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Verfahren und Vorrichtung zum Ausrichten eines Werkstückes, insbesondere
Drehstahls, zwecks Schleifens einer runden Fläche an demselben Die Erfindung betrifft
ein Verfahren zum Ausrichten eines Werkstückes, insbesondere Drehstahls, zwecks
Schleifens einer runden Fläche an demselben, bei welchem das Werkstück beim Einspannen
in einen schwenkbaren Halter mit dem Zentrum seiner zu bearbeitenden runden Fläche
mittels einer optisch vergrößernden Visiereinrichtung auf die Schwenkachse des Halters
ausgerichtet wird.
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Hierbei wird die Schneide der oft sehr teuren Drehstähle so auf die
Schwenkachse des Werkstückhalters ausgerichtet, daß möglichst wenig Material weggeschliffen
werden muß. Ältere Vorschläge gehen dahin, die zuerst roh geschliffene Schneide
gegen eine Lehre, anzustellen. Neuere Vorschläge verwenden hierzu eine optisch vergrößernde
Visiereinrichtung. Diese wurde aber bisher stets an der Bearbeitungsmaschine selbst
angeordnet, mit der Folge, daß sie durch den Schleifstaub recht schnell verschmutzte
und deswegen oft gereinigt werden mußte, wobei Kratzer in der Optik nicht vermieden
werden konnten, da der Schleifstaub aus Körnchen von großer Härte besteht.
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Gemäß der Erfindung wird dies dadurch vermieden, daß das Ausrichten
auf einem von der bearbeitenden Maschine getrennten Richttisch, in welchem der Werkstückhalter
einsetzbar ist, ausgeführt wird.
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Die Erfindung hat auch eine Einrichtung zur Ausübung dieses Verfahrens
zum Gegenstand, sie besteht aus einem Richttisch, der eine Visiereinrichtung und
eine zur Visierachse koaxiale Bohrung und einem Werkstückhalter, der einen in zwei
zueinander senkrechten Richtungen ein- und feststellbaren Schwenkzapfen aufweist,
und darin, daß der
im Richttisch eingesetzte Werkstückhalter mittels
zweier am Richttisch angeordneter Mikrometerschrauben in einer zur Visierachse senkrechten
Ebene verstellbar ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Einrichtung des Verfahrens ist in den
Fig. I bis 7 der Zeichnungen dargestellt.
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Fig. I zeigt eine perspektivische Ansicht einer an sich bekannten
Schleifmaschine, den von ihr getrennten Richttisch und den abwechslungsweise auf
die Maschine und den Richttisch aufsetzbaren Werkstückhalter; Fig. 2 zeigt einen
Aufriß im Schnitt längs der Linie A-A der Fig. 3 des Richttisches; Fig. 3 zeigt
eine Draufsicht des Richttisches; Fig. 4 zeigt einen Seitenriß des Richttisches
im Schnitt längs der Linie B-B der Fig. 2; Fig. 5 zeigt eine Einzelheit im Schnitt
längs der Linie C-C der Fig. 4; Fig. 6 zeigt eine weitere Einzelheit im Schnitt
längs der Linie D-D der Fig. 3, und Fig. 7 zeigt die Strichplatte der optischen
Visiervorrichtung des Richttisches in einem größeren Maßstab.
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Auf der linken Seite der Fig. I ist eine an sich bekannte Feinstschleif-
und Läppmaschine dargestellt. Mit 2 und 3 sind zwei Diamantschleifscheiben, mit
4 ein Schlitten mit sektorförmigem Aufbau 5 bezeichnet, der in seinem Zentrum eine
konische Lagerbohrung 6 aufweist; diese ist zur Aufnahme eines entsprechenden konischen
Schwenkzapfens 7 bestimmt, welcher zu einem Werkstückhalter 8 für den zu schleifenden
Drehstahl gehört. Auf der rechten Seite der Fig. I ist ein Richttisch 9 dargestellt.
Dieser Richttisch hat auch eine zur Aufnahme des Schwenkzapfens 7 bestimmte Lagerbohrung
Io, die zu einer optisch vergrößernden Visiereinrichtung II koaxial ist. Der zu
schleifende Drehstahl wird in den auf dem Richttisch 9 aufgesetzten Werkstückhalter
8 so eingespannt, daß seine bereits roh rundgeschliffene oder abgenutzte Schneide
mit ihrem Zentrum auf die gemeinsame Achse der Visiereinrichtung II und der Lagerbohrung
Io ungefähr ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck besitzt die Visiereinrichtung II die
in Fig. 7 gezeigte, an sich bekannte Strichplatte 17. Daraufhin wird die Aufspannplatte
16 des Werkstückhalters 8 mittels verstellbarer Schlitten 14, 15 durch die Mikrometerschrauben
12, 13 gegenüber dem in der Bohrung Io sitzenden Lagerbolzen 7 verschoben, bis die
Ausrichtung genau ist. Daraufhin erfolgt die Festspannung des Schwenkzapfens 7 an
der Aufspannplatte 16. Erst jetzt wird der Werkstückhalter 8 samt dem Drehstahl
vom Richttisch 9 abgenommen und mit dem Schwenkzapfen 7 in die Lagerbohrung 6 des
Aufbaues 5 der Maschine I eingesetzt, worauf das Radienschleifen und -läppen vorgenommen
werden kann unter Hinundherschwenken des Schwenkzapfens 7 in der Lagerbohrung 6.
