DE9011073U1 - Aufsetzbares Gehäuseteil - Google Patents
Aufsetzbares GehäuseteilInfo
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- F16C33/58—Raceways; Race rings
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Description
«ufsetzbares Gehäuse-~il
Hie Erfindung betrifft ein Gehäuseteil, das zum Abdecken
einer Laufrolle dient, die zum Führen eines bewegbaren Elementes entlang einem Führungsteil, insbesondere zum Führen
eines Wagens entlang einer Schiene, mit mindestens einem Laufring versehen ist, der mittels Lagerkörpern drehbar
auf einer Achse gelagert ist, wobei an der Stelle der Anlage des Führungsteiles mit der Laufrolle das Gehäuseteil eine
durchgehende Ausnehmung aufweist, die Teil einer im Gehäuseteil vorgesehenen Führungsbahn für das Führungsteil ist.
Laufrollen, wie sie beispielsweise in dem deutschen Gebrauchsmuster 87 00 475.5 beschrieben sind, bedürfen zum Schutz
vor auftretenden Verschmutzungen einer Abdeckung ihrer bewegbaren Elemente, wobei die Wälzkörper der Führungsrolle selbst
über deren Laufringe und entsprechende Dichtungen vor Verschmutzungen sicher sind.
Wird die Laufrolle aber bei sogenannten Führungssystemen
zum Einsatz gebracht, wie es beispielsweise in dem deutschen
Teleton (0711) 221091 Telex 722312(patwod)
><efax (0711) 228780
Poalgird Stutfeart JBLZ- 60(SKWO) I211-TÜ0
DeutMrleBadK Sttittgari IS-Z 6O0C7OO70) 9428630
Stuttgarter'BankiBLZ 600 9OfDO) f597<f36
Telefonische Auskünfte und Auftrage sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
- 2 - 127 422/4008
Gebrauchsmuster 89 12 165.1 beschrieben ist, sind weitere Maßnahmen zum Schutz vor Verschmutzungen notwendig. Zur
näheren Erläuterung sei erwähnt, daß bei einem dahingehenden Führungssystem mehrere, vorzugsweise vier Laufrollen mit
einem bewegbaren Element, meist ·.'■. Form eines Wagens, verbunden sind, mittels dem Gegenstände längs eines Führungsteiles, meist in Form einer Schiene, transportierbur sind.
Hierfür ist das Führungsteil in Anlage mit der jeweiligen Laufrolle des zu führenden Elementes.
Es ist nun vorgeschlagen worden (System HEPCO) , um Verschmutzungen an der der Umgebung zugewandten, zumindest teilweise
die Anlagefläche für das Führungsteil bildenden, Außenseite der jeweiligen Laufrolle vermeiden zu helfen, diese mittels
Gehäuseteilen abzudecken. Diese bekannten gattungsfremden Gehäuseteile bilden hierbei eine Art Schutzkappe aus, die
an dem Wagen fest angeschraubt werden und die die jeweilige Laufrolle mit einem solchen Abstand umgeben, daß diese
ohne in Anlage mit dem bekannten Gehäuseteil zu sein, sich drehen kann. Dieses bekannte Gehäuseteil weist ferner eine
Aussparung auf, deren Querschnitt im wesentlichen dem Querschnitt des äußeren Randes der Schiene entspricht und die sich
parallel zur Längsrichtung dieser Schiene im Gehäuseteil erstreckt.
Bei einer» weiteren bekannten gattungsfremden Gehäuseteil
(System INA), das ebenfalls nicht über eine Führungsbahn
verfügt, ist die jeweilige Laufrolle in eirver Art Kassette unter Beibehalten eines Abstandes zu der Wand derselben
aufgenommen und steht mit ihren beiden Laufringen mit einem gewiesen Überstand über die Außenkontur des Gehäuseteiles
hervor. Auch dieses bekannte Gehäuseteil wird an dem bewegbaren Wagen angeschraubt und die Schiene ist ebenso mit ihrem
äußeren Rand zwischen den beiden Laufringen aufgenommen und in Anlage mit denselben.
