DE9113978U1 - Elektrischer Potentialverteiler - Google Patents
Elektrischer PotentialverteilerInfo
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Description
6178/V/by
Die Erfindung betrifft einen elektrischen Potentialverteiler, z.B. zum Einbau in ein Kraftfahrzeug zur Massekontaktierung
mehrerer elektrischer Leitungen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiger elektrischer Potentialverteiler ist aus der DE-OS 40 02 966 bekannt. Dabei ist der vordere Endbereich
mehrerer, mit einer elektrischen Leitung, z.B. durch Crimpen verbundener, aus einem Blechstanzteil geformter elektrischer
Anschlußteile mittels jeweils eines tiefgezogenen, ein entsprechendes
Loch im vorderen Endbereich jedes Leitungsanschlußteils durchgreifenden und nach außen umgebördelten zylindrischen
Hohlzapfens auf einer Potentialverteilerschiene angeordnet. Eine Verdrehsicherungseinrichtung verhindert eine
Verdrehung der Leitungsanschlußteile bzw. fixiert deren Lage auf der Potentialverteilerschiene. Die Montage der Leitungsanschlußteile
auf der Potentialverteilerschiene ist insbesondere wegen der komplizierten Verdrehsicherungseinrichtung
zeitraubend und nicht ohne weiteres maschinell durchführbar. Ein weiteres Problem dieses herkömmlichen elektrischen Potentialverteilers
besteht darin, daß der elektrische Kontakt zwischen der Potentialverteilerschiene und den Anschlußteilen
der elektrischen Leitungen im wesentlichen durch die Nietbzw. Bördelstelle zwischen der Potentialverteilerschiene und
den Leitungsanschlußteilen bewirkt wird. Diese Art der Kontaktierung ist jedoch aufgrund der Vibrationen beim bestimmungsgemäßen
Einsatz des elektrischen Potentialverteilers in
einem Kraftfahrzeug sowie aufgrund von dort auftretenden Verschmutzungen
nicht immer in der erwünschten Weise zuverlässig.
Darüber hinaus ist ein an eine elektrische Leitung, z.B. durch Crimpen, anschließbares Kontaktelement aus einem Blechstanzteil
bekannt, das zur Kontaktierung mit einem Kontaktelement in Form einer im Querschnitt rechteckigen Steckzunge
eine entsprechend quaderförmig geformte Flachsteckhülse (Kastenform) aufweist.
Aufgabe der Erfindung ist, einen elektrischen Potentialverteiler der eingangs beschriebenen Art mit unkompliziert ausgebildeten
Leitungsanschlußteilen zu schaffen, die auf einfache Weise maschinell verdrehsicher auf die Potentialverteilerschiene
angeordnet werden können und einen einwandfreien elektrischen Kontakt dauerhaft gewährleisten.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung im folgenden beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäß ausgestalteten elektrischen Potentialverteiler
mit einem Leitungsanschlußteil;
Fig. 2 das nicht auf die Verteilerschienenzunge aufgesteckte Leitungsanschlußteil von Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Verteilerschiene des erfindungsgemäßen
elektrischen Potentialverteilers;
Fig. 4 den Schnitt A-B von Fig. 3;
Fig. 5 eine Seitenansicht des auf eine Verteilerschienenzunge aufgesteckten Leitungsanschlußteils von Fig. 2;
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
elektrischen Potentialverteilers;
Fig. 7 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des auf eine Verteilerschienenzunge aufgesteckten Leitungsanschlußteils
von Fig. 6;
Fig. 8 einen Schnitt I-I in Fig. 6;
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen elektrischen Potentialverteilers;
Fig. 10 eine Ansicht des Leitungsanschlußteils von Fig. 9 in einer Ansicht von unten;
Fig. 11 eine Seitenansicht des Leitungsanschlußteils von Fig. 10;
Fig. 12 den Schnitt II-II von Fig. 11;
Fig. 13 eine seitliche teilweise geschnittene Ansicht des auf eine Verteilerschienenzunge aufgesteckten Leitungsanschlußteils
von Fig. 10 bzw. 11;
Fig. 14 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
elektrischen Potentialverteilers;
Fig. 15 eine Ansicht von unten auf das Leitungsanschlußteil von Fig. 14;
Fig. 16 eine Seitenansicht des Leitungsanschlußteils von Fig. 15;
Fig. 17 den Schnitt III-III von Fig. 16;
Fig. 18 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des auf eine Verteilerschienenzunge aufgesteckten Leitungsanschlußteils
von Fig. 15 bzw. 16;
Fig. 19 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Potentialverteilers;
Fig. 20 eine Seitenansicht des auf eine Verteilerschienenzunge aufgesteckten Leitungsanschlußteils von Fig.
19; und
Fig. 21 den Schnitt IV-IV in Fig. 19.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, besteht der elektrische Potentialverteiler
1 aus einer Potentialverteilerschiene 2 mit daran einteilig ausgebildeten Anschlußzungen 3, die Anschlußstellen
für darauf aufsteckbare Leitungsanschlußteile 4 darstellen. In Fig. 1 ist lediglich ein einziges Leitungsanschlußteil 4
dargestellt, das auf die mittlere Zunge 3 des Potentialverteilers 1 aufgesteckt ist. In ähnlicher Weise stellen die benachbarten
Zungen 3 Anschlußstellen für weitere Leitungsanschlußteile 4 dar.
