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DE9320880U1 - Vorrichtung zum Feststellen von schwenkbaren Flügeln insbesondere Fenster und Türen - Google Patents

Vorrichtung zum Feststellen von schwenkbaren Flügeln insbesondere Fenster und Türen

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DE9320880U1
DE9320880U1 DE9320880U DE9320880U DE9320880U1 DE 9320880 U1 DE9320880 U1 DE 9320880U1 DE 9320880 U DE9320880 U DE 9320880U DE 9320880 U DE9320880 U DE 9320880U DE 9320880 U1 DE9320880 U1 DE 9320880U1
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DE
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pivotable
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locking
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DE9320880U
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    • E05Y2900/10Application of doors, windows, wings or fittings thereof for buildings or parts thereof
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wing Frames And Configurations (AREA)

Description

Mannesmann Aktiengesellschaft
Mannesmannufer 2 30 685
40213 Düsseldorf
"Vorrichtung zum Feststellen von schwenkbaren Flügeln insbesondere Fenster und Türen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Feststellen von schwenkbaren Flügeln insbesondere Fenster, Türen oder dergleichen gemäß dem Gattungsbegriff der Ansprüche 1 und 8.
Wer hätte sich nicht schon mehrfach über ein plötzlich zuschlagendes Fenster oder eine zuschlagende Tür geärgert. Nicht nur, daß damit ein entsprechendes Geräusch verbunden ist, was leicht zum Erschrecken führen kann, nein, unter besonders ungünstigen Umständen kann dies zum Bruch der Scheibe bzw. bei der Tür oder dem Rahmen zu Beschädigungen führen. Außerdem sind sogar Körperverletzungen nicht ausgeschlossen, wenn eine unverhofft zuschlagende Tür auf die Nase schlägt oder ein unter einem Fenster Arbeitender plötzlich aufsteht und nichtsahnend mit dem Kopf gegen den Rahmen des nicht mehr in Offenhaltung stehenden Fensters stößt. Nicht selten ist man über eine etwas sich in Schließrichtung bewegende Gartenpforte in Wut geraten, die in dieser halboffenen Stellung eine Behinderung für den Transport einer Schubkarre oder eines anderen sperrigen Gartengerätes darstellt. Solche und
ähnliche Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen und fast jeder hat damit schon schlechte Erfahrungen gemacht.
Zur Lösung des Problems wird eine Vielzahl von Vorrichtungen angeboten, angefangen vom einfachen Holzkeil, den man unter eine geöffnete Türe oder ein geöffnetes Fenster schiebt, über einen aus verschiedenen Werkstoffen hergestellten Reiter, den man auf den Fensterrahmen setzt bis hin zu dem bekannten Türfeststeller, dessen Fuß auf den Boden gepreßt wird. Darüber hinaus gibt es die allseits bekannten Einhängevorrichtungen in Form von Haken und Ösen oder Schnappvorrichtungen, insbesondere für die Fensterläden. Mit Ausnahme des Türfeststeller haben alle anderen genannten Vorrichtungen den Nachteil, daß der Flügel nur in einer vorgegebenen Lage, meistenteils die Endlage, feststellbar ist. Zwischengrade wie etwas geöffnet, halb geöffnet und so weiter sind nicht fixierbar. Das Prinzip des Türfeststeller ist auf andere Flügelarten meistens nicht übertragbar, da die Unterlage für das Aufpressen des Fußes nicht vorhanden ist. Für die Tür selbst hat diese Vorrichtung den Nachteil, daß die Festlegung kraftschlüssig und nicht formschlüssig erfolgt und die Wirkung der Kraftschlüssigkeit u.a. vom Belag der Unterlage abhängig ist. Gar nicht so selten wird der Türfeststeller nur etwas angedrückt, so daß ein stärkerer Luftzug ausreicht, um die Tür dennoch zu bewegen. Die sich danach ergebenden Kratzspuren auf dem Belag sind hinlänglich bekannt. Im Falle eines Teppichbodens sind in den meisten Fällen die sich vom Türfeststeller ergebenden Abdrücke unerwünscht. Eine der wenigen formschlüssigen Verankerungen auch für verschiedene Schwenkgrade ist von Doppelfenstern älterer Bauart bekannt. Bei diesem System ist auf der Innenseite des Rahmens des äußeren Fensters ein vom Rahmen abstehender in Längsachse bewegbarer Arretierstift angeordnet. Auf der Außenseite des Rahmens des inneren Fensters ist ein Stegblech angeordnet, das eine Vielzahl von Öffnungen aufweist. Beim Öffnen beider Fenster wird je nach
Schwenkgrad der Arretierstift in eines der Öffnungen gesteckt. Damit ist eine formschliissige Verankerung beider Fenster gewährleistet. Dieses System kann für ein Einzelfenster nicht angewendet werden. Außerdem sind die vom Rahmen hervorstehenden Haltebleche und Stege optisch sehr störend und hinderlich beim Reinigen der Rahmen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Feststellen von schwenkbaren Flügeln, insbesondere Fenster und Türen anzugeben, die sicherstellt, daß auch für einen einzelnen Flügel und unabhängig von der Art und Größe des Flügels verschiedene Schwenkgrade in einfacher Weise arretiert werden können, ohne eine zusätzliche Anordnung von den glatten Rahmen störenden Elementen.
