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DE9002858U1 - Brillenbügel - Google Patents

Brillenbügel

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Publication number
DE9002858U1
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DE
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temple
slide
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bracket
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DE9002858U
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    • G02C5/00Constructions of non-optical parts
    • G02C5/22Hinges
    • G02C5/2218Resilient hinges
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    • GPHYSICS
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    • G02C5/00Constructions of non-optical parts
    • G02C5/22Hinges
    • G02C5/2218Resilient hinges
    • G02C5/2236Resilient hinges comprising a sliding hinge member and a coil spring
    • G02C5/2245Resilient hinges comprising a sliding hinge member and a coil spring comprising a sliding box containing a spring
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02CSPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
    • G02C2200/00Generic mechanical aspects applicable to one or more of the groups G02C1/00 - G02C5/00 and G02C9/00 - G02C13/00 and their subgroups
    • G02C2200/24Coil spring pulled upon actuation
    • GPHYSICS
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    • G02C2200/00Generic mechanical aspects applicable to one or more of the groups G02C1/00 - G02C5/00 and G02C9/00 - G02C13/00 and their subgroups
    • G02C2200/26Coil spring pushed upon actuation

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Ophthalmology & Optometry (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
  • Eyeglasses (AREA)

Description

Anmelder:
Karl Weber
Brunnenwiesen 41A D-7000 Stuttgart 75
4622 070 5.3.90 F/ma
(90/8)
Titel: Brillenbügel
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Brillenbügel nach dem Oberbegriff des Anspruchs
Derartige Brillenbügel sind aus ihrer Offenstellung heraus, in der sie zum Brillengestell etwa senkrecht abstehen, noch um einige Winkelgrade nach außen entgegen der Wirkung einer Feder schwenkbar, so daß durch Auseinandergehen der beiden Brillenbügel einer Brille deren lichter Abstand an unterschiedliche Kopfweiten anpaßbar ist und so daß ohne Verformungen der Brillenbügel jeweils ein fester Sitz der Brille errei chbar ist.
Bei bekannten Brillenbügeln ist der mit dem bewegbaren Scharnierteil verbundene Schlitten innerhalb eines kastenförmigen Gehäuses angeordnet, das an der Innenseite des schwenkbaren Bügelelementes befestigt ist. Der Schlitten ist dabei bspw. mit einem Langloch versehen, in welchem eine Schraubenfeder angeordnet ist, die einenends an einem Ende des Langloch und andernends an einem im Langloch bewegbar gehaltenen Nutenstein anliegt, welcher mit dem Schlittengehäuse durch eine Schraube oder einen Stift unbewegbar verbunden ist.
Nachteilig hieran ist zum einen das relativ großvolumige Schlittengehäuse, das an der Innenseite des Brillenbügels angeordnet ist. Zum andern sind zum Erreichen der Aufweitbarke it der Brillenbügel eine Vielzahl von Bauteile erforderlich, was nicht nur Herstellungskosten, sondern auch erhebliche Montagekosten verursacht. Nicht zuletzt ist es auch aufwendig, dieses Schlittengehäuse am Brillenbügel anzulöten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Brillenbügel der eingangs genannten Art zu schaffen, der einerseits im Scharnierbereich flachbauender ist und der andererseits mit weniger Bauelementen und damit mit weniger Montageaufwand auskommt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Brillenbügel der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen .
Der erfindungsgemäße Brillenbügel kommt in sehr flachbauender Weise ohne einen Gehäuseansatz für den Schlitten aus, da dieser innerhalb des für das Bügelelement verwendeten Hohlprofils verschiebbar angeordnet ist. Dadurch ergeben sich weniger Bauteile und infolge dessen weniger Herstel1ungs- und Montagekosten. Sowohl der Schlitten als auch die mäanderförmige Feder können sehr flach ausgebildet werden, so daß sehr flache im Querschnitt länglich rechteckförmige Hohlprofile für die Brillenflügel eingesetzt werden können.
Gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung sind die im Anspruch 2 angegebenen Merkmale vorgesehen. Dabei ist es vorteilhaft, daß der Schlitten vollständig innerhalb des Hohlprofils angeordnet ist, so daß der Brillenbügel in geöffnetem Zustand außenseitig eine durchgehende Fläche zeigt und innenseitig im wesentlichen lediglich die Scharnierteile erscheinen läßt.
In vorteilhafter Weise sind dabei die Merkmale gemäß Anspruch 3 vorgesehen.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 4 ist eine sehr einfache Montage erreicht. Für eine definierte maximale Öffnungsbewegung des Brillenbügels über seine Offenstellung hinaus sind die Merkmale gemäß Anspruch 5 vorgesehen. Dabei kann es je nach der detaillierten konstruktiven Ausbildung des Brillenbügels zweckmäßig sein die Merkmale gemäß Anspruch 6
oder die gemäß Anspruch 7 vorzusehen.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 8 ist in weiterer Ausgestaltung ebenfalls eine Vereinfachung der Montage erreicht. Dies gilt ebenso für die Ausgestaltung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 9, wobei zur Verbindung der beiden Bügelteile vorteilhafterweise die Merkmale gemäß Anspruch 10 oder die gemäß Anspruch 11 vorgesehen sind.
Die bei bekannten Brillenbügeln ebenfalls vorgesehene Möglichkeit der schnappenden Öffnungs- und Schließbewegung der Brillenbügel relativ zum Brillengestell kann bei der erwähnten ersten Ausführungsform vorliegender Erfindung durch die Merkmale gemäß Anspruch 12 erreicht werden. In besonders vorteilhafter Weise kann dabei gemäß den Merkmalen des Anspruchs 13 der Anschlag mit integriert werden.
Durch die Maßnahmen gemäß den Merkmalen des Anspruchs 14 ist erreicht, daß bei der Schwenkbewegung der Brillenbügel nach außen ein kürzerer Federweg notwendig ist, verglichen mit den bekannten Brillenbügeln und unter Berücksichtigung desselben Schwenkw inke 1 s.
Bei einer bevorzugten zweiten Ausführungsform vorliegender Erfindung sind die Merkmale gemäß Anspruch 15 vorgesehen. Mit dieser Ausführungsform ist eine weitere Reduzierung der benötigten Bauteile und damit eine weitere Verringerung des
Kosten- und Montageaufwandes erreicht. Durch die Verwendung einer Druckfeder ist es nicht mehr notwendig, die mäanderförmige Feder mit dem Schlitten und/oder einem der beiden Bügelteile des schwenkbaren Bügelelementes zu verbinden. Es reicht aus, die Druckfeder zwischen diese beiden Bauteile einzubringen.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 16 ist gleichzeitig eine Begrenzung der Bewegung des Schlittens auch in Geschlossenstellung der Brillenbügel erreicht. Dies kann beispielsweise durch Vorsehen eines Langlochs im Schlitten und Einbringen eines Stiftes durch eine Wand des Hohlprofils erreicht werden. Zweckmäßigerweise sind jedoch hierfür die im Anspruch 17 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Soll auch bei dieser Ausführungsform erreicht werden, daß die Brillenbügel schnappartig in ihre Geschlossenstellung bzw. Offenstellung gelangen, so sind zweckmäßigerweise die Merkmale gemäß Anspruch 18 vorgesehen. Vorteilhaft hierbei ist, daß die Wange nicht nur als Anschlag sondern auch als Schnappelement Verwendung finden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen hinsichtlich Teile- und Montageaufwand ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 19 bis 21.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 21 ist einerseits eine Schmuckfunktion und andererseits eine Abdeckung der aneinander 1 legenden Teile von Brillenbacken und schwenkbarem Brillenelement und insbesondere auch eine Abdeckung des aus dem Hohlprofil herausragenden Schlittens erreicht.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf einen Brillenbügel gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfi ndung ,
Figur 2 eine Innenansicht gemäß Pfeil II der Fig. 1,
Figur 3 in vergrößerter, teilweise geschnittener
Darstellung einen Ausschnitt gemäß Kreis III der Fig. 1, sowohl in normaler Offenstellung als auch in Ausschwenkstellung,
Figur 4 in vergrößerter und teilweise geschnittener
Darstellung einen Ausschnitt gemäß Kreis IV der Fig. 2,
Figuren 5 - 8 Darstellungen entsprechend den Figuren 1 - 4,
jedoch gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung und
Figuren 9-12 ebenfalls Darstellungen entsprechend den Fig.
