DE9315118U1 - Komissionierungsanlage für Apothekenprodukte - Google Patents
Komissionierungsanlage für ApothekenprodukteInfo
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Description
Gesthuysen & von Rohr - 1 -
Die Erfindung betrifft eine Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
Kommissionierungsanlagen für Apothekenprodukte dienen in Apotheken, aber
auch im pharmazeutischen Großhandel dazu, die ungeheure Vielzahl von Apothekenprodukten
sortiert zu lagern und schnellstmöglich in jeweils gewünschter Sortierung und Stückelung aus dem Lager zu entnehmen und zusammenzustellen.
Aus Apotheken bekannt sind Kommissionierungsanlagen in Form von Schubladenschränken,
Rollschränken, Kulissenschränken, Zugschränken und Paternosterschränken sowie entsprechend offen ausgeführten Regalen und Regalwänden.
Der Apotheker holt sich aus den in dieser Kommissionierungsanlage vorhandenen Sortierfächern die gewünschten Apothekenprodukte für einen Auftrag
jeweils zusammen und trägt die Produkte eines Auftrags dann nach vorn zur Verkaufstheke. Im pharmazeutischen Großhandel erfolgt eine entsprechend
arbeitsintensive, lediglich durch Rollwagen für die Sortierpersonen etwas vereinfachte Zusammenstellung der Lieferchargen für die einzelnen Apotheken.
Bekannt sind auch halbautomatische Kommissionierungsanlagen in Form von
Schachtautomaten für maximal 300 einzelne Artikel. Solche Schachtautomaten sind für die Kommissionierung von Apothekenprodukten ungeeignet, da
die zur Verfugung zu haltende Anzahl verschiedener Apothekenprodukte bei
mehreren Tausend liegt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine weitgehend automatisierte
Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte zu schaffen.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils von Anspruch 1 gelöst. Auf dem Gebiet der Stückgutlagerung sind uni- , verseil einsetzbare Hochregallager in Höhen zwischen 8 und 40 m bekannt,
die mittels Gabelstapler, Stapelkranen und Regalförderzeugen bedient werden. Diese Hochregallager zeichnen sich durch eine hervorragende Flächen-
und Raumnutzung bei kurzen Zugriffszeiten aus. Sie sind für große Produkt-Stückzahlen
also besonders gut geeignet.
Gesthuysen & von Rohr - 2 -
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß man das Organisationsprinzip von
Hochregal lagern im Grundsatz auch bei einer Kommissionierungsanlage für
Apothekenprodukte realisieren kann. Die konstruktive Gestaltung einer solchen Kommissionierungsanlage, die als eine Art Hochregallager organisiert
ist, bedarf allerdings ganz konkreter, spezifischer Anpassungen, nicht zuletzt der im Vergleich erheblich kleineren Abmessungen der Produkte
und der Anlage insgesamt liegen.
Es ist überraschend und spricht für die Erfindungsqualität der erfindungsgemäßen
Kommissionierungsanlage, daß Hochregallager für Stückgut seit Jahrzehnten bekannt sind, die die Entwicklung auf dem Gebiet der Kommissionierungslagen
für Apothekenprodukte sowohl für Apotheken als auch für den pharmazeutischen Großhandel nicht beeinflußt haben.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Kommissionierungsanlage
gemäß Anspruch 1 sind Gegenstand der Unteransprüche.. Für sich geschützt ist auch eine Regalwand bzw. ein Regalwandteil für eine Kommissionierungsanlage
gemäß der Erfindung mit den entsprechend interessierenden Merkmalen der diesbezüglichen Ansprüche. .
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung weiter erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kommissionierungsanlage in einer sehr
schematisierten, perspektivischen Darstellung, eine Regalwand und eine Gebäudedecke teilweise weggebrochen,
Fig. 2 die Kommissionierungsanlage aus Fig. 1 in einer Stirnansicht,
Fig. 3 die Kommissionierungsanlage aus Fig. 1 in einer Seitenansicht,
Fig. 4 die Höhenlaufkatze einer Kommissionierungsanlage gemäß Fig. 1 in
vergrößerter, perspektivischer Darstellung und
Gesthuysen & von Rohr - 3 -
Fig. 5 einen Ausschnitt aus einer Regalwand einer Kommissionierungsanlage.