Diese Aufgabe wird mit den im kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 und 8 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Bestandteil von Unteransprüchen.
Im Unterschied zum bekannten Stand der Technik wird die Arretierung erfindungsgemäß in den Scharnierbereich gelegt. Dafür sind am feststehenden und verschwenkbaren Element eines Schamieres ineinandergreifende Mittel vorgesehen, die für bestimmte Schwenkgrade einen Formschluß bilden.
Für untergeordnete Anwendungsfälle und für Flügel mit geringem Gewicht werden auf den aufeinanderliegenden Stirnflächen des feststehenden und verschwenkbaren Elementes beispielsweise Klauen, Verzahnungen, Stifte usw. angeordnet, die je nach Schwenkgrad formschlüssig ineinandergreifen und so den Flügel arretieren. Dazu ist es aber erforderlich, daß der Flügel vor dem Verschwenken angehoben wird. Außerdem muß dafür gesorgt werden, daß die ineinandergreifenden Mittel so versetzt zueinander angeordnet sind, daß sich bei Schließstellung des Flügels ein Formschluß
• · ■
ergibt.
Bei Flügeln mit höherem Gewicht ist ein Anheben nicht zumutbar und wegen der Einquetschgefahr auch möglicherweise unfallträchtig. Außerdem ist bei Scharnieren, bei denen das verschwenkbare Element zwischen zwei feststehenden Elementen angeordnet ist, ein Anheben des Flügels gar nicht möglich. Dafür wird vorgeschlagen, am verschwenkbaren Element ein als Lasche ausgebildetes Mitnehmerelement zu befestigen, das sich bis in den Bereich des feststehenden Elementes erstreckt. Die Lasche weist im feststehenden Bereich eine Öffnung auf, die mit im feststehenden Element angebrachten Öffnungen zur Deckung gebracht werden kann. Die Arretierung erfolgt dann in der Weise, daß ein Arretierstift durch die zur Deckung gebrachten Öffnungen gesteckt wird. Der Arretierstift kann auch eingeschraubt werden, falls die Öffnungen im feststehenden Element als Gewindebohrungen ausgebildet sind. Damit der Arretierstift nicht verlorengeht oder herausfallen kann, wird er beispielsweise verschiebbar an der Lasche angeordnet, wobei er mittels Federkraft in die zur Deckung gebrachten Öffnungen einrastet.
Die Abstufung der Arretierung bei allen bisher erläuterten Ausführungsformen hängt davon ab, wie klein das klauenartige Element bzw. die Verzahnung gewählt wird. Im Falle der Öffnungen ist es eine Abhängigkeit des Abstandes der nebeneinander!legenden Öffnungen. Da durch die Öffnungen möglicherweise das feststehende Element geschwächt wird, kann man die Öffnungen auch auf zwei Umfangsreihen verteilen und zwei axial versetzt angebrachte Öffnungen in der Lasche vorsehen. Beispielsweise könnte die oberste Reihe der Öffnungen so angeordnet
&ogr; werden, daß eine Arretierung bei einem Verschwenkgrad von 45 und 90 und
&ogr; möglich bei der darunterliegenden Reihe der Offnungen von 30 und 60 ist. Je nach Platzverhältnis und Größe der Scharniere gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Anordnungen für die vorgeschlagene Arretierung.
Eine sehr einfache und elegante Methode besteht darin, für das feststehende Element einen Sechskant zu verwenden und im verschwenkbaren Element eine an einer Sekante entlang verschiebbare Lasche anzuordnen.
Bei dieser Anordnung würde die Arretierung im Abstand der jeweiligen
&ogr; Sekantenfläche erfolgen, d.h. in diesem Beispiel alle 60 . Die Lasche kann am oberen Ende eine Abwinklung aufweisen, an der eine Zugfeder angeordnet ist. Diese Feder sorgt dafür, daß die Lasche immer in Arretierstellung gehalten wird und beim Weiterschwenken des Flügels die Lasche gegen die Federkraft angehoben werden muß.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung muß etwas anders gestaltet werden, falls es sich um ein Scharnier mit einem am Rahmen befestigten Zapfenelement und ein mit dem Flügel verschwenkbaren hülsenartigen Element handelt, wobei die Hülse den Zapfen umfaßt. Dies ist eines der gängigsten Scharniertypen, die bei vielen Fenstern und Türen Anwendung findet. Die bereits schon erläuterte Ausführungsform mit dem Arretierstift kann im Prinzip auch hier zur Anwendung kommen, nur mit dem Unterschied, daß die Öffnungen im Zapfenelement angeordnet sind und mit einer Öffnung in der Hülse zur Deckung gebracht werden.
