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DE9016738U1 - Informationsträger - Google Patents

Informationsträger

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Publication number
DE9016738U1
DE9016738U1 DE9016738U DE9016738U DE9016738U1 DE 9016738 U1 DE9016738 U1 DE 9016738U1 DE 9016738 U DE9016738 U DE 9016738U DE 9016738 U DE9016738 U DE 9016738U DE 9016738 U1 DE9016738 U1 DE 9016738U1
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DE
Germany
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information carrier
folding
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Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9016738U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KAPITZ CARL-HEINZ 6901 WIESENBACH DE
Original Assignee
KAPITZ CARL-HEINZ 6901 WIESENBACH DE
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09BEDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
    • G09B29/00Maps; Plans; Charts; Diagrams, e.g. route diagram
    • G09B29/02Maps; Plans; Charts; Diagrams, e.g. route diagram sectional
    • G09B29/04Maps; Plans; Charts; Diagrams, e.g. route diagram sectional the sections being arranged in the form of a foldable sheet or sheets
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D15/00Printed matter of special format or style not otherwise provided for
    • B42D15/02Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets
    • B42D15/04Foldable or multi-part cards or sheets
    • B42D15/042Foldable cards or sheets

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  • Instructional Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Informationsträger zur Verwendung als Visitenkarte, Firmenkarte, Werbekarte oder dgl., mit mindestens einer Informationen aufweisenden flächigen Vorderseite und einer flächigen Rückseite.
Informationsträger der in Rede stehenden Art sind in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsformen seit Jahrzehnten aus der Praxis bekannt. Beispielsweise werden solche Informationsträger als Visitenkarten verwendet. Diese Visitenkarten tragen auf ihrer Vorderseite firmenspezifische und/oder personenspezifische Daten, wie Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, etc. Solche Informationsträger dienen desweiteren als Werbekarten zur Darstellung einer Firma oder dgl.
Informationsträger der in Rede stehenden Art sind jedoch in der Praxis insoweit unbefriedigend, als sie lediglich eine begrenzte Informationsfläche, meist in Scheckkartenformat, aufweisen. Insbesondere für einen Besuch einer auf der Firmenkarte dargestellten Firma bzw. einer dort dargestellten Person muß nicht selten - nach telefonischer Rücksprache mühsam eine Art Lageplan erstellt werden, damit man den Weg zu der Firma, der Person oder dergleichen problemlos findet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Informationsträger der in Rede stehenden Art anzugeben, der trotz seiner geringen Maße weitere Informationen hinsichtlich des Standortes der auf dem Informationsträger dargestellten Firma bzw. Person aufweist.
Der erfindungsgemäße Informationsträger löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruches 1.
Danach weist der erfindungsgemäße Informationsträger zur Verwendung als Visitenkarte, Firmenkarte, Werbekarte oder dergleichen, mit mindestens einer Informationen aufweisenden flächigen Vorderseite und einer flächigen Rückseite einen als Faltplan ausgeführten Stadtplan auf. Dieser Faltplan ist beispielsweise mit einem Befestigungsrand an die Rückseite des Informationsträgers geklebt. Im zusammengefalteten Zustand liegt der Faltplan - aufgrund seiner Faltung - an dem Informationsträger an und weist dabei in etwa die Größe des Informationsträgers auf.
Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, daß dem beispielsweise als Visitenkarte ausgebildeten Informationsträger problemlos eine große Informationsfläche zuordenbar ist, sofern diese Informationsfläche im Sinne eines Faltplans ausgeführt ist. Weiter erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß diese Informationsfläche bzw. dieser Faltplan sich derart zusammenfalten lassen muß, daß er in etwa die Maße des Informationsträgers selbst aufweist. Somit ist der erfindungsgemäße Informationsträger auf konstruktiv geschickte Weise um eine zusätzliche Informationsfläche und somit Informationsmöglichkeit ergänzt, die nämlich bei geeigneter Falttechnik keinen größeren Raum als der Informationsträger selbst beansprucht.
In besonders vorteilhafter Weise ist der Faltplan im zusammengefalteten Zustand über eine Lasche, einen Klip oder dgl. am Informationsträger festlegbar. Durch diese Ausgestaltung wird verhindert, daß sich der Faltplan ungewollt öffnet und dabei möglicherweise beschädigt wird. Desweiteren wird durch die Lasche, den Klip oder dgl. ein enges Anliegen des Faltplans am Informationsträger und somit ein geringer Raumbedarf des Informationsträgers insgesamt gewährleistet.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist der Informationsträger als Faltkarte bzw. als Faltbrief ausgebildet. Bei
