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DE9303260U1 - Fernbedienung - Google Patents

Fernbedienung

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Publication number
DE9303260U1
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DE
Germany
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cover
insert
flat part
housing
remote control
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DE9303260U
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CHEMCOAT Inc PEACHTREE CITY GA US
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CHEMCOAT Inc PEACHTREE CITY GA US
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Publication of DE9303260U1 publication Critical patent/DE9303260U1/de
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
    • H01H9/02Bases, casings, or covers
    • H01H9/0214Hand-held casings
    • H01H9/0235Hand-held casings specially adapted for remote control, e.g. of audio or video apparatus

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Selective Calling Equipment (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

Fernbedienung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fernbedienung für Bild Wiedergabeeinrichtungen, insbesondere Fernsehgeräte, Videorecorder, etc. nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Insbesondere in geschlossenen Antennensystemen von Hotels, Kliniken, Appartementhäusern usw., in denen es eine zentrale Antennenanlage gibt, über die eine Vielzahl von Fernsehempfängern versorgt werden, werden über dieses Netz auch Serviceleistun gen angeboten. Derartige Serviceleistungen umfassen Informationen, zusätzliche Programme, Videotextinformationen etc.. Als lukrativ hat es sich erwiesen, wenn über die lokalen Antennennetze auf einem oder mehreren Programmen Kinofilme, wie
X/Mu/pb
® (089) 4 70 7064
Telex: 5 24 560 Swan d
i-ay:
&Oacgr; 89) 4/07120
(0b9j 4 706417
Bankkonten: Bayer. Vereinsbank München 453100 (BLZ 700202 70) Hypo-Bank München 4 410122850 (BLZ 70020001) Deutsche Bank München 3 743440 (BLZ 70070010) Postgiro München 65343-808 (BLZ 70010080)
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z.B. Spielfilme, Abenteuerfilme, Zeichentrickfilme oder Erotikfilme ausgestrahlt werden.
Da die Gäste von Hotels bzw. Patienten von Krankenhäusern, etc., es von zu Hause her nicht gewohnt sind, zusätzliche Programme beziehen zu können, müssen die entsprechenden Informationsmöglichkeiten in einer leicht wahrnehmbaren Art angeboten werden.
Bisherige Vorrichtungen zur Darbietung von Informationen sind jedoch in jeder Hinsicht umständlich und aufwendig gewesen. So mußte bspw. ein Aufkleber an einer Fernbedienung angebracht werden, der nach außen hin frei zugänglich war und somit schnell verschmutzte und schadhaft wurde. Andere Möglichkeiten bestanden darin, daß Sichttafeln innerhalb der jeweiligen Zimmer aufgestellt waren, die auf das zusätzliche Informationsangebot aufmerksam machen sollten. Diese wurden nicht nur häufig nicht beachtet, sondern des öfteren auch vom Reinigungspersonal verlegt, durch Zugluft umgeworden oder auf andere Weise unkenntlich gemacht.
Zudem ist es gerade in Hotels, Krankenhäusern etc. häufig der Fall, daß die Bedienelemente bzw. das Bedienfeld von Fernbedienungen verschmutzen und verstauben und unansehnlich werden.
Außerdem ist es in Hotels, Kliniken etc. oft notwendig, die Gäste auf Besonderheiten hinzuweisen. Bspw. auf Frühstückszeiten, Animationsangebote, kosmetische Behandlungen, Öffnungszeiten von Einkaufsmöglichkeiten in Kliniken und dergleichen mehr. Auch hier bieten sich Fernbedienungen an, da diese in Verbindung mit dem Fernsehgerät, bzw. Videorecorder etc., sehr häufig im Mittelpunkt des Interesses stehen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Fernbedienung der Bildwiedergabeeinrichtungen, insbesondere Fernsehgeräte bzw. Videorecorder etc., vorzuschlagen, die den oben aufgeführten Nachteilen Abhilfe verschafft, und insbesondere einen Schutz für die Bedienelemente gegenüber Verschmutzungen bildet und die Informationsflächen und damit die Werbefläche auf der Fernbedienung vergrößert.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zur Fernbedienung für Bildwiedergabeeinrichtungen, insbesondere Fernsehgeräte, bzw. Videorecorder etc., mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Merkmale definiert.