Die in Fig. 1 in schematischer Darstellung perspektivisch dargestellte Kommissionierungsanlage
ist für Apothekenprodukte in Apotheken und im pharmazeutischen Großhandel bestimmt und geeignet. Sie kann in Gebäuden mit normaler
Raumhöhe eingebaut werden und erlaubt eine vollautomatisierte Entnahme von Apothekenprodukten aus einer Regalwand bzw. Regalwänden in jeder
gewünschten Sortierung und Stückelung.
In Fig. 1 erkennt man auf dem Boden 1 eines Gebäudes zunächst eine eine
Längsrichtung definierende Regalwand 2, deren endseitige Träger 3 sich außer am Boden 1 auch noch an der Decke 4 des Gebäudes abstützen. Die Regalwand
2 weist eine Vielzahl von quer zur Längsrichtung ausgerichteten, an der Vorderseite offenen oder offenbaren Sortierfächern 5 auf. Die Aussage,
daß die Sortierfächer 5 auch "offenbar", zunächst also geschlossen
sein sollen, macht deutlich, daß die Regalwand 2 auch nicht unbedingt offen sein muß, sondern auch in geschlossener Ausführung vorstellbar ist,
in der sie dann eher einen Schrank darstellt. Regalwand im Sinne dieser Erfindung ist also technisch umfassend zu verstehen und schließt auch
Schrankwände ein.
An der Vorderseite der Regalwand 2 ist eine sowohl in Längsrichtung und
in der Höhe verfahrbare als auch in Querrichtung an die Sortierfächer 5
der Regalwand 2 anstellbare, motorisch angetriebene und computergesteuerte Greif- und Sammeleinrichtung 6 vorgesehen. Mittels dieser Greif- und Sammeleinrichtung
6 können einzelne oder eine vorgegebene Gruppe (beispielsweise ein komplett sortierter Auftrag) von Apothekenprodukten 7 automatisch aus
dem bzw. den betroffenen Sortierfächern 5 entnommen und zu einer Abgabeposition transportiert werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel befindet
sich die Abgabeposition am in der Zeichnung vorne rechts befindlichen Rand des Bodens 1.
Gesthuysen & von Rohr - 4 -
Geht man von einer Arbeitslänge von beispielsweise 4.000 mm und einer Raumhöhe
von beispielsweise 2.600 mm aus, so lassen sich in einer Regalwand 2 der erfindungsgemäßen Kommissionierungsanlage 1.500 bis 2.000 Apothekenprodukte
in beispielsweise 15 bis 20 Fachreihen übereinander unterbringen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist nun vorgesehen, daß der Regalwand
2 gegenüber in passendem Abstand eine zweite Regalwand 8 angeordnet ist und daß die Greif- und Sammelrichtung 6 zwischen den Regalwänden 2, 8 verfahrbar
angeordnet und an beide Regalwände 2, 8 anstellbar ist. Damit kann
die technisch aufwendige Greif- und Sammeleinrichtung 6 die doppelte Anzahl von Apothekenprodukten handhaben.
Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 2 und Fig. 3 macht deutlich, daß hier die
Greif- und Sammeleinrichtung 6 als Verschiebehubwagen ausgeführt ist, der auf unteren Schienen 9 und auch an parallelen oberen Schienen 10 an der
Decke 4 verfahrbar ist. Damit ergibt sich eine sehr schmale, gleichwohl aber stabile Längsführung des Verschiebehubwagens - der Greif- und Sammeleinrichtung
6 - zwischen den Regalwänden 2.
Aus Fig. 2 und Fig. 3 ergibt sich weiter im Zusammenhang, daß die Greif-
und Sammeleinrichtung 6 einen auf den unteren Schienen 9 laufenden Längsantriebsträger
11, einen daran angeordneten Vertikalträger 12, eine am Vertikalträger laufende Höhenlaufkatze 13 und einen· an der Höhenlaufkatze
13 in Querrichtung verfahrbar angeordneten Produktengreifer 14 aufweist. Weiter zeichnet sich das bevorzugte Ausführungsbeispiel, besonders gut in
Fig. 1 und Fig. 4 erkennbar, dadurch aus, daß die Höhenlaufkatze 13 eine sich in Querrichtung erstreckende Sammelwanne 15 für Apothekenprodukte aufweist
und der Produktengreifer 14 oberhalb der Sammelwanne 15 querverfahrbar ist.
