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Zuführungsvorrichtung für Schrauben und andere Gegenstände
Die Erfindung
betrifft Vorrichtungen, um einem Sammelbehälter entnommene Gegenstände in einer
geordneten Reihe einer Verbraucherstelle zuzuführen.
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Die Erfindung eignet sich besonders dazu, Schrauben oder andere an
ihrem einen Ende mit einem Kopf versehene stiftförmige Gegenstände, die einem Sammelbehälter
entnommen sind, in geordneter Reihe weiterzuführen. Es sei jedoch ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß die Erfindung nicht auf eine Zuführungsvorrichtung für derartige
stiftförmige Gegenstände beschränkt ist, sondern auch Zuführungsvorrichtungen einschließt,
die so konstruiert sind, daß sie auch zum Zuführen von andersartigen Gegenständen
verwendet werden können, die nach Größe, Gewicht und äußerer Beschaffenheit geeignet
sind, mittels Zuführungsvorrichtungen der im folgenden beschriebenen Art gefördert
zu werden.
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Erfindungsgemäß besteht die Zuführungsvorrichtung aus zwei Führungsbahnen.
Die erste dieser Führungsbahnen, welcher die Gegenstände an dem einen Ende der Bahn
ungeordnet zufließen, ist mit nach oben divergierenden Seitenwänden versehen, deren
untere Kantenteile zu einer sich in Längsrichtung der Führungsbahn erstreckenden
Gleitbahn führen oder eine solche bilden. Zur Aufnahme der aus der ersten Führungsbahn
austretenden Gegenstände dient eine zweite Führungsbahn, deren Führungswände eine
die Fortsetzung der Gleitbahn der ersten Führungsbahn darstellende Gleitbahn bilden
oder zu einer solchen Fortsetzung hinführen.
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Die Führungswände sind mit Abgleitflächen versehen, an denen die nicht
in die erste Gleitbahn
aufgenommenen Gegenstände abgleiten. Beide
Führungsbahnen sind entweder so angeordnet, daß sie die Gegenstände in Längsrichtung
der Bahn fördern, oder sie können zu diesem Zweck mit Rüttel- oder anderen Antriebsvorrichtungen
versehen sein.
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Vorzugsweise sind die Führungsflächen der Seitenwände der ersten
Führungsbahn im Profil V-förmig oder angenähert V-förmig und die Abgleitflächen
der zweiten Führungsbahn im Profil dachförmig oder angenähert dachförmig angeordnet.
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Die Gegenstände werden normalerweise dem Aufnahmeende der ersten
Führungsbahn in ungeordnetem Zustand zugeführt und werden während ihrer Bewegung
entlang den Führungsbahnen in die Gleitbahnen aufgenommen. Einige der durch die
erste Führungsbahn passierenden Gegenstände werden jedoch in der Regel nicht in
die Gleitbahn aufgenommen, und es ist die Funktion der zweiten Führungsbahn, diese
überschüssigen Gegenstände abzusondern, damit sie nicht das Arbeiten der Maschine
oder des Gerätes, dem sie zugeführt werden, ungünstig beeinflussen können. Wäre
die zweite Führungsbahn nicht vorhanden, so müßte eine sehr lange erste Führungsbahn
verwendet werden, um zu gewährleisten, daß alle zugeführten Gegenstände in der Führungsbahn
in einer geordneten Reihe angeordnet werden.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können Einrichtungen vorgesehen
werden, die die von den Abgleitflächen abgleitenden Gegenstände dem Sammelbehälter
oder der die erste Führungsbahn speisenden Fördereinrichtung wieder zuführen.
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Vorzugsweise bestehen diese Einrichtungen aus seitlich der Abgleitflächen
vorgesehenen, kanalförmigen oder anderweitig geformten Behältern, die so angeordnet
sind, daß sie die überschüssigen Gegenstände dem Sammelbehälter oder der die erste
Führungsbahn speisenden Fördereinrichtung wieder zuleiten.
