DE9115374U1 - Abpackvorrichtung - Google Patents
AbpackvorrichtungInfo
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Description
Abpackvorrichtung
Die vorliegende Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Abpacken von starren oder flexiblen Behältnissen, insbesondere
gefüllten Folienbeuteln, mit einer ersten Fördereinrichtung zum Fördern der Behältnisse nacheinander zu
einer Abgabeeinrichtung, einer Abgabeeinrichtung, die die Behältnisse nacheinander auf eine darunter befindliche Sammel/Abwurfeinrichtung
abgibt, einer Sammel/Abwurfeinrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Behältnis, die
das mindestens eine Behältnis nach unten in eine Verpakkungseinrichtung abwirft, und einer auf einem Förderelement
einer zweiten Fördereinrichtung angeordneten Verpackungseinrichtung unter der Sammel/Abwurfeinrichtung.
Die vorliegende Neuerung befaßt sich insbesondere mit flachen Behältnissen, dabei speziell mit gefüllten Folienbeuteln,
die eine gewisse Flexibilität besitzen. Derartige Behältnisse, die im Schnitt auch dreieckförmig oder
tropfenförmig ausgebildet sein können, werden in der Regel in mehreren Reihen nebeneinander und übereinander in Endverpackungen,
beispielsweise Kartons, verpackt. Dabei sind die Endverpackungen in ihrer Größe an die Größe der einzel-
nen Behältnisse angepaßt, so daß ein oder mehrere nebeneinander angeordnete Reihen der Behältnisse in den Endverpackungen
zu liegen kommen, wobei in diesen Reihen ein Behälter neben dem anderen angeordnet ist. Man braucht daher
bei einer derartigen Art der Verpackung immer Endverpackungen, die auf die Behältergröße bzw. ein Mehrfaches davon
abgestimmt sind. Variationsmöglichkeiten in der Art der Verpackung lassen sich hiermit in der Regel nicht durchführen.
Eine solche Vorrichtung, die im wesentlichen der eingangs beschriebenen Art entspricht, ist aus der DE-AS 12 54 524
bekannt. Bei den Behältnissen handelt es sich hierbei um Teebeutel, die über eine Förder- und Abgabeeinrichtung in
eine Sammel/Abwurfeinrichtung gefördert werden. Dabei werden
mehrere Behältnisse übereinander in die Sammel/Abwurfeinrichtung
eingegeben, wonach diese um 180° gedreht wird. Es werden dann wieder mehrere Behältnisse übereinander eingegeben,
so daß sich ein Höhenausgleich für die Dreiecksform der Behältnisse ergibt. Schließlich werden die Behältnisse
aus der Sammel/Abwurfeinrichtung nach unten in eine Endverpackung gedrückt. Die Endverpackung ist dabei genauso
groß wie der Behältnisstapel.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der angegebenen Art zu schaffen, mit der das Legeschema der
zu verpackenden Behältnisse in besonders großem Umfang variiert und somit Behältnisse einer Vielzahl von unterschiedlichen
Größen in beliebig große Verpackungseinrichtungen abgepackt werden können.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß
die erste Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtung relativ zu der fest angeordneten Sammel/Abwurfeinrichtung derart horizontal
verfahrbar ist, daß Behältnisse nacheinander in einer ersten Richtung auf unterschiedliche Bereiche der Sammel/
Abwurfeinrichtung abgebbar sind, die Sammel/Abwurfeinrichtung
an ihrer Unterseite offenbar ist und das Förderelement der zweiten Fördereinrichtung in einer zur
ersten Richtung senkrechten zweiten Richtung bewegbar ist, derart, daß in dieser zweiten Richtung unterschiedliche
Innenbereiche der Verpackungseinrichtung mit Behältnissen befüllbar sind.
