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DE9116464U1 - Tabakpatrone und Vorrichtung zum Überführen eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone in eine Zigarettenpapierhülse - Google Patents

Tabakpatrone und Vorrichtung zum Überführen eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone in eine Zigarettenpapierhülse

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DE9116464U1
DE9116464U1 DE9116464U DE9116464U DE9116464U1 DE 9116464 U1 DE9116464 U1 DE 9116464U1 DE 9116464 U DE9116464 U DE 9116464U DE 9116464 U DE9116464 U DE 9116464U DE 9116464 U1 DE9116464 U1 DE 9116464U1
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tobacco
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Martin Brinkmann 2800 Bremen De GmbH
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Martin Brinkmann 2800 Bremen De GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
    • A24C5/00Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
    • A24C5/40Hand-driven apparatus for making cigarettes

Landscapes

  • Manufacturing Of Cigar And Cigarette Tobacco (AREA)

Description

EISENFÜHR, SPEISER & PARI NER
Bremen
Patentanwälte
Dipl.-In«. Günther Bisonführ · Dipl. InH. Dicier K. S|x-iser · Dr .In« Wenicr W. Riibns * Dipl -InK. Jürgen BrüHHe* Dipl.InH- JürKen KlinKhardt * Dipl -InH- Thomas Heim
Rechtsanwalt Lirich H. Sander
München
Patentanwalt
Dipl.-Chem. Dr. Peter Schiller
■ European
Patent Attorney
Ihr Zeichen L'nser Zeichen Bremen
Martin Brinkmann GmbH B 1463 27. August 1992
Neuanmeldung
Martin Brinkmann GmbH, Dötlinger Straße 3-10, 2800 Bremen
Tabakpatrone und Vorrichtung zum Überführen
eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone
in eine Zigarettenpapierhülse
Die Erfindung betrifft eine zur Selbstherstellung von Zigaretten geeignete Tabakpatrone aus einem länglichen, im wesentlichen zylindrischen Tabakstrang und einer
mantelförmigen, stirnseitig offenen Umhüllung aus einem Werkstoff, dessen Art, Konsistenz und/oder Behandlung die Tabakpatrone nicht zugfähig macht, wobei die Umhüllung sich an einem Stirnende in einem Hohlzylinderabschnitt fortsetzt, an dem die Umhüllung während der
Überführung des Tabakstranges in eine Zigarettenpapierhülse ergriffen werden kann.
GE/il
Martinistrasse 24 D- 28(X) Bremen I Telefon (O42 i) 3635-O Fiiv &mgr;&mgr;^ &igr;; 3f"? &Lgr;35 Telex 244<)2() fepiit el ■ Darex -P 4.&idiagr;42 &Igr; &Ogr;4321
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Überführen des Tabakstranges insbesondere aus einer solchen Tabakpatrone in eine am einen Ende durch einen Filter abgeschlossene Zigarettenpapierhülse, mit einem stabförmigen Widerlager für den Tabakstrang, dessen Außendurchmesser etwas kleiner als der Innendurchmesser der Umhüllung (und des Hohlzylinderabschnittes) ist und eine der Gesamtlänge der Umhüllung mindestens gleiche Länge hat, und mit einem zum Widerlager koaxialen Anschlag für den Filter der Zigarettenpapierhülse in einem definierten, der Gesamtlänge der Zigarettenpapierhülse entsprechenden Abstand vom Widerlager.
Sowohl die eingangs geschilderte Tabakpatrone als auch die vorstehend geschilderte Vorrichtung sind aus der EP-OS 387 040 bekannt. Der Hohlzylinderabschnitt an der Umhüllung der Tabakpatrone erleichtert das Ausstoßen des Tabakstranges aus der Umhüllung, weil der hierfür erforderliche Stößel in den Hohlzylinderabschnitt eingeführt werden kann, ohne dabei zunächst einen Teil des Tabakstranges verdrängen zu müssen und zwangsläufig zu komprimieren. Im allgemeinen handelt es sich bei jenem Stößel um das Widerlager einer Vorrichtung, in welche eine Zigarettenpapierhülse mit einer in deren Tabakaufnahmeraum eingeschobenen Tabakpatrone eingeführt wird, um alsdann die Umhüllung der Tabakpatrone über das Widerlager zu ziehen, so daß anschließend der Tabakstrang der Tabakpatrone den Tabakaufnahmeraum der Zigarettenpapierhülse ausfüllt.