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In dem folgenden Teil der Beschreibung wird die Zuführungsvorrichtung
in Verbindung mit einer Maschine zur gruppenweisen Aufteilung der ihr zugeführten
Gegenstände beschrieben. Die Anwendung der Zuführungsvorrichtung ist nicht auf diese
Maschine beschränkt, sondern diese kann auch in Verbindung mit andersartigen Maschinen
oder Geräten verwendet werden. Von den Zeichnungen zeigt Fig. I in Seitenansicht
den allgemeinen Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einer
Maschine zum Aufteilen von Gegenständen in Teilmengen, Fig. 2 ebenfalls in Seitenansicht
in vergrößertem Maßstab einen Teil der Fig. 2, bei dem die Seitenverkleidung entfernt
ist, Fig. 3 einen Grundriß der in Fig. 2 gezeigten Vorrichtungen, Fig. 4 eine in
Richtung des Pfeiles A gesehene Ansicht der Fig. 2 in vergrößertem Maßstab, Fig.
5 in vergrößertem Maßstab einen Querschnitt gemäß der Linie 5-5 der Fig. 2, der
den Aufbau der ersten Führungsbahn zeigt, Fig. 6 eine ähnliche Schnittansicht wie
Fig. 5 gemäß der Linie 6-6 der Fig. 2, die den Aufbau der zweiten Führungsbahn zeigt,
Fig. 7 einen Längsschnitt gemäß der Linie 7-7 der Fig. 3 durch dasVerteilerglied,
der dessen Lage in bezug auf das Zählrad zeigt, und Fig. 8 einen Grundriß der in
Fig. 7 gezeigten Teile unter Weglassung des Zählrades.
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Die in den Zeichnungen dargestellte Anlage dient in erster Linie
dazu, Schrauben oder ähnliche aus Kopf und Schaft bestehende, stiftförmige Gegenstände,
die im folgenden ganz allgemein mit Schrauben bezeichnet sind, in Teilmengen auf
zuteilen; jedoch kann die Anlage auch mit gutem Erfolg mit nur geringen Änderungen,
die im Bereich des Fachmanns liegen, in angenähert derselben Weise für viele andere
Gegenstände, wie Muttern, Unterlegscheiben und andere Teile von Verbindungselementen
verwendet werden.
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Die dargestellte Anlage besitzt einen allgemein mit IO bezeichneten
Rahmen oder Unterbau, von dem ein Teil zur Abstützung der Zuführungsvorrichtung
dient, mittels derer die Schrauben in einer Reihe angeordnet und einer Zählstation
12 zugeführt werden und von dieser in einen allgemein mit I3 bezeichneten Verteiler
gelangen, der ebenfalls am Rahmen IO abgestützt ist. Die Schrauben werden dem Aufnahmeende
der Zuführungsvorrichtung durch eine Fördereinrichtung zugeführt, die die Schrauben
einem Sammelbehälter entnimmt.
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Die Fördereinrichtung kann beispielsweise aus einem auf einem Unterteil
15 angeordneten kreisförmigen Trog 14 bestehen, von dem aus sich eine Säule 16 nach
oben erstreckt, um die herum ein Spiral- oder Schraubenförderer I7 angeordnet ist.
der hin und her drehende und gleichzeitig auf- und abwärts gerichtete Schwingungen
in bezug auf die Achse der Säule ausführt, wodurch aus dem Trog I4 entnommene Schrauben
von dem Förderer mitgenommen werden, die von dem Auslaufende I8 des Förderers in
das Aufnahmeende der Führungsvorrichtung II fallen. Förderer dieser Art sind bekannt
und bilden keinen Teil dieser Erfindung.
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Die Führungsvorrichtung II selber besteht aus einer ersten Führungsbahn
19 und einer zweiten Führungsbahn 20, die beide abwärts geneigt und mit Schwingungserzeugern
21 und 22 verbunden sind und durch diese in Längsschwingungen versetzt werden. Die
Schwingungserzeuger sind durch eine Reihe von Blattfedern 23 und Schraubenfedern
24 abgestützt. Die erste Führungsbahn hat nach oben divergierende Seitenwände, deren
untere Kanten eine Gleitbahn 25 (Fig. 3) für die Schrauben bilden. Die zweite Führungsbahn
besitzt Seitenteile, deren gegenüberliegende Kanten eine Fortsetzung 26 der Gleitbahn
25 bilden und deren Seitenflächen als Abgleitflächen für überschüssige Schrauben,
wie z. B. die mit 27 in Fig. 3 bezeichneten Schrauben, dienen. Die überschüssigen
Schrauben werden durch eine Rutsche 28 od. dgl. dem Sammler oder Trog I4 wieder
zugeführt.
