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Taschenlampe, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Glühbirne,
Schalter und Lichtsammler sowie einem Akkumulator Der Gedanke. Taschenlampen mitAkkumulatoren
statt Trockenelementen auszurüsten, ist nicht neu. Eine brauchbare Lösung für dieses
Problem wurde jedoch erst gefunden, als man den Behälter für den Akkumulator aus
Kunststoffspritzguß herstellte. Bei diesem Herstellungsverfahren war es möglich,
die Zuleitungen vom Akkumulator zur Glühbirne und zum Schalter flüssigkeitsdicht
in den Kunststoff bereits beim Spritzen des Gehäuses einzubetten. Die bisher bekannten
Ausführungen dieser Lampen haben jedoch eine Reihe von Mängeln, deren Beseitigung
Aufgabe der Erfindung ist.
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Im allgemeinen werden derartige Lampen mit einem zweizelligen Eisen-Nickel-Akkumulator
ausgerüstet. Es muß deshalb eine flüssigkeitsdichte Verbindung vom Pluspol einer
Zelle zum Minuspol der anderen Zelle sowie je ein Anschluß zum Schalter und zur
Glühbirne außerhalb der Zelle bestehen. Außerdem müssen für beide Zellen flüssigkeitsdichte
Verschlüsse vorgesehen werden, die jedoch bei einem bestimmten Überdruck in der
Zelle eine Entgasung beim Laden zulassen, ohne beim Entladen Flüssigkeit in irgendeiner
Lage der Lampe austreten zu lassen. Man hat diese Aufgabe bisher so gelöst, daß
das Lampengehäuse und die Akkumulatorzellen ein untrennbares Ganzes bilden und der
Aufnahmeraum für die Glühbirne und den Schalter als aufklappbarer Deckel für das
zweizellige Akkumulatorgefäß dient. In diesem Deckel sind weiterhin die Entgasungsventile
angeordnet. Der Nachteil einer solchen Anordnung liegt einmal darin, daß die durch
die Ventile austretende Flüssigkeit auf die Metallteile der Glühbirne und des Schalters
korrodierend wirkt; außerdem kann dadurch,
daß das Lampengehäuse'
und die Akkumulatorzellen ein untrennbares Ganzes bilden, die Lampe nicht benutzt
werden, wenn der Akkumulator geladen werden muß. Am zweckmäßigsten ist deshalb eine
Konstruktion, bei der der Akkumulator leicht auswechselbar ausgeführt ist, wie dies
allgemein bei Taschenlampen mit Trockenelementen der Fall ist. Es kann dann der
Akkumulator leicht ausgetauscht und in fachmännisch geführten Ladestationen mit
minimalen Kosten neu aufgeladen werden. Bei der sehr hohen Lebensdauer eines Eisen-Nickel-Akkumulators
- etwa iooo Ladungen - ist bei sachgemäßer Ladung eine vielfach höhere Wirtschaftlichkeit
für die Akkumulatorlampe als- für die Taschenlampe mit Trockenelementen zu erreichen.
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Die bisher bekanntgewordenen Ausführungsformen von Akkumulatorleuchten
haben außerdem noch den Nachteil, daß für die Befestigung der Glühbirne, der Ventile
und des Schalters am Deckel Gewinde angeordnet und außerdem in diesenDeckel vier
Anschlüsse beim Spritzvorgang eingebettet werden müssen. Da Gewinde in Spritzgußteilen
nur durch herausdrehbare Kerne hergestellt werden können, wird eine solche Spritzgußform
außerordentlich kompliziert und störungsanfällig. Es ist -J- wie die Praxis gezeigt
hat - mit hohen Ausschußzahlen, erhöhten Formreparaturen und Produktionsausfall
zu rechnen. Auch die Montage, d. h. die elektrisch einwandfreie Verbindung der in
den Deckel eingebetteten Metallfahnen mit den Platten des Akkumulators sowie die
dichte Verklebung des Deckels mit dem Gefäß, ergibt bei den engen Platzverhältnissen
Schwierigkeiten.
