DE9004988U1 - Versenkt angeordneter Recycling-Sammler - Google Patents
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Description
DlPL-PHYS. DR. 3EATE KÖNIG
Patentanwältin · European Patent Attorney
busse design ulm gmbh 8000 München 2
Nersinger Straße 18 Seidlstraße 25
Telefon (0 89) 59 89 16 7915 Elchingen 3 Telefax (089) 524344
2. Mai 1990 26-16 bc
VERSENKT ANGEORDNETER RECYCLING-SAMMLER
Die Erfindung bezieht sich auf einen versenkt angeordneten Recycling-Sammler, d.h. eine Recycling-Sanunelstation, umfassend
einen Schacht im Boden,
einen im Bodenschacht angeordneten, herausnehmbaren Sammelbehälter,
einen den Bodenschacht abdeckenden Deckel und einen Einwurfschacht, der sich durch den den Bodenschacht
abdeckenden Deckel nach oben erstreckt und unten in den Sammelbehälter mündet.
Mit fortschreitender wirtschaftlicher und technischer Entwicklung,
verbessertem Lebensstandard und geänderten Lebensgewohnheiten hat die anfallende Abfallmenge in den letzten
Jahren immer weiter zugenommen. Der Verpackungsanteil am anfallenden Abfall wie Glas, Papier, Pappe etc. steigt. Die
Abfallentsorgung hat auf diese Weise immer größere Bedeutung gewonnen. Ein Teil des Abfalls wird derzeit verbrannt und
ein Großteil deponiert. Zunehmend ist indessen der Anteil des Abfalls, der wiederverwertet wird.
Der Vorteil des Recyclings ist, daß einerseits der zunehmend knapper werdende Deponieraum für derzeit nicht wiederverwertbare
Materialien besser genutzt werden kann und andererseits durch Verwendung von Recycling-Material mit den immer
wertvolleren Rohstoffen sparsamer umgegangen und in der Regel auch Energie eingespart werden kann.
Insbesondere Altglas kann in großem Umfang verwertet werden. Das Recycling von Altglas lohnt sich, wobei aufgrund der hohen
Rücklaufrate das Altglas bereits sortiert gesammelt werden kann. Etwa ein Drittel der Altglasmenge wird derzeit
wiedereingeschmolzen. In fast sämtlichen Orten sind inzwischen Sammelbehälter für Altglas aufgestellt worden. Ähnlich
werden Altpapier und -pappe in speziell dafür vorgesehenen Sammelbehältern gesammelt. Mit zunehmendem Umweltschutzbewußtsein
der Bevölkerung werden die Sammelbehälter immer stärker genutzt.
Gewöhnlich werden mehrere Sammelbehälter auf Plätzen, an Straßenecken oder sogar einfach am Bürgersteig nebeneinander
oder einander gegenüber aufgestellt. Diese Recycling-Sammelstationen sind in der Regel von ihrem Äußeren her im Stadtbild
sehr auffällig. Es werden an die Sammelbehälter eine Reihe von funktionellen Anforderungen wie einfacher Austausch,
einfache Entleerung, gute Zugänglichkeit der Einwurföffnungen etc. gestellt und realisiert. Weiterhin nachteilig
ist, daß es beim Einwerfen von Flaschen an den Recycling-Sammelstationen häufig zu störendem Lärm kommt, der
auch durch spezielle dämpfende Zusätze in den Sammelbehältern nicht ausreichend gemindert werden kann.
Um eine Verbesserung des Stadtbildes zu erzielen und das Recycling weiter zu fördern, ist in der Diplomarbeit von
Joachim Döring, Fachhochschule Hannover, 1987 ein Recycling-Sammler der eingangs genannten Art vorgeschlagen worden.
Dieser Sammler zeichnet sich durch das Vorsehen eines Boden-
Schachtes und eines in diesem voll versenkbaren Sammelbehälter aus. Der Sammelbehälter ist ein zylindrischer Behälter
mit Bodenklappen für die Entleerung. Er ist durch einen einstückig ausgebildeten Deckel abgedeckt, der zugleich den Bodenschacht
abdeckt und zu diesem Zweck flach gewölbt und begehbar mit einem rutschfesten Belag ausgebildet ist. Mit dem
Deckel verbunden ist ein Einwurfschacht, der Bügel für das Herausnehmen des Sammelbehälters trägt. Der Einwurfschacht
ist mit Einwurföffnungen jeweils entsprechend dem für den Sammelbehälter vorgesehenen Recyclingmaterial ausgebildet.
Der bekannte Recycling-Sammler weist den Vorteil auf, daß ein großer Teil von ihm, nämlich der Sammelbehälter, unsichtbar
ist. Durch das Versenken des Sammelbehälters ist auch der beim Einwerfen von Flaschen etc. entstehende Lärm
erheblich herabgesetzt. Ferner kann die Einwurföffnung viel tiefer als sonst angeordnet werden, so daß das Einwerfen
einfacher ist.
Indessen hat sich dieses Behältersystem von den Kosten und von der Handhabung der Sammelbehälter beim Austausch her als
bedingt einsatzfähig herausgestellt. Dies beruht auf dem Behälteraufbau,
der die Verwendung handelsüblicher Sammelbehälter ausschließt und eine kostspielige Sonderkonstruktion
erforderlich macht. Dadurch, daß der Behälterdeckel zugleich den Bodenschacht abdeckt und den Einwurfschacht trägt, hat
der Sammelbehälter ein erhebliches Gewicht, das weitaus höher als üblich ist. Außerdem ist die Bauhöhe des Sammelbehälters
deutlich höher als üblich. Dies erschwert die Handhabung des Sammelbehälters beim Heben und Senken und es müssen
weitaus stärkere Hebezeuge und -maschinen als üblich verwendet werden.