In Fig. 2 ist das Leitungsanschlußteil von Fig. 1 im nicht aufgesteckten Zustand einzeln dargestellt. Eine Seitenansicht
dieses Anschlußteils 3, das auf die Zunge 4 aufgesteckt ist,
ist in Fig. 5 in Seitenansicht dargestellt. Das Leitungsanschlußteil
3 ist ein einteiliges Stanz- bzw. Prägeteil aus Blech aus elektrisch gut leitendem Material.
Das Leitungsanschlußteil 3 ist über ein Verbindungsteil 5 mit einer elektrischen Leitung 6 verbunden, vorzugsweise
gecrimpt, wozu in bekannter Weise zwei auf die Ader 7 der Leitung 6 gecrimpte Krallen 8 und 9 vorgesehen sind, die einteilig
über einen Anbindungssteg 10 an eine Flachsteckhülse
11 angebunden sind, von deren Vorderende einteilig ein Lappen
12 abgeht, der um 90° gegenüber dem Hülsenteil 11 abgebogen ist. Der Lappen 12 trägt im Zentrum einen nach außen vorstehenden
Hohlzapfen 13, dessen Längsmittel-Linie parallel zur Längsmittel-Linie der Hülse 11 verläuft, jedoch seitlich zu
dieser versetzt ist. Zwischen der Basisfläche 14 der Flachsteckhülse 11 und dem abgebogenen Lappen 12 ist im Abbiegungsbereich
beidseitig eine Einschnürung 15 vorgesehen, die herstellungstechnisch den Umbiegebereich markiert und die Umbiegung
erleichtert. Das Vorderende des Hohlzapfens 12 ist konisch verjüngt ausgebildet, und diese Verjüngung erleichtert
die Einführung des Hohlzapfens 13 in sein entsprechendes Gegenstück, das in der Verteilerschiene 2 in Gestalt einer
Lochung 16 ausgebildet ist.
Es ist jeweils ein Durchbruch bzw. eine Lochung 16 im Bereich jeder Verteilerschienenzunge 3 vorgesehen. Das Zentrum der
jeweiligen Lochung liegt in einer die zugehörige Zunge längs teilenden Vertikalebene, wobei der Abstand von der Zungeninnenfläche
zum LochungsZentrum dem Abstand der Längsmittelachse der Hülse 11 zur Längsmittelachse des Hohlzapfens 13
entspricht, wenn das Leitungsanschlußteil 4 mit seiner Hülse 11 auf die Zunge 3 aufgesteckt ist, die zusammen mit den benachbarten
Zungen 3 90° zur Grundfläche der Verteilerschiene 2 verläuft. Wie aus den Fig. 1, 3 und 5 hervorgeht, ist jede
Bohrung 16 zapfeneinsteckseitig konisch erweitert, wodurch
das Einsetzen des Zapfens 13 bei Aufstecken der Hülse 11 auf die Zunge 3 erleichtert wird, und zwar im Zusammenwirken mit
der konischen Verjüngung am Vorderende des Zapfens 13, die mit dem Bezugszeichen 17 versehen ist, während die konische
Lochungserweiterung das Bezugszeichen 18 trägt.
Die Vereinigung jedes Leitungsanschlußteils 4 mit der Potentialverteilerschiene
2 erfolgt also durch Aufstecken des Anschlußteils 4 auf die zugehörige Zunge 3, und zwar in Richtung
der Zungenlängsmittelachse, wobei bei dieser Aufsteckbewegung zunächst in Querrichtung umgebogene Seitenlappen 19
des Hülsenteils 11 auf das jeweilige freie Zungenende aufgesetzt werden, das konisch verjüngt und kreisförmig gebogen
ist, um den Aufsteckvorgang zu erleichtern, bzw. eine einwandfreie
und verkantungsfreie Führung des Hülsenvorderendes zu gewährleisten. Die halbrunde Ausbildung der Zungen 3 geht
aus Fig. 1 hervor, während deren konische Anspitzung 21 aus Fig. 4 und 5 deutlich wird. Ebenfalls zur Erleichterung des
HülsenaufSteckprozesses sind die Zungen im oberen Abschnitt, etwa über ein Drittel der Zungenlänge im Querschnitt beidseits
konkav gewölbt, wie am besten aus Fig. 3 hervorgeht, in der die konkav gewölbten Flächen die Bezugszeichen 22 und 23
tragen.
Sobald beim weiteren Aufstecken die Vorderkanten der Hülsensei tenlappen 19 den abgerundeten Bereich der Zunge 3 überwunden
haben, gelangen sie in einen Führungseingriff mit den gerade und parallel zueinander sowie parallel zu den Innenkanten
24 und 25 verlaufenden Seitenkanten 26 und 27 der jeweiligen Zunge 3, die im rechten Winkel zur Längsmittelachse der
Zungen sowie eben verlaufen. Um dem Aufsteckprozess der Hülse 11 keinen unnötig großen Widerstand entgegenzusetzen, ist die
Innenkontur der Hülsenseitenlappen 19 und 20 nicht rechtwink-
lig ausgebildet wie die Zungen 13 im damit zusammenwirkenden
Bereich, sondern vielmehr gekrümmt, so daß sich ein Linienkontakt und kein vollflächiger Kontakt an diesen Stellen zwischen
den Zungen 3 und den Hülsenseitenlappen 19 und 20 ergibt.