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Beide Arten an bekannten Gehäuseteilen weisen «iso eine
durchgehende Ausnehmung auf, die von der jeweiligen aufgenommenen Laufrolle für eine Anlage mit dem Führungsteil in Form
einer Schiene mindestens teilweise durchdrungen wird. Ferner
ist bei beiden Arten von bekannten Gehäuseteilen das Aufsetzen des bewegbaren Elementes (Wagens) auf das Führungsteil (Schiene)
mit besonderer Aufmerksamkeit durchzuführen, um ein
Verkanten zu vermeiden. Die Montage und das Auswechseln dieser bekannten Arten von Gehäuseteilen ist aufwpndig und damit
kostenintensiv.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Gehäuseteil zu schaffen, das leicht montierbar sowie auswechselbar ist und das es erlaubt, sofern
es bei den oben angesprochenen Führungssystemen Verwendung findet, ohne besondere Aufmerksamkeit erfolgreich das Aufsetzen
des Wagens auf die Schiene zu gewährleisten. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erfindurgsgemäß gelöst.
Dadurch, daß mindestens ein Laufring der Laufrolle, zumindest teilweise, in Anlage mit dem Gehäuseteil ist, ist dieses in
einfacher Weise von Hand auf die jeweilige Laufrolle aufsteckbar, wobei hierdurch das Gehäuseteil durch die Laufrolle eine
Art Lagefixierung erfährt. Die endgültige Lage des erfindungsgemäßen
Gehäuseteiles auf der Laufrolle wird durch das Führungsteil, insbesondere in Form der Schiene, erreicht, das
durch einen entsprechenden Eingriff in die im Gehäuseteil vorgesehene Führungsbahn dieses auf der Laufrolle hält.
Ebenso einfach, wie die eben beschriebene Montage vonstatten geht, vollzieht sich auch ein diesbezüglicher Austausch
des Gehäuseteiles. Durch die unmittelbare Anlage des Gehäuseteiles mit mindestens einem Laufring der Laufrolle ist
dieses zusammen mit der Laufrolle auf der zugehörigen Achse schwenkbar, was es erlaubt, das Gehäuseteil in eine Aufnahmestellung
für das Einführen des Führungsteiles zu bringen.
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Nach Rückschwenken des Gehäuseteiles in eine Funktions- oder
Arbeitsstellung findet eine Selbstjustierung des Führungsteiles
an der jeweiligen Laufrolle statt. Demgemäß ist ein Verkanten
beim Aufsetzen und Verfahren des bewegbaren Elementes auf das bzw. ontlang dem Führungsteil ausgeschlossen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist das Gehäuseteil
eine Abstreifeinrichtung für das Führunasteil auf, die ieil
der Führungsbahn ist. Mittels dieser Abstreifeinrichtung
läßt sich das Führungsteil, insbesondere in Form der Schiene,
an den Stellen reinigen, an denen das Führungsteil in Berührung mit dem oder den Laufring(en) der Laufrolle kommt.
Hierdurch ist eine Verschmutzung der Laufrolle durch das Führungsteil auch nach außen hin vermieden.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gehäuseteiles weist die Abstreifeinrichtung einzelne Abstreiflippen auf, die an beiden Enden der Führungsbahn
angeordnet sind und die mit einem vorgebbaren Überstand in diese Führungsbahn hineinragen. Hierdurch wird das Gehäuseteil
im wesentlichen über die Abstreifeinrichtung in seiner
Lage auf der jeweiligen Laufrolle gehalten, ohne daß es hierbei, aufgrund der geringen Kontaktfläche, zu schädigenden
Erwärmungen oder Verschleißerscheinungen kommt. Ferner wird
bei der Bewegung des bewegbaren Elementes (Wagens) in seiner vorgebbaren Verfahrrichtung die jeweilige Laufrolle in derselben
Richtung etwas in ihrer Lage verschwenkt, wobei ein Anpreßdruck über die Abstreiflippen an einem der beiden
Enden der Führungsbahn auf das Führungsteil ausgeübt wird,
was das Reinigungsergebnis verbessert. Die jeweils am anderen Ende liegenden Abstreiflippen eines Gehäuseteiles werden
dann demgemäß durch die Drehbewegung des Gehäuseteiles von dem Führungsteil nach außen hin etwas wegverschwenkt, was
die Reibung zwischen den diesbezüglichen Abstreiflippen und dem Führungsseil verringert.