Der Deckel des bekannten Recycling-Sammelbehälters ist begehbar, aber nicht befahrbar ausgebildet. Es besteht daher
die Gefahr, daß es beim Rangieren von Fahrzeugen für den An-
und Abtransport solcher Sammelbehälter zu Beschädigungen des Behälterdeckels kommt. Eine Verstärkung des Deckels zur Vermeidung
solcher Beschädigungen ist nicht möglich, da das Deckel- und damit das Behältergesamtgewicht zu hoch würde.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen versenkt angeordneten
Recycling-Sammler zu schaffen, der kostengünstig herstellbar und einfach handhabbar ist. Diese Aufgabe ist
erfindungsgemäß bei einem Recycling-Sammler mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers sind Gegenstand der Unteransprüche .
Ein erfindungsgemäßer versenkt angeordneter Recycling-Sammler
umfaßt somit
einen Schacht im Boden,
einen im Bodenschacht angeordneten, herausnehmbaren Sammelbehälter,
einen den Bodenschacht abdeckenden Deckel und einen Einwurfschacht, der sich durch den den Bodenschacht
abdeckenden Deckel nach oben erstreckt und unten in den Sammelbehälter mündet, wobei
der den Bodenschacht abdeckende Deckel eine oder mehrere Greifösen für die Öffnungsbetätigung trägt,
der den Bodenschacht abdeckende Deckel offenbar ist und
flach gewölbt, insbesondere als flacher Kegel- oder Kugelabschnitt oder bombiert, ausgebildet ist,
der den Bodenschacht abdeckende Deckel mit dem Einwurfschacht ausgebildet ist,
der Sammelbehälter auf der Oberseite mit einer Einwurföffnung ausgebildet ist, die direkt unterhalb des
EinwurfSchachtes liegt, und
der Sammelbehälter bodenentleerbar ist.
der Sammelbehälter bodenentleerbar ist.
Dadurch, daß bei dem erfindungsgemäßen Recycling-Sammler der den Bodenschacht abdeckende Deckel und der Einwurfschacht
von dem Sammelbehälter getrennt ausgebildet sind, ist bei dem erfindungsgemäßen Recycling-Sammler gewährleistet, daß
als Behälter ein handelsüblicher Recycling-Sammelbehälter verwendet werden kann, der auch mit üblichen Hebezeugen gehandhabt
werden kann. Die Kosten des Recycling-Sammlers, insbesondere größerer Sammelstationen, sind hierdurch erheblich
herabgesetzt. Hinzu kommt, daß die Betriebskosten durch die herkömmliche Handhabung kaum höher als üblich sind.
Es muß lediglich der den Bodenschacht abdeckende Deckel abgenommen
bzw. geöffnet werden, um Zugang zu dem -im Bodenschacht
angeordneten Sammelbehälter zu haben. Der Einwurfschacht ist mit dem Schachtdeckel verbunden, so daß er beim
Öffnungsvorgang gemeinsam mit dem Deckel den Bodenschacht
frei zugänglich macht. Zur Erleichterung der Bedienung sind an dem Schachtdeckel eine oder mehrere Greifösen angebracht.
Selbstverständlich sind in diesem Zusammenhang mit Greifösen gleichwirkende Mittel wie Bügel etc. hier mitumfaßt, die das
Greifen durch ein Zieh- oder Hebezeug ermöglichen oder erleichtern.
Der den Bodenschacht abdeckende Deckel ist vorteilhaft am Bodenschacht angebracht. Hierdurch ist die Handhabung des
Deckels wesentlich erleichtert. Gemäß einer derzeit bevorzugten Ausführungsform ist der den Bodenschacht abdeckende
Deckel ein Klappdeckel. Hierbei ergibt sich ein minimaler Raumbedarf für die Betätigung sowie im offenen Zustand, und
der Deckel kann mittels des für den Behälter verwendeten Hebezeuges ebenfalls betätigt werden. Für einen Ausgleich des
Schwenkhubes kann ein z.B. herausziehbares Seil am Deckel vorgesehen sein oder ein Seilstück am Kranhaken eingehängt
werden.
Alternativ kann der den Bodenschacht abdeckende Deckel ein Schiebedeckel sein, der in horizontaler Richtung verschiebbar
ist. Des weiteren kann der den Bodenschacht abdeckende
Deckel z.B. auch ein klappbarer Hebedeckel sein, der beim
Öffnen zuerst angehoben und dann verschwenkt wird.
Zur Vereinfachung der Bedienung des den Bodenschacht abdeckenden Deckels ist dieser mit einer Entlastungs- und/oder
Antriebseinrichtung für das Öffnen ausgebildet. Als Entlastungseinrichtung
kann z.B. eine Gasdruckfeder verwendet werden, die zugleich als Haltesicherung dient. Es können
auch Ausgleichsgewichte, Federn etc. die Öffnungsbewegung unterstützen. Vorteilhaft ist die Antriebseinrichtung für
das öffnen mit einem Antriebsmotor ausgebildet. Eine weitere Erleichterung der Deckelbetätigung ergibt sich, wenn der
Deckel geteilt ist. Es muß entsprechend jeweils nur ein Teil der Kraft aufgebracht werden, um den Bodenschacht zugänglich
zu machen.
