-
Lenkrad, insbesondere für Kraftfahrzeuge Die Erfindung bezieht sich
auf ein Lenkrad, insbesondere für Kraftfahrzeuge, das um zwei sich gegenüberliegende,
in der Ebene des Lenkrades angeordnete Speichen umklappbar ist.
-
Bei Kraftfahrzeugen soll ein Lenkrad in solcher Weise angeordnet werden,
daß der Fahrer das Lenkrad nahe in bequemer Lage vor sich hat. Dies ergibt eine
günstige Lage desselben, erschwert aber das Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug,
da dann das Lenkrad im Wege ist. Bei Kleinwagen sowie bei Sportfahrzeugen ist überdies
der Raum für den Fahrer beschränkt.
-
Es wurde bereits vorgeschlagen, den Lenkradkranz einschließlich der
Lenkradnabe um eine sich unterhalb der Ebene des Lenkrades befindliche Drehachse
an der Lenksäule umklappbar auszubilden: Um eine einwandfreie Lenkung zu gewährleisten,
muß, da das Drehlager in der Nabe an der Stelle der größten Drehkraft untergebracht
ist; diese sehr stabil ausgeführt werden. Außerdem müssen zur Vermeidung einer weiteren
Querschnittsschwächung der Nabe die Sicherungen außen an der Lenksäule bzw. Nabe
angebracht werden. Das zum Fixieren des Lenkrades notwendige Sicherungsgestänge
bedingt einen hohen Bauaufwand, insbesondere die Rasten an der Lenksäule für den
Einrasthebel des Gestänges verteuern die Vorrichtung. Trotz dieses Aufwandes kann
aber keine Gewähr für ein sicheres Lenken gegeben werden, da wegen der offenen Anbringung
der Sicherungen diese vor Beschädigungen, nicht geschützt sind. Infolge der Länge
des Gestänges tritt eine Durchbiegung desselben auf, so daß ein einwandfreies Festhalten
des Lenkrades in der Gebrauchsstellung nicht stattfindet. Durch die erwähnten, Mängel
wird nicht nur die Unfallgefahr erhöht,
sondern es ist auch keine
Gewähr gegen unbeabsichtigtes Auslösen der Sicherungen, sei es durch Hängenbleiben
der Kleidung oder der Hand beim Lenken, gegeben. Ein weiterer Nachteil dieses Vorschlages
besteht darin, daß die Hupenknöpfe oder -ringe nicht am Lenkrad angebracht werden.
können.
-
Es wurde deshalb vorgeschlagen, nur einen Teil des Lemkradkranzes
umklappbar auszubilden. Da zwei von den drei Speichen mit ihren äußeren Endteilen
die Kupplung zwischen dem festen und dem umklappbaren Teilstück des Lenkradkranzes
bilden., müssen diese mit der Lenkradnabe gelenkig verbunden werden, um überhaupt
ein Auskuppeln und ein Umklappen des Teilstückes zu ermöglichen. Es muß also beim
Drehen des Lenkrades die ganze Drehkraft von einer einzigen Speiche aufgenommen
werden, welche entsprechend stark auszuführen ist, wodurch wieder der Blick auf
das Instrumentenbrett behindert wird. Die zum Festhalten des umklappbaren Teilstückes
des Lenkradkranzes in seiner Lenkstellung gedachten Kupplungsstifte bzw. Haken sind
zu schwach, um eine Sicherheit gegen ein Verbiegen oder Abscheren zu bieten. Durch
die offene Anordnung der Haken wird die Unfallgefahr vergrößert, da durch Hängenbleiben
an diesen eine unbeabsichtigte Auslösung stattfinden kann. Auch die an der Oberfläche
des Lenkradkranzes angebrachten Scharniere können zu Verletzungen des. Fahrers führen.