Sehr viel eleganter und wirkungsvoller ist die Ausführung, bei der das Zapfenelement eine in radialer Richtung sich erstreckende und zentrisch angeordnete Ausnehmung aufweist. In dem dazugehörigen hülsenartigen Element ist ein radial verschiebbarer Bolzen angeordnet, der mit der Hülse verschwenkbar ist. Dieser Bolzen ist an seinem freien Ende so gestaltet, daß er formschlüssig in die Ausnehmung de;» Zapfenelementes einrasten kann. Beispielsweise weist dazu die Ausnehmung und der Bolzenendbereich einen quadratischen Querschnitt auf,, Um die Anzahl der arretierbaren Schwenkgrade zu erhöhen, kann der Quer:;chnitt auch 6- oder
8-kantig sein. Damit der Bolzen in Arretierstellung bleibt, ist im hülsenartigen Element eine Feder angeordnet.
Je nach Problemstellung kann je Flügel ein Scharnier oder alle Scharniere entsprechend den vorgeschlagenen Ausführungsformen ausgebildet sein. In vielen Fällen wird es zweckmäßig sein, ein in mittlerer Höhe angeordnetes Scharnier so auszubilden, bei dem die Zugänglichkeit am ehesten gewährleistet ist. Aber auch höherliegende Scharniere können so ausgebildet werden, nur ist dann dafür Sorge zu tragen, daß der Arretierstift bzw. der Arretierbolzen über ein Gestänge auch vom Boden aus bewegbar ist und nicht erst ein Stuhl oder eine Leiter dafür erforderlich ist.
Der wesentliche Vorteil der vorgeschlagenen Arretiervorrichtung gegenüber dem bekannten Stand der Technik ist darin zu sehen, daß unabhängig von der Größe und Form des Flügels in einfacher Weise ein Feststellen des Flügels für einen bestimmten Schwenkgrad möglich ist. Der konstruktive und kostenmäßige Aufwand zur Abänderung bzw. Ergänzung der Scharniere ist gering. Auch die Handhabung der Arretierstifte bzw. Bolzen bereitet keinerlei Schwierigkeiten, wobei dies bei Großanlagen wie Hallentore auch über Servomotoren erfolgen kann. Für Privatwohnungen bietet die vorgeschlagene Vorrichtung die Möglichkeit, die Außentür verstärkt einbruchsicher zu machen. Dies gilt insbesondere für mit Glas versehene Türen, an denen man die ansonsten querliegenden Sperriegel nicht anordnen kann. Auch wenn der Einbrecher mit Hilfe eines Werkzeuges oder eines Nachschlüssels das Schloß der Außentür öffnen kann, verhindert die in der Schließstellung der Tür eingerastete Arretierung ein Öffnen der Tür. Bei entsprechender Dimensionierung des Scharnieres und Verwendung hochfester Werkstoffe dürfte auch ein gewaltsames Aufbrechen schwierig werden, da die aufzubringenden Scherkräfte trotz der Hebelwirkung des Flügels groß sind. Auch für die Fenstersicherung
ist dies von Vorteil, da eine in die Scheibe geschnitte relativ kleine Öffnung ausreichend ist, um an den Fenstergriff zu gelangen. Auch selbst dann wäre das Fenster nicht zu öffnen, da die Arretierung im Scharnier dies verhindert.
In der Zeichnung wird anhand mehrerer Ausführungsbeispiele die erfindungsgemäße Vorrichtung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Teilbild a eine Ansicht einer ersten Ausführungsform Teilbild b einen Schnitt entlang der Linie A-A in Teilbild a
Fig. 2 Teilbild a eine Ansicht einer zweiten Ausführungsform Teilbild b einen Schnitt entlang der Linie B-B in Teilbild a
Fig. 3 Teilbild a eine Ansicht einer dritten Ausführungsform Teilbild b einen Schnitt entlang der Linie C-C in Teilbild a
Fig. 4 eine Ansicht einer Variante von Fig. 3
Fig. 5 Teilbild a eine Ansicht einer vierten Ausführungsform Teilbild b eine Draufsicht in Richtung X in Teilbild a Teilbild c einen Schnitt entlang der Linie D-D in Teilbild a
Fig. 6 Teilbild a eine Ansicht einer fünften Ausführungsform Teilbild b einen Schnitt entlang der Linie E-E in Teilbild a
Fig. 7 Teilbild a einen Schnitt entlang der Linie G-G in Teilbild b
Teilbild b einen Schnitt entlang der Linie F-F in Teilbild a
Fig. 8 im vergrößerten Maßstab den Verriegelungsbolzen Fig. 9 eine Ansicht in Richtung Y in Fig. 8.
