DE9111510U1 - Stufenlos verstellbares Aufspannwerkzeug - Google Patents
Stufenlos verstellbares AufspannwerkzeugInfo
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Ewald Barabas
Halenseestr. 2
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Stufenlos verstellbares Aufspannwerkzeug
Die Erfindung betrifft ein stufenlos verstellbares Aufspannwerkzeug
zum Festlegen von Werkstücken auf einem Bearbeitungstisch, insbesondere einer Werkzeugmaschine, gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein bekanntes Aufspannwerkzeug der gattungsgemäßen Art besteht aus wenigsten einer Grundeinheit; diese ist wahlweise
mit einem oder mehreren Höhenaufbaublöcken koppelbar, um bei Wunsch und Bedarf die Spannhöhe des Aufspannwerkzeuges
vergrößern zu können. Hierbei weist die Grundeinheit ein Gehäuse auf, das mittels Befestigungsmitteln, beispielsweise
einem Schraubbolzen, auf einem Bearbeitungstisch, beispielsweise einer Bohr-, Fräs- oder sonstigen
Werkzeugmaschine, oder einer anderen Platte, beispielsweise einer Lochrasterplatte und dgl., festlegbar ist. An seiner
einen Seite ist das Gehäuse mit einem Ausschnitt versehen, der von einem frei auskragenden Druckarm durchsetzt wird.
Dieser Druckarm besitzt an seinem äußeren freien Ende einen Druckschuh zur Auflage auf das Werkstück; an seinem inneren
Ende ist der Druckarm drehbar im Gehäuse gelagert und dort mittels eines im Gehäuse angeordneten Spindeltriebes, der
mit einem am inneren Ende des Druckarms vorgesehenen Zahnkranzsegment zusammenwirkt, verschwenkbar.
1 Obschon die bekannten Konstruktionen eines derartigen Aufspannwerkzeuges
die ihnen zugedachte Aufspannfunktion durchaus erfüllen, weisen sie in der Praxis dennoch einige
Nachteile auf. Diese sind unter anderem darin zu sehen, daß die bekannten Aufspannwerkzeuge häufig nur umständlich zu
handhaben sind und nur mit großem Aufwand sowie unter beträchtlichen Behinderungen am jeweiligen Bearbeitungstisch festgelegt bzw. mit einem Höhenaufbaublock gekoppelt
werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Aufspannwerkzeug
der gattungsgemäßen Art zur Beseitigung der geschilderten Nachteile derart auszugestalten, daß es
leicht und behinderungsfrei gehandhabt werden kann.
Die Merkmale der zur Lösung dieser Aufgabe geschaffenen Erfindung
ergeben sich aus Anspruch 1 . Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Bei dem Aufspannwerkzeug gemäß der Erfindung ist die Ausgestaltung
derart getroffen, daß das Gehäuse der Grundeinheit wenigstens im oberen Bereich seines Ausschnittes weit zurückgezogen
ausgebildet ist. Dadurch ist eine behinderungsfreie Betätigung eines Drehwerkzeuges für den Schraubbolzen
möglich, ohne daß die Hauptfunktion des Aufspannwerkzeuges beeinträchtigt ist. Insbesondere kann die Festlegung des
Aufspannwerkzeuges in wünschenswerter Weise derart erfolgen, daß das Drehwerkzeug, beispielsweise ein zum Drehen
des Schraubbolzens dienender Befestigungsschlüssel, in weitgehend senkrechter Stellung betätigt wird. Hierdurch
ist auch keine Behinderung durch das zu spannende Werkstück möglich.
