DE9109168U1 - Verdichter für den Inhalt von Papierkörben - Google Patents
Verdichter für den Inhalt von PapierkörbenInfo
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Description
Anmelder: Barbara Freifrau von Lepel, Kirchstraße 5,
7101 Untergruppenbach
Verdichter für den Inhalt von Papierkörben
Gegenstand der vorliegenden Neuerung ist ein Verdichter für den Inhalt
von Papierkörben nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Einsatzzweck der vorliegenden Neuerung ist ein Verdichter für Papierkörbe, insbesondere zur Verdichtung von Papiertüchern, wie sie in
öffentlichen und privaten Toiletten anfallen, wobei es insbesondere bei öffentlichen Toiletten ein ständiges Ärgernis ist, daß bei der
Verwendung von Papiertüchern nach relativ kurzer Zeit die zur Aufnahme der verbrauchten Papiertücher bestimmten Papierkörbe bald überfüllt
sind.
Derartige überfüllte Papierkörbe sind jedoch unhygienisch und bilden
eine Verschmutzungsquelle im Waschraum, in dem sie aufgestellt sind.
Es ist zwar bekannt, Verdichtungseinrichtungen für Müllbehälter zu
verwenden, die insbesondere aber für Hausmüll bestimmt sind. Bei der Verdichtung von Hausmüll besteht jedoch die Problemstellung, daß man
hohe Pressdrücke erzielen muß, um beispielsweise auch Flaschen, Dosen
und dergleichen ausreichend zu zerkleinern.
Die Anwendung derartig hoher Pressdrücke ist jedoch mit dem Nachteil
behaftet, daß die hierfür verwendeten Müllbehälter dickwandig ausgebildet sein müssen, um den erforderlichen Pressdrücken
standzuhalten, und daß die für diese Müllbehälter geeigneten Pressvorrichtungen relativ kostenaufwendig sind.
-Z-
Der vorliegenden Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen
Verdichter lediglich für Papierbehälter zu schaffen, der leicht verwendbar ist, kostengünstig herstellbar ist und der im übrigen
betriebssicher arbeitet.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Neuerung durch die technische
Lehre des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der vorliegenden Neuerung ist also, daß nun nicht
mehr eine kostenaufwendige, hohe Pressdrücke ausübende Pressvorrichtung verwendet wird, sondern daß nur eine Komprimiereinrichtung verwendet
wird, mit welcher der Papierkorbinhalt nur über eine ganz bestimmte Hubstrecke, die wesentlich kleiner ist als die Papierkorbhöhe,
verdichtet wird.
Damit besteht der Vorteil, daß man eine relativ niedrig bauende und
kostengünstig einsetzbare Pressvorrichtung schafft, die leicht auf Papierkörbe aufsetzbar ist und die aufgrund ihres geringen Gevichts im
übrigen gut handhabbar ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Neuerung ist
vorgesehen, daß die Press- oder Komprimierungseinrichtung aus einer im Behälterdeckel angeordneten, drehend angetriebenen Verdichterschnecke
besteht, deren Oberseite von einer Einwurfklappe abdeckbar ist, und
welche das zu verdichtende Papiertuch zwischen die Schneckenwindungen
aufnimmt und bei Drehantrieb in den Müllbehälter hineinbefördert.
Bei der anfänglichen Füllung des Müllbehälters wird sich also zunächst
der Innenraum des Müllbehälters mit nicht-komprimierten Papiertüchern
füllen, solange, bis die Unterkante der nicht-komprimierten Papiertücher bis an die Unterkante der Verdichtungsschnecke heranreicht.
Jedes weitere, von der Verdichterschnecke in den Innenraum des
Müllbehälters eingebracht Papiertuch führt dann aber zu einer Verdichtung des Inhalts des Müll- oder Papierbehälters, so daß der
eigentliche Verdichtervorgang nicht durch großvolumige, eine große
Bauhöhe einnehmende und über eine große Hublänge arbeitende Verdichteranordnung geschieht, sondern der Verdichtungsvorgang erfolgt
durch das eingebrachte Material selbst.
