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DE926656C - Verfahren zum Vermauern der Einkarrtueren von Ziegelbrennoefen od. dgl. - Google Patents

Verfahren zum Vermauern der Einkarrtueren von Ziegelbrennoefen od. dgl.

Info

Publication number
DE926656C
DE926656C DEG10209A DEG0010209A DE926656C DE 926656 C DE926656 C DE 926656C DE G10209 A DEG10209 A DE G10209A DE G0010209 A DEG0010209 A DE G0010209A DE 926656 C DE926656 C DE 926656C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bricks
bricking
brick
einkarrtueren
filled
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEG10209A
Other languages
English (en)
Inventor
Leo Geiser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEG10209A priority Critical patent/DE926656C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE926656C publication Critical patent/DE926656C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F27FURNACES; KILNS; OVENS; RETORTS
    • F27DDETAILS OR ACCESSORIES OF FURNACES, KILNS, OVENS OR RETORTS, IN SO FAR AS THEY ARE OF KINDS OCCURRING IN MORE THAN ONE KIND OF FURNACE
    • F27D1/00Casings; Linings; Walls; Roofs
    • F27D1/18Door frames; Doors, lids or removable covers
    • F27D1/1858Doors

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Retaining Walls (AREA)

Description

  • Es sind Verfahren bekannt, die Einkarrtüren von Ziegelbrennöfen zu verschließen. Dies geschieht meistens durch normales Vermauern mit flach liegenden Mauersteinen, welche nach der Benutzung des Ofens wieder auseinandergenommen werden. Hierdurch findet jedoch ein ziemlicher Verbrauch an Mauersteinen statt, da -dieselben nur mit ihren Schmalseiten die zu vermauernde Wand bilden. Auch ist der Arbeitsaufwand erheblich, da eine verhältnismäßig große Zahl von Mauersteinen benötigt wird, welche größtenteils seitlich behauen werden. Bei der großen Zahl von Einkarrtüren an einem Ziegelbrennofen spielt dies jedoch eine erhebliche Rolle, da dieselben -mehrmals in der Woche gewechselt werden.
  • Es wird daher vorgeschlagen, die Zahl der verwendeten Mauersteine durch ei-n 'besonderes Mauerverfahren zu verringern und dadurch den Materialaufwand und die Arbeitszeit für die Vermauerung der Einkarrtüren zu erniedrigen. Dies geschieht erfindungsgemäß dadurch, daß an Stelle der bisher liegenden Mauersteine ein halbsteinstarkes Gitter von mit ihren Schmalseiten nach außen ;gekehrten Mauersteinen gebildet wird, dessen Zwischenräume mit hochgestellten Mauersteinen viertelsteinstark vermauert werden.
  • Besonders wirkungsvoll ist es, wenn die Zwischenräume so bemessen werden, -daß sie durch je einen hochgestellten Mauerstein ausgefüllt werden. Sie können aber auch so bemessen sein, daß sie durch je zwei oder -mehrere nebeneinander angeordnete hochgestellte Mauersteine ausgefüllt werden. An Stelle mehrerer nebeneinandergestellter Mauersteine kann auch ein Schamottestein treten.
  • Um zu der für die Einkarrtür üblichen Breite zu gelangen, reicht eine Gitterbreite von vier aneinandergereihten längs liegenden Mauersteinen aus. In diesem Fall wird nämlich die durch die Mauersteine gebildete Reihe genau i m lang, was etwa der Breite einer normalen Einkarrtür entspricht. Vier oder fünf derartige Reihen aufeinandergeschichtet ergeben dann die Höhe einer normalen Einkarrtür.
  • Da die Mauersteine keine besonderen Kräfte aufnehmen, genügt es, wenn das Gitter ohne besondere Vermauerung ,gebildet wird. Die Steine !brauchen lediglich erfindungsgemäß aneinandergereiht und an ihrer Rückseite mit einer entsprechenden Lehmschicht überstrichen zu werden. Sollte jedoch im Verband gemauert werden, so bietet das Verfahren den Vorteil, daß beim Abbruch der Mauer lediglich die Schmalseiten der Steine voneinander gelöst zu werden brauchen, was bei einem normalen Verband nicht der Fall ist. Durch die erfindungsgemäße Anordnung werden etwa ein Viertel der Steine und die Hälfte der erforderlichen Arbeitszeit gespart. Natürlich können an Stelle der Mauersteine auch andere Steine, z. B. Schamottesteine od. dgl., ver-@vendet werden. Durch wechselseitige Anordnung der Mauersteine wird ein besonders guter Verband erzielt. Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht. Diese zeigt in Abb. i bis q. das erfindungsgemäße Mauerwerk in Ansicht.
  • Die Einkarrtür ist aus den .mit ihren Schmalseiten nach außen gekehrten Mauersteinen i zusammengesetzt. Diese sind in waagerechten Reihen 2 und senkrechten Reihen 3 angeordnet, so, daß die beiden Reihenarten zusammen ein Gitter bilden. Die Zwischenräume des Gitters werden ,durch je einen oder mehrere hochgestellte, mit ihrer Breitseite nach außen gekehrte Mauersteine q. ausgefüllt. Außerdem wird die Außenwand der Einkarrtür durch eine Lehmschicht verkleidet.
  • An Stelle mehrerer nebeneinanderliegender Mauersteine kann auch ein Schamottestein. 5 treten (Abb. d.). Der Torbogen 6 wird in alter Weise gemauert. Naturgemäß sind im Rahmen der Erfindung die verschiedensten Ausführungsarten möglich, von denen die hier gezeigten lediglich als Ausführungsbeispiel zu werten sind.

Claims (3)

  1. PATENTANSPRÜCHE: i. Verfahren zum Vermauern der Einkarrtüren von Ziegelbrennöfen od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß aus mit ihren Schmalseiten nach außen gekehrten Mauersteinen ein halbsteinstarkes Gitter gebildet wir4, dessen Zwischenräume mit hochgestellten, mit ihren Breitseiten nach außen gekehrten Mauersteinen viertelsteinstar#k vermauert wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Zwischenräume so bemessen sind, daß sie durch je einen hochgestellten Mauerstein ausgefüllt werden.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenräume so bemessen sind, daß sie durch je zwei oder drei Mauersteine oder durch je einen Schamottestein ausgefüllt werden.
DEG10209A 1952-11-14 1952-11-14 Verfahren zum Vermauern der Einkarrtueren von Ziegelbrennoefen od. dgl. Expired DE926656C (de)

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DEG10209A DE926656C (de) 1952-11-14 1952-11-14 Verfahren zum Vermauern der Einkarrtueren von Ziegelbrennoefen od. dgl.

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Publications (1)

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DE926656C true DE926656C (de) 1955-04-21

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ID=7119250

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DEG10209A Expired DE926656C (de) 1952-11-14 1952-11-14 Verfahren zum Vermauern der Einkarrtueren von Ziegelbrennoefen od. dgl.

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