Beim weiteren Aufschieben der Hülse 11 auf die Zunge 3 tritt schließlich das konisch verjüngte Vorderende 17 des Hohlzapfens
13 in die konische Erweiterung 18 der Lochung 16 ein, und der Aufsteckprozess der Hülse 11 ist beendet, sobald die
Innenfläche des Lappens 12 auf der Verteilerschiene 2 bzw. deren Grundfläche aufliegt, die in diesem Bereich, wie nachfolgend
noch näher beschrieben, mit Punktkontaktzonen versehen
ist.
Fig. 1 zeigt die Potentialverteilerschiene als Halbfertigprodukt, d.h., daß die Hülse 11 des Anschlußteils 4 vollständig
auf die zugehörige Zunge 3 aufgesteckt ist, so daß der Zapfen 13 die zugehörige Lochung 16 der Verteilerschiene 2 durchsetzt
und über diese vorsteht. Die endgültige Verbindung des Anschlußteils 4 mit der Verteilerschiene 2 erfolgt nunmehr
wie in Fig. 5 dargestellt durch ein Umbördeln oder Vernieten des Zapfens 13 von der gegenüberliegenden Seite der Verteilerschiene
aus, wie dies in Fig. 5 strichpunktiert dargestellt ist. Wesentlich ist hierbei, daß die Niet- oder Bördelverbindung
verdrehsicher ist, weil das Anschlußteil 4 über sein Hülsenteil 11 unverrückbar mit der jeweiligen Zunge 3
verbunden ist. Ein weiterer Vorteil dieser verdrehsicheren Verbindung von Anschlußteil und Verteilerschiene des Potentialverteilers
besteht darin, daß sie vollautomatisch maschinell durchgeführt werden kann, wobei es lediglich erforderlich
ist, das speziell geformte Anschlußteil mit seinem frontseitigen Anschlußzapfen auf die zugehörige Zunge auf-
und in die zugehörige Lochung der Verteilerschiene einzu-
stecken und in einem weiteren Schritt den Hohlzapfen umzubördeln
oder zu vernieten.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die elektrische Verbindung im Gegensatz zum Stand
der Technik nicht im wesentlichen über den umgebördelten Hohlzapfen erfolgt, sondern über Punktkontaktstellen zwischen
der Verteilerschiene und dem frontseitigen Anschlußteillappen sowie der Steckhülse und der Verteilerschienenzunge. Diese
mehrfache Punktkontaktierung schafft auf Dauer eine sichere elektrische Verbindung zwischen Anschlußteilen und der Verteilerschiene
des elektrischen Potentialverteilers.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, sind jeder Lochung 16 eine Vielzahl punktförmiger Kontaktstellen 30 zugeordnet. Die Kontaktstellen
sind am Rand jeder Lochung 16 angeordnet und verlaufen konzentrisch zu dieser mit einem gegenseitigen Abstand,
der in etwa dem Durchmesser der Grundfläche jeder Punktkontaktstelle 30 entspricht. Wie aus Fig. 1 und 5 sowie aus dem
Schnitt A-B von Fig. 3 in Fig. 4 hervorgeht, sind die Punktkontaktstellen 30 als teilkugelförmige Noppen ausgebildet,
die bei vollständig auf die jeweilige Zunge 3 aufgestecktem Anschlußteil 4 in Eingriff gelangen mit der Fläche des Lappens
12, von welcher der Zapfen 17 vorsteht. Der Lappen ist dabei so dimensioniert, daß er mit sämtlichen Punktkontaktstellen
30 der zugeordneten Lochung 16 in Eingriff gelangt. Aufgrund der Umbördelung oder Nietung (siehe strichpunktierte
Darstellung des Zapfens 17 von Fig. 5) ergibt sich ein inniger Preßkontakt zwischen den Noppen oder Punktkontaktstellen
30 und dem Anschlußteillappen 12. Hierdurch werden definierte Kontaktstellen zwischen der Verteilerschiene 2 und dem jeweiligen
Anschlußteil 4 geschaffen, im Gegensatz zu den, wie beim Stand der Technik, statistisch mehr oder weniger zufällig
verteilten Kontaktstellen bei Abwesenheit der Noppen 30.
Anstelle der Noppen 30 können die Punktkontaktstellen auch als Niederdrückungen ausgebildet sein.
