-
Handbremse für schwere Kraftfahrzeuge mit zusätzlichem, zur Verstärkung
des Bremsdruckes beim Anziehen des Handbremshebels dienendem Kraftspeicher Die Erfindung
bezieht sich auf eine Handbremse für schwere Kraftfahrzeuge mit zusätzlichem, zur
Verstärkung des Bremsdruckes beim Anziehen des Handbremshebels dienendem Kraftspeicher,
der beim Lösen und Zurückführen des Handbremshebels gespannt wird. Eine derartige
Verstärkung des Bremsdruckes ist insbesondere bei schweren Kraftfahrzeugen erforderlich,
da häufig die vom Kraftfahrer am Handbremshebel ausgeübte Bremskraft nicht ausreicht,
um die geforderte Bremsverzögerung zu gewährleisten. Als Kraftspeicher wird bei
diesen bekannten Handbremsen vorzugsweise eine Federeinrichtung verwendet, die nicht
nur durch dass Zurückführen des Handbremshebels, sondern beispielsweise auch durch
eine beim Bremsen hervorgerufene elastische Formänderung des Bremsgestänges oder
durch eine besondere mechanische Spannvorrichtung in den gespannten Anfangszustand
gebracht werden kann. Der beim Anziehen des Handbremshebels von der kraftspeichernden
Federeinrichtung ausgeübte zusätzliche Bremsdruck wird jedoch um so schwächer, je
mehr der Handbremshebel angezogen wird, d. h. je mehr sich die Federeinrichtung
beim Bremsvorgang entspannt. Der zusätzhliche Bremsdruck ist mithin unter Umständen
gerade dann am kleinsten, wenn seine volle Wirksamkeit erforderlich wäre. Es ist
auch bereits .bekannt, Fußbremsen mit einem Federspeicher zu versehen, der gleichfa',l@l@s
die Aufgabe hat, die vom Fahrer auf den Fußbremshebel ausgeübte
Muskelkraft
zu unterstützen. Diese Speichereinrichtung besteht aus einer im Fahrzeugrahmen feststehend
angeordneten Kurvenscheibe, auf welcher eine durch ein Gestänge mit dem Bremsfußhebel
verbundene Gleitrolle beim Bremsen unter der Wirkung einer als Kraftspeicher dienenden
Schraubenzugfeder abrollt und dabei die zusätzliche Bremskraft auf den Fußbremshebel
überträgt. Zum Zurückführen des entspannten Kraftspeichers in den gespannten Anfangszustand
ist eine Hilfskraft, beispielsweise Druckluft, Drucköl od. dgl. erforderlich, weil
der Fahrer nur in Bremsrichtung eine Kraftwirkung auszuüben vermag. Bei der Anwendung
dieser Zusatzbremseinrichtung für Handbremsen könnte zwar vom Fahrer eine Kraftwirkung
auch entgegen der Bremswirkung ausgeübt werden, wodurch die zum Spannen erforderliche
Hilfskraft entfallen würde, jedoch reicht diese zum Spannen des Kraftspeichers bei
weitem nicht aus, weil die Gleitbahn auf der feststehenden Kurvenscheibe zur Erzielung
einer ausreichenden Kraftausübung der gegen Ende des Bremsvorganges weitgehend entspannten
Speicherfeder sehr steil verlaufen muß, so daß eine sehr große Kraft erforderlich
ist, um die Gleitrolle auf der in dieser Bremsstellung fast parallel zum Handbremshebel
verlaufende Kurvenbahn entgegen der Wirkung der Speicherfeder zum Spannen derselben
zu bewegen. Alle diese Bremseinrichtungen sind im Aufbau verwickelt und weisen ein
großes Gewicht durch die zusätzliche Bremseinrichtung auf, wodurch ihre Anschaffung
erheblich verteuert wird. Insbesondere aber ist bei ihnen nicht vorgesehen, daß
beim Bremsvorgang im Sinne der Verstärkung des Bremsdruckes ein gleichbleibendes
Drehmoment durch den Kraftspeicher auf den Handbremshebel ausgeübt wird.