1 - 4, jedoch gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung.
Die in der Zeichnung gemäß dreier Ausführungsbeispiele vorliegender Erfindung dargestellten metallischen Brillenbügel 10, 40 bzw. 70 sind derart ausgebildet, daß sie aus ihrer gemäß Fig. 1 bzw. 5 bzw. 9 dargestellten gegenüber einem Brillengestell 11 bzw. 41 bzw. 71 etwa senkrechten Offenstellung in Richtung des Pfeiles A um maximal 10 bis 15° entgegen der Wirkung einer Feder 30, 60 bzw. 90 von Hand ausgeschwenkt werden können. Aus dieser Ausschwenkstellung (strichpunktiert in Figur 3, 7 bzw. 11) gehen die Brillenbügel 10, 40, 70 unter der Wirkung der Feder 30, 60 bzw. 90 selbsttätig in ihre normale Offenstellung zurück. Der Bügel 10, 40 bzw. 70 besitzt einen Bügelbacken 12, 42 bzw. 72 aus Flachmaterial, der einenends am Brillengestell 11, 41, 71 bspw. angelötet und andernends mit einem ortsfesten Scharnierteil 13, 43 bzw. 73 eines Scharniers 15, 45 bzw. 75 bestückt ist. Beim dargestellten AusführungsbeisjDiel ist der Bügelbacken etwa L-förmig. Das bewegliche Scharnierteil 14, 44 bzw. 74 des Scharniers 15, 45 bzw. 75 ist am beweglichen
Bügelelement 16, 46 bzw. 76 gehalten, dessen abgewandtes Ende durch das üblicherweise gebogene Bügelende 17, 47 bzw. 77 gebildet i st.
Gemäß dem in den Fig. 1 bis 4 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist der Bügelbacken 12 an seinem mit dem ortsfesten Scharnierteil 13 versehenen Ende mit einer Schrägfläche 20 versehen, die innenseitig etwa in Höhe der Scharnierachse beginnt und schräg nach außen und zum Brillengestell 11 hin gerichtet verläuft. Das ortsfeste Scharnierteil 13 des auf die Innenseite des Bügelbackens 12 aufgesetzten Scharniers 15 besitzt hier zwei parallele Augen 18, zwischen denen das Auge 19 des beweglichen Scharnierteils 14 gehalten und durch die Scharnierachse in Form einer Schraube 21 schwenkbar fixiert ist.
Das bewegliche Bügelelement 16 ist aus einem ersten Bügelteil 22 in Form eines umfangsseitig geschlossenen Hohlprofils und einem in das Hohlprofil des ersten Bügelteils 22 eingesteckten zweiten Bügelteil 23 gebildet, dessen Ende mit dem gebogenen Bügelende 17 aus bspw. Kunststoff versehen ist. Der Innenquerschnitt des Hohlprofils des ersten Bügelteils 22 entspricht etwa dem des Querschnittes des Flachmaterials des zweiten Bügelteils 23, so daß die beiden Bügelteile ohne wesentliches Spiel ineinander aufgenommen sind.
Das Auge 19 des beweglichen Scharnierteils 14 ist über ein Verbindungsstück 28 mit einem Schlitten 25 fest verbunden, der in dem Hohlprofil des ersten Bügelteils 22 ohne wesentliches Spiel verschiebbar aufgenommen ist. Dazu besitzt das Hohlprofil des ersten Bügelteils 22 an seiner Innenwandung 26 einen von seinem Ende ausgehenden Schlitz 27,· in welchem das Verbindungsstück 28 zwischen Auge 19 und Schlitten 25 verschiebbar geführt ist. Die den Bügelbacken 12 zugewandte Rückkante des Schlittens 25 ist in der in Fig. 1 dargestellten Ruhestellung bzw. Offenstellung in einem Abstand von bspw. 1 bis 2 mm von der Stirnfläche 29 des ersten Bügelteils 22 entfernt, welche Stirnfläche 29 ebenfalls als Schrägfläche ausgebildet und zur Schrägfläche 20 des Bügelbackens 12 parallel verläuft bzw. an dieser anliegt.