Namentlich aus der Schnittdarstellung der Figur 5 der eine herkömmliche Tabakpatrone mit zugehöriger Zigarettenpapierhülse sowie eine zugehörige Überführungsvorrichtung veranschaulichenden US-PS 3 822 710 geht
hervor, daß die ineinandergeschobene Einheit aus Zigarettenpapierhulse und axial über diese überstehende Tabakpatrone zunächst so weit über das Widerlager geschoben werden muß, daß - unter lokaler Kompression des Tabakstranges - der überstehende Teil der Tabakpatronen-Umhüllung von Tabak frei wird und die Umhüllung dort zwecks axialem Herausziehen ergriffen werden kann. Die axiale Kompression des Tabakstranges ist von Nachteil, weil sie die resultierende selbstverfertigte rauchbare Zigarette gegenüber einer insgesamt fabrikmäßig hergestellten Zigarette nachteilig verändert. Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß es beim Einführen des Widerlager-Stößels wegen der sofort einsetzenden Tabakstrang-Kompression zu Fehlfunktionen kommt.
Dem hilft die aus der EP-OS 387 040 bekannte Tabakpatrone mit ihrem vom Hohlzylinderabschnitt gebildeten 'Handgriff' ab. Die Vorrichtung zum Überführen des Tabakstrangs in die Zigarettenpapierhulse kann so ausgerichtet werden, daß das Widerlager - unproblematisch in den Hohlzylinderabschnitt eingeführt wird und (zunächst) kraftfrei an der Stirnseite des Tabakstranges anliegt. Beim anschließenden Herausziehen der Umhüllung der Tabakpatrone bleibt die ausgerichtete Relativlage zwischen der Zigarettenpapierhulse und dem Tabakstrang erhalten, weil die Zigarettenpapierhulse mit ihrem Filterabschnitt am Anschlag der Vorrichtung anliegt und dort in dieser definierten Lage festgehalten werden kann, so daß beim Herausziehen der Umhüllung keine Reibungsmitnahme der Zigarettenpapierhulse eintritt. Eine entsprechende Reibungsmitnahme des Tabakstrangs im Innern wird durch das Widerlager verhindert.
-A-
Um diese definierte Relativlage einerseits und das Einführen des Widerlagers in den Hohlzylinderabschnitt andererseits zu gewährleisten, besitzt die aus der EP-OS 387 040 bekannte Überführungsvorrichtung einen axial verschieblichen Schlitten, auf dem die aus Zigarettenpapierhulse und Tabakpatrone gebildete Kombination so gehalten wird, daß sie koaxial zum stangenförmigen Widerlager ausgerichtet ist. Alsdann wird der Schlitten in axialer Richtung verschoben, bis er an einem Anschlag anliegt. In dieser Stellung ist das Widerlager in den Hohlzylinderabschnitt eingedrungen und liegt (theoretisch kraftfrei) an der Stirnseite des Tabakstranges der Tabakpatrone an. Auf dem stangenförmigen Widerlager ist eine Hülse längsverschieblich, welche zumindest teilweise auch in den Hohlzylinderabschnitt eingedrungen ist; gegen diese Hülse kann der Hohlzylinderabschnitt nun mit den Fingern gedrückt und mit ihm - durch axiales Verschieben der Hülse von der Zigarettenpapierhulse weg - mit der Umhüllung aus der Zigarettenpapierhulse herausgezogen werden.
