DE9116464U1 - Tabakpatrone und Vorrichtung zum Überführen eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone in eine Zigarettenpapierhülse - Google Patents
Tabakpatrone und Vorrichtung zum Überführen eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone in eine ZigarettenpapierhülseInfo
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Description
EISENFÜHR, SPEISER & PARI NER
Bremen
Patentanwälte
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Dipl.-In«. Günther Bisonführ · Dipl. InH. Dicier K. S|x-iser ·
Dr .In« Wenicr W. Riibns *
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Rechtsanwalt Lirich H. Sander
München
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Martin Brinkmann GmbH B 1463 27. August 1992
Neuanmeldung
Martin Brinkmann GmbH, Dötlinger Straße 3-10, 2800 Bremen
Tabakpatrone und Vorrichtung zum Überführen
eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone
in eine Zigarettenpapierhülse
eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone
in eine Zigarettenpapierhülse
Die Erfindung betrifft eine zur Selbstherstellung von Zigaretten geeignete Tabakpatrone aus einem länglichen,
im wesentlichen zylindrischen Tabakstrang und einer
mantelförmigen, stirnseitig offenen Umhüllung aus einem Werkstoff, dessen Art, Konsistenz und/oder Behandlung die Tabakpatrone nicht zugfähig macht, wobei die Umhüllung sich an einem Stirnende in einem Hohlzylinderabschnitt fortsetzt, an dem die Umhüllung während der
Überführung des Tabakstranges in eine Zigarettenpapierhülse ergriffen werden kann.
mantelförmigen, stirnseitig offenen Umhüllung aus einem Werkstoff, dessen Art, Konsistenz und/oder Behandlung die Tabakpatrone nicht zugfähig macht, wobei die Umhüllung sich an einem Stirnende in einem Hohlzylinderabschnitt fortsetzt, an dem die Umhüllung während der
Überführung des Tabakstranges in eine Zigarettenpapierhülse ergriffen werden kann.
GE/il
Martinistrasse 24 D- 28(X) Bremen I Telefon (O42 i) 3635-O Fiiv &mgr;&mgr;^ &igr;; 3f"? &Lgr;35 Telex 244<)2() fepiit el ■ Darex -P 4.&idiagr;42 &Igr; &Ogr;4321
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Überführen des Tabakstranges insbesondere aus einer
solchen Tabakpatrone in eine am einen Ende durch einen Filter abgeschlossene Zigarettenpapierhülse, mit einem
stabförmigen Widerlager für den Tabakstrang, dessen Außendurchmesser etwas kleiner als der Innendurchmesser
der Umhüllung (und des Hohlzylinderabschnittes) ist und eine der Gesamtlänge der Umhüllung mindestens gleiche
Länge hat, und mit einem zum Widerlager koaxialen Anschlag für den Filter der Zigarettenpapierhülse in einem
definierten, der Gesamtlänge der Zigarettenpapierhülse entsprechenden Abstand vom Widerlager.
Sowohl die eingangs geschilderte Tabakpatrone als auch die vorstehend geschilderte Vorrichtung sind aus der
EP-OS 387 040 bekannt. Der Hohlzylinderabschnitt an der Umhüllung der Tabakpatrone erleichtert das Ausstoßen
des Tabakstranges aus der Umhüllung, weil der hierfür erforderliche Stößel in den Hohlzylinderabschnitt eingeführt
werden kann, ohne dabei zunächst einen Teil des Tabakstranges verdrängen zu müssen und zwangsläufig zu
komprimieren. Im allgemeinen handelt es sich bei jenem Stößel um das Widerlager einer Vorrichtung, in welche
eine Zigarettenpapierhülse mit einer in deren Tabakaufnahmeraum eingeschobenen Tabakpatrone eingeführt wird,
um alsdann die Umhüllung der Tabakpatrone über das Widerlager zu ziehen, so daß anschließend der Tabakstrang
der Tabakpatrone den Tabakaufnahmeraum der Zigarettenpapierhülse ausfüllt.