Weitere Punktkontaktstellen sind im Bereich der Zungen und der Hülsen ausgebildet. Wie aus den Fig. 1, 2 und 5 hervorgeht,
sind im vorderen Bereich der Hülsenbasisflache 14 zwei seitlich voneinander beabstandete, auf der selben Höhe liegende
Eindrückungen 31 und 32 von der Rückseite der Basisfläche 14 ausgebildet, die dadurch auf der Vorder- oder Oberseite
der Basisfläche 14 in Gestalt von Noppen vorstehen, ähnlich wie die Punktkontaktstellen 30 auf der Schiene 2. Im
Kontaktierungsbereich zwischen der Hülse bzw. deren umgebogenen Seitenlappen 19 und der jeweils zugehörigen Zunge 3 ist
die Zunge 3 durchgehend gleich stark ausgebildet, wie am besten aus Fig. 4 hervorgeht. Dadurch sowie aufgrund der Tatsache,
daß die Noppen 31 und 32 von der Basisfläche 14 der Hülse 11 nach innen vorstehen, erfolgt bei auf die Zunge 3
aufgeschobener Hülse 11 eine Punktkontaktierung zwischen den Noppen 31 und 32 und der gegenüberliegenden Fläche der Zunge
3. Dadurch wird auch im Bereich von Hülse/Zunge eine definierte Kontaktbildung gewährleistet, nämlich aufgrund von
Punktkontakten.
Weiterhin ist eine Verrastung von Zunge und Anschlußteilhülse vorgesehen, und zwar mittels in der Zunge 3 und der Hülse 11
vorgesehenen Rastmitteln. Wie am besten aus Fig. 1 hervorgeht, ist das zungenseitige Rastmittel eine Bohrung 33, deren
Zentrum auf der Längsmittelachse der Zunge im oberen Drittel der Zunge liegt. An der entsprechenden Stelle in der Basisfläche
14 der Hülse 11 befindet sich eine Zunge 34, die durch einen Freischnitt eines Teils der Basisfläche 14 gewonnen
ist, wobei der freigeschnittene Bereich nach oben bzw. innen hochgedrückt ist, so daß er bei auf die Zunge 3 aufgeschobener
Hülse 11 in die Zungenbohrung 33 einzugreifen vermag und
damit die Hülse 11 an der Zunge 3 verrastet. Durch diese Verrastung
wird verhindert, daß das Anschlußteil 4 mit seiner Hülse 11 von der Zunge 3 abgezogen werden kann. Dadurch ist
es möglich, beispielsweise zunächst beim Zusammenbau des Potentialverteilers sämtliche Anschlußteile auf die Verteilerschienenzungen
aufzustecken, wodurch diese in ihrer Lage auf der Zunge verrastet werden, bevor die Umbördelung oder Vernietung
der zugehörigen Zapfen 13 erfolgt. Durch diese Rastmittel wird also eine vorläufige Fixierung der Anschlußteile
4 an der Verteilerschiene 2 gewährleistet, bevor die endgültige feste Verbindung durch Vernietung oder Umbördelung erfolgt,
was der Wirtschaftlichkeit bei der Montage des Potentialverteilers
zugute kommt.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Potentialverteilers
ist in den Fig. 6 bis 8 gezeigt. Dieser elektrischer Potentialverteiler unterschiedet sich im wesentlichen
von dem anhand der Fig. 1 bis 5 vorstehend beschriebenen Potentialverteiler durch eine Anordnung der Potentialschienenzungen
3 in der selben Ebene wie die Verteilerschiene 2. Mit anderen Worten sind die Zungen 3 nicht abgewinkelt von
der Schiene 2 ausgebildet, sondern bilden mit diesem zusammen ein gemeinsames ebenes Teil, nämlich ein einteiliges Stanzbzw.
Prägeteil aus Blech. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Hohlzapfen 13 an einem Lappen 12 ausgebildet, der am
Vorderteil des Hülsenelements 11 des Anschlußteils 4 einteilig mit diesem vorgesehen ist, und der Zapfen 17 ist wiederum
dazu vorgesehen, in die Ausnehmungen 16 auf der Verteilerschiene 2 einzugreifen, welche Ausnehmungen auf der Längsmittelachse
der Zungen 3 zurückgesetzt von diesen auf der Schiene vorgesehen sind.
Um bei der planaren Ausbildung von Zungen 3 und Schiene 12 ein problemloses, vor allem vollautomatisches maschinelles
Aufstecken des Anschlußteils 4 auf die zugeordnete Zunge 3 zu
gewährleisten, ohne diesen Aufsteckvorgang durch den nach innen vorstehenden Hohlzapfen 13 zu behindern, ist der Lappen
12 nach außen unter einem geeigneten Winkel gegenüber der Längsmittel-Linie der Hülse 11 abgebogen, wie aus Fig. 7 hervorgeht.
Sobald also die Hülse 11 des Anschlußteils 4 vollständig auf die zugehörige Zunge 3 aufgesteckt und durch
ebenfalls vorgesehene Rastmittel an der Zunge verrastet ist, wird die Lasche 13 nach innen gedrückt, so daß diese aus ihrer
ursprünglichen, in Fig. 7 strichpunktiert dargestellten linken Schwenkstellung in eine Stellung geschwenkt wird, in
welcher der Hohlzapfen 13 in die zugehörige Bohrung 16 eingreift, und zwar so weit, daß der Hohlzapfen 13 die Bohrung
16 vollständig durchsetzt, worauf hin die vorstehend bereits beschriebene Umbördelung oder Vernietung des Zapfens erfolgt.
Während bei dem Ausführungsbeispiel des Potentialverteilers gemäß den Fig. 1 bis 5 die Punktkontakte bzw. Noppen 30 auf
der Verteilerschiene 2 vorstehen sind, sind diese Noppen 30 für die Punktkontaktierung bzw. für die Punktpressung auf der
Innenfläche der Lasche oder des Lappens 12 vorgesehen.
