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DE9115374U1 - Abpackvorrichtung - Google Patents

Abpackvorrichtung

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Publication number
DE9115374U1
DE9115374U1 DE9115374U DE9115374U DE9115374U1 DE 9115374 U1 DE9115374 U1 DE 9115374U1 DE 9115374 U DE9115374 U DE 9115374U DE 9115374 U DE9115374 U DE 9115374U DE 9115374 U1 DE9115374 U1 DE 9115374U1
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DE
Germany
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containers
collection
conveyor
packaging
container
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE9115374U
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English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE9115374U1 publication Critical patent/DE9115374U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B5/00Packaging individual articles in containers or receptacles, e.g. bags, sacks, boxes, cartons, cans, jars
    • B65B5/10Filling containers or receptacles progressively or in stages by introducing successive articles, or layers of articles
    • B65B5/108Article support means temporarily arranged in the container
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B5/00Packaging individual articles in containers or receptacles, e.g. bags, sacks, boxes, cartons, cans, jars
    • B65B5/06Packaging groups of articles, the groups being treated as single articles
    • B65B5/061Filled bags
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G2201/00Indexing codes relating to handling devices, e.g. conveyors, characterised by the type of product or load being conveyed or handled
    • B65G2201/02Articles
    • B65G2201/0235Containers
    • B65G2201/0238Bags

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)

Description

Abpackvorrichtung
Die vorliegende Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Abpacken von starren oder flexiblen Behältnissen, insbesondere gefüllten Folienbeuteln, mit einer ersten Fördereinrichtung zum Fördern der Behältnisse nacheinander zu einer Abgabeeinrichtung, einer Abgabeeinrichtung, die die Behältnisse nacheinander auf eine darunter befindliche Sammel/Abwurfeinrichtung abgibt, einer Sammel/Abwurfeinrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Behältnis, die das mindestens eine Behältnis nach unten in eine Verpakkungseinrichtung abwirft, und einer auf einem Förderelement einer zweiten Fördereinrichtung angeordneten Verpackungseinrichtung unter der Sammel/Abwurfeinrichtung.
Die vorliegende Neuerung befaßt sich insbesondere mit flachen Behältnissen, dabei speziell mit gefüllten Folienbeuteln, die eine gewisse Flexibilität besitzen. Derartige Behältnisse, die im Schnitt auch dreieckförmig oder tropfenförmig ausgebildet sein können, werden in der Regel in mehreren Reihen nebeneinander und übereinander in Endverpackungen, beispielsweise Kartons, verpackt. Dabei sind die Endverpackungen in ihrer Größe an die Größe der einzel-
nen Behältnisse angepaßt, so daß ein oder mehrere nebeneinander angeordnete Reihen der Behältnisse in den Endverpackungen zu liegen kommen, wobei in diesen Reihen ein Behälter neben dem anderen angeordnet ist. Man braucht daher bei einer derartigen Art der Verpackung immer Endverpackungen, die auf die Behältergröße bzw. ein Mehrfaches davon abgestimmt sind. Variationsmöglichkeiten in der Art der Verpackung lassen sich hiermit in der Regel nicht durchführen.
Eine solche Vorrichtung, die im wesentlichen der eingangs beschriebenen Art entspricht, ist aus der DE-AS 12 54 524 bekannt. Bei den Behältnissen handelt es sich hierbei um Teebeutel, die über eine Förder- und Abgabeeinrichtung in eine Sammel/Abwurfeinrichtung gefördert werden. Dabei werden mehrere Behältnisse übereinander in die Sammel/Abwurfeinrichtung eingegeben, wonach diese um 180° gedreht wird. Es werden dann wieder mehrere Behältnisse übereinander eingegeben, so daß sich ein Höhenausgleich für die Dreiecksform der Behältnisse ergibt. Schließlich werden die Behältnisse aus der Sammel/Abwurfeinrichtung nach unten in eine Endverpackung gedrückt. Die Endverpackung ist dabei genauso groß wie der Behältnisstapel.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der angegebenen Art zu schaffen, mit der das Legeschema der zu verpackenden Behältnisse in besonders großem Umfang variiert und somit Behältnisse einer Vielzahl von unterschiedlichen Größen in beliebig große Verpackungseinrichtungen abgepackt werden können.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß
die erste Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtung relativ zu der fest angeordneten Sammel/Abwurfeinrichtung derart horizontal verfahrbar ist, daß Behältnisse nacheinander in einer ersten Richtung auf unterschiedliche Bereiche der Sammel/ Abwurfeinrichtung abgebbar sind, die Sammel/Abwurfeinrichtung an ihrer Unterseite offenbar ist und das Förderelement der zweiten Fördereinrichtung in einer zur ersten Richtung senkrechten zweiten Richtung bewegbar ist, derart, daß in dieser zweiten Richtung unterschiedliche Innenbereiche der Verpackungseinrichtung mit Behältnissen befüllbar sind.