Namentlich aus der Schnittdarstellung der Figur 5 der eine herkömmliche Tabakpatrone mit zugehöriger Zigarettenpapierhülse
sowie eine zugehörige Überführungsvorrichtung veranschaulichenden US-PS 3 822 710 geht
hervor, daß die ineinandergeschobene Einheit aus Zigarettenpapierhulse
und axial über diese überstehende Tabakpatrone zunächst so weit über das Widerlager geschoben
werden muß, daß - unter lokaler Kompression des Tabakstranges - der überstehende Teil der Tabakpatronen-Umhüllung
von Tabak frei wird und die Umhüllung dort zwecks axialem Herausziehen ergriffen werden kann. Die
axiale Kompression des Tabakstranges ist von Nachteil, weil sie die resultierende selbstverfertigte rauchbare
Zigarette gegenüber einer insgesamt fabrikmäßig hergestellten Zigarette nachteilig verändert. Darüber hinaus
besteht die Gefahr, daß es beim Einführen des Widerlager-Stößels wegen der sofort einsetzenden Tabakstrang-Kompression
zu Fehlfunktionen kommt.
Dem hilft die aus der EP-OS 387 040 bekannte Tabakpatrone mit ihrem vom Hohlzylinderabschnitt gebildeten
'Handgriff' ab. Die Vorrichtung zum Überführen des Tabakstrangs in die Zigarettenpapierhulse kann so ausgerichtet
werden, daß das Widerlager - unproblematisch in den Hohlzylinderabschnitt eingeführt wird und (zunächst)
kraftfrei an der Stirnseite des Tabakstranges anliegt. Beim anschließenden Herausziehen der Umhüllung
der Tabakpatrone bleibt die ausgerichtete Relativlage zwischen der Zigarettenpapierhulse und dem Tabakstrang
erhalten, weil die Zigarettenpapierhulse mit ihrem Filterabschnitt
am Anschlag der Vorrichtung anliegt und dort in dieser definierten Lage festgehalten werden
kann, so daß beim Herausziehen der Umhüllung keine Reibungsmitnahme der Zigarettenpapierhulse eintritt. Eine
entsprechende Reibungsmitnahme des Tabakstrangs im Innern wird durch das Widerlager verhindert.
-A-
Um diese definierte Relativlage einerseits und das Einführen des Widerlagers in den Hohlzylinderabschnitt
andererseits zu gewährleisten, besitzt die aus der EP-OS 387 040 bekannte Überführungsvorrichtung einen
axial verschieblichen Schlitten, auf dem die aus Zigarettenpapierhulse
und Tabakpatrone gebildete Kombination so gehalten wird, daß sie koaxial zum stangenförmigen
Widerlager ausgerichtet ist. Alsdann wird der Schlitten in axialer Richtung verschoben, bis er an
einem Anschlag anliegt. In dieser Stellung ist das Widerlager in den Hohlzylinderabschnitt eingedrungen
und liegt (theoretisch kraftfrei) an der Stirnseite des Tabakstranges der Tabakpatrone an. Auf dem stangenförmigen
Widerlager ist eine Hülse längsverschieblich, welche zumindest teilweise auch in den Hohlzylinderabschnitt
eingedrungen ist; gegen diese Hülse kann der Hohlzylinderabschnitt nun mit den Fingern gedrückt und
mit ihm - durch axiales Verschieben der Hülse von der Zigarettenpapierhulse weg - mit der Umhüllung aus der
Zigarettenpapierhulse herausgezogen werden.