Zur Lagerung des den Bodenschacht abdeckenden Deckels kann der Bodenschacht mit einem Träger als Auflager versehen
sein, zweckmäßig mit einem T-Träger. Am Deckel ist ferner zweckmäßig eine Haltesicherung angebracht. Hierdurch kann
ein Zurückklappen oder -rutschen des geöffneten Deckels sicher verhindert werden.
Der den Bodenschacht abdeckende Deckel hat zweckmäßig eine flache Form, so daß der Zugang zu dem Einwurfschacht einfach
ist. Aus optischen und statischen Gründen ist der Deckel vorzugsweise flach gewölbt, insbesondere als flacher Kegeloder
Kugelabschnitt oder bombiert ausgebildet.
Da für den Sammelbehälter handelsübliche Behälter verwendet werden, ergeben sich bei entsprechenden Schachtabmessungen
für den den Bodenschacht abdeckenden Deckel Abmessungen von etwa 1,50 m. Selbstverständlich sind auch andere Abmessungen
möglich. Für den Deckel eignen sich handelsübliche und damit kostengünstige Materialien, insbesondere ferritische und
auch nichtferritische Werkstoffe. Bevorzugte Deckelmateria-
lien sind verzinktes Blech mit Gerippeunterbau oder Nirosta-Stahl.
Es kann für den Deckel auch ein Aluminiumgußteil oder ein Teil aus Aluminium und Gußmaterial verwendet werden. Die
Deckelöffnung für den Einwurfschacht kann z.B. 120 mm betragen. In der Regel ist sie entsprechend den Recycling-Gegenständen
größer.
Die Oberfläche des den Bodenschacht abdeckenden Deckels kann optisch und funktionell an die Anforderungen angepaßt werden.
Zur Verhinderung von Unfällen durch Ausrutschen ist die Deckeloberfläche zweckmäßig mit einem Rutschschutz ausgebildet.
Z.B. kann hierfür Tränenblech, etwa 2 mm stark, oder dergleichen verwendet werden. Alternativ kann ein Rutschschutz
in Form eines Gummibelages oder einer Kunststoffbeschichtung vorgesehen werden. Auch ein Gitterrost kann ggf.
eingesetzt werden. Soll die Deckeloberfläche in die unmittelbare Umgebung mit einbezogen werden, so kann eine Kiesbeschichtung
auf den Deckel aufgebracht werden oder dieser kann auf der Oberseite mittels einer beliebigen Gußstruktur,
z.B. Rillen, Rippen oder PflasterImitat, künstlerisch gestaltet
werden.
Der mit dem den Bodenschacht abdeckenden Deckel verbundene Einwurfschacht hat eine für ein leichtes Einwerfen der Recycling-Gegenstände
bemessene, d.h. auf die Größe der Benutzer abgestimmte Höhe, wobei diese noch durch die Gestaltung
eines EinwurfkopfStückes angepaßt werden kann. Die Höhe muß
indessen auch so gewählt werden, daß ein versehentliches Anstoßen oder Stolpern von Fußgängern ebenso wie Verletzungen
von Kindern beim Spielen sicher verhindert werden. Des weiteren ist bei der Höhenbemessung zu berücksichtigen, daß die
Höhe des EinwurfSchachtes die Neigung des Deckels bestimmt,
wenn dieser nach dem öffnen zum Boden hin verschwenkt und auf diesem abgelegt wird.
Das Einwurfkopfstück ist jeweils für die einzuwerfenden Gegenstände
und Materialen angepaßt ausgebildet. Seine Form ist vorteilhaft an das für den Sammelbehälter vorgesehene
Material angepaßt, d.h. sie ist ebenso wie die Einwurföffnungen
jeweils anders für Glas, Papier, Metall, Batterien, etc. Zweckmäßig ist ein Regenschutz für das Behälterinnere
in Form einer Überdeckung der Einwurföffnung(en) vorgesehen
oder diese an einer geeigneten Position,.z.B. seitlich, angebracht.
Zur Erleichterung der Bedienung können mehrere Öffnungen im Einwurfkopfstück vorgesehen werden, so daß ein
Herumgehen um den Einwurfschacht unnötig wird.
Der Einwurfschacht ist zweckmäßig so ausgebildet, daß ein
Verstopfen des Schachtes verhindert ist. Ist der zugehörige Sammelbehälter für Papier oder Kartonagen vorgesehen, weist
der Einwurfschacht gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung eine exzentrische Querschnittsform auf,
die beispielsweise durch eine Trennwand erreicht ist, so daß der Querschnitt der sich ergebenden Schachtabschnitte nicht
symmetrisch ist. Die Folge einer solch exzentrischen Ausgestaltung ist, daß Kartonagen im Einwurfschacht nicht zum
Aufgehen neigen und zuverlässig in den Sammelbehälter hinein fallen. Es kann auf diese Weise ein Einwurfschacht mit der
Querschnittsform eines Zylinders, Rechtecks, Dreiecks etc. vorgesehen werden. Die Schachtform ebenso wie die Ausbildung
des ihm zugehörigen Kopfstücks können z.B. dazu verwendet werden, für die Benutzer kenntlich zu machen, welche Stoffe
in den jeweiligen Sammelbehälter hineingehören. Zum anderen ermöglicht es die Ausgestaltung des EinwurfSchachtes auch,
der Oberseite des Recycling-Sammlers ein ansprechendes Aussehen zu verleihen.