Der Kern der neuerungsgemäßen Lösung besteht darin, daß man in zwei senkrecht zueinander verlaufenden Richtungen variable Ablagemöglichkeiten für die Behältnisse schafft, so daß sich hierdurch einerseits vielseitige Legeschemata und andererseits Anpassungen an jeweils vorgegebene Verpackungseinrichtungen erreichen lassen, ohne daß hierbei die Größe der Behältnisse exakt auf die Größe der Verpackungseinheit abgestimmt sein muß. So können mit Hilfe der verfahrbaren ersten Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtung die Behältnisse derart auf der Sammel/Abwurfeinrichtung abgelegt werden, daß sich eine Lage bzw. Reihe bildet, deren Länge beispielsweise exakt der Breite einer Verpackungseinrichtung, beispielsweise einem Endverpackungskarton, entspricht. Es ist dabei möglich, die Behältnisse auf der Sammel /Abwurfeinrichtung exakt nebeneinander zur Bildung der Reihe bzw. Lage abzulegen. Es ist jedoch auch andererseits möglich, die Behältnisse so abzulegen, daß sie sich mehr oder weniger überlappen, beispielsweise in einer schuppenartigen Anordnung. Es können aber auch mehrere Reihen bzw. Lagen von Behältnissen übereinander auf der Sammel/Abwurfeinrichtung abgelegt werden, wobei hier jeweils ein Behältnis der oberen Reihe auf benachbarten Abschnitten zweier
Behältnisse der unteren Reihe liegen kann etc. Andere Legeschemata sind ebenfalls möglich. Die Sammel/Abwurfeinrichtung kann auch so ausgebildet sein, daß mehrere Reihen bzw. Lagen von Behältnissen nebeneinander abgelegt werden können, obwohl das Ablegen von einer einzigen Lage bzw. Reihe bevorzugt wird. Diese vorstehend angedeuteten Möglichkeiten schließen jedoch nicht aus, daß auch nur ein einziges Behältnis auf der Sammel/Abwurfeinrichtung abgelegt wird, und zwar jeweils an der gewünschten Stelle der Einrichtung. Insgesamt sind daher große Variationsmöglichkeiten in bezug auf das Legeschema auf der Sammel/Abwurfeinrichtung in einer ersten Richtung möglich.
Die Sammel/Abwurfeinrichtung ist vorzugsweise in dieser ersten Richtung so bemessen, daß die entsprechende Ablagestrecke einer entsprechenden Abmessung, beispielsweise der Breite, der Verpackungseinrichtung entspricht. Die Ablagestrecke kann dabei durch entsprechende Begrenzungswände der Sammel/Abwurfeinrichtung festgelegt sein. Ist über diese Ablagestrecke ein entsprechendes Legeschema abgelegt, so wird die Unterseite der Sammel/Abwurfeinrichtung geöffnet, und die Lage bzw. Reihe der speziell abgelegten Behältnisse gelangt in die darunter befindliche Verpackungseinrichtung, wobei sie beispielsweise deren Breite vollständig auffüllt.
Das neuerungsgemäße Prinzip besteht daher darin, bereits auf der Sammel- bzw. Ablageeinrichtung das in der späteren Verpackungseinrichtung verwendete Legeschema aufzubauen, um auf diese Weise die Verpackungseinrichtung möglichst dicht mit Behältnissen befüllen zu können.
Das Förderelement der zweiten Fördereinrichtung ist neuerungsgemäß in einer zur ersten Richtung senkrechten zweiten Richtung bewegbar, und zwar vorzugsweise hin- und herbeweg-
bar. Auf diese Weise können in dieser zweiten Richtung unterschiedliche Innenbereiche der Verpackungseinrichtung mit Behältnissen befüllt werden. Hierbei wird nach Ablage der ersten Lage bzw. Reihe die Verpackungseinrichtung relativ zur Sammel/Abwurfeinrichtung vor- oder zurückbewegt, so daß ein neuer zu befüllender Bereich unter der Sammel/ Abwurfeinrichtung zu liegen kommt. Dieser Bereich wird dann erneut mit einer Lage bzw. Reihe von Behältnissen befüllt usw. Auch hierbei können verschiedenartige Legeschemata Anwendung finden, beispielsweise so, daß sich die nebeneinander angeordneten Behälterlagen nicht berühren, gerade berühren oder sogar überlappen. Je nach Größe der Verpakkungseinrichtung werden ein oder mehrere Lagen nebeneinander in dieser angeordnet. Wie erwähnt, muß hierbei die Größe der Verpackungseinrichtung nicht unbedingt exakt einem Mehrfachen der entsprechenden Behältnisabmessung entsprechen; vielmehr können durch Überlappungen entsprechende Differenzen ausgeglichen werden.