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Am Auslaßende der zweiten Führungsbabn werden die Schrauben durch
eine Zählstation 12
(Fig. 1, 2 und 7) geführt, die beispielsweise
eine aus der Lampe 29 und der Photozelle 30 bestehende photoelektrische Einrichtung
sein kann.
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Unmittelbar vor der Zählstation liegt im Anschluß an das Auslaßende
der zweiten Führungsbahn eine weitere Führungsbahn 3I, auf der die Schrauben in
eine bestimmte Stellung gebracht werden. Diese Führungsbahn enthält eine Gleitbahn,
auf der die Schraubenköpfe mit ihren Unterseiten aufliegen. Über der Gleitbahn ist
ein rotierendes Kontrollglied in Form eines Rades 32, im folgenden Zählrad genannt,
so angeordnet, daß sein Umfang tangential oder angenähert tangential zur Gleitbahn
liegt, so daß die Schraubenköpfe durch einen zwischen der Umfangsfläche des Rades
32 und der Gleitbahn 3r begrenzten Raum 33 hindurchpassieren müssen.
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Das Zählrad 32 dient dazu, die einzelnen Schrauben zu beschleunigen,
damit zwischen ihnen ein zur Vermeidung von Irrtümern beim Zählvorgang genügend
großer Abstand besteht. Einzelheiten des Zählrades und seiner Halterung sind weiter
unten beschrieben.
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An der Ausgangseite der Zählstation sind Vorrichtungen zum Aufteilen
der Schrauben in Teilmengen vorgesehen. Diese Vorrichtungen bestehen in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel aus einem drehbaren Verteilerglied 35 und mehreren Ablenkelementen
36 aus biegsamem Blech. Obgleich diese Ablenkbleche vorzugsweise am Verteilerglied
angeordnet sind, liegt es im Rahmen der Erfindung, diese Ablenkbleche auch getrennt
vom Verteilerglied anzuordnen. Das Verteilerglied ist so gestaltet, daß zwischen
den Blechen 36 mehrere Verteilerstationen oder -öffnungen 37 liegen. Das Verteilerglied
wird intermittierend gedreht, um aufeinanderfolgende Verteilerstationen in den Weg
der aus der Zählvorrichtung austretenden Schrauben zu bringen. Hierdurch wird eine
angenäherte gruppenweise Aufteilung der Schrauben erreicht.
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Eine genaue gruppenweise Aufteilung wird durch die Ablenkbleche dadurch
vorgenommen, daß die letzte Schraube einer Gruppe und die erste Schraube der nächsten
Gruppe seitlich abgelenkt werden. Die Ablenkbleche arbeiten außerdem mit einer Sperreinrichtung
zusammen, die aus einem kraftschlüssig mit der Zähleinrichtung verbundenen Sperrglied
38 bestehen kann und die nach dem Durchgang einer bestimmten Anzahl von Schrauben
durch die Zählvorrichtung das festgehaltene Ablenkblech freigibt.
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DasVerteilerglied wird durch eine allgemein mit 39 bezeichnete Antriebsvorrichtung
über eine Rutschkupplung 40 od. dgl. angetrieben. Diese Rutschkupplung ermöglicht
es der Sperrvorrichtung, das Verteilerglied für einen gewünschten Zeitraum in seiner
Stellung zu halten, wobei ein genügend großes Drehmoment auf die Ablenkbleche 36
ausgeübt wird, um diese durch eine in der Richtung, in welcher die Ablenkbleche
sich relativ zum Verteilerglied bewegen können, wirkende Ablenkkraft vorzuspannen.
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Die Ablenkbleche sind frei tragend angeordnet, wobei ihre freien
Enden radial nach auswärts gerichtet sind, so daß durch die auf sie ausgeübte Ablenkkraft
eine gewisse Energie in ihnen aufgespeichert wird. Diese aufgespeicherte Kraft wird
frei, wenn das Ablenkblech freigegeben wird, so daß das Ablenkblech quer zu der
Bewegungsbahn der Schrauben mit verhältnismäßig großer Geschwindigkeit unmittelbar
nach der Freigabe des Bleches sich so bewegt, daß es die letzte Schraube oder die
letzten zwei oder drei Schrauben jeder Gruppe von der ersten Schraube oder den ersten
zwei oder drei Schrauben der folgenden Gruppe wegbewegt.