Auch bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel umfassen die
Rastmittel zur Festlegung des Hülsenteils 11 an der Zunge 3 Bohrungen 33 in den Zungen 3, in welcher eine Zunge 34 des
Hülsenteils 11, wie vorstehend beschrieben, eingreift. Zur Kontaktierung der Zunge 3 durch das Hülsenelement 11 sind in
diesem beidseitig, und zwar von oben und von unten, Eindrückungen oder Einprägungen 35 sowie 36 und 37 vorgesehen,
wie am besten aus den Fig. 7 und 8 hervorgeht. Diese Eindrückungen verlaufen konkav, und es ist eine Eindrückung oder
Prägung 35 auf der einen Breitseite der Hülse 11 vorgesehen, wobei der Punkt tiefster Einprägung oder Eindrückung parallel
zur Hülsen-Längsmittelachse verläuft. Auf der anderen Breit-
seite der im Querschnitt geschlossenen kastenförmigen Hülse
11 mit seitlichen Ausnehmungen 38 sind zwei voneinander unabhängige Eindrückungen 36, 37 ausgebildet, die ebenfalls parallel
zur Längsmittelachse der Hülse verlaufen, jedoch seitlich zu dieser versetzt sind, wodurch sich im wesentlichen
ein Zweipunktkontakt gegenüber der Zunge 3 ergibt, die von der anderen Seite durch den Einpunktkontakt der Eindrückung
35 beaufschlagt ist. Ausgebildet sind die beiden voneinander unabhängigen Eindrückungen 36 und 37 durch einen Freischnitt
längs der Zentralmittel-Linie der entsprechenden Hülsenseite mit dem Bezugszeichen 40.
Alternativ zu dem dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer planaren Anordnung der Zungen 3 und der Schiene 2, können die
Zungen 3 auch unter einem vorbestimmten Winkel gegenüber der Schiene 2 abgebogen sein, der beispielsweise halb so groß
ist, wie der ursprüngliche Abbiegungswinkel des Lappens 12 des Anschlußteils 4, wodurch das Anschlußteil wiederum ungehindert
auf die zugehörige Zunge 3 aufgesteckt werden kann.
Eine Abwandlung des in den Fig. 6 bis 8 gezeigten elektrischen Potentialverteilers ist in den Fig. 9 bis 13 gezeigt.
Auch bei diesem Ausführungsbeispxel des elektrischen Potentialverteilers liegen die Potentialschiene 2 und die einteilig
mit dieser ausgebildeten Zungen 3 in ein und der selben Ebene. Der Hohlzapfen 13 ist wiederum an einem abgebogenen
Lappen 12 am Vorderende der Flachsteckhülse 11 ausgebildet, die auch hier als geschlossenes Hülsenteil ausgebildet ist.
Dieses Hülsenteil 11 weist durchgehend geschlossene Seitenwandungen 41, 42 auf, und im zentralen Teil der einen Hülsenbreitseite
sind Freischnitte ausgebildet, durch welche ein mit der entsprechenden Zungenausnehmung 33 zusammenwirkendes
Rastorgan 34 in Gestalt eines nach innen vorstehenden Steges ausgebildet ist. Die weiteren Freischnitte sind konvex nach
innen gebogen und bilden die vorstehend anhand der Fig. 8 beschriebenen
Mehrpunktkontaktstellen mit der zugeordneten Zunge 3 mit dem Unterschied, daß hier von jeder Breitseite
aus sich zwei Stege 43, 44 und 45, 46 nach innen erstrecken, wobei ihr tiefstgelegener Punkt auf der Höhe der Zungenbohrungen
33 liegt, wenn die Hülse 11 auf die Zunge 3 aufgesteckt ist. Außerdem sind, wie aus Fig. 12 hervorgeht, zwei
zungenförmige Rastelemente 34 und 34' auf jeder Breitseite der Hülse 11 in Form von schräg nach innen hinten verlaufenden
Stegen 34 und 34' ausgebildet, die beide in die Bohrung 33 einer jeweiligen Zunge 3 einzugreifen vermögen, und zwar
derart, daß jeweils ein Steg von einer Seite aus in die Öffnung 33 eingreift.
Am Vorderende der Hülse 11 ist einstückig mit dieser an der oberen Breitseite der Hülse ein umgefalteter Steg 46 nach
außen abgebogen, der eine zusätzliche Abziehhalterung für die Hülse 11 bzw. das Anschlußteil 4 bildet. Zu diesem Zweck
greift der Steg 46 hinter den Vorsprung 47 eines Gehäuses, vor allem Kunststoffgehäuses, in welchem der Potentialverteiler
insgesamt eingesetzt ist. Der Vorsprung 47 bildet das innere Ende einer Zunge 48, die an dem Gehäuse ausgebildet ist
und innenseitig eine schräge Auflauffläche für den Steg 46
umfaßt, so daß der Anschlußteil 4 mit dem Steg 46 hindernislos in das Gehäuse eingeschoben werden kann, wodurch der Steg
46 zunächst die Gehäusezunge 48 ausbiegt, bis der Steg 46 die Position hinter der Schulter 47 eingenommen hat, wodurch die
Gehäusezunge zurückfedert, und die Schulter 47 den Steganschlag bildet.