einer solchen Ausgestaltung ist der Informationsträger selbst zweiseitig ausgeführt und dabei zusammenklappbar. Der Informationsträger weist dabei entsprechend zwei Außenseiten und zwei Innenseiten auf, wobei der Faltplan an zumindest einer der Innenseiten befestigt ist. Auch hier ist wieder gewährleistet, daß der Faltplan bei geeigneter Faltung eng an den Informationsträger anlegbar ist. Die zweite Seite bzw. die zusammenklappbare Ausgestaltung des Informationsträgers führt dazu, daß der Faltplan vom Informationsträger selbst zusammengehalten wird. Damit nun der Informationsträger nicht ungewollt aufklappt, könnte die Faltkarte im zusammengefalteten Zustand mit dazwischen angeordnetem Faltplan in weiter vorteilhafter Weise über eine Lasche, einen Klip oder dgl. schließbar sein. Der Informationsträger selbst wäre dann im Sinne einer Miniaturbrieftasche ausgeführt, wobei diese an ungewolltem Öffnen gehindert ist.
Hinsichtlich des zur Herstellung des Informationsträgers verwendeten Materials ist es insbesondere unter kostentechnischen Gesichtspunkten von besonderem Vorteil, diesen aus Karton zu fertigen. Um einerseits eine ansehnliche Oberfläche zu schaffen, andererseits die Oberfläche des Informationsträgers gegen äußere Einflüsse weitgehend zu schützen, könnte die Vorderseite bzw. könnten die Außenseiten hochglanzbeschichtet sein. Bei einer solchen Ausgestaltung wäre der Informationsträger zumindest auf der Vorderseite bzw. auf den Außenseiten abwaschbar.
Ebenso könnte der Informationsträger in besonders vorteilhafter Weise aus Kunststoff hergestellt sein. Ein solches Material für den Informationsträger hätte zur Folge, daß dieser kaum zerstörbar, nahezu verschleißfest und gegen Wasser, Schmutz und dgl. resistent ist.
Als Informationen könnten auf dem Informationsträger sowohl Bild- als auch Schriftinformationen vorgesehen sein. Im Falle verwendeter Bildinformationen könnte der Informationsträger selbst in besonders vorteilhafter Weise als belichtetes Photopapier ausgeführt sein.
Hinsichtlich der Verwendung universeller Visitenkarten ist es von besonderem Vorteil, wenn der Informationsträger als Einschiebetasche oder Einschiebe-Falttasche aus transparentem Kunststoff ausgeführt ist. Die Einschiebetasche dient dann zum Einschieben einer herkömmlichen Visitenkarte. Ein so ausgestalteter Informationsträger läßt sich insoweit universell verwenden, als er neben seinem spezifischen Stadtplan, Ortsteilsplan oder dgl. keinerlei Informationen aufweist und aufgrund der Einschiebetechnik um jegliche visitenkartenmäßige Informationen ergänzt werden kann. Ein solcher Informationsträger ließe sich personen- bzw. firmenspezifisch dadurch bestücken bzw. spezifizieren, daß die Visitenkarte und der entsprechende Stadtplan je nach Bedarf eingeschoben bzw. eingeklebt wird.
Der dem Informationsträger beigefügte Faltplan könnte neben dem dort in aller Regel aufgedruckten Stadtplan eine Werbefläche aufweisen. Diese Werbefläche könnte einerseits der den Informationsträger nutzenden Firma zur Selbstdarstellung, andererseits zur Finanzierung des in Rede stehenden Informationsträgers durch zusätzliche Werbemaßnahmen dienen.
Schließlich ist es hinsichtlich der Ausgestaltung des Faltplans von Vorteil, wenn dieser beispielsweise auf seiner Rückseite zumindest einen die Verkehrsanbindung darstellenden Übersichtsplan aufweist. Selbstverständlich könnte der Faltplan beliebige weitere Informationen, Darstellungen etc. aufweisen. Eine sich mit dem Informationsträger darstellende Firma könnte beispiels-
weise im Rahmen eines Organigramms die Unternehmensstruktur darstellen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Informationsträgers mit zusammengeklapptem Faltplan und
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Informationsträger mit ausgeklapptem bzw. entfaltetem Faltplan.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Informationsträgers zur Verwendung als Visitenkarte, Firmenkarte, Werbekarte oder dgl. Dieser Informationsträger weist mindestens eine Informationen 1 tragende, flächige Vorderseite 2 und eine flächige Rückseite 3 auf.
Erfindungsgemäß ist auf der Rückseite 3 ein als Faltplan 4 ausgeführter Stadtplan befestigt, wobei Fig. 1 erkennen läßt, daß der Faltplan 4 im zusammengeklappten Zustand an dem Informationsträger anliegt und in etwa die Größe des Informationsträgers aufweist.
Desweiteren ist in Fig. 1 angedeutet, daß der Faltplan 4 im zusammengefalteten Zustand über eine Lasche 5 am Informationsträger festlegbar ist.
Die Fig. 1 und 2 zeigen gemeinsam, daß der Informationsträger als Faltkarte 6 bzw. Faltbrief ausgeführt ist. Dies bedeutet, daß der Informationsträger zwei Außenseiten 7, 8 und zwei Innenseiten 9, 10 aufweist und daß der Faltplan 4 an der Innenseite 10 befestigt ist.
Wie bereits ausgeführt, ist die Faltkarte 6 über die Lasche 5 schließbar.
Desweiteren ist hier anzumerken, daß der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Informationsträger aus Karton gefertigt ist. Die Vorderseite 2 bzw. die Außenseiten 7, 8 sind dabei vorzugsweise hochglanzbeschichtet.
Fig. 2 zeigt desweiteren deutlich, daß der Faltplan 4 neben dem Stadtplan eine Werbefläche 11 aufweist. Der Faltplan 4 könnte beispielsweise auf seiner Rückseite 3 einen die Verkehrsanbindung darstellenden Übersichtsplan aufweisen.
Hinsichtlich weiterer Ausgestaltungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Informationsträgers wird auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen.
Abschließend sei hervorgehoben, daß die voranstehende Beschreibung die erfindungsgemäße Lehre nicht einschränkt. Vielmehr dient diese Beschreibung eines lediglich willkürlich gewählten Ausführungsbeispiels der Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre, die ausschließlich durch die Schutzansprüche vorgegeben ist.