Man bedarf auch keiner hohen Pressdrücke, denn man muß ja lediglich nur
Papierhandtücher verdichten und nicht Flaschen, Dosen und dergleichen Müll mehr. Damit besteht der Vorteil, daß ein relativ kostengünstiger
Drehantrieb für die Verdichterschnecke verwendet werden kann, der keine hohen Drehmomente erzeugen muß.
Wichtig hierbei ist, daß der Innenraum des Papierbehälters von einem
Müllsack ausgekleidet ist, so daß die Verdichtung der Papierhandtücher im Müllsack selbst erfolgt. Sobald ein genügendes Verdichtungsvolumen
erreicht wurde, kann das gesamte Oberteil abgenommen werden und der Müllsack kann aus dem Müllbehälter herausgezogen werden.
Hierbei wird es bevorzugt, wenn der Müllsack leicht verschließbar ausgebildet ist und an seinem oberen Rand ein Aluminiumband außen
angeklebt, angeschweißt oder über Schlaufen befestigt ist, so daß man nur den oberen Rand des Müllbehälters zusammenzuknüllen braucht, um
diesen Rand dann kragenartig zu verwinden, um dadurch den Müllbehälter entsprechend zu schließen.
Man bedarf also keiner Verschlußbänder und keiner Verschnürungen, um
einen sicheren Verschluß des Müllbehälters zu gewährleisten.
Es wird hierbei bevorzugt, wenn der Müllbehälter aus einem Plastiksack
besteht, weil ein derartiger Plastiksack gegen die Feuchte der
komprimierten Papierhandtücher beständig ist.
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Neuerung ist es
vorgesehen, daß als Komprimiereinrichtung eine einseitig schwenkbar an einer Seite des Behälters gelagerte Schwenkklappe verwendet wird.
Die Schwenkklappe läßt somit eine Einwurföffnung frei, durch welche
gebrauchte Papiertücher in den Innenraum des Müllbehälters eingeworfen
werden können.
Nach jedem Einwurf von einem Papierhandtuch in den Müllbehälter wird
dies durch eine entsprechende Sensoreinrichtung festgestellt und die Steuerung für den Schwenkantrieb der Schwenkklappe wird angesteuert,
wobei die Schwenkklappe über diesen Schwenkantrieb nun in ihre
Schließstellung verschwenkt wird und in den Innenraum des Behälters
hinein verschwenkt, um so den dort darin enthaltenen Vorrat von gebrauchten Papierhandtüchern zu komprimieren.
Auch bei dieser Ausführungsform gilt das gleiche Prinzip, wie bei der
vorbeschriebenen Ausführungsform, nämlich derart, daß die Schwenkklappe
nur einen relativ geringen Hub im Behälterinnenraum ausführt, um praktisch nur die oberste Schicht der gebrauchten Papiertücher zu
komprimieren.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wird die eigentliche Kompressionsarbeit durch die nach und nach den Behälter auffüllenden
Papierhandtücher bewerkstelligt. Damit besteht wiederum der Vorteil, daß
eine relativ kleinbauende und kostengünstig herstellbare Komprimiereinrichtung verwendet werden kann, die nur einen relativ
kleinen Hubweg ausübt, weil die eigentliche Komprimierarbeit durch die nach und nach den Behälter auffüllenden Papierhandtücher geschieht.
In analoger Weise ist es in einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Neuerung vorgesehen, daß eine derartige Schwenkklappe im
Bodenbereich des Müllbehälters angeordnet ist und gegen den Boden des Müllsacks arbeitet. Bei dieser Ausführung wird dann das Innere des
Müll sacks vom Boden her gegen die Unterseite des Deckels von unten nach
oben verdichtet.
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Neuerung ist es vorgesehen, daß statt der bodenseitig angebrachten Schwenkklappe eine
andere Komprimiereinrichtung am Boden vorgesehen ist. Diese andere Ausführungsform besteht bevorzugt aus einer Pressplatte, die den Boden
des Müllbehälters definiert und auf welcher der Boden des Müllsacks aufliegt. Diese Pressplatte ist an der Unterseite von einem Hubantrieb
abgestützt, welcher Hubantrieb bevorzugt als Exzenterantrieb ausgebildet ist.
