DE9211124U1 - Transportpalette - Google Patents
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Description
6448/+II/bu
REBO-PLASTIC GmbH & Co. KG
Industriestr. 3, 4925 Kalletal-Erder
Industriestr. 3, 4925 Kalletal-Erder
Transportpalette
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Transportpalette
mit einer unteren Grundpalette und einem oberen Deckel.
mit einer unteren Grundpalette und einem oberen Deckel.
Derartige Paletten, bei denen ein Transportgut zwischen der Grundpalette und dem Deckel anzuordnen ist, sind aufgrund
des Deckels stapelbar, indem jeweils auf den Deckel einer unteren Transportpalette die Grundpalette einer oberen
Transportpalette aufgesetzt wird. Daher muß der Deckel zur Aufnahme der jeweils auftretenden Kräfte relativ stabil
sein, was in aller Regel durch eine große Wandstärke erreicht wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde,
eine derartige Transportpalette so zu verbessern, daß sie insbesondere im Bereich des Deckels bei zumindest gleichbleibender Belastbarkeit leichter und dadurch aufgrund von Materialersparnis auch preiswerter ausgeführt werden kann.
eine derartige Transportpalette so zu verbessern, daß sie insbesondere im Bereich des Deckels bei zumindest gleichbleibender Belastbarkeit leichter und dadurch aufgrund von Materialersparnis auch preiswerter ausgeführt werden kann.
Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des Anspruchs
1 erreicht. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Demnach sind erfindungsgemäß die Grundpalette und der
Deckel mit dem zwischen diesen angeordneten Transportgut über mindestens einen ein Spannelement aufweisenden Spanngurt
gegeneinander verspannbar, wobei der bzw. jeder Spanngurt im verspannten Zustand zumindest im etwa mittigen Bereich
des Deckels an dessen der Grundpalette zugekehrten Unterseite anliegt. Hierdurch übernimmt der bzw. - bei
mehreren, z.B. zwei vorhandenen Spanngurten - jeder verspannte Spanngurt eine Tragfunktion, indem er den Deckel
von unten her abstützt. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Deckel auf seiner Unterseite in seinem etwa
mittigen Flächenbereich für den/jeden Spanngurt mindestens einen wulstartigen Auflageansatz derart aufweist, daß der
Spanngurt jeweils ausgehend vom Randbereich des Deckels schräg nach unten von der Deckel-Unterseite weg über den
Auflageansatz verläuft. Hierdurch wird unterhalb des Deckels ein Krafteck gebildet, wobei durch die Zugspannung
des jeweiligen Spanngurtes eine senkrecht von unten über den jeweiligen Auflageansatz auf den Deckel wirkende Abstützkraft
erzeugt wird.
Durch die Erfindung kann die Dicke des Deckels vorteilhafterweise reduziert werden, und zwar von einer bisher erforderlichen
Dicke von mindestens 10 mm auf etwa 8 mm; die Reduzierung von ca. 2 mm führt - bezogen auf die Flächengröße
des Deckels sowie im Hinblick auf die große Anzahl der erforderlichen Paletten (Massenartikel) - zu einer ganz
wesentlichen Materialeinsparung.
Anhand von in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeipielen soll im folgenden die Erfindung näher
erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine stark vereinfachte, prinzipielle Perspektivansicht
einer erfindungsgemäßen Transportpalette,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt in der Schnittebene A-A gemäß Fig. 1 in einer ersten Ausführungsform und
Fig. 3 einen Schnitt analog zu Fig. 2, jedoch in einer zweiten, vorteilhaft weitergebildeten Ausführungsform.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
Eine erfindungsgemäße Transportpalette 1 besitzt eine
untere Grundpalette 2, einen oberen Deckel 4 sowie vorzugsweise ein zwischen diesen angeordnetes Wandungsteil 6,
welches weiter unten noch näher erläutert werden wird.
Die Grundpalette 2 und der Deckel 4 sind mit zwischen diesen angeordnetem Transportgut über mindestens einen ein
Spannelement 8 aufweisenden Spanngurt 10 gegeneinander verspannbar. In den dargestellten Ausführungsbeispielen sind
jeweils zwei Spanngurte 10 mit entsprechenden Spannelementen 8 vorgesehen.
