehrzahl von Spannelementen vorgesehen ist; in diesem Falle sind sie, insbesondere wenn sie aus einem transparenten Kunststoff gefertigt sind, vollkommen unauffällig. Die Profilklammern können sich bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Plakatständers jedoch auch über die gesamte Länge der Seitenkanten der Plattenelemente erstrecken; in diesem Falle bilden sie Profilschienen, welche
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den Spalt zwischen den beiden einander gegenüberstehenden Seitenkanten der Plattenelemente vollständig überdecken. Im zuletzt genannten Fall genügt ein einziges Spannelement, welches zwischen den Profilschienen, insbesondere auf halber Höhe des Plakatständers, angeordnet ist.
Eine bevorzugte Art der Befestigung der Enden des Spannelements an den Profilklammern läßt sich dadurch erreichen, daß an diesen eine zum Inneren des Hohlkörpers weisende Nut vorgesehen ist, in welche eine endseitig an dem Spannelement vorgesehene Verdickung, insbesondere in Form eines Knebels, eingesetzt wird.
Um mehrere Plakatständer miteinander zu verbinden, können die Profilklammern über eine nach außen weisende Nut verfügen, in welche Verbindungselemente eingreifen können. Eine andere vorteilhafte Möglichkeit, zwei oder mehr Plakatständer miteinander zu verbinden, sieht Verbindungselemente mit zwei Dornen vor, welche stirnseitig in die nach innen weisenden Nuten, die zur Aufnahme der endseitig an den Spannelementen vorgesehenen Verdickungen dienen, eingeführt werden. Ein derartiges Verbindungselement kann, wenn die Dorne auf einer entsprechend groß dimensionierten Platte befe-
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stigt sind, auch als Fuß für die miteinander verbundenen Plakatständer dienen.
Die Spannelemente können längenveränderbar sein, insbesondere durch eine Ausgestaltung in Form von Spannschlössern. Mit derartigen Spannelementen lassen sich erfindungsgemäße Plakatständer auch unter Verwendung von Plattenelementen herstellen, die aus einem relativ steifen Material bestehen.
Die Plattenelemente zur Herstellung des erfindungsgemäßen Plakatständers können längs ihrer Seitenkanten nach innen abgekantet sein. Hierdurch wird die Steifigkeit der jeweils im wesentlichen aneinander anliegenden Seitenkanten der Plattenelemente erhöht. Ein Ausbauchen der Seitenkanten der Plattenelemente findet nicht statt. Auch können derartige Abkantungen dazu dienen, an ihnen die Spannelemente zu befestigen. In diesem Falle ist die Art der Befestigung der Plattenelemente miteinander von außen unsichtbar, und die Plattenelemente können längs ihrer Seitenkanten spaltfrei aneinander anliegen.
Eine weitere Möglichkeit, die Plattenelemente längs ihrer Seitenkanten spaltfrei aneinander anliegen zu lassen, besteht darin, die Enden
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der Spannelemente an Laschen oder dgl. angreifen zu lassen, die auf der Innenseite der Plattenelemente vorgesehen sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plakatständers,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plakatständers und Fig. 3 eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plakatständers.
Fig. 4 veranschaulicht eine bevorzugte Ausgestaltung der Profilschienen.
Fig. 5 zeigt in schematischer Draufsicht einen drei Plattenelemente umfassenden erfindungsgemäßen Plakatständer, und Fig. 6 veranschaulicht die Koppelung zweier erfindungsgemäßer Plakatständer mittels eines gemeinsamen Fußelements.
Der Plakatständer gemäß Fig. 1 umfaßt zwei rechteckige Plattenelemente 1, 2 aus einem elastischen Material. Die Plattenelemente 1, sind in ihrem spannungsfreien Zustand eben; sie werden durch zwei Spannelemente 3, 4, die zwischen den beiden Plattenelementen verlau-
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fen, in eine nach außen gewölbte Form gespannt. Die Spannelemente bestehen jeweils aus einem Faden, der kürzer ist als der Abstand zwischen den beiden Seitenkanten 5, 6 bzw. 7, 8 der Plattenelemente 1 bzw. 2 in deren spannungsfreiem, ebenen Zustand. Mit jedem Ende jedes Spannelements 3, 4 ist eine Profilklammer 9 verbunden. Jede Profilklammer besitzt einen V-förmigen Querschnitt mit zwei Schenkeln, die mit ihren Innenflächen außen an den Plattenelementen 1, 2 benachbart von deren Seitenkanten 5, 6 bzw. 7, 8 anliegen. Die Spannelemente 3, 4 sind mittig an den Profilklammern 9 zwischen den beiden Schenkeln befestigt.