Fig. 10 Teilbild a im verkleinerten Maßstab einen Schnitt entlang der Linie I-I in Teilbild b
Teilbild b einen Schnitt entlang der Linie H-H in Teilbild a Teilbild c eine Ansicht in Richtung Z in Teilbild b
In Fig. 1 ist im Teilbild a eine Ansicht und im Teilbild b ein Schnitt entlang der Linie A-A in Teilbild a einer ersten Ausführungsform dargestellt. Ein Rahmenteil 1 eines Flügels, beispielsweise Fenster, ist mit dem verschwenkbaren Element 2 eines Scharniers fest verbunden. Die Verschwenkbarkeit ist durch einen Pfeil 8 gekennzeichnet. An einem Mauerwerk oder feststehenden Rahmen 3 ist das feststehende Element 4 des Scharniers befestigt. Die Verknüpfung beider Elemente 2, 4 erfolgt durch einen Bolzen 5. Erfindungsgemäß weisen beide Elemente 2, 4 ineinandergreifende Mittel - in diesem Ausführungsbeispiel Klauen 6, 7 - auf, die für bestimmte Schwenkgrade des Flügels 1 einen Formschluß
&ogr; bilden. In diesem Beispiel ist eine 90 -Teilung gewählt worden. Es ist aber leicht vorstellbar, daß man die Teilung verkleinern kann, in dem Maße, wie die umfangsmäßige Erstreckung der Klauen 6, 7 verringert wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Verschwenken des Flügels 1 nur möglich, wenn der Flügel 1, wie durch den Pfeil 9 gekennzeichnet,
ist deshalb eingeschränkt, da ab einem bestimmten Gewicht des Flügels 1 dieser nicht mehr ohne weiteres per Hand anhebbar ist. Außerdem ist bei anderen Scharnierkonstruktionen (s. Figur 3 bis 5) ein Anheben nicht möglich. Für eine kleine gewichtsmäßig leichte Gartentür wäre diese Ausführungsform aber ausreichend. Sichergestellt werden muß nur, daß die Klauen 6, 7 so angeordnet sind, daß in der Schließstellung die Klauen 6, 7 ineinandergreifen können. Das Anheben des Flügels 1 kann man zumindest in einer Schwenkrichtung 8 dadurch erleichtern, indem man die Klauen 6, 7 in Umfangsrichtung gesehen keilartig von einer Seite ansteigen läßt. Dann wird durch die durchgehende schiefe Ebene beim Schwenken der Flügel 1 so lange angehoben, bis er die Kante der Klaue des feststehenden Elementes erreicht hat und dann die Klaue des schwenkbaren Elementes in die nächste Lücke des feststehenden Elementes fällt. Beim ZurUckschwenken müßte in jedem Fall der Flügel 1 entsprechend der Höhe der Klauen 6, 7 angehoben werden.
Wie schon zuvor angedeutet, kann man den Grad der Verschwenkung feiner unterteilen und die Klauen dementsprechend im Umfang immer kleiner machen. Alternativ ist es auch möglich, statt der Klaue eine Verzahnung vorzusehen, sei es in Trapez- oder in Sägezahnform. Dann sind sehr kleine Schwenkgrade möglich. Der Scherwiderstand ist entsprechend hoch, da viele Zähne gleichzeitig im Eingriff sind. Außerdem wird die radiale Erstreckung der Zähne im Hinblick auf die Kraftübertragung besser genutzt.
Eine weitere sehr ähnliche Ausführungsform ist in den Teilbildern a und b der Figur 2 dargestellt. Aus Vereinfachungsgründen sind für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen gewählt worden, da die grundsätzliche Anordnung immer gleich ist. In diesem Beispiel weist das verschwenkbare Element 10 des Scharniers einen im äußeren Umfangsbereich befestigten und axial sich erstreckenden Zapfen 11 auf. Passend dazu sind im festen
Element 12 Sacklochbohrungen 13 vorgesehen, in die der Zapfen beim Absenken 9 des Flügels 1 eingreifen kann. Auch hier hängt der Grad des fixierbaren Schwenkgrädes des Flügels 1 vom umfangmäßigen Abstand der Bohrungen 13 ab. Um das aufwendige Anheben des Flügels zu vermeiden, kann man diese Ausführungsform so variieren, daß der Zapfen 11 als Bolzen ausgebildet ist, der in axialer Richtung verschiebbar durch das Element 10 geführt ist. Durch Verdrehung kann der Bolzen in axialer Richtung fixiert werden, und zwar so, daß der Zapfenteil 11 im Element 10 verschwindet. In diesem Zustand ist die Verschwenkbarkeit voll gegeben, so daß ein Anheben nicht erforderlich ist. Beim Öffnen schwenkt man den Flügel 1 bis in den Bereich, der als zweckmäßig bzw. notwendig erachtet wird. Danach hebt man durch Drehung des Bolzens die axiale Arretierung auf und mittels einer Feder wird der Bolzen auf die Stirnfläche des darunterliegenden Elementes 12 gedrückt. Stehen in der vorgegebenen Schwenkstellung zufälligerweise Zapfenteil 11 und eine der Bohrungen 13 genau gegenüber, dann rastet das Zapfenteil 11 ein. Anderenfalls kann man durch leichtes weiteres Schwenken in beide Richtungen eine Stellung erreichen, die ein Ineinandergreifen des Zapfenteils 11 mit einer der Bohrungen 13 ermöglicht. Beim Schließen wird in umgekehrter Reihenfolge verfahren, wobei man es so einrichten kann, daß in Schließstellung ein Ineinandergreifen möglich ist und der Formschluß als zusätzliche Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen des Flügels 1 verwendet wird. Beispielsweise könnte man diesen Formschluß als zusätzliche Einbruchsicherung verwenden, falls durch gewaltsames Anbringen einer Öffnung in der Scheibe der Griff des Fensters zugänglich wird. Neben der schon bekannten Griffsicherung wäre dies eine weitere Möglichkeit, ein ungewolltes Öffnen des Fensters zu verhindern.