Eine weitere Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, daß der Lappen 12 an der Stelle 49 nach innen gekröpft
verläuft, so daß sich im Bereich des Zapfens 13 eine ebene Ringfläche 50 ergibt, die mit am Randbereich der Bohrung 16
der Schiene 2 ausgebildeten, nicht dargestellten Noppen in Eingriff zu gelangen vermag, wenn der Zacken, wie in Fig. 13
gezeigt umgebördelt worden ist. Eine weitere Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, daß die Bohrungen
16 oval ausgebildet sind. Hierdurch soll erreicht werden, daß die mit diesen Bohrungen zusammenwirkenden Zapfen 13 problemlos
in diese einzugreifen vermögen, sobald der abgebogene Lappen entsprechend gestreckt wird. Schließlich besteht eine
Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels darin, daß am Anschlußteil zusätzlich zu den den Leiter umgreifenden Krallen
8 und 9 zurückgesetzte Krallen 8a und 9a vorgesehen sind, welche über den Isoliermantel der Leitung gecrimmt werden.
Eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels des Potentialverteilers gemäß den Fig. 9 bis 13 ist in den Fig. 14 bis 18 dargestellt.
Im folgenden sollen lediglich die gegenüber dem vorherigen Ausführungsbeispiel unterschiedlichen Elemente beschrieben
werden.
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, daß anstelle der Bohrungen 16 auf der Verteilerschiene 2 (siehe beispielsweise
Fig. 9) die Hohlzapfen 13 an den entsprechenden Schienenpositionen ausgebildet sind, beispielsweise durch Tiefziehen des
Schienenmaterials, während die mit diesem Zapfen korrespondierenden Bohrungen 16 anstelle der im vorausgehenden Ausführungsbeispiel
dort vorgesehen Zapfen an den Lappen 12 ausgebildet sind, und zwar wiederum in ovalförmiger Gestalt. Auch
hier ist ein abgekröpfter vorderer Lappenbereich 50 durch eine Abkröpfung 49 ausgebildet.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Ausbildung des Hülsenelements
11 des Anschlußteils 4. Dieses weist, wie aus Fig. 15 hervorgeht, in Längsrichtung verlaufende Freischnitte
51 und 52 auf beiden Breitseiten der Hülse 11 auf, wobei von
der unteren Seite aus (siehe Fig. 17) das Material zwischen den Freischnitten 51 und 52 nach innen konvex in einem Stück
eingedruckt ist, wodurch sich ein Federteil 53 ergibt, dessen tiefster Punkt in etwa mit der Bohrung 33 der entsprechenden
Zunge 3 korrespondiert, während zwischen den Freischnitten 41 und 52 auf der anderen Hülsenbreitseite zwei voneinander unabhängige
konvex nach innen gebogene Stege 54 und 55 ausgebildet sind, zwischen denen sich der Raststeg 34 erstreckt,
wobei die Teile 54 und 55 ebenfalls konvex nach innen gebogen sind, wie vorstehend beschrieben.
Ein letztes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Potentialverteilers
wird nunmehr anhand der Fig. 19 bis 21 beschrieben.
Auch bei diesem Potentialverteiler liegen die Verteilerschiene 2 und die von dieser einstückig abgehenden Zungen 3
in ein und derselben Ebene. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Hohlzapfen 13 im Bereich der Zungen 3 ausgebildet.
Während der vordere Zungenteil mit der Rastbohrung 33 flach verläuft und in derselben Ebene liegt wie die Schiene 2, ist
der sich hinter dem Zapfen 13 anschließende Zungenbereich rampenartig erhöht. Diese Rampe weist anschließend an den
Zapfen 13 ein waagerechtes hochliegendes Stufenteil 62 sowie ein sich daran anschließendes schräg verlaufendes Rampenteil
61 auf, der in die Schienenebene übergeht.
Das Hülsenelement 11 des Anschlußteils 4 entspricht im wesentlichen
demjenigen des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 bis 5, umfaßt also zwei seitlich umgebogene Lappen 24 und 25,
welche die Zunge 3 seitlich umgreifen, wobei die umgebogenen Lappen 24 und 25 auf der Hälfte ihrer Längserstreckung zusätzlich
bei 63 und 64 Einbuchtungen aufweisen. Die Bohrung zur Aufnahme des Zapfens 13 ist in der Basisfläche des Hül-
senteils 11 ausgebildet, und zwar in Gestalt eines Langloches 65, das innen liegend zum Angriff an den Zapfen 13 halbkreisförmig
kontuiert ist, während es außen liegend im wesentlichen rechteckig· verläuft. Auf der Rückseite ist die Basisfläche
14 mit den bereits beschriebenen Noppen 30 für die Punktkontakte ausgebildet, die konzentrisch zu dem Zapfen 13 verlaufen.
Das Langloch 65 erstreckt sich bis in einen frontseitigen Verlängerungslappen 66 der Basisfläche 14 der Flachsteckhülse
11, und dieser Lappenbereich ist ausgehend von den umgebogenen Seitenteilen 19 und 20 der Hülse 11, die sich bis zur
Schiene 2 hin erstrecken, stufenförmig abgebogen, und zwar derart, daß ein gabelförmiger Stegbereich 67 schräg nach
außen verläuft, während der die beiden Gabelschenke 67 verbindende Lappenteil 68 parallel zur Basisfläche 14 verläuft.