In der Regel wird so vorgegangen, daß auf der Sammel/Abwurfeinrichtung immer nur eine Lage von Behältnissen angeordnet wird, die dann nach unten in die Verpackungseinrichtung abgeworfen wird. Das geschieht solange, bis der Boden der Verpackungseinrichtung mit nebeneinander angeordneten Lagen bedeckt ist. Es werden dann zweite, dritte, vierte etc. Lagen nebeneinander in der Verpackungseinrichtung angeordnet, bis diese gefüllt ist.
Bei einer anderen Vorgehensweise werden bereits auf der Sammel/Abwurfeinrichtung mehrere Lagen übereinander angeordnet, die dann in die Verpackungseinrichtung abgeworfen werden, so daß mehrere übereinander befindliche Lagen bzw. Reihen gleichzeitig in die Verpackungseinrichtung eingebracht werden. Die Zahl der auf der Sammel/Abwurfeinrichtung
angeordneten Lagen bzw. Reihen übereinander kann dabei sogar so hoch sein, daß sie der Höhe der Verpackungseinrichtung entspricht, so daß diese mit Einbringung des letzten Lagenstapels bereits fertig befüllt ist.
5
Es versteht sich, daß die entsprechenden Bewegungen der ersten Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtung und der zweiten Fördereinrichtung entweder manuell gesteuert oder automatisiert ablaufen können. Entsprechende Steuer- bzw. Regelmechanismen sind bekannt und werden an dieser Stelle nicht im einzelnen erläutert.
Bei den mit der neuerungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung abzupackenden Behältnissen kann es sich um starre oder flexible, leere oder gefüllte Behältnisse handeln. Die neuerungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere geeignet zum Abpacken von flachen Behältnissen, die in sich überlappender Weise verpackt werden können, insbesondere zum Abpacken von gefüllten Folienbeuteln (Schlauch- und Flachbeutel). Derartige Beutel können im Längsschnitt auch eine Dreiecks- oder Tropfenform besitzen.
Die Behältnisse werden über die erste Fördereinrichtung nacheinander zu der Abgabeeinrichtung geführt. Diese Fördereinrichtung stellt sicher, daß die Behältnisse einen ausreichenden Abstand voneinander haben, damit die Abgabeeinrichtung ein Behältnis auf die darunter befindliche Sammel/ Abwurfeinrichtung abgeben und in ihrer Ausgangsposition zurückkehren kann, bevor sich das nächste Behältnis der Abgabeeinrichtung nähert. Geeignete Positionierungsvorrichtungen dienen dazu, eine exakte Lage der Behältnisse auf der Abgabeeinrichtung zu sichern, so daß das Behältnis auf die gewünschte Stelle der stationären Sammel/Abwurfeinrichtung gelangt. Die erste Fördereinrichtung umfaßt vorzugsweise ein
etwa horizontales Beschleunigungsband, wodurch eine entsprechende Vereinzelung der Behältnisse erreicht wird.
Wie erwähnt, ist die erste Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtungen verfahrbar, damit Behältnisse auf unterschiedliche Stellen der Samme1/Abwurfeinrichtung gelangen können. Diese Verfahrbarkeit wird vorzugsweise mit Hilfe eines um eine Vertikalachse verschwenkbaren Förderbandes erreicht, dem die ebenfalls mitverschwenkbare Abgabeeinrichtung nachgeschaltet ist. Die Vertikalachse befindet sich dabei im Anfangsbereich des Förderbandes, so daß die damit verbundene Abgabeeinrichtung die Sammel/Abwurfeinrichtung voll überstreichen kann.