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Soferr das Gehäuseteil aus Kunststoff, vorzugsweise nus
Polyamid 6, besteht, läßt es sich sehr preiswert herstellen. Je nach Ausführungsform der Abstreifeinrichtung kann dann
das erfindungsgemäße Gehäuseteil für eine große Anzahl verschiedener
bewegbarer Elemente, Führungsteile und Laufrollen Verwendung finden. Sofern ferner vorzugsweise das erfindungsgemäße
Gehäuseteil zusammen mit der Abstreifeinrichtung einstückig aus Kunststoff gebildet ist, ist die diesbezügliche
Herstellung als Spritzgußteil besonders kostengünstig.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
weist das erfindungsgemäße Gehäuseteil eine Schmiereinrichtung auf. Mittels dieser Schmiereinrichtung läßt sich der
von der Laufrolle und dem auf ihr aufgesetzten Gehäuseteil
gebildete Hohlraum mit Schmiermittel auffüllen. Dies spielt vor allem eine Rolle, wenn das angesprochene Führungssystem,
beispielsweise durch das Gewicht der mittels dem bewegbaren Element (Wagen) zu transportierenden Gegenstände hoch belastet
ist oder wenn mit sehr hohen Geschwindigkeiten das in Rede
stehende Führungssystem betrieben wird.
Vorzugsweise weist hierbei die Schmiereinrichtung ein Schmierstoffdepot
in Form eines porösen Werkstoffes auf, der zwischen dem Gehäuseteil und mindestens einem Laufring der Laufrolle
angeordnet ist. Hierdurch ist eine kontinuierliche Abgabe von Schmierstoff erreichbar. Sofern ferner vorzugsweise
der poröse Werkstoff aus einem Kunststoffvlies gebildet
ist, ist eine rasche Abnutzung des Schmierstoffdepots vermiede-,
die durch die Umdrehung der jeweiligen Laufrolle zwangsläufig vorgegeben ist.
- 6 - 127 422/400'&ogr;
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Gehäuseteil an Hand
der Zeichnung näher erläutert.
Es neigen:
Fig. 1 in prinzipieller Darstellung eine pcrspekti
vische Ansicht eines Führungssystemes mit
Gehäuseteilen;
Fig. 2 einen Querschnitt durch dieses Führungssy-
stem;
Fig. 3 bis 5 eine Vorder-, eine Seiten- und eine Draufsicht auf das Gehäuseteil;
Fig. 6 und 7 in prinzipieller Darstellung Einsatzfälle des Gehäuseteiles bei Fühi. ungssystemen .
In den Fig.l und 2 ist ein Führungssystem 3^.3 oanzes mit
bezeichnet. Das Führungssystem 10 besteht im wesentlichen aus eiP3m bewegbaren Element in Form eines Wagens 12, der
entlang einem Führungsteil in Form einer Schiene 14 verfahrbar ist. Der Wagen 12 weist- in hierfür vorgesehenen Bohrungen
vier Laufrollen 16 auf. Dahingehende Führungssysteme sind
unter der Bezeichnung "Führungsvorrichtung" in dem deutschen Gebrauchsmuster 89 12 165.1 näher beschrieben.
