DE9110569U1 - CD-Turm - Google Patents
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Description
Gesthuysen £ von Rohr
Die Erfindung betrifft einen CD-Turm mit den Merkmalen des Oberbegriffs von
Anspruch 1.
CD-Türme dienen der Aufbewahrung einer Mehrzahl von CD-Kassetten in liegender, turmartig übereinander gestapelter Lage. Die Kassetten sind dabei jeweils
in einzelnen Einschubfächern gehalten, die Einschubfächer sind in einem turmartigen Rahmen übereinander angeordnet.
CD-Türme sind aus der Praxis in einer Vielzahl von Ausführungsformen bekannt,
man muß nur einmal in einen Laden für Hifi-Möbel gehen, um eine Vielzahl von
Modellen von CD-Türmen zu finden. Dabei gibt es eine Gruppe von Billig-Produkten,
die aus gebogenem Blech mit eingestanzten Schlitzen zur Bildung der Einschubfächer bestehen. Entweder ist das Blech M-förmig gebogen, also so,
daß sich in Draufsicht das Profil eines "M" ergibt, oder es ist U-förmig oder 0-förmig gebogen. Die in dieses stehend angeordnete Profil in etwa horizontaler
Richtung, mitunter auch leicht geneigt eingebrachten, normalerweise eingestanzten Schlitze bilden die Einschubfächer für die Kassetten. Meist ist
eine Blech-Grundplatte vorgesehen, in die das Profil eingelassen ist. Das ist eine einfache, kostengünstige Lösung, die aber auch einen solchen Eindruck
vermittelt und überdies wegen der scharfkantigen Einschubfächer die Oberflächen der CD-Kassetten aus Kunststoff auf Dauer unansehnlich werden läßt, nämlich
verkratzt.
Es gibt auch schon höherwertige CD-Türme, beispielsweise einen solchen, bei
dem die Grundplatte, die Seitenteile und das Deckelteil aus Acrylplatten hergestellt
sind, die miteinander verschraubt sind. In die Acrylplatten, die die Seitenteile bilden, sind stegartige Leisten aus Acryl oder aus Holz eingesetzt
und eingeleimt oder eingeschraubt, um so die Führungen und damit die Einschubfächer zu bilden. Das wirkt leicht etwas handwerklich, wenn es auch
in der Konstruktion den Aufwand deutlich macht, der mit einem solchen Herstellungsverfahren
verbunden ist. Vorteilhaft ist es, daß Holz und Acryl die Kunststoff-Oberflächen der CD-Kassetten natürlich nicht so leicht verkratzen
wie scharfkantiges Blech.
Gesthuysen &. vcn Rohr
Schließlich ist es bekannt, einen vollständig aus Holz bestehenden CD-Turm
mit eingesetzten stegartigen Leisten aus Holz als Führungen zur Bildung der Einschubfächer vorzusehen, wobei dort nur eine Grundplatte kleiner Grundfläche
vorgesehen ist, die durch seitliche Versteifungsstreben zu einer breiten Bodenabstützung ergänzt ist. Äußerlich macht diese Konstruktion einen recht
wuchtigen Eindruck, sie hat dann Sinn, wenn ein sehr hoher CD-Turm verwirklicht wird, in den beispielsweise 50 oder 60 Kassetten eingeschoben werden
können.