Weil an dem Gehäuse der Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 ein flächiges Teil beweglich gehaltert angeordnet ist, können durch Schwenken des flächigen Teils die Bedienelemente in einer Stellung frei zugänglich gemacht und diese in einer anderen Stellung abgedeckt und vor Staub geschützt werden. Zudem kann auf dem zusätzlichen flächigen Teil, bspw. einem klappbaren Deckel, eine ansonsten an einer Fernbedienung nicht vorgesehene zusätzliche Fläche geschaffen werden, auf der Informationen, z.B. über gegen Gebühr zu beziehende Videoprogramme, Videotext, etc., vermittelt werden. Auch andere Arten von Werbung, z.B. für Getränke, rauchbare Artikel, Nahrungs- bzw. Genußmittel, etc., können über eine derartige zusätzliche Werbefläche dem potentiellen Verbraucher vermittelt werden.
Besonders günstig ist es dabei, wenn das flächige Teil, bzw. der klappbare Deckel, mindestens eine Halteeinrichtung aufweist, um einen Einsatz, bspw. in Form eines Kartons, eines Plastikstreifens oder dergleichen, zu halten bzw. aufzunehmen. Auf diese Weise ist es einerseits möglich, verschmutzte Teile des flächigen, die Bedienelemente abdeckenden Teils, bzw. des klappbaren Deckels einfach zu entfernen, wobei gleichzeitig die auf dem Einsatz, bspw. in Form eines bedruckten Kartonzuschnitts, befindliche Informationen mit ausgetauscht werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, durch einen einfachen Handgriff die Informationen, die dem potentiellen Verbraucher vermittelt werden soll, innerhalb kürzester Zeit auszuwechseln. Bei bekannten Fernbedienungen mit Informationsangebot müßten bspw. auf der Fernbedienung aufgeklebte Aluminiumaufkleber abgezogen werden, wobei diese nicht selten zerrissen wurden, die Oberfläche der Fernbedienung durch verbleibenden Kleber verschmutzt wurde, oder sonstige Nachteile auftraten, die zu einer umständlichen
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Handhabung führten.
Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn das flächige Teil, bzw. der klappbare Deckel, zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material, vorzugsweise einem durchsichtigen Kunststoff besteht, so daß der Einsatz, der von dem flächigen Teil, bzw. dem Deckel, aufgenommen werden soll, beidseitig mit Informationen versehen werden kann, die einerseits sichtbar sind, wenn das flächige Teil, bzw. der klappbare Deckel, die Bedienelemente abdeckt, und andererseits auch sichtbar sind, wenn die Bedienelemente freigegeben sind und das flächige Teil, bzw. der Deckel, dementsprechend hochgeklappt worden ist.
Das flächige Teil, bzw. der klappbare Deckel, der den insbesondere als Platte aus Kartonage oder Kunststoff ausgebildeten Einsatz aufnimmt, kann bspw. über eine scharnierartige Halterung schwenkbar an dem Gehäuse der Fernbedienung angeordnet sein. Dabei können an dem Gehäuse jeweils an gegenüberliegenden Seiten vorgesehene Löcher oder Vorsprünge vorgesehen sein, die ihr Gegenstück in dem flächigen Teil, bzw. dem klappbaren Deckel, finden, und unter Vorspannung oder aber formschlüssig ineinander greifen und so einen sicheren, jedoch schwenkbaren Halt des klappbaren Deckels an dem Gehäuse der Fernbedienung gewährleisten.
Vorteilhafterweise wird der Einsatz über mindestens zwei Halteeinrichtungen, vorzugsweise mindestens vier Vorsprünge, an der zum Gehäuse ausgerichteten Seite des flächigen Teils, bzw. des klappbaren Deckels, gehalten, wobei zwischen dem flächigen Teil bzw. Deckel, und den Vorsprüngen ein Abstand vorgesehen ist, so daß der Einsatz unter leichtem Anpreßdruck zwischen das flächige Teil bzw. den Deckel und die Vorsprünge eingeschoben werden kann.