Gemäß einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Einwurfschacht oberhalb des den Bodenschacht abdeckenden
Deckels mit einem z.B. ringförmigen Abstandsstück versehen. Dieses kann zugleich als Ablage ausgebildet sein.
Seine Funktion ist dann einerseits, das Befahren des Deckels durch Fahrzeuge zu reduzieren, und andererseits kann das
Abstandsstück zum Abstellen von Taschen, Kartons, Flaschen etc. verwendet werden, so daß den Benutzern lästiges Bücken
erspart ist.
Derzeit bevorzugte Materialien bzw. Rohlinge für den Einwurfschacht
sind Metallrohre, wobei verzinktes Blech, Nirosta- oder Edelstahl, pulverbeschichtetes Blech oder eloxiertes
Aluminium sehr geeignet sind. Es kann jedoch auch ein ausreichend steifes und beständiges Kunststoffmaterial
verwendet werden. Das Einwurfkopfstück selbst kann in Form
eines Gußstücks oder aus eingefärbtem, zweckmäßig glasfaserverstärktem Kunststoff vorgesehen sein.
Da der Füllstand eines Sammelbehälters beim erfindungsgemäßen Sammler nicht wie bei den in Bürgersteighöhe aufgestellten
Behältern einfach optisch durch Hineinschauen festgestellt werden kann, ist der Einwurfschacht zweckmäßig so
ausgestaltet, daß er das Einführen eines Peilstabes ähnlich wie bei Heizöltanks gestattet. Es kann sogar vorgesehen
sein, den Peilstab in der Wandung des EinwurfSchachtes abnehmbar zu befestigen.
Wie erwähnt können für den Sammelbehälter alle üblichen Recycling-Behälter
verwendet werden. Diese müssen lediglich für die Bodenentleerung ausgestaltet sein. Bevorzugt sind
Behälter mit kreisförmiger oder -ähnlicher Grundfläche. Ein für einen erfindungsgemäßen Recycling-Sammler vorgesehener
Behälter muß außerdem eine von der Form her an die Geometrie des EinwurfSchachtes angepaßte EinwurfÖffnung aufweisen bzw.
mit dieser versehen werden. Derzeit wird aus statischen Gründen eine maximale Öffnung mit Abmessungen von etwa
mm Durchmesser ins Auge gefaßt. Die Öffnung liegt zentral oder dezentral im oberen Boden. Das Behältermaterial kann
Metall wie z.B. Stahl sein. In der Regel wird glasfaserverstärkter
Kunststoff, z.B. Polyesterharz, verwendet.
Gemäß einer Alternativlösung kann vorgesehen sein, bei einem geteilten Deckel den Einwurfschacht dem Behälter zuzuordnen.
Der Bodenschacht muß an die jeweiligen Behälterabmessungen angepaßt sein. Es kann ein Stahlschacht ggf. mit besonderer
Beschichtung, z.B. aus glasfaserverstärktem Kunststoff, entsprechend dem Sammelmaterial eingebracht sein. Die Beschichtung
dient zum Zurückhalten von Säuren etc., die evtl. bei der Lagerung von Batterien austreten könnten. Der Bodenschacht
kann u.a. auch aus Beton z.B. mittels Betonringen aufgebaut sein. Diese sind auf eine Betonsohle aufgesetzt
und oben durch den Schachtdeckel abgeschlossen. Der Bodenschacht ist vorzugsweise mit einer Drainage ausgestattet,
die mit der Kanalisation in Verbindung steht.
Das Herausheben und Einführen eines Sammelbehälters im Schacht des erfindungsgemäßen Sammlers ist erleichtert, wenn
der Bodenschacht mit einer Führung ausgebildet ist. Als Führung sind vorteilhaft in der Schachtwand Führungsleisten angeordnet.
Eine konische Anordnung der Führungsleisten derart, daß sie von oben nach unten zur Schachtmitte geneigt
sind, erleichtert in der Anfangsphase das Einbringen eines Sammelbehälters in den Bodenschacht und sein Ausbringen in
der Endphase.
Für Wartungszwecke ist eine Steighilfe für den Bodenschacht
ggf. erforderlich, damit Wartungspersonal in den Schacht für Reinigungs- oder Kontrollzwecke einsteigen kann. Eine besonders
günstige Ausgestaltung einer solchen Steighilfe besteht darin, daß wenigstens eine Führungsleiste mit einer Steighilfe
ausgebildet ist. Diese kann die Form von angeformten Ansätzen und/oder Griffstücken aufweisen. Es kann jedoch
auch eine Führungsleiste mit Leiterform vorgesehen sein.