Claims (9)

G 90 16 738.4 Carl-Heinz Kapitz 7. Februar 1991 Schutzansprüche
1. Informationsträger zur Verwendung als Visitenkarte, Firmenkarte, Werbekarte oder dgl., mit mindestens einer Informationen (1) aufweisenden flächigen Vorderseite (2) und einer
( flächigen Rückseite (3) ,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite (3) ein als Faltplan (4) ausgeführter Stadtplan befestigt ist und daß der Faltplan (4) im zusammengefalteten Zustand an dem Informationsträger anliegt und in etwa die Größe des Informationsträgers aufweist.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltplan (4) im zusammengefalteten Zustand über eine Lasche (5), einen Klip oder dgl. am Informationsträger festlegbar ist.
3. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich-V/ net, daß der Informationsträger als Faltkarte (6) bzw. Faltbrief, d.h mit zwei Außenseiten (7, 8) und zwei Innenseiten (9, 10), ausgeführt ist und daß der Faltplan (4) an zumindest einer der Innenseiten (9, 10) befestigt ist.
4. Informationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltkarte (6) im zusammengefalteten Zustand mit dazwischen angeordnetem Faltplan (4) über eine Lasche (5), einen Klip oder dgl. schließbar ist.
5. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger aus Karton gefertigt ist.
6. Informationsträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Vorderseite (2) bzw. die Außenseiten (7, 8) hochglanzbeschichtet ist bzw. sind.
7. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger aus Kunststoff hergestellt ist.
8. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger als Einschiebetasche oder Einschiebe-Falttasche aus transparentem Kunststoff ausgeführt ist und daß die Einschiebetasche zum Einschieben einer herkömmlichen Visitenkarte dient.
9. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltplan (4) neben dem Stadtplan eine Werbefläche (11) aufweist.
DE9016738U 1990-12-11 1990-12-11 Informationsträger Expired - Lifetime DE9016738U1 (de)

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