Gemäß Fig. 4 ist zwischen dem Schlitten 25 und dem innerhalb des ersten Bügelteils 22 angeordneten Ende 31 des zweiten Bügelteils 23 eine mäanderförmige Zugfeder 30 angeordnet. Diese Zugfeder 30 besteht bspw. aus metallischem Rundmaterial, das mäanderförmig derart gleichförmig gewunden ist, daß sie mit Spiel im Hohlprofil des ersten Bügelteils 22 bewegbar ist. Die mäanderförmige Zugfeder 30 ist mit ihren beiden ringförmig gebogenen Enden in einen hinterschnittenen Schlitz 32 bzw. 33 der betreffenden Endbereiche von Schlitten 25 und zweitem Bügelteil 23 eingehängt. Das zweite Bügelteil 23 ist im ersten Bügelteil an Stellen 34 am ersten Bügelteil 22 angelötet derart, daß die mäanderförmige Zugfeder 30 vorgespannt ist und
dabei den Schlitten 25 an den Grund des Schlitzes 27 bzw. umgekehrt heranzieht. Die Stirnfläche 29 wird nach dem Zusammenbau des beweglichen Bügelelementes 16 durch eine Lötung 35 zumindest teilweise verschlossen, so daß dadurch eine Begrenzung der Verschiebebewegung des Schlittens 25 bei der Ausschwenkbewegung des beweglichen Bügele-lementes 16 aus seiner Offenstellung gegeben ist.
Die Montage des beweglichen Bügelelementes 16 des Bügels 10 erfolgt in der Weise, daß das zum Bügelende 16 hin verjüngte zweite Bügelteil 23 ohne Bügelende 16 in das erste Bügelteil 22 von dessen scharnierseitigem Ende ein Stück weit eingeschoben wird, daß dann die mäanderförmige Zugfeder 30 in das zweite Bügelteil 23 eingehängt und mit diesem in das erste Bügelteil 22 eingezogen wird und daß schließlich der Schlitten 25 in das andere Ende der mäanderförmigen Zugfeder 30 eingehängt und dann mit in das Hohlprofil des ersten Bügelteils 22 bis zum Anschlag am Grund des Schlitzes 27 mit Hilfe des zweiten Bügelteils 23 eingezogen wird. Der zweite Bügelteil 23 wird zum Vorspannen der mäanderförmigen Zugfeder 30 weiter gezogen und dann mit dem ersten Bügelteil 22 bei verlötet.
Gemäß Fig. 3 ist die Funktion des Bügels 10 folgende, nachdem die beiden Scharnierteile 13 und 14 durch die Schraube 21 schwenkbar miteinander verbunden sind: In normaler Offenstellung (ausgezogene Stellung) liegen die beiden
schrägen Flächen 20 und 29 von Bügelbacken 12 und erstem Bügelteil 22 aneinander an, während die Rückfläche des Schlittens 25 hiervon entfernt ist. Das bewegliche Bügelelement 16 kann in Richtung des Pfeiles A entgegen der Wirkung der mäanderförmigen Zugfeder 30 um ein paar Winkelgrade ausgeschwenkt werden. Dabei schwenkt die Stirnfläche 29 des ersten Bügelteils 22 an einer Stelle 36 um die Schrägfläche 20 des Bügelbackens 12 und verschiebt sich dabei etwas in Richtung dieser Schrägfläche 20. Bei dieser Ausschwenkbewegung bewegt sich der Schlitten 25 relativ zum ersten Bügelteil 22 in dessen Hohlprofil, wobei die mäanderförmige Zugfeder 30 weiter gespannt wird. Die Schwenkbewegung ist dann beendet, wenn die Rückkante des Schlittens 25 an der gelöteten Teilwandung 35 der Stirnfläche 29 des ersten Bügelteils 22 anstößt. Wird das bewegliche Bügelelement 16 losgelassen, so verschwenkt er sich unter der Zugwirkung der mäanderförmigen Zugfeder 30 wieder in seine normale Offenstellung zurück.
