DE9016738U1 - Informationsträger - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Informationsträger zur Verwendung als Visitenkarte, Firmenkarte, Werbekarte oder dgl., mit mindestens
einer Informationen aufweisenden flächigen Vorderseite und einer flächigen Rückseite.
Informationsträger der in Rede stehenden Art sind in den unterschiedlichsten
Ausgestaltungsformen seit Jahrzehnten aus der Praxis bekannt. Beispielsweise werden solche Informationsträger
als Visitenkarten verwendet. Diese Visitenkarten tragen auf ihrer Vorderseite firmenspezifische und/oder personenspezifische
Daten, wie Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, etc. Solche Informationsträger dienen desweiteren als Werbekarten zur Darstellung
einer Firma oder dgl.
Informationsträger der in Rede stehenden Art sind jedoch in der
Praxis insoweit unbefriedigend, als sie lediglich eine begrenzte Informationsfläche, meist in Scheckkartenformat,
aufweisen. Insbesondere für einen Besuch einer auf der Firmenkarte dargestellten Firma bzw. einer dort dargestellten
Person muß nicht selten - nach telefonischer Rücksprache mühsam eine Art Lageplan erstellt werden, damit man den Weg zu
der Firma, der Person oder dergleichen problemlos findet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Informationsträger
der in Rede stehenden Art anzugeben, der trotz seiner geringen Maße weitere Informationen hinsichtlich des Standortes
der auf dem Informationsträger dargestellten Firma bzw. Person aufweist.
Der erfindungsgemäße Informationsträger löst die voranstehende
Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruches 1.
Danach weist der erfindungsgemäße Informationsträger zur Verwendung
als Visitenkarte, Firmenkarte, Werbekarte oder dergleichen, mit mindestens einer Informationen aufweisenden flächigen
Vorderseite und einer flächigen Rückseite einen als Faltplan ausgeführten Stadtplan auf. Dieser Faltplan ist beispielsweise
mit einem Befestigungsrand an die Rückseite des Informationsträgers
geklebt. Im zusammengefalteten Zustand liegt der Faltplan - aufgrund seiner Faltung - an dem Informationsträger an
und weist dabei in etwa die Größe des Informationsträgers auf.
Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, daß dem beispielsweise
als Visitenkarte ausgebildeten Informationsträger problemlos eine große Informationsfläche zuordenbar ist, sofern
diese Informationsfläche im Sinne eines Faltplans ausgeführt ist. Weiter erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß diese Informationsfläche
bzw. dieser Faltplan sich derart zusammenfalten lassen muß, daß er in etwa die Maße des Informationsträgers
selbst aufweist. Somit ist der erfindungsgemäße Informationsträger
auf konstruktiv geschickte Weise um eine zusätzliche Informationsfläche
und somit Informationsmöglichkeit ergänzt, die nämlich bei geeigneter Falttechnik keinen größeren Raum als der
Informationsträger selbst beansprucht.
In besonders vorteilhafter Weise ist der Faltplan im zusammengefalteten
Zustand über eine Lasche, einen Klip oder dgl. am Informationsträger festlegbar. Durch diese Ausgestaltung wird
verhindert, daß sich der Faltplan ungewollt öffnet und dabei möglicherweise beschädigt wird. Desweiteren wird durch die Lasche,
den Klip oder dgl. ein enges Anliegen des Faltplans am Informationsträger und somit ein geringer Raumbedarf des Informationsträgers
insgesamt gewährleistet.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist der Informationsträger
als Faltkarte bzw. als Faltbrief ausgebildet. Bei
einer solchen Ausgestaltung ist der Informationsträger selbst
zweiseitig ausgeführt und dabei zusammenklappbar. Der Informationsträger weist dabei entsprechend zwei Außenseiten und zwei
Innenseiten auf, wobei der Faltplan an zumindest einer der Innenseiten befestigt ist. Auch hier ist wieder gewährleistet,
daß der Faltplan bei geeigneter Faltung eng an den Informationsträger anlegbar ist. Die zweite Seite bzw. die zusammenklappbare
Ausgestaltung des Informationsträgers führt dazu, daß der Faltplan vom Informationsträger selbst zusammengehalten
wird. Damit nun der Informationsträger nicht ungewollt aufklappt, könnte die Faltkarte im zusammengefalteten Zustand mit
dazwischen angeordnetem Faltplan in weiter vorteilhafter Weise über eine Lasche, einen Klip oder dgl. schließbar sein. Der Informationsträger
selbst wäre dann im Sinne einer Miniaturbrieftasche ausgeführt, wobei diese an ungewolltem Öffnen gehindert
ist.
