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Abdichtungsvorrichtung für Flugzeugmotorhauben und Kraftfahrzeug-Karosserieteile
Die Erfindung bezieht sich auf eine insbesondere für die Abdichtung von Flugzeugmotorhauben
und von Kraftfahrzeug-Karosserieteilen geeignete Abdichtungsvorrichtung, bei welcher
ein mittels Klammern an einem der gegeneinander abzudichtenden Teile befestigter,
nur wenig biegsamer metallischer Laschenkörper U- oder V-förmigen Querschnitts als
Träger eines elastischen Abdichtungsstreifens dient, der als elastischer Überzug
über den Laschenkörper ausgebildet ist oder aus einem Wulst aus Gummi oder einem
anderen elastischen Material besteht.
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Die Erfindung besteht darin, daß der um seine Längsachse U- oder V-förmig
abgebogene metallische Laschenkörper an einer Längskante zu einer Lippe aufgebogen
ist, hinter welche die Arme bzw. Dorne der nebeneinander aufgereihten Befestigungsklammern
einrasten, mit denen der Laschenkörper an einem der gegeneinander abzudichtenden
Teile befestigt ist.
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Für den elastischen Überzug des Laschenkörpers kann beispielsweise
ein Asbestfasergespinst, natürlicher und synthetischer Gummi oder ein Glasfasern
enthaltendes Textilgewebe Verwendung finden. Der Abdichtungsstreifen ist an einem
der gegeneinander abzudichtenden Teile so befestigt, daß er dicht an dem anderen
Teil zur Gewährleistung einer guten Abdichtung anliegt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist auch eine Längskante des
einen der gegeneinander abzudichtenden Teile rund oder rechteckig zum besseren Halten
der Befestigungsklammern des Abdichtungsstreifens aufgebogen. An diese Aufbiegung
ist die Form der Befestigungsklammern angepaßt.
Wenn einer der gegeneinander
abzudichtenden Teile keine aufgebogene Anlagekante für die Klammern aufweist, dann
werden die Klammern für die Befestigung des Abdichtungsstreifens zweckmäßigerweise
mit aus den Klammerwänden ausgestanzten und nach dem Klammerinnern abgebogenen Dornen
ausgerüstet, damit eine größere Reibung zwischen den Klammern und dem zu befestigenden
Teil gewährleistet ist.
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Der Laschenkörper als Träger des Abdichtungsstreifens kann auch aus
in Zickzackform gebogenem Draht bestehen und in seiner Längsachse so abgebogen sein,
daß er einen U- oder V-förmigen Querschnitt aufweist. Einer der gegeneinander
abzudichtenden Teile kann auch mit einer Hohlkehle zur Aufnahme des vorzugsweise
metallischen Laschenkörpers und der daran befestigten, über die Ränder der Hohlkehle
mit Flanschen hinausragenden Abdichtungsstreifen aus Gummi oder anderem elastischem
weichem Material versehen sein.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind aus der nachstehenden, an
Hand der Fig. I bis 9 durchgeführten Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele zu
ersehen. Die Fig. I bis 7 zeigen Querschnitte durch verschieden ausgeführte Abdichtungsvorrichtungen;
in Fig. 8 ist in perspektivischer Ansicht die in Fig. 7 im Seitenriß gezeigte Klammer
dargestellt; Fig. 9 veranschaulicht einen Teilschnitt durch eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Abdichtungsvorrichtung, wie sie beispielsweise zur Abdichtung
einer Kraftfahrzeugmotorhaube Verwendung finden kann.
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Wie aus den Fig. I und 2 zu ersehen ist, besteht die Abdichtungsvorrichtung
aus einem Laschenkörper I, welcher im Querschnitt vorzugsweise eine U- oder V-Form
aufweist. Er ist mit einem Überzug 2 aus Asbestfasergespinst, aus Gummi oder einem
anderen elastischen Material versehen. Der Überzug 2 kann aufgeklebt oder anderweitig
auf dem Laschenkörper I befestigt sein. Der letztere ist entweder ganz (vgl. Fig.