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Die nicht bereits erwähnten Einzelheiten der Maschine i haben mit
der vorliegenden Erfindung nichts zu tun und werden deshalb nicht beschrieben. Die
Einzelheiten des Aufbaues des Werkstückhalters 8 und des Richttisches 9 werden nun
mit Bezug auf die Fig. 2 bis 6 beschrieben.
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Der Werkstückhalter 8 weist nebst der Aufspannplatte 16 bekannte Mittel
18 zum Aufspannen eines Drehstahles i9 auf. Die Aufspannplatte 16 hat die Form eines
Kreissektors, an dessen Zentrum eine Bohrung 2o vorgesehen ist, die von einer Schraube
21 durchsetzt wird, die zusammen mit einer Mutter 22 und einer Scheibe 23 zum Festklemmen
des Schwenkzapfens 7 an der Aufspannplatte 16 dient. Die Scheibe 23 ist rechteckig
und in einer Nut 24 an der Oberseite der Aufspannplatte 16 (Fig. 2 und 3) verschiebbar
und hat selbst eine zur Nut 24 senkrechte Nut 25, in welche der Kopf 26 der Klemmschraube
2I mit seinen parallelen Flachseiten eingreift. Somit ist der Schwenkzapfen 7 samt
der darin eingepaßten Klemmschraube 21 in einer zu seiner Längsachse senkrechten
Ebene in zwei zueinander senkrechten Richtungen verschiebbar, die Klemmschraube
21 aber bezüglich Aufspannplatte 16 gegen Drehung gesichert, was beim Anziehen der
Mutter 22 wichtig ist. Um ein Lösen dieser Mutter 22 auch bei der Drehung des Schwenkzapfens
7 in der Bohrung 6 zu vermeiden, ist auch dieser Schwenkzapfen bezüglich der Aufspannplatte
16 gegen Drehung gesichert, indem sein oberster Teil 7a einen Querschnitt von rechteckiger
Form hat und in eine rechteckige Ausnehmung 23a. der Scheibe 23 eingreift.
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Die Aufspannplatte 16 besitzt auf ihrer Unterseite zwei zu den Nuten
24 bzw. 25 parallele Nuten 27, 28, in welche Klauen 29 bzw. 3o der am Gehäuse 31
des Richttisches senkrecht zu den betreffenden Klauen verschiebbar geführten Schlitten
14 bzw. 15 eingreifen, wenn der Werkstückhalter 8 auf dem Richttisch 9 aufgesetzt
ist. Die Schlitten 14, 15 können mittels der Mikrometerschrauben 12, 13 verschoben
werden, die sich in am Gehäuse 31 befestigten Lagern 34, 35 drehen, aber nicht verschieben
können. Mit den eben beschriebenen Mitteln kann die Aufspannplatte 16 in zwei zueinander
senkrecht stehenden Richtungen gegenüber dem Schwenkzapfen 7 verschoben werden,
der dabei in der Bohrung Io sitzt, die in einer im Gehäuse 31 fest eingesetzten
Hülse 36 ausgebildet ist. Zwischen der Hülse 36 und einem am Gehäuse 3I mittels
Schrauben 37 befestigten Ring 32 ist eine Schlüsselhülse 38 drehbar, aber unverschiebbar
gelagert, die einen Innensechskant 38a aufweist, in welchen die Mutter 22 paßt.
Diese Schlüsselhülse 38 kann mittels eines an ihr befestigten Armes 39 betätigt
werden, der durch eine Seitenwand des Gehäuses 31 hindurchragt. Der Schwenkzapfen
7 kann also sehr bequem an der Aufspannplatte 16 festgespannt oder von ihr gelöst
werden, während diese mit den Mikrometerschrauben 12, 13 gekuppelt ist.
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Der Schwenkzapfen 7 und die Bohrungen 6, io haben alle die gleiche
schwache Konizität. Bei auf dem Richttisch 9 aufgesetztem Werkstückhalter 8 liegt
dieser nur mit dem Schwenkzapfen 7 in der konischen Bohrung io und in Abstand davon
auf den sichtbaren kugeligen Kopfflächen 4.0a von zwei
in Gewindelöchern
des Gehäuses 31 einstellbaren Tragbolzen 40. Zwischen Gehäuse 31 und Aufspannplatte
16 ist also ein Spalt, der es gestattet, die Berührung zwischen den Kopfflächen
4oa und der Unterseite der Aufspannplatte 16 zu kontrollieren.
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Zur Erleichterung des Abhebens des Werkstückhalters 8 vom Richttisch
g ist im Gehäuse 31 eine abgestufte Bohrung 41 vorgesehen, in welcher ein Stößel
42 mittels eines auf einer Welle 43 ausgebildeten Exzenters 43a verschoben werden
kann, wenn die Welle 43 mittels eines Handgriffes 44 verdreht wird.