Ein derartiger Exzenterantrieb besteht bevorzugt aus einer Stange, die
an ihrem einen Ende gelenkig an der Unterseite der Pressplatte angreift und an ihrem anderen Ende an einem Exzenterstift einer Exzenterscheibe
ansetzt. Die Exzenterscheibe wird hierbei in ihrem Zentrum von einer Drehachse angetrieben, an der ein Motor angeflanscht ist.
Kennzeichnend für diese Ausführung ist wiederum, daß mit der Exzenterscheibe nur relativ kleine Hübe bewerkstelligt werden können,
die aber vollständig ausreichen, eine Kompression der nach und nach in den Müllbehälter eingeworfenen Papierhandtücher zu gewährleisten.
Bei dieser Ausführungsform ist Voraussetzung, daß die obere Einfüllöffnung verschlossen werden kann, um eine durchgehende
Pressfläche für die, den ganzen Müllbehälter ausfüllenden, Papierhandtücher zu gewährleisten.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Neuerung ergibt sich nicht nur
aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen - einschließlich der Zusammenfassung offenbarten
Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich
beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche
Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
Es zeigen:
Es zeigen:
Figur 1: schematisiert im Schnitt eine erste Ausführungsform der
vorliegenden Neuerung,
Figur 2: ein Müllsack im Schnitt, wie er bei allen Ausführungsformen
verwendbar ist,
Figur 3: eine zweite Ausführungsform der Neuerung, Figur 4: eine dritte Ausführungsform der Neuerung,
Figur 5: Darstellung des Motorantriebs für die Ausführung nach Figur 4;
Figur 6: schematisiert im Schnitt eine weitere Ausführungsform der
vorliegenden Neuerung.
Gemäß Figur 1 ist der Papierkorb 1 zweiteilig ausgebildet und besteht im
wesentlichen aus einem unteren Behälter 2, der mit einem Müllsack 3
ausgekleidet ist, sowie einem Oberteil 11, welches abnehmbar auf dem
Behälter 2 aufgesetzt ist.
Die Verbindungen zwischen dem Behälter 2 und dem Oberteil 11 sind in der
vorliegenden Ausführung sowie in allen weiteren Ausführungen nur schematisiert dargestellt.
In den gezeigten Ausführungsbeispielen sind die Verbindungen als
Steckverbindungen ausgebildet, d.h. das Oberteil kann auf einen erweiterten Flansch des Unterteils aufgesetzt werden.
In den Rahmen der vorliegenden Neuerung fallen jedoch auch andere lösbare Verbindungsmittel zwischen dem Oberteil 11 und dem Behälter
Bei derartig lösbaren Verbindungen können jedoch auch andere Verbindungsmittel verwendet werden, wie z.B. eine scharnierartige
Befestigung des Oberteils an einer Seitenkante des Unterteils und gegenüberliegend angeordnete Spannverschlüsse zwischen dem Ober- und dem
Unterteil.
Im Oberteil ist drehbar eine Schnecke 7 angeordnet, die mit ihrem Außenumfang im wesentlichen bündig mit dem Innenumfang des Oberteils
abschneidet. Der Drehantrieb der Schnecke 7 erfolgt über einen im oberen Bereich des Oberteils angeordneten Motor 9, der über ein Getriebe 10 die
Antriebsachse 12 beaufschlagt, welche drehfest mit der Schnecke 7 verbunden ist und diese in Drehrichtung antreibt. Im Deckelbereich des
Oberteils 11 ist hierbei eine Einwurfklappe schwenkbar angeordnet, die in den Pfeil richtungen 14,15 verschwenkbar ausgebildet ist.
Die Einwurfklappe 13 definiert eine Einwurföffnung am Oberteil, durch
welche gebrauchte Papiertücher einwerfbar sind.
Das jeweils eingeworfene Papiertuch wird von einem Schneckengang 8 der
Schnecke 7 erfasst und schraubenartig nach unten in den Innenraum 4 des
Behälters 2 befördert.
Der Behälter 2 wird demzufolge nach und nach mit gebrauchten Papiertüchern aufgefüllt, die noch nicht komprimiert werden.
