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DE9203668U1 - Scheckkartenhülle - Google Patents

Scheckkartenhülle

Info

Publication number
DE9203668U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cover
edges
piece
edge
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9203668U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Adolf Buehring 2055 Wohltorf De GmbH
Original Assignee
Adolf Buehring 2055 Wohltorf De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Adolf Buehring 2055 Wohltorf De GmbH filed Critical Adolf Buehring 2055 Wohltorf De GmbH
Priority to DE9203668U priority Critical patent/DE9203668U1/de
Publication of DE9203668U1 publication Critical patent/DE9203668U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C11/00Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
    • A45C11/18Ticket-holders or the like
    • A45C11/182Credit card holders

Landscapes

  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Scheckkartenhülle
Die Erfindung betrifft eine Hülle aus Kunstoffolie zum Aufbewahren eines flachen Gegenstandes, insbesondere einer Scheckkarte, mit zwei Scheiben, die mindestens an zwei gegenüberliegenden Kanten miteinander verbunden sind und zwischen die der flache Gegenstand durch einen an einer Kante der Hülle angeordneten Schlitz einschiebbar ist.
Aus offenkundiger Vorbenutzung sind Scheckkartenhüllen der eingangs genannten Art bekannt, bei denen zwei Kunststoffscheiben übereinander gelegt und am Rand miteinander verschweißt sind. Um den zum Einschieben der Scheckkarte erforderlichen Abstand zwischen den beiden Scheiben zu gewährleisten, wird vor dem Zusammenschweißen eine dieser Scheiben tiefgezogen. Durch den Schweißvorgang verringert sich im Bereich der Schweißnaht die Materialstärke und das Material versprödet, so daß solche Hüllen an ihren Kanten leicht aufreißen. Zudem sind diese Kanten unangenehm scharf.
DRESDNER BANK AG HAMBURG 04 030448 00 (BLZ 2ÖÖ 800 00) POSTGIRO HAMBURG 1476 07-200 (BLZ 200 100 20)
Ebenfalls aus offenkundiger Vorbenutzung ist es bekannt, Scheckkartenhüllen durch Randverschweißen von zwei Kunststoffscheiben herzustellen, von denen keine vor dem Verschweißen tiefgezogen ist. Diese Hüllen weisen zusätzlich zu den schon genannten Nachteilen den weiteren Nachteil auf, daß die beiden Kunststoffscheiben im Randbereich zur Schweißnaht hin keilförmig zusammenlaufen und das Einschieben und Herausziehen der Scheckkarte erschweren. Sie müssen daher etwas größere Abmessungen aufweisen, damit die Klemmung in dem keilförmigen Seitenspalt nicht zu stark ist.
Des weiteren sind aus offenkundiger Vorbenutzung Scheckkartenhüllen bekannt, die im Spritzgußverfahren aus Kunststoff hergestellt werden. Diese Scheckkartenhüllen weisen zwar die bisher genannten Nachteile nicht auf, sie sind aber sehr aufwendig in der Herstellung und, bedingt durch die notwendige große Materialstärke, sehr dickwandig und sperrig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Scheckkartenhülle der eingangs genannten Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet oder verringert, die insbesondere einfach und kostengünstig herzustellen ist, keine scharfen Kanten aufweist und platzsparend ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß die Hülle einstückig aus einem Kunststoffolienstück gebildet ist, wobei zwei gegenüberliegende Kanten der Hülle durch Umbiegen des Folienstücks geformt sind und wobei die beiden umgebogenen Laschen im Flächenbereich zwischen den Kanten miteinander verbunden sind und so eine der beiden Scheiben der Hülle bilden.
Das Umbiegen der Laschen wird so ausgeführt, daß sich der erforderliche Abstand zwischen den beiden Scheiben der Hülle ergibt. Die Verbindungsnaht der beiden Laschen liegt in einem mechanisch weniger beanspruchten Flächenbereich der Hülle und nicht mehr in dem diesbezüglich kritischen Kantenbereich.
Zudem bildet die Schweißnaht im Flächenbereich eine zusätzliche Versteifung der Hülle. Die umgebogenen Kanten der Hülle sind abgerundet und nicht scharfkantig.
Zweckmäßigerweise sind die beiden umgebogenen Laschen durch Schweißen miteinander verbunden. Wenn sich diese beiden Laschen überlappen, bildet der in Folge der Überlappung verdickte Bereich eine zusätzliche Verstärkungsrippe der Hülle.