Der in den Fig. 5 bis 8 dargestellte Bügel 40 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist hinsichtlich der konstruktiven Ausbildung zur Ausführung der Ausschwenkbewegung gemäß Pfeil A in Fig. 5 in ähnlicher Weise ausgebildet, so daß hier im wesentlichen lediglich die Unterschiede aufzuzeigen sind.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Scharnier 45 mit Schraube 51 entsprechend ausgebildet, wobei ebenfalls das ortsfeste Scharnierteil 43 die beiden Augen 48 und das bewegliche Scharnierteil 44 das eine Auge 49 besitzt. Auch sind Schrägflächen 50 bzw. 59 am Bügelbacken 42 bzw. am scharnierseitigen Ende des beweglichen Bügele-lementes 46 vorgesehen, das ebenso aus einem ersten Bügelteil 52 in Form eines Hohlprofils und aus einem zweiten Bügelteil 53 in Form eines metallischen Flachmaterials zusammengesetzt ist. Das Hohlprofil des ersten Bügelteils 52 besitzt an seiner Innenwandung 56 ebenfalls einen von seinen scharnierseitigem Ende ausgehenden Schlitz 57, in welchem ein Verbindungsstück 58 zwischen einem Schlitten 55 und dem Auge 19 aufgenommen ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist an der Innenwandung 56 zu beiden Seiten des Schlitzes 57 je eine Wange 67, 68 senkrecht abstehend befestigt, zwischen welchen Wangen das Verbindungsstück 58 geführt ist. Die beiden Wangen 67 und 68 sind mit fluchtenden Querbohrungen versehen, durch die ein Anschlagstift 54 gesteckt ist. Dieser Anschlagstift 54 durchdringt ferner ein Langloch 56 im Verbindungsstück 58.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist eine mäanderförmige Zugfeder 60 im Hohlprofil des ersten Bügelteils 52 vorgesehen, deren Enden jedoch entsprechend der Mäanderform belassen und in entsprechende hakenförmige Schlitze 62, 63 im Schlitten
bzw. zweiten Bügelteil 53 eingehängt sind. Nach der Montage des beweglichen Bügelelementes 46, die in ähnlicher Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel beschrieben, stattfinden kann, wird durch weiteres Ziehen am zweiten Bügelteil 53 die mäanderförmige Zugfeder 60 vorgespannt und dann der zweite Bügelteil 53 mit Hilfe eines durch die Innenwandung 56 des ersten Bügelteil 52 gesteckten Stiftes 64 am ersten Bügelteil 52 festgehalten, der im zusammenlaufenden Endbereich mit einer unteren Schlitzöffnung 61 versehen ist, so daß der zweite Bügelteil 53 auch von diesem Ende her in den ersten Bügelteil 52 eingeschoben werden kann.
Die Funktion dieses Bügels 40 ist dieselbe wie beim ersten Ausführungsbeispiel, d.h. beim Ausschwenken des beweglichen Bügelelementes 46 aus seiner Offenstellung (Figur 7) bewegt sich die Stirnfläche 59 des ersten Bügelteils 52 um eine Stelle 66 an der Schrägfläche 50 des Bügelbackens 42, wobei gleichzeitig eine leichte Verschiebung entlang der Schrägfläche 50 nach außen stattfindet. Dabei ergibt sich eine Relativbewegung zwischen erstem Bügelteil 52 und Schlitten 55, die dadurch begrenzt wird, daß das betreffende Ende des Langlochs 65 im Verbindungsstück 58 am Anschlagstift 54, der mit dem ersten Bügelteil 52 fest verbunden ist, anschlägt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ferner vorgesehen, daß bei der öffnungs- und Schließbewegung des beweglichen Bügelelementes 46 relativ zum Bügelbacken 42 bzw.