I bis 3) oder nur teilweise (vgl. Fig. 4) von dem Überzug 2 eingehüllt. Ein Ende
des im Querschnitt U- oder V-förmig gebogenen Laschenkörpers ragt zweckmäßigerweise
aus dem Überzug 2 heraus und bildet eine abstehende Lippe 3, wie dies beispielsweise
aus den Fig. I und 2 zu ersehen ist.
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Die Abdichtungsvorrichtung ist an einem der gegeneinander abzudichtenden
Teile, z. B. am Teil 4, befestigt. Wie die Fig. 1 bis 6 erkennen lassen, ist das
freie, nicht angeklammerte Ende des Abdich- . tungsstreifens 2 bzw. 10 so nahe an
dem anderen Teil 5 angeordnet, daß zwischen den Teilen 4 und 5 in der Schließstellung
eine gute Abdichtung gewährleistet ist.
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Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Abdichtungsstreifen 2 ist am
Teil 4 durch eine Anzahl von Klammern 6 festgehalten, welche vorzugsweise aus Federstahl
bestehen. Der Teil 4 kann zur Erzielung eines besseren Sitzes der Klammern 6 mit
einer aufgebogenen Längskante 7 versehen sein, welche im Fall der Fig. 1 gewölbt
ist und im Fall der Fig. 2 einen rechten Winkel mit der Ebene des Teiles 4 bildet.
Die Klammern 6 sind so gebogen, daß sie die Längskante 7 des Teiles 4 umfassen.
Ihre in die V- oder U-förmige Öffnung des Abdichtungsstreifens 2 hineinragenden
Kanten 8 haken hinter die Lippen 3 des Laschenkörpers 1 ein und halten so den Abdichtungsstreifen
2 in der dargestellten Lage am Teil 4. In dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die Klammern 6 bei 9 so ausgebuchtet, daß sie die senkrecht abstehende Kante
7 des Teiles 4 umfassen.
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Bei. den in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispielen ist
der Laschenkörper 1 in seiner Längsachse so abgebogen, daß sein Querschnittsprofil
einen stumpfen Winkel einschließt. In dem Beispiel der Fig. 3 ist der gesamte Laschenkörper
i mit Ausnahme der Lippe 3 mit einem Überzug 2 versehen. In Fig. 4 ist der Teil
1 nur zur Hälfte mit dem Überzug 2 bedeckt und liegt mit seiner unbedeckten Hälfte
direkt auf dem Teil 4 auf. In beiden Fällen dienen aber eine Reihe von Klammern
6 dazu,. um den Abdichtungsstreifen 2 in seiner dargestellten Lage zu halten. Nur
der Überzug 2 des Laschenkörpers 1 kommt mit dem Teil 5 in Berührung. Er ist in
einer solchen Nähe zum Teil 5 angeordnet, daß eine gute Abdichtung erzielt wird.
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Bei den in den Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispielen hat
der - Laschenkörper i im Querschnitt ebenfalls eine U- oder V-Form. An Stelle des
Überzugs 2 trägt der Laschenkörper i aber einen Abdichtungsstreifen io, welcher
aus natürlichem oder synthetischem Gummi oder aus einem anderen weichen und elastischen
Material bestehen kann. Der Abdichtungsstreifen io ist mit einer Umhüllung i i versehen,
mittels der er auf dem Überzug 2 des Laschenkörpers i angeklebt oder anderweitig
befestigt sein kann (vgl. Fig. 5). Im Falle der Fi.g. 6 wird der Abdichtungsstreifen
io von einer Plattform 12, des Laschenkörpers i getragen. Das eine in der Fig. 6
mit dem Bezugszeichen 13 versehene Ende der Plattform i2 ist nach unten derart
abgebogen, daß es hinter einen aus dem -Laschenkörper ausgestanzten und ausgebogenen
Dorn 14 einhaken kann. In beiden Fällen halten eine Anzahl von bereits oben beschriebenen
Klammern 6 den Laschenkörper i und damit auch den Abdichtungsstreifen io am Teil
4 fest.