Auf diese Weise läßt sich - anders etwa als bei dem aus der EP-PS 123 150 bekannten, mit einem Freihandstößel arbeitenden System - ein genau definierter Abschluß des Tabakstranges mit der Zigarettenpapierhulse an dem dem Filter gegenüberliegenden Kopf einer auf diese Weise selbstverfertigten Zigarette gewährleisten, wie er von Industriezigaretten bekannt ist. Sollte beim Herausziehen der Tabakpatronen-Umhüllung infolge Reibungsmitnahme des Tabakstranges dieser doch etwas axial komprimiert werden, so führt die dabei eintretende Längendifferenz zur Bildung eines leeren Zwischenraumes zwischen der inneren Stirnseite des Filters und der inneren
Stirnseite des Tabakstranges, tritt also nicht störend in Erscheinung (Spalte 6, Zeilen 46-50 der EP-OS 387 040).
Die Nutzung dieser prinzipiellen Vorteile der bekannten Tabakpatrone und Vorrichtung zur Überführung ihres Tabakstranges in eine Zigarettenpapierhülse wird jedoch durch die unzureichende Ausgestaltung des Hohlzylinderabschnitts jener Tabakpatrone und den komplizierten Aufbau der Übertragungsvorrichtung behindert, wenn nicht praktisch unmöglich gemacht. Denn der aus Filter-Umhüllungspapier bestehende Hohlzylinderabschnitt der bekannten Tabakpatrone (EP-OS 387 040, Anspruch 3 in Sp. 7, Zeile 57 bis Sp. 8, Zeile 1) ist - weil nicht von Filtermaterial oder einem Tabakstrang gestützt sehr weich und neigt zum Einfallen, was die Handhabung der Tabakpatrone erheblich behindert. Die Übertragungsvorrichtung erfordert mehrere relativ zueinander bewegliche Teile, nämlich nicht nur den die Kombination aus Zigarettenpapierhülse und Tabakpatrone aufnehmenden Schlitten, sondern auch die das stangenförmige Widerlager umgebende Hülse, welche zur Aussteifung der - wie dargelegt - weichen und knittergeneigten Hülse unbedingt erforderlich ist.
Diese Problematik will die Erfindung überwinden. Hinsichtlich der Tabakpatrone sieht sie vor, daß der Hohlzylinderabschnitt aus einem elastischen Rohrmaterial von relativ großer Steifigkeit besteht. Dabei kann es sich um Kunststoff handeln, wie er etwa zur Herstellung künstlicher Strohhalme Verwendung findet. Ein solches Material hat neben der Steifigkeit auch eine ausreichende Elastizität, um selbst im Falle eines gewissen Zusammendrückens wieder in die Ursprungslage zurückzukehren.
Es besteht also nicht die Gefahr, daß wegen 'Zusammenfaliens' des Hohlzylinderabschnitts dieser nicht - jedenfalls nicht ohne größere Mühe - über einen Stößel zum Ausstoßen des Tabakstranges, also namentlich das stangenförmige Widerlager einer hierfür eingesetzten Vorrichtung, geschoben werden kann.
Insbesondere bei Verwendung derart ausgebildeter Tabakpatronen kann die Vorrichtung zur Übertragung des Tabakstranges aus der Tabakpatrone in eine Zigarettenpapierhülse wesentlich einfacher aufgebaut sein. Demgemäß zeichnet sich nach einem anderen Aspekt der Erfindung die oben geschilderte Überführungsvorrichtung dadurch aus, daß das stabförmige Widerlager vertikal in einem Ständer gehalten und der Anschlag an einem das stabförmige Widerlager seitlich übergreifenden Bügel angeordnet ist, welcher ebenfalls am Ständer befestigt ist. Weder bedarf es eines verschiebbaren Schlittens für die zusammengesteckte Kombination aus Zigarettenpapierhülse und Tabakpatrone, noch einer auf dem Widerlagerstab verschiebbaren Hülse, um den Hohlzylinderabschnitt entlang dem Widerlagerstab zu verschieben und dabei die Umhüllung der Tabakpatrone herauszuziehen.