Erst wenn der Innenraum 4 des Behälters 2 derart aufgefüllt ist, daß die
gebrauchten Papiertücher bis an die Unterseite der Schnecke 7 reichen, erfolgt die Einleitung des Kompressionsvorgangs.
Jedes weitere eingeworfene und von der Schnecke 7 über den Schneckengang
8 nach unten transportiere Papiertuch wird durch die Drehbewegung aer
Schnecke nach unten auf den bereits schon im Behälter befindlichen Papiervorrat aufgepresst und komprimiert demzufolge nun die im Innenraum
4 lagernden Papierhandtücher.
Je mehr Papierhandtücher eingeworfen werden, desto stärker erfolgt die
Kompression der Papierhandtücher, die demzufolge nach und nac+i von oben
nach unten komprimiert werden.
Die Papierhandtücher sind in Figur 1 allgemein mit Ziffer 16 angegeben.
Es kann vorgesehen sein, daß entsprechende Sicherungsvorrichtungen im
Bereich der Einwurfklappe 13 vorgesehen sind, urn zu vermeiden, daß man mit der Hand in einen Schneckengang 8 der Schnecke 7 eingreifen kann.
Im übrigen ist vorgesehen, daß in den Behälter 2 ein Müllsack 3 einhängbar ist, der auf den nach außen gebogenen, umlaufenden Flansch
des Behälters 2 aufgehängt wird.
Ein derartiger Müllsack 3 hat bevorzugt die Ausführung nach Figur 2.
Er besteht im wesentlichen aus einem Plastiksack, an dessen oberen,
umlaufenden Rand außen ein Aluminiumband 5 angeschweißt, angeklebt oder
angeheftet ist. Dieses Aluband ist in sich geschlossen. Zur Entsorgung des Müllsacks 3 wird dieser aus dem Behälter 2 herausgezogen und der
obere Kragen des Müllsacks 3 wird vonhand zusammengepresst und gedreht, wodurch der Müllsack damit verschlossen ist. Bei dieser Press- und
Drehbewegung verformt sich das Aluband 5 bleibend und bildet so den Verschluß für den Müllsack 3. Es bedarf also keiner weiteren
Verschnürung mehr und keiner weiteren Bänder.
In der Ausführung nach Figur 3 wird ein schwenkangetriebener Schwenkdeckel 17 beschrieben, der in seinem Schwenklager 18 über einen
nicht näher dargestellten Schwenkantrieb beaufschlagt ist.
Diese Ausführung gewährleistet, daß das Oberteil 11 relativ kurz gebaut
werden kann, wodurch sich ein hohes Füll volumen für den darunter angeordneten Behälter 2 ergibt, wenn man insgesamt von einer gleichen
Bauhöhe der Ausführungen nach den Figuren 1 und 3 ausgeht.
In der Gebrauchsstellung befindet sich zunächst der Schwenkdeckel 17 in
seiner in Pfeilrichtung 14 angehobenen und geöffneten Stellung. Hierdurch wird eine Einwurföffnung irn Behälteroberteil 11 freigegeben,
durch welche gebrauchte Papierhandtücher einfach in den darunter liegenden Behälter 2 eingeworfen werden können.
Der EinwurfVorgang von jeweils einem Papierhandtuch wird im Bereich der
Einwurföffnung im Oberteil 11 elektrisch durch eine nicht näher
dargestellte Sensoranordnung festgestellt.
Sobald der Einwurf eines Papiertuches von der Sensoreinrichtung erkannt
wurde, wird der Schwenkantrieb des Schwenkdeckels 17 in Pfeilrichtung
in Tätigkeit gesetzt, so daß dieser in seine Stellung 17' verschwenkt wird und hierbei einen Verdichtungshub 19 auf die nach und nach den
Innenraum 4 des Behälters 2 auffüllenden Papierhandtücher ausübt.