Der Kern der neuerungsgemäßen Lösung besteht darin, daß man in zwei senkrecht zueinander verlaufenden Richtungen
variable Ablagemöglichkeiten für die Behältnisse schafft, so daß sich hierdurch einerseits vielseitige Legeschemata und
andererseits Anpassungen an jeweils vorgegebene Verpackungseinrichtungen erreichen lassen, ohne daß hierbei die Größe
der Behältnisse exakt auf die Größe der Verpackungseinheit abgestimmt sein muß. So können mit Hilfe der verfahrbaren
ersten Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtung die Behältnisse derart auf der Sammel/Abwurfeinrichtung abgelegt
werden, daß sich eine Lage bzw. Reihe bildet, deren Länge beispielsweise exakt der Breite einer Verpackungseinrichtung,
beispielsweise einem Endverpackungskarton, entspricht. Es ist dabei möglich, die Behältnisse auf der Sammel
/Abwurfeinrichtung exakt nebeneinander zur Bildung der Reihe bzw. Lage abzulegen. Es ist jedoch auch andererseits
möglich, die Behältnisse so abzulegen, daß sie sich mehr oder weniger überlappen, beispielsweise in einer schuppenartigen
Anordnung. Es können aber auch mehrere Reihen bzw. Lagen von Behältnissen übereinander auf der Sammel/Abwurfeinrichtung
abgelegt werden, wobei hier jeweils ein Behältnis der oberen Reihe auf benachbarten Abschnitten zweier
Behältnisse der unteren Reihe liegen kann etc. Andere Legeschemata
sind ebenfalls möglich. Die Sammel/Abwurfeinrichtung
kann auch so ausgebildet sein, daß mehrere Reihen bzw. Lagen von Behältnissen nebeneinander abgelegt werden
können, obwohl das Ablegen von einer einzigen Lage bzw. Reihe bevorzugt wird. Diese vorstehend angedeuteten Möglichkeiten
schließen jedoch nicht aus, daß auch nur ein einziges Behältnis auf der Sammel/Abwurfeinrichtung abgelegt
wird, und zwar jeweils an der gewünschten Stelle der Einrichtung. Insgesamt sind daher große Variationsmöglichkeiten
in bezug auf das Legeschema auf der Sammel/Abwurfeinrichtung
in einer ersten Richtung möglich.
Die Sammel/Abwurfeinrichtung ist vorzugsweise in dieser
ersten Richtung so bemessen, daß die entsprechende Ablagestrecke einer entsprechenden Abmessung, beispielsweise der
Breite, der Verpackungseinrichtung entspricht. Die Ablagestrecke kann dabei durch entsprechende Begrenzungswände der
Sammel/Abwurfeinrichtung festgelegt sein. Ist über diese
Ablagestrecke ein entsprechendes Legeschema abgelegt, so wird die Unterseite der Sammel/Abwurfeinrichtung geöffnet,
und die Lage bzw. Reihe der speziell abgelegten Behältnisse gelangt in die darunter befindliche Verpackungseinrichtung,
wobei sie beispielsweise deren Breite vollständig auffüllt.
Das neuerungsgemäße Prinzip besteht daher darin, bereits auf der Sammel- bzw. Ablageeinrichtung das in der späteren Verpackungseinrichtung
verwendete Legeschema aufzubauen, um auf diese Weise die Verpackungseinrichtung möglichst dicht mit
Behältnissen befüllen zu können.
Das Förderelement der zweiten Fördereinrichtung ist neuerungsgemäß
in einer zur ersten Richtung senkrechten zweiten Richtung bewegbar, und zwar vorzugsweise hin- und herbeweg-
bar. Auf diese Weise können in dieser zweiten Richtung unterschiedliche Innenbereiche der Verpackungseinrichtung
mit Behältnissen befüllt werden. Hierbei wird nach Ablage der ersten Lage bzw. Reihe die Verpackungseinrichtung relativ
zur Sammel/Abwurfeinrichtung vor- oder zurückbewegt, so
daß ein neuer zu befüllender Bereich unter der Sammel/ Abwurfeinrichtung zu liegen kommt. Dieser Bereich wird dann
erneut mit einer Lage bzw. Reihe von Behältnissen befüllt usw. Auch hierbei können verschiedenartige Legeschemata Anwendung
finden, beispielsweise so, daß sich die nebeneinander angeordneten Behälterlagen nicht berühren, gerade
berühren oder sogar überlappen. Je nach Größe der Verpakkungseinrichtung werden ein oder mehrere Lagen nebeneinander
in dieser angeordnet. Wie erwähnt, muß hierbei die Größe der Verpackungseinrichtung nicht unbedingt exakt einem Mehrfachen
der entsprechenden Behältnisabmessung entsprechen; vielmehr können durch Überlappungen entsprechende Differenzen
ausgeglichen werden.
In der Regel wird so vorgegangen, daß auf der Sammel/Abwurfeinrichtung
immer nur eine Lage von Behältnissen angeordnet wird, die dann nach unten in die Verpackungseinrichtung abgeworfen
wird. Das geschieht solange, bis der Boden der Verpackungseinrichtung mit nebeneinander angeordneten Lagen bedeckt
ist. Es werden dann zweite, dritte, vierte etc. Lagen nebeneinander in der Verpackungseinrichtung angeordnet, bis
diese gefüllt ist.
Bei einer anderen Vorgehensweise werden bereits auf der Sammel/Abwurfeinrichtung mehrere Lagen übereinander angeordnet,
die dann in die Verpackungseinrichtung abgeworfen werden, so daß mehrere übereinander befindliche Lagen bzw.