Hinsichtlich des zur Herstellung des Informationsträgers verwendeten
Materials ist es insbesondere unter kostentechnischen Gesichtspunkten von besonderem Vorteil, diesen aus Karton zu
fertigen. Um einerseits eine ansehnliche Oberfläche zu schaffen, andererseits die Oberfläche des Informationsträgers
gegen äußere Einflüsse weitgehend zu schützen, könnte die Vorderseite bzw. könnten die Außenseiten hochglanzbeschichtet
sein. Bei einer solchen Ausgestaltung wäre der Informationsträger zumindest auf der Vorderseite bzw. auf den
Außenseiten abwaschbar.
Ebenso könnte der Informationsträger in besonders vorteilhafter Weise aus Kunststoff hergestellt sein. Ein solches Material für
den Informationsträger hätte zur Folge, daß dieser kaum zerstörbar,
nahezu verschleißfest und gegen Wasser, Schmutz und dgl. resistent ist.
Als Informationen könnten auf dem Informationsträger sowohl Bild- als auch Schriftinformationen vorgesehen sein. Im Falle
verwendeter Bildinformationen könnte der Informationsträger
selbst in besonders vorteilhafter Weise als belichtetes Photopapier ausgeführt sein.
Hinsichtlich der Verwendung universeller Visitenkarten ist es von besonderem Vorteil, wenn der Informationsträger als Einschiebetasche
oder Einschiebe-Falttasche aus transparentem Kunststoff ausgeführt ist. Die Einschiebetasche dient dann zum
Einschieben einer herkömmlichen Visitenkarte. Ein so ausgestalteter Informationsträger läßt sich insoweit universell verwenden,
als er neben seinem spezifischen Stadtplan, Ortsteilsplan oder dgl. keinerlei Informationen aufweist und aufgrund der
Einschiebetechnik um jegliche visitenkartenmäßige Informationen ergänzt werden kann. Ein solcher Informationsträger ließe sich
personen- bzw. firmenspezifisch dadurch bestücken bzw. spezifizieren,
daß die Visitenkarte und der entsprechende Stadtplan je nach Bedarf eingeschoben bzw. eingeklebt wird.
Der dem Informationsträger beigefügte Faltplan könnte neben dem dort in aller Regel aufgedruckten Stadtplan eine Werbefläche
aufweisen. Diese Werbefläche könnte einerseits der den Informationsträger nutzenden Firma zur Selbstdarstellung, andererseits
zur Finanzierung des in Rede stehenden Informationsträgers durch zusätzliche Werbemaßnahmen dienen.
Schließlich ist es hinsichtlich der Ausgestaltung des Faltplans von Vorteil, wenn dieser beispielsweise auf seiner Rückseite
zumindest einen die Verkehrsanbindung darstellenden Übersichtsplan aufweist. Selbstverständlich könnte der Faltplan beliebige
weitere Informationen, Darstellungen etc. aufweisen. Eine sich mit dem Informationsträger darstellende Firma könnte beispiels-
weise im Rahmen eines Organigramms die Unternehmensstruktur
darstellen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden
Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1
nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der
Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der
Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Informationsträgers
mit zusammengeklapptem Faltplan und
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Informationsträger mit ausgeklapptem bzw. entfaltetem Faltplan.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Informationsträgers zur Verwendung als Visitenkarte, Firmenkarte, Werbekarte oder dgl. Dieser Informationsträger
weist mindestens eine Informationen 1 tragende, flächige Vorderseite 2 und eine flächige Rückseite 3 auf.
Erfindungsgemäß ist auf der Rückseite 3 ein als Faltplan 4 ausgeführter Stadtplan befestigt, wobei Fig. 1 erkennen läßt,
daß der Faltplan 4 im zusammengeklappten Zustand an dem Informationsträger anliegt und in etwa die Größe des
Informationsträgers aufweist.
Desweiteren ist in Fig. 1 angedeutet, daß der Faltplan 4 im zusammengefalteten Zustand über eine Lasche 5 am
Informationsträger festlegbar ist.