Die voranstehenden Ausführungen machen deutlich, daß die bislang bekannten
CD-Türme entweder einfach, kostengünstig, jedoch relativ primitiv und mit technischen Nachteilen behaftet oder hochwertig und vorteilhaft, aber in der
Herstellung sehr teuer sind. Der Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, einen hochwertigen und hinsichtlich der Beanspruchung der CD-Kassetten
optimalen sowie designerisch ansprechenden, jedoch gleichwohl in der Herstellung
kostengünstigen CD-Turm vorzuschlagen.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist bei einem CD-Turm mit den Merkmalen des
Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß das Material der
Seitenteile ganz andere Anforderungen erfüllen muß als das Material der stegartigen
Führungen. Das Material der Seitenteile muß zu einer hohen Stabilität des gesamten CD-Turms führen, außerdem soll es kostengünstig herzustellen
sein. Dabei kommt es für die Seitenteile nicht darauf an, besondere Oberflächeneigenschaften
zu erzielen, da die Seitenteile als solche mit den CD-Kassetten nicht, jedenfalls nicht wesentlich in Berührung kommen. Allenfalls
gilt dies für die Innenflächen der Seitenteile, sofern diese mit den Schmalseiten
der CD-Kassetten in Kontakt kommen. Demgegenüber ist es vorteilhaft, wenn die stegartigen Führungen, vorzugsweise samt der dazwischen liegenden
Flächen, aus einem Material bestehen und so geformt sind, daß die Oberflächen der CD-Kassetten nicht beschädigt werden und daß die CD-Kassetten leicht in
die Einschubfächer hinein gleiten und aus diesen wieder herausgezogen werden
Gesthuysen & von Rohr
können. Außerdem ist es, wie zuvor erläutert, im Stand der Technik aufwendig,
die stegartigen Führungen mit den plattenartigen Seitenteilen zu verbinden und an diesen zu befestigen. Auf der Grundlage der zuvor genannten Erkenntnisse
werden nun nach der Lehre der Erfindung alle stegartigen Führungen samt der dazwischen liegenden Flächen in einem separaten Formkörper zusammengefaßt,
der vom Seitenteil getrennt, aber mit diesem befestigungstechnisch verbindbar bzw. verbunden ist. Dadurch lassen sich bei dem Seitenteil einerseits
und bei dem Formkörper mit den Führungen andererseits genau die materialmässigen
und herstellungstechnischen Eigenschaften realisieren, die optimal sind.
Zunächst ist man von der Materialauswahl her hinsichtlich des Formkörpers
nicht eingeschränkt. Beispielsweise wäre es sogar denkbar, den Formkörper als Tiefziehteil aus einem Metallblech herzustellen. Dann wäre es nämlich ohne
weiteres möglich, die stegartigen Führungen stirnseitig im Tiefziehverfahren so abzurunden, daß eine Verkratzung der Oberflächen der CD-Kassetten nur noch
sehr unwahrscheinlich ist. Von besonderem Vorteil ist es aber, wenn der Formkörper
aus thermoplastischem Kunststoff besteht. Auch ein solcher Kunststoff-Formkörper
ist besonders zweckmäßig als Tiefziehteil herzustellen, wenngleich
er auch in einem Werkzeug als Spritzgußteil hergestellt werden kann.
Die unterschiedlichen Teile Seitenteil einerseits und Formkörper andererseits
bieten die Möglichkeit, auch designerische Effekte zu erzielen, insbesondere wenn man einen Kunststoff-Formkörper einsetzt, den man ja in ganz unterschiedlichen
Farben durchfärben kann. Hinzu kommt, daß man dem Formkörper Gleiteigenschaften beigeben kann, beispielsweise durch Beimengungen im Kunststoffmaterial,
ohne daß man entsprechende Gleitmittel auch im Material des Seitenteils verwenden müßte. Das ist unter Umständen von den Materialeigenschaften
her zweckmäßig, sicherlich aber auch in erheblichem Maße kostensparend. Schließlich ist auch die Fertigungstechnik für das Seitenteil einerseits und
den Formkörper andererseits unterschiedlich und kann folglich auf die Anforderungen
der beiden Teile spezifisch angepaßt werden.
Gesthuysen & von Rohr
Weiter bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
CD-Turms sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
Im folgenden werden weitere Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie weitere
konstruktive Details des CD-Turms anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 den CD-Turm in einer perspektivischen Darstellung von links oben,
eine Seitenwand aufgeschnitten,
Fig. 2 den CD-Turm gemäß Fig. 1 in einer Ansicht von der Vorderseite her,
Fig. 3 den CD-Turm aus Fig. 1 in einer Seitenansicht und
Fig. 4, 5,
6, 7, 8 den CD-Turm mit verschiedenen Kopfstücken.