Letzteres wird weiter erleichtert, wenn der Hohlzylinderabschnitt innenseitig einen niedrigen Reibbeiwert aufweist. Umgekehrt kann ein hoher Reibbeiwert auf der Außenseite des Hohlzylinderabschnitts den Reibschluß zu den betätigenden Fingern verbessern.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen einerseits der Tabakpatrone, andererseits der Überführungsvorrichtung
sind Merkmale zusätzlicher Unteransprüche und gehen im übrigen aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen hervor. Darin zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Tabakpatrone im
Längsschnitt, und zwar (in vergrößertem Maßstab und unter Vergrößerung des Durchmesserabstandes) nach Einschieben in eine Zigarettenpapierhulse;
Fig. 2 eine Vorrichtung zum Überführen des Tabakstranges in Seitenansicht;
Fig. 3 dieselbe Vorrichtung in einer - gegenüber Fig. 2 um 90° gedrehten - Vorderansicht;
Fig. 4 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung einer abgewandelten Vorrichtung; und
Fig. 5 eine (der Fig. 3 entsprechende) Vorderansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 4.
Fig. 1 zeigt (unterbrochen gezeichnet) eine Zigarettenpapierhulse 1 mit einem Filterabschnitt 2 und einem Tabakaufnahmeraum 3. In letzteren ist eine im ganzen mit 4 bezeichnete Tabakpatrone eingeschoben, welche einen von einer Umhüllung 5 umgebenen - im wesentlichen zylindrischen - Tabakstrang 6 aufweist, und die sich an einem stirnseitigen Ende in einem rohrförmigen Hohlzylinderabschnitt 7 fortsetzt, welcher entlang einem Randbereich 8 entlang der Stirnseite 9 der Tabakpatrone an der Umhüllung 5 befestigt ist. Mit der gegenüberliegenden Stirnseite 10 liegt der Tabakstrang 6 am Filterabschnitt 2 der Zigarettenpapierhulse 1 an.
Erfindungsgemäß besteht der Hohlzylinderabschnitt 7 aus zwar dünnem, in sich aber steifem Material, beispielsweise einer Kunststoff-Folie mit entsprechend hohem Elastizitätsmodul. Dadurch ist gewährleistet, daß weder
ein zufälliger radialer Druck auf den Hohlzylinderabschnitt 7 zu dessen Einknicken führt, noch daß es beim Ergreifen der Tabakpatrone 4 am Hohlzylinderabschnitt zu dessen Einfallen kommt. Die Länge a des Hohlzylinderabschnitts 7 ist gleich der des Filterabschnitts 2, so daß die Zigarettenpapierhülse 1 ebenso lang ist wie die Tabakpatrone 4 (Maß b), was ggf. eine gleichartige Verpackung ermöglicht. Befestigt ist der Hohlzylinderabschnitt 7 an der Umhüllung 5 der Tabakpatrone 4 mittels eines (sehr dünnen) Belagpapiers 7b, welches mit Hilfe einschlägiger Techniken um den Hohlzylinderabschnitt 7 und einen umlaufenden Randabschnitt 7c der Umhüllung herumgelegt und an beiden befestigt ist.
Die in den Fig. 2 und 3 dargestellte Vorrichtung zum Überführen des Tabakstranges aus einer Tabakpatrone 4 - etwa der in Fig. 1 dargestellten - in die dort ebenfalls dargestellte Zigarettenpapierhülse weist ein stabförmiges Widerlager 11 in Form eines glatten zylindrischen Stabes auf, der vertikal angeordnet und mit seinem unteren Ende in einem entsprechend ausgeformten, sich im wesentlichen seitlich parallel zum Widerlager 11 erstrekkenden Bügel 12 bei 13 befestigt ist. Der Bügel 12 seinerseits ist unten in einem Ständer 14 lösbar gehalten, welcher im wesentlichen aus einer sich senkrecht zum plattenförmigen Bügel 12 erstreckenden Grundplatte besteht. Die Länge c des Widerlager-Stabes 11 ist mindestens gleich der gemeinsamen Länge b der Tabakpatronenumhüllung 5 und des Hohlzylinderabschnitts 7.