Kennzeichnend bei diesem Ausführungsbeispiel ist, daß nur ein relativ geringer Verdichtungsdruck ausgeübt werden muß, um derartige
Papierhandtücher zu komprimieren, so daß der Schwenkantrieb für den
Schwenkdeckel 17 relativ klein dimensioniert werden kann. Im übrigen ist kennzeichnend für diese Ausführung, daß der Schwenkdeckel nur einen
relativ kleinen Hub im Behälter 2 ausübt, wodurch die eigentliche Kompressionsarbeit durch die den Behälter 2 nach und nach auffüllenden
Papierhandtücher erfolgt.
Sobald der Verdichtungshub des Schwenkdeckels 17 in seiner Stellung nach
17' beendet ist, wird der Schwenkdeckel 17 wieder in Pfeilrichtung 14
nach oben verschwenkt, um so die EinwurfÖffnung für einen erneuten
Einwurf eines gebrachten Papierhandtuches freizugeben.
Selbstverständlich können bei diesem Ausführungsbeispiel Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sein, um zu verhindern, daß mit freier
Hand in die EinwurfÖffnung gefaßt werden kann. ·
Hierzu können im Bereich der EinwurfÖffnung oder darüber entsprechende
Sensoreinrichtungen angeordnet werden.
Ebenso ist es möglich, zwei hintereinandergeschaltete Sensoreinrichtungen vorzusehen, von denen die eine im Bereich der
EinwurfÖffnung und die andere Sensoröffnung weiter innen im Behälter
angeordnet ist.
Der Schwenkantrieb für den Schwenkdeckel wird nur dann in Tätigkeit
gesetzt, wenn beide hintereinanderliegenden Sensoreinrichtungen den Vorbeiflug oder Vorbeifall eines Papierhandtuchs festgestellt haben.
Wird hingegeben - betriebswidrig - in die EinwurfÖffnung per Hand
gefaßt, dann wird lediglich die erste, obere Sensoreinrichtung
abgedeckt, während die untere Sensoreinrichtung nicht beeinflusst wird. In diesem Betriebszustand bleibt der Schwenkantrieb für den
Schwenkdeckel gesperrt.
abgedeckt, während die untere Sensoreinrichtung nicht beeinflusst wird. In diesem Betriebszustand bleibt der Schwenkantrieb für den
Schwenkdeckel gesperrt.
Bereits schon im allgemeinen Beschreibungsteil wurde darauf hingewiesen,
daß die eben beschriebene Verdichtungseinrichtung mit einem
Schwenkdeckel 17 nicht nur im Deckelbereich - wie in Figur 3 dargestellt - sondern auch im Bodenbereich angeordnet sein kann. Bei diesem
Ausführungsbeispiel wäre dann der Schwenkdeckel im Bodenbereich
angeordnet, wie dies nachfolgend anhand des Ausführungsbeispiels 4 in
Verbindung mit einer Druckscheibe näher erläutert wird. Statt der
nachfolgend zu beschreibenden Druckscheibe 22 ist dann der Schwenkdeckel 17 mit dem oben beschriebenen Schwenkantrieb vorgesehen.
Schwenkdeckel 17 nicht nur im Deckelbereich - wie in Figur 3 dargestellt - sondern auch im Bodenbereich angeordnet sein kann. Bei diesem
Ausführungsbeispiel wäre dann der Schwenkdeckel im Bodenbereich
angeordnet, wie dies nachfolgend anhand des Ausführungsbeispiels 4 in
Verbindung mit einer Druckscheibe näher erläutert wird. Statt der
nachfolgend zu beschreibenden Druckscheibe 22 ist dann der Schwenkdeckel 17 mit dem oben beschriebenen Schwenkantrieb vorgesehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 4 ist der obere Deckel geteilt
und bildet einen feststehenden Behälterdeckel 20, der mit entsprechenden Spanneinrichtungen an der Oberseite des Behälters 2 befestigt ist, der wiederum mit einem Müllsack 3 ausgekleidet ist.
Es ist ferner eine Einwurföffnung vorhanden, die durch eine
Einwurfklappe 21 verschließbar ist. Die Einwurfklappe 21 ist wiederum in den Pfeilrichtungen 14,15 verschwenkbar im Schwenklager 18 ausgebildet.
und bildet einen feststehenden Behälterdeckel 20, der mit entsprechenden Spanneinrichtungen an der Oberseite des Behälters 2 befestigt ist, der wiederum mit einem Müllsack 3 ausgekleidet ist.