-
In einer weiteren Ausführungsform werden überhaupt keine Speichen
verwendet, sondern eine weist aus der Ebene des Lenkrades nach unten geführte Stütze
vorgeschlagen, welche scharnierartig im Lenkradkranz angebracht .ist, der an dieser
Stelle gerade und zapfenartig ausgebildet ist, wodurch der Lenkradkranz um diesen
Zäpfen kippbar ist. Da die Befestigung des Lenkradkranzes auf der Stütze am Umfang
des, ersteren erfolgt, wird deshalb beim Verdrehen des. Lenkradkranzes dieser und
die Stütze übermäßig stark auf Drehung beansprucht und müßte deshalb so stark ausgeführt
werden, daß er eine starke Behinderung für den Fahrenden bilden würde.
-
Außerdem sind in dem freien, sonst von den Speichen ausgefüllten.
Raum im Lenkrad die Instrumente vorgesehen, so daß ein. Ausschwenken des Lenkrades
aus dem Bereich des Fahrers, um diesem das Aussteigen: zu erleichtern, gar nicht
möglich ist.
-
Diese Schwierigkeiten, werden gemäß der Erfindung dadurch vermieden,
daß die in an sich bekannter Weise mit der Lenkradnabe fest verbundenen Speichen
über eine verstellbare Zahnkupplung mit dem Lenkradkranz verbunden sind. Die freien
Speichenenden sind hohl ausgeführt, in welche ein am Lenkradkranz befestigter Führungszapfen
eingreift. Die hohlen Speichenenden weisen einen Schlitz auf, wodurch der Radkranz
jederzeit leicht entfernbar ist und die Einrichtung zugleich als Diebstahlsicherung
wirkt: Durch einen unter Federwirkung stehenden und mit einem Einschnitt in den
Führungszapfen zusammenarbeitenden Drücker wird die Lagensperre des Lenkradkranzes
aufgehoben, wodurch dieser verdreht werden kann. Dadurch ergibt sich eine einfache
und kompakte Ausführung, bei. der ein unbeabsichtigtes Auslösen und Beschädigen
der Kupplung praktisch unmöglich ist, wobei sich das Äußere des erfindungsgemäßen
Lenkrades kaum von nicht klappbaren. Lenkrädern. unterscheidet. Außen angebrachte
Sicherungsgestänge sowie Einsatze mit Rasten in der Lenksäule entfallen. Ein weiterer
wesentlicher Vorteil liegt darin, daß ein derart umklappbares Lenkrad nur unwesentlich
in das. Wageninnere hineinragt. Der Blick auf die Instrumente ist in keiner Weise
behindert. Die Hupenknöpfe oder Hupenringe können ebenfalls in: üblicher Weise angebracht
werden.
-
In der Zeichnung, welche eine beispielsweise Ausführung der Erfindung
zeigt, ist Fig. I eine Draufsicht auf ein Lenkrad für Kraftfah.rzeuge mit zwei Speichen,
teilweise im Schnitt, Fig. 2 ein Schnitt nach der Ebene II-II der Fig. I in größerem
Maßstab und Fig. 3 eine andere Ausführungsform, in welcher nur ein Teil des -Lenkrades.
umklappbar ist: Das Lenkrad besteht aus einer Nabe I und einem Radkranz 2, welcher
durch Speichen 3 und 4 mit der Nabe verbunden ist. Die Speichen sind um I8ö° zueinander
versetzt und umschließen die theoretische Drehachse X-X zum Verdrehen bzw. Umklappen
des: Lenkrades.
-
Die Speichen sind mit dem Radkranz nicht fest verbünden, sondern es
ist eine Kupplung dazwischen angeordnet. Zumindest nahe den freien Enden derselben.
sind sie hohl ausgeführt und bilden eine Führung 5 für einen mit dem Radkranz fest
verbundenen. Zapfen 6. Die freien. Enden: der Speichen sind stirnseitig mit einer
Stirnverzahnung 7 versehen. Am Radkranz sind Speichenstummel 8 angeordnet, deren
Stirnseite ebenfalls mit einer Verzahnung 9 versehen. ist, welche mit der Stirnverzahnung
der Speichen. im Eingriff sind.