Die Erfindung wird im folgenden weiter anhand bevorzugter
Ausführungsbeispiele und der Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines herkömmlichen Recycling-Sammelbehälters
,
Fig. 2 eine schematische Teilschnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers
,
Fig. 3 eine schematische Teilschnittansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers,
Fig. 4 eine schematische Teilschnittansicht eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers,
Fig. 5 eine schematische Teilschnittansicht eines vierten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers,
Fig. 6 eine schematische Teilschnittansicht eines fünften Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers,
Fig. 7 eine schematische Teilschnittansicht eines sechsten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers,
Fig. 8 eine schematische Teilschnittansicht eines siebten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers,
Fig. 9 eine schematische Teilschnittansicht eines achten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers,
Fig. 10 eine schematische perspektivische Ansicht eines Deckels mit Einwurfschacht,
Fig. 11 eine schematische perspektivische Ansicht eines weiteren Deckels mit Einwurfschacht,
Fig. 12 eine schematische perspektivische Ansicht eines weiteren Deckels mit Einwurfschacht,
Fig. 13 (a) bis (e) schematische perspektivische Ansichten von fünf Ausführungsbeispielen von Einwurfschachten
bzw. deren Kopfstücken,
Fig. 14 (a) bis (f) schematische Draufsichten von sechs
Ausführungsbeispielen von Einwurfschächten mit Deckeln,
Fig. 15 eine Draufsicht eines neunten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers,
Fig. 16 eine Teilschnittansicht des Recycling-Sammlers von Fig. 15 (a) in Sammelposition und (b) bei geöffnetem
Schachtdeckel, und
Fig. 17 eine schematische Teilschnittansicht eines zehnten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers
.
In Fig. 1 ist ein herkömmlicher Recycling-Sammelbehälter 2 dargestellt, wie er gewöhnlich derzeit Verwendung findet.
Der Sammelbehälter weist eine kreisförmige Grundfläche mit einem zylindrischen Hauptabschnitt 4 und zwei sich oben an
diesen anschließenden, sich konisch verjüngenden Abschnitten 6, 8 auf. Der Boden des Sammelbehälters 2 besteht aus zwei
schwenkbaren Klappen 10, die bei der Behälterentleerung nach unten wegklappen. Auf der Oberseite weist der Behälter einen
ösenförmigen Bügel 12 auf, in den ein Haken eines Hebezeuges für den Behältertransport oder dessen Entleerungsbetätigung
eingreifen kann. Der sich konisch verjüngende Abschnitt 6 des Sammelbehälters 2 weist eine Einwurföffnung 14 auf, in
die Recycling-Material, im vorliegenden Fall Altpapier, eingeworfen wird.
Fig. 2 zeigt eine schematische Teilschnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers.
Dieser umfaßt einen im Boden angeordneten Schacht 20. Der Schacht 20 besteht aus einer Betonsohle bzw. -platte
22 als Boden, die eine zur Kanalisation führende Drainage 24 aufweist. Die Wand des Schachtes 20 ist durch drei Betonringe
26, 28, 30 gebildet, deren Stirnseiten jeweils abgestuft sind und die unter Bildung von Dichtfalzen 32 aufeinander
angeordnet sind. Auf der oberen Außenstufe 34 der Stirnseite des obersten Betonrings 30 ist ein flacher Stahlring
36 angeordnet, der mit einem nach unten weisenden Flanschring versehen ist und mit der Außenstufe im wesentlichen
formschlüssig ausgebildet und z.B. mit dieser verdübelt ist.
Auf der unteren Innenstufe 38 des oberen Betonrings 30 liegt der Außenrand eines kreisförmigen Deckels 40 auf, der
flanschartig ausgebildet ist und eine ausreichende Festigkeit hat, so daß er nicht nur begehbar, sondern befahrbar
ist. Der Deckel 40 besitzt eine zentrale kreisförmige öffnung 42 von etwa 0,45 m Durchmesser. Der Deckel 4 0 ist im
gezeigten Ausführungsbeispiel aus verzinktem Blech.
In der Öffnung 42 des Deckels 40 sitzt ein zylinderförmiger
Einwurfschacht 44. Dieser erstreckt durch die öffnung 42 ein
Stück nach unten in den Schacht 20 und nach oben. Der Einwurfschacht 44 weist oberhalb des Deckels 40 eine oder mehrere
nicht dargestellte Einwurföffnungen auf.
Im Schacht 20 ist ein Sammelbehälter 50 üblicher Bauart angeordnet,
wie er z.B. in Fig. 1 dargestellt ist. Daher wird er nicht erneut beschrieben. Der Sammelbehälter 50 weist
eine zentrale obere Einwurföffnung 52 auf. Diese befindet
sich direkt unterhalb des unteren Endes des Einwurfschachtes 44.
Der erfindungsgemaße Recycling-Sammler wird folgendermaßen
verwendet. Bei der in Fig. 2 dargestellten Gebrauchs- bzw. Sammelposition ist der Sammelbehälter 50 im Schacht 20 angeordnet.
Recycling-Gut wird oben durch eine Einwurföffnung in
den Einwurfschacht 44 eingeworfen und fällt nach unten in den Sammelbehälter 50. Zum Entleeren des Sammelbehälters
wird der Deckel 40 vom Schacht 20 mitsamt dem an ihm befestigten Einwurfschacht 44 entfernt. Dann wird der gefüllte
Sammelbehälter 50 mittels eines Hebezeuges wie z.B. eines Krans an einer nicht dargestellten Öse oder dergleichen gegriffen
und angehoben. Nach dem Entleeren wird der Sammelbehälter anschließend wieder in den Schacht 20 eingebracht und
der Deckel 40 wieder aufgelegt.