Der in Fig. 1 in einem Ausführungsbeispiel dargestellte CD-Turm dient, im
hier dargestellten Ausführungsbeispiel, der Aufbewahrung von 22 Normal-CD-Kassetten
und fünf Doppel-CD-Kassetten. Das ist nur ein Beispiel, ganz unterschiedliche
Längen bzw. Höhen des CD-Turms mit unterschiedlicher Kapazität sind realisierbar. Dieser CD-Turm weist zunächst eine Grundplatte 1 oder eine
sonstige Bodenabstützung, zwei von der Grundplatte 1 aufragende Seitenteile 2 und ein die Seitenteile 2 verbindendes Deckelteil 3 auf. An den Seitenteilen
ist jeweils eine Mehrzahl von stegartigen, etwa horizontal verlaufenden Führungen
4 angebracht. Durch die einander gegenüberliegenden Führungen 4 ist
eine entsprechende Anzahl von in der Höhe passenden Einschubfächern 5 für CD-Kassetten gebildet.
Wesentlich ist nun, daß die stegartigen Führungen 4 an jeweils einem Seitenteil
2 samt der dazwischen liegenden Flächen in einem separaten Formkörper 6 ausgeformt sind und daß der Formkörper 6 seinerseits mit dem Seitenteil 2 ver-
Gesthuysen & von Rohr
bunden ist. Die Führungen 4 sind also hier in dem separaten Formkörper 6
eingeformt, gleichzeitig werden dadurch die zwischen den Führungen 4 liegenden Flächen am Formkörper 6 gebildet. Die damit verbundenen Vorteile sind in dem
allgemeinen Teil der Beschreibung erläutert worden. Zu ergänzen ist noch, daß so auf einfachste Weise unterschiedliche Höhen des CD-Turms realisiert werden
können, einfach durch unterschiedliches Ablängen der die Seitenteile 2 bildenden
Elemente und Einsatz unterschiedlicher, ggf. unterschiedlich abgelängter
Formkörper 6.
Im allgemeinen Teil der Beschreibung ist schon ausgeführt worden, daß der Formkörper
6 beispielsweise als Blech-Tiefziehteil ausgeführt sein kann, demgegenüber ist ein Blech-Biegeteil mit ähnlichen Nachteilen wie die Blech-Stanzteile
im Stand der Technik behaftet. Von besonderem Vorteil ist es aber, wenn, wie hier dargestellt, der Formkörper 6 aus thermoplastischem Kunststoff besteht.
Dabei kann auch aus Kunststoff nach besonders bevorzugter Lehre ein Tiefziehteil eingesetzt werden. Die Vorteile von Kunststoff-Formkörpern 6
sind ebenfalls im allgemeinen Teil der Beschreibung hinreichend erläutert worden. Daß es sich bei dem erfindungsgemäßen CD-Turm um einen besonderen CD-Turm
handelt, läßt sich auch designerisch dadurch hervorheben, daß der Formkörper 6 in einer anderen Farbe eingefärbt wird als die Seitenteile 2 bzw.
der gesamte äußere Rahmen des CD-Turms.
Der Formkörper 6 kann auf unterschiedliche Weise am Seitenteil 2 befestigt
sein, bei einem lediglich plattenartigen Seitenteil 2 kann es sich beispielsweise
um ein flächiges Ankleben oder Anschrauben handeln. Von besonderem Vorteil ist es aber, wenn, wie dargestellt, das Seitenteil 2 eine Aufnahme 7 für
den Formkörper 6 aufweist und der Formkörper 6 in die Aufnahme 7 eingesetzt und darin befestigt ist. Das schafft eine zweckmäßigere und designerisch bessere
Einbindung des Formkörpers 6 in das Seitenteil 2. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist dabei der Formkörper 6 in das Seitenteil 2 auf besondere Art und Weise integriert, wobei gleichzeitig das Seitenteil 2 durch die Art
der konstruktiven Ausbildung eine besondere VerVindungssteifigkeit gewinnt.