Es ist ferner eine Einwurföffnung vorhanden, die durch eine
Einwurfklappe 21 verschließbar ist. Die Einwurfklappe 21 ist wiederum in den Pfeilrichtungen 14,15 verschwenkbar im Schwenklager 18 ausgebildet.
Bei in Pfeilrichtung 14 geöffneter Einwurfklappe 21 wird demzufolge die
Einwurföffnung freigegeben und gebrauchte Papierhandtücher können nun in
den Innenraum 4 des Behälters 2 eingeworfen werden.
Der Behälter 2 wird nach und nach von unten her mit gebrauchten
Papierhandtüchern aufgefüllt.
Papierhandtüchern aufgefüllt.
Der Boden des Müllsacks 3 ruht hierbei auf einer Druckscheibe 22, die in
den Pfeilrichtungen 23,24 bewegbar angetrieben ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung besteht hierbei der Bewegungsantrieb
aus einem Exzenterantrieb, der gemäß den Figuren 4 und 5 aus einem Motor 27 besteht, der über seine Antriebsachse eine Exzenterscheibe 26
antreibt, an der exzentrisch eine Stange 25 befestigt ist. Mit dem Antrieb des Motors 27 wird demzufolge die Stange 25 oszillierend
in den Pfeilrichtungen 23, 24 angetrieben, wodurch die Druckscheibe 22 entsprechende Oszi11ationsbewegungen (Hubbewegungen) durchführt.
Dadurch wird der Bodenbereich des Müll sacks 3 gegen die Unterseite des Deckels 20,21 bewegt und - soweit Papierhandtücher den gesamten
Innenraum 4 ausfüllen - werden diese Papierhandtücher unter der Kraft der Oszi11ationsbewegungen der Druckscheibe 22 komprimiert.
Zusätzlich kann es vorgesehen sein, daß die Einwurfklappe 21 ebenfalls
noch in den Behälterinnenraum 4 hineinreichende Schwenkbewegungen ausführt, um eine zusätzliche Kompression des Materials zu gewährleisten
und Raum für das Einwerfen neuen Materials in den Bereich der EinwurfÖffnung zu schaffen.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Figur 6 ist der neuerungsgemäße
Papierkorb 1 zusammen mit seinem Deckel 11 in einem Schrank 28 untergebracht, wobei an der Seitenwand dieses Schrankes 28 eine
EinwurfÖffnung 29 vorhanden ist.
Hierzu kann es vorgesehen sein, daß die EinwurfÖffnung von einer
schwenkbaren Einwurfklappe 30 abschließbar ist.
Hierbei ist es vorgesehen, daß die Einwurfklappe 30 entweder durch
Handkraft geöffnet werden kann, wodurch dann die EinwurfÖffnung 29 frei
wird oder es ist in einer anderen Ausführungsform vorgesehen, daß die Einwurfklappe 30 durch einen Sensor gesteuert automatisch geöffnet und
geschlossen wird.
Wichtig ist, daß die Dimension der Einwurföffnung 29 so klein gewählt
ist, daß der Benutzer des Papierhandtuches gezwungen ist, dieses zunächst einmal auf eine relativ kleine Größe mit der Hand zu
komprimieren, um es in dieser komprimierten Form durch die geöffnete Einwurfklappe 30 hindurch in eine weitere Öffnung 36 im Bereich des
Oberteils 11 zu bringen.
Der Benutzer wirft also per Hand das von ihm zusammengeknüllte
Papierhandtuch in die Oberseite eines im Bereich des Oberteils 11 angeordneten Komprimierungszylinders 31, der in Richtung zu seiner
Auswurföffnung 39 konisch zuläuft.