Brillengestell eine schnappende Bewegung erfolgt. Dazu sind beide Wangen 67 und 68 mit einer vom ersten Bügelteil 52 senkrecht abstehenden Anlagefläche 101 versehen, an der der Außenumfang der Augen 48 des ortsfesten Scharnierteils 43 anliegt. An einem nach innen weisenden Bereich sind die beiden Augen 48 des ortsfesten Scharnierteils 43 mifeinem Exzenteransatz 102 versehen, der beim Verschwenken des beweglichen Bügelelementes 46 gegenüber den Bügelbacken 42 über die betreffende Anlagefläche 101 gleitet und dabei die mäanderförmige Zugfeder 60 spannt, so daß in beiden Schwenkrichtungen nach dem Überwinden der Exzenteransätze 102 aufgrund der Wirkung der Zugfeder 60 eine nach außen bzw. innen erfolgende bzw. schnappende automatische Schwenkbewegung des Bügelelementes 46 erreicht wird.
Das in den Fig. 9 bis 12 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung unterscheidet sich in weiteren Punkten vom zweiten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 5 bis 8. Bei diesem Bügel 70 ist das ortsfeste Scharnierteil 73 des Scharniers 75 am Bügelbacken 72 lediglich mit einem Auge 79, während das bewegliche Scharnierteil 74 am beweglichen Bügelelement 76 mit den beiden parallelen Augen versehen ist. Das bewegliche Bügelelement 76 ist ebenfalls aus einem ersten Bügelteil 82 in Form eines Hohlprofils und einem zweiten Bügelteil 83 in Form eines Flachmaterials zusammengesetzt, wobei der zweite Bügelteil 83 im ersten Bügelteil 82 bspw. bei 99 fest verlötet ist und das innere
Ende des zweiten Bügelteils 83 eine Anlagefläche 93 für eine mäanderförmige Feder 90, die hier als Druckfeder ausgebildet ist, bildet. Die Innenwandung 86 des Hohlprofils des ersten Bügelteils 82 ist ebenfalls mit einem Schlitz 87 versehen, der zu beiden Seiten von senkrecht abstehenden Wangen 96 und 97 begrenzt ist, welche dem Bügelbacken 72 zugewandt mit den beiden Augen 78 des beweglichen Scharnierteils 74 des Scharniers 75 verbunden sind. Ein Schlitten 85, der mit einem senkrecht abstehenden Ansatz 88 bestückt ist, ist im Hohlprofil des ersten Bügelteils 82 ohne wesentliches Spiel verschiebbar geführt und ist an seiner der mäanderförmigen Druckfeder 90 zugewandten Kante mit einer Anlagefläche 94 für diese Druckfeder 90 versehen. Die dem Bügelbacken 72 zugewandte Rückkante des Schlittens 85 überragt in montiertem Zustand die Rückfläche 89 des ersten Bügelteils 52, die hier senkrecht zur Längserstreckung des Hohlprofils ist und 89 dadurch in einem Abstand zur parallelen Fläche 80 des Bügelbackens 72 angeordnet ist. Der Ansatz 88 am Schlitten 85 besitzt ebenfalls eine senkrecht abstehende Anlagefläche 92, die in montiertem Zustand am Auge 79 des ortsfesten Scharnierteils 73 anliegt. In diesem montierten Zustand ist die mäanderförmige Druckfeder 90 zwischen dem Schlitten 85 und dem zweiten Bügelteil 83 auf Druck vorgespannt.
Die Montage dieses Bügels 70 erfolgt in noch einfacherer Weise dadurch, daß nach dem Einstecken des zweiten Bügelteils 83 in den ersten Bügelteil 82 von dessen breiten Seite her und nach
dem Verlöten der beiden Bügelteil 82 und 83 miteinander die mäanderförmige Druckfeder 90 in das Hohlprofil des ersten Bügelteils 82 bis zum Anschlag 93 eingeschoben (in welchem entspannendem Zustand die Druckfeder 90 noch in den Bereich des Schlitzes 87 ragt) und dann der Schlitten 85 unter Zusammendrücken der mäanderförmigen Druckfeder 90 eingeschoben wird. In diesem Zustand wird der Schlitten 85 festgehalten, bis das Scharnier 75 mit Hilfe der Schraube 81 montiert ist, so daß sich der Schlitten 85 mit seinem Ansatz 88 am Auge 79 des ortsfesten Scharnierteils 73 unter der Wirkung der mäanderförmigen Druckfeder 90 anlegt.