Reihen gleichzeitig in die Verpackungseinrichtung eingebracht werden. Die Zahl der auf der Sammel/Abwurfeinrichtung
angeordneten Lagen bzw. Reihen übereinander kann dabei sogar so hoch sein, daß sie der Höhe der Verpackungseinrichtung
entspricht, so daß diese mit Einbringung des letzten Lagenstapels bereits fertig befüllt ist.
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Es versteht sich, daß die entsprechenden Bewegungen der ersten Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtung und der zweiten
Fördereinrichtung entweder manuell gesteuert oder automatisiert ablaufen können. Entsprechende Steuer- bzw. Regelmechanismen
sind bekannt und werden an dieser Stelle nicht im einzelnen erläutert.
Bei den mit der neuerungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung
abzupackenden Behältnissen kann es sich um starre oder flexible, leere oder gefüllte Behältnisse handeln. Die
neuerungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere geeignet zum Abpacken von flachen Behältnissen, die in sich überlappender
Weise verpackt werden können, insbesondere zum Abpacken von gefüllten Folienbeuteln (Schlauch- und Flachbeutel).
Derartige Beutel können im Längsschnitt auch eine Dreiecks- oder Tropfenform besitzen.
Die Behältnisse werden über die erste Fördereinrichtung nacheinander zu der Abgabeeinrichtung geführt. Diese Fördereinrichtung
stellt sicher, daß die Behältnisse einen ausreichenden Abstand voneinander haben, damit die Abgabeeinrichtung
ein Behältnis auf die darunter befindliche Sammel/ Abwurfeinrichtung abgeben und in ihrer Ausgangsposition zurückkehren
kann, bevor sich das nächste Behältnis der Abgabeeinrichtung nähert. Geeignete Positionierungsvorrichtungen
dienen dazu, eine exakte Lage der Behältnisse auf der Abgabeeinrichtung zu sichern, so daß das Behältnis auf die
gewünschte Stelle der stationären Sammel/Abwurfeinrichtung gelangt. Die erste Fördereinrichtung umfaßt vorzugsweise ein
etwa horizontales Beschleunigungsband, wodurch eine entsprechende Vereinzelung der Behältnisse erreicht wird.
Wie erwähnt, ist die erste Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtungen
verfahrbar, damit Behältnisse auf unterschiedliche Stellen der Samme1/Abwurfeinrichtung gelangen können.
Diese Verfahrbarkeit wird vorzugsweise mit Hilfe eines um eine Vertikalachse verschwenkbaren Förderbandes erreicht,
dem die ebenfalls mitverschwenkbare Abgabeeinrichtung nachgeschaltet ist. Die Vertikalachse befindet sich dabei im
Anfangsbereich des Förderbandes, so daß die damit verbundene Abgabeeinrichtung die Sammel/Abwurfeinrichtung voll
überstreichen kann.
Was die spezielle Ausgestaltung der Abgabeeinrichtung anbetrifft, so umfaßt diese mindestens eine um eine horizontale
Achse drehbare Klappe, die im Horizontalzustand ein Behältnis aufnimmt und durch Drehung der Klappe nach unten
abgibt. Vorzugsweise weist die Abgabeeinrichtung zwei nebeneinander angeordnete und zusammenwirkende Klappen
(Drehkreuze) auf, die im Horizontalzustand jeweils einen Teil eines Behältnisses aufnehmen und dieses durch gleichzeitige
Drehung oder gleichzeitiges Wegschwenken beider Klappen nach unten abgeben. Wird bei der letztgenannten
Ausführungsform nur eine Klappe geöffnet, führt das Behältnis beim Fallen auf die Sammel/Abwurfeinrichtung eine
Drehung um seine Längsachse um 180° aus. Werden beide Klappen gleichzeitig geöffnet, wird das Behältnis beim
Herabfallen nicht gedreht. Fallhöhe und Formatbreite der Behältnisse sind aufeinander abgestimmt.
Der Klappe (Drehkreuz) ist vorzugsweise am in Förderrichtung vorderen Ende ein verstellbares und entfernbares
Anschlagelement zugeordnet. Durch Verstellung dieses An-
Schlagelementes läßt sich die Position des entsprechenden Behältnisses verändern, so daß dieses unterschiedliche Lagen
auf der darunter befindlichen Sammel/Abwurfeinrichtung einnehmen
kann. Auf diese Weise lassen sich mehrere Lagen von Behältnissen nebeneinander auf der darunter befindlichen
Sammel/Abwurfeinrichtung ausbilden. Durch die Entfernbarkeit
des Anschlages können bei einer Störung des Systems die Behältnisse über die Klappe bzw. Klappen hinweg beispielsweise
auf eine Rutsche gelangen bzw. abgeräumt werden. Die Geschwindigkeit des Beschleunigungsbandes kann hierzu entsprechend
erhöht werden.