Auf diese Weise läßt sich - anders etwa als bei dem aus der EP-PS 123 150 bekannten, mit einem Freihandstößel
arbeitenden System - ein genau definierter Abschluß des Tabakstranges mit der Zigarettenpapierhulse an dem dem
Filter gegenüberliegenden Kopf einer auf diese Weise selbstverfertigten Zigarette gewährleisten, wie er von
Industriezigaretten bekannt ist. Sollte beim Herausziehen der Tabakpatronen-Umhüllung infolge Reibungsmitnahme
des Tabakstranges dieser doch etwas axial komprimiert werden, so führt die dabei eintretende Längendifferenz
zur Bildung eines leeren Zwischenraumes zwischen der inneren Stirnseite des Filters und der inneren
Stirnseite des Tabakstranges, tritt also nicht störend in Erscheinung (Spalte 6, Zeilen 46-50 der EP-OS
387 040).
Die Nutzung dieser prinzipiellen Vorteile der bekannten Tabakpatrone und Vorrichtung zur Überführung ihres
Tabakstranges in eine Zigarettenpapierhülse wird jedoch durch die unzureichende Ausgestaltung des Hohlzylinderabschnitts
jener Tabakpatrone und den komplizierten Aufbau der Übertragungsvorrichtung behindert, wenn
nicht praktisch unmöglich gemacht. Denn der aus Filter-Umhüllungspapier bestehende Hohlzylinderabschnitt der
bekannten Tabakpatrone (EP-OS 387 040, Anspruch 3 in Sp. 7, Zeile 57 bis Sp. 8, Zeile 1) ist - weil nicht
von Filtermaterial oder einem Tabakstrang gestützt sehr weich und neigt zum Einfallen, was die Handhabung
der Tabakpatrone erheblich behindert. Die Übertragungsvorrichtung erfordert mehrere relativ zueinander bewegliche
Teile, nämlich nicht nur den die Kombination aus Zigarettenpapierhülse und Tabakpatrone aufnehmenden
Schlitten, sondern auch die das stangenförmige Widerlager
umgebende Hülse, welche zur Aussteifung der - wie dargelegt - weichen und knittergeneigten Hülse unbedingt
erforderlich ist.
Diese Problematik will die Erfindung überwinden. Hinsichtlich der Tabakpatrone sieht sie vor, daß der Hohlzylinderabschnitt
aus einem elastischen Rohrmaterial von relativ großer Steifigkeit besteht. Dabei kann es sich
um Kunststoff handeln, wie er etwa zur Herstellung künstlicher Strohhalme Verwendung findet. Ein solches Material
hat neben der Steifigkeit auch eine ausreichende Elastizität, um selbst im Falle eines gewissen Zusammendrückens
wieder in die Ursprungslage zurückzukehren.
Es besteht also nicht die Gefahr, daß wegen 'Zusammenfaliens'
des Hohlzylinderabschnitts dieser nicht - jedenfalls nicht ohne größere Mühe - über einen
Stößel zum Ausstoßen des Tabakstranges, also namentlich das stangenförmige Widerlager einer hierfür
eingesetzten Vorrichtung, geschoben werden kann.
Insbesondere bei Verwendung derart ausgebildeter Tabakpatronen kann die Vorrichtung zur Übertragung des
Tabakstranges aus der Tabakpatrone in eine Zigarettenpapierhülse wesentlich einfacher aufgebaut sein. Demgemäß
zeichnet sich nach einem anderen Aspekt der Erfindung die oben geschilderte Überführungsvorrichtung
dadurch aus, daß das stabförmige Widerlager vertikal in einem Ständer gehalten und der Anschlag an einem das
stabförmige Widerlager seitlich übergreifenden Bügel angeordnet ist, welcher ebenfalls am Ständer befestigt
ist. Weder bedarf es eines verschiebbaren Schlittens für die zusammengesteckte Kombination aus Zigarettenpapierhülse
und Tabakpatrone, noch einer auf dem Widerlagerstab verschiebbaren Hülse, um den Hohlzylinderabschnitt
entlang dem Widerlagerstab zu verschieben und dabei die Umhüllung der Tabakpatrone herauszuziehen.
