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Vorrichtung zur Uberführung der Stege eines Kettenförderers mit geschlossener
Stegführung in eine darüber- oder darunterliegende Stegführung Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zur Überführung der Kette und der Mitnehmerstege eines Kettenförderers
in eine über oder unter dem Förderer liegende Stegführung. Derartige Vorrichtungen
werden verwendet, um an beliebiger Stelle des Kettenförderers das Fördergut austragen
zu können, wobei die Förderkette aus dem Kettenförderer in eine über oder unter
dem Förderer angebrachte Förderrinne übergeführt wird, welche mit einer Austragsvorrichtung
versehen ist. Aus der Austragsvorrichtung kann das Fördergut beispielsweise in eine
Schleuderversatzmaschine aufgegeben werden.
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Es sind Vorrichtungen dieser Art für Kettenförderer mit offener Stegführung,
bei der die Mitnehmer stege nlur seitlich geführt werden, bekannt.
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WIan verwendet jedoch, insbesondere beim Durchfahren von Mulden und
bei welligem Liegenden, vorzugsweise Kettenförderer mit geschlossener Stegführung,
bei der die Mituehmerstege auch von oben durch Führungsleisten geführt werden, so
daß sie sich nicht aus der Förderrinne herausheben und über das Fördergut hinwegrutschen
können. Diese Förderer können aber nur dann in Verbindung mit den bekannten Vorrichtungen
verwendet werden, wenn die oberen Führungsleisten an der Überführungsstelle abnehmbar
sind.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung vermeidet den Nachteil des Erfordernisses
abnehmbarer Führungsleisten dadurch, daß die Stege an der ttberführungsstelle, vorzugsweise
durch Einknicken, unter das lichte Maß der Stegführung verkürzt werden, im verkürzten
Zustand aus der Ebene der einen in die Ebene der anderen Stegführung über-
geführt
und sodann in ihre ursprüngliche Länge zurückgeführt werden. Vorzugsweise geht das
Bodenblech der Förderrinne des Kettenförderers an der Überführungsstelle in ein
Bodenblech solchen Profils iiber, das dem unteren lichten Profil des eingeknickten
Steges an alleri Stellen vom Beginn bis zur endgültigen Beseitigung der Knickung
wenigstens annähernd angepaßt ist, so daß unter den geknickten Stegen kein Fördergut
auf dem Bodenblech liegenbleibt.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist über der durchlaufenden
ortsfesten Stegführung des Kettenförderers eine verfahrbare, vorzugsweise auf der
Stegführung des Kettenförderers rollende Förderrinne mit Stegführung angeordnet,
mit der die Einrichtung zur Verkürzung und Wiederverlängerung der Stege, z. B. bei
einknickbaren Stegen das dem unteren lichten Profil der eingeknickten Stege im Profil
angepaßte Bodenblech, verbunden ist. In dem Bodenblech der verfahrbaren Vorrichtung
ist eine Austragsvorrichtung, z. B. ein Schütttrichter, für das Fördergut angebracht.
Des weiteren kann in die verfahrbare Vorrichtung beispielsweise eine Schleuderversatzmaschine
eingebaut werden, der das Versatzgut von der Austragsvorrichtung zugeführt wird.
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Bei der Vorrichtung mit einknickbaren Stegen und einem dem unteren
lichten Profil der Stege angepaßten Bodenblech kann entweder das Bodenblech selbst
als Mittel zum Einknicken der Stege dienen, oder die Stege können z. B. mit einem
offenen Maul versehen werden, mit dem sie an der Überführungsstelle in eine Führungsschiene
einlaufen, die so auf- und abgebogen ist, daß sie die gewünschte Einknickung und
vorzugsweise auch die Streckung der Stege bewirkt.
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Um ein willkürliches Einknicken der Stege im Kettenförderer zu vermeiden,
kann der Knickpunkt der Stege außermittig angeordnet werden. Auch können die Stege
mit Federgliedern versehen werden, welche die Stege in der Strecklage zu halten
bestrebt sind.
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Die Stege können beispielsweise auch teleskopartig mit vorzugsweise
innenliegender Druckfeder ausgebildet sein, welche den Steg in der Stellung der
größten Länge zu halten bestrebt ist. Das mit der Vorrichtung verbundene und im
Kettenförderer verfahrbare Bodenblech ist in diesem Falle eben und an den Seiten
mit Auf- und Ablaufhöckern verstehen, gegen die die Enden der Stege anlaufen und
durch die sie unter das lichte Maß der Stegführung zusammengedrückt werden. in der
Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Vorrichtung nach der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt Fig. I eine Vorrichtung mit einknickbaren Stegen in Seitenansicht
und teilweise im Schnitt nach der Linie I-I der F.ig. 3, Fig. 2 die Vorrichtung
nach Fig. I in Aufsicht und teilweise im Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 3,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. I, Fig. 4 eine andere Ausbildung
der einknickbaren Stege, Fig. 5 eine Vorrichtung mit teleskopartig ausgebildeten
Stegen in Seitenansicht und teilweise im Schnitt, Fig. 6 die Vorrichtung nach Fig.
5 in Aufsicht und teilweise im Schnitt, Fig. 7 einen teleskopartig ausgebildeten
Steg im Schnitt.