In Fig. 3 ist eine schematische Teilschnittansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers
veranschaulicht. Dieser Recycling-Sammler unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen in der Ausgestaltung
des den Bodenschacht abdeckenden Deckels. Die übrigen Teile sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und
werden nicht erneut beschrieben. Der Deckel 14 0 ist konisch ausgebildet. Dies ist von der Statik sehr günstig und
zugleich optisch sehr ansprechend.
Fig. 4 zeigt eine schematische Teilschnittansicht eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers.
Dieses unterscheidet sich von den zuvor beschriebenen hauptsächlich in der Ausgestaltung des den Bodenschacht
20 abdeckenden Deckels. Die übrigen Teile sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und werden nicht erneut
beschrieben. Der Deckel 142 ist gewölbt als Kugelabschnitt ausgebildet. Dies ist von der Statik sehr günstig
und zugleich optisch sehr ansprechend. Der Deckel 142 ist als Klappdeckel ausgeführt. Das Deckelscharnier 144 des
Deckels 142 ist in Fig. 4 rechts angeordnet. Mit dem Deckelscharnier 144 verbunden ist eine Schenkelfeder 146, die das
öffnen des Deckels 142 unterstützt. Der Einwurfschacht
ist höher als der Einwurfschacht 44 bei den ersten beiden Ausführungsbeispielen.
Fig. 5 ist eine schematische Teilschnittansicht eines vierten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers.
Der dargestellte Recycling-Sammler unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen darin, daß er anstelle einer
Schenkelfeder 146 eine Gasdruckfeder 150 aufweist. Die übrigen Teile sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet
und werden nicht erneut beschrieben. Die Gasdruckfeder 150 unterstützt die Schwenkbewegung des Deckels 142 und hält
diesen in der geöffneten Stellung.
Fig, 6 veranschaulicht schematisch ein fünftes Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers. Der
dargestellte Recycling-Sammler unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen darin, daß er anstelle einer Gasdruckfeder
150 eine Antriebseinrichtung 152 aufweist. Die übrigen Teile sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und werden
nicht erneut beschrieben. Die Antriebseinrichtung 152 umfaßt einen auf einem im Betonring 28 befestigten Träger 154 angebrachten
Antriebsmotor 156 und ein Gestänge 158. Mittels der Antriebseinrichtung 152 wird der Deckel 142 bei Betätigung
eines nicht dargestellten Schalters von außen verschwenkt. Der Deckel 152 bleibt dabei jeweils in der durch das Gestänge
158 vorgegebenen Position, wenn der Antriebsmotor 156 nicht betätigt wird, d.h. er bleibt insbesondere auch sicher
in der offenen Position für den Austausch des Sammelbehälters 50 gehaltert.
In Fig. 7 ist eine schematische Teilschnittansicht eines sechsten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers
dargestellt. Der dargestellte Recycling-Sammler unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen
darin, daß der Deckel 152 mittels einer Hebe-Schwenkbewegung geöffnet und geschlossen wird, d.h. an einer Säule bzw.
Teleskopspindel von Hand wegschwenkbar ausgeführt ist. Gleiche Teile sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und
werden nicht erneut beschrieben. Der Deckel 152 liegt bei
diesem Ausführungsbeispiel wie der Deckel 40, 140 bei dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel ohne Vorsehen des
Deckelscharniers 144 auf dem oberen Betonring 30 auf. Benachbart der Schachtwand (in Fig. 7 rechts) ist ein vertikal
angeordnetes Rohr 160 mittels zwei Befestigungshülsen 162, 164 am unteren und oberen Betonring 26, 30 befestigt. Durch
das Rohr 160 erstreckt sich eine gewindeversehene Spindel 166, die am Schachtboden in einem Axiallager 168 gelagert
ist. Das Rohr 160 endet unten etwas oberhalb des Schachtbodens in einer Mutter 170, die auf der Spindel 166 aufgeschraubt
ist. Im Bereich des oberen Endes des oberen Schachtrings 30 ist die Spindel 166 mittels eines Distanzstücks
172 im Rohr 160 zentriert. Die Spindel 166 ist nach oben durch den Deckel 152 axial nach oben verlängert und zu
einem Steckschlüsselende 174 abgekröpft. Durch Drehen des Steckschlüsselendes wird der Deckel 152 vertikal angehoben
und abgesenkt. In der angehobenen Position ist der Deckel 152 zum Freigeben des Schachtes 20 schwenkbar.
Bei einem in Fig. 8 schematisch dargestellten siebten Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers ist der den Bodenschacht abdeckende Deckel zweiteilig und
der Einwurfschacht geteilt ausgebildet. Die übrigen Teile
sind gleich wie bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen, daher mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und werden
nicht erneut beschrieben. Beide Deckelhälften 176, 178 sind mit einem Deckelscharnier 144 versehen. Der in Hälften ausgeführte
Einwurfschacht 180 ist mit dem rechten Deckelteil 176 verbunden und wird mit diesem mit verschwenkt. Eine im
Einwurfschacht 180 vorgesehene und doppelt ausgeführte Trennwand 182 verleiht dem Durchtrittsquerschnitt des
EinwurfSchachtes asymmetrische Form und dient dazu, ein
Steckenbleiben von Einwurfgegenständen zu verhindern. Durch die Teilung des Schachtdeckels ist das zu verschwenkende
Gewicht vorteilhaft (auf z.B. etwa 130 kg) herabgesetzt, so
daß eine geringere Betätigungskraft jeweils zum Verschwenken
aufzuwenden ist.