Wie sich nun insbesondere aus Fig. 2 und 3 jeweils ergibt, liegt erfindungsgemäß der bzw. jeder Spanngurt 10 im verspannten
Zustand zumindest im etwa mittigen Bereich des
Deckels 4 an dessen der Grundpalette 2 zugekehrten Unterseite 12 an. Vorzugsweise ist auf der Unterseite 12 des
Deckels 4 in dessen etwa mittigem Flächenbereich für jeden Spanngurt 10 ein wulstartiger Auflageansatz 14 gebildet,
wobei jeder Spanngurt jeweils ausgehend von einem nah an den Deckelrand angrenzenden Bereich des Deckels 4 schräg
nach unten von der Deckel-Unterseite 12 weg über den jeweiligen Auflageansatz 14 verläuft. Hierdurch wird durch
die Zugspannung des jeweiligen Spanngurtes 10 eine senkrecht von unten über den Auflageansatz 14 auf den Deckel 4
wirkende Abstützkraft F erzeugt.
Um den Deckel 4 gegen die Grundpalette 2 verspannen zu können, verläuft jeder Spanngurt 10 im äußeren Randbereich
des Deckels 4 über dessen Oberseite 16 und dann in einem geringfügig vom Deckelrand beabstandeten Bereich insbesondere
durch Durchführungen 18 des Deckels 4 auf dessen Unterseite 12.
Die Spannelemente 8 der Spanngurte 10 sind fest, d.h. starr, mit dem Deckel 4 verbunden und dabei vorzugsweise
derart in den Deckel 4 integriert angeordnet, daß jedes Spannelement 8 mit seiner Oberseite 20 zumindest annähernd
bündig mit der Oberseite 16 des Deckels 4 in einer Ebene liegt. Dies ist insbesondere in Fig. 2 und 3 zu erkennen.
Dabei sind die Spannelemente 8 jeweils im Bereich einer der Durchführungen 18 für den jeweiligen Spanngurt 10 im Randbereich
des Deckels 4 angeordnet. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß - je nach Ausgestaltung des Spannelementes
8 - der Deckel 4 in diesem Bereich gegebenenfalls keine Durchführung aufzuweisen braucht, wenn nämlich ein Ende des
Spanngurtes 10 von der Deckel-Unterseite 12 her direkt in das Spannelement 8 eingreift.
In den Figuren 2 und 3 sind nun zwei alternative Ausführungsformen
für den Spanngurt 10 veranschaulicht.
Gemäß Fig. 2 ist jeder Spanngurt 10 einstückig umlaufend
ausgebildet, wobei er einendig lösbar und anderendig vorzugsweise fest (starr oder sogar unlösbar) mit dem Spannelement
8 verbunden bzw. verbindbar ist. Im Bereich der Grundpalette 2 ist jeder Spanngurt 10 längsverschiebbar
gehaltert, wie es im folgenden noch erläutert werden wird. Das lösbare Ende des Spanngurtes 10 wirkt zum Spannen mit
dem Spannelement 8 zusammen, wobei das Spannelement 8 als sogenannte "Spannratsche" ausgebildet sein kann. Aufgrund
des einendig von der Spanneinrichtung 8 lösbaren Spanngurtes 10 kann der Deckel 4 zusammen mit dem ja anderendig
noch an der Spanneinrichtung 8 befestigten Spanngurt 10 von der Grundpalette 2 abgenommen werden. Nach einem Beladen
der Transportpalette 1 wird der Deckel 4 aufgesetzt und die Spanngurte 10 werden um die Grundpalette 2 herumgeschlungen
und mit ihren freien Enden in die Spanneinrichtungen 8 eingeführt und dann verspannt.
