DE9210043U1 - Rasierapparatekopf eines Naßrasierapparates - Google Patents
Rasierapparatekopf eines NaßrasierapparatesInfo
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Description
Wilkinson Sword Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Schützenstraße 110, 5650 Solingen 1
Schützenstraße 110, 5650 Solingen 1
Die Erfindung betrifft einen Rasierapparatekopf, insbesondere eine Rasierklingeneinheit, die am vorderen Ende eines Handgriffes
angeordnet ist, wobei die Rasierklingeneinheit als Einfach- oder Doppelrasierklinge ausgebildet in einem Kunststoffkörper
festgelegt ist und im Bereich der Oberseite des Rasierapparatekopfes, welche eine Fläche zum Angreifen der
Haut der Benutzers bildet, sich Schutzdrähte mit Abstand zueinander und parallel zur Raslerrichtung über die Schneidkanten
der Rasierklingeneinheit erstrecken.
Naßrasierapparate sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt.
So ist jeweils am vorderen Ende eines Handgriffes ein Rasierapparatekopf angeordnet, der die Einfach- oder Doppelrasierklinge
trägt. Dabei kann der Rasierapparatekopf einstückig mit dem Handgriff in Form eines Kunststofformteiles ausgebildet
sein. Sofern der Rasierapparatekopf separat vom Handgriff ausgebildet ist und mittels eines entsprechenden Hechanismus
auswechselbar an diesem befestigt werden kann, spricht man von einer sogenannten Rasierklingeneinheit, bei der in einem
Kunststoffgehäuse eine Einfach- oder Doppelrasierklinge unlösbar eingebettet ist.
Ein Rasierapparatekopf in der Form einer solchen Rasierklingeneinheit
ist in der EP 0 389 007 offenbart. Ein Draht mit einer Anzahl nebeneinanderliegender Windungen ist um den
Kunststoffkörper gewunden, in dem die Doppelrasierklinge eingebettet ist. Im Bereich der Fläche der Rasierklingeneinheit,
die die Haut des Benutzers angreift, erstrecken sich die einzelnen Windungen mit Abstand zueinander und parallel zur Rasierrichtung,
während sich auf der Unterseite des Kunststoffkörpers die Windungen in einem Winkel dazu erstrecken. Dieser
kennzeichnend gewundene Schutzdraht verbessert die Rasurcharakteristik. Der Draht verhindert beispielsweise das Bilden
von Falten oder Anschwellungen der Haut, so daß Verletzungen der Haut auch in mit dem Auge nicht wahrnehmbaren Bereichen
verhindert werden können. Darüber hinaus vermindert der Draht den tatsächlichen Rasierwiderstand, da er die Reibungskräfte
herabsetzt. Letztendlich verhindert der Schutzdraht noch, daß sich der Benutzer unbeabsichtigt selber schneidet, wenn er die
Rasierklingeneinheit unsachgemäß handhabt.
Unglücklicherweise erstrecken sich bei diesem bekannten Rasierapparatekopf
die Draht auch in den Bereich der Rasierklingeneinheit, nämlich in den Bereich, in dem die Rasierklingeneinheit
mit dem Handgriff befestigt werden muß. Demgemäß wirken die Windungen des Drahtes und der Befestigungsmechanismus
störend aufeinander ein. Darü r hinaus besteht bei den Drahtwindungen dieser bekannten Rasierklingeneinheit die Gefahr,
daß sich der Draht zur Seite bewegen kann. Zusätzlich ist die Drahtumwicklung der Klingeneinheiten umständlich und führt
nicht zu einer schnellen Massenproduktion.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Rasierapparatekopf, insbesondere eine Rasierklingeneinheit eines Naßrasierapparates der eingangs angegebe-
nen Art &zgr; .chaffen, der eine verbesserte Ausführungsform der
Schutzdrähte vorsieht.
Als technische Lösung wird mit der Erfindung vorgeschlagen,
daß eine Reihe von Drähten über die Länge der Klingeneinheit verteilt angeordnet und direkt fest mit der Klingeneinheit
verbunden ist.
Der Rasierapparatekopf der vorliegenden Erfindung zeichnet sich somit hauptsächlich dadurch aus, daß die Schutzdrähte auf
eine Art und Weise an der Klingeneinheit befestigt sind, die nicht den aufwendigen Arbeitsvorgang umfaßt, daß ein einzelner
Draht mehrere Male um die Klingeneinheit gewunden werden muß.