Das Papier wird sich also in dem Komprimierungszylinder 31 stauen. Nach
jedem Einwurf ist es vorgesehen, daß der Motor 27 in Betrieb genommen wird und über seine entsprechende Antriebswelle eine Spindelmutter 34
drehend antreibt. Dadurch wird die Spindel 33 in Pfeilrichtung 35 nach
unten bewegt und der Preßkolben 32 wirkt von der Oberseite her in den Komprimierungszylinder 31 ein und wird in dessen Längsachse nach unten
verfahren. Dadurch werden die im Komprimierungszylinder 31 aufgestauten
Papierhandtücher weiter komprimiert und werden in dieser komprimierten Form durch die untere Auswurföffnung 39 hinaus befördert.
Es kann entweder nur das untere Teil stück 38 des Komprimierungszylinders
31 konisch zulaufen oder der gesamte Komprimierungszylinder 31 kann
konisch geformt sein.
Die Anordnung der zwei fluchtend zueinander angeordneten Einwurföffnungen 29 und 36 kann auch so gewählt werden, daß das Papier
nicht in Pfeilrichtung 37 (abgewinkelt) eingeworfen wird, sondern das der Preßzylinder 31 direkt unmittelbar unterhalb der Öffnung 36
angeordnet ist und die beiden Öffnungen 29,36 dicht hintereinanderliegend sind.
Bezüglich der Ausgestaltung des Papierkorbes als solcher, z. B. mit
einem darin angeordneten Müllsack 3 gelten die vorher gegebenen Erläuterungen. Anstatt des hier beschriebenen mechanisch angetriebenen
Preßkolbens 32 ist es in einer anderen Ausführungsform vorgesehen, daß der Preßkolben hydraulisch angetrieben wird, oder elektromagnetisch oder
pneumatisch.
ZEICHNUNGS-LEGENDE
1 Papierkorb
2 Behälter
3 Müllsack
4 Innenraum
5 Aluband
6 Flansch
7 Schnecke
8 Schneckengang
9 Motor
10 Getriebe
11 Oberteil
12 Antriebsachse
13 Einwurfklappe
14 Pfeilrichtung
15 "
16 Papiertücher
17 Schwenkdeckel
18 Schwenklager
19 Verdichtungshub
20 Behälterdeckel
21 Einwurfklappe
22 Druckscheibe
23 Pfeilrichtung
24 "
25 Stange
26 Exzenter
27 Motor
28 Schrank
29 Einwurföffnung
30 Einwurfklappe
31 Komprimierungszylinder
32 Preßkolben
33 Spindel
34 Spindelmutter
35 Pfeilrichtung
36 Öffnung
37 Pfeilrichtung
38 Teil stück
39 Auswurföffnung
Claims (13)
1. Verdichter für den Inhalt von Papierkörben, insbesondere zur
u Verdichtung von Papiertüchern mittels einer im Behälterdeckel des
Papierkorbes angeordneten Komprimiereinrichtung, dadurch
gekennze i chne t, daß die Komprimiereinrichtung aus einer im Behälterdeckel außerhalb des Aufnahmeteil des Papierkorbes
angeordneten und drehend angetriebenen Verdichterschnecke (7) besteht, die das zu verdichtende Papiertuch oder dgl. zwischen den
Schneckenwindungen (8) aufnimmt und mit der Drehbewegung der Verdichterschnecke (7) über eine kleine im wesentlichen auf den Bereich
des Oberteils (11) ausgelegte Hubstrecke in den Aufnahmeteil des Behälters (2) hineinbefördert.
2. Verdichter nach Anspruch 1, dadurch gekennze i chne t, daß der Aufnahme-oder Innenraum des Behälters (2)
zunächst mit den in der Verdichterschnecke (7) teils-verdichteten jedoch nicht insgesamt komprimierten Papiertüchern bis an die Unterkante
der Verdichtungsschnecke (7) gefüllt wird, worauffolgend dann der Verdichtungsvorgang im Innenraum des Behälters (2) durch
&ogr;
Bankkonten: Postscheckkonto
Bayer. Vereinsbank Lindau (B) Nr. 1257 110 (BLZ 735 200 74) München 414 848-808
Hypo-Bank Lindau (B) Nr. 66 70-326 843 (BLZ 733 204 42) (BLZ 70010080)
, Volksbank Ljndau CB) Nr. 51 222 000 (BLZ 735 901 20)
Q _
das von der Verdichtungsschnecke (7) eingebrachte weitere Material
selbst erfolgt.