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In der im einzelnen in Fig. 7 dargestellten Bauart ist das Verteilerglied
eine im allgemeinen kreisförmige Platte 4I, die eine mittige Öffnung besitzt, durch
die die Antriebsspindel 42 hindurchgeht. Die Antriebsspindel 42 ist in einer fest
auf dem Rahmen Io angeordneten Nabe 43 gelagert und durch ein Getriebe44 (Fig. 2)
mit einem kontinuierlich angetriebenen Elektromotor 45 verbunden, so daß die Spindel
sich also während einer Drehung des Motors auch dauernd dreht. Die Platte 4I, die
den Hauptteil des Verteilergliedes bildet, besitzt ein Paar konzentrisch zur Spindelöffnung
liegende ringförmige Kupplungsflächen oder Beläge. Mit diesen Flächen arbeiten die
Kupplungsplatten 47 zusammen, deren untere mit der Spindel 42 fest und deren obere
mit der Spindel durch einen Keil verbunden ist, der eine axiale Bewegung dieser
Platte zuläßt.
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Die ringförmigen Flächen und die Kupplungsplatten werden durch eine
am oberen Ende der Spindel 42 angeordnete, auf die Druckplatte 48 drückende Schraubenfeder
50 aneinandergedrückt.
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Dabei sind zwischen der Druckplatte 48 und der oberen Kupplungsplatte
47 Kugeln 49 als Druckübertragungsmittel vorgesehen. Der Kupplungsdruck kann durch
Einstellung der Mutter 51 einreguliert werden.
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Die Platte 41 des Verteilergliedes besitzt mehrere mit Abstand angeordnete
Öffnungen 52, die voneinander durch sich in radialer Richtung erstreckende Trennwände
53 getrennt sind, an deren äußeren Enden die Ablenkbleche 36 frei tragend angeordnet
sind. Die letzteren sind aus Federstahl oder anderem elastischem Metall und können
auch an der Platte scharnierartig befestigt und durch Federn betätigt sein.
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Die federnden Ablenkbleche, die Trennwände und die Öffnungen 52 bilden
eine Reihe von Verteilerstationen, unter denen herausnehmbare Behälter 54 für die
Schrauben angeordnet sind. Diese Behälter stehen auf einer Blechplattform 55, die
an von der Platte 41 herunterhängenden Halterungen 56 befestigt ist.
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Die Größe der seitlichen Ausbiegung der Ablenkbleche wird durch Anschläge
oder Vorsprünge 57 an der Platte 41 bestimmt, welche an der der Bewegungsrichtung
der Ablenkbleche entgegengesetzten Seite dieser Bleche angeordnet sind. Fig. 8 zeigt
bei 58 in gestrichelten Linien die Stellung, die von den Ablenkblechen eingenommen
wird, wenn sie durch das Sperrglied 38 der Sperrvorrichtung ge-
halten
werden und dabei einer von dem durch die Kupplung übertragenen Drehmoment herrührenden
potentiellen Ablenkkraft unterworfen sind.
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Die Sperrvorrichtung besteht aus einem Sperrglied 38, das drehbar
auf dem festen Teil eines Solenoiden 59 angeordnet ist. Das Sperrglied trägt einen
Anker 6o, der durch den Kern des Solenoiden bei 6I angezogen wird, wenn ein in geeigneter
Weise verstärkter elektrischer Impuls von der Photozelle 30 während des Durchgangs
der letzten Schraube einer abzuteilenden Gruppe durch die Zähleinrichtung übermittelt
wird.
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Daraufhin kann das federnde Ablenkblech 36, das vorher von dem Sperrglied
38 gehalten wurde, in seinen ungespannten Zustand zurückkehren und dabei die letzte
Schraube oder möglicherweise die letzten beiden oder drei Schrauben, wie durch Pfeil
62 angedeutet, in der entgegen dem Uhrzeigerdrehsinn verlaufenden Drehrichtung des
Verteilergliedes ablenken.
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Der Ansatz oder Kopf 63 des Sperrgliedes verhindert ein Wiederineingriffkommen
mit den Ansätzen 57 während der Drehung des Verteilergliedes, die nach der Freigabe
des Ablenkbleches stattfindet.
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In der besonderen Ausführungsform der in den Zeichnungen dargestellten
Schraubentrenn- und -ausrichteeinrichtung ist ein rotierendes Element oder Rad 32
vorgesehen, dessen äußere Umfangsfläche eine sich bewegende Wand des schon vorher
beschriebenen Raumes 33 bildet.