Ein in Fig. 9 dargestellter Recycling-Sammler gemäß einem
achten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeichnet sich durch kreisringförmiges Abstandsstück 46 aus, das etwa 1 m oberhalb
des Deckels 40 außen am Einwurfschacht 44 angebracht
ist. Das Abstandsstück 46 verhindert ein"Fahren von Fahrzeugen
ganz auf den Deckel 40 und ermöglicht das Abstellen von Gegenständen. Selbstverständlich sind andere Formen des Abstandsstückes,
auch ohne Ablagefunktion, möglich.
Fig. 10 und 11 zeigen schematische perspektivische Ansichten zweier Ausführungsbeispiele eines sechseckigen, geteilten
EinwurfSchachtes mit sechseckigem, entsprechend geteiltem
Deckel. Bei dem Aufführungsbeispiel von Fig. 10 ist der Deckel 184 eben und der Einwurfschacht 186 weist eine
rechteckige Einwurföffnung 188 unterhalb einer Abdeckplatte
190 auf. Der Deckel 192 gemäß Fig. 11 verläuft in Richtung des EinwurfSchachtes 194 schräg nach oben. Der obere Endbereich
196 des Einwurfschachtes 194 ist sich verjüngend ausgebildet und trägt sechs trapezförmige Einwurföffnungen 198.
In Fig. 12 ist eine weitere schematische perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines Deckels mit Einwurfschacht
dargestellt. Der Deckel 200 und der Einwurfschacht 202 weisen eine kreisförmige Grundfläche auf und sind wie
bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen geteilt. Der obere Endbereich 204 des Einwurfschachtes ist konkav gewölbt
ausgebildet und weist zwei kreisförmige Einwurföffnungen 206 auf.
Die schematischen perspektivischen Ansichten von fünf Ausführungsbeispielen
von Einwurfschachten bzw. deren Einwurfkopfstücken
gemäß Fig. 13 (a) bis (e) veranschaulichen die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten. Die Querschnitte sind
kreisförmig ((a), (c), (e)), rechteckig ((b)) oder sechseckig ((d)). Das obere Ende ist sich verjüngend ausgebildet
((b), (c), (d), (e)). Die EinwurfÖffnung ist kreisförmig
((a)), rechteckig ((b), (d)), oval ((c)) oder noch anders
geformt ((e)). Es ist ein Abstandsstück vorgesehen ((b), (e)).
Eine weitere Veranschaulichung der Gestaltungsvielfalt gibt Fig. 14 (a) bis (f) mittels schematischer Draufsichten von
sechs Ausführungsbeispielen von Einwurfschächten mit Deckeln. Die zylindrischen Einwurfschachte sind geteilt
((a), (b), (f)). Sie weisen eine ((c)), zwei ((a), (b), (f)), drei ((e)) oder vier ((d)) Einwurföffnungen auf. Die
Einwurföffnungen sind kreisförmig ((b), (e)), quadratisch
((d)) oder langgestreckt ((a), (c), (f)). Die Einwurfschächte weisen einen sich nach oben verjüngenden Endbereich
auf ((d)).
Ein neuntes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers ist in Fig. 15 in Draufsicht, in Fig. 16
als Teilschnittansicht (a) in Sammelposition und (b) bei geöffnetem Schachtdeckel veranschaulicht. Soweit die Teile
dieselben wie bei vorhergehenden Ausführungsbeispielen sind, sind sie mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und nicht
erneut beschrieben. Der den Schacht 20 abdeckende Deckel besteht aus zwei flachen Hälften 208, 210, die mittels an Halterungen
angebrachten Deckelscharnieren 144 schwenkbar sind. Ein T-Träger 212 dient als Auflager für die schachtmittigen
Kantenbereiche der Deckelhälften 208, 210. Ketten 214 sind jeweils als Haltesicherung für die Deckelhälften angebracht.
Die in Fig. 15, 16 rechte Deckelhälfte 210 trägt einen quaderförmigen
Einwurfschacht 216, der mit einem Abstandsstück 218 versehen ist. Dieses ist mittels Halterungsstangen und
Streben 220, 222 am Einwurfschacht befestigt. Die Einwurföffnung hat einen Durchmesser von etwa 400 &khgr; 160 mm. Die
Konstruktion ist ausreichend steif, so daß die Deckelhälfte 210 im aufgeklappten Zustand mit dem Abstandsstück 218 auf
dem Boden ruhen kann.
Fig. 17 zeigt eine schematische Teilschnittansicht eines zehnten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Recycling-Sammlers.
Dieses unterscheidet sich von den vorstehend beschriebenen darin, daß der Schacht 20 mit einer Führung
in Form von Führungsleisten 60, 62 ausgebildet ist. Die Führungsleisten erstrecken sich von oben nach unten einwärts,
so daß sich beim Einbringen des Sammelbehälters in den Schacht 20 eine immer stärkere Zentrierungswirkung ergibt.
Eine der Führungsleisten 62 ist als Leiter ausgebildet, so daß Wartungspersonal einfach in den Schacht 2 0 hinunter
steigen kann.
Vorstehend ist die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele und ausgewählter Merkmale beschrieben und dargestellt
worden. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf diese Darstellung beschränkt, sondern vielmehr können
sämtliche Merkmale allein oder in beliebiger Kombination, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen,
verwendet werden.