-
Die Führung 5 für den Führungszapfen 6 hat seitlich, d. h. im wesentlichem,
in der Ebene des Lenkrades einen Schlitz Io, um den Lenkradkranz montieren bzw.
abnehmen zu können.. Nahe den freien Speichenenden ist weiter eine Bohrung II vorgesehen,
durch welche sich ein Zapfen öder Drücker 12 erstreckt, Er weist auf der dem Zäpfen
6 zugewandten Seite zwei Rasten auf, eine kleinere Raste 13 .und eine größere Raste
I4. Durch eine Sperre I5, welche aus einer federbelasteten, in die Vertiefungen
greifenden. Kugel besteht, wird der Drücker in Lage gehalten.
-
Der Führungszapfen. 6 besitzt einen Einschnitt 16 mit einem Anschlag
I7. Die Anordnung ist auf beiden Speichen die gleiche, weshalb nur eine beschrieben
ist. Die mit einem Index versehenen. Bezugszeichen der einen Seite des Lenkra,des
emtsprechen den gleichen Bezugszeichen: der anderen Seite des. Lenkrades.
-
Soll das Lenkrad: aus seiner normalen, zum Fähren geeigneten Lage
gebracht werden, danni werden die sich in der in Fig. 2 gezeigten Normallage befindlichen
Drücker 12 mit den Fingern einwärts gedrückt. Die Sperre, 15 wird dadurch überwunden
und
die Kugel aus der Raste I4 in die Raste I3 gebracht. Damit ist auch die Sperre für
den Führungszapfen, aufgehoben, und, der Lenkradkranz kann unter Überwindung des
Eingriffes der Riffelzähne um die Achse X-X verdreht bzw. umgeklappt werden. Auf
die gleiche Art wird das Lenkrad wieder in Normallage und durch Fingerdruck auf
die entgegengesetzte Seite des. Drückers in die in Fig. 2 gezeigte Lage zurückgebracht.
Damit wird die Verdrehung des Lenkradkranzes gesperrt, da der Teil I8 des Drückers
in den Einschnitt I6 einrastet.
-
Der Lenkradkranz ist abnehmbar. Dies geschieht durch Verdrehen des
Kranzes s0 weit, bis der Anschlag I7 aus dem Bereich des Drückers 12 kommt. Dann
wird der Drücker ausgestoßen und der Kranz entfernt, wobei die Zapfen 6 durch die
Schlitze Io entfernt werden. ' Eine weitere Ausführung der Erfindung ist in Fig.
3 gezeigt. In dieser Ausführung wird nur der untere Teil des Lenkrades bzw. Lenkradkranzes
umgeklappt, das ist der Teil, der am meisten beim Ein-und Aussteigen im Wege ist.
Der Lenkradkranz ist geteilt. Hier ist der obere Teil des Lenkradkranzes 2" mit
der Speiche 4" fest verbunden oder aus einem Stück mit derselben. Der Lenkradkranz
erstreckt sich bis zur Speiche 3" und ist mit dieser ebenfalls auf gleiche Art verbunden.
Die Kupplung, beispielsweise die Stirnverzahnung 7", ist am Ende der Speiche 4"
angebracht, und der untere Teil des Lenkradkranzes 2"' trägt die Stirnverzahnung
g", um die Kupplung mit der Speiche zu bilden. Die Betätigung ist die gleiche wie
die nach der Ausführung nach Fig. I und 2.
-
Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungen beschränkt.
So können statt der Stirnzähne auch andere lösbare Verbindungen verwendet werden.
Die Stirnverzahnung kann radial verlaufen, oder es können ein oder mehrere Zähne
parallel zueinander angeordnet sein, wodurch sich: die Normallage fixieren, läßt.
Bei beispielsweise kreuzweise angeordneten Zähnen kann die Normal lage und die umgeklappte
Lage des Lenkrades. fixiert sein. Die Drehachse X-X kann auch außerhalb der Lenkradebene
liegen. Die Verbindung der Riffelzähne muß nicht in der Nähe des Lenkradkranzes
angeordnet sein, sondern kann irgendwo zwischen der Nabe und dem Kranz angeordnet
sein.