Was die spezielle Ausgestaltung der Abgabeeinrichtung anbetrifft, so umfaßt diese mindestens eine um eine horizontale Achse drehbare Klappe, die im Horizontalzustand ein Behältnis aufnimmt und durch Drehung der Klappe nach unten abgibt. Vorzugsweise weist die Abgabeeinrichtung zwei nebeneinander angeordnete und zusammenwirkende Klappen (Drehkreuze) auf, die im Horizontalzustand jeweils einen Teil eines Behältnisses aufnehmen und dieses durch gleichzeitige Drehung oder gleichzeitiges Wegschwenken beider Klappen nach unten abgeben. Wird bei der letztgenannten Ausführungsform nur eine Klappe geöffnet, führt das Behältnis beim Fallen auf die Sammel/Abwurfeinrichtung eine Drehung um seine Längsachse um 180° aus. Werden beide Klappen gleichzeitig geöffnet, wird das Behältnis beim Herabfallen nicht gedreht. Fallhöhe und Formatbreite der Behältnisse sind aufeinander abgestimmt.
Der Klappe (Drehkreuz) ist vorzugsweise am in Förderrichtung vorderen Ende ein verstellbares und entfernbares Anschlagelement zugeordnet. Durch Verstellung dieses An-
Schlagelementes läßt sich die Position des entsprechenden Behältnisses verändern, so daß dieses unterschiedliche Lagen auf der darunter befindlichen Sammel/Abwurfeinrichtung einnehmen kann. Auf diese Weise lassen sich mehrere Lagen von Behältnissen nebeneinander auf der darunter befindlichen Sammel/Abwurfeinrichtung ausbilden. Durch die Entfernbarkeit des Anschlages können bei einer Störung des Systems die Behältnisse über die Klappe bzw. Klappen hinweg beispielsweise auf eine Rutsche gelangen bzw. abgeräumt werden. Die Geschwindigkeit des Beschleunigungsbandes kann hierzu entsprechend erhöht werden.
Die Sammel/Abwurfeinrichtung weist vorzugsweise einen aus zwei seitlich wegschwenkbaren Klappen bestehenden Boden auf.
Hierdurch wird sichergestellt, daß eine Lage bzw. mehrere übereinander oder auch nebeneinander angeordnete Lagen von Behältnissen sicher von der Sammel/Abwurfeinrichtung in die darunter angeordnete Verpackungseinrichtung fallen, ohne daß sich beispielsweise Verschiebungen der Behältnisse gegeneinander ergeben. Für das Öffnen und Schließen des Bodens der Sammel/Abwurfeinrichtung sind geeignete Steuer- bzw. Regeleinrichtungen vorgesehen.
Die Sammel/Abwurfeinrichtung ist vorzugsweise als Aufnahme-
kassette mit drei Seitenwänden (eine Stirnwand) ausgebildet. Die Seitenwände legen hierbei die Länge und Breite von vorzugsweise einer Behälterreihe fest. Es versteht sich, daß dabei diese Abmessungen zweckmäßigerweise an die Abmessungen der Verpackungseinrichtung angepaßt sind, damit eine reibungslose Füllung erreicht wird. Wenn Verpackungseinrichtungen mit geänderten Abmessungen eingesetzt werden sollen, werden die Stirn- und/oder Seitenwände der Aufnahmekassette verschoben, oder die Aufnahmekassetten werden insgesamt ausgetauscht. Hierzu sind entsprechende konstruktive Maßnahmen getroffen.
Zweckmäßigerweise weist die Sanunel/Abwurf einrichtung vorzugsweise Rechteckform auf und ist mit ihrer Längsachse etwa senkrecht zur Förderrichtung der Behältnisse auf der ersten Fördereinrichtung angeordnet. Wenn davon ausgegangen wird, da_ß etwa rechteckförmige Behältnisse zu verpacken sind, so kommen hierbei die Behältnisse so auf der Sammel/Abwurfeinrichtung zu liegen, daß die Behälterlängsachsen senkrecht zur Längsachse der Sammel/Abwurfeinrichtung verlaufen. Die Behältnisse bilden daher eine Lage oder Reihe, die quer zur Förderrichtung der Behältnisse auf der ersten Fördereinrichtung verläuft. Wie erwähnt, entspricht dabei die Länge der Längsachse der Lage bzw. Reihe der Behältnisse vorzugsweise der Breite der nachfolgenden Verpackungseinrichtung.