Claims (24)
1. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler, umfassend einen Schacht im Boden,
- einen im Bodenschacht angeordneten, herausnehmbaren Sammelbehälter,
- einen den Bodenschacht abdeckenden Deckel und einen Einwurfschacht, der sich durch den den Bodenschacht
abdeckenden Deckel nach oben erstreckt und unten in den Sammelbehälter mündet,
dadurch gekennzeichnet , daß der den Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (40, 140,
142, 152) eine oder mehrere Greifösen für die Öffnungsbetätigung trägt,
- der den Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (40, 140, 142, 152) offenbar ist und flach gewölbt, insbesondere
als flacher Kegel- oder Kugelabschnitt oder bombiert, ausgebildet ist,
der den Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (40, 140, 142, 152) mit dem Einwurfschacht (44, 148) ausgebildet
ist,
- der Sammelbehälter (50) auf der Oberseite mit einer Einwurföffnung
(52) ausgebildet ist, die direkt unterhalb des EinwurfSchachtes (44, 148) liegt, und
der Sammelbehälter (50) bodenentleerbar ist.
2. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler, umfassend einen Schacht im Boden,
- einen im Bodenschacht angeordneten, herausnehmbaren Sammelbehälter,
einen den Bodenschacht abdeckenden Deckel und einen Einwurfschacht, der sich durch den den Bodenschacht
abdeckenden Deckel nach oben erstreckt und unten in den Sammelbehälter mündet, dadurch gekennzeichnet , daß
- der den Bodenschacht abdeckende Deckel eine oder mehrere Greifösen für die Öffnungsbetätigung trägt,
- der den Bodenschacht abdeckende Deckel geteilt und offenbar ist,
der Sammelbehälter auf der Oberseite mit einer Einwurföffnung ausgebildet ist, an die sich nach oben der
mit dem Sammelbehälter ausgebildete Einwurfschacht erstreckt, und
der Sammelbehälter bodenentleerbar ist.
der Sammelbehälter bodenentleerbar ist.
3. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach Anspruch oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß der den
Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (142) am Bodenschacht angebracht ist.
4. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet ,
daß der den Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (142) ein Klappdeckel ist.
5. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet ,
daß der den Bodenschacht abdeckende Deckel ein Schiebedeckel ist, der in horizontaler Richtung verschiebbar ist.
6. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet ,
daß der den Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (152) ein klappbarer Hebedeckel ist.
7. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet ,
daß der den Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (142) mit einer Entlastungs- und/oder Antriebseinrichtung (146, 150,
152) für das Öffnen ausgebildet ist.
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8. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Entlastungseinrichtung durch eine Ausgleichsgewichtsanordnung und/oder
Federn (146, 150) gebildet ist.
9. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Antriebseinrichtung
(152) für das öffnen des den Bodenschacht (20) abdeckenden Deckels (142) mit einem Antriebsmotor (156)
ausgebildet ist.
10. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet ,
daß an dem den Bodenschacht (20) abdeckenden Deckel (142; 208, 210) eine Haltesicherung (150; 214) angebracht ist.
11. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet ,
daß der den Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (176, 178; 184; 192; 200; 208, 210) geteilt ist.
12. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der den Bodenschacht (20) abdeckende Deckel (40, 140) eine flache Form hat.
13. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß der den
Bodenschacht abdeckende Deckel (140, 142) flach gewölbt, insbesondere als flacher Kegel- oder Kugelabschnitt oder
bombiert ausgebildet ist.
14. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet ,
daß die Oberfläche des den Bodenschacht abdeckenden Deckels mit einem Rutschschutz ausgebildet ist.
15. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Einwurfschacht mit einem Einwurfkopfstück ausgebildet
ist, das eine an das für den Sammelbehälter vorgesehene Material angepaßte Form hat.
16. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Einwurfschacht (180) exzentrische Querschnittsform
aufweist.
17. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet , daß der Einwurfschacht
(180) durch eine Trennwand (182) geteilt ist.
18. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Einwurfschacht zwei oder mehr Einwurföffnungen aufweist.
19. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Einwurfschacht (44) oberhalb des den Bodenschacht
(20) abdeckenden Deckels (40; 210) mit einem Abstandsstück (46; 218) auf der Außenseite ausgebildet ist.
20. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Einwurfschacht (44) oberhalb des den Bodenschacht (20) abdeckenden Deckels (40) mit einer Ablage (46) ausgebildet
ist.
21. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Bodenschacht (20) mit einer Führung (60, 62) für das Einbringen und Ausbringen des Sammelbehälters (50) ausgebildet
ist.
22. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet , daß als Führung
Führungsleisten (60, 62) im Bodenschacht (20) angeordnet sind.
23. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens
eine Führungsleiste (62) mit einer Steighilfe für eine Bedienungsperson ausgebildet ist.
24. Versenkt angeordneter Recycling-Sammler nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet ,
daß im Bodenschacht (20) eine Drainage (24) angebracht ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9004988U DE9004988U1 (de) | 1990-05-02 | 1990-05-02 | Versenkt angeordneter Recycling-Sammler |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9004988U DE9004988U1 (de) | 1990-05-02 | 1990-05-02 | Versenkt angeordneter Recycling-Sammler |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9004988U1 true DE9004988U1 (de) | 1991-08-29 |
Family
ID=6853433
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9004988U Expired - Lifetime DE9004988U1 (de) | 1990-05-02 | 1990-05-02 | Versenkt angeordneter Recycling-Sammler |
Country Status (1)
| Country | Link |
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