-
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Handbremse
mit einer Einrichtung zur zusätzlichen Verstärkung des Bremsdruckes zu schaffen,
die nicht nur leicht und im Aufbau einfach ist sowie keine besondere Hilfskraft
zum Spannen des Kraftspeichers benötigt, sondern die insbesondere auch über die
gesamte Zeitdauer des Bremsvorganges einen möglichst gleichbleibenden zusätzlichen
Bremsdruck ausübt.
-
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, am Handbremshebel ein
Kurvenstück zu befestigen, auf das über eine vorzugsweise an Hebeln geführte Gleitrolle
dergestalt ein Kraftspeicher einwirkt, daß beim Bremsvorgang im Sinne der Verstärkung
des Bremsdruckes ein Drehmoment auf den Handbremshebel ausgeübt wird. Hierbei ist
die Gleitrollenbahn des Kurvenstückes so ausgebildet, daß das vom Kraftspeicher
auf den Handbremshebel ausgeübte Drehmoment während der gesamten Bremsdauer etwa
gleich ist. Auf der Gleitrollenbahn des Kurvenstückes wird eine im Handbremshebel
als Druckpunkt spürbare Unebenheit derart angeordnet, daß der von der Lösestellung
bis zum Druckpunkt zurückgelegte Weg des Handbremshebels annähernd dem Gestängeweg
bis zum Anlegen der Bremsbacken entspricht. Als Kraftspeicher kann beispielsweise
eine Drehstab-, Schrauben- oder Blattfeder oder ein federndes Druckmitel, beispielsweise
eine Flüssigkeit oder ein Gas, dienen.
-
Diese Maßnahmen gewährleisten nicht nur einen einfachen übersichtlichen
und gewichtssparenden Aufbau der erfindungsgemäß ausgebildeten, mit einem Kraftspeicher
versehenen Handbremse, sondern ermöglichen auch ihre wirtschaftliche Herstellung
und damit niedrige Anschaffungskosten.
-
Ein weiterer Vorteil ist beim Erfindungsgegenstand noch dadurch gegeben,
daß der Federweg des Kraftspeichers nur klein ist, so daß der Kraftspeicher mit
seinen Betätigungsorganen nur wenig Platz beansprucht. Ferner bedarf der Kraftspeicher
zum Spannen keiner zusätzlichen, noch besonders zu überwachenden Hilfskraft, z.
B. Druckluft oder Drucköl, die bei Störungen in der Druckerzeugungsanlage auch wegbleiben
kann. Bei der erfindungsgemäß ausgebildeten Bremsanordnung ist daher die Gewähr
geboten, daß der Kraftspeicher nach jedem Lösen und Rückführen des Handbremshebels
auch tatsächlich wieder gespannt ist. Mithin weist die erfindungsgemäß ausgebildete
Bremsanordnung auch einen hohen Grad der Zuverlässigkeit auf. Insbesondere aber
tragen sie zu einer erhöhten Fahrsicherheit bei, da die spürbare Überwindung des
Druckpunktes dem Kraftfahrer anzeigt, daß nunmehr die Bremsbacken zur Anlage gekommen
sind. Das ist bei den verhältnismäßig großen abzubremsenden Massen schwerer Kraftfahrzeuge
von wesentlicher Bedeutung. Besonders tritt dieser Vorteil in Erscheinung, wenn
die gemäß der Erfindung gestaltete Handbremse mit einem zusätzlichen Kraftspeicher
in Zusammenhang mit einer automatischen Bremsnachstellung angewendet wird.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
in schematischer Anordnung dargestellt. Es zeigt Abb. I das Schaubild der Handbremse
mit einem zusätzlichen Drehstab als Kraftspeicher, Abb.2 einen Längsschnitt durch
den Drehstabspeicher.