3. Verdichter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Innenraum des Behälters (2) durch einen Müllsack (3) ausgekleidet ist.
4. Verdichter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Müllsack (3) leicht verschließbar ausgekleidet ist und an seinem oberen Rand eine Aluminiumband aufweist,
welches angeklebt, angeschweißt oder über Schlaufen befestigt ist.
5. Verdichter nach Anspruch 3 und 4, dadurch geken nze i chne t, daß dieser Müllsack (3) aus einem Plastiksack ist.
6. Verdichter für den Inhalt von Papierkörben, wobei insbesondere Papiertücher mittels einer Einrichtung verdichtet werden, dadurch gekennzeichnet, daß als Komprimiereinrichtung
eine einseitig schwenkbar an einer Seite des Behälters (2) gelagerte Schwenkklappe (17) verwendet wird, wobei diese Schwenkklappe
(17) eine Einwurföffnung frei läßt, durch welche gebrauchte
Papiertücher in den Innenraum des Müllbehälters (2) eingewoi—
fen werden.
7. Verdichter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß in Verbindung mit dem Einwurf von Papiertüchern in dem Müllsack (3) eine Sensoreinrichtung vorgesehen ist,
welche die Steuerung für den Schwenkantrieb der Schwenkklappe (17) ansteuert, wobei die Schwenkklappe (17) mittels dieses Schwenkantriebs
in die Schließstellung verschwenkt wird und in den Innenraum des Behälters (3) hineinschwenkt.
8. Verdichter für den Inhalt von Papierkörben, wobei insbesondere Papiertücher mittels einer Einrichtung verdichtet werden, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schwenkklappe im
Bodenbereich des Müllbehälters (2) angeordnet ist und gegen den Boden des Müllsackes (3) arbeitet, wobei das Innere des Müllsackes
(3) vom Boden her gegen die Unterseite des Deckels von unten nach oben verdichtet wird.
— 3 —
— 3 —
9. Verdichter für den Inhalt von Papierkörben, wobei insbesondere
Papiertücher nittels einer Einrichtung verdichtet werden, dadurch gekennzeichnet, daß eine Komprimiereinrichtung
am Boden des Behälters (2) vorgesehen ist, wobei der Behälterboden
aus einer Preßplatte besteht, auf welcher der Müllsack (3) aufliegt und die Preßplatte von der Unterseite her von einem Hubantrieb
abgestützt ist.
10. Verdichter nach Anspruch 10, dadurch gekennze ichne t, daß der Hubantrieb als Exzenterantrieb ausgebildet
ist.
11. Verdichter nach Anspruch 10 und 11, dadurch g e kennze i chne t, daß der Exzenterantrieb aus einer Stange
(25) besteht, die an ihrem einen Ende gelenkig an der Unterseite der Preßplatte (22) angreift und an ihrem anderen Ende an einem
Exzenterstift einer Exzenterscheibe (26) ansetzt, wobei diese Exenzenterscheibe
(26) in ihrem Zentrum eine Drehachse aufweist, die von einem Motor (27) angetrieben wird.
12. Verdichter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß im Behälterdeckel des Papierkoi— bes (l) eine Komprimierungseinrichtung als Komprimierungszylinder
(31) ausgebildet ist, in dessen oberen Teil das zu komprimierende Papierhandtuch eingeworfen wird, und der in Richtung zu seiner unteren
AuswurfÖffnung konisch zuläuft, wobei in Längsrichtung dieses
Komprimierungszylinders ein Preßkolben (32) verschiebbar ist.
13. Verdichter nach Anspruch 12, dadurch gekennze i chne t, daß die EinwurfÖffnung des Komprimierungszylinders
(31) durch eine Öffnung in einem den Papierkorb (l) umgebenden Schrank (28) gebildet wird, in welchem federbeaufschlagt eine
Einwurfklappe (30) vorgesehen ist, und wobei der Öffnungsquerschnitt
der Einwurföffnung (29) klein dimensioniert ist, so daß
diese Abmessungen kleiner als die eines ausgebreiteten Papiei—
handtuches sind.
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