Um den Vorsprüngen Führungseigenschaft zu verleihen, können die Vorsprünge in Längsrichtung des Deckels erstreckt sein, um beim Einschieben des Einsatzes eine Führungsfunktion ausüben zu können. Auch am Ende des Einschubkanals kann zusätzlich ein Auflagevorsprung
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angeordnet sein. Um zu verhindern, daß der Einsatz unbeabsichtigterweise herausrutscht, kann an dem Ende des Deckels, von dem aus der Einsatz eingeschoben wird, ein Rastelement vorgesehen sein, daß das unbeabsichtigte Herausgleiten des Einsatzes verhindern hilft.
Zwar kann der Einsatz prinzipiell von jeder Richtung in den Deckel eingeschoben werden, jedoch wird bevorzugt, daß der Einsatz in der aufgeklappten Position des Deckels von der von der Oberfläche der Fernbedienung abgewandten Seite in den Deckel einschiebbar ist.
Um zu verhindern, daß das flächige Teil, bzw. der klappbare Deckel, unbeabsichtigterweise von dem Gehäuse der Fernbedienung abhebt, und somit bspw. eine Angriffsfläche bietet, um abgebrochen zu werden, kann an dem Deckel und/oder dem Gehäuse mindestens ein Klemm- bzw. Rastelement oder dergleichen angeordnet sein, das den Deckel mit einer geringen Haltekraft festhält, so daß es dem Benutzer keinen nennenswerten Widerstand entgegensetzt, falls dieser die erfindungsgemäße Fernbedienung verwenden will, andererseits jedoch ein unbeabsichtigtes Wegklappen des Deckels der Fernbedienung verhindert.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung bzw. Neuerung anhand der beigefügten Figuren weiter erläutert, wobei weitere Vorteile und Merkmale gemäß der vorliegenden Erfindung offenbart werden. Es zeigen:
Figur 1 eine Frontansicht einer erfindungsgemäß ausgestalteten Vorrichtung;
Figur 2 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgestalteten Vorrichtung;
Figur 3 einen Schnitt durch ein flächiges Teil, bzw. einen klappbaren Deckel, für eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
Figur 4 eine untere Ansicht eines Deckels, bzw. eine Draufsicht auf
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einen durchsichtigen Deckel, für eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
Figur 5 einen Abschnitt eines vorderen Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
Figur 6 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit zugeklapptem flächigen Teil, bzw. zugeklapptem Deckel.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 weist ein flächiges Teil, vorzugsweise einen klappbaren Deckel 12, auf, der über scharnierartige Halteeinrichtungen 20 an dem Gehäuse 14 der Fernbedienung gehaltert ist. Die scharnierartigen Halterungen 20 sind an vertikal zu der Hauptfläche des Deckels 12 erstreckten Fortsätzen 16 angeordnet. Bedienelemente 18 werden von dem Deckel 12 vor Verschmutzung geschützt.
Die erfindungsgemäße Fernbedienung 10 weist selbstverständlich auch die ansonsten für zeitgemäße Fernbedienungen üblichen Elemente auf. So z.B. eine Energiequelle, vorzugsweise in Form einer Batterie, einen Schaltkreis, über den die Bedienelemente 18 auf ein Sendeelement einwirken können, und außerdem das Sendelement selbst, welches Steuerbefehle in Form von Infrarotstrahlung, Ultraschallwellen, Mikrowellen oder dergleichen an einen in dem jeweiligen Bildwiedergabegerät befindlichen Empfänger sendet, der dann das Bildwiedergabegerät, insbesondere Fernsehgerät, bzw. Videorecorder, etc. dem Wunsch des Bedieners entsprechend, schaltet.
Sowohl an dem Deckel 12 als auch an dem Gehäuse 14 können die in Figur 1 sichtbaren Fortsätze 20 vorgesehen sein, die dann jedoch ihr Gegenstück in dem jeweils anderen Teil finden müssen.
In Figur 2 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem die Bedienelemente 18 freigebenden Deckel 12 dargestellt. Der Deckel 12 ist hochgeklappt, wobei die damit verbundene Schwenkbewegung dadurch eingeschränkt werden kann, daß bspw. an dem vertikalen Fortsatz 16 eine Steuerkurve mit einer Endposition angeordnet ist, oder aber ein
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Ausschnitt an dem Deckel 12 eine weitere Schwenkbewegung nicht zuläßt.
