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Buchungsmaschineneinrichtung zur gleichzeitigen Niederschrift von
Buchungen einerseits in mehreren Rubriken und andererseits in einer Kolonne Die
Erfindung geht von einer Buchungsmaschineneinrichtung zur gleichzeitigen Niederschrift
von Buchungen einerseits in mehreren Rubriken und andererseits in einer Kolonne
unter Verwendung einer Buchungsmaschine aus, die mit einem Druckwerk und einem von
Kolonne zu Kolonne gesteuerten Buchungswagen für zeilenweise Buchung, der den Kolonnen
entsprechend die Funktionen der :Maschine einstellt, versehen ist, und beschäftigt
sich mit der Aufgabe, eine leicht bedienbare und an die verschiedensten Betriebsbedürfnisse
anpaßbare Einrichtung zu schaffen.
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Es gibt bereits Addier- und Rechenmaschinen, rechnende Schreibmaschinen
u. dgl., die mit einem Druckwerk zur Ausführung zweier Abdrücke auf zwei Bogen versehen
sind, welche in zwei zueinander senkrechten Richtungen geschaltet werden. Diese
Maschinen arbeiten nach dem Durchschreibe-oder sogenannten Vorsteckverfahren und
besitzen den Nachteil, daB einerseits nur eine Originalschrift geliefert und andererseits
die Zweitschrift nicht mehrfarbig bedruckt werden kann. Darüber hinaus ist das Einspannen
der beiden Formulare umständlich.
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Gegenüber dieser bekannten Durchschreibeeinrichtung unterscheidet
sich die Buchungsmaschineneinrichtung zur gleichzeitigen Niederschrift von Buchungen
einerseits in mehreren Rubriken und
andererseits in einer Kolonne
unter Verwendung einer Buchungsmaschine, die mit einem Druckwerk und einem von Kolonne
zu Kolonne gesteuerten Buchungswagen für zeilenweise Buchung, der den Kolonnen entsprechend
die Funktionen der Maschine einstellt, versehen ist, und kennzeichnet sich dadurch,
daß ein zweites Druckwerk für vorzugsweise senkrechte Buchungsfolge zugeordnet ist,
das als von der Rechenmaschine organisch getrenntes Aggregat von ihr indirekt, z.
B. elektrisch gesteuert wird.
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Es ist bereits bekannt, bei Registriermaschinenanlagen bzw. Schreib-Rechen-Aggregaten
mehrere vollständige Rechenmaschinen od. dgl. nicht organisch zu gemeinsamer Arbeit
zu verbinden. Demgegenüber besteht die Buchungsmaschineneinrichtung nach der Erfindung
aus einer einzigen vollständigen Rechenmaschine, der nicht organisch nur ein Maschinenteil,
nämlich ein Druckwerk, zugeordnet ist, welches vom Mutterwerk gesteuert wird und
im Originaldruck eine Zweitschrift aller Rechenergebnisse der Muttermaschine aufzeichnet.
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Es ist fernerhin eine textschreibende Buchungsmaschine in Form einer
Registrierbuchungsmaschine mit mehreren gleichzeitig einstellbaren Drucktypensätzen
bekannt, die mit einer Tastenschreibmaschine derart verbunden ist, daß mindestens
einer der gleichzeitig einstellbaren Typensätze auf dem bei der Auswahl der Sonderzählwerke
der Registrierbucliungsmaschine selbsttätig auf die Druckwalze eingestellten Papierwagen
der Schreibmaschine zusammenarbeitet, während der oder die anderen Typensätze mit
dem üblichen Rollendrucker der Registrierbuchungsmaschine zusammenarbeiten.