In der in Fig. 3 veranschaulichten, besonders vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung besteht jeder Spanngurt 10 aus zwei lösbar miteinander verbindbaren Teilen, und zwar aus
einem ersten, an der Grundpalette 2 in Gurtlängsrichtung verschiebbar gehalterten Gurtstück 22 und einem zweiten,
das Spannelement 8 aufweisenden und somit mit dem Deckel 4 verbundenen Gurtstück 24. Dabei ist das zweite Gurtstück
24 vorzugsweise wiederum zweigeteilt; es besteht aus einem ersten, fest (starr oder ggf. unlösbar) am Spannelement 8
befestigten Abschnitt 26 sowie einem zweiten, zum Spannen mit dem Spannelement 8 zusammenwirkenden Abschnitt 28.
Hierbei kann das Spannelement 8 nach Art eines Spannschlos-
ses so ausgebildet sein, daß das Ende des zweiten Gurtabschnittes 28 in dem Spannelement 8 aufwickelbar ist. Durch
diese vorteilhafte Ausgestaltung des Spanngurtes 10 kann sein zum Spannen mit dem Spannelement 8 zusammenwirkendes
Ende stets mit der Spanneinrichtung 8 verbunden bleiben. Zum Lösen, d.h. zum Abnehmen des Deckels 4, braucht lediglich
jeder Gurt etwas gelöst zu werden, bis das erste Gurtstück 22 und das zweite Gurtstück 24 voneinander getrennt
werden können. Vorzugsweise sind das erste und das zweite Gurtstück 22, 24 über Haken-Ösen-Verbindungen 30 miteinander
verbunden bzw. verbindbar. Zweckmäßigerweise besitzt das zweite Gurtstück 24 bzw. dessen Gurtabschnitte 26 und
28 endseitige Haken, die jeweils geringfügig unterhalb des äußeren Deckelrandes angeordnet sind, während das erste
Gurtstück 22 endseitige Ösen aufweist, die auf die Haken des zweiten Gurtstückes aufgehängt werden können. Alternativ
hierzu kann es jedoch ebenfalls vorteilhaft sein, wenn das erste Gurtstück 22 einen einseitigen Haken und eine
anderseitige Öse besitzt, während es bei dem zweiten Gurtstück 24 dann genau umgekehrt wäre, wobei diese Ausführung
insofern vorteilhaft ist, als im demontierten Zustand der Transportpalette 1 die Enden des ersten Gurtstückes 22 über
den Haken und die Öse miteinander verbunden werden könnten, so daß hierdurch das erste Gurtstück 22 praktisch unverlierbar
mit der Grundpalette 2 verbunden wäre.
Üblicherweise besitzt die Grundpalette 2 auf ihrer Unterseite Standfüße 32 derart, daß zwischen diesen Standfüßen
32 Zwischenräume 34 zum Einführen einer Staplergabel gebildet sind. Bei dieser Ausführung ist es besonders vorteilhaft,
wenn im Bereich der Grundpalette 2 jeder Spanngurt 10 zumindest in den Bereichen der Zwischenräume 34
über die dem Deckel 4 zugekehrte Oberseite der Grundpalette
2 verläuft. Hierdurch werden vorteilhafterweise die Spanngurte 10 vor mechanischen Beschädigungen durch Gabelstapler
sicher geschützt. Wie sich in Fig. 2 und 3 gut erkennen läßt, verlaufen die Spanngurte 10 in den Seitenbereichen
der Grundpalette 2 jeweils ein Stück unterhalb von dieser und verlaufen dann durch Durchführungen 36 hindurch auf die
Oberseite der Grundpalette 2. Auf diese einfache Weise ist auch die oben erwähnte, zum Spannen erforderliche längsverschiebbare
Halterung des Spanngutes 10 an der Grundpalette 2 gewährleistet.
Es ist weiterhin vorteilhaft, wenn der Deckel 4 längs und/ oder quer verlaufende, insbesondere rippenartige Versteifungen
38 aufweist. Auch dies ist im Hinblick auf die angestrebte leichtere, d.h. dünnere Ausführung vorteilhaft.
Vorzugsweise besitzt auch die Grundpalette 2 entsprechende Versteifungen 38.
Die Grundpalette 2 und der Deckel 4 bestehen zweckmäßigerweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polyethylen (PE).