Der Deckel 12 kann bspw. wie in Figur 3 dargestellt, ausgebildet sein. Dabei ist unter der Oberfläche 26 des Deckels 12 ein Einsatz 24 von Vorsprüngen 22 gehaltert. Die vertikalen Fortsätze 16 weisen Abschnitte 20 auf, die in das Gehäuse 14 der Vorrichtung 10 eingreifen und damit zusammen als scharnierartige Halterung dienen. Der Einsatz 24 kann bspw. aus Kartonage, Kunststoff oder dergleichen bestehen. Zumindest Teile der Oberfläche 26 können aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial bestehen. Selbstverständlich kann in der Oberfläche 26 des Deckels 12 auch ein Ausschnitt vorgesehen sein, durch welchen hindurch die Rückseite des Einsatzes 24 für den Blick des Betrachters frei zugänglich ist.
In Figur 4 ist ein Deckel 12 dargestellt, der ebenfalls Scharnierteile 20 aufweist, über die der Deckel 12 schwenkbar mit dem Gehäuse 14 der Fernbedienung 10 verbunden ist. Auflage- bzw. Führungsvorsprünge 22a, 22b, 22c sind an den seitlichen Abschnitten des Deckels 12 vorgesehen. Der beispielhaft dargestellte Einsatz 24 kann mit der dargestellten Werbefläche im aufgeklappten Zustand, also von innen, sichtbar werden, oder aber durch einen Ausschnitt im Deckel 12 bzw. durch einen durchsichtigen Bereich des Deckels 12 auch im zugeklappten Zustand sichtbar sein. Ein Rastelement bzw. ein Klemmteil 28 ist am Anfang des Einschubkanals für den Einsatz 24 vorgesehen, um zu verhindern, daß der Einsatz 24 unbeabsichtigterweise aus dem Deckel 12 herausfällt.
Die Oberfläche des Deckels 12 endet bei der dargestellten Ausführungsform gemäß Figur 4 mit dem Randabschnitt 40, an dem bspw. eine zusätzliche Führung bzw. ein zusätzliches Auflager 22c für den Einsatz 24 vorgesehen ist. Durch die Anordnung des Endabschnittes 40 kann die Schwenkbewegung des Deckels 12 eingeschränkt werden, und damit, wie bspw. in Figur 2 dargestellt, die Freigabestellung, des Deckels 12 eingestellt werden. Die Halte- bzw. Führungsabschnitte 22a, 22b, 22c können selbstverständlich auch in Form eines durchgehenden Rahmens angeordnet sein.
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In Figur 5 ist nochmals insbesondere der Scharnierabschnitt einer erfindungsgemäßen Fernbedienung 10 dargestellt. Die Scharniereinrichtung 20 sorgt für die Schwenkbarkeit, während der Endabschnitt 40 an der Oberfläche des Deckels für die Begrenzung der Schwenkbewegung sorgt, damit der Deckel 12 nicht zu weit umgeschwenkt werden kann und der Informations- bzw. Werbeeinsatz 24 besonders gut in den freien Blickwinkel und damit in die Aufmerksamkeit des Benutzers gerückt wird. Die Position des Deckels 12 gemäß Figur 5 sorgt selbstverständlich auch dafür, daß die Bedienelemente nicht verschmutzen bzw. verstauben können.
Schließlich ist in Figur 6 eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10 mit zugeklapptem Deckel 12 zu erkennen. Der Deckel 12 kann dabei aus einem undurchsichtigen Material bestehen, er kann jedoch auch aus einem durchsichtigen Material bestehen und dabei eine zusätzliche Werbefläche auf der Vorder- bzw. Rückseite des Einsatzes 24 erkennbar machen. Der Deckel 12 kann auch einen Ausschnitt aufweisen, wodurch einerseits Material gespart werden kann und andererseits der Werbeeinsatz dem Blick des Betrachters leicht zugänglich gemacht werden kann. Die Fläche 32 des sichtbaren Teils des Gehäuses 14 der erfindungsgemäß ausgestalteten Fernbedienung 10 kann bspw. ein LCD- oder LED-Sichtfeld oder dergleichen aufweisen, so daß der Benutzer auch im zugeklappten Zustand des Deckels über das Programm, die Uhrzeit oder dergleichen informiert werden kann.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäß ausgestalteten Fernbedienung ist, daß der Informations- bzw. Werbeeinsatz 24 leicht ausgetauscht werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Deckels 12 einen Ausschnitt aufweist oder durchsichtig ist, so daß der Einsatz 24 von beiden ggfs. bedruckten Oberflächen her sichtbar ist.