Die Sammel/Abwurfeinrichtung weist vorzugsweise einen aus
zwei seitlich wegschwenkbaren Klappen bestehenden Boden auf.
Hierdurch wird sichergestellt, daß eine Lage bzw. mehrere übereinander oder auch nebeneinander angeordnete Lagen von
Behältnissen sicher von der Sammel/Abwurfeinrichtung in die
darunter angeordnete Verpackungseinrichtung fallen, ohne daß sich beispielsweise Verschiebungen der Behältnisse gegeneinander
ergeben. Für das Öffnen und Schließen des Bodens der Sammel/Abwurfeinrichtung sind geeignete Steuer- bzw. Regeleinrichtungen
vorgesehen.
Die Sammel/Abwurfeinrichtung ist vorzugsweise als Aufnahme-
kassette mit drei Seitenwänden (eine Stirnwand) ausgebildet. Die Seitenwände
legen hierbei die Länge und Breite von vorzugsweise einer Behälterreihe
fest. Es versteht sich, daß dabei diese Abmessungen zweckmäßigerweise an die Abmessungen der Verpackungseinrichtung
angepaßt sind, damit eine reibungslose Füllung erreicht wird. Wenn Verpackungseinrichtungen mit
geänderten Abmessungen eingesetzt werden sollen, werden die Stirn- und/oder Seitenwände der Aufnahmekassette verschoben,
oder die Aufnahmekassetten werden insgesamt ausgetauscht. Hierzu sind entsprechende konstruktive Maßnahmen getroffen.
Zweckmäßigerweise weist die Sanunel/Abwurf einrichtung vorzugsweise
Rechteckform auf und ist mit ihrer Längsachse etwa senkrecht zur Förderrichtung der Behältnisse auf der ersten
Fördereinrichtung angeordnet. Wenn davon ausgegangen wird, da_ß etwa rechteckförmige Behältnisse zu verpacken sind, so
kommen hierbei die Behältnisse so auf der Sammel/Abwurfeinrichtung zu liegen, daß die Behälterlängsachsen senkrecht
zur Längsachse der Sammel/Abwurfeinrichtung verlaufen. Die
Behältnisse bilden daher eine Lage oder Reihe, die quer zur Förderrichtung der Behältnisse auf der ersten Fördereinrichtung
verläuft. Wie erwähnt, entspricht dabei die Länge der Längsachse der Lage bzw. Reihe der Behältnisse vorzugsweise
der Breite der nachfolgenden Verpackungseinrichtung.
Wenn von größeren auf kleinere Behältnisgrößen übergegangen werden soll und umgekehrt und die gleichen Verpackungseinrichtungen
beibehalten werden sollen, sind grundsätzlich keine Veränderungen an der Sammel/Abwurfeinrichtung erforderlich,
es sei denn, die Größe der Behälter übersteigt das eingestellte Format der Sammel/Abwurfeinrichtung. Vielmehr
wird hierbei das Legeschema der Behältnisse auf der Sammel/ Abwurfeinrichtung bzw. in der Verpackungseinrichtung verändert,
um die entsprechenden Größenänderungen zu kompensieren. Natürlich kann auch zusätzlich durch Verschieben der
Begrenzungswände die Größe der Sammel/Abwurfeinrichtung variiert bzw. diese insgesamt ausgetauscht werden.
Bei der Verpackungseinrichtung kann es sich um ein Endverpackungsbehältnis,
beispielsweise einen Karton, handeln. Die Verpackungseinrichtung kann jedoch auch durch eine Zwischenfödereinrichtung
gebildet werden. Im ersten Fall werden die Behältnislage oder die Behältnislagen unmittelbar in die
Endverpackung eingesenkt. Wenn die Endverpackung zur Auf-
nähme von mehreren nebeneinander angeordneten Lagen ausgebildet
ist, wird sie unter der Sammel/Abwurfeinrichtung verschoben, so daß sich bei jedem Öffnen der Sammel/Abwurfeinrichtung
eine neue Lage neben der vorhergehenden Lage aufbaut. Auf diese Weise kann die ganze Endverpackung gefüllt
werden. Ist der Boden der Endverpackung bedeckt, kann sich diese in die nächste sinnvolle Position bewegen, so daß wieder
mit der ersten Lage einer neuen Schicht begonnen werden kann.