Ein Rasierapparatekopf und insbesondere eine Rasierklingeneinheit,
die gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist, hat den Vorteil, daß die Unterseite des Kunststoffkörpers
frei bleibt, so daß der Handgriff ohne Schwierigkeiten an der Unterseite des Rasierapparatekopfes befestigt werden
kann. Demgemäß können insbesondere im Falle von Rasierklingeneinheiten alle möglichen Befestigungssysteme realisiert werden.
Darüber hinaus verhindert eine erfindungsgemäße Ausrichtung der befestigten Drähte eine seitliche Verschiebung dieser
Drähte.
Vorzugsweise sind die Schutzdrähte als Gitter oder Netze ausgebildet,
die aus Metall oder einem anderen geeigneten harten Material bestehen, welches vorzugsweise einstückig um die
Klingeneinheit gewickelt werden kann, um die gleiche Wirkungsweise wie eine einzelne Drahtader zu erreichen.
In einer weiteren Ausführungsform wird vorgeschlagen, daß herkömmliche
Drähte an der Oberfläche der Klinge oder der Klingen
angeschweißt werden. Diese Drähte können in dem gewünschten Abstand über den Deckel der Klingeneinheit festgelegt und in
dieser Position durch einen einfachen Schweißpunkt befestigt werden.
Gemäß einer Weiterbildung des Rasierapparatekopfes sind die
Schutzdrähte als eine Perlschnur aus Schweißgut oder Klebstoff auf der Oberfläche der Klinge oder der Klingen ausgebildet.
Bei dieser Ausführungsform besteht kein Bedarf zur Verwendung von Drähten oder Gittern.
Demgemäß können die Schutzdrähte direkt an der Rasierklingeneinheit
oder wenn gewünscht, an der Trageinheit befestigt werden. Somit entfällt die Notwendigkeit für irgendwelche anderen
Befestigungen.
Sofern eine Doppelrasierklinge vorgesehen ist, wird in einer Weiterbildung vorgeschlagen, daß die beiden Rasierklingen beiderseits
eines dazwischen angeordneten Abstandhalters an diesem befestigt sind, wobei die so gebildete Rasierklinge/Abstandhalter/Rasierklinge-Einheit
im wesentlichen von oben auf eine Plattform oder Trägereinheit des Kunststoffkörpers aufgesetzt
ist. Die in Verbindung mit einer Einzelrasierklinge bemerkten Vorteile sind ebenso auf diese Ausführungsform anwendbar.
Sofern der Rasierapparatekopf eine hintere Abdeckkappe und eine vordere Schutzleiste aufweist, welche vorzugsweise mit
einer abgestuften, längsverlaufenden Profilierung versehen ist, wird in einer Weiterbildung vorgeschlagen, daß die
Schutzdrähte im Bereich der Schutzleiste und der Abdeckkappe unter diese Bauteile geführt und von diesen abgedeckt werden.
Demgemäß erstrecken sich die Schutzdrähte zwischen der Schutz-
leiste oder der Abdeckkappe und dem eigentlichen Kunststoffkörper mit seiner Klingentrageeinheit. Als Ergebnis dieser
Ausführungsform ist die Funktion der vorderen Schutzleiste, insbesondere mit ihrer abgestuften, sich längserstreckenden
Profilierung, durch die die Reibung reduzierenden Drahtbereiche nicht beeinträchtigt worden, da die vordere Schutzleiste
insbesondere benötig ird, um die Haut vorzuspannen. Das gleiche ist auf die Funktion der Abdeckkappe anwendbar,
welche durch die sich darauf erstreckenden Schutzdrähte nicht nachteilig beeinflußt wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform dieses Konzeptes sind die Schutzleiste und die Abdeckkappe über Seitenwände miteinander
verbunden, während im Bereich der Schneidkante oder -kanten der Rasierklingeneinheit eine zentrale öffnung verbleibt. Dieses
so ausgebildete Oberteil des Kunststoffkörpers ist auf das Basisteil des Kunststoffkörpers mit seiner die Schutzdrähte
beinhaltenden Rasierklingeneinheit, die an einer Trageinheit des Basisteils festgelegt ist, aufgesetzt und anschließend
sicher mit diesem Basisteil verbunden. Somit wird als Ergebnis dieses einstückigen Oberteils, welches aus der vorderen
Schutzleiste, der hinteren Abdeckkappe und den Seitenstreifen gebildet wird, ein einfacher Aufbau des Rasierapparatekopfes
und insbesondere der Rasierklingeneinheit geschaffen. Nachdem die Einzel- oder insbesondere die Doppelrasierklinge in der
Trageinheit des Basisteils festgelegt ist, ist es lediglich erforderlich, das Oberteil im wesentlichen von oben auf das
Basisteil aufzusetzen und sicher mit diesem zu verbinden. Dies kann beispielsweise durch ein Ineinandergreifen oder jede andere
geeignete Art und Weise bewerkstelligt werden.