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in üblicher und daher nicht näher dargestellter Weise mittels %
Lagerkörpern drehbar auf einer Achse 20 gelagert sind. Über i diese Achse 20 ist die jeweilige Laufrolle 16 mit dem Wagen :
12 isst verbindbar. Dahingehende Laufrollen sind unter der
Bezeichnung "Führungsrolle" in dem deutschen Gebrauchsmuster 87 00 475.5 im einzelnen beschrieben.
Gemäß der erfindungsgemäßen Lehre ist jede Laufrolle 16
von einem Gehäuseteil 22 abgedeckt, wie es beispielhaft in den Fig.3 bis 5 näher dargestellt ist. Das Gehäuseteil
22, das zum Abdecken einer Laufrolle 16 dient, weist an der Stelle der Anlage der Schiene 14 mit dieser Laufrolle
16 eine durchgehende Ausnehmung 24 (Fig.3) auf. Wie sich insbesondere aus Fig.3 ersehen läßt, ist die Ausnehmung
24 im wesentlichen oval und bildet mit ihrer geschlossenen Außenumfangslinie im wesentlichen ein Ellipsoid aus. An
den Enden der Ausnehmung 24 mit stärkerer Krümmung kann auch eine geradlinig verlaufende Begrenzung vorgesehen sein.
Die etwa mittig angeordnete Ausnehmung 24 ist Teil einer im Gehäuseteil 22 vorgesehenen Führungsbahn 28, deren Querschnitt, wie sich insbesondere aus Fig.4 ergibt, im wesentlichen U-förmig ist. Der Querschnitt dieser Führungsbahn
28 ist in Abhängigkeit vom Querschnitt des äußeren Randes der Schiene 14 gewählt (vgl. Fig.l). Demgemäß kann auch
eine im Querschnitt rechteck-, trapez- oder V-förmige Führungsbahn 28 Verwendung finden. Wie Fig.3 zeigt, mündet
die Ausnehmung 24 vollständig in die Führungsbahn 28 ein. Die Längserstreckung der Führungebahn 28 verläuft im wesentlichen parallel zu der Längserstreckung der Schiene 14,
die mit ihrem äußeren Rand ift die Führungsbahn 28 eingreift-
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Wie sich insbesondere aus der Darstellung in Fig.2 ergibt,
durchgreifen bei auf der Laufrolle 16 aufgesetztem Gehäuseteil 22 dies beiden Laufringe IS dia Ausnehmung 24 teilweise
und begrenzen derart die Ausnehmung 24 an der Stelle der
Laufrolle 16. Das Gehäuseteil 22 bildet insgesamt einen im wesentlichen quaderförmigen Körper aus, der auf seiner
Oberse-te 30 sine Bohrung 32 aufweist, deren Durchmesser
dem Auii^ndurchmesser der beiden Laufringe 18 einer Laufrolle
16 entspricht (Fig.2). Die Bohrung 32 mündet in die Ausnehmung 24 des Gehäuseteiles 22 und ist an der Unterseite 34
dieses Gehäuseteiles 22 von einem Boden 36 begrenzt und zur Umgebung hin abgeschlossen. Die Höhe eines jeden Gehäuseteiles 22 ist derart gewählt, daß die jeweils aufzunehmende
Laufrolle 16 mit ihren beiden Laufringen 18 aufgenommen ist (Fig.2).