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Durch die Erfindung, die sich auf eine aus einem Kunststoffgehäuse
mit Glühbirne, Schalter und Lichtsammler bestehende Taschenlampe sowie auf einen
Akkumulator für eine solche Taschenlampe bezieht, werden alle diese Schwierigkeiten
dadurch beseitigt, daß ein Gehäuse mit einem in Richtung der Glühbirnenachse und
der Gehäuselängsachse zweigeteilten, abnehmbaren Gehäusedeckel vorgesehen ist, der
durch eine Einschnappvorrichtung im Innern des Gehäuses mit diesem und dem Akkumulator
kraftschlüssig so verbunden ist, daß der zweiteilige Deckel, das Gehäuse und der
Akkumulator in ihrer Lage zueinander unverrückbar festgelegt sind. Diese zweiteilige
Ausführung des Lampengehäusedeckels ergibt erhebliche Vorteile für die Ausbildung
der Glühbirnenhalterung, der Anordnung von Linse und Reflektor sowie der Unterbringung
des Schalters. Die Glühbirne wird nicht mehr, wie bisher, eingeschraubt, sondern
kann in die aufgeklappten Deckelhälften eingelegt werden. Ebenso können Linse, Reflektor
und Schutzglas sowie der Schalterexzenter bei geöffneten Deckelhälften eingelegt
werden. Die Spritzgußformen für die Deckelhälften werden außerordentlich einfach
und betriebssicher, da keine Gewinde in den .einzelnen Gehäuseteilen notwendig sind.
Die optische Justierung zwischen dem Leuchtfaden der Glühbirne, der Linse und dem
Reflektor ist dadurch gewährleistet, daß die Linse federnd gegen die Glühbirne gedrückt
wird. Die beiden Deckelhälften -werden durch den federnden Anpreßdruck des ovalen
Lampengehäuses, in das sie beim Zusammenbau eingeschoben werden, aneinandergedrückt,
wobei die Einschnappvorrichtung eine kraftschlüssige Verbindung in der Glühbirnenachse
herstellt. Die Einschnappvorrichtung ist so ausgebildet, daß die Deckelhälften mit
dem Gehäuse und dem Akkumulator in allen Richtungen unverrückbar festgelegt sind.
Einwandfreie Funktion des Schalters und fester Sitz des Akkumulators im Gehäuse
ist hierdurch gewährleistet.
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Ganz besondere Vorteile ergibt diese Ausführung auch für die Ausbildung
und leichte Auswechselbarkeit des Akkumulators. Ein Druck auf die Schmalseiten des
elliptischen Lampengehäuses genügt, um die Einschnappvorrichtung außer Eingriff
zu bringen und den zweiteiligen Deckel aus dem Gehäuse herausziehen zu können. Der
Akkumulator ist dann zugänglich und kann ausgewechselt werden.
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Zusammenfassend ermöglicht der zweiteilige Gehäusedeckel eine sehr
zweckmäßige Ausbildung einer Taschenlampe, die durch ihre allseitig abgerundete
Ausführung formschön ist und durch die Abrundungen höchste Stoßfestigkeit besitzt.
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Ferner ist es zweckmäßig, den für die Taschenlampe nach der Erfindung
bestimmten Akkumulator in bekannter Weise so auszuführen, daß die die Anschlüsse
für den Schalter und die Glühbirne aufweisende Seite des Akkumulators der die Füll-
und Entgasungseinrichtungen tragenden Seite gegenüberliegt. Des weiteren ist ein
Minimum an Kontaktstellen dadurch erzielbar, daß die eine Durchführungsfahne des
Akkumulators, die mit dem Lampenschalter in Verbindung steht, als Schalterfeder
ausgebildet wird, während die andere Durchführungsfahne in gleicher Weise wie bei
den bisherigen Taschenlampen federnd gegen den zentrischen Pol der Glühbirne
drückt. Der Schalter kann äußerst betriebssicher ausgebildet werden, da viel Platz
zur Unterbringung einer relativ langen Schalterfeder zur Verfügung steht.
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Werden die Verschlußdeckel für die Einfüllstutzen des Akkumulators
aus elastischem Material, z. B. Gummi oder erweichten Mischpolymerisaten von Vinylchlorid
und Akrylsäureestern, hergestellt, so ist bei eingeschnappter Verschlußvorrichtung
sowohl ein einwandfreier Verschluß der Zellen als auch eine spielfreie Lagerung
des Akkumulators in dem Behälter gewährleistet, was für sichere Kontaktgabe und
einwandfreie Funktion des Schalters wesentlich ist.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Taschenlampe. nach
der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt Abb. i einen Längsschnitt durch die Lampe,
Abb. z einen Querschnitt und Abb. 3 einen Schnitt in Höhe der Einschnappvorrichtung.