Claims (16)

SCHWABE SANDMAIB · .MARX PATENTANWÄLTE STUNTZSTRASSE 16 · 8000 MÜNCHEN Anwaltsakte 39 172 X CHEMCOAT. Inc. 211 Prime Point Center Building 2, Suite A Peachtree City, Georgia 30269, USA Fernbedienung Schutzansprüche
1. Vorrichtung zur Fernbedienung für Bildwiedergabeeinrichtungen, insbesondere Fernsehgeräte, bzw. Videorecorder, etc., mit einem Gehäuse,
mit Bedienungselementen, z.B. Tasten, mit elektrischen bzw. elektronischen Schaltkreisen zur Abgabe von Bediensignalen für die Bildwiedergabeeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß ein flächiges Teil (12) beweglich an dem Gehäuse (14) gehaltert ist.
S (089) 4707064 Fax: Bankkonten: Bayer. Vereinsbank München 453100 (BLZ 700202 70)
Telex: 524560 Swan d (089) 4 70 71&Sgr;&Oacgr; Hypo-Bank München 4410122850 (BLZ 70020001)
(089) 4 706417 Deutsche Bank München 3743440 (BLZ 700 70010)
Postgiro München 65343-808 (BLZ 70010080)
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2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Teil (12) ein klappbarer Deckel (12) ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Teil, bzw. der Deckel (12), mindestens eine Halteeinrichtung (22a, 22b, 22c) aufweist, um einen Einsatz (24) zu halten bzw. aufzunehmen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Teil bzw. der Deckel (12) in einer Stellung die Bedienelemente (18) zumindest teilweise abdeckt und diese (18) in einer anderen Stellung freigibt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Teil bzw. der Deckel (12), zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material, vorzugsweise einem durchsichtigen Kunststoff, besteht.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (24) austauschbar in bzw. an dem flächigen Teil bzw. dem Deckel (12) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (24) auf zumindest einer seiner beiden flächigen Seiten eine Darstellung aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (24) eine Platte aus Kartonage oder Kunststoff ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Teil, bzw. der Deckel (12), über mindestens eine scharnierartige Halterung (20) schwenkbar am Gehäuse (14) angeordnet ist.
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10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, da/3 das flächige Teil, bzw. der Deckel (12), exzentrisch an der scharnierartigen Halterung (20) angelenkt ist, so daß das Teil bzw. der Deckel (12) in der die Bedienelement freigebenden Stellung aufgerichtet verbleibt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Teil bzw. Deckel (12) und/oder dem Gehäuse (14) mindestens ein Klemm- bzw. Rastelement oder dergleichen angeordnet ist, das das Teil bzw. den Deckel (12) in der die Bedienelemente abdeckenden und/oder in der die Bedienelemente freigebenden Stellung reversibel festhält.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (24) durch mindestens ein Klemm- bzw. Rastelement (28) oder dergleichen reversibel gehaltert ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (22a, 22b, 22c) mindestens zwei, vorzugsweise vier oder fünf Vorsprünge an der zum Gehäuse (14) ausgerichteten Seite des Teils bzw. Deckels (12) aufweist, so daß der Einsatz (24) zwischen dem Teil bzw. Deckel (12) und die Vorsprünge (22a, 22b, 22c) einführbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Halteeinrichtung (22a, 22b, 22c) bzw. den Vorsprüngen mindestens ein Zwischenraum vorgesehen ist, der etwas geringer oder etwas größer ist als die Dicke des Einsatzes (24) bzw. der Platte (24).
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem schwenkbaren Teil bzw. Deckel (12) mindestens auf einer Seite eine Informationen enthaltende Darstellung ausgebildet ist.
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16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil bzw. der Deckel (12) einen Ausschnitt aufweist.
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