An seinem oberen Ende überragt der Bügel 12 das Widerlager 11 mit einem Abschnitt 15. In axialer Ausrichtung mit dem stabförmigen Widerlager 11 ist am Abschnitt 15
eine liegend U-förmige Ausnehmung 16 vorgesehen, in die bei Benutzung der Vorrichtung das freie Ende des Filterabschnitts 2 einer Zigarettenpapierhulse 1 eingelegt wird. Um die richtige axiale Ausrichtung zu gewährleisten, ist eine Anlage 17 vorgesehen, die zwecks leichteren Einführens des Filters in die Anlage 16 gegen die Horizontale (und die Mittelachse) geneigt ist. Der vom tiefsten Punkt der Anlage 17 (und der Ausnehmung 16) bestimmte axiale Abstand zur Stirnfläche 18 des Widerlagers 11 ist gleich der Länge b der Zigarettenpapierhulse.
Im Betrieb der Vorrichtung wird eine zusammengesteckte Kombination aus Zigarettenpapierhulse und Tabakpatrone 4 wie die in Fig. 1 dargestellte von schräg oben auf das stabförmige Widerlager 11 aufgesetzt, dessen oberes freies Ende dabei in den hohlzylindrischen Abschnitt 7 eindringt. Somit liegt die Stirnseite 18 des Widerlagers 11 an der Stirnseite 9 des Tabakstrangs 6 an, wenn das freie (raucherseitige) Ende des Filterabschnitts 2 der Zigarettenpapierhulse 1 in den U-förmigen Ausschnitt 16 am Abschnitt 15 des Bügels 12 eingelegt wird. Der Benutzer hält nun mit der einen Hand den Filterabschnitt 2 (und damit die gesamte Zigarettenpapierhulse 1) am Abschnitt 15 des Bügels 12 fest, ergreift mit der anderen Hand den Hohlzylinderabschnitt 7 der Tabakpatrone 4 und zieht diesen nach unten über das Widerlager 11 - zwischen Tabakstrang 6 und Zigarettenpapierhulse 1 - heraus. Das Herausziehen der Tabakpatronen-Umhüllung 5 mit Hilfe des Hohlzylinderabschnitts 7 wird erleichtert, wenn letzterer innenseitig mit einer den Reibbeiwert verringernden Beschichtung 7a versehen wird, weil dann trotz Andruckes von außen an den Widerlagerstab 11 (durch die Finger der Bedienungsperson) nur eine geringe Reibungskraft entgegenwirkt. Andererseits wird das Abrutschen der Finger auf
der Außenseite des Hohlzylinderabschnitts 7 durch das Belagpapier 7b oder eine solche Beschichtung verhindert, die den Reibbeiwert gegenüber den Fingern vergrößert; auch ein mechanisches Aufrauhen o.dgl. der Außenseite kommt in Betracht.
Eine alternative Ausführungsform der Überführungsvorrichtung zeigen die Fig. 4 und 5. Der Bügel 12 besteht hier aus den Teilen 12a und 12b, die mit Hilfe eines Gelenks 20 miteinander verbunden sind; die Gelenkachse 21 verläuft quer (und seitlich versetzt) zur Hauptachse des Widerlagers 11. Im Ruhezustand lassen sich die Bügelteile 12a, b aus ihrer in den Fig. 4, 5 dargestellten Arbeitsstellung um 180° verschwenken, so daß sie dann nebeneinanderliegen und weniger Raum einnehmen. Komplementäre Rastnasen 22 sichern in der (dargestellten) Betriebsstellung die richtige Relativlage der Teile 12a, b des Bügels 12 zueinander; eine ähnliche Rastung kann auch für die zusammengeklappte Stellung vorgesehen sein.