Dadurch ergibt sich am vorderen Teil der Hülse 11 ein Freischnitt, der es erlaubt, daß die Hülse 11 unbehindert von
dem Zapfen 13 an der Zunge 3 vollständig auf diese aufgesteckt werden kann, bevor dann die Umbördelung des Zapfens
stattfindet.
Die Maßnahmen zur Verrastung der Hülse 11 an der Zunge 3 sind die selben wie die anhand den Fig. 1, 2 und 5 beschriebenen.
Claims (30)
1. Elektrischer Potentialverteiler, insbesondere zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, zur Massekontaktierung einer Mehrzahl
elektrischer Leitungen, mit einer Verteilerschiene mit Anschlußstellen für Anschlußteile der elektrischen
Leitungen, wobei eine dauerhafte Verbindung jeder Anschlußstelle mit dem zugehörigen Anschlußteil erreicht
wird durch einen in eine Lochung des einen Elements eingreifenden, umgebördelten oder genieteten Hohlzapfen des
anderen Elements,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußstellen als von der Verteilerschiene (2)
abstehende Zungen (3) ausgebildet sind und die Anschlußteile (4) auf diese aufsteckbare Flachsteckhülsen (11)
umfassen, und daß die Lochungen (16) bzw. die Hohlzapfen (13) an den Zungen (3) bzw. an den Flachsteckhülsen (4)
derart vorgesehen sind, daß sie bei vollständig auf die Zungen (3) aufgesteckten Flachsteckhülsen (4) zur bestimmungsgemäßen
Verbindung miteinander geeignete Positionen einnehmen.
2. Potentialverteiler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen (3) im wesentlichen flach ausgebildet sind
und zueinander parallel verlaufende Längskanten aufweisen, und daß die Flachsteckhülsen (11) jeweils eine Basisfläche
(14) mit umgebogenen Seitenlappen (19, 20) aufweisen, wobei das Innenabstandsmaß der Seitenlappen (19,
20) im wesentlichen dem gegenseitigen Abstand der Zungenlängskanten entspricht.
3. Potentialverteiler nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen (3) im wesentlichen flach ausgebildet sind und zueinander parallel verlaufende Längskanten aufweisen, und daß die Flachsteckhülsen (11) einen kastenförmigen im Querschnitt im wesentlichen rechteckigen, die Zungen zumindest im Bereich der Längskanten umschließenden Wandungsverlauf aufweisen.
dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen (3) im wesentlichen flach ausgebildet sind und zueinander parallel verlaufende Längskanten aufweisen, und daß die Flachsteckhülsen (11) einen kastenförmigen im Querschnitt im wesentlichen rechteckigen, die Zungen zumindest im Bereich der Längskanten umschließenden Wandungsverlauf aufweisen.
4. Potentialverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Verteilerschienenzungen (3) und den Leitungsflachsteckhulsen
(4) im wesentlichen punktförmige Kontaktzonen (30-32) vorgesehen sind.
5. Potentialverteiler nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die punktförmigen Kontaktzonen (30) im Bereich der
Lochungen/Hohlzapfen (16/13) ausgebildet sind.
6. Potentialverteiler nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die punktförmigen Kontaktzonen (31, 32) in den Steckkontaktbereichen
zwischen den Flachsteckhülsen (11) und den Verteilerschienenzungen (3) angeordnet sind.
7. Potentialverteiler nach einem oder mehreren der Ansprüche
4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die punktförmigen Kontaktzonen (31, 32) Noppen oder
Materialeindrücken sind, die an einer der einander gegenüberliegenden Flächen der Zungen Flachsteckhülsen oder an
beiden dieser Flächen ausgebildet sind.
8. Potentialverteiler nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die punktförmigen Kontaktzonen (30) im Bereich der Lochungen/Hohlzapfen (16/13) entlang einer geschlossenen
Bahn angeordnet sind, deren Zentrum mit demjenigen der Lochungen/Hohlzapfen zusammenfällt.
9. Potentialverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zungen (3) und Flachsteckhülsen (11) Rastmittel (33, 34) umfassen, die im miteinander verrasteten Zustand
die zur bestimmungsgemäßen Verbindung dieser Elemente
miteinander geeigneten Positionen festlegen.
10. Potentialverteiler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Rastmittel (33, 34) Ausnehmungen an den Zungen (3) bzw. den Flachsteckhülsen (11) und in diese Ausnehmungen
(33). eingreifende Organe, vor allem Rastzungen (34), an dem jeweils anderen Element umfassen.
11. Potentialverteiler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Flachsteckhülsen (11) nach innen vorspringende
konkav verlaufende Prägezonen aufweisen, die punktförmig in Kontakt zu gelangen vermögen mit der Zunge (3).
12. Potentialverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Hohlzapfen (13) an den Vorderenden der Leitungsflachsteckhülsen
(4) und die Lochungen (16) zur Hohlzapfenaufnahme außerhalb der Verteilerschienenzungen auf
der Verteilerschiene (2) ausgebildet sind.