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In den Fig. i bis 6 weist der Teil 4 entweder eine rechtwinklig abgebogene
Kante 7 oder eine nach einwärts gebogene Kante 7 zur besseren Befestigung der Klammern
6 auf. Wenn eine solche Kante 7 des Teiles 4 nicht vorhanden ist, dann finden zweckmäßigerweise
Klammern Verwendung, wie sie in der Fig.8 in perspektivischer Ansicht veranschaulicht
sind. Aus dieser Figur ist klar zu ersehen, daß die Klammer 6 zwei Dorne 21 aufweist,
welche hinter die Lippe 3 des Laschenkörpers i greifen. Die Klammer 6 kann, wenn
es erforderlich ist, auch mit aufwärts nach dem Klammerinnern zu abgebogenen Dornen
22 versehen sein, welche sich in die untere Seite des Teiles 4 eingraben und dadurch
die Klammer 6 mittels Reibung in der in Fig. 7 dargestellten Stellung halten. Bei
dieser Konstruktion
ist der Laschenkörper 1 ohne einen Überzug
2 ausgeführt. Man könnte natürlich auch hier einen Überzug 2 vorsehen. Auch wäre
es möglich, Abdichtungsstreifen zu verwenden, wie sie in Fig. 5 und 6 mit dem Bezugszeichen
10 versehen sind.
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In der Fig. 9 ist eine Abdichtungsvorrichtung dargestellt, wie sie
beispielsweise für den Deckel 15 einer Motorhaube Verwendung finden kann. Der gegen
den Deckel 15 abzudichtende Karosserieteil ist mit einer Hohlkehle 16 versehen,
an deren Flansch 17 der Laschenkörper 1 mittels Klammern 6 befestigt ist. Die obere
Längskante 18 des Flansches 17 ist nach innen zwecks besserer Befestigung der Klammern
6 abgebogen, welche hinter der Lippe 3 des Laschenkörpers 1 einrasten. Der letztere
weist einen V-förmigen Querschnitt auf und trägt an seinem nicht angeklammerten
Ende den Abdichtungswulst 10, welcher aus Gummi oder einem anderen elastischen Material
bestehen kann. Zur Erzielung einer guten Abdichtung des Deckels 15 ist der Abdichtungswulst
10 mit nach rechts und links ausladenden Flanschen 19 und 2o versehen. In der Hohlkehle
16 ist auch noch ein zweiter Abdichtungskörper 23 angeordnet, gegen den sich der
an dem Laschenkörper 1 befestigte Abdichtungswulst 10 in der Schließstellung preßt.
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Bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen ist der Laschenkörper
1 an seiner Längsseite mit einer Reihe von Schlitzen versehen. Die zwischen den
Schlitzen stehengebliebenen Zacken werden nach innen abgebogen, so daß der Laschenkörper
i kurvenförmig mit ganz geringem Radius zur Abdichtung von Rundungen geführt werden
kann.
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Wenn die erfindungsgemäße Abdichtungsvorrichtung für die Abdichtung
bei Luftfahrzeugen Verwendung finden. soll, dann muß sich der Luftdruck während
des Fluges so auswirken, daß er den Abdichtungsdruck zwischen den Teilen 4 und 5
verstärkt und damit die Abdichtung verbessert.
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Wenn der Abdichtungsstreifen, d. h der Überzug 2 des Laschenkörpers
1 oder der Wulstkörper 10, gegen Öl und Benzin unempfindlich sein soll, dann ist
es zweckmäßig, dafür synthetischen Gummi zu verwenden.