DE9115348U1 - Straßenmöbel zur Abfallentsorgung, mit Werbemitteln - Google Patents
Straßenmöbel zur Abfallentsorgung, mit WerbemittelnInfo
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- B65F1/00—Refuse receptacles; Accessories therefor
- B65F1/14—Other constructional features; Accessories
- B65F1/1426—Housings, cabinets or enclosures for refuse receptacles
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- G09F15/00—Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like
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Description
Beschreibung :
Die Erfindung betrifft ein Straßenmöbel zur Abfallentsorgung, mit einem Gehäuse zur Abfallaufnahme, einer Gehäuseöffnung
zum Abfalleinwurf und mindestens einer Entleerungsklappe zur Entnahme des eingeworfenen Abfalls.
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Öffentliches Straßenland ist in hohem Maße der durch Unachtsamkeit
verursachten Verschmutzung und Vermüllung ausgesetzt. Oft fehlen aber auch geeignete Behältnisse zur Abfallaufnahme,
da ihre Beschaffung die öffentlichen Haushalte erheblich belasten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Straßenmöbel der anfangs beschriebenen Art zu schaffen, das leicht zu
reinigen und für Werbezwecke geeignet ist.
Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß Seitenwände des Gehäuses mit einer Verglasung überdeckt sind und zwischen
Seitenwand und Verglasung austauschbare Werbeträgerflächen anbringbar sind. Durch diese Maßnahme wird ein als Abfallbehälter
dienendes Straßenmöbel mit glatter Außenoberfläche
geschaffen, das einfach gereinigt und damit ansehnlich gehalten werden kann. Das Gehäuse ist mit großen hygienisch
einwand- weil berührungsfrei zugänglichen Einwurföffnungen
versehen. Der eingeworfene Abfall, insbesondere eingetüteter Hundekot, kann leicht entfernt werden, und das gesamte
Straßenmöbel zeigt ein ästhetisches Äußeres. Der Grundriß des Gehäuses kann dabei rechteckig oder quadratisch sein.
Es ist damit als Werbeträger für die werbende Wirtschaft geeignet. Die Kosten zur Aufstellung eines derartigen
Straßenmöbels amortisieren sich durch Werbung in relativ kurzer Zeit und die Aufstellungsdichte kann dem Bedarf des
Abfallanfalles angepaßt werden.
Zur einfachen Entleerung ist es dabei vorgesehen, daß die Entleerungsklappen an den Schmalseite des Gehäuses und die
EinwurfÖffnungen in den Öffnungsklappe vorgesehen sind. Bei
einer anderen Ausführung ist es vorgesehen, daß in die durch die Entleerungsklappe verschließbare Gehäuseöffnung
ein Einschubcontainer in das Gehäuse einschiebbar ist, wäh rend es bei einer anderen Ausführung vorgesehen ist, daß
das Gehäuse mit einer zu einer der Entleerungsklappen hin abfallenden Bodenschräge versehen ist.
Als leicht zu reinigende Ausstattung hat es sich auch erwiesen, daß die großen Seitenwände des Gehäuses mit einer
schlagfesten Verglasung versehen und Werbeträgerflächen hinter die Verglasung ein- und ausschiebbar sind, wobei es
vorteilhaft ist, daß die Werbeträgerflächen durch die von
der Entleerungsklappe verschließbare Gehäuseöffnung ein- und ausschiebbar sind.
Um die Werbewirksamkeit auch des nachts zu gewährleisten ist es vorgesehen, daß den Seitenwänden und/oder den Werbeträgerflächen
Beleuchtungsmittel zugeordnet sind. Durch diese Maßnahme kann zugleich eine Ausleuchtung des Straßenlandes
bewirkt werden. Zur Energieeinsparung ist es dabei vorgesehen, daß den Beleuchtungsmittel der Werbeträgerflächen
regenerierbare Energie erzeugende Mittel zugeordnet sind, wobei es vorteilhaft ist, daß die regenerierbare
Energie erzeugenden Mittel der Oberseite des Gehäuses zugeordnete Solarzellen sind, bzw., daß das Gehäuse auf einem oder mehreren Sockeln auf öffentlichem Straßenland aufstellbar ist und durch die Sockel elektrische Leitungen zum Betreiben der Beleuchtungsmittel geführt sind.