Wenn das Aufspannwerkzeug gemäß Anspruch 2 ausgebildet ist, ergibt sich der weitere Vorteil dahingehend, daß der Kopf
des Schraubbolzens für das Drehwerkzeug leicht zugänglich
ist, so daß auch hierdurch die senkrechte Arbeitsstellung des Drehwerkzeuges begünstigt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Gehäuses gemäß
Anspruch 3 ergibt sich eine besonders geringe Gehäusehöhe der Grundeinheit. Hierdurch ist die Bearbeitung auch besonders
flacher Werkstückteile möglich, wobei sich gleichzeitig größtmögliche Spannwege des Druckarms erzielen lassen.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Aufspannwerkzeuges
gemäß Anspruch 4 erfolgt die Auflage des bzw. der Schraubbolzen auf einem auswechselbaren Druckblech. Dieses
verfügt vorteilhafterweise über entsprechende passende Führungsöffnungen
für die wahlweise verwendeten Befestigungsbolzendurchmesser und ist seinerseits in seitliche Führungsnuten
im unteren Bereich des Gehäuseausschnittes einschiebbar. Auf diese Weise lassen sich mit Sicherheit Beschädigungen
an der vorderen Gehäuseöffnung bzw. am seitlichen Gehäuseausschnitt vermeiden, was zu einer langen Lebensdauer
des Aufspannwerkzeuges beiträgt.
Zweckmäßigerweise ist das Druckblech U-förmig ausgebildet, so daß sich eine einfache Ausgestaltung ergibt.
Bei der Ausgestaltung des Aufspannwerkzeuges gemäß Anspruch 6 läßt sich mit Vorteil der Schwenkweg des Druckarms nach
unten begrenzen, indem das Gehäuse nahe dem oberen Ende seines Ausschnittes einen nach innen ragenden Anschlag aufweist.
Dieser wirkt mit dem im Gehäuse gelagerten Ende des Druckarms, insbesondere mit dem ersten Zahn des dort umfangsseitig
vorgesehenen Zahnkranzsegmentes, zusammen.
In einer vorteilhaften Ausfuhrungsform ist dieser Anschlag
ein Stift, der von außen in den Gehäusekopf eingesetzt, insbesondere eingepaßt oder eingeschraubt ist.
Wenn die Grundeinheit mit einem Höhenaufbaublock gekoppelt
werden soll, um die Spannhöhe des Aufspannwerkzeuges zu
vergrößern, ist die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Aufspannwerkzeuges
gemäß Anspruch 8 von Vorteil. Hierbei weist das Gehäuse der Grundeinheit an seiner Unterseite eine parallel
zum Druckarm verlaufende Nut zur Aufnahme eines Führungssteges auf, der an der Oberseite des mit der Grundeinheit
koppelbaren Höhenaufbaublocks angeordnet ist. Dadurch
ergibt sich beim Ankoppeln des Höhenaufbaublocks an der Grundeinheit eine automatische Richtungsführung zum
Schraubbolzen hin, wobei gleichzeitig eine seitliche Arretierung bei besonders leichter Montage gewährleistet ist.
Selbstverständlich können die unterseitige Nut der Grundeinheit und der oberseitige Führungssteg des Höhenaufbaublocks
entsprechend ausgestaltet sein, beispielsweise in Schwalbenschwanzform oder dgl., um die vorgenannten Funktionen
leicht und mit Sicherheit zu erfüllen.
Auch bei dem jeweiligen Höhenaufbaublock ist die vordere und/oder seitliche Gehäuseform derart ausgebildet, daß das
2Q Drehwerkzeug für den den Höhenaufbaublock am Bearbeitungstisch festlegenden Schraubbolzen behinderungsfrei, und zwar
insbesondere aus senkrechter oder weitgehend senkrechter Stellung heraus, betätigbar ist.
Auch hinsichtlich der Auflage seines Schraubbolzens im Gehäuse weist der Höhenaufbaublock eine ähnliche Ausgestaltung
wie die Grundeinheit auf, wobei im einzelnen auf Anspruch 11 verwiesen wird. Dies bedeutet, daß die Auflage
des Schraubbolzenkopfes gleichfalls auf einem auswechselba-
3q ren Druckblech erfolgt, das über entsprechende passende
Führungsöffnungen für die wahlweise verwendeten Schraubbolzendurchmesser
verfügt und Beschädigungen an der Gehäuseöffnung verhindert. Das Druckblech seinerseits ist in seitliche
Führungsnuten im unteren Bereich des seitlichen Ge-
oc häuseausschnittes des Höhenaufbaublockes einschiebbar.