Wenn von größeren auf kleinere Behältnisgrößen übergegangen werden soll und umgekehrt und die gleichen Verpackungseinrichtungen beibehalten werden sollen, sind grundsätzlich keine Veränderungen an der Sammel/Abwurfeinrichtung erforderlich, es sei denn, die Größe der Behälter übersteigt das eingestellte Format der Sammel/Abwurfeinrichtung. Vielmehr wird hierbei das Legeschema der Behältnisse auf der Sammel/ Abwurfeinrichtung bzw. in der Verpackungseinrichtung verändert, um die entsprechenden Größenänderungen zu kompensieren. Natürlich kann auch zusätzlich durch Verschieben der Begrenzungswände die Größe der Sammel/Abwurfeinrichtung variiert bzw. diese insgesamt ausgetauscht werden.
Bei der Verpackungseinrichtung kann es sich um ein Endverpackungsbehältnis, beispielsweise einen Karton, handeln. Die Verpackungseinrichtung kann jedoch auch durch eine Zwischenfödereinrichtung gebildet werden. Im ersten Fall werden die Behältnislage oder die Behältnislagen unmittelbar in die Endverpackung eingesenkt. Wenn die Endverpackung zur Auf-
nähme von mehreren nebeneinander angeordneten Lagen ausgebildet ist, wird sie unter der Sammel/Abwurfeinrichtung verschoben, so daß sich bei jedem Öffnen der Sammel/Abwurfeinrichtung eine neue Lage neben der vorhergehenden Lage aufbaut. Auf diese Weise kann die ganze Endverpackung gefüllt werden. Ist der Boden der Endverpackung bedeckt, kann sich diese in die nächste sinnvolle Position bewegen, so daß wieder mit der ersten Lage einer neuen Schicht begonnen werden kann.
Das gleiche Prinzip wird im wesentlichen auch dann verwirklicht, wenn die Verpackungseinrichtung als Zwischenförderelement ausgebildet ist. Hierbei kann die Lage beispielsweise auf ein seitlich verschiebbares Transportband fallen, auf dem sich durch seitliches Transportieren eine Gesamtlage der Behältnisse bildet. Wenn auf diese Weise eine Gesamtlage auf dem Transportband angeordnet ist, wird dieses seitlich verschoben, beispielsweise unter eine stationäre Saugglocke, von der die Gesamtlage vom Transportband abgehoben und in eine geeignete Endverpackung abgesenkt wird. Es kann dann eine erneute Gesamtlage auf dem Transportband ausgebildet werden. Die Verpackungseinrichtung kann jedoch beispielsweise auch als großes Klappenpaar ausgebildet sein, auf dem sich durch seitliches Verschieben des Klappenpaares eine Gesamtlage von Behältnissen ausbildet. Wenn die Gesamtlage fertig ist, öffnet das Klappenpaar, und die gesamte Lage fällt in die bereits stehende Endverpackung (Faltkarton) . Nach dem Öffnen fährt das Klappenpaar wieder seitlich bei gleichzeitigem Verschließen der Klappen in die Ausgangsposition zurück, so daß es für die Aufnahme der nächsten beiden Behältnisse (eine Lage) wieder bereit ist.
Andere Ausführungsformen der Verpackungseinrichtung sind ebenfalls möglich. Jedenfalls ist die Neuerung nicht auf die hier beschriebenen Ausführungsfonnen beschränkt.
Bei einer anderen Ausführungsform fällt eine Lage auf eine als Transportband ausgebildete Ablageeinrichtung, auf dem sich durch seitliches Transportieren eine Gesamtlage bildet. Ist die Gesamtlage fertig, so wird der seitliche Vorschub in der Art vergrößert, daß zum einen ein Abstand zwischen den Lagen entsteht, und zum anderen die fertige Lage sich beim nächsten Takt unter einer Saugglocke befindet bzw. dort plaziert wird. Das Einlagesystem besteht aus mindestens zwei Saugglocken, die an einem Drehkreuz befestigt sind. Das Drehkreuz ist analog hierzu um 180° schwenkbar. Eine Saugglocke befindet sich über dem Transportband, die andere über der Öffnung eines Behälters (Faltkarton). Beide Saugglocken sind absenkbar, zum einen zum Anheben vom Transportband, zum anderen zum Ablegen in den Behälter. Dies geschieht im Wechsel.
Die zweite Fördereinrichtung ist vorzugsweise ein Reversierband, das eine Vorwärts- und Rückwärtsbewegung der Verpackungseinrichtung ermöglicht.
Die Längsachse der Verpackungseinrichtung verläuft senkrecht zur Längsachse der Sammel/Abwurfeinrichtung.