Um das Ziel der Erfindung, eine sanfte und sichere sowie kurze und wirkungsvolle Rasur zu ermöglichen, ist die Verwendung von
Drähten bedenklich. Ebenso ist es kritisch, daß der Raum zwischen den Drähten sowie die Dicke der Drähte nicht zu groß und
nicht zu klein ist, da bei einem zu großen Abstand und einer zu geringen Dicke die gewünschte Sicherheit und der Komfort
nicht erreicht werden können und bei einem zu geringen Abstand und einer zu großen Dicke die gewünschte Kürze der Rasur nicht
erreicht werden kann.
Drei Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Rasierapparatekopfes
in Form einer Rasierklingeneinheit eines Naßrasierapparates werden nachfolgend anhand der Zeichnungen dargestellt.
In den Zeichnungen zeigen:
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rasierapparatekopfes
in der Form einer Rasierklingeneinheit eines Naßrasierapparates;
gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Basisteil;
Fig. 4 eine Vorderansicht des Basisteils;
Fig. 4 eine Vorderansicht des Basisteils;
I-I in Fig. 1;
ersten Ausführungsform, bevor es auf der Klingeneinheit angeordnet wird;
Ausführungsform der Erfindung mit angeschweißten Drähten;
Ausführungsform der Erfindung mit Schweißperlen.
Ein Rasierapparatekopf in Form einer sogenannten Rasierklingeneinheit
für einen Naß- oder Sicherheitsrasierapparat, die am vorderen Ende eines nicht dargestellten Handgriffes befestigt
werden kann, besteht aus einem Kunststoffkörper 1, in dem zwei Rasierklingen 2 angeordnet sind, deren Schneidkanten
3 parallel und versetzt hintereinander verlaufen.
Der Kunststoffkörper 1 besteht aus einem Basisteil 4 mit den Rasierklingen 2 sowie aus einem auf dieses Basisteil 4 aufgesetzten
Oberteil 5.
Das Basisteil 4 des Kunststoffkörpers 1 weist zunächst im
Inneren Durchführungsschlitze 6 auf. Oberseitig definiert das Basisteil 4 eine Plattform oder Trageeinheit 7 für die Rasierklingen
2. Zu diesem Zweck ist zwischen den beiden Rasierklingen 2 sandwichartig ein Abstandhalter 8 angeordnet, wobei die
beiden Rasierklingen 2 fest mit diesem Abstandhalter 8 verbunden sind. Diese Bauteile bilden somit eine Rasierklinge/Abstandhalter/Rasierklinge-Einheit
9, die von oben auf die Trageeinheit 7 des Basisteils 4 aufgesetzt wird. Zu diesem Zweck
umfaßt der Abstandhalter 8 sich von der Rückseite und den beiden Enden des Abstandhalters 8 her erstreckende Vorsprünge
17, welche in Einbuchtungen oder Schlitzen 10 ii en Seiten des Basisteils 4 Aufnahme finden.