Insgesamt werden hierdurch T-Nuten als Führung und Abstütz-
schrauben zur Arretierung überflüssig.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt in:
Fig. 1 die Grundeinheit des Aufspannwerkzeuges in Seitenansicht, teilweise geschnitten und
Fig. 2 in Vorderansicht, teilweise geschnitten;
Fig. 3 den Höhenaufbaublock des Aufspannwerkzeuges in
Seitenansicht und
Fig. 4 in Vorderansicht;
Fig. 5 perspektivisch Grundeinheit und Höhenaufbaublock
des Aufspannwerkzeuges in auseinandergezogener Darstellung sowie
Fig. 6 in gekoppelter Stellung und
Fig. 7 in Explosionsdarstellung.
Fig. 7 in Explosionsdarstellung.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, weist das dargestellte Aufspannwerkzeug wenigstens eine Grundeinheit 1 auf, die
mit wenigstens einem Höhenaufbaublock 2 koppelbar ist, um
die Spannhöhe des Aufspannwerkzeuges zu vergrößern.
Die Grundeinheit 1 des Aufspannwerkzeuges ist mit einem Gehäuse
3 versehen, das an seiner einen Seite einen Ausschnitt 4 aufweist. Dieser Gehäuseausschnitt 4 ist von einem
gekrümmten Druckarm 5 durchsetzt, der an seinem äußeren freien Ende einen gelenkig gelagerten Druckschuh 6 zur Auflage
auf das nicht näher dargestellte Werkstück aufweist.
An seinem inneren Ende ist der Druckarm 5 drehbar im Gehäuse 3 gelagert. Zu diesem Zweck weist er, wie im einzel-
nen aus Fig. 7 ersichtlich, an seinem verdickt ausgebildeten Ende eine Lagerbohrung 7 auf, in die zwei miteinander
zusammenwirkende Lagerscheiben 8, 9 eingreifen. Diese Lagerscheiben 8, 9 ihrerseits sind in seitlichen Gehäusebohrungen
10 angeordnet und mittels einer Lagerschraube 11, die in die eine Lagerscheibe 8 eingeschraubt ist, fest miteinander
verbunden.
An dem im Gehäuse 3 gelagerten inneren Ende des Druckarms 5 ist außerdem, wie deutlich aus Fig. 1 und 7 ersichtlich,
umfangsseitig ein Zahnkranzsegment 12 vorgesehen, das mit
einem im hinteren Bereich des Gehäuses 3 in weitgehend senkrechter Stellung gelagerten Spindeltrieb in Form einer
Druckspindel 13 zusammenwirkt. Diese Druckspindel 13 ist mittels eines Spindellagers 14 sowie einer Spindelführungsbuchse
15 im Gehäuse 3 gelagert und mittels eines Spannknebels 16, der am entsprechend ausgebildeten Ende 17 der
Druckspindel 13 angreift, drehbar. Dadurch läßt sich dann auch in entsprechender Weise der Druckarm 5 zwischen einer
oberen Außerbetriebsteilung A gemäß Fig. 1 und einer unteren Spannstellung B verschwenken, in der er mit seinem
Druckschuh 6 dem Werkstück aufliegt und dieses auf dem Bearbeitungstisch sicher festhält.
Der Schwenkweg des Druckarms 5 ist nach unten durch einen Anschlag begrenzt, der in Form eines Stiftes 18 ausgebildet
ist und nahe dem oberen Ende des Gehäuseausschnittes 4 von außen in eine entsprechende Bohrung des dortigen Gehäusekopfes
derart weit eingesetzt, insbesondere eingepaßt oder eingeschraubt ist, daß er nach innen ragt. Dadurch kommt
beim nach unten erfolgenden Verschwenken des Druckarms 5 der erste Zahn 19 des Zahnkranzsegmentes 12 mit dem Stift
18 in Anschlag und begrenzt auf diese Weise den Schwenkweg des Druckarms 5 nach unten.
Die Festlegung der Grundeinheit 1 des Aufspannwerkzeuges am Bearbeitungstisch bzw. am Höhenaufbaublock 2 erfolgt mit-
tels eines Schraubbolzens 20, dessen Kopf 21 im unteren Bereich
des Gehäuseausschnittes 4 aufgenommen wird. Zu diesem Zweck ist der Gehäuseausschnitt 4 in seinem unteren Bereicht
vorgezogen ausgebildet und weist einen Verlängerungsansatz 22 auf.