Bei der Montage der Gehäuseteile 22 sind die jeweiligen Laufrollen 16 über ihre Achsen 20 mit dem Wagen 12 oder
einem sonstigen Teil entsprechend verbunden. Dann wird das jeweilige Gehäuseteil 22 auf die ihm zugeordnete Laufrolle
16 aufgesteckt. Hierbei ergibt sich eine Art Vorfixierung des Gehäuseteiles 22 auf der Laufrolle 16, da deren beiden
Laufringe 18 in unmittelbarer Anlage sind mit der Wand 38
der Bohrung 32 und damit mit dem Gehäuseteil 22 selbst. Nach dieser Vorfixierung, die am besten paarweise erfolgt,
indem man zwei unmittelbar benachbart einander gegenüberliegende Laufrollen 16 mit entsprechenden Gehäuseteilen 22
versieht, so daß beispielsweise eine Anordnung entsteht, wie sie in Fig.2 dargestellt ist, wird die Schiene 14 in
die jeweilige Führungsbahn 28 und unter unmittelbarer Anlage mit derselben eingeführt, die nach ihrem £inführ§n dann
endgültig das Gehäuseteil 22 auf der jeweiligen Laufrolle 16 hält.
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Der diesbezügliche Einführvorgang der Schiene 14 ist in
Fig.6 prinzipiell dargestellt. Wie insbesondere Fig.6 deutlich
macht, richtet sich das jeweilige Gehäuseteil 22 mit zugeordneter Laufrolle 16 kontinuierlich beim Einschieben der Schiene
14 nach dieser aus, so daß demgemäß ein Verkanten vermieden ist. Die Bohrung 32 kann auch derart paßgenau hergestellt
sein, daß das Gehäuseteil 22 nach Aufsetzen auf die ihm zugeordnete Laufrolle 16 von selbst auch ohne Schiene 14
dort seine Lage bsii ;hält. !_thin ist also das Gehäuseteil
2? und dif ihm zuqeordnete L-ufro^le IS um die Achse 2u
schwenkbar angeordnet, wobei uiese Acv "e 20 in einer Ebene
liegt, iie senkrecht auf einer Ebene steht, die durch die
Verfahrrichtung der Schiene 14 gebildet ist.
Das Gehäuseteil Ü2 weist ferner eine Abstreifeinrichtung
40 für das Führungsseil in Form der Schiene 14 auf (Fig.1,2,
3,4). Die Abstreifeinrichtung 40 weist einzelne Abstreifiippen 42 auf, die an beiden Enden 44 der Führungsbahn 28
im Gehäuseteil 22 fest angeordnet sind. Vorzugsweise ragen diese Abstreiflippen 42 mit einem vorgebbaren Überstand
(nicht dargestellt) in die Führungsbahn 28 hinein. Bei einem dahingehenden Überstand liegt die Schiene 14 mit ihren beiden
äußeren einander gegenüberliegenden Rändern jeweils im Bereich der Führungsbahn 28 allein auf den Abstreiflippen 42 der
Abstreifeinrichtung 40 euf. Demgemäß ist dann das Gehäuseteil 22 über die Abstreifeinrichtung 40 auf der ihm zugeordneten
Laufrolle 16 gehalten, was aufgrund der damit einhergehenden geringen Kontakt- bzw. Auflagefläche die Verschleißerscheinungen des Führungssystemes, insbesondere des jeweiligen Gehäuseteiles 22, gering hält.
Die Abstreiflippen können als separate Teile in entsprechend ihnen nachgebildeten Auslassungen 46 im Gehäuseteil 22,
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beispielsweise in Form von Gummi- oder Kunststofflippen,
eingesetzt sein (Fig.3 und 4). Ferner kann die jeweilige AbscreiflipDe 42, wie dies insbesondere Fig.5 zeigt, die
eigentlich« Führungsbahn 28 nach jöen hin über den eigentlichen Außenumfang des Gehäuseteiles 22 hinaus verlängern.
Hierbei kann die jeweilige Abstreiflippe 42 eine keilartige
Verjüngung in Richtung der Schiene 14 aufweisen, so daß es zu einer im wesentlichen Linienberührung zwisch^ii der
jeweiligen Abstreiflippe und den radial äußeren Rändern der Schiene 14 kommt.