Gesthuysen & von Rohr
Dies wird dadurch erreicht, daß das Seitenteil 2 als Aufnahme 7 eine in vertikaler
Richtung verlaufende Einschubführung für den Formkörper 6 aufweist und daß der Formkörper 6 bei abgenommenem Deckelteil 3 oder entfernter Grundplatte
1 in Längsrichtung in die Einschubführung einschiebbar und durch die Grundplatte
1 und das Deckelteil 3 in der Einschubführung gehalten ist. Diese Technik ist auch herstellungstechnisch von besonderem Vorteil, da der Formkörper
6 im Herstellungsverfahren mit einem einzigen Verfahrensschritt in die
Aufnahme 7 eingeschoben werden kann, bei komplettiertem und fertig montiertem CD-Turm aber aus der Aufnahme nicht herausgenommen werden kann. Gerade bei
dieser Konstruktion ist es besonders einfach möglich, auch die zwischen den Führungen 4 liegenden Flächen im Formkörper 6 so vorspringen zu lassen (Fig. 2),
daß die Schmalseiten der CD-Kassetten beim Herausziehen und Einschieben in die Einschubfächer 5 nicht mit den Oberflächen der Seitenteile 2 in Berührung
kommen.
Für das Seitenteil 2 sind unterschiedliche Herstellungsmöglichkeiten gegeben.
Zunächst gilt, daß, wie im hier dargestellten Ausführungsbeispiel vorgegeben, das Seitenteil 2 als Blech-Biegeteil ausgeführt sein kann. Bei einem Blech-Biegeteil,
lackiert oder pulverbeschichtet, läßt sich auch die Einschubführung ganz besonders einfach ausführen, nämlich dadurch, daß die Ränder des
Bleches nach innen abgekantet werden. Man hat also ein Doppel-C-Profil als
Seitenteil 2, hinsichtlich der Verfarindungssteifigkeit also ein einseitig offenes
Kastenprofil. Dieses wird durch den eingeschobenen Formkörper 6 jedenfalls
zum Teil weiter versteift, so daß insgesamt eine Hohe Verbindungssteifigkeit
des Seitenteils 2 gegeben ist. Die Veririndungssteifigkeit des Seitenteils 2
ist bei dieser Konzeption so groß, daß dieses auch als Kunststoff-Formteil
ausgeführt sein könnte. Ein Kunststoff-Formteil aus entsprechend verbindungssteifen
Kunststoff könnte beispielsweise als Längs-Extrusionsprofil mit entsprechendem
Profilquerschnitt, der gleichzeitig die Einschubführung beinhaltet,
ausgeführt sein. Das ist eine Alternative zu dem dargestellten Blech-Biegeteil.
Gesthuysen & von Rohr
Das dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen CD-Turms ist,
wie Fig. 2 besonders deutlich zeigt, auf der Rückseite offen. Lediglich am unteren Ende befindet sich eine Versteifungsplatte 8.
Es gibt natürlich die Möglichkeit, den CD-Turm auf der Rückseite zu schließen.
Das ist im dargestellten Ausführungsbeispiel nicht der Fall, dazu müßte dann dort ein die Seitenteile 2 verbindendes Rückwandteil vorgesehen sein. Insbesondere
dann, wenn ein Rückwandteil vorgesehen ist, könnte man auch dem Rückwandteil noch einen Formkörper zuordnen, mit dem die beiden den Seitenteilen
zugeordneten Formkörper 6 miteinander verbunden sind. Man hätte dann die Möglichkeit,
diese Formkörper miteinander einstückig, als einen einzigen Formkörper, gewissermaßen als U-Wannenprofil, auszuführen. Dieser wäre dann stehend
in den Rahmen eingesetzt und würde zu weiterer Versteifung beitragen. Letztlich wäre eine solche Konstruktion aber auch ohne ein Rückwandteil zwischen
den Seitenteilen 2 möglich, das wäre allerdings eventuell aus designerischen Gründen auf der Rückseite etwas problematischer.
Schon im Stand der Technik ist es so, daß die Einschubfächer 5 mitunter zur
Rückseite hin geneigt sind, sei es, daß der gesamte CD-Turm geneigt ist, sei es, daß die Einschubfächer 5 nicht senkrecht, sondern in einem leichten Winkel
zur Längsachse des CD-Turms ausgerichtet sind. Das empfiehlt sich auch bei dem erfindungsgemäßen CD-Turm, wie in den Zeichnungen dargestellt ist.