Energie erzeugenden Mittel der Oberseite des Gehäuses zugeordnete Solarzellen sind, bzw., daß das Gehäuse auf einem oder mehreren Sockeln auf öffentlichem Straßenland aufstellbar ist und durch die Sockel elektrische Leitungen zum Betreiben der Beleuchtungsmittel geführt sind.
Weitere vorteilhafte Maßnahmen sind in den Unteransprüchen beschrieben. Die Erfindung ist in der beiliegenden Zeichnung
dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben; es zeigt:
Figur 1 die isometrische Darstellung eines Straßenmöbels mit Gehäuse, seitlich aufklappbaren Entleerungs
klappen und verglasten Werbeträgerflächen, mit Einschubkontainer;
Figur 1a Straßenmöbel nach der Figur 1, mit einem Gehäuse mit Bodenschräge;
Figur 2 die isometrische Darstellung eines Straßenmöbels mit Gehäuse, seitlich aufklappbarer Entleerungsklappe
und verglasten Werbeträgerflächen,- mit zwei Einschubcontainer aufnehmendem, undurchsichtigem
Unterteil und großflächige Werbeträgerflächen aufnehmendem Oberteil.
Das in den Figuren 1, 1a und 2 dargestellte Straßenmöbel 10 besteht im wesentlichen aus einem Gehäuse 11 mit quadratischem
oder rechteckigem Grundriß, das auf einem oder mehreren Sockeln 12 auf öffentlichem Straßenland 27 aufgestellt
werden kann. Das Gehäuse 11 ist mit Seitenwänden 14 versehen, die mit durchsichtigem Material überdeckt, vorzugsweise
einer Verglasung 15 versehen sind. Bei der rechteckigen Ausführung sind Schalseiten 17 vorgesehen, die undurchsichtig
sein können.
Die Verglasung 15 ist mit einer die Seitenwände 14 bzw. 17 umgreifenden Rahmung 13 versehen. Hinter den Verglasungen
15 sind Werbeträgerflächen 16 vorgesehen. Die Werbeträgerflächen 16 sind austauschbar.
Wie die Figuren 1 und 1a zeigen, ist an einer der Schmalseiten 17 eine Entleerungsklappe 18 in Scharnieren 19 ange-
schlagen. Die Scharniere 19 können dabei entweder seitlich, an der schmalen Ober- oder an der schmalen Unterseite vorgesehen
sein. Mit der Entleerungsklappe 18 kann eine Gehäuseöffnung 21 mittels eines Schlosses 20 verschlossen werden.
Durch die Gehäuseöffnung 21 ist, wie die Figur 1 zeigt, ein Einschubcontainer 22 in das Gehäuse 11 : einschiebbar.
Der Einschubcontainer 22 ist mit einem eingeprägten Handgriff 23 versehen, mit dem er gehandhabt werden
kann.
Bei der Ausführung nach der Figur 1a, ist das Gehäuse 11
mit einer Bodenschräge 28 versehen, auf der durch eine in
der Entleerungsklappe 18 vorgesehene Einwurföffnung 24 eingeworfener Abfall in Richtung auf die Gehäuseöffnung 21 rutscht. Zum Entleeren kann vor die Gehäuseöffnung 21 beispielsweise ein nicht dargestellter Kunststoffsack gehängt und der zu entleerende Abfall aufgefangen werden. Ein ebensolcher Kunststoffsack kann auch in den Einschubcontainer 22 eingelegt und bei der Entleerung ausgewechselt werden.
mit einer Bodenschräge 28 versehen, auf der durch eine in
der Entleerungsklappe 18 vorgesehene Einwurföffnung 24 eingeworfener Abfall in Richtung auf die Gehäuseöffnung 21 rutscht. Zum Entleeren kann vor die Gehäuseöffnung 21 beispielsweise ein nicht dargestellter Kunststoffsack gehängt und der zu entleerende Abfall aufgefangen werden. Ein ebensolcher Kunststoffsack kann auch in den Einschubcontainer 22 eingelegt und bei der Entleerung ausgewechselt werden.