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Auf einem Kettenförderer (Fig. I, 2 und 3), der au's einem oberen
Fördertrum I und einem unteren Leertrum 2 besteht, ist eine verfahrbare, auf der
geschlossenen Stegführung 3 des Kettenförderers rollende Förderrinne 4 angebracht,
die ebenfalls mit einer geschlossenen Stegführung 6 versehen ist und in ihrem Bodenblech
eine Austragsvorrichtung 5 besitzt. An den Ketten 7 des Kettenförderers sind Mitnehmerstege
8 befestigt, die in einem Gelenkt in ihrer Mitte einknickbar sind. An den 1 Yberführungs
stellen, an denen die Förderkette 7 aus dem Keftenförderer in die verfahrbare Förderrinne
4 übergeführt bzw. aus der Förderrinne 4 in den Kettenförderer zurückgeführt wird,
liegt das Bodenblech 10 der Förderrinne 4 auf dem Bodenblech II des Kettenförderers
auf. Das Bodenblech lo der Förderrinne 4 ist dachförmig gewölbt, derart, daß sein
Profil dem unteren lichten Profil des eingeknickten Steges an allen Stellen vom
Beginn bis zur endgültigen Beseitigung der Knickung wenigstens annähernd angepaßt
ist. Die Kammlinie des dachförmig gewölbten Bodenbleches 10 ist mit I2, die seitliche
Begrenzungslinie mit I3 bezeichnet. Bei der Überführung der Ketten 7 und Stege 8
aus dem Kettenförderer in die verfahrbare Förderrinne 4 laufen die Stege 8 auf das
Bodenblech 10 auf und werden von der ansteigenden Kammlinie 12 mehr und mehr eingeknickt,
wodurch sich der Abstand der Ketten 7 verringert.
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Gleichzeitig übernimmt die Stegführung 6 der Förderrinne 4 die Führung
aer aus der Stegführung 3 des Kettenförderers heraustretenden Ketten 7. Sobald der
Abstand der Ketten 7 unter das lichte Maß der Stegführung 3 verkürzt ist, steigen
die seitlichen Begrenzungen I3 des Bodenbleches 10 an und heben Ketten 7 und Stege
8 aus dem Kettenförderer heraus, wobei eine entsprechende Ausbildung der Kammlinie
12 die Knickung der Stege aufrechterhält. Sobald die seitlichen Begrenzungslinien
13 des Bodenbleches 10 aus dem Kettenförderer heraustreten, fällt die Kammlinie
12 ab, und die Stege werden wieder in i'hre gestreckte Lage zurüclqTefübrt. In sinngemäß
gleicher Weise erfolgt die Rückführung der Kette aus der Förderrinne 4 in den Kettenförderer.
In bekannter Weise können an den Uberführungsstellen auf die Stegfürungen Seitenbleche
aufgesteckt werden, die ein seitliches Herausfallen des Fördergutes aus dem Förderer
verhindern.
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In Fig. 4 sind die einknickbaren Stege 8 mit einem offenen Maul 14
versehen, mit dem sie an der Überführungsstelle in eine über der- Förderrinne 4
befestigte Führungsschiene 15 einlaufen, die so auf- und abgebogen ist, daß sie
die oben
beschriebene gewünschte Einknickung und vorzugsweise auch
die Streckung der Stege bewirkt. Zur Vermeidung eines willkürlichen Einknickens
der Stege im Kettenförderer ist das Gelenkg, in dem die Stege einknicken können,
außermittig angeordnet. Aus dem gleichen Grund sind die beiden Stegteile mit Bolzen
17 versehen, an denen eine Feder ins befestigt ist, welche die Stege in der Strecklage
zu halten bestrebt ist.
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In den Fig. 5 und 6 ist ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung mit
teleskopartig ausgebildeten Stegen 19 dargestellt. Der Steg (Fig. 7) besteht aus
einem kastenförmigen Teil 20, in den ein ebenfalls kastenförmiger Teil 2I gegen
den Druck einer Feder 22, die im Innern der beiden Stegteile 20, 2I liegt, hineingeschoben
wird. Eine Schraube 23 im Stegteil 20 greift in den Stegteil 21 hinein und verhindert,
daß die Feder 22 die beiden Stegteile 20, 2I über ein gewisses Maß hinaus auseinanderdrückt.
Dagegen können die Stegteile weiter ineinandergeschoben werden, wobei die Schraube
23 in einem Langloch 24 im Stegteil 21 gleitet. Die verfahrbare Förderrinne 4 (Fig.
5 und 6) liegt in diesem Falle mit einem ebenen Bodenblech 25 auf dem Bodenblech
des Kettenförderers auf. Das Bodenblech 25 ist seitlich mit Auf- bzw. Ablaufhöckern
26 versehen, gegen die die Enden der Stege anlaufen und durch die sie unter das
lichte Maß der Stegführung 3 zusammengedrückt werden.
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Daraufhin werden Ketten und Stege durch das ansteigende Bodenblech
25 aus dem Kettenförderer herausgehoben, wobei sie von der Stegführung 6 der Förderrinne
4 geführt werden, und anschließend werden durch Erweitern der Stegführungen 6 die
Stege 19 wieder in ihre volle Länge zurückgeführt.