Dadurch, daß ganze Lagen von der Sammel/Abwurfeinrichtung abgeworfen werden, wird das bei Fall packern bekannte Verspringen der ersten Behältnisse (Beutel) bzw. ersten Behältnisreihen verhindert. Hierbei sperren die Behältnisse gegeneinander. Durch das Abwerfen der ganzen Behältnislage wird die Aufprallwucht erheblich gedämpft (Luftverdrängung im Faltkarton). Ferner ergibt sich hierdurch eine optimale
Wechselzeit für die Endverpackung (Faltkarton), auch bei geringer Behältniszahl/Gesamtlage. Die neuerungsgemäß ausgebildete Vorrichtung benötigt eine besonders geringe Standfläche in bezug auf den entsprechenden Formatbereich der Maschine. Es sind kurze Wege gegeben, so daß sich eine hohe Leistung und Betriebssicherheit erreichen läßt.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf eine neuerungsgemäß ausgebildete Abpackvorrichtung;
Figur 2 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung
der Figur 1; und
Figur 3 einen Querschnitt durch die Vorrichtung der Figur 1.
Wie man Figur 1 entnehmen kann, werden die Behältnisse, bei denen es sich hier um gefüllte Folienbeutel mit etwa Rechteckform und geringer Höhe handelt, von einem Transport-Steigband 2 von einer Beutelfüllmaschine auf ein höherliegendes horizontales Beschleunigungsband 3 gefördert. Die Beutel liegen hierbei mit ihrer Längsachse parallel zur Förderrichtung.
Das horizontale Beschleunigungsband 3 erhöht die Beutelgeschwindigkeit um einen Betrag, der einerseits ausreicht, daß die Beutel sicher bis zu einem Anschlag 11 einer in Förderrichtung nach dem Beschleunigungsband 3 angeordneten Abgabeeinrichtung gleiten, und andererseits der Teilungsabstand der Beutel um so viel vergrößert wird, daß das Abgabe-
system die Beutel einwandfrei nach unten abgeben kann. Die Abgabeeinrichtung ist als Klappen- bzw. Drehkreuzsystem ausgebildet und besitzt zwei nebeneinander angeordnete, jeweils um eine Horizontalachse drehbare Klappeneinheiten 4, 5, die jeweils mehrere Klappen aufweisen. In der in Figur 1 dargestellten Stellung der Klappeneinheiten, in der sich je eine Klappe in Horizontalstellung befindet, gelangt ein Beutel auf die zwei nebeneinander angeordneten Klappen, wobei seine Vorwärtsbewegung durch den stirnseitig angeordneten Anschlag 11 gestoppt wird. Der Beutel liegt dabei so auf den beiden Klappen auf, daß sich jeweils etwa eine Beutelhälfte auf einer Klappe befindet. In dieser Lage nimmt der Beutel seine Abgabestellung ein.
Der stirnseitig vorgesehene Anschlag 11 kann verstellt und weggeschwenkt werden. Im zweiten Fall laufen dann die Beutel über die Abgabeeinrichtung hinweg und können beispielsweise über eine Rutsche abgeführt werden. Dies ist für evtl. Störfälle der Vorrichtung vorgesehen. Eine Verstellung des An-Schlages wird vorgenommen, wenn Beutel anderer Größe mit der Vorrichtung abgepackt werden sollen.
Wenn sich der Beutel in der Abgabestellung auf den beiden Klappen befindet, werden die beiden Wellen der Klappeneinheiten 4, 5 gegensinnig über eine geeignete Antriebseinrichtung gedreht, so daß der Beutel nach unten auf den Boden einer als Aufnahmekassette 7 ausgebildeten Sammel/Abwurfeinrichtung fällt. Wenn eine Drehung des Beutels um 180° um seine Längsachse gewünscht wird, wird nur eine Klappe nach unten weggedreht.
Das Beschleunigungsband 3 ist fest mit der aus den beiden Klappeneinheiten 4, 5 bestehenden Abgabeeinrichtung verbunden. Es ist in Horizontalrichtung verfahrbar, und zwar um
eine im Bereich seines Anfangsbereiches befindliche Vertikalachse verschwenkbar, so daß die gesamte Fläche der Aufnahmekassette 7 von der Abgabeeinrichtung überstrichen werden kann. Auf diese Weise kann somit ein auf der Abgabeeinrichtung befindliches Behältnis an unterschiedlichen Stellen der Aufnahmekassette 7 abgelegt werden.