Das gleiche Prinzip wird im wesentlichen auch dann verwirklicht, wenn die Verpackungseinrichtung als Zwischenförderelement
ausgebildet ist. Hierbei kann die Lage beispielsweise auf ein seitlich verschiebbares Transportband fallen,
auf dem sich durch seitliches Transportieren eine Gesamtlage der Behältnisse bildet. Wenn auf diese Weise eine Gesamtlage
auf dem Transportband angeordnet ist, wird dieses seitlich verschoben, beispielsweise unter eine stationäre
Saugglocke, von der die Gesamtlage vom Transportband abgehoben und in eine geeignete Endverpackung abgesenkt wird. Es
kann dann eine erneute Gesamtlage auf dem Transportband ausgebildet werden. Die Verpackungseinrichtung kann jedoch beispielsweise
auch als großes Klappenpaar ausgebildet sein, auf dem sich durch seitliches Verschieben des Klappenpaares
eine Gesamtlage von Behältnissen ausbildet. Wenn die Gesamtlage fertig ist, öffnet das Klappenpaar, und die gesamte
Lage fällt in die bereits stehende Endverpackung (Faltkarton) . Nach dem Öffnen fährt das Klappenpaar wieder seitlich
bei gleichzeitigem Verschließen der Klappen in die Ausgangsposition zurück, so daß es für die Aufnahme der
nächsten beiden Behältnisse (eine Lage) wieder bereit ist.
Andere Ausführungsformen der Verpackungseinrichtung sind
ebenfalls möglich. Jedenfalls ist die Neuerung nicht auf die hier beschriebenen Ausführungsfonnen beschränkt.
Bei einer anderen Ausführungsform fällt eine Lage auf eine
als Transportband ausgebildete Ablageeinrichtung, auf dem sich durch seitliches Transportieren eine Gesamtlage bildet.
Ist die Gesamtlage fertig, so wird der seitliche Vorschub in der Art vergrößert, daß zum einen ein Abstand zwischen den
Lagen entsteht, und zum anderen die fertige Lage sich beim nächsten Takt unter einer Saugglocke befindet bzw. dort
plaziert wird. Das Einlagesystem besteht aus mindestens zwei Saugglocken, die an einem Drehkreuz befestigt sind. Das
Drehkreuz ist analog hierzu um 180° schwenkbar. Eine Saugglocke befindet sich über dem Transportband, die andere über
der Öffnung eines Behälters (Faltkarton). Beide Saugglocken sind absenkbar, zum einen zum Anheben vom Transportband, zum
anderen zum Ablegen in den Behälter. Dies geschieht im Wechsel.
Die zweite Fördereinrichtung ist vorzugsweise ein Reversierband, das eine Vorwärts- und Rückwärtsbewegung der Verpackungseinrichtung
ermöglicht.
Die Längsachse der Verpackungseinrichtung verläuft senkrecht zur Längsachse der Sammel/Abwurfeinrichtung.
Dadurch, daß ganze Lagen von der Sammel/Abwurfeinrichtung
abgeworfen werden, wird das bei Fall packern bekannte Verspringen der ersten Behältnisse (Beutel) bzw. ersten Behältnisreihen
verhindert. Hierbei sperren die Behältnisse gegeneinander. Durch das Abwerfen der ganzen Behältnislage
wird die Aufprallwucht erheblich gedämpft (Luftverdrängung im Faltkarton). Ferner ergibt sich hierdurch eine optimale
Wechselzeit für die Endverpackung (Faltkarton), auch bei
geringer Behältniszahl/Gesamtlage. Die neuerungsgemäß ausgebildete
Vorrichtung benötigt eine besonders geringe Standfläche in bezug auf den entsprechenden Formatbereich
der Maschine. Es sind kurze Wege gegeben, so daß sich eine hohe Leistung und Betriebssicherheit erreichen läßt.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf eine neuerungsgemäß ausgebildete Abpackvorrichtung;
Figur 2 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung
der Figur 1; und
Figur 3 einen Querschnitt durch die Vorrichtung der Figur 1.
Wie man Figur 1 entnehmen kann, werden die Behältnisse, bei denen es sich hier um gefüllte Folienbeutel mit etwa Rechteckform
und geringer Höhe handelt, von einem Transport-Steigband 2 von einer Beutelfüllmaschine auf ein höherliegendes
horizontales Beschleunigungsband 3 gefördert. Die Beutel liegen hierbei mit ihrer Längsachse parallel zur
Förderrichtung.