Das Gehäuseteil 22 selbst kann aus einem Aluminiumquader oder als Kunststoffteil, vorzugsweise als Spritzgußtsil,
hergestellt sein, wobei die Abstreifeinrichtung 40 über
eine Klebverbindung mit dem Gehäuseteil 22 verbunden wird. Das Gehäuseteil 22 läßt sich aber auch zusammen mit der
Abstreifeinrichtung 40 einstückig aus Kunststoff erstellen. Sofern Kunststoff Verwendung findet, ergeben sich besonders
gute Gleiteigenschaften zwischen Bohrungswand 38 und der mit der Bohrungswand 38 in Anlage befindlichen Lauffläche
eines jeden Laufringes 18 der Laufrolle 16. Ist die Schiene
14 erst einmal zwischen zwei einander benachbart gegenüberliegenden Gehäuseteilen 22 aufgenommen, ergibt sich ein Funktionszustand des gesamten Führungssystemss, wie er in prinzipieller Darstellung in Fig.7 wiedergegeben ist. Das heißt
b<?i eingeführter Schiene 14 werden diejenigen Abstreif lippen
42, die der mit Pfeil in Fig.7 angegebenen Verfahrrichtung
der Schiene 14 entgegengesetzt liegen, aufeinander zu bewegt, was das Reinigungsergebnis verbessert, wohingegen die anderen
Abstreiflippen 42, die am anderen Ende der jeweiligen Führungsbahn 28 liegen, zu ihrer Entlastung voneinander entfernt
sind.
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Bei einem Wechsel der in Fig.7 angegebenen Veifahrricntung
in die andere Richtung kehren sich die Verhältnisse für die beiden einander gegenüberliegenden Gehäuseteile 22 entsprechend
um. Mit der vorliegenden Anordnung ist also eine dynamische Anpassung der beiden Gehäuseteile je nach Verfahrzustand
der Schiene 14 gegeben, wobei mit zunehmender oder abnehmender Verfahrgeschwindigkeit der Schiene 14 die Abstreiflippen
&Iacgr;2 zweier einander benachbart gegenüberliegender
Gehäuseteile 22 stärker bzw. schwächer aufeinander zu bewegt werden.
Neben den bereits beschriebenen Abstreiflippen 42 der Abstreifeinrichtung
40 weist das Gehäuseteil 22 noch eine vorstehende Abstreifleiste 48 auf (Fig.2,5), die zwischen
Wagen 12 und Schiene 14 angeordnet die im Randbereich auf der Oberseite der Schiene 14 auftretenden Verschmutzungen
beseitigen kann und gleichzeitig als Teil der Führungsbahn mit dafür Sorge trägt, daß der axiale Abstand zwischen Wagen
12 und Schiene 14 sich nicht verändert. Das Gehäuseteil weist ferner eine Schmiereinrichtung 50 auf mit einem Schmierstoffdepot
in Form eines porösen Werkstoffes, vorzugsweise eines Kunststoffvlieses 52. Dieses Kunststoffvlies 52 ist
im wesentlichen leistenförmig und in einer im Querschnitt
rechteckförmigen Nut 54 angeordnet, die in die Bohrung 32
mündet und sich vom Boden 36 bis zur Oberseite 30 des Gehäuseteiies
22 durchgängig erstreckt. Zwei dieser Nuten (Fig.5) sind den jeweiligen Ecken des Gehäuseteiles 22 zugewandt,
die der Schiene 14 abgekehrt sind. Mindestens eine der beiden
Nuten 54 weist einen Schmierstoffnippel 56 auf, mittels
dem sich das Schmierstoffdepot mit Schmierstoff befüllen
läßt. Da das Kunststoffvlies 52 elastisch nachgiebig ist,
steht es mit einem vorgebbaren Überstand über die Bohrungswand 38 hervor und wird nach Aufnahme der Laufrolle 16 in Richtung
der Nut 52 hineingedrückt.