-
An dem Handbremshebel I ist in bekannter Weise das Bremsgestänge 2
angeordnet, das auf die in der Zeichnung nicht dargestellten, in den Bremstrommeln
der Fahrzeugräder vorgesehenen Bremsbacken einwirkt. Zur Verstärkung des insbesondere
für schwere Kraftfahrzeuge erforderlichen größeren Bremsdruckes ist als Federspeicher
eine Drehstabfeder 3 vorgesehen, die mit dem einen Ende in einem Lagerbock 4 eingespannt
und mit dem anderen Ende in einem zweiten Lagerbock 5 drehbar gelagert ist. Zur
Gewährleistung einer leichten Auswechselbarkeit einer etwa gebrochenen oder ermüdeten
Drehstabfeder 3 können die in an sich .bekannter Weise kerbverzahnten Enden; 6 und
7 auch in Spannklötzen 8, 9 mit einer entsprechenden Innenkerbverzahnung angeordnet
werden, die durch eine ,die Drehstabfeder 3 umhüllende Hohlachse ro bzw. durch ein
Schutzrohr lösbar verbunden sind. EinSpannklotz8 wird hierbei in einemLagerbockq.
fest eingespannt, während der andere Spannklotz 9 in dem zweiten Lagerbock 5 ebenfalls
drehbar
gelagert ist. Der Federspeicher könnte beispielsweise auch
dadurch gebildet werden, daß die Hebel I5 auf der der Gleitrolle I6 gegenüberliegenden
Seite der Achse Io verlängert werden und an ihren zusammengeführten Enden eine Schrauben-,
Blattfeder od. dgl. angebracht wird oder daß beispielsweise die Druckfeder auch
unmittelbar auf die Gleitrolle einwirkt. Als Federspeicher kann ebenso ein beliebiges
federndes Druckmittel, beispielsweise eine unter Druck stehende Flüssigkeit oder
ein Gas u. dgl., dienen. Des weiteren ist an der kurzen Seite des zweiarmigen Handbremshebels
I ein Kurvenstück II befestigt, das mit dem Handbremshebel I um den gleichen Drehpunkt
I2 schwenkbar ist. Das erfindungsgemäß ausgebildete Kurvenstück II hat zur Gewichtsersparnis
eine kreisförmige Ausnehmung I3, wobei die nach unten weisende, der Federeinrichtung
zugekehrte Stirn- und teilweise auch die Seitenfläche als eine kurvenförmige Gleitrollenbahn
I4 ausgebildet ist. Auf dieser Gleitrollenbahn I4 des Kurvenstückes II wird eine
zwischen den Enden von zwei an der Hohlwelle Io bzw. am Schutzrohr der Drehstabfeder
3 befestigten bzw. angeschweißten einarmigen Hebeln I5 geführte Gleitrolle I6 unter
Einwirkung der bereits mit einer gewissen Vorspannung eingebauten Drehstabfeder
3 angedrückt. Weiterhin ist auf der Gleitrollenbahn eine im Handbremshebel als Druckpunkt
I7 spürbare Unebenheit derart angeordnet, daß der Gleitrollenweg von der gelösten
Stellung des Handbremshebels bis zum Druckpunkt I7 dem Gestängeweg bis zum Anlegen
der Bremsbacken in den Bremstrommeln entspricht. Der Kurvenverlauf für diesen Gleitrollenweg
bis zum Druckpunkt I7 ist hierbei kreisförmig und zum Drehpunkt I2 des Handbremshebels
I konzentrisch, so daß die gespannte Drehstabfeder 3 keine Kraftwirkung auf den
Bremshebel I auszuüben vermag, weil die Wirkungslinie der Federkraft durch den Drehpunkt
I2 des Bremshebels I verläuft und somit keinen Hebelarm zur Ausübung eines Drehmomentes
auf den Bremshebel I vorfindet. Der dem Druckpunkt I7 folgende Teil der Gleitrollenbahn
I4 ist zwar ebenfalls kreisförmig, jedoch zu ihr geneigt, so daß der neue geometrische
Mittelpunkt exzentrisch zum Drehpunkt I2 des Handbrennshebels I liegt. Bei einer
Weiterbewegung des Kurvenstückes II über den Druckpunkt I7 hinaus werden mit zunehmender
Entfernung der Gleitrolle I6 von diesem die senkrechten Abstände der durch den geometrischen
Mittelpunkt laufenden Wirkungslinien der Normalkomponente der Federkraft zum Drehpunkt
I2 des Handbremshebels I immer größer, dagegen die Normalkomponenten der Federkraft
infolge der sich stetig entspannenden Feder 3 immer kleiner, so daß die die Bremswirkung
verstärkenden Drehmomente angenähert gleichbleiben.