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Mit i ist das Gehäuse zur Aufnahme des als Doppelzellengefäß ausgebildeten
Akkumulators :2 bezeichnet, der durch Aufkleben des Deckels 3
flüssigkeitsdicht
verschlossen wird. In Abb. i sind bauliche Einzelheiten des Akkumulators 2, nämlich
die positiven Platten .4 und 5, die negativen Platten 6 und 7 sowie die S-eparatoren
8, erkennbar, die die Berührung der positiven und der negativen Platten einer Zelle
verhindern. Das eine Ende der Metallfahne 9, die flüssigkeitsdicht durch die der
Glühbirne zugewandte Seitenwand des Zellengefäßes hindurchgeführt ist, dient außerhalb
des Zellengefäßes als Schalterfeder i o. Das andere Ende der Metallfahne 9 ist bei
i i mit einer Anschlußfahne der negativen Platten 6 durch Punktschweißung oder ein
Rohrniet verbunden. In gleicher Weise ist die Anschlußfaline 12 mit den positiven
Platten 5 der zweiten Zelle verbunden und dient außerhalb des Gefäßes als Kontaktfeder
13 zumAnschluß an den zentralen Kontakt der Glühbirne. Die Platten 4. und 5 einerseits,
sowie die Platten 6 und 7 andererseits sind durch eine Brücke miteinander verbunden,
die in der der Glühbirne zugekehrten Seite des Gefäßes eingebettet ist.
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Ein Rand 1.4 an der Entgasungsseite des Akkumulators 2 bildet einen
Sammelraum, um beim Laden durch Gasen der Zelle herausgetriebene Flüssigkeit aufzunehmen
und um bei eingebautem Akkumulator einer flüssigkeitaufsaugenden Füllung Raum zu
geben. Beide Zellen des Akkumulators 2 haben einen Einfüll- und Entgasungsstutzen
15, der in bekannter Weise wie beim Fahrradventil durch eine elastische Kappe 16
verschlossen wird.
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Diese Verschlußkappe liegt bei in die Taschenlampe eingesetztem Akkumulator
gegen Augen 17 des Gehäuses i an, steht also durch ihre Eigenfederung unter elastischem
Anpressungsdruck. Der als Schalterfeder io wirkende Abschnitt der Anschlußfahne
9 ist so gebogen, daß bei der in Abb. i dargestellten Einschaltstellung des Exzenters
18 an der Stelle i9 Kontaktberührung mit der Glühbirne eintritt. Wird der Exzenter
18 mit dem Daumen an der Riffelung im Uhrzeigersinn gedreht, so wird der Kontakt
an der Stelle i9 unterbrochen. Anschläge 2o und 21 begrenzen die Ein- und Ausschaltbewegungsbahn
des Exzenters 18.
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Die Glühbirne ist in Ansätzen 22, 23, 2,4. und 25 der Deckelhälften
26 und 27 gelagert, so daß sie zwar axiale Beweglichkeit besitzt, bei zusammengepreßten
Deckelhälften aber radial unverrückbar ist. Sie wird axial durch die Feder 13 gegen
die Sammellinse 28 gedrückt.
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Die Linse 28, zwei Distanzscheiben 29, die Glasschutzplatte
30 und der Reflektor 31 sind in einer umlaufenden Nut der Gehäusedeckelhälften
26 und 27 unverrückbar festgelegt, so daß optische Justierung bei verschiedenen
Glühbirnenlängen gewährleistet ist, wenn der Abstand des Glühfadens der Glühbirne
vom Glaskolbenscheitel stets der gleiche ist.
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Die Schutzscheibe 30 ist vorgesehen, da der aus Kunststoff
bestehende Lichtbrechungskörper 28 nicht kratzfest ist.
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Die kraftschlüssige Verbindung zwischen den beiden Deckelhälften 26
und 27, dem Gehäuse i und dem Akkumulatorgefäß 2 erfolgt durch eine Einschnappvorrichtung.
Diese besteht aus Ansätzen 36 am Gehäuse i, die in Vertiefungen 33 der Deckelhälften
26 und 27 eingreifen. Diese Vertiefungen sitzen in Ansätzen 32 der Deckelhälften,
die ihrerseits in Aussparungen des Akkumulatorgefäßdeckels 3 eingreifen. Die Schnappvorrichtung
steht bei eingesteckten Deckelhälften stets unter federndem Anpressungsdruck des
Gehäuses. i. Wie aus Abb. i hervorgeht, ist im geschlossenen Zustand an der Stelle
34. ein Luftspalt zwischen den Deckelhälften 26, 27 und dem Gehäuse i vorhanden.
Wird das Gehäuse i an der mit 35 gekennzeichneten Stelle durch Fingerdruck zusammengedrückt,
so öffnet infolge der ovalen Form des Gehäuses i die Schnappvorrichtung 36, 33,
und die Deckelhälften 26 sowie 27 können aus dem Gehäuse i herausgezogen werden.
Damit liegt der Akkumulator 2 frei und kann ausgewechselt werden.