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Dieses Rad ist an dem einen Ende des Hebels 65 gelagert, dessen andere
Enden drehbar an einer am Rahmen 10 befestigten Halterung 66 befestigt sind.
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Die Hebelarme 65 besitzen einen Ansatz 67, von dem ein weiterer Arm
68 ausgeht. Zwischen diesem Arm 68 und dem Rahmen 10 ist eine Zugfeder 69 angeordnet,
die die ganze Halterung des Rades gegen das Ende einer Einstellschraube 70 drückt.
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Durch Einstellung dieser Schraube kann das Spiel zwischen der oberen
Fläche der Gleitbahn 31 und der Umfangsfläche des Rades 32 genau so eingestellt
werden, daß das Spiel etwas kleiner als die Höhe der Schraubenköpfe ist.
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Das ganze Rad 32 oder sein an seinem Umfang liegender Teil besteht
aus einem nachgiebigen Werkstoff. Zum Beispiel kann das Rad aus einer zylindrischen
Filzscheibe 7I bestehen, die zwischen Seitenplatten 72 eingeklemmt ist. Die Köpfe
der Schrauben drücken sich in die Umfangsfläche dieser Scheibe ein und werden dabei
durch die Umfangsgeschwindigkeit des Rades beschleunigt.
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Jede Schraube wird vom Ende der Gleitbahn 3I ausgestoßen und passiert
dabei mit einem Abstand von der nächsten folgenden Schraube die Zählstation. Dieser
Abstand hängt von der Umfangsgeschwindigkeit des Rades ab, ist aber wenigstens gleich
dem Schaftdurchmesser.
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Die Größe der Geschwindigkeit, mit der die Schrauben dem Rad zufließen,
und die Größe der Geschwindigkeit, mit der sie das Rad verlassen, kann in weiten
Grenzen geändert werden, je nach Größe, Gewicht und Beschaffenheit der Schrauben.
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Im allgemeinen kann durch eine 5- bis Isfache Erhöhung der Geschwindigkeit
der Schrauben durch das Rad ein genügend großer Abstand zwischen den einzelnen Schrauben
und damit eine Verhütung von Zählfehlern erreicht werden.
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Beispielsweise hat, wenn etwa 10 bis I8 Gros Schrauben der Führungsbahn
3I je Minute zugeführt werden, eine Umdrehungsgeschwindigkeit von 280 U/min für
ein Filzscheibenrad von 15 cm Durchmesser günstige Ergebnisse geliefert, was einer
etwa 1 fachen Geschwindigkeitserhöhung entspricht. Das Rad 32 kann in beliebiger
Weise, beispielsweise durch direkte Kupplung mit einem Elektromotor, angetrieben
werden.
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Ein besonderer, sich aus der Verwendung des Rades 32 ergebender Vorteil
ist, daß die Schrauben in einer bestimmten Richtung ausgerichtet werden, so daß
keine Zählfehler eintreten können, und daß die Schraubenschäfte dadurch parallel
zur Ebene desjenigen Ablenkbleches zu liegen kommen, das sich gerade an der Schraubenzuführung
befindet.
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Hierdurch wird jede Unsicherheit beseitigt, die in der Art und Weise
liegen könnte, wie die letzte Schraube einer eingeteilten Gruppe von dem Ab-Ablenkblech
bei dessen Freigabe beeinflußt wird. Es wird dadurch mit Sicherheit erreicht, daß
diese Schraube nach der gleichen Verteilerstation befördert wird wie die vorhergehenden
Schrauben der gleichen Gruppe.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird durch die Unterteilung
der Zuführungseinrichtung in eine erste Zuführungsbahn 19 und eine zweite Zuführungsbahn
20 erreicht, daß beim Durchgang durch die Zählstation die Schrauben in einer geordneten
Reihe angeordnet sind und daß keine nicht eingeordneten Schrauben vorhanden sind,
die den ordnungsgemäßen Betrieb der verschiedenen, in der Nähe der der Zählstation
befindlichen Einrichtungen in Frage stellen könnten.
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Zur Erreichung dieses Zwecks wird wenigstens ein Teil der Schrauben
bereits auf der ersten Führungsbahn I9 geordnet, deren Seitenwände 74 und 75, im
Querschnitt gesehen, nach oben divergieren und vorzugsweise, wie in Fig. 5 gezeigt,
im Profil V-förmig angeordnet sind.