Letzteres wird weiter erleichtert, wenn der Hohlzylinderabschnitt innenseitig einen niedrigen Reibbeiwert
aufweist. Umgekehrt kann ein hoher Reibbeiwert auf der Außenseite des Hohlzylinderabschnitts den Reibschluß zu
den betätigenden Fingern verbessern.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen einerseits der Tabakpatrone, andererseits der Überführungsvorrichtung
sind Merkmale zusätzlicher Unteransprüche und gehen im übrigen aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
hervor. Darin zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Tabakpatrone im
Längsschnitt, und zwar (in vergrößertem Maßstab und unter Vergrößerung des Durchmesserabstandes)
nach Einschieben in eine Zigarettenpapierhulse;
Fig. 2 eine Vorrichtung zum Überführen des Tabakstranges in Seitenansicht;
Fig. 3 dieselbe Vorrichtung in einer - gegenüber Fig. 2 um 90° gedrehten - Vorderansicht;
Fig. 4 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung einer abgewandelten Vorrichtung; und
Fig. 5 eine (der Fig. 3 entsprechende) Vorderansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 4.
Fig. 1 zeigt (unterbrochen gezeichnet) eine Zigarettenpapierhulse
1 mit einem Filterabschnitt 2 und einem Tabakaufnahmeraum 3. In letzteren ist eine im ganzen mit 4
bezeichnete Tabakpatrone eingeschoben, welche einen von einer Umhüllung 5 umgebenen - im wesentlichen zylindrischen
- Tabakstrang 6 aufweist, und die sich an einem stirnseitigen Ende in einem rohrförmigen Hohlzylinderabschnitt
7 fortsetzt, welcher entlang einem Randbereich 8 entlang der Stirnseite 9 der Tabakpatrone an der Umhüllung
5 befestigt ist. Mit der gegenüberliegenden Stirnseite 10 liegt der Tabakstrang 6 am Filterabschnitt 2 der
Zigarettenpapierhulse 1 an.
Erfindungsgemäß besteht der Hohlzylinderabschnitt 7 aus
zwar dünnem, in sich aber steifem Material, beispielsweise einer Kunststoff-Folie mit entsprechend hohem
Elastizitätsmodul. Dadurch ist gewährleistet, daß weder
ein zufälliger radialer Druck auf den Hohlzylinderabschnitt 7 zu dessen Einknicken führt, noch daß es beim
Ergreifen der Tabakpatrone 4 am Hohlzylinderabschnitt zu dessen Einfallen kommt. Die Länge a des Hohlzylinderabschnitts
7 ist gleich der des Filterabschnitts 2, so daß die Zigarettenpapierhülse 1 ebenso lang ist wie die
Tabakpatrone 4 (Maß b), was ggf. eine gleichartige Verpackung ermöglicht. Befestigt ist der Hohlzylinderabschnitt
7 an der Umhüllung 5 der Tabakpatrone 4 mittels eines (sehr dünnen) Belagpapiers 7b, welches mit Hilfe
einschlägiger Techniken um den Hohlzylinderabschnitt 7 und einen umlaufenden Randabschnitt 7c der Umhüllung
herumgelegt und an beiden befestigt ist.
Die in den Fig. 2 und 3 dargestellte Vorrichtung zum Überführen des Tabakstranges aus einer Tabakpatrone 4
- etwa der in Fig. 1 dargestellten - in die dort ebenfalls dargestellte Zigarettenpapierhülse weist ein stabförmiges
Widerlager 11 in Form eines glatten zylindrischen Stabes auf, der vertikal angeordnet und mit seinem
unteren Ende in einem entsprechend ausgeformten, sich im wesentlichen seitlich parallel zum Widerlager 11 erstrekkenden
Bügel 12 bei 13 befestigt ist. Der Bügel 12 seinerseits ist unten in einem Ständer 14 lösbar gehalten,
welcher im wesentlichen aus einer sich senkrecht zum plattenförmigen Bügel 12 erstreckenden Grundplatte besteht.