Das stabförmige Widerlager 11 hat bei diesem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung nur über einen kurzen Abschnitt seiner Länge (am freien Ende) den kreiszylindrischen Grundquerschnitt; über den Rest der Länge sind längsgerichtete Anfräsungen vorgesehen, welche den Materialbedarf reduzieren und das Gewicht verringern. Ein der Grundplatte 14 des ersten Ausführungsbeispiels entsprechender Ständer ist hier nicht vorgesehen. Das Gerät kann auf dem Fußabschnitt 23 des Bügels 12 aufgestellt werden, aber auch um 90° gedreht liegend benutzt werden, wobei die Teile 12a, b auf einer Tischplatte o.dgl. aufliegen.
Die Überführungsvorrichtung kann aus jedem geeigneten Material bestehen, namentlich aus Kunststoff, aber auch aus Karton.

Claims (9)

ANSPRÜCHE
1. Tabakpatrone aus einem länglichen, im wesentlichen zylindrischen Tabakstrang und einer mantelförmigen, stirnseitig offenen Umhüllung aus einem Werkstoff, dessen Art, Konsistenz und/oder Behandlung die Tabakpatrone nicht zugfähig macht, wobei die Umhüllung sich an einem Stirnende in einem Hohlzylinderabschnitt fortsetzt, an dem die Umhüllung während der Überführung des Tabakstranges in eine Zigarettenpapierhülse ergriffen werden kann,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinderabschnitt (7) aus einem elastischen Rohrmaterial von relativ großer Steifigkeit besteht.
2. Tabakpatrone nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinderabschnitt (7) innenseitig einen niedrigen Reibbeiwert aufweist (Beschichtung 7a).
3. Tabakpatrone nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinderabschnitt (7) außenseitig einen hohen Reibbeiwert aufweist (Belagpapier 7b) ·
4. Tabakpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (a) des Hohlzylinderabschnitts (7) im wesentlichen der Länge (a) des Filterabschnitts (2) der Zigarettenpapierhülse (1) entspricht.
5. Vorrichtung zum Überführen eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone, insbesondere zum Überführen des Tabakstranges aus der Tabakpatrone gemäß einem der An-
Sprüche 1 bis 4 in eine Zigarettenpapierhülse, die an einem Ende durch einen Filterabschnitt abgeschlossen ist, mit einem stabförmigen Widerlager für den Tabakstrang, dessen Außendurchmesser etwas kleiner als der Innendurchmesser der Umhüllung (und des Hohlzylinderabschnitts) ist und eine der Gesamtlänge der Umhüllung mindestens gleiche Länge hat, und mit einem zum Widerlager koaxialen Anschlag für den Filterabschnitt der Zigarettenpapierhülse in einem definierten, der Gesamtlänge der Zigarettenpapierhülse entsprechenden Abstand vom Widerlager,
dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Widerlager (11) vertikal in einem Ständer (14; 23) gehalten und der Anschlag (17) starr an einem das stabförmige Widerlager (11) seitlich übergreifenden Bügel (12) angeordnet ist, welcher ebenfalls am Ständer (14; 23) befestigt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (17) eine gegen die Mittelachse geneigte Fläche hat und eine im Querschnitt teilkreisförmige, sich zum Widerlager (11) hin erstreckende Seitenanlage (16) für den Filterabschnitt (2) an den Anschlag (17) anschließt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Widerlagerstab (Widerlager 11) im Bügel (12) befestigt und dieser lösbar mit dem Ständer (14) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (2 3) Teil des Bügels (12) ist und dieser aus zwei etwa gleich langen Teilen (12a,b) besteht, die durch ein Gelenk (20) mit einer quer zur Widerlagerachse verlaufenden Gelenkachse
(21) auf- und zusammenklappbar miteinander verbunden sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (20) in der Aufklapp- und/oder in der Zusammenklapp-Stellung einrastet (Rastnasen 22).
DE9116464U 1991-03-20 1991-03-20 Tabakpatrone und Vorrichtung zum Überführen eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone in eine Zigarettenpapierhülse Expired - Lifetime DE9116464U1 (de)

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