Fig. 3 zeigt in den Teilbildern a und b eine weitere Ausführungsform, die sich von der zuvor erläuterten Ausführungsform dadurch
unterscheidet, daß bei diesem Scharniertyp ein Anheben des Flügels 1 nicht möglich ist, weil das schwenkbare Element 14 zwischen zwei feststehenden Elementen 15, 16 des Scharniers angeordnet ist. Für das Ineinandergreifen ist am schwenkbaren Element 14 ein als Lasche ausgebildetes Mitnehmerteil 17 befestigt, das sich bis in den Bereich des darunterliegenden feststehenden Elementes 16 erstreckt. In diesem Bereich ist eine Bohrung in der Lasche 17 angeordnet, die mit im feststehenden Element 16 angeordneten Sacklochbohrungen 18 zur Deckung gebracht werden kann. Wird der Flügel 1 entsprechend dem Pfeil 8 geschwenkt, dann wandert die Lasche 17 umfangsmäßig mit und das Loch in der Lasche kommt je nach Schwenkgrad mit einem der Sacklochbohrungen zur Deckung. Zur Fixierung des Schwenkgrades wird durch die beiden zur Deckung gebrachten Löcher 18 ein Stift 19 gesteckt. Falls die für die Fixierung des Flügels 1 notwendigen Kräfte nicht zu hoch sind, kann man diese Ausführungsform in der Weise variieren, daß man die Lasche 17 aus einem Federstahl herstellt und den Stift 19 fest damit verbindet. Soll der Flügel 1 geschwenkt werden, dann wird von Hand die Lasche entgegen der Federkraft angehoben, und zwar so, daß der Stirnbereich des Stiftes außerhalb des Umfanges des feststehenden Elementes 16 liegt. Dann erfolgt die Schwenkung und beim Loslassen drückt die Lasche 17 federnd den Stift 19 gegen das Element 16, bis an einer Stelle der Stift 19 in eine der Sacklochbohrungen 18 einrastet.
Wie das Bild zeigt, ist die Feinunterteilung des fixierbaren Schwenkgrades des Flügels 1 beschränkt, da durch die Sacklochbohrungen 18 der Querschnitt des Elementes 16 geschwächt wird. Alternativ wird deshalb gemäß Fig. 4 vorgeschlagen, eine Lasche 20 mit zwei Löchern 21, 22 vorzusehen und beispielsweise im oberen festen Element 23 die Sacklochbohrungen 18 axial und umfangsmäßig versetzt anzuordnen. Dieser Versatz hätte den Vorteil, daß man den umfangsmäßigen Abstand der Sacklochbohrungen 18 klein wählen kann, ohne den Querschnitt über Gebühr
12
zu schwächen.
In den Teilbildern a bis c der Figur 5 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, die vom Scharniertyp her aber ähnlich dem der Figuren 3 und 4 ist. Im Unterschied zu den Ausführungsformen gemäß den Figuren 3 und 4 ist die Haltelasche 25 axial verschiebbar 26 an dem feststehenden Element 27 angeordnet. Zur Führung der Haltelasche 25 sind am oberen Element 27 zwei Führungsstege 28, 28' angeordnet. Das verschwenkbare Element 29, - die Verschwenkung ist durch einen Pfeil 30 gekennzeichnet - weist einen Sechskant-Querschnitt auf, wobei dieser Querschnitt genausogut viereckig oder achteckig sein könnte. Auch hier gilt die Regel: je größer die Anzahl der Ecken, umso höher ist die Zahl der fixierbaren Schwenkgrade. Soll der Flügel 1 geschwenkt werden, dann wird das Halteblech 25 mittels der abgewinkelten Lasche 32 hochgehoben 26, bis die Unterkante 33 des Haltebleches 25 oberhalb der oberen Stirnfläche des verschwenkbaren Elementes 29 liegt. Nach einem Schwenken
&ogr;
von beispielsweise hier 60 wird das Halteblech 25 entlang der Führung 28, 28' wieder heruntergeschoben 26 und fixiert damit den Flügel 1 bei diesem Schwenkgrad. Damit das Halteblech 25 beim Herunterlassen 26 einen Endpunkt hat, weist das Halteblech 25 noch eine weitere nach der anderen Seite hin gebogene Lasche 34 auf, die auf der oberen Stirnfläche des feststehenden Elementes 27 zur Anlage kommt.