Die Länge c des Widerlager-Stabes 11 ist mindestens gleich der gemeinsamen Länge b der Tabakpatronenumhüllung
5 und des Hohlzylinderabschnitts 7.
An seinem oberen Ende überragt der Bügel 12 das Widerlager 11 mit einem Abschnitt 15. In axialer Ausrichtung
mit dem stabförmigen Widerlager 11 ist am Abschnitt 15
eine liegend U-förmige Ausnehmung 16 vorgesehen, in die
bei Benutzung der Vorrichtung das freie Ende des Filterabschnitts 2 einer Zigarettenpapierhulse 1 eingelegt
wird. Um die richtige axiale Ausrichtung zu gewährleisten, ist eine Anlage 17 vorgesehen, die zwecks leichteren Einführens
des Filters in die Anlage 16 gegen die Horizontale (und die Mittelachse) geneigt ist. Der vom tiefsten
Punkt der Anlage 17 (und der Ausnehmung 16) bestimmte axiale Abstand zur Stirnfläche 18 des Widerlagers 11 ist
gleich der Länge b der Zigarettenpapierhulse.
Im Betrieb der Vorrichtung wird eine zusammengesteckte Kombination aus Zigarettenpapierhulse und Tabakpatrone 4
wie die in Fig. 1 dargestellte von schräg oben auf das stabförmige Widerlager 11 aufgesetzt, dessen oberes
freies Ende dabei in den hohlzylindrischen Abschnitt 7 eindringt. Somit liegt die Stirnseite 18 des Widerlagers
11 an der Stirnseite 9 des Tabakstrangs 6 an, wenn das freie (raucherseitige) Ende des Filterabschnitts 2 der
Zigarettenpapierhulse 1 in den U-förmigen Ausschnitt 16 am Abschnitt 15 des Bügels 12 eingelegt wird. Der Benutzer
hält nun mit der einen Hand den Filterabschnitt 2 (und damit die gesamte Zigarettenpapierhulse 1) am Abschnitt
15 des Bügels 12 fest, ergreift mit der anderen Hand den Hohlzylinderabschnitt 7 der Tabakpatrone 4 und
zieht diesen nach unten über das Widerlager 11 - zwischen Tabakstrang 6 und Zigarettenpapierhulse 1 - heraus. Das
Herausziehen der Tabakpatronen-Umhüllung 5 mit Hilfe des Hohlzylinderabschnitts 7 wird erleichtert, wenn letzterer
innenseitig mit einer den Reibbeiwert verringernden Beschichtung 7a versehen wird, weil dann trotz Andruckes
von außen an den Widerlagerstab 11 (durch die Finger der Bedienungsperson) nur eine geringe Reibungskraft entgegenwirkt.
Andererseits wird das Abrutschen der Finger auf
der Außenseite des Hohlzylinderabschnitts 7 durch das Belagpapier 7b oder eine solche Beschichtung verhindert,
die den Reibbeiwert gegenüber den Fingern vergrößert; auch ein mechanisches Aufrauhen o.dgl. der Außenseite
kommt in Betracht.
Eine alternative Ausführungsform der Überführungsvorrichtung
zeigen die Fig. 4 und 5. Der Bügel 12 besteht hier aus den Teilen 12a und 12b, die mit Hilfe eines Gelenks
20 miteinander verbunden sind; die Gelenkachse 21 verläuft quer (und seitlich versetzt) zur Hauptachse des
Widerlagers 11. Im Ruhezustand lassen sich die Bügelteile 12a, b aus ihrer in den Fig. 4, 5 dargestellten Arbeitsstellung
um 180° verschwenken, so daß sie dann nebeneinanderliegen und weniger Raum einnehmen. Komplementäre
Rastnasen 22 sichern in der (dargestellten) Betriebsstellung die richtige Relativlage der Teile 12a, b des Bügels
12 zueinander; eine ähnliche Rastung kann auch für die zusammengeklappte Stellung vorgesehen sein.