In der Offenstellung des beweglichen Bügelelementes 76 liegt außerdem die Rückkante des Schlittens 85 an der gegenüberliegenden Fläche 80 des Bügelbackens 72 an. Wird das bewegliche Bügelelement 76 aus der Offenstellung weiter in Richtung des Pfeiles A nach außen verschwenkt, so ergibt sich eine Relativbewegung zwischen Hohlprofil des ersten Bügelteils 82 und Schlitten 85 in der Weise, daß die mäanderförmige Druckfeder 90 weiter zusammengedrückt wird.
Beim Ausführungsbeispiel ist ferner am Bügelbacken 72 eine Deckplatte 105 vorgesehen, die die Endfläche 80 überragt und dadurch in Offenstellung des Bügels 70 auch den angrenzenden Bereich des ersten Bügelteils 82 mit dem herausragenden Teil des Schlittens 85 überdeckt. Die Deckplatte 105 kann außerdem zur Anbringung von Warenzeichen o. dgl. Verwendung finden.
Desweiteren ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel eine schnappende Bewegung des bewegbaren Bügelelementes 76 in seine Geschlossenstellung und in seine Offenstellung vorgesehen, und zwar dadurch, daß ein Exzenteransatz 103 am Auge 79 des orstfesten Scharnierteils 73 angeordnet ist, welcher Exzenteransatz 103 an der Anlagefläche 92 desSchi ittenansatzes 88 entlanggleitet.
Es versteht sich, daß eine beim dritten Ausführungsbeispiel verwendete mäanderförmige Druckfeder unter Umgestaltung des ersten Ausführungsbeispieles auch bei diesem statt der mäanderförmigen Zugfeder Verwendung finden kann. Desweiteren kann auch beim jeweiligen Ausführungsbeispiel die Verbindung zwischen erstem und zweiten Bügelteil durch Löten, Verstiften, Verschrauben o. dgl. erfolgen.

Claims (22)

- 1 Ansprüche
1. Brillenbügel, mit einem ortsfesten Bügelbacken, der ein ortsfestes Scharnierteil aufweist, mit einem schwenkbaren Büge 1e 1 ement, das ein äußeres Bügelende und ein scharnierseitiges Bügelende, welches mit einem schwenkbaren Scharnierteil versehen ist, besitzt, und mit einem entgegen der Wirkung einer Feder relativ zum scharnierseitigen Bügelende des schwenkbaren Bügelelementes verschiebbaren Schlitten, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Bereich des scharnierseitigen Bügelendes als geschlossenes Hohlprofil (22,52,82) ausgebildet ist, daß der Schlitten (25,55,85) innerhalb des Hohlprofils (22,52,82) verschiebbar geführt ist und daß die Feder (30,60,90) mäanderförmig ausgebildet und innerhalb des Hohlprofils (22,52,82) zwischen dem Schlitten (25,55,85) und einer bezüglich des Hohlprofils ortsfesten Stelle (33,63,93) angeordnet ist.
2. Brillenbügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (25,55) mit dem schwenkbaren Scharnierteil (14,44) verbunden ist, daß die mäanderförmige Feder eine Zugfeder (30,60) ist, die einenends am Schlitten (25,55) und andernends am Hohlprofil (22,52) vorgespannt gehalten ist, und daß das rückwärtige Ende des Schlittens (25,55) in einem Abstand vom scharnierseitigen Ende des Bügelelementes (16,46) angeordnet ist.
3. Brillenbügel nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verbindungsbereich (28,58) zwischen Schlitten (25,55) und schwenkbarem Scharnierteil (14,44) in einem an der Innenseite des Hohlprofils (22,52) angeordneten und vom scharnierseitigen Bügelende ausgehenden Schlitz (27,57) geführt ist.
4. Brillenbügel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende der mäanderförmigen Zugfeder (30,60) in eine Öffnung des Schlittens (25,55) eingehängt ist.
5. Brillenbügel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das scharnierseitige Bügelende mit einem Anschlag zur Begrenzung des Verschiebeweges des Schlittens (25,55) versehen ist.