Um Beschädigungen an der vorderen Gehäuseöffnung, d.h. am
Gehäuseausschnitt 4 zu vermeiden, liegt der Kopf 21 des Schraubbolzens 20 einem gesonderten Druckblech 23 auf. Dieses
ist, wie deutlich aus Fig. 7 ersichtlich, U-förmig mit einer entsprechenden Öffnung 24 zur passenden Aufnahme des
Schraubbolzenkopfes 21 ausgestaltet. Zur Festlegung des Druckbleches 23 im Gehäuse 3 sind im unteren Bereich des
Gehäuseausschnittes 4 seitliche Führungsnuten 25 vorgesehen, in die das Druckblech 23 von außen, mit nach außen gerichteter
Öffnung 24, einschiebbar ist. Danach ist dann das Gewinde des mit seinem Kopf 21 dem Druckblech 23 aufliegenden
Schraubbolzens 20 in eine entsprechende Nut des Bearbeitungstisches, und zwar unter Zuhilfenahme eines Nutensteins
26, einschraubbar.
Um den Schraubbolzen 20 mittels eines geeigneten Drehwerkzeuges 27, im dargestellten Ausführungsbeispiel mittels eines
Inbus-Schraubschlüssels, behinderungsfrei betätigen zu
können, ist das Gehäuse 3 der Grundeinheit 1 im oberen Bereich seines Ausschnittes 4 weit zurückgezogen ausgebildet.
Hierdurch ist es möglich, wie deutlich aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, das Drehwerkzeug 27 in fast senkrechter Stellung
behinderungsfrei mit dem Kopf 21 des Schraubbolzens 20 in Eingriff zu bringen und zu betätigen. Zu dieser behinderungsfreien
Betätigung trägt außerdem der Umstand bei, daß die beschriebene Grundeinheit 1 des Aufspannwerkzeuges im
unteren Bereich des Gehäuseausschnittes 4 den Verlängerungsansatz 22 aufweist, so daß der hierin aufgenommene
Schraubbolzenkopf 21 eine weitgehend frei zugängliche Oberseite besitzt.
Um die Grundeinheit 1 des Aufspannwerkzeuges unterseitig
mit dem Höhenaufbaublock 2 koppeln zu können, weist das Gehäuse 3 der Grundeinheit 1 unterseitig eine parallel zum
Druckarm 5 verlaufende Nut 28 auf. Diese nimmt beim Kopplungsvorgang führend und halternd einen Führungssteg 29
auf, der oberseitig am Gehäuse 30 des Höhenaufbaublocks 2 angeordnet ist.
Im vorderen Bereich seiner Oberseite weist das Gehäuse 30 des Höhenaufbaublocks 2 eine Gewindebohrung 31 auf, die den
mit seinem Kopf 21 in der beschriebenen Weise im Gehäuse 3 der Grundeinheit 1 festgelegten Schraubbolzen 20 aufnimmt.
Dadurch ist dann die Grundeinheit 1 sicher und unverrückbar mit dem Höhenaufbaublock 2 gekoppelt, wie deutlich aus Fig.
6 ersichtlich. In diesem Zustand wird dann das gesamte, aus Grundeinheit 1 und Höhenaufbaublock 2 gebildete Aufspannwerkzeug
am Bearbeitungstisch mittels eines weiteren Schraubbolzens 20 festgelegt, der gleichfalls - ähnlich wie
der Schraubbolzen 20 der Grundeinheit 1 - einem auswechselbaren Druckblech 23 aufliegt. Dieses ist ebenfalls U-förmig
mit einer Öffnung 24 zur Aufnahme des Schraubbolzenkopfes 21 ausgestaltet und in seitliche Führungsnuten 25 im unteren
Bereich eines seitlichen Gehäuseausschnittes 32 des Hohenaufbaublockes
2 einschiebbar. Um auch bei dem Gehäuse 30 des Hohenaufbaublockes 2 das zum Eingriff mit dem Kopf 21
des Schraubbolzens 20 dienende Drehwerkzeug 27 behinderungsfrei betätigen zu können, ist dieses Gehäuse 30 in
seinem vorderen sowie seitlichen Bereich zurückgezogen ausgebildet, wie deutlich aus der Zeichnung ersichtlich. Hierdurch
ist es möglich, wie Fig. 3 und 4 zu entnehmen, das Drehwerkzeug 27 in weitgehend aufrechter Stellung zu betätigen.