Die Seitenkanten 5, 6 bzw. 7, 8 der Plattenelemente 1 bzw. 2 werden durch Abkantungen definiert, längs denen Falze 10 im spitzen Winkel nach innen von den Plattenelementen abgekantet sind. Die Falze stabilisieren die Seitenkanten der Plattenelemente, so daß diese zwischen der jeweiligen oberen und unteren Profilklammer 9 nicht ausbeulen.
Die Seitenkanten 5 und 7 bzw. 6 und 8 der beiden Plattenelemente liegen nicht spaltfrei aneinander an. Vielmehr besteht zwischen ihnen jeweils ein schmaler Spalt, durch welche die
-&Igr;&Ogr;-Enden der Spannelemente 3 und 4 hindurchtreten.
Die Plattenelemente I, 2 besitzen eine rechteckige Grundform, so daß sich aus ihnen bei gleichlangen Spannelementen 3, 4 ein zylindrischer Plakatständer ergibt. Die Unterkanten 11, 12 der Plattenelemente 1 bzw. 2 sind bei entspannten, ebenen Plattenelementen gerade, so daß sie beim fertigen Plakatständer gemäß Fig. 1 in einer gemeinsamen Ebene verlaufen. Der Plakatständer kann somit auf den Unterkanten 11, 12 der Plattenelemente aufgestellt werden.
Der in Fig. 2 dargestellte Plakatständer ist grundsätzlich ähnlich aufgebaut wie derjenige gemäß Fig. 1. Allerdings erstrecken sich die Profilklammern 9 über die gesamte Länge der Seitenkanten der Plattenelemente 1 und 2; sie stellen sich über die gesamte Höhe des fertigen Plakatständers erstreckende Profilschienen 9' dar. Nachdem die Profilschienen die Seitenkanten der Plattenelemente stabilisieren, besitzen diese keine Abkantungen; die Plattenelemente sind vielmehr rechteckige Zuschnitte aus einem Flachmaterial, die im spannungsfreien Zustand vollkommen eben sind.
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Jede Profilschiene besitzt eine von zwei Vorsprüngen 29 definierte, nach innen weisende Nut 13. An jedem Spannelement 3 ist endseitig ein zylindrischer Knebel 14 vorgesehen, der stirnseitig in die Nut 13 der jeweiligen Profilschiene 9' eingeführt werden kann. Die Seitenkanten 5 bis 8 der Plattenelemente liegen in den durch die Schenkel der Profilschiene und die nach innen gerichteten Vorsprünge 29 gebildeten Ecken. Auch bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform des Plakatständers liegen die Seitenkanten 5 und 7 bzw. 6 und 8 der Plattenelemente nicht unmittelbar aneinander an, sondern es besteht zwischen ihnen ein Spalt, der jedoch von den Profilschienen 9' abgedeckt ist.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform des Plakatständers übernimmt ein Fuß 15 die Funktion des unteren Spannelements 4 gemäß den Fig. 1 und 2. Der Fuß 15 besitzt dazu eine Platte 16, von welcher nach oben zwei Dorne abstehen. Der Abstand zwischen den beiden Dornen 17 ist genauso groß wie der Abstand zwischen den beiden Knebeln 14 bei gestrecktem oberen Spannelement 3 (Fig. 2). Die Dorne werden stirnseitig von unten in die Nuten 13 der Profilschienen 9T eingeführt. Um zu verhindern, daß die Plattenelemente 1, 2 mitsamt den
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Profilschienen 9' auf den Dornen 17 nach unten rutschen, besitzen die Dorne zwei unterschiedliche Durchmesserbereiche, nämlich einen geringeren Durchmesser im Bereich ihrer Enden und einen dickeren Durchmesser, der ein weiteres Einschieben in die Nuten 13 der Profilschienen 9' verhindert, benachbart der Platte 16. Auf das obere Spannelement kann ggfs. auch verzichtet werden.
Fig. 4 veranschaulicht die Möglichkeit, zwei Plakatständer mittels eines Verbindungselements 18 miteinander zu verbinden. Das Verbindungselement 18 besitzt einen Steg 19 und zwei Verdickungen 20 in Form von zylindrischen Rohren. Die Verdickungen 20 greifen in Nuten 21 ein, die in den Profilschienen 9', nach außen gerichtet, vorgesehen sind. Indem die in die Nuten 21 eingreifenden Verdickungen 20 des Verbindungselements 18 als Zylinder ausgebildet sind, kann das Verbindungselement innerhalb gewisser Grenzen seitwärts in den Profilschienen 9' verschwenkt werden. Hierdurch läßt sich die Stellung der beiden miteinander verbundenen Plakatständer zueinander variieren.