6. Brillenbügel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (25,55) mit einem Langloch (65) versehen ist, durch das ein am Hohlprofil (52) gehaltener Anschlagstift (54) gesteckt ist.
7. Brillenbügel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das scharnierseitige Bügelende über den Hohlprofilquerschnitt zumindest teilflächig zugelötet ist.
8. Brillenbügel nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbare Bügelelement
(16,46) einem ersten Bügelteil (52) in Form des Hohlprofils und einen zweiten Bügelteil (53), der mit dem äußeren Bügelende (17,47) versehen ist und der in den ersten Bügelteil (22,52) einsteckbar und in ihm befestigbar ist, aufweist, und daß die mäanderförmige Zugfeder (30,60) mit dem zweiten Bügelteil (23,53) verbunden i st.
9. Brillenbügel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das betreffende Ende der mäanderförmigen Zugfeder (30,60) in eine Öffnung des inneren Endes des zweiten Bügelteils (23,53) eingehängt ist.
10. Brillenbügel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Bügelteil (23) am ersten Bügelteil (22) angelötet ist.
11. Brillenbügel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Bügelteil (53) am ersten Bügelteil (52) durch einen von der Innenseite des Hohlprofils eingebrachten Stift (64) befestigt ist.
12. Brillenbügel nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsbereich (28,58) von schwenkbarem Scharnierteil und Schlitten zwischen zwei Wangen (67,68) angeordnet ist, die dem ortsfesten Scharnierteil zugewandt mit einer Anlagefläche (101)
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versehen sind, an der ein Exzenterbereich (102) des ortsfesten Scharnierteils (43) entlanggleitet.
13. Brillenbügel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Wangen (67,68) mit Bohrungen (69) für den Anschlagstift (54) versehen sind.
14. Brillenbügel nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die aneinander1 legenden Enden von Bügelbacken (12,42) und schwenkbarem Bügelelement (16,46) mit von innen nach außen entsprechend der Ausschwenkbewegung schräg gerichteten Stirnflächen (20,29;50,59) versehen sind.
15. Brillenbügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das scharnierseitige Ende des schwenkbaren Bügelelementes (76) mit dem schwenkbaren Scharnierteil (74) verbunden ist, daß die mäanderförmige Feder eine Druckfeder (90) ist, die einenends am Schlitten (85) und andernends an einem Anschlag (93) im Hohlprofil (82) vorgespannt anliegt und daß der Schlitten (85) mit seinem rückwärtigen Ende das Ende des Hohlprofils (82) überragt und am Bügelbacken
(72) zur An 1 age kommt.
16. Brillenbügel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (85) mit einem seine durch die Druckfeder bewirkte Schubbewegung begrenzenden Anschlag (88) zusammenw i rkt.
17. Brillenbügel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (85) mit mindestens einer durch einen Längsschlitz (87) an der Innenseite (86) des Hohlprofils (82) überstehenden Wange (88) versehen ist und daß die Wange (88) mit einer Anlagefläche (92) für das ortsfeste Scharnierteil (73) versehen ist.
18. Brillenbügel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das ortsfeste Scharnierteil (73) mit einem Exzenterbereich (103) versehen ist, der beim Öffnen und Schließen des Bügelelementes (76) an der Wange (88) entlanggleitet.
19. Brillenbügel nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Wange (88) zwischen zwei Augen (78) des schwenkbaren Scharnierteils (74) angeordnet ist.
20. Brillenbügel nach mindestens einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbare Bügelelement (76) einen ersten Bügelteil (82) in Form des Hohlprofils und einen zweiten Bügelteil (83), der mit dem äußeren Bügelende versehen ist und der in den ersten Bügelteil einsteckbar und befestigbar ist, aufweist.
21. Brillenbügel nach den Ansprüchen 17 und 20, dadurch gekennzeichnet, daß die mäanderförmige Druckfeder (90) in entspanntem Zustand in den Längsschlitz (87) hineinragt.
22. Brillenbügel nach mindestens einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelbacken (72) außenseitig mit einer das Scharnier (75) überdeckenden Deckplatte (105) versehen ist.
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