Sofern der in der Hülle aufzubewahrende Gegenstand einen berührungs- oder druckempfindlichen Bereich aufweist, z.B. den Magnetstreifen einer Scheckkarte, wird die Verbindungsnaht der Laschen zweckmäßigerweise in einem Bereich angeordnet, der außerhalb dieses empfindlichen Bereichs liegt. Der von außen auf die Hülle ausgeübte Druck wird dann in erster Linie über die verdickte Verbindungsnaht auf einen weniger empfindlichen Bereich des Gegenstandes übertragen. Beim Hineinschieben oder Herausziehen des Gegenstandes findet eine Reibung in erster Linie zwischen der Lumenseite der verdickten Verbindungsnaht und dem darunter befindlichen Bereich des Gegenstandes statt; der beabstandet davon befindliche empfindliche Bereich wird daher geschont. Auf diese Weise ist dann beispielsweise der Magnetstreifen einer Scheckkarte besser geschützt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hülle ist die Verbindungsnaht mittig zwischen den beiden durch Umbiegen des Kunststoffolienstücks gebildeten Kanten angeordnet, da der Magnetstreifen bei Scheckkarten meist außermittig angeordnet ist.
Vorteilhafterweise ist die dem Einschubschlitz der Hülle gegenüberliegende Kante geschlossen. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch Flachverschweißen. Der Aufbewahrungsraum der Hülle verjüngt sich dann keilförmig zu dieser Kante hin. Bei nahezu vollständig in die Hülle eingeschobenem Gegenstand tritt daher eine Klemmwirkung auf, die diesen zusätzlich in
der Hülle festhält. Das Einschieben oder Herausziehen des Gegenstandes wird aber nicht erschwert, da nur die dem Einschubschlitz gegenüberliegende Kante der Hülle diese keilförmige Verjüngung aufweist. Die Flachverschweißung wird zweckmäßigerweise so vorgenommen, daß die durch die umgebogenen Laschen vorgegebene Rundung der Kanten auch an dieser verschweißten Kante erhalten bleibt und somit keine scharfe Kante entsteht.
Die Erfindung wird im folgenden näher anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Hülle mit einer teilweise eingeschobenen Scheckkarte,
einen Längsschnitt durch die Hülle, einen Querschnitt durch die Hülle, einen Ausschnitt aus Fig. 2 mit der flachverschweißten Kante der Hülle, einen Ausschnitt aus Fig. 3 mit einer der umgebogenen Kanten der Hülle, in einem Ausschnitt aus Fig. 3 die verdickte Schweißnaht.
Die Scheckkarte 2 besteht aus einem Kunststoffolienstück. Als Kunststoff wird vorzugsweise PVC gewählt. In einem Abstand, der etwas größer als die Breite der aufzubewahrenden Scheckkarte 1 ist, sind durch Umbiegen des Folienstücks 2 zwei zueinander parallele, abgerundete Längskanten 4 der Hülle geformt. Der zwischen den umgebogenen Kanten 4 befindliche Bereich des Folienstücks bildet die untere Scheibe 10 der Hülle 2. Die umgebogenen Laschen überlappen einander im mittleren Bereich zwischen den beiden Längskanten 4 und werden dort miteinander flächig verschweißt; sie bilden so die obere Scheibe 9 der Hülle 2. Die Schweißnaht ist mit 3 gekennzeichnet. Wie in Fig. 5 zu erkennen ist, ist der Krümmungsradius der umgebogenen Kanten 4 so gewählt, daß die umgebogenen
Laschen von dem unteren Folienstück, zu dem sie parallel
verlaufen, einen Abstand haben, der etwa der Dicke der Scheckkarte entspricht. Eine Schmalseite der Hülle 2 weist einen
Schlitz zum Einschieben der Scheckkarte 1 auf. Eine Aussparung 6 erleichtert das Wiederherausziehen derselben. An der dem
Schlitz gegenüberliegenden Schmalseite 5 der Hülle ist diese
mittels einer Flachverschweißung geschlossen. In Fig. 4 ist zu erkennen, daß auf diese Weise ein keilförmiger Spalt 7 gebildet wird, in dem sich die vollständig eingeschobene Scheckkarte 1 festklemmt. Sie ist damit gegen Herausfallen aus der
Hülle besser gesichert.
Die sich überlappenden, umgebogenen Laschen bilden im Bereich
der Schweißnaht 3 einen verdickten Bereich (s. Fig. 6). Dieser verdickte Bereich 3 liegt an der Scheckkarte 1 an und überträgt in erster Linie eine von außen auf diese Seite der Hülle ausgeübte Kraft auf die Scheckkarte. Da somit in den der
Schweißnaht 3 benachbarten Bereichen keine oder nur eine
geringe Kraft auf die Scheckkarte ausgeübt wird, wird der in
einem dieser Bereiche angeordnete Magnetstreifen 8 der Scheckkarte 1 besser geschützt.