Fig. 5 veranschaulicht, daß ein erfindungsgemäßer Plakatständer auch aus drei Platenelementen 22 aufgebaut sein kann. Jedes Verbin-
dungselement 24 umfaßt in diesem Falle drei Drahtabschnitte, die zentral miteinander und endseitig jeweils mit einer Profilklammer 9 verbunden sind. Ersichtlich brauchen die drei Plattenelemente 22 nicht die gleiche Abmessung zu besitzen. Vielmehr ist es durchaus möglich, drei unterschiedlich große Plattenelemente, deren Format an die zu präsentierenden Plakate angepaßt ist, zu einem Plakatständer miteinander zu verbinden.
Fig. 6 veranschaulicht, wie zwei in Fig. 2 dargestellte Plakatständer mittels eines als Fuß 26 ausgebildeten Koppelelements miteinander verbunden werden können. Der Fuß 26 umfaßt eine Platte 27 und zwei von dieser nach oben vorspringende Dorne 28, welche von unten in die Nuten 13 der Profilschienen 9' der zu koppelnden Plakatständer eingreifen. Die Dorne 28 besitzen einen gestuften Durchmesser, so daß die Profilschienen 9' nicht nach unten auf die Platte 27 rutschen können.
Bei allen gezeigten Ausführungsbexspielen können die Plattenelemente mit Durchbrechungen versehen sein, durch welche hindurch bevorzugt horizontal verlaufende Einlegeböden gesteckt werden können. Auf diese Weise läßt sich der erfindungsgemäße Plakatständer zur kombinier-
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ten Präsentation von auf den Plattenelementen aufgebrachten Plakaten und auf den Einlegeböden abgestellten Gegenständen verwenden.

Claims (13)

Ansprüche
1. Plakatständer mit mindestens zwei aus elastischem Material bestehenden Plattenelementen (1, 2; 22), die zur Bildung eines Hohlkörpers in eine gewölbte Form gespannt sind und an jeweils zwei gegenüberliegenden Seitenkanten (5, 7; 6, 8) im wesentlichen aneinander anliegen,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Inneren des Hohlkörpers mindestens ein auf Zug belastetes Spannelement (3, 4; 24) vorgesehen ist, das an den Plattenelementen (1, 2; 22) im Bereich von deren Seitenkanten (5, 6; 7, 8) angreift und den Abstand zwischen den Seitenkanten gegenüber deren Abstand bei spannungsfreien Plattenelementen verkürzt.
2. Plakatständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mit dem mindestens einem Spannelement endseitig Profilklammern (9, 9') verbunden sind, welche die jeweils im wesentlichen aneinander anliegenden Seitenkanten (5, 7; 6, 8) der Plattenelemente gegeneinander fixieren und an den Außenflächen der Plattenelemente (1, 2) benachbart von deren Seitenkanten anliegen.
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3. Plakatständer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilklammern sich in Form von Profilschienen (9') über die gesamte Länge der Seitenkanten (5 bis 8) der Plattenelemente (1, 2) erstrecken.
4. Plakatständer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilklammern (9, 9') eine zum Inneren des Hohlkörpers weisende Nut (13) zur Aufnahme von am Spannelement (3, 4) endseitig vorgesehenen Knebeln (14) aufweisen.
5. Plakatständer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilklammern (9, 9') eine nach außen weisende Nut (21) zum Zusammenwirken mit Verbindungselementen (18) zur Verbindung von mindestens zwei Plakatständern miteinander aufweisen.
6. Plakatständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannelemente längenveränderbar sind.
7. Plakatständer nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenkanten (5 bis 8) der Plat-
-3-
tenelemente (1, 2) nach innen abgekantet sind zur Bildung eines Falzes (10).
8. Plakatständer nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden der Spannelemente an den Falzen (10) angeschlagen sind.
9. Plakatständer nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden jedes Spannelements an Laschen angeschlagen sind, die von den Plattenelementen nach innen vorspringen-
10. Plakatständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß drei Plattenelemente (22) vorgesehen sind.
11. Plakatständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Spannelement als Fuß (15) ausgebildet ist mit einer Fußplatte (16) und zwei Dornen (17).
12. Plakatständer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dorne (17) in Laschen eingreifen, welche an den Innenseiten der Plattenelemente (1, 2) von diesen vorspringen.
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13. Plakatständer mit mindestens zwei aus elastischem Material bestehenden Plattenelementen (1, 2; 22), die zur Bildung eines Hohlkörpers in eine gewölbte Form gespannt sind und an jeweils zwei gegenüberliegenden Seitenkanten (5, 7; 6, 8) im wesentlichen aneinander anliegen,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein als Fuß (15) mit einer Fußplatte (16) und mindestens zwei Dornen (17) ausgebildetes Spannelement vorgesehen ist, das den Abstand zwischen den Seitenkanten jedes Plattenelements gegenüber deren Abstand bei spannungsfreien Plattenelementen verkürzt, wobei die Dorne (17) an den Plattenelementen (1, 2) im Bereich von deren Seitenkanten (5, 6; 7, 8) über Profilschienen (9') angreifen.
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