Fig. 6 zeigt einen Scharniertyp, wie er häufig für Haustüren und Fenster verwendet wird. Ein solches Scharnier besteht aus einem zylindrisch ausgebildeten feststehenden Element 35, das in axialer Verlängerung einen Zapfen 36 aufweist. Auf diesen Zapfen 36 wird eine zylindrische Hülse 37 gesteckt, die das schwenkbare Element bildet, deren Verschwenkbarkeit hier durch einen Pfeil 38 gekennzeichnet ist. In dem hülsenartigen Element 37 sind axial versetzt zwei Bohrungen 38 angeordnet, die mit entsprechenden Sacklochbohrungen 39 zur Deckung
gebracht werden können. (Die eine Sacklochbohrung 39 ist in die Zeichenebene gelegt worden.) Vergleichbar, wie schon in den Figuren 3 und 4 erläutert, wird zur Fixierung des Schwenkgrades des Flügels 1 ein Stift 40 durch die zur Deckung gebrachten Bohrungen gesteckt. Um den Querschnitt des Zapfens 36 nicht zu stark zu schwächen, sind die Sacklochbohrungen 39 in Anpassung an die Löcher 38 im hohlzylindrischen Teil 47 axial versetzt angeordnet. Diese Ausführungsform kann man in Anlehnung an die Figuren 3 und 4 dahingehend abwandeln, daß am hülsenartigen Element 37 eine Lasche aus Federstahl angeordnet und an dieser der Stift 40 befestigt ist. Die den Stift aufnehmende Lasche würde man vorzugsweise im unteren Teil des feststehenden Elementes 35 anordnen, da hier ein größerer Materialquerschnitt zur Verfügung steht als im Zapfenteil 36.
Eine sehr elegante Lösung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in den Teilbildern a und b der Figur 7 sowie in den Figuren 8 und 9 dargestellt. Dabei ist das Teilbild b von Figur 7 ein Schnitt entlang der Linie F-F in Teilbild a und Teilbild a ein Schnitt entlang der Linie G-G in Teilbild b. In Fig. 8 ist im vergrößerten Maßstab eine Ansicht eines Fixierelementes dargestellt und in Fig. 9 eine Ansicht in Richtung Y in Fig. 8. Der hier verwendete Scharniertyp entspricht dem des in Fig. 6 dargestellten Scharniers. Ein zylindrisch feststehendes Element 41 weist in axialer Verlängerung einen Zapfen 42 auf. Dieser Zapfen 42 wird von einem hülsenartigen verschwenkbaren Element 43 umfaßt. Im Unterschied zu Fig. 6 weist der Zapfen 42 im Bereich der Stirnfläche eine axial gerichtete Ausnehmung 44 auf. In diese greift das freie Ende eines Bolzens 45, dessen Kopf 46 auf der Stirnfläche 47 der Hülse 43 zur Anlage kommt. Fig. 8 zeigt im vergrößerten Maßstab dieses Bolzenelement 45, das einen zapfenartigen Endbereich 48 aufweist. Der Querschnitt dieses Endes 48 ist so gewählt, daß der zapfenartige Endbereich in Verbindung mit der Ausnehmung 44 einen Formschluß ergibt. Vorzugsweise
ist hier ein quadratischer Querschnitt gewählt worden (s. auch Fig. 9). Damit das Bolzenelernent 45 von der Hülse 43 mitgenommen wird, weist es eine sekantenartige Abflachung 49 auf, die mit einer entsprechenden Ausnehmung im Stirnflächenbereich der Hülse 43 zusammenwirkt. Damit das Bolzenelement 45 in Fixierstellung gehalten wird, ist eine Feder 50 vorgesehen, die sich einerseits auf der Innenseite des Bodens der Hülse 43 abstützt und andererseits auf einen Kragen 51 des Bolzens 45. Soll der Flügel 1 nun geschwenkt werden, wird das Bolzenelement 45 entgegen der Federkraft angehoben, und zwar so hoch, bis das zapfenartige Ende und die Ausnehmung 44 außer Eingriff sind. Dann erfolgt die Schwenkung und das Bolzenelement 45 wird losgelassen. Die Feder 45 drückt nun das zapfenartige Ende 48 auf die Ausnehmung 44. Wird eine übereinstimmende Lage erreicht, dann rastet der zapfenartige Endbereich 48 ein. Beim Zurückschwenken des Flügels 1 erfolgt der zuvor beschriebene Vorgang in umgekehrter Reihenfolge.