Das horizontale Beschleunigungsband 3 erhöht die Beutelgeschwindigkeit
um einen Betrag, der einerseits ausreicht, daß die Beutel sicher bis zu einem Anschlag 11 einer in Förderrichtung
nach dem Beschleunigungsband 3 angeordneten Abgabeeinrichtung gleiten, und andererseits der Teilungsabstand
der Beutel um so viel vergrößert wird, daß das Abgabe-
system die Beutel einwandfrei nach unten abgeben kann. Die Abgabeeinrichtung ist als Klappen- bzw. Drehkreuzsystem ausgebildet
und besitzt zwei nebeneinander angeordnete, jeweils um eine Horizontalachse drehbare Klappeneinheiten 4, 5, die
jeweils mehrere Klappen aufweisen. In der in Figur 1 dargestellten Stellung der Klappeneinheiten, in der sich je
eine Klappe in Horizontalstellung befindet, gelangt ein Beutel auf die zwei nebeneinander angeordneten Klappen,
wobei seine Vorwärtsbewegung durch den stirnseitig angeordneten Anschlag 11 gestoppt wird. Der Beutel liegt dabei
so auf den beiden Klappen auf, daß sich jeweils etwa eine Beutelhälfte auf einer Klappe befindet. In dieser Lage nimmt
der Beutel seine Abgabestellung ein.
Der stirnseitig vorgesehene Anschlag 11 kann verstellt und weggeschwenkt werden. Im zweiten Fall laufen dann die Beutel
über die Abgabeeinrichtung hinweg und können beispielsweise über eine Rutsche abgeführt werden. Dies ist für evtl. Störfälle
der Vorrichtung vorgesehen. Eine Verstellung des An-Schlages wird vorgenommen, wenn Beutel anderer Größe mit der
Vorrichtung abgepackt werden sollen.
Wenn sich der Beutel in der Abgabestellung auf den beiden Klappen befindet, werden die beiden Wellen der Klappeneinheiten
4, 5 gegensinnig über eine geeignete Antriebseinrichtung gedreht, so daß der Beutel nach unten auf den Boden
einer als Aufnahmekassette 7 ausgebildeten Sammel/Abwurfeinrichtung
fällt. Wenn eine Drehung des Beutels um 180° um seine Längsachse gewünscht wird, wird nur eine Klappe nach
unten weggedreht.
Das Beschleunigungsband 3 ist fest mit der aus den beiden Klappeneinheiten 4, 5 bestehenden Abgabeeinrichtung verbunden.
Es ist in Horizontalrichtung verfahrbar, und zwar um
eine im Bereich seines Anfangsbereiches befindliche Vertikalachse verschwenkbar, so daß die gesamte Fläche der Aufnahmekassette
7 von der Abgabeeinrichtung überstrichen werden kann. Auf diese Weise kann somit ein auf der Abgabeeinrichtung
befindliches Behältnis an unterschiedlichen Stellen der Aufnahmekassette 7 abgelegt werden.
In Figur 3 ist gezeigt, wie sich ein Folienbeutel im in der
Figur rechten Bereich der Aufnahmekassette 7 befindet und das Beschleunigungsband 3 mit Abgabeeinrichtungen so bewegt
worden ist, daß sich der nächste Folienbeutel über dem noch freien linken Bereich der Aufnahmekassette 7 befindet. Durch
Abwärtsdrehen der Klappen kann das entsprechende Behältnis nunmehr auf dem noch freien Bereich des Bodens der Aufnahmekassette
7 abgelegt werden. Beim nächsten Ablagevorgang kann wieder der rechte Bereich der Aufnahmekassette benutzt werden
etc.
Die Aufnahmekassette 7 ist stationär angeordnet. Es handelt sich hierbei um einen etwa rechteckförmig ausgebildeten,
oben offenen Kasten, der entsprechende Seitenwände, Stirnwände und einen Boden aufweist. Der Boden besteht aus zwei
Hälften, die durch zwei seitlich wegschwenkbare Klappen 12 gebildet werden. Figur 2 zeigt die Klappen 12 im geschlossenen
und bei 8 im weggeschwenkten Zustand.
Die Längsachse der Aufnahmekassette erstreckt sich etwa senkrecht zur Längsachse der angeförderten Behältnisse. Die
Aufnahmekassette ist so lang ausgebildet, daß zwei Behältnisse nebeneinander Platz haben. Diese Behältnisse, die sich
mehr oder weniger überlappen können, bilden eine Lage. Wenn eine Behältnislage den Boden der Aufnahmekassette 7 bedeckt,
werden die Klappen 12 seitlich weggeschwenkt, so daß die
Lage in eine darunter befindliche Verpackungseinrichtung abgeworfen wird.