Bei der Ausführung nach der Figur 2 ist ein übermannsgroßes Gehäuse 11 dargestellt, das in ein Einschubcontainer 22
aufnehmendes Unterteil 32 und ein die Werbeträgerflächen 16
aufnehmendes Oberteil 31 unterteilt ist. Bei dieser auch relativ breiten Ausführung sind an den beiden einander gegenüberliegenden
Schmalseiten 17 einander gegenüberliegende Gehäuseöffnungen 21 vorgesehen, die durch Entleerungsklap-
pen 18 verschließbar sind. In diese Gehäuseöffnungen 21
sind von beiden Seiten Einschubcontainer 22 einschiebbar, bzw es sind zwei Bodenschrägen 28 vorgesehen.
Einwurföffnungen 24 können in den Entleerungsklappen 18
oder auch in den Seitenwänden 14 vorgesehen sein. Das Gehäuse 1 1 ist bei dieser Ausführung übermannshoch und kann auch als Seitenwand für ein Wartehäuschen, beispielsweise für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel, dienen.
oder auch in den Seitenwänden 14 vorgesehen sein. Das Gehäuse 1 1 ist bei dieser Ausführung übermannshoch und kann auch als Seitenwand für ein Wartehäuschen, beispielsweise für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel, dienen.
Zur Erhöhung der Werbewirksamkeit können die Straßenmöbel 10 bzw. deren Werbeflächen 16 mit Beleuchtungsmitteln 29
versehen sein. Die Beleuchtungsmittel 29 können dabei über elektrische Leitungen 30, die beispielsweise durch die Sokkel
12 geführt werden, über öffentliches Straßenland 27 mit der erforderlichen Energie versorgt werden.
Bei einer anderen Ausführung ist es vorgesehen, die Beleuchtungsmittel
29 durch dem Gehäuse 11 zugeordnete Mittel mit regenerierbarer Energie zu versorgen. Dabei kann
beispielsweise der Oberseite 25 des Gehäuses 11 eine Vielzahl von Solarzellen 26 zugeordnet sein.
Um ein Abstellen von Gegenständen oder Abfall zu vermeiden, ist es bei der Ausführung nach den Figuren 1 und 1a vorgesehen,
die Oberseite 25 des Gehäuses 11 mit einer Abrundung 33 zu versehen. Ebenso soll vermieden werden, daß die
übermannshohen Straßenmöbel 10 nach der Ausführung gemäß
der Figur 2 bestiegen und als Sitzgelegenheit verwendet
werden. Auch dazu ist vorgesehen, die Oberseite 25 mit einer Abrundung 33 oder mit nicht dargestellten Abweismitteln zu versehen.
werden. Auch dazu ist vorgesehen, die Oberseite 25 mit einer Abrundung 33 oder mit nicht dargestellten Abweismitteln zu versehen.
Da derartige Straßenmöbel häufig Ziel von Vandalismus sind, ist es vorgesehen, die Verglasungen 15 aus Panzerglas oder
ähnlich schlagfestem Material zu fertigen. Die Verglasung 15 weist eine so glatte Oberfläche auf, daß sie von Beschmierungen,
aufgeklebten Plakaten und sonstige Verunreinigunen leicht gereinigt werden kann.
Bezugszeichen
| 10 | Straßenmobel |
| 11 | Gehäuse |
| 12 | Sockel |
| 13 | Rahmen |
| 14 | Seitenwand |
| 15 | Verglasung |
| 16 | Werbeträgerfläche |
| 17 | Schmalseite |
| 18 | Entleerungsklappe |
| 19 | Scharnier |
| 20 | Schloß |
| 21 | Gehäuseöffnung |
| 22 | Einschubcontainer |
| 23 | Handgriff |
| 24 | Einwurföffnung |
| 25 | Oberseite |
| 26 | Solarzellen |
| 27 | Straßenland |
| 28 | Bodenschräge |
| 29 | Beleuchtungsmittel |
| 30 | elektrische Leitung |
| 31 | Oberteil |
| 32 | Unterteil |
| 33 | Abrundung |
Claims (18)
1. Straßenmöbel zur Abfallentsorgung, mit einem Gehäuse zur
Abfallaufnahme, einer Gehäuseöffnung zum Abfalleinwurf und
mindestens einer Entleerungsklappe zur Entnahme des eingeworfenen Abfalls, dadurch gekennzeichnet, daß Seitenwände
(14) des Gehäuses (11) mit einer Verglasung (15) überdeckt
sind und zwischen Seitenwand (14, 17) und Verglasung (15)
austauschbare Werbeträgerflächen (16) anbringbar sind.
2. Straßenmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11) im Grundriß rechteckig oder quadratisch und mit berührungsfrei zugänglichen Einwurföffnungen
(24) versehen ist.
3. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11) mindestens eine mit einer Entleerungsklappe (18) verschließbare Gehäuseöffnung
(21) aufweist und die Einwurföffnungen (24) in den Entleerungsklappen
(18) vorgesehen sind.
4. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß Einschubcontainer (22) in das Gehäuse (11) einschiebbar sind.
5. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11) mit einer zu der Entleerungsklappe (18) hin abfallenden Bodenschräge (28) versehen
ist.
6. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (14) des Gehäuses (11)
mit einer schlagfesten Verglasung (15) versehen und Werbeträgerflächen
(16) hinter die Verglasung (15) ein- und ausschiebbar sind.
7. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Werbeträgerflächen (16) durch die von der Entleerungsklappe (18) verschließbare Gehäuseöffnung
(21) ein- und ausschiebbar sind.
8. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch ge-
kennzeichnet, daß die Seitenwände (14) des Gehäuses (11)
aufklappbar sind.
9. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11) die Seitenwand eines
Wartehäuschens ist.
10. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11) mit einem Einschubcontainer (22) aufnehmenden Unterteil (32) und einem Werbeträgerflächen
(16) aufnehmenden Oberteil (31) versehen ist.
11. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verglasungen (15) der Seitenwände
(14) mit umfassenden Rahmen (13) versehen sind.
12. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß den Seitenwänden (14) und/oder den Werbeträgerflächen
(16) Beleuchtungsmittel (29) zugeordnet sind.
13. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberseite (25) des Gehäuses (11) mit einer Abrundung (33) versehen ist.
14. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß den Beleuchtungsmittel (29) der Werbeträgerflächen (16) regenerierbare Energie erzeugende Mittel
(26) zugeordnet sind.
15. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die regenerierbare Energie erzeugenden Mittel der Oberseite (25) des Gehäuses (11) zugeordnete Solarzellen
(26) sind.
16. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11) auf einem oder mehreren Sockeln (12) auf öffentlichem Straßenland (27) aufstellbar
ist und durch die Sockel (12) elektrische Leitungen (30) zum Betreiben der Beleuchtungsmittel (29) geführt sind.
17. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß an mindestens zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden (14, 17) des Gehäuses (11) Entleerungsklappen
(18) vorgesehen sind.
18. Straßenmöbel nach den Ansprüchen 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Entleerungsklappe (18) wahlweise seitlich oder an der Oberseite der Seitenwände (14, 17)
der Gehäuseöffnungen (21) des Gehäuses (11) in Scharnieren
(19) angeschlagen und mit einem Schloß (20) betätigbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9115348U DE9115348U1 (de) | 1991-12-06 | 1991-12-06 | Straßenmöbel zur Abfallentsorgung, mit Werbemitteln |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9115348U DE9115348U1 (de) | 1991-12-06 | 1991-12-06 | Straßenmöbel zur Abfallentsorgung, mit Werbemitteln |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9115348U1 true DE9115348U1 (de) | 1992-02-13 |
Family
ID=6874098
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9115348U Expired - Lifetime DE9115348U1 (de) | 1991-12-06 | 1991-12-06 | Straßenmöbel zur Abfallentsorgung, mit Werbemitteln |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9115348U1 (de) |
Cited By (5)
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| BE1011632A3 (fr) * | 1997-12-19 | 1999-11-09 | Balzat Claude Alfred Marie | Poubelle. |
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1991
- 1991-12-06 DE DE9115348U patent/DE9115348U1/de not_active Expired - Lifetime
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