In Figur 3 ist gezeigt, wie sich ein Folienbeutel im in der Figur rechten Bereich der Aufnahmekassette 7 befindet und das Beschleunigungsband 3 mit Abgabeeinrichtungen so bewegt worden ist, daß sich der nächste Folienbeutel über dem noch freien linken Bereich der Aufnahmekassette 7 befindet. Durch Abwärtsdrehen der Klappen kann das entsprechende Behältnis nunmehr auf dem noch freien Bereich des Bodens der Aufnahmekassette 7 abgelegt werden. Beim nächsten Ablagevorgang kann wieder der rechte Bereich der Aufnahmekassette benutzt werden etc.
Die Aufnahmekassette 7 ist stationär angeordnet. Es handelt sich hierbei um einen etwa rechteckförmig ausgebildeten, oben offenen Kasten, der entsprechende Seitenwände, Stirnwände und einen Boden aufweist. Der Boden besteht aus zwei Hälften, die durch zwei seitlich wegschwenkbare Klappen 12 gebildet werden. Figur 2 zeigt die Klappen 12 im geschlossenen und bei 8 im weggeschwenkten Zustand.
Die Längsachse der Aufnahmekassette erstreckt sich etwa senkrecht zur Längsachse der angeförderten Behältnisse. Die Aufnahmekassette ist so lang ausgebildet, daß zwei Behältnisse nebeneinander Platz haben. Diese Behältnisse, die sich mehr oder weniger überlappen können, bilden eine Lage. Wenn eine Behältnislage den Boden der Aufnahmekassette 7 bedeckt, werden die Klappen 12 seitlich weggeschwenkt, so daß die
Lage in eine darunter befindliche Verpackungseinrichtung abgeworfen wird.
Zur besseren Aufnahme der Beutel in der Kassette sind die Seiten- und Stirnwände derselben nach oben trichterförmig aufgeweitet. Die Beutel liegen sowohl an den Stirnwänden als auch an den Seitenwänden der Kassette an. Durch die trichterförmige Aufweitung werden Positionsverschiebungen der Beutel kompensiert, so daß sich ein exakter Aufbau der Beutel übereinander erzielen läßt.
Durch Verstellung der Stirnwand der Aufnahmekassette 7 läßt sich diese auf ein anderes Beutelformat (Länge) umstellen. Dies kann in Verbindung mit einer Verstellung des Anschlages 11 geschehen. Auf diese Weise läßt sich auch der Überlappungsgrad bzw. Schuppungsgrad der Beutel variieren.
Nach dem Aufbau der gewünschten Lage in der Aufnahmekassette 7 wird der Kassettenboden geöffnet. Die Beutellage fällt dann in eine darunter befindliche Endverpackung 9, beispielsweise einen Faltkarton. Diese Endverpackung 9 ist auf einem Reversierband 10 angeordnet und kann daher vorwärts- und rückwärtsbewegt werden. Das Reversierband 10 erstreckt sich senkrecht zur Längsachse der Aufnahmekassette 7. Nach dem ersten Abgabevorgang der Kassette wird das Reversierband um einen Schritt weiterbewegt, so daß sich nunmehr der noch freie Bodenbereich der Endverpackung unterhalb der Kassette befindet. Die nächste Lage wird dann auf diesen freien Bodenbereich abgeworfen. Es erfolgt dann eine Bewegung des Reversierbandes in die entgegengesetzte Richtung, so daß die abgeworfene erste Lage mit einer dritten Lage bedeckt werden kann usw.
Vorstehend wurde ein Ausführungsbeispiel einer neuerungsgemäß ausgebildeten Abpackvorrichtung beschrieben, die eine speziell ausgebildete Abgabeeinrichtung oberhalb der Aufnahmekassette besitzt. Eine solche Abgabeeinrichtung ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Vielmehr können die Behältnisse von der ersten Fördereinrichtung direkt auf die Samme1/Abwurfeinrichtung abgeworfen werden, wenn eine entsprechende Geschwindigkeitssteuerung und Höhenabstimmung der Fördereinrichtung vorgenommen wird.