Man erkennt an Fig. 4 sehr gut, wi-e der Produktengreifer 14 oberhalb der
Sammelwanne 15 hin und her verfahrbar ist, wobei in diesem Fall gilt, daß je Regalwand 2 ein Produktengreifer 14 an einem gemeinsamen Wagen 16
Gesthuysen & von Rohr - 5 -
angeordnet ist und daß, im vorliegenden und bevorzugten Ausführungsbeispiel,
beide Produktengreifer 14 am Wagen 16 synchron angetrieben werden. Letzteres berücksichtigt die Tatsache, daß tatsächlich immer nur ein Produktengreifer
14 aktiv ein aus einer Regalwand 2 stammendes Apothekenprodukt 7 handhabt, während in diesem Moment der andere Produktengreifer 14 nicht benutzt ist.
Folglich können beide von ein und demselben Antrieb im Gehäuse des Wagens
16 angetrieben werden.
Fig. 4 zeigt weiter eine besondere Konstruktion dahingehend, daß die Sammelwanne
15 eine von einer Bodenklappe od. dgl. verschlossene Abwurföffnung
17 aufweist. Diese Abwurföffnung 17 ist in Fig. 4 mittig angedeutet. Durch
sie kann eine fertig gesammelte Gruppe, also ein komplett sortierter Auftrag, nach unten aus der Sammelwanne 15 abgeworfen werden, sobald die
Greif- und Sammeleinrichtung 6 die Abgabeposition erreicht hat. Insbesondere im pharmazeutischen Großhandel, wo häufig gleichzeitig eine Mehrzahl
von Auftragen bearbeitet werden muß, kann es sich empfehlen, daß unter
der Abwurföffnung 17 der Sammelwanne 15 mehrere Kommissionierwannen 18
verstellbar angeordnet sind. Die Kommissionierwannen 18 können unter der Abwurföffnung 17 verschoben werden, so daß nacheinander mehrere Gruppen in
einem Durchgang zusammengestellt werden können, die dann am Schluß insgesamt
an der Abgabeposition abgegeben werden.
Die Fig. 2 und 3 machen deutlich, daß der motorische Antrieb mittels Elektromotoren
erfolgt, nämlich mittels eines ersten Elektromotors 19 zum Antrieb des Längsantriebsträgers 11, wobei hier noch ein übliches Schleppkabel
20 für Energieversorgung und Steuerung angedeutet ist.
Ein zweiter Elektromotor 21 treibt die Höhenlaufkatze am Vertikalträger
12 an. Ein dritter Elektromotor 22 schließlich ist für den Antrieb des Wagens 16 mit den Produktengreifern 14 an der Höhenlaufkatze 13 vorgesehen.
Für die Arbeitsgeschwindigkeit einer erfindungsgemäßen Kommissionierungsanlage
sind die Antriebe und die Kraftübertragung von wesentlicher Bedeutung,
Gesthuysen & von Rohr - 6 -
Hohe Beschleunigungen und Verzögerungen müssen erzeugt werden können. Das
soll mit möglichst geringem Lärm verbunden sein. Dabei hat sich als zweckmäßig erwiesen, daß die Kraftübertragung vom jeweiligen Elektromotor 19,
21, 22 auf das jeweils anzutreibende Element für einige oder alle Elemente mittels eines Zahnriemens 23 erfolgt. Das System ist im vorliegenden Fall
weitgehend durchgehalten, man erkennt den breiten Antriebszahnriemen 23 für den ersten Elektromotor 19 des Längsantriebsträgers 11 ebenso gut
wie den weiteren Zahnriemen 23 für den zweiten Elektromotor 21 für die Höhenlaufkatze 13. Die Verwendung eines solchen Zahnriemens hat gerade in
diesem Fall den Vorteil, daß der zweite Elektromotor 21 unten am Vertikalträger 12, nämlich in den Längsantriebsträger 11 eingebaut, angeordnet
sein kann, wobei der Zahnriemen 23 selbst am oberen Ende des Vertikalträgers 12 über eine Umlenkrolle 24 geführt wird.