Zur besseren Aufnahme der Beutel in der Kassette sind die Seiten- und Stirnwände derselben nach oben trichterförmig
aufgeweitet. Die Beutel liegen sowohl an den Stirnwänden als auch an den Seitenwänden der Kassette an. Durch die
trichterförmige Aufweitung werden Positionsverschiebungen der Beutel kompensiert, so daß sich ein exakter Aufbau der
Beutel übereinander erzielen läßt.
Durch Verstellung der Stirnwand der Aufnahmekassette 7
läßt sich diese auf ein anderes Beutelformat (Länge) umstellen. Dies kann in Verbindung mit einer Verstellung des
Anschlages 11 geschehen. Auf diese Weise läßt sich auch der Überlappungsgrad bzw. Schuppungsgrad der Beutel variieren.
Nach dem Aufbau der gewünschten Lage in der Aufnahmekassette
7 wird der Kassettenboden geöffnet. Die Beutellage fällt dann in eine darunter befindliche Endverpackung 9, beispielsweise
einen Faltkarton. Diese Endverpackung 9 ist auf einem Reversierband 10 angeordnet und kann daher vorwärts-
und rückwärtsbewegt werden. Das Reversierband 10 erstreckt sich senkrecht zur Längsachse der Aufnahmekassette 7. Nach
dem ersten Abgabevorgang der Kassette wird das Reversierband um einen Schritt weiterbewegt, so daß sich nunmehr der noch
freie Bodenbereich der Endverpackung unterhalb der Kassette befindet. Die nächste Lage wird dann auf diesen freien Bodenbereich
abgeworfen. Es erfolgt dann eine Bewegung des Reversierbandes in die entgegengesetzte Richtung, so daß die
abgeworfene erste Lage mit einer dritten Lage bedeckt werden kann usw.
Vorstehend wurde ein Ausführungsbeispiel einer neuerungsgemäß ausgebildeten Abpackvorrichtung beschrieben, die eine
speziell ausgebildete Abgabeeinrichtung oberhalb der Aufnahmekassette besitzt. Eine solche Abgabeeinrichtung ist
jedoch nicht unbedingt erforderlich. Vielmehr können die Behältnisse von der ersten Fördereinrichtung direkt auf die
Samme1/Abwurfeinrichtung abgeworfen werden, wenn eine entsprechende
Geschwindigkeitssteuerung und Höhenabstimmung der Fördereinrichtung vorgenommen wird.
In Weiterbildung weist die neuerungsgemäß ausgebildete Vorrichtung
mindestens eine den Abstand der Behältnisse auf der ersten Fördereinrichtung und/oder den Zustand der Behältnisse
überwachende Einrichtung auf. Hierbei kann es sich um ein geeignetes Fotozellensystem handeln. Die von dieser Einrichtung
erzeugten Signale werden einer Steuereinrichtung zugeführt, die zum Ausschleusen von Behältnissen das Anschlagelement
11 der Abgabeeinrichtung zum zeitweisen Entfernen desselben ansteuert. Wenn somit die Überwachungseinrichtung
einen zu engen Abstand der Behältnisse feststellt, so wird durch entsprechendes zeitweises Entfernen
(Wegschwenken) des Anschlagelementes 11 das den zu engen Abstand bewirkende Behältnis ausgeschleust. Das Anschlagelement
wird danach wieder in seine Ausgangsstellung zurückbewegt, so daß die folgenden Behältnisse korrekt in die
Aufnahmekassette abgegeben werden können. Eine solche Funktionsweise ist ebenfalls in bezug auf Behältnisse
möglich, die sich in keinem korrekten Zustand befinden, beispielsweise einen zu niedrigen Füllgrad besitzen oder
defekt sind. Dieser Zustand wird ebenfalls durch eine geeignete Überwachungseinrichtung erfaßt.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Abpacken von starren oder flexiblen Behältnissen, insbesondere gefüllten Folienbeuteln, mit
einer ersten Fördereinrichtung zum Fördern der Behältnisse nacheinander zu einer Abgabeeinrichtung, einer Abgabeeinrichtung,
die die Behältnisse nacheinander auf eine darunter befindliche Sammel/Abwurfeinrichtung abgibt, einer Sammel/
Abwurfeinrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Behältnis, die das mindestens eine Behältnis nach unten in eine
Verpackungseinrichtung abwirft, und einer auf einem Förderelement einer zweiten Fördereinrichtung angeordneten Verpackungseinrichtung
unter der Sammel/Abwurfeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtung relativ zu der fest angeordneten Sammel/Abwurfeinrichtung derart
horizontal verfahrbar ist, daß Behältnisse (1) nacheinander in einer ersten Richtung auf unterschiedliche Bereiche der
Sammel/Abwurfeinrichtung abgebbar sind, die Sammel/Abwurfeinrichtung an ihrer Unterseite offenbar
ist und
das Förderelement der zweiten Fördereinrichtung in einer zur
ersten Richtung senkrechten zweiten Richtung bewegbar ist, derart, daß in dieser zweiten Richtung unterschiedliche
Innenbereiche der Verpackungseinrichtung mit Behältnissen (1) befüllbar sind.