• •ti ill*
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Anstelle von zwei separaten Nuten 54 vorzusehen, kann auch eine halbkreisförmige Nut (nicht dargestellt) vorgesehen
sein, die das Schmierstoffdepot aufnimmt. Neben der Zuführung
von Schmierstoff mittels eines Schmiernippels kann auch
eine Zentralschmierung vorgesehen sein. Gleichfalls können in den durch die Nuten 54 gebildeten Hohlräumen feste oder
pastöse Schmierstoffe untergebracht sein, die die Schmierung
hier übernehmen.
Da der Gehäuseteil selbständig auf der Laufrolle 16 hält
und nicht angeschraubt zu werden braucht, läßt sich der zu dichtende Spalt zwischen dem Gehäuseteil 22 und dem Wagen
12 sowie der Schiene 14 sehr gering halten, was wiederum
dem Auftreten von Verschmutzungen im Bereich der Laufrolle entgegenwirkt.
Die vorstehende Beschreibung und die Zeichnung beschränken sich nur auf die Angabe von Merkmalen, die für die beispielsweise
Verkörperung der Erfindung wesentlich sind. Soweit daher Merkmale in der Beschreibung und in der Zeichnung
offenbart und in den Ansprüchen nicht genannt sind, dienen sie erforderlichenfalls auch zur Bestimmung des Gegenstandes
der Erfindung.
Claims (7)
1. Gehäuseteil (22), das zum Abdecken einer Laufrolle (16)
dient, die zum Führen eines bewegbaren Elementes entlang einem Führungsteil, insbesondere zum Führen eines Wagens
(12) entlang einer Schiene (14), mit mindestens einem Laufring (18) versehen ist, der mittels Lagerkörpern drehbar
auf einer Achse (20) gelagert ist, wobei an der Stelle der Anlage des Führungsteiles mit der Laufrolle (16) das
Gehäuseteil (22) eine durchgehende Ausnehmung (24) aufweist, die Teil einer im Gehäuseteil (22) vorgesehenen
Führungsbahn (28) für das Führungsteil ist, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Laufring (18) der Laufrolle (16), zumindest teilweise, in Anlage mit dem Gehäuseteil
(22) ist.
2. Gehäuseteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
dieses eine Abstreifeinrichtung (40) für das Führungsteil
aufweist, die Teil der Führungsbahn (28) ist.
3. Gehäuseteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstreifeinrichtung (40) einzelne Abstreiflippen (42)
aufweist, die an beiden Enden (44) der Führungsbahn (28) angeordnet sind und die mit einem vorgebbaren Überstand
in die Führungsbahn (28) hineinragen.
4. Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß dieses aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyamid 6, besteht.
5. Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß dieses zusammen mit der Abstreifeinrichtung
(40) einstückig aus Kunststoff gebildet ist.
- 02 - 127 422/4UUÖ
6. Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5. dadurch
gekennzeichnet, daß dieses eine Schmiereinrichtung (50)
ajfwe &igr; st.
7. Gehäuseteil narh Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß c.ie Schmiereinrichtung (50) ein Schmierstoff depot in Form
eines porösen Werkstoffes, vorzugsweise eines Kunststoffvlieses
(52) aufweist, der zwischen dem Gehäuseteil (22) und mindestens einem Laufring (18) der Laufrolls (16)
angeordnet ist .
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9011073U DE9011073U1 (de) | 1990-07-27 | 1990-07-27 | Aufsetzbares Gehäuseteil |
| DE9107705U DE9107705U1 (de) | 1990-07-27 | 1991-06-22 | Abstreifvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9011073U DE9011073U1 (de) | 1990-07-27 | 1990-07-27 | Aufsetzbares Gehäuseteil |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9011073U1 true DE9011073U1 (de) | 1990-10-11 |
Family
ID=6855972
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9011073U Expired - Lifetime DE9011073U1 (de) | 1990-07-27 | 1990-07-27 | Aufsetzbares Gehäuseteil |
Country Status (1)
| Country | Link |
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