Das oben bereits kurz erwähnte, zwischen der Grundpalette 2 und dem Deckel 4 angeordnete Wandungsteil 6 bildet umlaufende,
zur Grundpalette 2 und zum Deckel 4 etwa senkrechte Wandungen 40; bei der dargestellten rechteckigen Grundform
besteht das Wandungsteil 6 aus vier Wandungen 40. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die Grundpalette 2 und der Deckel
4 auf ihren einander zugekehrten Seiten jeweils eine randliche, umlaufende Aufnahmenut 42 für den oberen bzw. unteren
Kantenbereich des Wandungsteils 6 aufweisen. Das Wandungsteil 6 wird mit seinem unteren Kantenbereich in die
Aufnahmenut 42 der Grundpalette 2 eingesetzt, und nach dem Beladen der Palette wird der Deckel 4 mit seiner Aufnahme-
nut 42 auf den oberen Kantenbereich des Wandungsteils 6 aufgesetzt. Es erfolgt dann - wie oben bereits beschrieben
- das Verspannen mittels der Spanngurte 10. Das Wandungsteil 6 besteht hierbei zweckmäßigerweise aus einem faltbaren
Material, insbesondere aus Pappe oder Karton; besonders geeignet ist mehrlagige, vorzugsweise dreilagige Wellpappe,
wobei die Längswellen bzw. -kammern der Wellpappe vorzugsweise senkrecht verlaufen, da dieses Material eine
besonders hohe Steifigkeit und daher auch eine gute Tragfähigkeit besitzt. Aufgrund des faltbaren Materials kann das
Wandungsteil 6 im leeren Zustand der erfindungsgemäßen Transportpalette 1 in einem flach zusammengefalteten Zustand
zwischen der Grundpalette 2 und dem Deckel 4 angeordnet werden; auf diese Weise benötigt die Palette z.B. für
einen Versand in leerem Zustand nur ein sehr geringes Volumen. Auch in diesem leeren Zustand können die Grundpalette
2 und der Deckel 4 grundsätzlich über die Spanngurte 10 zusammengehalten werden.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch
alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Insbesondere ist das Wandungsteil 6 nicht obligatorisch,
sondern die Grundpalette 2 und der Deckel 4 können auch unter Anlage an dem jeweiligen Transportgut gegeneinander
verspannt werden. Hierbei können die einander zugekehrten Flächen in Anpassung an die Raumform des jeweiligen Transportgutes
reliefartig profiliert sein.
Claims (15)
1. Transportpalette mit einer unteren Grundpalette (2) und einem oberen Deckel (4), wobei die Grundpalette
(2) und der Deckel (4) mit zwischen diesen angeordnetem Transportgut über mindestens einen ein Spannelement
(8) aufweisenden Spanngurt (10) gegeneinander verspannbar sind, und wobei der bzw. jeder Spanngurt
(10) im verspannten Zustand zumindest im etwa mittigen Bereich des Deckels (4) an dessen der Grundpalette (2)
zugekehrten Unterseite (12) anliegt.
2. Transportpalette nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Spanngurte (10) vorgesehen sind.
3. Transportpalette nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der/jeder Spanngurt (10) im Randbereich des Deckels (4) über dessen Oberseite (16) und in einem geringfügig vom Deckelrand beabstandeten Bereich insbesondere durch Durchführungen (18) des Deckels (4) auf dessen Unterseite (12) verläuft.
dadurch gekennzeichnet, daß der/jeder Spanngurt (10) im Randbereich des Deckels (4) über dessen Oberseite (16) und in einem geringfügig vom Deckelrand beabstandeten Bereich insbesondere durch Durchführungen (18) des Deckels (4) auf dessen Unterseite (12) verläuft.
4. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Deckel (4)auf seiner Unterseite (12) im etwa mittigen Flächenbereich für den/jeden Spanngurt (10) mindestens
einen wulstartigen Auflageansatz (14) derart aufweist, daß der/jeder Spanngurt (10) jeweils ausgehend vom
Randbereich des Deckels (4) schräg nach unten über den Auflageansatz (14) verläuft.
5. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Spannelement (8) des/jedes Spanngurtes (10) fest mit dem Deckel (4) verbunden und vorzugsweise derart in
den Deckel (4) integriert angeordnet ist, daß es mit seiner Oberseite (20) zumindest annähernd bündig mit
der Oberseite (16) des Deckels (4) in einer Ebene liegt.
6. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Spannelement (8) des/jedes Spanngurtes (10) im Bereich einer der Durchführungen (18) für den jeweiligen
Spanngurt (10) im Randbereich des Deckels (4) angeordnet ist.
7. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der/jeder Spanngurt (10) einstückig umlaufend ausgebildet ist, wobei er einendig lösbar und anderendig
vorzugsweise fest mit dem Spannelement (8) verbunden ist.
8. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der/jeder Spanngurt (10) aus zwei lösbar miteinander
verbindbaren Teilen besteht, und zwar aus einem ersten, an der Grundpalette (2) in Gurtlängsrichtung
verschiebbar gehalterten Gurtstück (22) und einem zweiten, das Spannelement (8) aufweisenden und somit
mit dem Deckel (4) verbundenen Gurtstück (24), wobei
das zweite Gurtstück (24) vorzugsweise wiederum zweigeteilt ist und aus einem ersten, fest am Spannelement
(8) gehalterten Abschnitt (26) sowie einem zweiten, zum Spannen mit dem Spannelement (8) zusammenwirkenden
Abschnitt (28) besteht.
9. Transportpalette nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Gurtstück (20, 24) des/jedes
Spanngurtes (10) über Haken-Ösen-Verbindungen (30) verbunden bzw. verbindbar sind.
10. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der/jeder Spanngurt (10) zumindest bereichsweise über die dem Deckel (4) zugekehrte Oberseite der Grundpalette (2) verläuft.
dadurch gekennzeichnet, daß der/jeder Spanngurt (10) zumindest bereichsweise über die dem Deckel (4) zugekehrte Oberseite der Grundpalette (2) verläuft.
11. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundpalette (2) auf ihrer Unterseite Standfüße (32) aufweist, zwischen denen Zwischenräume (34) zum Einführen einer Staplergabel gebildet sind, wobei der/
jeder Spanngurt (10) zumindest in den Bereichen der Zwischenräume (34) über die Oberseite der Grundpalette (2) verläuft.
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundpalette (2) auf ihrer Unterseite Standfüße (32) aufweist, zwischen denen Zwischenräume (34) zum Einführen einer Staplergabel gebildet sind, wobei der/
jeder Spanngurt (10) zumindest in den Bereichen der Zwischenräume (34) über die Oberseite der Grundpalette (2) verläuft.
12. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
gekennzeichnet durch ein zwischen der Grundpalette (2) und dem Deckel (4) angeordnetes Wandungsteil (6) mit umlaufenden, zur Grundpalette (2) und zum Deckel (4) etwa senkrechten Wandungen.
gekennzeichnet durch ein zwischen der Grundpalette (2) und dem Deckel (4) angeordnetes Wandungsteil (6) mit umlaufenden, zur Grundpalette (2) und zum Deckel (4) etwa senkrechten Wandungen.
13. Transportpalette nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundpalette (2) und der Deckel (4) jeweils eine randliche, umlaufende Aufnahmenut (42) für den oberen bzw. unteren Kantenbereich des Wandungsteils (6) aufweisen.
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundpalette (2) und der Deckel (4) jeweils eine randliche, umlaufende Aufnahmenut (42) für den oberen bzw. unteren Kantenbereich des Wandungsteils (6) aufweisen.
14. Transportpalette nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Wandungsteil (6) aus einem faltbaren Material, insbesonder
aus Pappe oder Karton, besteht.
15. Transportpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (4) und/oder die Grundpalette (2) längs und/
oder quer verlaufende, insbesondere rippenartige Versteifungen (38) aufweisen/aufweist.
dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (4) und/oder die Grundpalette (2) längs und/
oder quer verlaufende, insbesondere rippenartige Versteifungen (38) aufweisen/aufweist.
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Also Published As
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