Hinsichtlich vorstehend nicht im einzelnen beschriebener weiterer Merkmale der Erfindung wird im übrigen ausdrücklich
auf die Zeichnung sowie die Ansprüche verwiesen.
Claims (11)
1. Stufenlos verstellbares Aufspannwerkzeug zum Festlegen
von Werkstücken auf einem Bearbeitungstisch, insbesondere einer Werkzeugmaschine, mit wenigstens einer Grundeinheit,
die versehen ist mit einem Gehäuse, das auf dem Bearbeitungstisch mittels Befestigungsmitteln, beispielsweise
einem Schraubbolzen, festlegbar ist und an seiner einen Seite einen Ausschnitt aufweist, und mit einem den Gehäuseausschnitt
durchsetzenden, frei auskragenden Druckarm, der an seinem äußeren freien Ende einen Druckschuh zur Auflage
auf das Werkstück aufweist und an seinem inneren Ende drehbar im Gehäuse gelagert sowie dort mittels eines Spindeltriebes
verschwenkbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (3) der Grundeinheit (1) wenigstens im oberen Bereich seines Ausschnittes (4) zur behinderungsfreien
Betätigung eines Drehwerkzeuges (27) für den Schraubbolzen
(20) weit zurückgezogen ausgebildet ist.
25
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2. Aufspannwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (3, 30) im unteren Bereich seines Ausschnittes (4, 32) vorgezogen ausgebildet ist und einen
Verlängerungsansatz (22) aufweist, der den Kopf (21) des 30
der Festlegung des Gehäuses dienenden Schraubbolzens (20) aufnimmt.
3. Aufspannwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (3) eine vergleichsweise ge-
ringe Höhe aufweist.
4. Aufspannwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (21) des Schraubbolzens (20) einem gesonderten, mit einer entsprechenden Öffnung
(24) versehenen Druckblech (23) aufliegt, das in seitliehe Führungsnuten (25) im unteren Bereich des Gehäuseausschnittes
(4, 32) einschiebbar ist.
5. Aufspannwerkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckblech (23) weitgehend U-förmig ausgebildet
ist.
6. Aufspannwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) nahe dem oberen Ende seines Ausschnittes (4) einen nach innen ragenden Anschlag
(18) aufweist, der mit dem im Gehäuse gelagerten Ende des Druckarms (5), insbesondere mit einem dort umfangsseitig
vorgesehenen Zahnkranzsegment (12), zusammenwirkt und den Schwenkweg des Druckarms (5) nach unten begrenzt.
7. Aufspannwerkzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (18) ein Stift ist, der von außen in den Gehäusekopf eingesetzt, insbesondere eingepaßt
oder eingeschraubt, ist.
8. Aufspannwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) der Grundeinheit (1) an seiner Unterseite eine parallel zum Druckarm
(5) verlaufende Nut (28) zur Aufnahme eines Führungssteges
(29) aufweist, der an der Oberseite eines mit der Grundeinheit (1) koppelbaren Höhenaufbaublocks (2) angeordnet ist.
9. Aufspannwerkzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Höhenaufbaublock (2) oberseitig im vorderen
Bereich eine Gewindebohrung (31) zur Aufnahme des Schraubbolzens (20) der Grundeinheit (1) aufweist.
10. Aufspannwerkzeug nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (30) des Hohenaufbaublocks (2) im vorderen und/oder seitlichen Bereich zur behinderungsfreien
Betätigung eines Drehwerkzeugs (27) für den der Festlegung des Hohenaufbaublocks (2) dienenden Schraubbolzen
(20) zurückgezogen ausgebildet ist.
11. Aufspannwerkzeug nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (21) des der Festlegung des Hohenaufbaublocks (2) dienenden Schraubbolzens
(20) einem gesonderten, mit einer entsprechenden Öffnung (24) versehenen Druckblech (23) aufliegt, das in seitliche
Führungsnuten (25) im unteren Bereich eines seitlichen Gehäuseausschnittes (32) des Hohenaufbaublocks (2)
einschiebbar ist.
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