In Weiterbildung weist die neuerungsgemäß ausgebildete Vorrichtung mindestens eine den Abstand der Behältnisse auf der ersten Fördereinrichtung und/oder den Zustand der Behältnisse überwachende Einrichtung auf. Hierbei kann es sich um ein geeignetes Fotozellensystem handeln. Die von dieser Einrichtung erzeugten Signale werden einer Steuereinrichtung zugeführt, die zum Ausschleusen von Behältnissen das Anschlagelement 11 der Abgabeeinrichtung zum zeitweisen Entfernen desselben ansteuert. Wenn somit die Überwachungseinrichtung einen zu engen Abstand der Behältnisse feststellt, so wird durch entsprechendes zeitweises Entfernen (Wegschwenken) des Anschlagelementes 11 das den zu engen Abstand bewirkende Behältnis ausgeschleust. Das Anschlagelement wird danach wieder in seine Ausgangsstellung zurückbewegt, so daß die folgenden Behältnisse korrekt in die Aufnahmekassette abgegeben werden können. Eine solche Funktionsweise ist ebenfalls in bezug auf Behältnisse möglich, die sich in keinem korrekten Zustand befinden, beispielsweise einen zu niedrigen Füllgrad besitzen oder defekt sind. Dieser Zustand wird ebenfalls durch eine geeignete Überwachungseinrichtung erfaßt.

Claims (15)

Schutzansprüche
1. Vorrichtung zum Abpacken von starren oder flexiblen Behältnissen, insbesondere gefüllten Folienbeuteln, mit einer ersten Fördereinrichtung zum Fördern der Behältnisse nacheinander zu einer Abgabeeinrichtung, einer Abgabeeinrichtung, die die Behältnisse nacheinander auf eine darunter befindliche Sammel/Abwurfeinrichtung abgibt, einer Sammel/ Abwurfeinrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Behältnis, die das mindestens eine Behältnis nach unten in eine Verpackungseinrichtung abwirft, und einer auf einem Förderelement einer zweiten Fördereinrichtung angeordneten Verpackungseinrichtung unter der Sammel/Abwurfeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Fördereinrichtung mit Abgabeeinrichtung relativ zu der fest angeordneten Sammel/Abwurfeinrichtung derart horizontal verfahrbar ist, daß Behältnisse (1) nacheinander in einer ersten Richtung auf unterschiedliche Bereiche der Sammel/Abwurfeinrichtung abgebbar sind, die Sammel/Abwurfeinrichtung an ihrer Unterseite offenbar
ist und
das Förderelement der zweiten Fördereinrichtung in einer zur
ersten Richtung senkrechten zweiten Richtung bewegbar ist, derart, daß in dieser zweiten Richtung unterschiedliche Innenbereiche der Verpackungseinrichtung mit Behältnissen (1) befüllbar sind.
5
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Fördereinrichtung ein etwa horizontales Beschleunigungsband (3) umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Fördereinrichtung ein um eine Vertikalachse verschwenkbares Förderband aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeeinrichtung mindestens eine um eine Horizontalachse drehbare Klappe umfaßt, die im Horizontalzustand ein Behältnis (1) aufnimmt und durch Drehung der Klappe nach unten abgibt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeeinrichtung zwei nebeneinander angeordnete und zusammenwirkende Klappeneinheiten (4, 5) aufweist, die im Horizontalzustand jeweils einen Teil eines Behältnisses (1) aufnehmen und dieses durch gleichzeitige Drehung oder gleichzeitiges Wegschwenken beider Klappen nach unten abgeben.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Klappe oder den Klappeneinheiten (4, 5) am in Förderrichtung vorderen Ende ein verstellbares und entfernbares Anschlagelement (11) zugeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammel/Abwurfeinrichtung einen
aus zwei seitlich wegschwenkbaren Klappen (12) bestehenden Boden besitzt.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sammel/Abwurfeinrichtung als Aufnahmekassette (7) mit vier Seitenwänden ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammel/Abwurfeinrichtung Rechteckform aufweist und mit ihrer Längsachse etwa senkrecht zur Förderrichtung der Behältnisse (1) auf der ersten Fördereinrichtung angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungseinrichtung ein Endverpackungsbehältnis (9) ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Fördereinrichtung eine Reversier einrichtung (10) ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse der Verpackungseinrichtung senkrecht zur Längsachse der Sammel/Abwurfein- richtung verläuft.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirn- und/oder Seitenwände der Aufnahmekassette (7) zur Anpassung an unterschiedliche Behältnisgrößen verschiebbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Montageeinrichtung zur Anordnung unterschiedlich großer Aufnahmekassetten aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens eine den Abstand der Behältnisse auf der ersten Fördereinrichtung und/oder den Zustand der Behältnisse überwachende Einrichtung aufweist, die zum Ausschleusen von Behältnissen das Anschlagelement (11)
zum zeitweisen Entfernen desselben ansteuert.
DE9115374U 1991-12-11 1991-12-11 Abpackvorrichtung Expired - Lifetime DE9115374U1 (de)

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