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Am Aufnahmeende können diese Seitenwände hochgezogen sein, wie bei
76 und 77. Auf ihrer ganzen Länge sind die unteren Kanten der Seitenwände durch
einen Schlitz 25 getrennt, so daß eine Gleitbahn gebildet wird, auf der die Köpfe
der Schrauben anliegen, während die Schäfte durch den Schlitz herunterhängen.
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Die Seitenwände 74 und 75 können beispielsweise aus Winkeleisen bestehen,
deren untere Schenkel 78 und 79 an dem durch die Blattfedern 23 abgestützten Teil
so befestigt sind.
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Von den auf dieser ersten Führungsbahn herunterrutschenden Schrauben
wird also ein Teil schon in einer Reihe angeordnet sein, während die übrigen noch
quer zur Gleitbahn liegenbleiben, wie dies mit gestrichelten Linien bei 8I (Fig.
5) gezeigt ist.
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Die überschüssigen Schrauben werden beim Durchgang durch die zweite
Führungsbahn abgesondert, deren mit 82 und 83 bezeichneten Seiten-
teile
bei der in Fig. 6 gezeigten Ausführung senkrecht und parallel zueinander angeordnet
sind und eine Fortsetzung der Gleitbahn 25 bilden. Die oberen Kantenflächen 84 und
85 sind abgeschrägt, damit überschüssige Schrauben seitlich abgleiten können. Diese
Kantenflächen sind vorzugsweise dachförmig angeordnet, wie dies aus Fig. 6 ersichtlich
ist.
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An jeder Seite der Abgleitflächen befinden sich kanalförmige Behälter
86 und 87, deren untere Enden seitlich in die Rutsche 28 münden, durch die die überschüssigen
Schrauben in den Sammelbehälter zurückgeführt werden.
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Obwohl diese Zuführungsvorrichtung vor allem für im vorstehenden
beschriebene Vorrichtungen zur Aufteilung von Schrauben in Teilmengen geeignet ist,
da sie eine Anordnung der Schrauben in einer geordneten Reihe ermöglicht, ohne daß
hierzu eine übermäßig lange Gleitbahn erforderlich ist, können Zuführungsvorrichtungen
dieser Art jedoch allgemein Verwendung finden und beispielsweise in Verbindung mit
anderen Maschinen oder Vorrichtungen verwendet werden, bei denen ähnliche Forderungen
erfüllt werden müssen wie bei Aufteilungsvorrichtungen, mittels derer aus einem
Sammelbehälter entnommene Gegenstände in genau bemessene Teilmengen unterteilt werden.
Es ist klar ersichtlich, daß ohne das Abführen der überschüssigen Schrauben in der
zweiten Führungsbahn eine viel längere erste Führungsbahn notwendig sein wird, um
alle zugeführten Schrauben in einer geordneten Reihe anzuordnen.
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PATENTANSPROCHE: I. Zuführungsvorrichtung, um Gegenstände in eine
geordnete Reihe zu bringen und weiterzuleiten, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
aus zwei Führungsbahnen besteht, von denen die erste Führungsbahn (in), welcher
die Gegenstände an ihrem einen Ende in beliebiger Lage zufließen, mit nach oben
divergierenden Seitenwänden (74, 75) versehen ist, deren untere Kantenteile zu einer
in Längsrichtung der Bahn sich erstreckenden Gleitbahn (25) führen oder eine solche
bilden, während die zweite zur Aufnahme der aus der ersten Führungsbahn austretenden
Gegenstände dienenden Führungsbahn (20) Seitenteile (82, 83) besitzt, die eine die
Fortsetzung der ersten Gleitbahn darstellende Gleitbahn (26) bilden oder zu einer
solchen Fortsetzung hinführen, wobei diese Seitenteile mit Abgleitflächen (84, 85)
versehen sind, an denen die nicht in die erste Gleitbahn (25) aufgenommenen Gegenstände
abgleiten, wobei beide Führungsbahnen entweder so angeordnet sind, daß sie die Gegenstände
in Längsrichtung der Bahn fördern oder zur Erreichung dieses Zwecks mit an sich
bekannten Rüttel- oder Antriebseinrichtungen (2I, 22) versehen sind.