Die Einheit 9 ist mit einem Gitter 26 bedeckt, welches Drähte 11 beinhaltet, die sich über die Klingen erstrecken. Um das
Gitter 26 zu befestigen, ist der untere Bereich der Vorderseite 13 des Basisteils 4 mit abwärts gerichteten, einteiligen
Vorsprüngen 14 versehen, die als verlängerte Leisten ausgebildet sind. Der Abstand der Vorsprünge 14 ist, in Richtung der
Schneidkanten 3 der Rasierklingen 2 gesehen, im wesentlichen entsprechend dem Abstand der Drähte 11 des Gitters 26. Alternativ
kann das Gitter 26 auch vollständig um die Einheit 9 gewickelt und an seinen eigenen Enden befestigt werden. Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann das Gitter 26 mittels der Vorsprünge 17 des Abstandhalters 8 an der Einheit
9 befestigt werden. Diese Vorsprünge 17 können an der Hinterkante und jedem Ende des Abstandhalters 8 angeordnet sein.
Das Oberteil 5 ist ein einstückiges Kunststoffbauteil und
weist zunächst eine vordere Schutzleiste 18 auf. Diese erstreckt sich parallel zu den Schneidkanten 3 der Rasierklingen
2 und weist eine treppenartige, sich längserstreckende Profilierung 19 auf. Im hinteren Bereich ist eine Abdeckkappe 20
vorgesehen. Diese weist oberseitig einen Gleitstreifen 21 auf. Dieser Gleitstreifen 21 ist konvex gekrümmt und weist zunächst
einen ersten Gleitstreifenschenkel 22 sowie einen dazu spitz abgewinkelten zweiten Gleitstreifenschenkel 22* auf, die durch
einen Bogen 23 miteinander verbunden sind. Der Winkel zwischen den Gleitstreifenschenkeln 22,22* kann auch rechtwinklig oder
stumpf sein. Die beiden Gleitstreifenschenkel 22,22' sind dabei im wesentlichen eben oder leicht konvex gekrümmt ausgebildet.
Die Herstellung eines derartigen Gleitstreifens 21 ist mittels eines besonderen Heißformverfahrens möglich. Der besondere
Vorteil dieses Gleitstreifens 21 liegt darin, daß er auch am Ende der Rasierklingeneinheit besser wirksam wird. Da
die Haut beim Rasleren gespannt und eingedrückt wird, bildet
sich am Ende der Rasierklingeneinheit eine Anschwellung aus. Der im Radius geformte Gleitstreifen 21 gleitet dabei in diesem
Bereich besser und erhöht somit die sanfte Rasur.
Die vordere Schutzleiste 18 und die hintere Abdeckkappe 20
sind über Seitenwände 24 miteinander verbunden. Zwischen diesen Bauteilen ist eine öffnung 25 im Bereich der Schneidkanten
3 der Rasierklingen 2 angeordnet, wie es besonders der Draufsicht in Fig. 1 zu entnehmen ist.
Gemäß der in Fig. 7 dargestellten zweiten Ausführungsform der Erfindung sind drahtartige Adern 111 mittels Schweißpunkten
106 an den Klingen 2 befestigt. Die Drahtadern 111 können unter Verwendung von Haltern, die den Abstand vor dem Verschweißen
festlegen, um die Klingeneinheit gewickelt werden. Alternativ kann die gewünschte Anzahl einzelner Drähte auf das
Oberteil der Einheit 9 gelegt und direkt während des Zusammenbaus der Klingeneinheit verschweißt und geschnitten werden, so
daß keine Positionierungsvorsprünge benötigt werden.
Gemäß der in Fig. 8 dargestellten dritten Ausführungsform der Erfindung sind die Drähte direkt auf der Oberfläche der Klinge
oder der Klingen als Perlschnüre 211 ausgebildet. Diese Perlschnüre 211 können dadurch entstehen, daß sich bei einem
Lichtbogenschweißprozeß geschmolzenes Metall absetzt oder auch dadurch, daß sich ein geeigneter Klebstoff oder Kunststoff absetzt.
Das Hauptziel besteht darin, eine enge Perlschnur zu bilden, die auf der Klingenoberfläche anheftet und nicht während
der Rasur abgetragen wird. Bei der Verwendung dieses Verfahrens wird der beschwerliche Prozeß des Zusammenfügens des
Drahtes oder des Gitters mit der Klingeneinheit vollständig vermieden, wodurch sich die Herstellungskosten reduzieren.
- 10 -
Bei allen Ausführungsformen sind die Drähte 11 in einem bevorzugten
Abstand zueinander angeordnet und weisen eine bevorzugte Dicke auf, damit die Ziele Komfort, Sicherheit und Kürze
erreicht werden können. Der bevorzugte Abstand beträgt wenigstens 2 mm und die bevorzugte Dicke beträgt wenigstens 0,1 mm.