Eine Variante der zuvor erläuterten Lösung ist in den Teilbildern a c der Fig. 10 dargestellt. Dabei ist das Teilbild a im verkleinerten Maßstab ein Schnitt entlang der Linie I-I im Teilbild b und Teilbild b ein Schnitt entlang der Linie H-H im Teilbild a. Teilbild c zeigt einen Ausschnitt der Ansicht in Richtung Z im Teilbild b. Wie in Fig. 7 weist auch dieser Scharniertyp ein zylindrisches feststehendes Element 41 auf, das in axialer Verlängerung einen Zapfen 52 aufweist. Am stirnseitigen Ende des Zapfens 52 ist eine sechskantartige Ausnehmung 53 angebracht. Der Zapfen 52 wird von einem hülsenartigen verschwenkbaren Element 54 umfaßt. Damit das hülsenartige Element 53 sich in axialer Richtung nicht gegenüber dem Zapfen 52 verschieben kann, ist im unteren Bereich des Zapfens 52 eine Ringnut 55 angebracht, in die beispielsweise eine Madenschraube 56 eingreifen kann. In die zuvor genannte Ausnehmung 53 greift ein Bolzen 57, dessen Kopf 58 als Sechskant ausgebildet ist. Die
Art der Arretierung entspricht · der zuvor in Fig. 7 erläuterten Ausführungsform. Damit das hülsenartige Element 54 in Arretierstellung gehalten werden kann, ist am oberen Ende des Bolzens 57 ein durch den Bolzen 57 und den Handgriff 59 sich erstreckender Stift 60 angeordnet. Die axiale Erstreckung des Stiftes 60 kragt über die Ausmaße des Handgriffes 59 hinaus, so daß beim Absenken des Bolzens 57 die überkragenden Bereiche in Ausnehmungen 61 des hülsenartigen Elementes einrasten. Die Form der Ausnehmung 61 ist der Querschnittsform des Stiftes 60 angepaßt, wie im Teilbild c gut zu erkennen ist. Soll nun der Flügel 1 geschwenkt werden, dann wird der Bolzen entgegen der Federkraft 50 soweit angehoben, bis der Kopf 58 in bezug auf die Ausnehmung 53 außer Eingriff ist. Um den Handgriff 59 während des Schwenkens nicht dauernd halten zu müssen, wird der Bolzen 57 leicht gedreht und so wieder abgesenkt,daß der Stift 60 zwischen den Ausnehmungen 61 auf der Stirnfläche des hülsenartigen Elementes aufliegt. Alternativ kann man auch die Ausnehmungen 61 für die Fixierung des Stiftes 60 verwenden. Die beiden sich kreuzenden Ausnehmungen 61 müssen radial nur unterschiedlich tief sein, so daß bei der flacheren Ausnehmung der Kopf 58 des Bolzens 57 in bezug auf die Ausnehmung 53 außer Eingriff ist. Im Falle der tieferen Ausnehmung kommt es zum Formschluß zwischen Kopf 58 und Ausnehmung 53 des hülsenartigen Elementes 54. Nach dem Schwenken wird der Bolzen 57 leicht angehoben und vollständig abgesenkt, so daß der Kopf 58 in die Ausnehmung 53 einrastet. Danach ist der Flügel 1 arretiert. Die Anzahl der möglichen Schwenkgerade ist abhängig von der Anzahl der Ecken der Ausnehmung 53 bzw. des Kopfes 58, d.h. ob vier-, sechs- oder achteckig. Im Unterschied zu Fig. 7 erfolgt die Mitnahme des hülsenartigen Elementes 54 über den in die Ausnehmungen 61 einrastenden Stift Dabei wäre vom Prinzip her nur eine einzige Ausnehmung 61 erforderlich, falls der Stift 60 nur auf einer Seite überkragen würde.
Alle in den Ausführungsformen erläuterten Vorrichtungen können als
zusätzliche Einbruchsicherung verwendet werden, unter der Voraussetzung, daß in Schließstellung der erfindungsgemäße Formschluß gegeben ist.
Gegenüber den in der Beschreibungseinleitung erläuterten bekannten Fixiervorrichtungen hat die erfindungsgemäße Vorrichtung den Vorteil, daß im Rahmen keine störenden Elemente angebracht werden müssen und die konstruktive Abänderung des Scharniers bzw. die Anordnung von Laschen keinen großen Aufwand bedeuten. Damit ist eine Massenfertigung gewährleistet, wobei je nach Ausführungsform des Scharniers und der zu übertragenden Kräfte der einen oder anderen Anordnung der Vorzug zu geben wäre.

Claims (14)

17 Patentansprüche
1. Vorrichtung zum Feststellen von schwenkbaren Flügeln, insbesondere Fenster, Türen oder dergleichen mit mindestens einem entlang der Schwenkachse angeordneten Scharnier, das ein oder mehrere axial voneinander beabstandete, an einem Rahmen angeordnete feststehende Elemente sowie angrenzend und/oder dazwischenliegend ein mit dem Flügel verschwenkbares ringförmiges Element sowie einen durch das feststehende und verschwenkbare Element sich erstreckenden Bolzen aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß am feststehenden (4, 12, 15, 16, 23, 24, 27, 31) und verschwenkbaren (2, 10, 14, 29) Element ineinandergreifende Mittel (6, 7, Tl, 13, 18, 19, 25, 29, 39) vorgesehen sind, die für bestimmte Schwenkgrade einen Formschluß bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die aufeinanderliegenden Stirnflächen eines feststehenden (4) und eines verschwenkbaren Elementes [Z) gleiche klauenartige Erhebungen (6, 7) aufweisen, die in Umfangsrichtung so versetzt zueinander angeordnet sind, daß in Schließstellung sowie für verschiedene Schwenkgrade des Flügels (!) die Klauen (6, 7) beider Elemente (2, 4) ineinandergreifen.