Für den dritten Elektromotor zeigt den Zahnriemen 23 Fig. 4 besonders deutlich,
man erkennt den Mitnehmerhaken, mit dem der Wagen 16 mit den beiden Produktengreifern 14 oberhalb der Sammelwanne 15 an diesem Zahnriemen 23
angekuppelt ist. Im Hintergrund am Vertikalträger 12 erkennt man auch angedeutet
den Zahnriemen 23, der unten dann mit dem zweiten Elektromotor 21 gekuppelt ist.
Die Zahnriemen 23 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem flexiblen
Kunststoff-/Gewebe-Gemisch hergestellt und laufen äußerst geräuscharm.
Hinsichtlich der Ansteuerung der Greif- und Sammeleinrichtung 6 ist schon
darauf hingewiesen worden, daß hier eine Computersteuerung verwirklicht ist. Es kann nun besonders zweckmäßig so sein, daß mittels der Computersteuerung
der Greif- und Sammeleinrichtung 6 das Zugreifen auf verschiedene zu einer vorgegebenen Gruppe (komplett sortierter Auftrag) gehörende Apothekenprodukte
7 iun einer die Verfahrwege unter Berücksichtigung von zu beschleunigenden und zu verzögernden Massen so kurz wie möglich gestaltenden, von
Gesthuysen & von Rohr - 7 -
den Positionen der Apothekenprodukte 7 in der Regalwand 2 und nicht von der
Reihenfolge im Auftrag ausgehenden Reihenfolge erfolgt. Verfahrwege einerseits und zu beschleunigende bzw. zu verzögernde Massen andererseits sind
das wesentliche Kriterium für die Optimierung der Steuerung in diesem Zusammenhang.
In der Zeichnung ist nicht weiter dargestellt, daß sich an der Abgabepositipn
eine Fördereinrichtung, z. B. ein Förderband oder ein Kettenbehälterförderer anschließen kann. Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn
die dann gruppenweise je nach Auftrag zusammengestellten Apothekenprodukte aus dem rückwärtigen Lagerraum einer Apotheke nach vorn an eine Verkaufstheke gefördert werden sollen. Von einem Computerterminal an der Verkaufstheke ausgehend kann man die Apothekenprodukte 7 einer Gruppe zusammenstellen,
diese werden dann nach Auslösen des Suchbefehls durch die Greif- und Sammeleinrichtung 6 automatisch zusammengesucht und in einer Kommissionierwanne
18 der Abgabeposition zugeführt, wo sie auf das Förderband gelangen und nach vorne zur Verkaufstheke gefördert werden. Zeit- und kostenaufwendige
Fußwege können bei diesem System vollständig entfallen.
Bislang ist zur Konstruktion der Regalwand 2 noch weiter nichts gesagt worden.
Im in Fig. 1 und Fig. 2-besonders gut erkennbaren Ausführungsbeispiel
ist erkennbar, daß die Sortierfächer 5 der Regalwand 2 zur Vorderseite hin abfallend geneigt sind, so daß die in den Sortierfächern 5 gelagerten Apothekenprodukte
7 unter eigener Schwerkraft zur Vorderseite gleiten.
Gerade bei der Vielzahl von Apothekenprodukten 7, die in einer solchen Kommissionierungsanlage
gelagert und sortiert werden müssen, kommen sehr häufig Änderungen in Packungsgrößen und Umsatz-Stückzahlen vor. Man wird also
e's als vorteilhaft begrüßen, wenn die erfindungsgemäße Kommissionsierungs-Anlage
relativ einfach auf neue Randbedingungen umgerüstet werden kann.
Dazu dient die erfindungsgemäß realisierte Tatsache, daß die Breite der
Sortierfächer 5 einstellbar, vorzugsweise durch verschiebbare Trennwände einstellbar ist. Die Trennwände 25 erkennt man in Fig. 1 recht deutlich.