Claims (7)

Schutzansprüche
1. Kunststoffhülle zum Aufbewahren eines flachen Gegenstandes (1), insbesondere einer Scheckkarte, mit zwei Scheiben (9, 10), die mindestens an zwei gegenüberliegenden Kanten (4) miteinander verbunden sind und zwischen die der flache Gegenstand (1) durch einen an einer Kante der Hülle (2) angeordneten Schlitz einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (2) einstückig aus einem Kunststoffolienstück gebildet ist, wobei zwei gegenüberliegende Kanten (4) der Hülle (2) durch Umbiegen des Folienstücks geformt sind und wobei die beiden umgebogenen Laschen im Flächenbereich (3) zwischen den Kanten (4) miteinander verbunden sind und so eine Scheibe (9) der Hülle (2) bilden.
2. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden umgebogenen Laschen miteinander verschweißt sind.
3. Hülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden umgebogenen Laschen sich überlappen.
4. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsnaht (3) der Laschen in einem Bereich angeordnet ist, der außerhalb druckempfindlicher Bereiche (8) des in der Hülle aufbewahrten Gegenstandes (1) liegt.
5. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsnaht (3) mittig zwischen den beiden durch Umbiegen des Kunststoffolienstücks gebildeten Kanten (4) der Hülle (2) angeordnet ist.
6. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Einschubschlitz gegenüberliegende Kante (5) der Hülle (2) geschlossen ist.
7. Hülle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Einschubschlitz gegenüberliegende Kante (5) der Hülle (2) mittels einer Flachverschweißung so geschlossen ist, daß die Lumenseiten der Scheiben (9, 10) dort keilförmig zusammenlaufen.
DE9203668U 1992-03-18 1992-03-18 Scheckkartenhülle Expired - Lifetime DE9203668U1 (de)

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DE9203668U DE9203668U1 (de) 1992-03-18 1992-03-18 Scheckkartenhülle

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DE9203668U DE9203668U1 (de) 1992-03-18 1992-03-18 Scheckkartenhülle

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DE9203668U1 true DE9203668U1 (de) 1992-07-16

Family

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DE9203668U Expired - Lifetime DE9203668U1 (de) 1992-03-18 1992-03-18 Scheckkartenhülle

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DE (1) DE9203668U1 (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4445479A1 (de) * 1994-12-20 1996-06-27 V Hobe Clemens August Monforts Bruchschutzmittel für Plastikkarten
DE29618546U1 (de) * 1996-10-24 1997-01-23 Simanok, Thomas, 71229 Leonberg Etui für Karten mit Magnetstreifen und/oder Chips
DE19952122A1 (de) * 1999-10-29 2001-05-10 Bosch Gmbh Robert Kartenhülle für Chipkarten

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE29618546U1 (de) * 1996-10-24 1997-01-23 Simanok, Thomas, 71229 Leonberg Etui für Karten mit Magnetstreifen und/oder Chips
DE19952122A1 (de) * 1999-10-29 2001-05-10 Bosch Gmbh Robert Kartenhülle für Chipkarten

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