• ·
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die aufeinander!legenden Stirnflächen eines feststehenden und eines verschwenkbaren Elementes Verzahnungen aufweisen, die in Umfangsrichtung so versetzt zueinander angeordnet sind, daß in Schließstellung sowie für verschiedene Schwenkgrade des Flügels (1) die Verzahnung beider Elemente ineinandergreifen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß eines (10) der beiden Elemente (10, 12) im Bereich der aufeinander!legenden Stirnflächen mindestens einen axial sich erstreckenden Stift (11) bzw. Vorsprung aufweist, der in entsprechende in Umfangsrichtung angeordnete Öffnungen (13) der Stirnfläche des anderen Elementes (12) einsteckbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß am verschwenkbaren Element (14) ein als Lasche ausgebildeter und bis in den Bereich des feststehenden Elementes sich erstreckender Mitnehmer (17, 20) angeordnet ist, der im Bereich des feststehenden Elementes (16, 23) mindestens eine Öffnung (21, 22) aufweist und im feststehenden Element (16, 23) auf der Mantelfläche in Umfangsrichtung verteilt mehrere mit der erstgenannten Öffnung (21, 22) zur Deckung zu bringende Öffnungen (18) vorgesehen sind und ein Arretierstift (19) durch die zur Deckung gebrachten Öffnungen (18, 21, 22) einsteckbar oder einschraubbar ist.
19
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß ein in der Öffnung der Lasche verschiebbarer Arretierstift angeordnet ist, der mittels Federkraft in die zur Deckung gebrachte Öffnung des feststehenden Elementes einrastet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das feststehende Element (27) eine Sekantenfläche aufweist und ein Halteblech (25) axial entlang dieser Sekantenfläche an einer zur Deckung gebrachten Sekantenfläche des verschwenkbaren Elementes (29) verschiebbar angeordnet ist.
8. Vorrichtung zum Feststellen von schwenkbaren Flügeln, insbesondere Fenster, Türen oder dergleichen mit mindestens einem entlang der Schwenkachse angeordneten Scharnier, das ein am Rahmen angeordnetes feststehendes Zapfenelement und ein mit dem Flügel verschwenkbares hülsenartiges das Zapfenelement umfassendes Element aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß am feststehenden (35,41) und verschwenkbaren (37,43,54) Element ineinandergreifende Mittel (39,40,44,45,53,58) vorgesehen sind, die für bestimmte Schwenkgrade einen Formschluß bilden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel des hülsenartigen Elementes (37) mindestens eine Öffnung (38) aufweist und das Zapfenelement (36) in Umfangsrichtung verteilt mehrere mit der erstgenannten Öffnung (38) zur Deckung zu bringende Öffnung (39) aufweist und ein Arretierstift (40) durch die zur Deckung gebrachten Öffnungen (38, 39) einsteckbar oder einschraubbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein in der Öffnung des hülsenartigen Elementes verschiebbarer Arretierstift angeordnet ist, der mittels Federkraft in die zur Deckung gebrachte Öffnung des Zapfenelementes einrastet.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zapfenelement (42,52) eine in radialer Richtung sich erstreckende und zentrisch angeordnete Ausnehmung (44,53) aufweist und ein mit dem hülsenartigen Element (43,54) verschwenkbarer, radial verschiebbarer Bolzen (45,57) in die Ausnehmung (44,53) einsteckbar ist, wobei die Querschnittsform der Ausnehmung (44,53) und des einsteckbaren Bolzenbereiches (48,58) so gewählt sind, daß sich für bestimmte Schwenkgrade ein Formschluß ergibt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt ein gleichseitiger 3- oder Mehrkant ist.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß im hülsenartigen Element (43,54) eine Feder (50) angeordnet ist, die den Bolzen (45,57) in Arretierstellung hält.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das hülsenartige Element (43) und der Bolzen (45) eine Sekantenfläche (49) aufweisen.
21
21
Vorrichtung nach den Ansprüchen &Pgr; bis 13
d a d u * c h gekennzeichnet daß auf der st-rWv=,·^ des ,. &tgr; '
(60) einrastbar fst ' ' "Uerhfender überkragender stift
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10243539A1 (de) * 2002-09-13 2004-03-25 Technische Universität Dresden Vorrichtung zum Arretieren eines Fensterflügels
EP1455050A1 (de) * 2003-03-05 2004-09-08 Firma Zarges GmbH & Co. KG Leiter und Leiterngelenk
ITCO20110003A1 (it) * 2011-01-14 2012-07-15 Massimo Tizzoni Dispositivo di bloccaggio in posizione aperta per cerniere di imposte di finestre e/o usci

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