13. Potentialverteiler nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Hohlzapfen (13) an von den Flachsteckhülsen (11)
vorne abstehenden Lappen (12) angeordnet sind, die vom Steckkontaktbereich der Flachsteckhülsen unter dem selben
Winkel abgebogen sind wie die Verteilerschienenzungen (3) von der Verteilerschiene (2).
14. Potentialverteiler nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß die zungenseitigen Rastmittel (Lochungen) gegebenenfalls
unter Berücksichtigung der Stärke der punktförmigen Kontaktzonen (30) im Bereich der Verteilerschiene,
unter einem Maß von der Verteilerschiene (2) beabstandet sind, daß die Außenseite der abgebogenen Steckhülsenlappen
(12) bei miteinander verrasteten Rastmitteln am gegenüberliegenden Verteilerschienenbereich gegebenenfalls
über die punktförmigen Kontaktzonen (30) anliegen.
15. Potentialverteiler nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Abwinkelung der Zungen (3) von der Verteilerschiene (2) und die Abwinkelung der Lappen (12) von den
Flachsteckhülsen (11) im wesentlichen 90° beträgt.
16. Potentialverteiler nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Hohlzapfen (13) an vom Steckkontaktbereich vorne
abstehenden Lappen (12) der Flachsteckhülsen nach innen vorstehend angeordnet sind, die unter einem Winkel von
der Steckkontaktebene abgebogen sind, der ein ungehindertes Aufstecken der Flachsteckhülsen (11) auf die Zungen
(3) gewährleistet.
17. Potentialverteiler nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Verteilerschienenzungen (3) und die Verteilerschiene (2) in der selben Ebene liegen.
18. Potentialverteiler nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet , daß die Verteilerschienenzungen (3) gegenüber der Verteilerschiene
(2) um einen vorgegebenen Winkel abgebogen sind.
19. Potentialverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Hohlzapfen (13) auf der Verteilerschiene (2) in Verlängerung der Verteilerschienenzungen (3) und die
Lochungen (16) zur Hohlzapfenaufnahme an den Flachsteckhülsen (4) angeordnet sind.
20. Potentialverteiler nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet , daß die Verteilerschienenzungen (3) und die Verteilerschiene
(2) in der selben Ebene liegen.
21. Potentialverteiler nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Lochungen in vom Steckkontaktbereich vorne abstehenden Lappen (12) der Flachsteckhülsen (11) ausgebildet
sind, die unter einem Winkel von der Steckkontaktebene abgebogen sind, der in ein von dem Hohlzapfen
(13) auf der Verteilerschiene (12) ungehindertes Aufstecken der Flachsteckhülsen (11) auf die Zungen (3) gewährleistet.
22. Potentialverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Hohlzapfen auf den Verteilerschienenzungen und die Lochungen zur Hohlzapfenaufnahme in den Flachsteckhülsen
ausgebildet sind.
23. Potentialverteiler nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet , daß die Lochungen (16) als in Aufsteckrichtung verlaufende
Langlöcher in der Flachsteckhülsen-Basisfläche (14) ausgebildet sind, um ein von den Hohlzapfen (13)
ungehindertes Aufstecken der Flachsteckhülsen (11) auf die Zungen (3) zu gewährleisten.
24. Potentialverteiler nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet , daß ein vorne liegender gabelförmiger, das Langloch begrenzender
Stegbereich (65-65) der jeweiligen Flachsteckhülsen-Basisfläche nach außen abgebogen ist, um
einen ungehinderten Eintritt des entsprechenden Zungenhohlzapfens in das Langloch zu gewährleisten.
25. Potentialverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Hohlzapfen (13) einteilig an die Flachsteckkontakte (11) bzw. die Flachsteckkontaktlappen (12) bzw.
die Verteilerschiene (2) bzw. die Anschlußzungen (3) angeformt sind.
26. Potentialverteiler nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet , daß die Hohlzapfen (13) tiefgezogen sind.
27. Potentialverteiler nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Hohlzapfen (13) einen zylindrischen Querschnitt
aufweisen und die Hohlzapfenaufnahme-Lochungen (16) an
diesen Querschnitt angepaßt sind.
28. Potentialverteiler nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß die Lochungen (16) oval ausgebildet sind.
29. Potentialverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Anschlußzungen (3) vorzugsweise in gleichen Abständen voneinander in einer in Längsrichtung der Verteilerschiene
(2) verlaufenden Reihe angeordnet sind.
30. Potentialverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Leitungsanschlußteile (4) einteilige Stanzteile aus Blech sind, an denen Crimp- oder Lötanschlußteile
für Leiteradern angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9113978U DE9113978U1 (de) | 1991-11-11 | 1991-11-11 | Elektrischer Potentialverteiler |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9113978U DE9113978U1 (de) | 1991-11-11 | 1991-11-11 | Elektrischer Potentialverteiler |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9113978U1 true DE9113978U1 (de) | 1993-03-11 |
Family
ID=6873122
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9113978U Expired - Lifetime DE9113978U1 (de) | 1991-11-11 | 1991-11-11 | Elektrischer Potentialverteiler |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9113978U1 (de) |
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| DE102007061816A1 (de) | 2007-12-20 | 2009-06-25 | Volkswagen Ag | Potentialverteiler und Verfahren zur Herstellung eines Potentialverteilers |
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