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Bei dieser bekannten Registrierbuchungsmaschine wird also von dem
vertikal schreibenden Rollendrucker als normalem Grundbestandteil der Maschine ausgegangen
und die Lösung für die Aufgabe, mehrere Belege gleichzeitig zu schreiben, darin
gesehen, daß zu dem in der Maschine bereits vorhandenen Rollendrucker einerseits
weitere Typensätze in die Maschine eingebaut werden und andererseits eine Schreibmaschine
mit ihrem Papierwagen derart angekuppelt wird, daß die zusätzlichen Typensätze auf
dem Papierwagen der Schreibmaschine zum Abdruck kommen. Das Herauslösen eines Druckwerks
aus dem Maschinenorganismus ist also bei einer solchen Registrierbuchungsmaschine
nicht denkbar. Bei der Buchungseinrichtung nach der Erfindung dagegen wird von einem
Rechenmaschinentyp ausgegangen, bei dem es primär nur auf den die horizontalen Buchungen
aufnehmenden Wagen als Grundbestandteil, nämlich entscheidendes Steuerorgan der
Maschine, ankommt, während ein weiterer Typensatz für den Maschinengang bedeutungslos
ist und daher nicht organisch mit der Maschine verbunden zu sein braucht. Die bekannte
Registrierbuchungsmaschine unterscheidet sich aber nicht nur baulich, sondern auch
noch bedienungsmäßig so weitgehend von der Rechenmaschineneinrichtung, auf die sich
Problemstellung und Lösung der vorliegenden Erfindung beziehen, daß sie auch aus
diesem Grunde dem Fachmann nicht als Vorbild für den vorliegenden Fall dienen kann.
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Die bekannte Registrierbuchungsmaschine läßt nämlich nur bestimmte,
durch die Gangarttasten festgelegte Buchungen zu, durch die gleichzeitig der Wagen
hin und her verschoben wird. Bei der Buchungseinrichtung nach der Erfindung dagegen
können beliebig viele und beliebig geartete Buchungsbefehle vom Buchungswagen übernommen
und ausgeführt werden, wobei das Wagensteuerorgan als vom Maschinenwerk unabhängiges
und daher je nach dem Arbeitsproblem auswechselbares Organ, z. B. als Kommandoschiene,
ausgebildet. sein kann.
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In Abb. i ist eine Buchungsmaschine dargestellt, bei weicher im Papierwagen
in bekannter Weise zuunterst das Lohnjournal i, darüber das perforierte Formular
:2 und oben darauf die Lohnkarte 3 eingespannt sind. Zwischen den Formularen liegt
Kohlepapier, wodurch die Beschriftung des Lohnstreifens nicht im Original, sondern
als Durchschlag erfolgt.
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Die Abb.2 zeigt eine Ausführungsform des Erfindungsgedankens, bei
welcher im Papierwagen der Buchungsmaschine lediglich das Lohnjournal und die Lohnkarte
eingespannt sind. An Stelle des perforierten Formulars 2 nach Abb, i, welches nach
dem bisherigen Verfahren in einzelne Streifen gerissen wird, wird in einem Sonderdruckwerk
die Lohntüte ,4 vertikal beschriftet. Dies bedeutet, daß tatsächlich der Lohnbeleg
in Originalschrift deutlich ausgeführt wird und zudem nicht erst in eine Tüte eingelegt
zu werden braucht.
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In Abb. 3 sind die verschiedenen Formulare in größerem Maßstabe dargestellt,
und zwar so, wie sie gemäß Abb. i bisher in den Papierwagen eingespannt wurden.
i stellt ein Lohnjournal und 2 das perforierte Formular dar, auf welchem obenauf
die Lohnkarte 3 liegt.
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Abb.4 zeigt einen beschrifteten Lohnbeutel in natürlicher Größe.
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Das obenerwähnte perforierte Formular ist zum Zwecke des sicheren
Abreißens der Streifen allgemein im Vierzeilenabstand beschriftet. Kommt dieses
Formular in der Buchungsmaschine in Fortfall, so wie dies erfindungsgemäß vorgeschlagen
wird, so kann das Lohnjournal einzeilig beschriftet werden. Das Problem des unsicheren
Vierzeilenabstandes kommt dadurch in Fortfall.
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Schließlich wird noch auf folgende Vorteile der Erfindung hingewiesen.
Das Einführen von drei Formularen bereitet immer gewisse Schwierigkeiten bzw. Verzögerungen
bei der Bedienung. Man hat versucht, diesen Schwierigkeiten dadurch zu begegnen,
daß man die Formulare i und 2 zusammenklebte und erst nach der Beschriftung trennte.
Diese Schwierigkeit kommt erfindungsgemäß ebenfalls dadurch in Fortfall, daß man
nur zwei Formulare in den Papierwagen einzuführen braucht und das dritte Formular,
entsprechend dem Formular 3 in Abb. 3, in einen Trichter des Sonderdruckwerks einfallen
läßt. Es versteht sich von
selbst, daB das Erfindungssystem ebenso
von Bedeutung ist für das Beschriften von Kontoauszügen von Banken und Sparkassen.