Das stabförmige Widerlager 11 hat bei diesem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung nur über einen kurzen Abschnitt
seiner Länge (am freien Ende) den kreiszylindrischen Grundquerschnitt; über den Rest der Länge sind längsgerichtete
Anfräsungen vorgesehen, welche den Materialbedarf reduzieren und das Gewicht verringern. Ein der
Grundplatte 14 des ersten Ausführungsbeispiels entsprechender Ständer ist hier nicht vorgesehen. Das Gerät kann
auf dem Fußabschnitt 23 des Bügels 12 aufgestellt werden, aber auch um 90° gedreht liegend benutzt werden, wobei
die Teile 12a, b auf einer Tischplatte o.dgl. aufliegen.
Die Überführungsvorrichtung kann aus jedem geeigneten
Material bestehen, namentlich aus Kunststoff, aber auch aus Karton.
Claims (9)
1. Tabakpatrone aus einem länglichen, im wesentlichen zylindrischen Tabakstrang und einer mantelförmigen,
stirnseitig offenen Umhüllung aus einem Werkstoff, dessen Art, Konsistenz und/oder Behandlung die Tabakpatrone
nicht zugfähig macht, wobei die Umhüllung sich an einem Stirnende in einem Hohlzylinderabschnitt fortsetzt, an
dem die Umhüllung während der Überführung des Tabakstranges in eine Zigarettenpapierhülse ergriffen werden
kann,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinderabschnitt (7) aus einem elastischen Rohrmaterial von relativ großer
Steifigkeit besteht.
2. Tabakpatrone nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinderabschnitt (7) innenseitig einen niedrigen Reibbeiwert aufweist
(Beschichtung 7a).
3. Tabakpatrone nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinderabschnitt (7) außenseitig einen hohen Reibbeiwert aufweist (Belagpapier
7b) ·
4. Tabakpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (a) des Hohlzylinderabschnitts
(7) im wesentlichen der Länge (a) des Filterabschnitts (2) der Zigarettenpapierhülse (1) entspricht.
5. Vorrichtung zum Überführen eines Tabakstranges aus einer Tabakpatrone, insbesondere zum Überführen des
Tabakstranges aus der Tabakpatrone gemäß einem der An-
Sprüche 1 bis 4 in eine Zigarettenpapierhülse, die an
einem Ende durch einen Filterabschnitt abgeschlossen ist, mit einem stabförmigen Widerlager für den Tabakstrang,
dessen Außendurchmesser etwas kleiner als der Innendurchmesser der Umhüllung (und des Hohlzylinderabschnitts)
ist und eine der Gesamtlänge der Umhüllung mindestens gleiche Länge hat, und mit einem zum Widerlager
koaxialen Anschlag für den Filterabschnitt der Zigarettenpapierhülse in einem definierten, der Gesamtlänge
der Zigarettenpapierhülse entsprechenden Abstand vom Widerlager,
dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Widerlager (11) vertikal in einem Ständer (14; 23) gehalten und der
Anschlag (17) starr an einem das stabförmige Widerlager (11) seitlich übergreifenden Bügel (12) angeordnet ist,
welcher ebenfalls am Ständer (14; 23) befestigt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (17) eine gegen die Mittelachse geneigte Fläche hat und eine im Querschnitt
teilkreisförmige, sich zum Widerlager (11) hin erstreckende Seitenanlage (16) für den Filterabschnitt
(2) an den Anschlag (17) anschließt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Widerlagerstab (Widerlager 11) im Bügel (12) befestigt und dieser lösbar mit
dem Ständer (14) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (2 3) Teil des Bügels (12) ist und dieser aus zwei etwa gleich langen
Teilen (12a,b) besteht, die durch ein Gelenk (20) mit einer quer zur Widerlagerachse verlaufenden Gelenkachse
(21) auf- und zusammenklappbar miteinander verbunden sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (20) in der Aufklapp-
und/oder in der Zusammenklapp-Stellung einrastet (Rastnasen 22).
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