Dazu dient die erfindungsgemäß realisierte Tatsache, daß die Breite der
Sortierfächer 5 einstellbar, vorzugsweise durch verschiebbare Trennwände einstellbar ist. Die Trennwände 25 erkennt man in Fig. 1 recht deutlich.
Gesthuysen & von Rohr - 8 -
Zu der so vorgegebenen Änderbarkeit von Lage und Breite der Sortierfächer 5
korrespondiert eine weitere Ausgestaltung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Position und die Breite der Sortierfächer 5 mittels einer Rasterung
definiert vorgebbar ist. Damit schafft man eine Voraussetzung, die die Arbeit mit einer Computersteuerung besonders einfach macht, da durch die Rasterung
eine Digitalisierung der Organisation der Regalwand 2 stattfindet. Dazu
korrespondiert dann, daß an der Rückseite der Regalwand 2 die Rasterung durch Indexangaben indiziert ist. Insbesondere ist das dann von Bedeutung,
wenn die Sortierfächer 5 der Regalwand 2 an der Rückseite offen oder offenbar
sind, so daß eine Nachfüll-Beschickung mit Apothekenprodukten 7 von der Rückseite her erfolgt.
Die Fig. 1 und 2 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer Regalwand 2 der zuvor
beschriebenen Art, die zu einer vollständigen Automatisierung der Kommissionierung
von Apothekenprodukten 7 beiträgt.
Fig. 5 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer Kommiss ionierungsanlage,
bei der der in Fig. 4 dargestellte Produktengreifer 14 im jeweiligen Sortierfach 5 liegende Produkte besonders einfach und eindeutig erfassen
kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel zeichnet sich die Regalwand 2 dadurch aus, daß an der Vorderseite jedes Sortierfaches 5 im Boden 26 vorzugsweise
mittig eine sich von der Kante in den Boden 26 etwas hinein erstreckende Eingreiföffnung 27 für den Produktengreifer 14 od. dgl. vorgesehen
ist und daß ein vorhandener hochstehender Rand 28 im Bereich der Eingreiföffnung 27 unterbrochen ist. Im Bereich der Eingreiföffnung 27
liegt die Packung des zu ergreifenden Apothekenproduktes 7 oben und unten frei und kann von den Greiffingern des Produktengreifers von oben und
unten her feinfühlig ergriffen werden. Fehl-Zugriffe oder Leer-Zugriffe s'ind mit dieser Technik fast ausgeschlossen.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel ist auch hinsichtlich der Anordnung
der Eingreiföffnungen 27 konsequent auf eine Anordnung im Rastermaß abgestellt. So sind die Anfahrpunkte für den Produktengreifer 14 eindeutig in
digitaler Weise definiert.
Gesthuysen & von Rohr - 9 -
Gegenstand der Lehre ist nicht nur eine Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte
der zuvor beschriebenen Art in ihrer Gesamtheit, sondern sind auch Regalwände oder Regalwandteile, die für eine solche Kommissionierungsanlage
eingesetzt werden können, insbesondere in der Ausgestaltung gemäß Anspruch 18 bzw. 19.
Claims (20)
1. Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte mit mindestens einer eine
Längsrichtung definierenden Regalwand (2), die eine Vielzahl von quer zur
Längsrichtung ausgerichteten, an der Vorderseite offenen oder offenbaren
Sortierfächern (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorderseite
der Regalwand (2) eine sowohl in Längsrichtung und in der Höhe verfahrbare
als auch in Querrichtung an die Sortierfächer (5) anstellbare, motorisch angetriebene und computergesteuerte Greif- und Sammeleinrichtung
(6) vorgesehen ist und daß einzelne oder eine vorgegebene Gruppe (komplett sortierter Auftrag) von Apothekenprodukten (7) mittels der Greif-
und Sammeleinrichtung (6) automatisch aus dem bzw. den betroffenen Sortierfächern
(5) entnommen und zu einer Abgabeposition transportiert werden.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Regalwand (2)
gegenüber in passendem Abstand eine zweite Regalwand (8) angeordnet ist und daß die Greif- und Sammeleinrichtung (6) zwischen den Regalwänden (2,
8) verfahrbar angeordnet und an beide Regalwände (2, 8) anstellbar ist.
3. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Greif- und Sammeleinrichtung (6) als Verschiebehubwagen ausgeführt und auf unteren Schienen (9) und vorzugsweise auch an parallelen oberen
Schienen (10) in Längsrichtung verfahrbar ist.
4. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Greif- und Sammeleinrichtung (6) einen auf den unteren Schienen (9) laufenden Längsantriebsträger (11), einen daran angeordneten Vertikalträger
(12), eine am Vertikalträger (12) laufende Höhenlaufkatze (13) und einen an der Höhenlaufkatze (13) in Querrichtung verfahrbar angeordneten
Produktengreifer (14) aufweist.
Gesthuysen & von Rohr -11-
5. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhen laufkatze (13) eine sich in Querrichtung erstreckende Sammelwanne
(15) für Apothekenprodukte aufweist und der Produktengreifer (14) oberhalb der Sammelwanne (15) quer verfahrbar ist.
6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Produktengreifer (14) je Regalwand (2) an einem gemeinsamen Wagen (16) angeordnet sind und daß, vorzugsweise, beide Produktengreifer (14)
synchron angetrieben werden.
7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sammelwanne (15) eine von einer Bodenklappe od. dgl. verschlossene Abwurföffnung (17) aufweist.
8. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß unter der Abwurföffnung (17) mehrere Kommissionierwannen (18) verstellbar
angeordnet sind.
9. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der motorische Antrieb mittels Elektromotoren erfolgt.
10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraftübertragung vom jeweiligen Elektromotor auf das jeweils anzutreibende
Element für einige oder alle Elemente mittels eines Zahnriemens (23) erfolgt.
11. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß mittels der Computersteuerung der Greif- und Sammeleinrichtung (6) das Zugreifen auf verschiedene zu einer vorgegebenen Gruppe (komplett sortierter
Auftrag) gehörende Apothekenprodukte (7) in einer die Verfahrwege unter Berücksichtigung von zu beschleunigenden und zu verzögernden Massen
so kurz wie möglich gestaltenden, von den Positionen der Apothekenprodukte (7) in der Regalwand (2) und nicht von der Reihenfolge im Auftrag ausgehenden
Reihenfolge erfolgt.
Gesthuysen & von Rohr - 12 -
12. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Abgabeposition eine Fördereinrichtung, z. B. ein Förderband oder ein Kettenbehälterförderer anschließt.
13. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sortierfächer (5) der Regalwand (2) zur Vorderseite hin abfallend geneigt sind, so daß die in den Sortierfächern (5) gelagerten Apothekenprodukte
(7) unter eigener Schwerkraft zur Vorderseite gleiten.
14. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite der Sortierfächer (5) einstellbar, vorzugsweise durch verschiebbare
Trennwände (25) einstellbar ist.
15. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Positionen und die Breiten der Sortierfächer (5) mittels einer Rasterung definiert vorgebbar sind.
16. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Rückseite der Regalwand (2) die Rasterung durch Indexangaben indiziert
ist.
17. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,-dadurch gekennzeichnet,
daß die Sortierfächer (5) der Regalwand (2) an der Rückseite offen oder offenbar sind, so daß eine Nachfüll-Beschickung mit Apothekenprodukten (7)
von der Rückseite her erfolgt.
18. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Vorderseite jedes Sortierfaches (5) im Boden (26) vorzugsweise mittig eine sich von der Kante in den Boden (26) etwas hinein erstreckende
Eingreiföffnung (27) für den Produktengreifer (14) od. dgl. vorgesehen ist und daß ein vorhandener hochstehender Rand (28) im Bereich der Eingreiföffnung
(27) unterbrochen ist.
Gesthuysen & von Rohr - 13 -
19. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Eingreiföffnungen (27) dem Rastermaß entsprechend angeordnet sind.
20. Regalwand oder Regalwandteil für eine Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte,
mit einer Vielzahl von quer zur Längsrichtung ausgerichteten, an der Vorderseite offenen oder offenbaren Sortierfächern (5), gekennzeichnet
durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles eines oder mehrerer der Ansprüche
13 bis 19.
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