Die Fig. 1 und 2 zeigen gemeinsam, daß der Informationsträger als Faltkarte 6 bzw. Faltbrief ausgeführt ist. Dies bedeutet,
daß der Informationsträger zwei Außenseiten 7, 8 und zwei Innenseiten 9, 10 aufweist und daß der Faltplan 4 an der
Innenseite 10 befestigt ist.
Wie bereits ausgeführt, ist die Faltkarte 6 über die Lasche 5 schließbar.
Desweiteren ist hier anzumerken, daß der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Informationsträger aus Karton gefertigt ist. Die
Vorderseite 2 bzw. die Außenseiten 7, 8 sind dabei vorzugsweise hochglanzbeschichtet.
Fig. 2 zeigt desweiteren deutlich, daß der Faltplan 4 neben dem Stadtplan eine Werbefläche 11 aufweist. Der Faltplan 4 könnte
beispielsweise auf seiner Rückseite 3 einen die Verkehrsanbindung darstellenden Übersichtsplan aufweisen.
Hinsichtlich weiterer Ausgestaltungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen
Informationsträgers wird auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen.
Abschließend sei hervorgehoben, daß die voranstehende Beschreibung
die erfindungsgemäße Lehre nicht einschränkt. Vielmehr dient diese Beschreibung eines lediglich willkürlich gewählten
Ausführungsbeispiels der Erörterung der erfindungsgemäßen
Lehre, die ausschließlich durch die Schutzansprüche vorgegeben ist.
Claims (9)
1. Informationsträger zur Verwendung als Visitenkarte, Firmenkarte,
Werbekarte oder dgl., mit mindestens einer Informationen (1) aufweisenden flächigen Vorderseite (2) und einer
( flächigen Rückseite (3) ,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite (3) ein als Faltplan (4) ausgeführter Stadtplan befestigt
ist und daß der Faltplan (4) im zusammengefalteten Zustand an dem Informationsträger anliegt und in etwa die
Größe des Informationsträgers aufweist.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltplan (4) im zusammengefalteten Zustand über
eine Lasche (5), einen Klip oder dgl. am Informationsträger festlegbar ist.
3. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich-V/
net, daß der Informationsträger als Faltkarte (6) bzw. Faltbrief, d.h mit zwei Außenseiten (7, 8) und zwei Innenseiten
(9, 10), ausgeführt ist und daß der Faltplan (4) an zumindest einer der Innenseiten (9, 10) befestigt ist.
4. Informationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Faltkarte (6) im zusammengefalteten Zustand mit dazwischen angeordnetem Faltplan (4) über eine Lasche (5),
einen Klip oder dgl. schließbar ist.
5. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger aus Karton
gefertigt ist.
6. Informationsträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Vorderseite (2) bzw. die Außenseiten
(7, 8) hochglanzbeschichtet ist bzw. sind.
7. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Informationsträger aus Kunststoff hergestellt ist.
8. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger als Einschiebetasche
oder Einschiebe-Falttasche aus transparentem Kunststoff ausgeführt ist und daß die Einschiebetasche zum
Einschieben einer herkömmlichen Visitenkarte dient.
9. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Faltplan (4) neben dem Stadtplan eine Werbefläche (11) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9016738U DE9016738U1 (de) | 1990-12-11 | 1990-12-11 | Informationsträger |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE9016738U DE9016738U1 (de) | 1990-12-11 | 1990-12-11 | Informationsträger |
Publications (1)
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|---|---|
| DE9016738U1 true DE9016738U1 (de) | 1991-03-21 |
Family
ID=6860160
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9016738U Expired - Lifetime DE9016738U1 (de) | 1990-12-11 | 1990-12-11 | Informationsträger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9016738U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO1992016927A1 (en) * | 1991-03-12 | 1992-10-01 | Mcdonald George W | Folded sheet articles |
| DE29504981U1 (de) * | 1995-01-21 | 1995-06-14 | Quick, Herbert, 13507 Berlin | In Scheckkartenformat gefaltetes Informationsblatt |
| DE19527907A1 (de) * | 1995-07-29 | 1997-02-06 | Friedrich C Schumann K G | Faltprospekt und Zuschnitt für einen Faltprospekt |
| USRE36395E (en) * | 1993-02-16 | 1999-11-16 | Mcdonald; George Wallace | Folded sheet articles |
-
1990
- 1990-12-11 DE DE9016738U patent/DE9016738U1/de not_active Expired - Lifetime
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