Neigungswinkel zwischen 7° und 10° sind zweckmäßig.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen CD-Turms zeigt
im übrigen noch eine Besonderheit, die dadurch gekennzeichnet ist, daß auf das Deckelteil 3 ein abnehmbares und auswechselbares Kopfstück 9 aufgesetzt
und befestigt bzw. aufgesteckt ist. Das Kopfstück 9 ist in den Fig. 4 bis 8 in ganz verschiedenen Ausführungsformen dargestellt. Es ermöglicht eine Anpassung
an unterschiedlichste Gegebenheiten. Als Unterbau-Teil wird die Konstruktion
gemäß Fig. 1 verwendet, als freistehender CD-Turm kommt ein geschmacklich passendes Kopfstück obendrauf, ein solches könnte beispielsweise auch
Gesthuysen & von Rohr
einen Aschenbecher od. dgl. tragen. Für das Kopfstück 9 empfiehlt es sich
materialmäßig, Kunststoff zu verwenden, dieses kann, wie an sich bekannt, wiederum als Tiefziehteil realisiert sein.
Claims (14)
1. CD-Turm mit einer Grundplatte (1) oder einer sonstigen Bodenabstützung,
zwei von der Grundplatte (1) aufragenden Seitenteilen (2) und einem die Seitenteile
(2) verbindenden Deckelteil (3), wobei an den Seitenteilen (2) jeweils eine Mehrzahl von stegartigen, etwa horizontal verlaufenden Führungen
(4) angebracht ist und durch die einander gegenüberliegenden Führungen (4)
eine entsprechende Anzahl von in der Höhe passenden Einschubfächern (5) für
CD-Kassetten gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die stegartigen Führungen
(4) an jeweils einem Seitenteil (2) samt der dazwischen liegenden Flächen in einem separaten Formkörper (6) ausgeformt sind und daß der Formkörper
(6) seinerseits mit dem Seitenteil (2) verbunden ist.
2. CD-Turm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (6)
aus thermoplastischem Kunststoff besteht und, insbesondere, als Kunststoff-Tiefziehteil
ausgeführt ist.
3. CD-Turm nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Seitenteil
(2) eine Aufnahme (7) für den Formkörper (6) aufweist und der Formkörper (6) in die Aufnahme (7) eingesetzt und darin befestigt ist.
4. CD-Turm nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Seitenteil (2)
als Aufnahme (7) eine in vertikaler Richtung verlaufende Einschubführung für den Formkörper (6) aufweist und daß der Formkörper (6) bei abgenommenem Dekkelteil
(3) oder entfernter Grundplatte (1) in Längsrichtung in die Einschubführung einschiebbar und durch die Grundplatte (1) und das Deckelteil (3) in
der Einschubführung gehalten ist.
5. CD-Turm nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Seitenteil (2) als Blech-Biegeteil ausgeführt ist.
6. CD-Turm nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschubführung
durch Abkanten der Ränder des Bleches des Blech-Biegeteils nach innen gebildet ist.
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7. CD-Turm nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Seitenteil (2) als Kunststoff-Formteil mit eingeformter Einschubführung oder
als Längs-Extrusionsprofil mit entsprechendem Profilquerschnitt ausgeführt ist.
8. CD-Turm nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
CD-Turm an der Rückseite, ggf. bis auf eine am unteren Ende angeordnete Versteifungsstrebe
(8), offen ist.
9. CD-Turm nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an
der Rückseite ein die Seitenteile (2) verbindendes Rückwandteil angebracht ist.
10. CD-Turm nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden den Seitenteilen
(2) zugeordneten Formkörper (6) über einen weiteren, dem Rückwandteil zugeordneten Formkörper miteinander verbunden sind.
11. CD-Turm nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß alle Formkörper
einstückig, als ein einziger Formkörper ausgeführt sind.
12. CD-Turm nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die die Einschubfächer (5) bildenden Führungen (4) zur Rückseite hin abfallend, vorzugsweise um etwa 7° bis 10° geneigt, verlaufen.
13. CD-Turm nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
auf das Deckelteil (3) ein abnehmbares und auswechselbares Kopfstück (9) aufgesetzt
und befestigt bzw. aufgesteckt ist.
14. CD-Turm nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfstück (9)
aus Kunststoff besteht.
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