Bei besonderen I rsätzen, beispielsweise starkem Bartwuchs, werden entsprechende Abstände von 3 mm und Dicken von 0,15 mm
bevorzugt.
Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich in keiner Weise auf die speziellen offenbarten Erklärungen und Zeichnungen
beschränkt, sondern umfaßt jede Abwandlung im Rahmen der anhängigen Schutzansprüche.
- 11 -
Bezug szeichenliste
| 1 | Kunststoffkörper |
| 2 | Rasierklinge |
| 3 | Schneidkante |
| 4 | Basisteil |
| 5 | Oberteil |
| 6 | Durchführungsschlitz |
| 7 | Plattform/Trageinheit |
| 8 | Abstandhalter |
| 9 | Rasierklinge/Abstandhalter/Rasierklinge-Einheit |
| 10 | Einbuchtung/Schlitz |
| 11 | Draht |
| 12 | Oberseite |
| 13 | Vorderseite |
| 14 | Vorsprung |
| 16 | Rückseite |
| 17 | Vorsprung |
| 18 | Schutzleiste |
| 19 | Profilierung |
| 20 | Abdeckkappe |
| 21 | Gleitstreifen |
| 22 | Gleitstreifenschenkel |
| 22' | GleitStreifenschenkel |
| 23 | Bogen |
| 24 | Seitenwand |
| 25 | Öffnung |
| 26 | Gitter/Netz |
| 106 | Schweißpunkt |
| 111 | Drahtader |
| 211 | Perlschnur |
- 12 -
Claims (12)
1. Rasierapparatekopf mit einem Kunststoffkörper (1) mit einer Oberseite (12), die eine Fläche zum Angreifen der Haut des
Benutzers bildet, sowie einer Vorderseite (13), einer Rückseite (16) und einer in dem Kunststoffkörper (1) angeordneten
Rasierklingeneinheit (2),
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Reihe von Drähten (11,111,211) über die Länge der Klingeneinheit verteilt angeordnet und direkt fest mit der Klingeneinheit verbunden ist.
daß eine Reihe von Drähten (11,111,211) über die Länge der Klingeneinheit verteilt angeordnet und direkt fest mit der Klingeneinheit verbunden ist.
2. Rasierapparatekopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drähte (11,111,211) mit wenigstens 2 mm Abstand zueinander
angeordnet sind und eine Dicke von wenigstens 0,1 mm aufweisen.
3. Rasierapparatekopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drähte (11,111,211) mit wenigstens 3 mm Abstand zueinander angeordnet sind und eine Dicke von wenigstens
0,15 mm aufweisen.
4. Rasierapparatekopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Drähte (11) als Gitter oder Netz (26) ausgebildet sind, das an der Klingeneinheit befestigt
ist.
5. Rasierapparatekopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasierklingeneinheit zwei Rasierklingen
(2) umfaßt, die auf gegenüberliegenden Seiten eines zwischen diesen angeordneten Abstandhalters (8) festgelegt
eine Rasierklinge/Abstandhalter/Rasierklinge-Einheit (9) bilden.
- 13 -
6. Rasierapparatekopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gitter (26) mittels Vorsprüngen an dem Abstandhalter
(8) mit der Rasierklinge/Abstandhalter/Rasierklinge-Einheit (9) verbunden ist.
7. Rasierapparatekopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Drähte (11) durch einzelne
Drahtadern gebildet werden, die direkt fest mit der Klingeneinheit verbunden sind.
8. Rasierapparatekopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Drähte (11) direkt mittels
Schweißen an der Klingeneinheit befestigt sind.
9. Rasierapparatekopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Drähte (11) direkt mittels
Kleben an der Klingeneinheit befestigt sind.
10. Rasierapparatekopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drähte (11) als Perlschnüre (211) ausgebildet sind.
11. Rasierapparatekopf nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Perlschnüre (211) aus Metall bestehen.
12. Rasierapparatekopf nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Perlschnüre (211) aus Klebstoff oder Kunststoff
bestehen.
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| GB2265328B (en) * | 1992-03-13 | 1995-05-10 | Wilkinson Sword Gmbh | Razor head of a wet razor |
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1992
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1993
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Also Published As
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