5
5
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Fördereinrichtung ein etwa horizontales Beschleunigungsband (3) umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Fördereinrichtung ein um eine Vertikalachse
verschwenkbares Förderband aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeeinrichtung mindestens
eine um eine Horizontalachse drehbare Klappe umfaßt, die im Horizontalzustand ein Behältnis (1) aufnimmt
und durch Drehung der Klappe nach unten abgibt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeeinrichtung zwei nebeneinander angeordnete und
zusammenwirkende Klappeneinheiten (4, 5) aufweist, die im Horizontalzustand jeweils einen Teil eines Behältnisses (1)
aufnehmen und dieses durch gleichzeitige Drehung oder gleichzeitiges Wegschwenken beider Klappen nach unten
abgeben.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klappe oder den Klappeneinheiten (4, 5) am in Förderrichtung vorderen Ende ein verstellbares und entfernbares
Anschlagelement (11) zugeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammel/Abwurfeinrichtung einen
aus zwei seitlich wegschwenkbaren Klappen (12) bestehenden Boden besitzt.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sammel/Abwurfeinrichtung als
Aufnahmekassette (7) mit vier Seitenwänden ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammel/Abwurfeinrichtung
Rechteckform aufweist und mit ihrer Längsachse etwa senkrecht zur Förderrichtung der Behältnisse (1) auf der ersten
Fördereinrichtung angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungseinrichtung ein
Endverpackungsbehältnis (9) ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Fördereinrichtung eine
Reversier einrichtung (10) ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse der Verpackungseinrichtung senkrecht zur Längsachse der Sammel/Abwurfein-
richtung verläuft.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirn- und/oder Seitenwände der Aufnahmekassette
(7) zur Anpassung an unterschiedliche Behältnisgrößen verschiebbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Montageeinrichtung zur Anordnung
unterschiedlich großer Aufnahmekassetten aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mindestens eine den Abstand der Behältnisse auf der ersten Fördereinrichtung und/oder den Zustand
der Behältnisse überwachende Einrichtung aufweist, die zum Ausschleusen von Behältnissen das Anschlagelement (11)
zum zeitweisen Entfernen desselben ansteuert.
zum zeitweisen Entfernen desselben ansteuert.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9115374U DE9115374U1 (de) | 1991-12-11 | 1991-12-11 | Abpackvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9115374U DE9115374U1 (de) | 1991-12-11 | 1991-12-11 | Abpackvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9115374U1 true DE9115374U1 (de) | 1992-02-20 |
Family
ID=6874116
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9115374U Expired - Lifetime DE9115374U1 (de) | 1991-12-11 | 1991-12-11 | Abpackvorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9115374U1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| NL1000159C2 (nl) * | 1995-04-18 | 1996-10-21 | Bouwe Prakken | Inrichting voor het in dozen verpakken van zeer lichte zakjes. |
| EP1840033A3 (de) * | 2006-03-31 | 2007-10-10 | United Biscuits (Uk) Limited | Verbesserungen an oder im Zusammenhang mit der Verpackung von Artikeln |
| DE202011003872U1 (de) | 2011-03-11 | 2011-08-17 | Michael Rath | Vorrichtung zum Einbringen von Gegenständen in einen Behälter |
| WO2011126762A1 (en) * | 2010-03-27 | 2011-10-13 | Douglas Machine Inc. | Apparatus and methods for loading product into cases |
| EP2767475A1 (de) * | 2013-01-23 | 2014-08-20 | Dragsholm El-Teknik ApS | Verpackungssystem |
-
1991
- 1991-12-11 DE DE9115374U patent/DE9115374U1/de not_active Expired - Lifetime
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| AU2011238756B2 (en) * | 2010-03-27 | 2016-08-11 | Douglas Machine Inc. | Apparatus and methods for loading product into cases |
| US9586706B2 (en) | 2010-03-27 | 2017-03-07 | Douglas Machine Inc. | Apparatus and methods for loading product into cases |
| DE202011003872U1 (de) | 2011-03-11 | 2011-08-17 | Michael Rath | Vorrichtung zum Einbringen von Gegenständen in einen Behälter |
| EP2767475A1 (de) * | 2013-01-23 | 2014-08-20 | Dragsholm El-Teknik ApS | Verpackungssystem |
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